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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 18
Data: 02.07.1898
Descrizione fisica: 18
auf die am Kopf des Blattes ersichtlich ge machten Bezugsbedingungen. Die Administration. Volksschule und Landwirthschaft. Die meisten Landwirthe und Vereine von bedeu tendem Einflüsse wünschen eine Umgestaltung der Volksschule, in welcher die Landwirthschaft eine größere Berücksichtigung erfahre. Es gilt dieser Satz nicht blos bei uns in Oesterreich, sondern auch in Deutschland tritt man mit solchen Wünschen an die Regierung heran. Es ist eine Thatsache und wird von den Parteien der verschiedensten

Richtungen auch zugegeben, daß sich der Bauernstand in absteigender Linie bewege. Woher kommt aber diese Erscheinung? Ueber diese Frage gehen die Meinungen der Einzelnen sehr weit auseinander, und es ist fast unmöglich, alle Ursachen der Roth des Landwirthes anzuführen. Die Einen sehen in Diesem, die Anderen in Jenem das Heil, aber Niemand findet das Rechte. Un zählige erwarten das Heil von einer Reform der Volksschule und verlangen eine Umänderung derselben. Zu allererst wird der Volksschule der Vorwurf

gemacht, sie berücksichtige zu einseitig die intellektuelle Bildung. Diesem Vorwurfe steht aber schon der § 3 unseres Schulgesetzes entgegen, der bekanntlich mit den Worten anfängt: „Aufgabe der Volksschule ist ec' ^ie Kinder sittlich-religiös zu erziehen." Also die Erziehung ist nach unserem Gesetze in der Schule das Erste, die Mittheilung von Kenntnissen, die Erlernung von Fertigkeiten das Zweite. Es ist eine unbestrittene Thatsache, daß der Geist des Kindes nur an einem ihm angemessenen Stoffe

gebildet werden kann. Wenn man aber die Landwirthschaft in der Volksschule einführen würde, so erhielten die Kinder eine Aufgabe, der sie unmöglich gerecht werden könnten. Es dürfte jedem einleuchten, daß man diesen Gegenstand nicht erschöpfend betreiben könnte, sondern sich mit emirm eingelernten Sätzen zufrieden stellen müßte. W .de dies aber genügen? Nie und nimmer würden die Schüler soviel begreifen, als zu ihrem zukünftigen Berufe nützlich und nothwendig ist. Außerdem käme

noch die Verstandesbildung der Kinder zu Schaden; denn wenn der Geist des Menschen mit Wissensstoff überladen ist, gelingt ihm niemals etwas Ganzes. Er braucht freie Kraft und Zeit zur Entwicklung ganz im Sinne des altdeutschen Sprichwortes: „Das bloße Wissen Kopfschmerz macht, Was man vermag und waS man kann, Das erst macht den rechten Mann." Jwst, Samstag, den 2. Juli 1898. i Die Volksschule bat ihr Ziel beim Bauernkinde nicht auf den Bauern im Kinde, sondern auf das Kind im Bauern zu richten. Sie hat genug gethan

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 15 di 18
Data: 02.02.1900
Descrizione fisica: 18
Enffcheidungen werden als ge setzlich nicht begründet aufgehoben. Entscheidungsgründe: Mit den von der Stadtgemeinde Innsbruck ange fochtenen Entscheidungen des Tiroler Landesausschusses vom 10. und 27. Februar 1899, Zl. 2897 u. 4440, wurde die beschwerdeführende Gemeinde verpflichtet er kannt, der Gemeinde Pradl-Amras den Ausfall an Schulgeld für die nach Innsbruck zuständigen und die dortige Volksschule besuchenden, jedoch in Pradl wohn haften Kinder der für arm erkannten Anna Witwe Hagspiel zu ersetzen

vor, daß für jedes zum Besuche der öffentlichen Volksschule ver pflichtete Kind ein Schulgeld zu entrichten ist. — Ge mäß 8 78 erfolgt die Einhebung des Schulgeldes von dm zahlungspflichtigen Eltern oder deren Stellvertreter durch die Ortsgemeinden. — Laut 8 79 können Kinder armer Eltern durch die Gemeindevertretungen von der Schulgeldentrichtung befreit werden; der durch diese Be freiung enfftehende Ausfall an Schulgeld ist im Falle, als das Kind in einer tirolischen Gemeinde zuständig ist, von dieser der Ortsgemeinde

Volksschule, welche allerdings gewöhnlich identisch sein wird mit der Volksschule des Wohnsitzes oder des eigenen Schul- sprengels, mit letzterer aber nicht unbedingt zusammen fallen muß, weil gemäß 8 15 die Aufnahme von Kindern aus fremden Schulsprengeln in die Volksschule eines anderen Sprengels bei Zutreffen gewisser Vor aussetzungen nicht verweigert werden darf. Es muß demnach gefolgert werden, daß das Schul geld in allen Fällen an jene Schulgemeinde zu ent richten ist, deren Schule vom Kinde

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 24.03.1894
Descrizione fisica: 12
dieses zum neuen Abonnement ein und ver weisen auf die am Kops des Blattes ersichtlichen Bezugsbedingungen. Jenen Lesern, deren Abonnement mit Ende dieses Monats abläuft, werden wir in nächster Nummer eine Postanweisung beilegen, mittelst welcher die Abonnements-Erneuerung ehestens veranlaßt werden wolle. Die Administration. Die Uotksschule. Die Volksschule wird erst in neuerer Zeit als ein Hanptfaktor des öffentlichen Lebens betrachtet; in einzelnen Bevölkerungskreisen will man sich dieser Thatsache sogar

Volksschule aber wieder Forderungen, die zu erfüllen ihr theilweise versagt ist. Sie kann nämlich zur Bekämpfung der jetzt be sonders in den Hauptzentren der heutigen Kultur staaten immer stärker hervortretenden sozialistischen Anschauungen, zur Hebung der Sittlichkeit, nur mittelbar beitragen. Obwohl man zweifelsohne das Unabänderliche dieser Begrenzung einsehen sollte, macht man der „Neuschule" die heftigsten Vorwürfe und will glauben machen, daß sie eben durch ihr den modernen Verhältnissen angepaßtes

. — Die Volksschule ist die einzige staatlich organisirte Bildungsstätte für die große Volksmasse und deshalb erwartet man von ihr die Heilung von den angeführten und anderen Schäden unseres Zeitalters, denen man rathlos Imst, Samstag den 24. März 1894. gegenübersteht, deren Bekämpfung aber eine der weltdrängendsten Nothwcndigkeiten ist. Es wäre schlimm um unsere Volksschule bestellt, wenn sie, wie dies früher der Fall war, den Kindern ausschließlich Fähigkeiten, sagen wir im Lesen, Rechnen und Schreiben

gewaltigen Aufschwung genommen hat, allein nicht genügt. Die Bildung durch das Seminar hat den Charakter des Engumgrenzten, des Stereotypen, sie ist eine Art Hülle, welcher der be lebende und befruchtende Kern ermangelt. Der Lehrer der Volksschule aber, der den an seinen Stand ge stellten Anforderungen ganz gerecht werden will, bedarf einer vollkommenen Durchbildung, eines sicheren Blickes und eines ganz unabhängigen klaren eigenen Urtheils, um die Erfahrungen des wechsel- vollen Lebens, die Ergebnisse

. Jenes Ermangelnde aber kann man nicht durch Strafgesetze und polizeiliche Verordnungen ersetzen. Nur die Volksbildung und Volkserziehung durch Religion und Pädagogik kann hier helfen. Der Lehrer der Volksschule steht seiner Aufgabe nicht fern. Aber er verliert den Zögling aus den Augen, wo für diesen die eigentliche Bildung für's Leben erst ihren Anfang nimmt. In vielen Fällen verliert an jenem Zeitpunkte auch die Kirche ihren wohl- thätigen Einfluß auf deu jungen Menschen, der sich daun selbst überlassen

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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 10
Data: 14.05.1897
Descrizione fisica: 10
werden, abgeändert werden. Mtt Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt: Art. 1. Die nachfolgenden Paragraphe des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R.-G.-Bl. 'Nr. 62, haben in Zukunst folgender maßen zu lauten : § 1. Die Volksschule hat zur Ausgabe, die Kinder nach den Lehren ihrer Religion sittlich zu erziehen, deren Geistesthätigkeit zu entwickeln, sie mit den zu ihrem Fort kommen und zur weiteren Ausbildung für das Leben erfor derlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten

und die Grundlage für Heranbildung nützlicher Glieder der mensch lichen Gesellschaft zu schaffen. 8 2. Jede Volksschule, zu deren Gründung oder Er haltung der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde die Kosten ganz oder theilweise bestreitet, ist eine öffentliche Anstalt und als solche allen schulpflichtigen Kindern zugänglich. Die in anderer Weise gegründeten und erhaltenen Volksschulen sind Privatanstalten. Die interkonfessionellen Verhältnisse der Volksschulen werden durch die Landesgesetzgebung geregelt

. 8 3. Die Lehrgegenstünde der Volksschule sind: Religion, Lesen und Schreiben, Unterrichtssprache, Rechnen in Verbindung mit der geometrischen Formenlehre, das für die Schüler Faßlichste und Wissenswertheste aus der Naturgeschichte, 'Naturlehre, Geographie und Geschichte mit besonderer Rücksicht aus das Vaterland und dessen Versassnng Zeichnen, Gesang, Turnen für Kitüben obligat, für Mädchen nicht obligat. Der Umsang, in welchem die Lehrgegenstände behan delt werden, wird vom Landesschulrathe im Einvernehmen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 23.05.1896
Descrizione fisica: 12
Schtvaz kommen mit 1. November l. Js. nachstehende Lehrstellen der Hl. Gehaltsclasse zu be setzen: 1. An der einclassigen Volsschule in Aschau die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrer stelle. Gehalt. 4vo st. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. Die fassionsmäßigen Bezüge aus dem Kirchendienste betragen so sl. 2. An der einclassigen Volksschule in Brandberg die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 400 sl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug

. Die fassionsmäßigen Bezüge aus dem Kirchendienste betragen 36 st. 10 kr. 3. An der einclassigen Volksschule in Thurmbach die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 400 sl. nebst sreie Wohnung und freiem Holz- bezuge. Die fassionsmäßigen Bezüge aus dem Kirchen dienste betragen 1 sl. 84 kr. 4. An der einclassigen Volksschule in Dornanberg die mit dem Meßner- und Organistendicnste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 40« st. nebst der im Z 57 des Gesetzes vom 30. April 1892

L.-G.-M. Nr. 8 aus gesprochenen Wohuungs-Eutschädigung. Die sassions- mäßigen Bezüge aus dem Kirchendienste betrage» 26 sl- 71 kr. An der einclassigen Volsschule in Stumm die mit dein Organistendienste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 4vo fl. nebst Freiwohnnng und Holzbczug aus dem Gemeinde-Walde. Die fassionsmäßigen Bezüge aus dem Organistendienste betragen los fl. 58 kr. 6. An der zweiclassigen Volksschule in Wiesing: ») die mit dem Organisten- und Meßnerdienste ver einigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst

der im s 57 des citirten Gesetzes ausgesprochenen Wohnungs entschädigung. Die fassionsmäßigen Bezüge aus dem Kirchendienste betragen 114 fl. 4k kr. li) eine Lehrerinstelle. Gehalt 300 fl. nebst Frei wohnung. 7. An der einclassigen Volksschule in Galzein eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung. 8. An der einclassigen Volksschule in Gerlosberg eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnuug und freiem Holzbezuge. 9. An der einclassigen Volksschule in Ramsatt eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst

der Freiwohnung und freiem Holzbezug. 10. An der einclassigen Volksschule in Schwendberg eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst der im Z S7 des citirten Gesetzes ausgesprochenen Mohnnngsentschä- diguug. 11. An der einclassigen Volksschule in Jnner-Weer- berg eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Frei wohnung. 12. An der einclassigen Volksschule in Stummer berg eine Lehrerstelle. Gehalt 40« fl. nebst Freiwoh nung und freiem Holzbezug. Bewerber und Bewerberinnen um diese Lehrstellen haben die erlangte

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Meraner Zeitung
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Pagina 4 di 11
Data: 13.06.1894
Descrizione fisica: 11
R' '>! > i !, W W ,. ^ -:^ . >! VI W^- .-5>^ M' !- I . ' ^ '' <>!' .. '>? - »i P-' -i 1-^ ^ - !>^ ^ Z.s, ^ w>' '! ^.?>t ! - .. ^ ' W:'! M' -x ^ts( - ^ >' ÄK^ >^ '1!. ll! tÄ Seite 4 Werauer Zeitung. Nr. ?0 Lehrerstelle. Mit derselben sind die Bezüge der 3. Gehaltsklasse nebst Wohnung und Holzbezug verbunden. 2. An der einklassigen Volksschule in Gargazon die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte üehrerstelle. 3. Gehaltsklosse, Wohnung. Bezug vo» K uv Brennholz. 3. An der einklassigen

gemischten Volksschule in Hasling, 3. Gehaltsklasse, die mit dem O'aanistcn- und Meßnerdienste vereinigte Lehreistelle. Wohnung und Holzbezug. 4. An der dreiklass. Knabenvolksschule in Lana zwei Lehrerstellen. 2. Gehaltsklasse. ü. An der vierklassigen Volksschule iu Mais vier Leh> erinnenslellcn. 2. Gehaltsklosse. 6. An der zweiklassigen Volksschule in MarIi n g, 3. Gehaltsklasse, die Stelle einer Lehrerin. 7. An der zweiklassigen Volksschule in Nals die Stelle einer Lehrerin. 3. Gehaltsklasse, Wohnung

u. Holzbezug. 8. An der zweiklassigen Volksschule in Natnrns, 3. Gehaltsklasse, die mit dem Organistendienste ver bundene Lehrerstelle. Freiwohnung. 9. An der zweiklass. Volksschule in Partschins zwei Lehrerinnenstellen. 3. Gehaltsklasse. 10. An der einklassigen Volksschule in Nisfian die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle. 3. Gehaltsklasse, Wohnung »»d Holz. 11. An der einkl. Volksschule in St. Gertraud iu Ulten die mit dem Organistendienste verbundene Lehreistelle

. 3. Gehaltsklasse, Wohnung n. Holzbezug. 12. An der einkl. Mädchenschule in St. Martin in Passeier eine Lehrerinstelle. 3. Gehaltsklosse. 13. An der einklass. gemischten Volksschule in St Moriz in Ulten eine Lehreistelle. 3. Gehaltsklasse. 14. An der einllass. Knabenschule in St. Pankraz in Ulten, 3. Gehaltskl., die mit dem Organistendienste verbundene Lehrerstelle. Freiwohnung und Holzbezug. 15. An der einkl. Mädchenschule in St. Pankraz eine Lehrerinstelle. 3. Gehaltsklasse, Freiwohnung. 16. An der zweikl

. Volksschule in St. Walburg die mit dem Organiflendienste verbundene Stelle eines Lehrers. 3. Gehaltsklasse, Freiwohnung u. Holz. 17. An der zweiklassigen Volksschule mit getrennter Oberklasse in Dorf Tirol, 2. GehaltSkl., die Stellen zweier Lehrerinnen. Freiwohnung und Holz. 13. An der zweiklass. Volksschule in Ttsens die Stelle einer Lehrerin. 3. Gehaltsklasse n. Freiwohnung. 19. An der einkl. Volksschule in Vöran die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrer stelle. 3. Gehaltsklasse

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 18
Data: 02.07.1898
Descrizione fisica: 18
engsten Lebenskreise zu verstehen, sondern die Art des Unterrichtes, welche dem Schüler nichts gibt, ihn zu nichts anleitet, was weder für die Erhellung des Kopfes noch für die Erwärmung des Gemüthes, noch für die Stärkung derWillenskraft vonBedeutung ist. Durch die Einführung der Landwirthschaft in den Lehrplan der Volksschule hofft man die Kinder auch für den Beruf eines Landwirthes geneigter zu machen. Was man dabei gewinnen will, ist die Erwartung, daß sich ihr Blick frühzeitig

mehr haben. Auch dieser Vorwurf ist ungerechtferngt. Wenn ein Knabe eine noch so gute Volksschule absolvirt hat. so wird er sich doch gerne dem landwirthschaftlichen Berufe widmen, wenn er Lust und Freude daran hat und hoffen kann, sein Fortkommen in demselben zu finden. Wenn' er aber keinen Grund und kein Geld zu erwarten hat, so kann man es ihm nicht übel nehmen, daß er sich einem anderen Berufe zuwendet. Jeder Mensch will es eben im Leben zu Etwas bringen. Für die traurigen wirthschastlichen

Verhältnisse kann die Volksschule unmöglich verantwortlich gemacht werden, und sie wird sie auch niemals ändern, wenn man sie auch jedes Jahr anders zustutzte. Mancher Landmann kommt allerdings nicht vor wärts. Das rührt aber nicht davon her, daß er in der Volksschule keine Landwirthschaft gehört oder keinen Handfertigkeitsunterricht genossen hat, sondern davon, daß sein Geist nicht aus dem Schlummer geweckt worden ist, so daß er sich zu keiner Berechnung erheben kann. Er plagt sich oft lieber unnöthiger

Kraftanstrengung." Wenn die Landwirthschaft das Recht hätte, in der Volksschule gelehrt zu werden, würden dann nicht auch die Handwerker kommen und verlangen, daß man ihre Kinder für das Handwerk vorbereite? Das Fünkchen Wahrheit, welches in dieser Forderung liegt, wird von der Schule übrigens schon lange Ktrrtige Ziffer«. Der Statistiker ist nicht der größte, aber der beredteste Gelehrte. Er spricht die knappe, über zeugende Sprache der Ziffern und ihrem Eindrücke kann sich der Philosoph ebenso wenig

in derselben kann sie grundsätzlich nicht ertheilen. Warum wird denn in den Fachschulen der Unterricht mit der Wiederholung und Befestigung des Allgemeinen begonnen? Weil sich die Berufsbildung immer auf die allgemeine Bildung aufbaut und nicht umgekehrt. Fielen jedoch auch alle Hindernisse und Bedenken gegen die Einführung der Landwirthschaft in der Volksschule weg, so würde diese doch schon an dem Kostenpunkte scheitern. Woher überall die nöthigen Versuchsfelder nehmen? Wer sollte all' die Modelle und Abbiidungen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 08.05.1897
Descrizione fisica: 10
und Genossen einen Antrag ein, durch den das Gesetz vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschule fest gesetzt werden, abgeändert wird. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Artikel 1: Die nachfolgenden Paragraphe des Gesetzes vom 14. Mai 1869 haben in Zukunft fol gendermaßen zu lauten: § 1. Die Volksschule hat zur Aufgabe, die Kinder in den Lehren ihrer Religion sittlich zu erziehen, deren Geistesthätigkeit zu ent wickeln, sie mit den zu ihrem Fortkommen

und zur weiteren Ausbildung für das Leben erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage für die Heranbildung nützlicher Glieder der menschlichen Gesellschaft zu schaffen. § 2. Jede Volksschule, zu deren Gründung und Erhaltung der Staat, das Land oder die Ortsge meinde die Kosten ganz oder theilweise bestreiten, ist eine öffentliche Anstalt und als solche allen schul pflichtigen Kindern zugänglich. Die in anderer Weise gegründeten und erhal tenen Volksschulen sind Privatanstalten

. Die interkonfessionellen Verhältnisse der Volks schulen werden durch die Landesgesetzgebung geregelt. 8 3. Die Lehrgegenstände der Volksschule sind: Religion, Lesen und Schreiben, Unterrichtssprache, Rechnen in Verbindung mit geometrischer Formen lehre, das für die Schüler Faßlichste und Wissens wertheste aus der Naturgeschichte, Naturlehre, Geo graphie und Geschichte mit besonderer Rücksicht auf das Vaterland und dessen Verfassung, Zeichnen, Ge sang, Turnen für Knaben obligat, für Mädchen nicht obligat. Der Umfang

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Unterinntaler Bote
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Pagina 6 di 10
Data: 17.11.1899
Descrizione fisica: 10
den berechtigten Anforder ungen nicht mehr genügte, in demselben Grade steigerte sich das Bedürfnis, den Volksschülern größere Räumlichkeiten anzuweisen, denn die Knaben waren in einigen Lehrzim mern eigentlich eingepfercht. Durch den vollendeten Gymna sialbau heilte auf diese Weise der Stadtmagistrat unter dem Bürgermeister Dr. Kathrein zwei klaffende Wunden, ohne die Stadtfinanzen zu sehr anzuspannen. Während der Ferien erhielt die neue Volksschule ein feuersicheres Dach, einen passenden Anstrich nub

dienst Verwendung. Das neue Gebäude diente bereits durch einige Jahrzehnte den Zwecken der Volksschule. Die erlauchte Kaiserin Maria Theresia rief 1774 die Volksschule in's Le ben ; dieselbe fand in Hall frühzeitig Eingang. Die Aufhe bung des Jesuitenordens (1773) zerstörte (1774) das hiesi ge Gymnasium. Im Jahre 1775 wurde hier am 7. Jänner eine Normalschule feierlich eröffnet und ihr als Wirkungs stätte das Gymnasialgebäude zur Verfügung gestellt. Mach te auch anfangs der Stadtrath der neueit

Schule, wie Schnel ler in seinem Vortrage „Die Volksschule in Tirol vor hun dert Jahren" (1874) bemerkt, kein freundliches Gesicht, weil Ulan den Verlust des Gymnasiums zu stark empfand, so vermehrte sich doch bald die Schülerzahl von 60 auf 430. In diesem Gebäude entfaltete sich der Volksschul unterricht bis zum Jahre 1814, wo das langersehnte Gym nasium neuerdings erstand und das alte Heim bezog. Die Knaben wanderten in das frühere Schulhaus zurück und verblieben daselbst, bis ihnen 1899 abermals

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 27.05.1896
Descrizione fisica: 8
angestellte Lehrpersonen im Wege des vorgesetzten Bezirksschulrates, andere un mittelbar bis längstens IS. Juli 189« an den gefertigten Stadtschulrath zu überreichen. Stadtschulrath Innsbruck, am lg Mai I8SK. Der Bürgermeister als Vorsitzender: Dr. Mörz. i Lehrstellen-Ausschreibung. 23« Im Bezirke Kitzbühel kommen mit I. November 189« nachstehende Lehrstellen III. Gehaltsclasse zu be setzen, als: 1. An der zweiclassigen Volksschule in Hütte eine Lehrerstelle Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem

Holzbezug. 2. An der zweiclassigen Volksschule in Going eine Lehrerstelle. Gehalt 400 st. nebst Freiwohuung und 4 Klst, Holz. 3. An der einclassigen Volksschule in Kelchsau die mit den Organisten- und Meßnerdienst vereinigte Leh- rerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. Die sassionsmäßigen Bezüge aus den Kir chendiensten betragen 8 fl. 4. An der einclassigen Volksschule in Aschan, Schul gemeinde Kirchberg, eine Lehrerstelle. Gehalt 4«a fl. nebst Freiwohnung

. 5. An der zweiclassigen Volksschule in Kirchberg die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 4oo fl. nebst Freiwohnung. Die sassionmäßigen Bezüge aus den Kirchendiensten betragen 71 fl. «. An der einclassigen Volksschule in Erpfendorf, Schulgemeinde Kirchdorf, eine Lehrerstelle. Gehalt 4 00 fl. nebst Freiwohnung und Entschädigung per 24 fl. für den Holzbezug. 7. An der zweiclassigen Volksschule in Kirchdorf eine Lehrerinstelle. Gehalt 300 fl. nebst der in ß 57 des Gesetzes vom 30. April 1892

(L.-G.-Bl. Nr. 8) festgesetzten Wohnungsentschädigung. 8. An der einclassigen Volksschule in Niederbichl, Schulgemeinde Kössen, eine Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. s. An der zweiclassigen Volksschule in Waidring eine Lehrerinstelle. Gehalt 300 fl. nebst Freiwoh nung. 10. An der einclassigen Volksschule zu Wiedau, Schulgemeinde Westendorf, eine Lehrerstelle. Gehalt 300 fl. nebst der im H 57 des citirten Gesetzes aus gesprochenen Wohnungsentschädignng. I I. An der einclassigen

die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrer stelle. Gehalt 40» fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. Die sassionsmäßigen Bezüge aus dein Kirchendicnste betragen so fl. 2. An der einclassigen Volksschule in Brandberg die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle. Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. Die fafsionsmäßigen Bezüge aus dem Kirchendienste betragen 3« fl. in kr. 3. An der einclassigen Volksschule in Thnrmbach die mit dem Organistendienste vereinigte

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Unterinntaler Bote
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Pagina 3 di 4
Data: 15.11.1893
Descrizione fisica: 4
. Tags über die Schule zu besuchen ist aber immer nur einer gerin gen Anzahl von jungen Leuten, welche sich dem Gewerbe stande widmen, möglich; der Großtheil muß des Verdienstes halber sofort aus der Volksschule in die Werkstatt und jed weder theoretische Unterricht hat für ihn sein Ende erreicht. Daß das Wissen welches sich ein Volksschüler erwerben kann, für das praktische Leben ein Minimum ist, weiß Jedermann. Kommt nun der absolvirte Volksschüler noch zu einem Mei ster, mit dessen fachlichem

. Rechnen, Zeichnen, Geschäfts aufsätze, gewerbl. Buchführung. Der Unterricht wird gewöhnlich an 2 oder 3 Wochen tagen abends von 6—8 oder 7—9 und Sonntagen von 9—12 Uhr in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ertheilt. Die Schule wäre mit der städtischen Volksschule oder mit der k. k. Fachschule in Verbindung zu bringen. An letzterer An stalt existirt in dem gegenwärtig bestehenden Sonntagsunter- richt, über Veranlassung des Direktor Deininger eingeführt, schon seit Jahren der Ansatz zu einer gewerbl

. Fortbildungs schule. Der Unterricht würde ertheilt werden, gemeinschaftlich von Lehrkräften der Volksschule und der Fachschule. Die Kosten einer gewerblichen Fortbildungsschule wer den in der Regel vom h. Unterrichtsministerium, dem Landes- fonde, der Handels- u. Gewerbekammer, der Sparkasse und den Genossenschaften bestritten; so daß nebst dem bedeutenden intellectuellen Nutzen der Stadt auch materieller Gewinn aus der Errichtung einer gewerblichen Fortbildungsschule erwächst. Fortbildungsschulen böten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 19.06.1897
Descrizione fisica: 10
fl. Re muneration, Wohnung und Holz. Bewerber um diese Stellen haben ihre gehörig instruierten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis IS. Juli l. Js. an die betreffenden Ortsschulräthe zu richten K- k. Bezirksschulrath Kusstein, am 12. Juni 1897- Der Vorsitzende i. V.: Rossi. i Lehrstellen-Ausschreibung. Nr. 332 Jin Schulbezirke Bozen sind mit 1. September, bezw. 1. November 1397, folgende Lehrstellen lll. Ge haltsclasse zu besetzen: 1. An der einclassigen Volksschule in Albions eine Lehrerstelle

mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst der gesetzlichen Wohnungsentschädigung. Mit dem Schuldienste ist der Meßnerdienst mit einem fassionS- mäßigen Einkommen von 15 fl. 37 kr. verbunden. (Ortsschulrath Lajen) 2. An der einclassigen Volksschule in Graun eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf Freiwohnuug und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organisten- und Meßnerdienst mit einem reinen Einkommen von KV fl. verbunden. (Ortsschulrath Kurtatsch

.) 3. An der einclassigen Volksschule in Gummer eine Lehrerstclle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen Anspruch auf freie Wohnung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Or ganistendienst mit einem reinen Einkommen von durch schnittlich 4 5 fl. 43 kr. und der Meßnerdienst mit einem reinen Einkommen von 101 fl. verbunden. (Ortsschulrath Karneid.) 4. An der einclassigen Volksschule in Kollmann eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst Freiwohnung und freien Holzbezug

. Mit dem Schuldienste ist der Organistendienst mit einem reinen Einkommen von 1v fl. S2 kr. und der Meßnerdienst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich 67 fl. so kr. verbunden. (Ortsschulratsch Barbian.) 5. An der zweiclassigen Volksschule in Latzfons eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst Freiwohnung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendienst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich 100 fl. verbunden. (Ortsschulrath Latzfons.) 6. An der einclassigen

Volksschule in St. Peter eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 4 00 fl. nebst Freiwohnung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organisten-'und Meßnerdienst mit einem reinen Einkommen von durchschnittlich SO fl. verbunden. (Ortsschulrath Lajen) 7. An der einclassigen Volksschule in Völseraicha eine Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. nebst Freiwohnung und freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendicnst niit einem reinen Einkommen von durchschnittlich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 17.07.1899
Descrizione fisica: 8
. Bewerber haben ihre Gesuche unter Nachweisung der vorgeschriebenen Erfordernisse, sowie der Kenntnis beider Landessprachen binnen vier Wochen bei der k. Finanzprocuratur in Innsbruck einzubringen. Borstehung der l. k. Finanzprocuratur Innsbruck, am 14. Juli I89S. Der k. k. Finanzpr ocurator. 1 Lehrstelle-Ausschreibung. Nr. 3?o Mit Beginn des Schuljahres 1899/1900 gelangt -an der einclassig-gemischtcn Volksschule in St. Cassian, Gemeinde Abtei, Bezirk Enneberg, die mit dem Or ganisten- und Meßnerdienste

, verbundene Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Nebst den Gebüren der 3. Gehaltsclasse bezieht der Lehrer als Organist und Meßner ein jährliches Ein kommen von circa 195 fl. Allfällige Bewerber haben die vorschriftsmäßig und mit dem Nachweise der Kenntnis der ladinischen .Sprache belegten Gesuche bis längstens 20. August d. I. an den Ortsschulrath in Abtei zu richten. K. I. Bezirksschulrath Bruneck, am 13. J uli 189?. 2 aü Nr. 519. Schuldienst-Ausschreibung^ An der einclassigen Volksschule in Stumm

An der dreiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclasse in Villanders sind 2 Lehrerinnenstellen mit dem Jahres gehalte von je 300 sl. nebst dem gesetzlichen Anspruch aus sreie Woduung oder Wohnungsentschädigung zu besetzen. Gesuche sind bis zum I». August 1899 beim Ortsschnlrathe in Billauders vorschriftsmäßig einzu bringen. K. k. Bezirksschulrath Bozen am 27. Juni 1899. Der Borsitzende: Grovanelli. 2 Zl. 377 LehrstelIen -'Anssch »eibnng B.-Sch. R. Im Bezirke Kitzbühel kommen nachstehende Lehr stellen zu besetzen

: 1. An der einclassigen Volksschule in Aschau, Schul gemeinde ktirchberg, eine Lehrerstelle 3. Gehalts-Classe, Gehalt 4l»0 sl. nebst Freiwohnung. 2. An der einclassigen Volksschule in Jtter eine Lehrerstelle 3. Gehalts'Classe, Gehalt 4»o sl. nebst Freiwohnung und th-'ilwcise sreiem Holzbezug- 3. An der einclassigen Knabenvolksschule in Joch» berg eine Lehrerstelle 3. Gchalts-Classe, G.halt 4 00 fl. nebst Freiwohnung und sreiem Holzbezug. Mit dem Schuldienst ist auch der Organisten- und Meßnerdienst

mit einem sassionsmäßigen Einkommen von 24» fl. 20 kr. verbunden. 4. An der einclassigen Volksschule in Kelchsau, Schulgemeiuds Hopfgarten - Land, eine Lehrerstelle 3. Gehalts-Classe, Gehalt 400 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug. Mit dieser Stelle ist auch der Organisten- und Meßnerdienst mit einem sassionsmäßigen Einkommen von 21 fl. verbunden. 5. An der einclassigen Volksschule in Niederbichl, Schulzemkinde Kössen, eine lehrerstelle 3. G halts- Classe, Gehalt 4U0 fl. nebst F^eiwohnuuz und ircie n Holzbezug

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 24.03.1899
Descrizione fisica: 4
fleißig und sei nun, da die socialdemokratische Partei manchen Programmpunkt fallen gelassen oder geändert habe, bis auf einige Härten mit ihr einverstanden und erlaube fich nun, eine Resolution einzubringen betreffs Ver besserung der Volksschule und der Lehrergehalte, welch letztere vom Staate ausbezahlt und vielleicht durch Einhebung einer Kopfsteuer die Deckung ge- funden werden solle. Zu diesen Ausführungen sprachen sodann Gen. Holzhammer und Abg Rieger. Holz hammer wies die Behauptung, unsere

durch unentgeltlichen Volksschulunterricht in ernstliche Erwägung zu ziehen. Die Versammlung unterstützt die gerechten Forderungen unserer Volks erzieher (Volksschullehrer) nach Besserung ihrer heutigen mißlichen Lage und erwartet, daß die ehrlich denkenden Vertreter des Volkes die Herabsetzung in Bezug auf die heute gesetzliche Schulzeit sowohl, als die Verschlech terung des Lehrstoffes und Lehrplanes mit allen Mit teln bekämpfen. Die Versammlung erblickt in einer gesunden, guten Volksschule den besten Fond

zur Ge sundung der Gesellschaft und der Staatswohlfahrt, er blickt ferner in einer guten Volksschule das beste Mittel, die Militärdienstzeit herabzusetzen und einen staats erhaltenden Volkswohlstand zu stützen." Hierauf schloß der Vorsitzende die würdig verlaufene Versammlung um halb 6 Uhr abends, worauf da? Lied der Arbeit den Saal durchbrauste. 8. Hall i. T. In der am Samstag, den 18. d. M abends 8 Uhr beim „Neuwirth" stattgehabten sehr gut besuchten Volksversammlung, in der Reichsraths-Abge ordneter

. 20 Jahre alt, wegen Noth- j - zucht. — Gewiß ein hübsches Zeichen der Förderung j der Sittlichkeit durch die Verpfaffung der Volksschule im „heiligen Land" Tirol. Und da wollen die Cleri calen noch daran gehen, nicht nur die 8 jährige Schul pflicht auf eine 6 jährige zu reduciren, sondern auch die wichtigsten Lehrgegenstände zu beseitigen, um die Jugend nur ausschließlich mit Bibel- und Catechismuskram zu traktiren? 33.876 mittellose Reisende verzeichnet der Bericht des Vorarlberger Landesausschusses

Mistelbach (Niederösterreich) seine Generalversammlung ab, in der auch zur Schul frage Stellung genommen wurde. Die zahlreich be suchte Versammlung schloß sich einstimmig der vom Brücker Bezirksverein eingesendeten Petition an, die im Interesse der Bauern die Aufrecht- haltung der achtjährigen Schulpflicht und Einführung des obligatorischen Fortbil dungsunterrichtes verlangt. Wir sind über zeugt, daß, wenn wir in der Lage wären, den Tiroler Bauern die Nothwendigkeit einer guten Volksschule vor Augen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 28.10.1893
Descrizione fisica: 6
landesüblichen Sprachen des Lesens und Schreibens kundig ist. Dieser Nachweis wird aber auch von Personen, welche die Volksschule nach der Wirksamkeit des Gesetzes vom 14. Mai 1864 absolvirt haben, durch Beibringung eines Eutlassungszcugnisses seitens einer öffentlichen oder mit dem Oeffentlichkeitsrcchte ausgestatteten Volksschule, soferne das selbe hinsichtlich des Lesens und Schreibens mindestens die Fortgangsnote .genügend* enthält, erbracht. Durch ein Zeugnis einer Bü gerschule oder einer über den Kreis

einer Volksschule hinausrcichenden Schule wird der bezeichnete Nachweis ersetzt. Ist Jemand nicht in der Lage, den Bildungsnachweis in der vorstehenden Art zu erbringen, so bleibt cs ihm Vorbehalten, den Nachweis in der Art zu erbringen, daß er vor einer Commission das Gesuch um Einräumung des Wahlrechtes nach einer voraus bestimmten Formel richtig niederzuschreiben vermag. Diese Commission hat aus dem Gemeindevorsteher (Bürgermeister) des Wohnortes des das Wahlrecht An- strebendcn

oder dem vom Gemeindevorsteher bezeichneten > Stellvertreter und aus dem Leiter einer Volksschule und > aus einem vom Gemeindevorsteher zu bestimmenden schreib- i kundigen Gemeinde-Angehörigen zu bestehen. Gewinnt die Commission die Ueberzeugung, daß der Wahlrechtswerber der Lesens und Schreibens kundig ist, so hat sie ihm eine Bestätigung dahin lautend auSzustellen, daß er sich an dem zu bezeichnenden Tage vor -er. zu benennenden Commission der Prüfung unterzogen habe und als dek LesenS und Schreibens kundig befunden

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 7 di 14
Data: 19.05.1894
Descrizione fisica: 14
die 13jährige Anna Zer schäbet und ihr 9jähriger Bruder in den Donau kanal und verschwanden in den Wellen, bevor ihnen noch Hilfe gebracht werden konnte. Die Kinder haben den gemeinsamen Selbstmord wegen schlechter Ausweise die sie in der Volksschule erhielten, verübt. — Nur rasch Hochzeit. Die Temeser Ru mänen haben cs ganz besonders eilig mit dem Hei raten. Man denke sich die Heiterkeit, welche das folgende an das Honved-Ministerium gerichtete tele graphische Ansuchen erregte: „Erbitte unverzügliche

, Spitzhammermttller in Mehrn, am 3. event. 17. Juli 1894 an Ort und Stelle durch das k. k. Bezirksgericht Rattenberg. Borrufung des Adalbert Posch von Ehrwald zur Klag- tagsatznng am 9. Juni 1894 beim k. k. Bezirksgericht Reutte. Erledigungen: Bezirksrichterstelle in Reutte, 8. Rangs klasse : Gesuche bis 31. Mai 1894 an das k k. Landesgerichts- Präsidium Innsbruck. — Im Schulbezirke Lienz je eine Lehrerstelle an der 3 klassigen Volksschule in Jnnichen, an der 1 klassigen Volksschule in St. Veit in Desreggen

, an der 2 klassigen Volksschule in Kartisch letztere zwei verbunden mit Organistendienst); Gesuche bis 1. Juli 1894 an den betreffenden Ortsschulrath. Kuratel verhängt über Ludwig Pfund, gewesener Diurnist von Schwaz; über Magdalena Witwe Schafsenrath geborene Gruber aus Axams; über Agnes Ofer, geb. Schafsenrath von Rangen, nach Rätters zuständig. Kundmachung: Vom 13. Mai 1894 angefangen ist zwischen Hall, Heiligkreuz, Breitweg und Absam ein täglich zweiter Landbriefträgerkours eingerichtet

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