und Kirche zur Volksschule. I. Lehrplan. Der Lehrplan für die Volksschule begreift in sich: Die Bezeichnung der Gegenstände, auü denen Unter, richt, und des Umfanges, in welchem derselbe ertheilt werden soll, die Anweisung der geeigneten Lehr- und Hilfsbücher, die Begränzniig des Unterrichtes nach den verschiedenen Arten der Volksschule, die Festsetzung der Zahl der Schulstunden, die Stundenvertheilung für die verschiedenen Schulklassen, die Vorschriften über die Dauer des Schuljahres und über Anfang nnd
Ende der Schulpflichtigkeit, endlich die Vor schriften, wie die Schulpflichtigen in ihrem Fortgange klafsizirt und die Schulzcuguisse ausgestellt werden sollen. Soll nun der Entwurf des Lehrplaues einfach der Kirche überlassen werden? Ich antworte: Nein. Kann es dein Staate glcichgiltig sein, ob und wie lange die heranwachsende Jugend einen Schulunterricht gcnießt und ob junge Leute, die keine andere Schule besuchen, als die Volksschule, aus ihr so viele Vorbildung, als nach den vorgeschrittenen
und vielseitiger Uebung im Schulfache als die Tüch tigsten gelten, so thut sie nur, was sie «icht unter- lassen darf. Ei, heißt es, wenn die Kirche die Volksschule sammt Lehrplan und allein, was dazu gehört, unter ihre Ob sorge nimmt, so ist dieß alles iu besten Händen; was braucht es mehr? — Wie so? Soll etwa der Bischof für die Volksschule im Umfange seines Bisthumes ohne Rücksicht ans die übrigen Theile deS Kaiserreiches kraft seines bischöflichen Amtes einen Lehrplan entwerfen? Oder sollen die Bischöfe
des Reiches zn einem solchen Entwurf sich versainmelu und wie in einer Kirchen- versammlnng darüber gemeinschaftlich berathen und Beschlüsse fassen? ES wäre uustreitig eine ungewöhn liche Neuiakeit, wenn die versammelten hochwürdigen Herren Bischöfe, anstatt über Fragen der christlichen Glaubens- und Sittenlehrc sich auszuspreche», von Amtswegen entscheiden würden, ob man den Unter richt von Dezimalbrüchen in die Volksschule aufneh men, in welcher Schnlklasse man mit der Satzlehre beginnen
«icht auch im Schulfach? — Haben also, fragt man, die Bischöfe zum Entwurf eines Lehrplanes für die Volksschule nichts mitzureden? Antwort: So viel, als in ihrem Berns gehört, und das ist viel und sehr viel. Vermöge ihres Bernfes gehört unter ihre Obsorge:' 1. DcrReligkous-Untcrricht nnd die religiösen Uebun gen der Schuljugend; 2. die Beseitigung von Schulbüchern, deren In halt der christlichen Glaubens- uud Sittenlchre ent gegen ist. So lange sich in Oesterreich Staats- und Kirchen- gewalt