sind diese Entwürfe wohl eingesetzt, aber nicht ausgeführt worden. Im Jahre 1849 haben wir ein Gemeindcgcsetz erhalten, welches alle Ge meinden befriedigt hat, es waren zwar einzelne Puukte darin, welche nicht jedem einzelnen Kronlande zu sagten, jedoch lebten sich die Gemeinden, besonders in Vorarlberg, in das Gesetz derart hinein, daß kein Wunsch laut wurde, die Gesetze aufzuheben; trotzdem erschien im Jahre 1859 ein nenes Gemeindegesetz, welches weder Vorarlberg noch ganz Oesterreich ent sprochen hat, es wnrde
in allen Kronländern ange fochten, nnd als wir in die Lage kamen, das Ge meindegesetz vom Jahre 1859 in Ausführung zn brin gen, so zeigte es sich, daß dasselbe iu manchen Be ziehungen unmöglich war, man griff in solcher Ver legenheit auf das Gemeindegesetz von, I. 1849 zurück, denuoch wurde theilweise das Gemeindegesetz vom I. 1859 in Wirksamkeit gesetzt. So z. B. der Ab schnitt der Zuständigkeit vom I. 1859. Ein Abschnitt, welcher für Vorarlberg gar nicht taugt; es sind da durch Verwirrungen eutstaudeu. Geheu
, welche ansznfüllen wünschenswert!) sind; um solche Mängel zil ergänzen, kann ich nicht anders als den Wunsch ausdrücken: Es möge doch bald ein Gemeindegesetz ein geführt werden, damit man nicht 2 solche Bücher haben muß. Im I. 1859 wnrde gegen Ende desselben eine Kommission «ach Innsbruck gerufeu zur Zeit, als wir in Bezug auf die Landesvcrtretnng noch als vereint betrachtet wurden; ans Vorarlberg saßen zwei Mit glieder in dieser Kommission, worunter ich die Ehre l,atte. Wir arbeiteten vereint mit den Vertretern
von Tirol ein nenes Gemeindegesetz aus, uud haben in diesen Verhandlungen wiederholt gesehen, daß die Ver hältnisse von Vorarlberg gegenüber denen Tirols oft verschieden sind. Jene Paragraphe des vorgelegten Gesetz-Entwurfes, welche unsern Vorarlbergs Verhält nissen nicht zusagten, behandelten wir dem Interesse Vorarlbergs entsprechend, dies erzeugte viele Differen zen, bei den bezüglichen Abstimmungen blieben wir aber natürlich in der Minorität, es waren ja ans Tirol 7, aus Vorarlberg
nur 2, sie hatten ihre Inter essen im Auge und stimmten nur im Sinne derselben. Indessen mnß ich lobenswert!) beisetzen, daß die Herren aus Tirol bei mehreren Paragraphen nachsichtig waren nnd Aumcrkungcn und Zusätze für Vorarlberg iu das Gesetz aufnahmen, bedauere es aber, wenn man schon in einem Gesetzentwurf sich mit verschiedenen Aus nahmen und Zusätzen behelfen muß. Wir sind jetzt in der Lage eiu neues Gesetz, das ausschließlich die Ver hältnisse Vorarlbergs berücksichtigt, zu berathe» und Sr. Majestät vorzulegen