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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 4 di 12
Data: 27.09.1891
Descrizione fisica: 12
hervor. Eine Wittwe, Besitzerin eines 45 000 M. werthen Hofguts, worauf 25.000 M. Vermögen der Kinder haften. Sie unterschreibt 1890 für zusammen 30.420 M. Wechsel und büßt nach der Schlußbilanz dabei 11.020 M. Vermögen ein. Ein braver Hof bauer war 9OO M. für Vieh schuldig. Zu den Schuldscheinen, die der Durlacher noch inne hat, unterschrieb er einen 900 M.-Wechsel, um Geld, dann Verlängerung zu bekommen, und zwar unaus- gefüllt, da dies erst bei der Bank geschehen könne. Aus dieser Schuld 900

zu Wirthshaus, sogar zur „schönen Jungfrau" geführt, unterschreibt im Ransch einen Wechsel für ein Pferd, das in Kippenheim stand. Er brauchte kein Pferd, will es nicht, man schlägt ihm vor, dasselbe in Offenburg andern Tages wieder durch Durlacher abzusetzen. Zusammenkunft mit Schmusern. D. bittet ihn, zum -schein auf ein Pferd des Kassewitz zu bieten 480 M., um den Bauer zum Kauf anzureizen. Er bietet, und K. ruft: es gehört dir, wünsche Glück dazu. Z. darf aber nicht mit 2 Pferden heim kommen

folgende Sätze: „Gehe nie zu einem gewerbs mäßigen Geldverleiher" und „unterschreibe nie einen Wechsel." Der Bauer, der einen Wechsel unterschreibt, verschreibt damit in den meisten Fällen seinen Hof. „Bauern, gründet Vieh versiche rungsvereine, Raiffeisensche Darlehenscassen — haltet fest zusammen, seid einig und beachtet ein gegenseitiges Vertrauen. Stellt das allgemeine Wohl Eurer Gemeindemitglieder über das verderb liche Parteigetriebe, lest und bezieht unabhängige Blätter! Politische Rundschau

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 17.05.1890
Descrizione fisica: 8
Positionen der Bilanz vom 31. De zember 1889 folgende: Activa: Bürgschafts-Fond fl. 6000.—, Hypothekar-Darlei ien fl. 133.208 0!, Darleihen an Gemeinden fl. 3650'—, Wechsel-Dar leihen 19.967 50, Handpfand-Darleihen fl. 180—, Werthpapiere fl. 237.945-—, Contocorrent-Guthabung fl. 35.302-50, Zins-Ausstände fl. 7235'30, Inventar fl. 329 68, Drucksorten-Vorrath fl. 75'70. Kasse barschaft fl. 11.118 67. Passiva: Bürgschafts-Fond fl. 11.295-80, Einlagen fl. 424.288-49, pro 1890 vorausbezahlte Zinse fl. 247.39

, Reservefond fl. 19.180-68. Im Aktivstande verdient die Post Wechsel- Darleihen besonders erwähnt zu werden. Ein Ver gleich des Standes derselben Ende 1889 per fl. 19.967-50 mit jenem in den Jahren 1887 und 1888, in welchem das Wechselguthaben mit Jahresschluß auf fl. 8121 — und resp. fl. 16 080— sich bezifferte, thut dar, daß dieser Geschäftszweig der Sparkasse jvon Jahr zu Jahr mehr Ausdehnung erlangt. Der Grund dieser Erscheinung ist ein naheliegender. In Folge des Zusammen- strömens alles überflüssigen

von Ersparnissen zu biethen, sondern dieselben auch gewissermaßen die Verpflichtmig haben, die ihnen zufließenden Gelder so viel als möglich wieder jenen Kreyen zuzuführen, aus denen sie gekommen, wurde bei dieser Sparkasse die Einrich tung der Darleihen gegen Wechsel getroffen, welche die Pflege des Personal-Credites zum Zwecke haben. Der Wechsel, welcher bis zu 6 Monaten ausgestellt wird und eventuell prolongirt werden kann, eignet sich hiezu in jeder Weise sowohl für die Creditgeberin

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 5 di 10
Data: 14.06.1891
Descrizione fisica: 10
Dr. Klor ein. Der Bahnhof-Restaurateur nnd Hotelier, Herr Carl Beer hier, hat im Jahre 1889 einen ans Heinrich Derflinger in Hopf garten gezogenen und von Anton Derflinger in Linz ausgestell ten Wechsel über 3000 fl. alls Gefälligkeit girirt nnd mußte den selben auch einlösen, worauf er aber durch Dr. Klor die Wech selklage gegen Anton Derflinger in Linz überreichen ließ, in Folge dessen sich letzterer verpflichtete, die 3000 fl. s. A. in vierteljährigen Raten ü 500 fl. zu bezahlen. Daraufhin wen dete

sich Herr Beer wiederholt brieflich und auch mündlich durch seinen Buchhalter Rupert Ponimayr, der heute erscheint und ganz im Sinne der Anklage anssagt, — der ebenfalls geladene Zeuge Beer ist erkrankt - an Tr. Klor um die Abrechnung und das Geld, aber ohne jeden Erfolg. Auf die Drohung der gerichtlichen Anzeige erhielt Herr Beer von Dr. Klor ein Äccept datirt: Kitzbühel, 2. 'November 1890 über 2126 fl. zahlbar am 16. Januar 1891. Herr Beer sandte aber den Wechsel zurück mit der Bemerkung, daß Dr. Klor

denselben auch von seiner Gattin unterfertigen lasse. Der Wechsel kam auch bald wieder nach Innsbruck und zwar mit der Unterschrift „Ludmilla Klor" und mit einem Schreiben Klors, worin derselbe u. a. auch be stätigte, daß die Vertretungskosten per 800 fl. vollkommen be richtigt sind und Klor an Herrn Beer keine weitere Forderung mehr' zu stellen habe. Aus der Aussage des Anton Derflinger geht nun hervor, daß Dr. Klor thaffächlich bei ihm in Linz war und ihm das Angebot machte, daß ihm Herr Beer von seiner Forderung angeblich

50 fl. nachsehe, wenn er nux gleich bezahle. A. Derflinger nahm den Vergleich sofort au, Dr. Klor erhielt für Herrn Beer 1950 fl. und an Zinsen und Kosten 126 fl., welche Gelder aber Dr. Klor für sich behielt. Wie sich später herausstellte, hatte dieser aber auf dem Wechsel für Herrn Beer die Unterschrift seiner Frau gefälscht, was er schon früher bekannte und auch heute wieder gesteht, wodurch Frau Klor jeder Verbindlichkeit ledig ist und Herr Beer in vollen Umfang geschädigt erscheint. Peter Hapleitner

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 16.03.1887
Descrizione fisica: 8
statuts (Ertheilung von Darlehen gegen Handpfand) spricht Abg. Dr. Magg gegen die Bestimmung, dass auch auf Wechsel, welche eine Verfallszeit von höchstens sechs Monaten haben, Darlehen ertheilt werden dürfen. Es wäre eine Degradierung einer ehrenhaften Firma, wenn ihre Wechsel nicht voll aus gezahlt, sondern nur belehnt würden, und würde eine solche Behandlung, wenn sie in die Oeffentlichkeit käme, den Ruf der Firma schwer schädigen. Da die Darlehen nur auf drei Monate ertheilt werden sollen

, die Wechsel aber auf längere Zeit laufen können, so stclle sich auch der Uebelstand heraus, dass diese Wechsel nach Ablauf von drei Monaten an der Börse verkauft werden dürfen, was ebenfalls den betreffenden Firmen sehr zum Schaden gereichen müsste. Er und seine Gesinnungsgenossen werden daher gegen die Belehnungösähigkeit von Wechseln stimmen. Abg. Dr. v. Plener erklärt, dass die zu belehnenden Wechsel in der Regel keine eigenen Wechsel der betreffenden Firmen seien, sondern Ri messen, welche die Firmen

für gelieferte Waren von ihren Kunden erhalten haben. Insoweit wäre gegen die Belehnung von Wechseln nichts einzuwenden, be sonders wenn solche belehnte Wechsel nicht in die Bedeckung der Bank eingerechnet werden, wie dies in Deutschland thatsächlich der Fall sei. Da aber bei der österreichisch-ungarischen Bank nicht bloß die escomptkelten, sondern auch die belehnten Wechsel in die Bedeckung cinbezogen werden sollen, so werde er gegen die Wechselbelehnung stimmen. Abg. Neu- wii'th schließt

sich ' diesen Ausführungen an. Re giert,ngsvcrtreter SectionSrath Dr. R. v. Geyringer- Winterstein vertheidigt das Recht der Bank, auf Wechsel zu belehnen, was zahlreichen Kreisen des Handels und der Landwirtschaft zugute kommen werde. Nach einigen Bemerkungen von Dr. Magg (gegen) und Dr. Kaizl (für die Wechselbelehnung) und nach dem Schlusswort des Referenten R. von BilinSki wird Artikel 65 unverändert angenommen (auch der Punkt 3, welcher die Belehnnngsfähigkeit der Wechsel enthält,, und für welchen die ganze Rechte

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 3 di 4
Data: 18.02.1886
Descrizione fisica: 4
ihres Vorgehens in Hernals nickt gerichtlich vorge- gaugen werden, so ergaben bie Erhebungen doch, dass sie während ihrer wiederholten zeitweiligen Rückkehr nach Innsbruck mit der Frau Antonie Witwe Hauptmann dahier Geldgeschäfte machte, welche Wuchergeschäfte genannt werden müssen. So erhielt die Hauptmann vor etwa 4 Jahren von der Christof ein Darlehen von 300 fl., wofür sie einen Wechsel in der Höhe dieses Betrages ausstellte. Im Jahre 1884 erhielt sie ein Darlehen von 60 fl., wofür sie aus Verlangen

der Christof einen Wechsel über 166 fl. aus stellen musste, welcher nach dem Tode des Gemals der Kreditnehmerin auf Grund eines mit den Gläubigern des Verstorbenen geschlos senen Ausgleichs mit 83 fl. eingelöst wurde. Bald ! nach diesem Ausgleich verlangte die Christof die Zah- j lung des Wechsels über 300 fl, und als Frau ? Hauptmann ihre Zahlungsunfähigkeit erklärte, drohte ; sie, die Sache dem Vater der Hauptmann mitzn- \ theilen, wenn diese nicht einen neuen Wechsel über 1000 fl ausstelle. Frau

Hanptmann gab dem j Drucke nach, der Wechsel auf 300 fl. wurde ver- ! nichtet, ein neuer Wechsel über 1000 fl. ausgestellt. ! Als die Hauptmann diesen Wechsel im Jnni 1884 i nicht einzulösen vermochte, ließ sich die Christof zu j einer weitern Verlängerung herbei, diktierte der Hauptmann einen Brief, in welchem diese erklärt, j der Christof aus Dankbarkeit und ohne jeden Druck j im Juni 1885 den Betrag von 4000 fl. bezahlen j zu wollen, wofür sie auch einen Wechsel ausstelle. Frau Hauptmann unterschrieb

ein Wechselblanqnett, aus welchem jedoch von anderer Hand die Wcchsel- schuld von 4000 fl. und der Fälligkeitstermin, 19. Juni 1885 eingeschrieben wurden. Da der Christof die Nothlage der Frau Hauptmann bekannt war und sie nach der eidlichen Aussage derselben wiederholt gedroht hatte, wenn die Wechsel nicht ausgestellt würden, werde sie sich an den Gcmal oder an den Vater der Frau Hauptmann wenden, so erscheint die Witwe Christof heute des Vergehens im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1881 beschuldigt

. Die Angeklagte möchte glauben machen, Frau Hauptmann habe die Wechsel stets freiwillig und ohne Zwang ausgestellt ja selbst auf eine an sie gerichtete Warnung nicht gehört, wird vom Ge richtshof unter dem Vorsitz des Landesgerichtsralhs R. v. Ziern selb im Sinne der Anklage schuldig erkannt und zu einem Monate strengen Arrest, sowie zu einer Geldstrafe von 100 fl. verurtheilt. 2. Der schon wiederholt abgestrafte, 29 Jahre alte Maurer Johann Renzl aus Schwaz ist be schuldigt, am 10. Dezember

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 4 di 6
Data: 18.01.1890
Descrizione fisica: 6
Bestrafung dem Publ'cum aufzu decken. — Ein stets reeller Kaufmann hatte ein blühendes Geschäft. Durch den Covcurs eines Hauses erlitt er große Verluste; außerdem entstanden ihm durch Krankheiten in seiner Familie bedeutende Ausgaben Schließlich erkrankte er selbst bedenklich, und sein Geschäft ging sehr zurück. Er konnte seinen Ver pflichtungen jedoch stets noch Nachkommen, da er einen reichen Schwiegervater hatte, der ihm mehrfach Wechsel girirte und bei seiner Bank discontirte. Der Kauf mann

n und sich sehr schnell abwickeln mußte. Um aber das Geschäft machen zu können, brauchte er eine größere Summe Geldes. Da nun der Schwiegervater ihm sein Giro zugestchert hatte, glaubte er daraufhin alle Abschlüsse machen zu dürfen. Unglücklicherweise brach da in der Familie ein Zwist aus, und als der Geschäftsmann mit dem Wechsel zum Schwiegervater kam, um von diesem das versprochene Giro zu holen, wurde ihm dieses verweigert. Der durch seine Dispositionen Gebundene stand vor seinem Ruin, wenn er für den nächsten

Tag das nöthige Capital nicht zur Verfügung hatte. In seiner Verzweiflung, und da er bestimmt darauf rechnete, den Wechsel decken zu können, fälschte er das Papier mit dem Giro seines Schiegervaters und erhielt die gewünschte Summe. Der Fälligkeitstag kam, und der Kaufmann löste den ihm präfentirten Wechsel richtig ein. Zufälligerweise hatte der Schwieg r- vater an demselben Tage bei dem letzten Inhaber des Wechsels, einem Bekannten, vorgesprochen. Dieser äußerte seine Freude darüber

, wie der Schwiegersohn durch das letzte Geschäft sich cmporgerafft, und wie pünktlich er den vom Schwiegervater girirten Wechsel eingelöst habe. Jener hörte mit Erstaunen zu und hatte nichts Eiligeres zu thun, als der Polizei die Mittheilung zu machen, daß der Kaufmann £ einen auf seinen Namen gefälschten Wechsel eingelöst habe. Er bat nun um Durchsuchung bei diesem und Beschlagnahme der Geschäftsbücher, da wahrscheinlich sei, daß der Beschuldigte Wechsel in größerer Z rhl auf ihn gefälscht habe. Der fragliche

Wechsel wurde thatsächlich in dem Stadt im Vertrage gewahrt, nämlich die Stadt kann zu jeder Zeit die Ueberlassung der gesammten Anlage zu den büchermäßig auszuweisenden Ge« stehungskosten verlangen Die günstige Position des Elektricitätswerkes dem Publibum gegenüber änderte sich sofort, als bekannt wurde, daß dasselbe, resp. die Firma Ganz & Comp, sich mit der hiesigen Gasgesellschaft verbunden, somit die erhoffte Concurrenz in ein verstärktes Monopol ver- wand-lte Die Leser unseres Blattes wissen

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