und Beurteilung der Lago, fondem glauben im Gegenteile aus dem bisherigen Verhallen des Vatikans gegenüber Südtirol schließen zu können, daß der Papst nunmehr diese seine Haltung nicht von Grund aus ändern werde. Wenn wir uns die Ereignisse der letzten Zeit vergegen wärtigen, so hat der Papst sowohl Kardinal Pifsl wie dem Bischof von Osnabrück gegenüber, welche das Thema Süd tirol anschnitten, stets betont, daß die Kirche nicht frei wäre. Trotzdem fallen aber in die Zeit der Unfreiheit zwei Ereignisse
der Administration des verwaisten Bistums Brixen an den Prälaten Mutschlechner an Bedeutung, die gegen den Willen der italienischen Regierung zu einem Zeit punkt erfolgte (Ende Oktober 1928), an dem die Verhandlungen, die im Konkordat ihren Abschluß fanden, bereits im Gange waren. Diese Ernennung zusammen mit der Weigerung des Vatikans, das Bistum Brixen nach der notwendigen Los lösung aus der Salzburger Kirchenprovinz einem italienischen Metropoliten zu unterstellen (die Diözese untersteht nunmehr direkt
dem Apostolischen Stuhl), lassen deutlich die Absicht erkennen, die Brixener Frage bis zum Abschluß des Kon-, kordats zu vertagen. Der Brixener Stuhl ist also bis heute verwaist, seine Besetzung wird zweifellos erst nach ' Inkrafttreten des Konkordates erfolgen. Dies lenkt die besondere Aufmerksamkeit auf das neue festgelegte Recht des Vatikans, die Bischöfe völlig selbständig und ohne staatliche Zustimmung zu ernennen. Dieses Recht ist bisher nur allgemein als konform jenem des polnischen Konkordats bezeichnet
Einflußnahme hauptsächlich auf die gesetzlich geregelte Flüssigmachung der Kongrua- beiträge. Gerade in der für die Kirche wichtigsten Frage der Be treuung der Katholiken durch geeignete Seelsorger wird der neue Vertrag sicher keine grundsätzliche Aenderung schaffen. Hat doch zu dieser Frage der „Osservatore Romano", das offizielle Organ des Vatikans, am 22. August 1927 als Antwort auf die Forderung der „Tribuna", für die Slo- venen gutgesinnte Italiener als Seelsorger beizustellen, ge schrieben