Felix von Hahn in Berlin ein Zweikampf unter den schwersten Bedingungen statt finden. Die Duellanten sind zwei frühere Mitglieder des Corps ^Borussia': Baron von der Lancken ans Rügen und der Baron Felix von Hahn aus Kurland. Letzterer war anfangs April nach Merlin gekommen, um sich als Angeklagter in einem Wechsel- '^^chungsprocesse zu verantworten, der mit der Freisprechung Hahns endete. Als Urheber der Anklage gilt Herr von der Lanken. - . - - . Üeber die Vorgeschichte und den Verlauf des Wechsel
große Summen. Sein Haüpt- gläubiger war ein Herr Alois Mayer, dem er in kurzer Zeit 134.650 Mark schuldig wurde, . wofür er. zwei Wechsel über 23.300 und 11.350 Mark ausstellte. Im Mai 1892 war er so in Verlegenheit, daß er sich an einen Freund und Corpsbruder, den Freiherrn von der. Lancken, mit> der Bitte um ein Darlehen wandte. Dieser übergab ihm. ein. Blauco-Accept, das er mit einer beliebigen Summe bis zu 10.000 Mark ausfüllen sollte. Wie v. Hahn angibt, hat er seinen Gläubiger Lois Mayer
einige Tage später ans der Straße getrosten, chm den Wechsel gezeigt und gefragt, ob er ihm darauf 9000 Mark discontiren wolle, 1000 Mark sollte Mayer darauf verdienen. Mayer er widerte, daß er sich erst über den Giranten erkundigen müsse. Nach einiger Zeit erklärte er, daß er das Geschäft machen wolle und brachte ihm 7000 Mark. 2000 Mark wollte er nach einigen Tagen zahlen und erhielt,' wie v: Hahn behauptet, den Wechsel, den er mit 10.000 Mark ausfüllen sollte^ Er war vom 15. Juni 1892 dadirt
und am 15. September . fällig. Kurz vor dem Ablaufstermine erschien bei v. Hahn der Kaufmann Leon und theilte ihm mit, daß er demnächst einen von ihm acceptirten und vom Freiherrn von der Lancken girirten Wechsel über 50.300 M. einzulösen habe. v. Hahn will über die Höhe der Summe er schrocken gewesen sein. Er behauptet, daß er Mayer den Wechsel «»ausgefüllt übergeben habe, dieser habe sein Vertrauen getäuscht und statt 10.000 Mark 50.3(10 Mark hineingeschrieben, um sich dadurch Deckung für die beiden Wechsel
über 34.650 Mark zn verschaffen, die er für die Wettschulden m Handen hatte. Es, kam zum Proceß, von den Verpflichteten konnte aber gegen v. Hahn nicht eingeschritten werden, weil dieser noch min derjährig war. Meyer behauptete, daß v. Hahn ihm den Wech sel mit 50.300 Mark ausgefüllt übergeben habe, und die Familie v. Hahn hat auch schließlich den Wechsel eingelöst, so daß von der Lancken nicht geschädigt worden ist. In der Verhandlung gab Zeuge Louis Meyer an, daß er seit den letzten Jahren als Rentner