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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 26.02.1850
Descrizione fisica: 6
Königreiches. Scala I. für Wechsel. bis 100 fl- — fl. 3 kr. über 100 fl. „ 200 — „ 0 „ 200 „ „ 3S0 „ — „ 10 „ 350 500 — „ 15 „ „ so» „ „ 1000 „ — 30 „ „ I> 00 „ 1S00 „ — »» 4^ „ 1600 „ „ 2000 „ 1 „ —- „ „ 2000 „ 4000 „ 2 „ „ 4000 „ „ 6000 „ 3 „ — „ 6000 „ 8000 4 „ „ 6000 „ „ 10000 S », — „ „ 10000 „ „ 12000 „ 6 „ — „ „ 12000 „ 16000 S „ —- „ 16000 „ „ 20000 „ 10 „ „ „ 20'00 „ „ 24000 12 „ —- „ „ 2400« „ „ 28000 „ 14 „ -— „ 28000 „ „ 32000 „ 16 „ „ „ 32000 „ „ 36000 „ 1« „ — „ „ 36000 „ 40NV0

„ „ 1600 „ 4 „ — ,000 2000 „ 5 „ — „ 2000 „ 2400 „ 6 „ — „ 2400 „ 3200 « „ — „ „ 3200 „ „ 4000 „ 10 „ — 4000 4800 12 „ — „ 4600 „ 5600 „ 14 „ — „ 5600 6400 „ 16 „ 6400 7200 18 „ — „ ,, 7200 „ 8000 20 „ — über 8000 fl. ist vou je 400 fl. eine Mehrgebübr von l fl. zu entrichten, wobei ein Restbetrag uuter 400 fl. als voll anzunehmen ist. S c a l e ii für das Loiiibardisch-Venctiani'sche Königreich. Scala I. für Wechsel. bis 300 Lir. — tir. 15, Cent. über 300 Lir. 600 — ^0 600 10?>0 — „ -^0 105,0 >500

4S „ — „ 21600 „ S4 „ — ,, 24000 ,, 60 „ — über 24000 Lire ist von je 1200 Lire eine Mehrgcbühr von 3 Lire zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 1200 Lire als voll anzunehmen ist. Bestimmungen. 1. Dem Gebübrenansmaße nach der Skala I. unterlie gen diejenigen Wechsel: a) welche im gebührenpflichtigen Jnlande ausgestellt, und in 6 Monten oder in kürzerer Zeit vom Tage der Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind; l>) die km gebührenfreie» Jnlande ausgestellt, ins ge bührenpflichtige Inland übertragen worden

und nicht später als 6 Monate von dein Tage der Ausstel lung an gerechnet im Jnlande zahlbar sind; o) die im Auslande ausgestellt, in das gebührenpflich tige Inland übertragen worden lind nicht später als 12 Monate vom Tage der Ausstellung an ge rechnet im gebührenpflichtigen Jnlande zahlbar sind. 2. Im Auslande ausgestellte und im Auslande zahl bare Wechsel stnd gebübrenfrei. 3. Wechsel ans Sicht, zu deren Präsentation keine Frist oder doch ein Zeitraum von nicht mehr als 6 Mo naten für die im Julaude

und 12 Monaten für die im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen ist, unterliegen bei ihrer Ausstellung oder nach ihrer Ucberlragung in das gebührenpflichtige Inland den für Wechsel, die auf bestimmte Zeit ausgestellt sind, geltenden Bestim- miingen. uuird jedoch ein Mechsel auf Sicht, wenn er im ge- bührcttpflkchtigcn oder gebührenfreien Jnlande ausge stellt ist, binnen 6 Monaten, und ivenu er im Aus lande ausgestellt ist, binnen 12 Monaten, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, nicht zur Zahlung prä

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 27.02.1850
Descrizione fisica: 6
. Amtliches. Scalen siir alle Grönländer, in welchen daS Allerhöchste Stämpel- und Tarpatent vom 27. Jänner 1840 Wirksamkeit hat, mit Ausschluß deS Lombardisch - Venetianschen Königreiches. Scale I. für Wechsel. bis 100 fl. fl- z kr. über 100 fl. D 200 — S Iss 200 „ 350 10 V V 350 » 500 ,, 15 V V 500 . 10i>0 30 1000 „ 1500 45 1500 . 2000 — 2000 „ 4000 2 // 4000 „ 6000 3 — „ 6000 „ 8000 4 — 8000 „ 10000 5 — l, 10000 „ 12000 6 — V 12000 „ 16000 » 8 — V V 16000 „ 20000 10 — V 20000 „ 24000 V 12 — 24000

„ 1 400 V 800 „ 2 V V 800 1200 «. 3 V 1200 V 1600 „ 4 ,/ V 1600 2000 » 5 2000 2400 . 6 2400 3200 „ 8 3200 4000 . 10 V 4000 4300 » 12 » 4800 5600 . 14 » über 5600 ,, » 6400 ,/ 16 „ — „ » 6400 „ „ 7200 „ 18 „ - „ „ 7200 „ .. 8000 „ 20 „ - über 8000 fl. ist von je 400 fl. eine Mehrgebühr von 1 fl. zu entrichten, wobei ein Restbettag unter 400 fl. als voll anzunehmen ist. Bestimmungen. 1. Dem Gebührenausmaße nach der Scala I. unter liegen diejenigen Wechsel: »> welche im gebührenpflichtigen Jnlande

. Z. Im Auslande ausgestellte und im Auslande zahl bare Wechsel find gebührenfrei. 3. Wechsel auf Sicht, zu deren Präsentation keine Krist oder doch ein Zeitraum von nicht mehr als k Mona ten für die im Inland« und 12 Monaten für die im Aus lande ausgestellten Wechsel bedungen ist, unterliegen bei ihrer Ausstellung oder nach ihrer Ueberttagung in daS ge« bührenpflichtige Inland den sür Wechsel, die auf bestimmte Zeit ausgestellt find, geltenden Bestimmungen. Wird jedoch ein Wechsel auf Sicht

, wenn er im ge bührenpflichtigen oder gebührenfreien Jnlande ausgestellt ist, binnen 6 Monaten, und wenn er im Auslande ausgestellt ist, binnen 12 Monaten, vom Tage der Ausstellung ange rechnet, nicht zur Zahlung präsentirt, so ist mit Ablauf dieser Zeiträume derjenige Betrag, um welchen bei Anwen dung der Scale I I. die Gebühr für den Wechsel höher ent fallen wäre, zu entrichten. 4. Die Secuuda- nnd Tertia-Wechsel unterliegen der jenigen Gebühr, welcher daS erste Wechsel->Sremplar unter liegt. 5. Werden Wechsel prolongirt

, so ist für jede Pro longation, welche nach dem Unterschiede, ob der Wechsel im In- oder im Auslande ausgestellt wurde, 6 oder 12 Monate nicht überschreitet, immer wieder dieselbe Gebühr zu entrichten. Neberschreitet jedoch die Prolongation diese Fristen, so ist die Gebühr nach Scale II. zu entrichten. 6. Ist die durch den Wechsel begründete Wechsel- mäßige Verpflichtung erloschen, oder wird ein Wechsel zur Erlangung eine» HypothekarrechteS intabulirt oder prä- notirt, und wurde dafür die Gebühr bloß

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 10
Data: 16.04.1850
Descrizione fisica: 10
zur nachmaligen Zahlung der Valuta — oderumgc- kehrt. l>) Die Sn m m a. Sie kann in Buchstaben oder Ziffern geschehen. Die Buchstaben haben die Beglau bigung, wenn sie mit den Ziffer» in Widerspruch gera- tden; bei zweimaliger unterschiedener Erwähnung in SZuchstaben oder Ziffern ist die Annahme sür die gerin ger kantende Verpflichtung. Wo die Währung nicht ausgedrückt ist, gilt noch die Annahme für Wiener Währung. o) Der Name deS Remittenten. Der Wechsel darf nicht — wie beim Giro — anUeber- bringer

ausgestellt sein; hingegen fällt der sonst zum Weitergiriren erheischte Beisatz der Ordre als selbstver standen hinweg. Tratten können auch fortan an sich selbst oder an eigene Ordre ausgestellt werden. <I) Die Zahlungszeit. Termine, die einer verschiedenen Auslegung heimfallen (Ostern) sind ausgeschlossen. Wech sel ä >>i»cero sind jetzt denen ä visla gleichgestellt. Meß- wechsel sind auch fortan zulässig, o) Der Name des Ausstellers. Für jene, die des Schreibens un kundig, ihren Namen durch Kreuze

bezeichnen, ist die Beglaubigung durch 2 Zeugen nicht genügend, sondern eine förmliche Legalifation erforderlich. 5j Das D a- t u m. A) Der Na me des Trassaten. I>Z Der Zahlu n g S o r t. Bei dem eigenen (Sola-) Wech sel ist der Ausstellungsort zugleich die Maßgabe für den Wohnort. Sind min diese Erfordernisse unerläßlich, um einem Wechsel die Wechfelrechtskrast zu verleihen, so erleidet dieselbe sortan keinen Abbruch durch den Mangel der nachfolgenden, früher verlangten Bezeich nung

, als a) der empfangenen Valuta; b) der Be zugnahme auf ein Avis o; e) deS vorgeschriebenen Stempels (natürlich nur in Bezug auf das Wechsel- nicht ans daS Stempelgesetz.) Die Berechtigung, auch hebräische oder s. g. jüdisch-deutsche Wechsel auszustellen, scheint dem Hrn. Vortragenden weder ans jener zur Ausstellung in gangbaren Sprachen, noch aus dem Z. 1 der Grundrechte zu erwachsen, indem sür Aufrechthal- tung der diesfalls ergangenen ältere» Vorschriften die Annahme spricht, daß sich bei richterlichen Entscheidun

sind, zu dessen Ausfüllung jeder Jnh.i« der berechtigt, nicht aber verpflichtet ist. Der ausge füllte Giro ist auch auf der Rückseite des Wechsels oder seiner Allonge zulässig; der Bianko-Giro auf der Vor derseite wird als aval (Bürgschaft) angesehen. Die Gi rirung ohne Obligo ist auch weiterhin zuläßig. Die Unech'heit eines Wechsels verringert die Wechselverbind- lichkeit deS Indossanten nicht, liingegen wird sie durch den Mangel auch nur eines der angeführten Wechsel- ersordernisse aufgehoben. Noch ergeht

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 22
Data: 15.07.1847
Descrizione fisica: 22
-Kasse in Wien AmtHbl. z. B. v. u. f. T. u. B. 56.1847, Tirol und Vorarlberg. als auch bei dem Hause der Gebrüder Sichel zu Amsterdam. . vorgenommen werten. Innsbruck, den 15. Jui?i 1847. Bvm k. k. Landes-Gubrrnium für Tirol und Vorarlberg. KlemenS Graf und Herr zu Brandis, Gouverneur. Robert Freiherr von Benz, k. k. Vireprästdent. Lorenz Jtten, k. k. Gub.-Sekretär. ^ Kundmachung 2 die Stemplung der Wechsel betreffend. . Seine Majestät haben über die Frage, ob die im Auslande oder im stempelsreien

Inland« ausgestellten Wechsel, welche so lange stempllsrei sind, bis hiervon ein ämtlicher oder g«- richtlicher Gebraüch gemacht wird (K. 82 Z. 1.deutscher T«xt und 8. 65 Z. 1 ital. Te^t des Stempel - und Ta^-gesetzes) vor der Erhebung ves Protestes bei dem Notar oder erst nach der Protesterhebung, wenn sie auf der Grunelage derProse» stalion bei Geri hl eingebracht werden, der Stemplung un- 'terzogen werden sollen, unterm 15. Mai l. I. folgende aller höchste Entschließung zu erlassen geruhet

: „Dadurch, daß Jemand einen im Auslande oder im stem» prlfreien Jnlande ausgestellten Wechsel bei einem Notar oder überhaupt einem zur Aufnahme von Wechsel-Protesten be stellten Beamten zur Errichtung und Ausfertigung des Pro testes beibringt, wird von diesem Wechsel ein solcher Gebrauch gemacht, welcher nach dem §. 83 deutschen und Z. 66 italie nischen Testes des Stempel- unvTäfgesetzeS die Verbindlich keit begründet, den Wechsel vorläufig der Stemplung der drr Bcihrsiung cincS StirnpelbogenS

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 04.03.1850
Descrizione fisica: 6
« vom preußischen Büntniß. Wechsel im Krie?«misterium. Lündvn, ein östrrr. Schiff an der irischen Grenze beraubt. S t. G a l l e n , Nötlrr von Oel«. Athen, der Zusammenhang de« Streite« mit den ionischen Inseln. Neueste«. TagSnenlstkelten. — Der Minister - Präsident des Königreichs Hanno ver, Graf Beningsen, ist am 28. Februar in Wien eingetroffen. ' — Das Mi'nisten'nm des Innern hat verordnet, daß die an den Grnndentlasiungs - Kassen auszustehenden Quittungen in den Fällen, wo nach den bestehenden Gesetzen

wurden die Banquiers E- I. Mal- vi eur und Jakob Kern zu den Beratbungen wegen Modlfizirung der Statuten der Nationalbank nach Wien berufen. — In Folge einer von der Nationalbank erlassenen Surrende müssen alle nach dem IS. März verfallenden Wechsel vor ibrer Einreichung zum Escomptc mit dem neuen Wechselstemvel versehen werde». — Das Ministerium der Landeskultur hat an die Statthalter der Kronländer ein Cirkular erfassen des Inhalts, daß die ilinen »ntergeordnctc» Organe sich mit senen Privaten

und im Vrrweigernngssalle Protest levirrn z»> lassen; aber er ist nicht dazu verpflichtet, auße» bci Wechseln, die auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lauten. Bci Ermanglung besonderer, im Wechsek selbst darüber ausgedrückten Bestimmungen ist für solche Sicht« Wechsel eine Präscntalionsfrist von 2 Jahren festge setzt, doch kann auch der Indossant durch Bemerkung im Giro eine kürzere Präsentatioiisfrist sich reserviren, — für die Notificirnng des Protestes Mangel- Zahlung ist eine Frist von 2 Tagen anberaumt; die Ehrenau

u a hme von Seite einer auf dem Wechsel nicht als Nothadresse benannten Person braucht der In haber nicht zuzulasscn; — der w c ch scl mä ß igc An spruch gegen den Acceptanlen ts» wie gegen den Aus steller eines eigenen Wechsels) verjährt III 3 Jah- r cn vom Verfalltage des Wechsels angerechnet. Innsbruck, 4. März. Hente als am Jahrestag der Konstitntionsvcrleihnng wird zur Erinncrungsseier in der St. Jakobspsarrkirchc ein solenner Gottesdienst mit Te Denm gehalten werden, bei dem die Vorstände

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Der Bote für Tirol
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Pagina 16 di 20
Data: 03.03.1842
Descrizione fisica: 20
'/^ Klaftern, dabei eineMahdstatt von 143 Klaftern, das Kerfchbaumerstückel genannt. lZ. Einem Wechsel- oder Baugrund, dle Leimgrube heißend, von 1934 Klaftern. . 15. Einem Bau» oder Wechselgrund im untern Krumbach von 869 Klaftern. l^. Einem Stück Mahd allbort, die lange Gassen genannt, von 200 Klaftern. IVI. Einem Stück Bau- oder Wechselgrund von 3332 Klaftern im obern Krumbach: t?. Einem Stück Bau- oder Wechselgrund, daö Angerl genannt , von 640 Klaftern. O. Einem Slück moofichten Mahd, die Gaiskloy

, ist der Herrschaft Rettenberg grundrechtbar, und gibt man dahin jährlich kr. Grundzins, im Ausrufspreise per 275 fl. R. W. III. Ein unter obiger Kat. Nr. enthaltenes Stück Bau- oder Wechselgrund auf der Kolfaßer Wiesen von 1739 Klaftern , ist obiger Grundherrfchaft unterworfen, und hat man derselben 14'/^ kr. Grundzins zu geben und den Zehent liegen zu lassen, im AuSrusspreise per 450 fl. R.W. IV. Kat. Nr. 193. Ein Stück Bau- oder Wechsel grund in den ollen Aulüssen von 1175 Klaftern, ist der Baron

v. Lochau'schen Verlassenschaft in das Haunzen- beim'sche Allodial-Urbar grundzinspflichtig, und dahin 3 kr. Grund- und der Pfarrkirche in Kolsaß 3 kr. After- zinS zu entrichten und der Zehent zu verabreichen, im AuSrusspreise per 400 fl. R. W. V. Kat. Nr. 200. Ein Stück Bau - oder Wechsel grund in den alten Einfängen von 1000 Klaftern, ist dem Hosbau-UrbarzuJnnSbruck grundrechtbar, und da hin 2 kr. Grundzins, der Herr/chaft Relienberg 1 kr. UrbarSzins und der Pfarrkirche zu Kolsaß 3 kr. Aster- zinS zu geben

, von 4274 Klaftern, ist obiger Grundherr schaft unterworfen, und derselben jährlich 59'/, kr. Grund- und 9 kr. Theilzins zu geben und der Zehent liegen zu lassen, im AuSrusspreise per 1100 fl. R. W. VIII. Kat. Nr. 177. Ein Slück Bau-oder Wechsel grund im obern Krumbach von 468 Klaftern, ist der Baron v. Lochauischen Verlassenschast grundrechtbar und dahin jährlich 6 kr. TheilzinS zu erlegen und der Zehent liegen zu lassen, im AuSrusspreise per 140 fl. R. W. IX. Kat. Nr. 173. Ein Stück Bau» oder Wech

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Der Bote für Tirol
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Pagina 25 di 26
Data: 10.03.1842
Descrizione fisica: 26
». Einem Wechsel- oder Baugrund, die Leimgrube heißend, von 1934 Klaftern. li. Einem Bau- oder Wechselg^und ,'m untern Krumdach von 86S Klaftern. l^. Einem Stück Mahd alldort, die lang« Gassen genannt, von 200 Klaftern. HI. Einem Stück Bau - oder Wechselgrund von 3332 Klaftern im obern Krumbach. !>?. Einem Stück Bau- oder Wechselgrund, das Zlngerl genannt, von 640 Klaftern. 0. Einem Stück moofichten Mahd, die Gaiökloy genannt, von 5L6 Klaftern. Diese Realitäten sind dem Hrn. Baron v. Lochau

, im Ausrufsprcise per 275 fl. R. W. III. Ein unter obiger Kat. Nr. enthaltenes Stück Bau- oder Wechseigrund auf der Kolsaßer Wiesen von 1739 Klaftern, ist obiger Grundherrschaft unterworfen, und hat man derselben 14'.^> ?r. Grundzins zu geben und den Zebent liegen zu lassen, im AuSrufspreise per .450 fl. R. W. IV. Kai. Nr. 193 Ein Stück Bau- oder Wechsel- grund in den alten Aulüssen von 1175 Klaftern, ist der Baron v. Lochau'schen Verlassenschast in das Haunzen- heim'sche Allodial-Urbar grundzinSpflichlig

, und dahin 8 kr. Grund- und der Pfarrkirche in Kolsaß 3 kr. Aster- zinS zu entrichten und derLebent zu verabreichen, im AuSrufspreise ver 400 fl. R. W. V. Kat. Nr. 200. Ein Stück Bau - oder Wechsel grund in den alten Einfängen von 1000 Klaftern, ist dem Hofbou-Urbarzu Innsbruck grundrechtbar, und da hin 2 kr. Grundzins, der Herrschaft Nettenberg 1 kr. UrbarSzinS und der Pfarrkirche zu Kolsaß 3 kr. After- , zinS zu geben, im AuSrufspreise per Z00 fl. R. W. VI. Kat. Nr. 175, aus dem sogenannten WieSbose

, und derselben jährlich 59'/^ kr. Grund- unv 9 kr. TheilzinS zu geben und der Zehent liegen zu lassen, im AuSrufSpreise per 1100 fl. N. W. VIII. Kat. Nr. 177. Ein Stück Bau-oder Wechsel grund im obern Krumbach von 468 Klaftern, ist der. Baron v. Lochauischen Berlassenschaft grundrechtbar und dahin jährlich 6 kr. TlzeÜzinS zu erlegen und der Zebent liegen zu lassen, in, AuSrufspreise per 140 fl. R. 22. , IX. Kat. Nr. 178. Ein Stück Bau- oder Wech- felgrund im Krumbach von 6A2 Klaftern. ö. Hieraus ein Stücke! Bau

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Der Bote für Tirol
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Pagina 15 di 18
Data: 07.03.1842
Descrizione fisica: 18
R8S H. Siaem Wechsel- oder Baugrund, dleLeimgrube heißend, von 1934 Klaftern. II. Einern Bau - oder Wechselgrund im» untern KruMdack von 869 Klafiern. I<. Einem Stück-Mahd alldort, die lange Gassen genannt , von 20V Klosters,. M. Einem «stück Bau- oder Wechselgrund von 3332 Klaftern im obern Krumdach. I>s. Einem Stück Bau« oder Wechselgrund, das Angerl genannt, von 64V Klaftern. 0. Einem S.tück. moosichten Mahd, die Gaiskloy genannt, von 566 Klaftern. Diese Realitäten find dem Hrn. Baron

man dahin jährlich 34, kr. Grundzins, im AuSrufspreise per 275 fl. R. W. III. Ein unier obiger Kot. Nr. enthalleneS Stück Bau- oder Wechselgrund auf der Kolsaßer Wiesen von 1739 Klaftern, ist obiger Grundherrschasl unterworfen, und hat man derselben 14'/» kr. Grundzins zu geben und den Zebent liegen zu lassen, im AuörufSpreise per 450 fl. R. W. ' ' IV. Kat. Nr. 193. Ein Stück Bau- oder Wechsel grund in den alten Aulüssen von.1175 Klaftern, ist der Baron v. Lochau 'schen Verlassenschaft in das Haunzen

- beim'sch? Allodial-Urbar grundzinspflichtig, und dahin 3 kr. Grund- und >^er Pfarrkirche in Kolsaß Z kr. Aster. zinS zu entrichten und der Zebent zu verabreichen, im AuSrufspreise per 400 fl. R. W. V. Kat. Nr. 200. Ein Stück Bau - oder Wechsel grund in den allen Einfängen von 1000 Klaftern, ist dem Hosbäu-Urbarzu Innsbruck grundrechtbar,.und da liin 2 kr. Grundzins,. der Herrschaft Rettenberg 1 kr. UrbarSzins und der Pfarrkirche zu Kolsaß 3 kr. Aster- zinS zu geben , im BuSrufSpreile per 300

Grundherr- fchafl unterworfen, und derselben jährlich 59'/^ kr. Grund- und 9 kr. Theilzins zu geben und der Zehent liegenzulassen, im AuSrufSpreise per 1100 fl. R. W. VIII. Kat. Nr. 177. Ein Stück Bau-, oder Wechsel grund im obern Krumbach von 463 Klaftern, ist der Baron v. Lochauischen Verlassenschaft grundrechtbar und dahin jährlich 6 kr. Theilzins zu erlegen und der Zehenr liegen zu lassen, im AuSrufspreise per 140 fl. R. W. . . IX. Kat, Nr, 173, Ein Stück Bau- oder Wech selgrund im Krumhoch von 632

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Bozner Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 02.04.1849
Descrizione fisica: 8
. Dieser erhob sich bei Devereur's Ein treten, und ging ihm mit offenkundiger Freude entgegen. »Devereur!' rief er aus, »willkommen!' Devereur aber wies die ihm dargebotene Hand mit einem Lächeln von sich und sagte: »Morgen, St. Victor, sind alle Wechsel fällig, welche ich von Euch in Händen habe!« St. Victor erschrack heftig. — »Ich weiß es,' sagte er; „aber ich bin geborgen, denn sie sind ja in Euern Händen, und Ihr werdet mich nicht drängen. »Ihr irrt, St. Victor.« versetzte der Alte kalt; „ich brauche

das Geld.' St. Victor versuchte zu lachen. „Ihr wißt. Devereur, ich kann unmöglich Eurer Forderung gerecht werden. Ich würde nicht Einen dieser Wechsel bezahlen können, geschweige sie alle.' »Ich verlange auch nicht den Betrag eines oder zweier und dreier dieser Wechsel, sondern aller, und um Euch dieß zu sagen, bin ich gekommen.' „Devereur!« rief der Schuldner erbleichend, — könntet Ihr mich ins Gefängniß werfen lassen, könntet Ihr meinen Namen und Kredit für immer vernichten? Ich rufe den Him mel

zum Zeugen auf, daß ich auch nicht die Hälfte der Summe aufbringen kann, und gälte es auch das Heil meiner Seele! WaS gedenkt Ihr zu thun? Seid ihr nicht in fteundlicher Absicht Inhaber dieser Wechsel geworden?' Der Gläubiger erhob sich und verneinte hart. St. Victor stieß einen Ton des Entsetzens aus. „Es war nicht immer so zwischen uns!' stammelte er; — „warum verfahrt Ihr jetzt so feindselig gegen mich?' „Oho, so sollte es kommen!' erwiderte Devereur; „ich habe mich lange nach dieser Stunde gesehnt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 24
Data: 08.06.1843
Descrizione fisica: 24
>840 ein neues Handels - und Wechselgesrtz er- halten, purch welches der >7. Diälal Slrlikel vom Jahr? 1792 in Betreff der Exrknlion der^iitheilr osterreichicher nicht un garischer Wechselgerichle in Ungarn ausgehoben, und in Nück- sichl der Wechsel-, Handels - und Lieferiinqsgrschäfle dir nä here Aestiinmnng dahin gelroffen wurde, das! in Ungarn dir Exekution der Urlheile nictlt ungarischer Wechselgerichle nur dann statt findet, »renn das nicht ungarische Wechselgerichl nach den in Ungarn

gellenden Handels- nnd Wechselgesehen kompetent war. Se. k. k. Majestät haben daher mit a. l>. Entschließung vom 4. März v. I zu verfügen gernht, daß drr 17. Diälal- Artikel des Jahres 1792 mit den betreffenden darauf bezüg- lichen Verordnungen auch in den nicht ungarischen Ländern der österreichischen Monarchie, in so fern es die Urtheile un garischer Gerichte in Handels-. Wechsel - nnd LirferungSfa- chrn, nnd deren Eiekulion in diesen Ländern velriffl, als aufgehoben zn betrachten

bei der Exeiulion, sie möge sich aus das bewegliche oder unbewegliche Vermögen, oder auf die Person des Schuldners beziehen , nach den Ge setzen des Landes zu richten, in welchem sie gefuhrt wird. 4. Sei dem Bestände des Erfordernisses der Kompetenz sind auch ungarische Taxbeiräge von Personen, die sich in nicht ungarischen Ländern der Monarchie pushalten, über Re quisition gehörig und schleunig einzutreiben und einzusenden. 5. Sollten in einzelnen Fällen die ungarischen Wechsel gerichle der Neziprczltäl

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