. K. k. Oberlandesgerichts-Präsidinin, Innsbruck, am 9. Oktober 1903. Call. Nr. 43.9S3 Koukurs-AuSschreibuug. Vom Studienjahre l 903/4 an gelangen drei vakant gewordene, auf Grund des Erlasses des k. k. Mini steriums für Kultus uud Unterricht vom 23. Februar 1898, Zl. 138«, bezw. vom 25. September 1898, Zl. 21.324, für Nechtshörer italienischer Nationalität an der k. k. Universität in Innsbruck errichtete Staats- stipendien im jährlichen Betrage von <>oo X znr Verleihung. Diese Staatsstipendien werden Stndierenden
italieni scher Nationalität aus den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern verliehen, welche an einem inländischen Gymnasium die Maturitätsprüfung mit gutem Erfolge abgelegt haben und den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an der k. k. Universität in Innsbruck obliegen. Die Dauer des Stipendienbeznges erstreckt sich auf die Zeit der vorgeschriebenen vierjährigen jnridischen Studien nnd im Falle der Ableistung des Präfenz- dienstes als Einjährig-Freiwilliger, sowie behufs
Er langung des juridischen Doktorgrades an der k. k. Universität Innsbruck je aus eiu weiteres Jahr. Die Bewerber um diese Staatsstipendien haben ihre stempelfreieu Gesuche bis längstens 20. November 1903 an das Dekanat der jnridischen Fakultät der k. k. Universität in Innsbruck zu überreichen. Die Gesuche sind zu belegen: 1. mit dem Taufscheine und dem Heimatsscheine, 2. mit dem Maturitätszeugnisse, 3. mit dem Melduugsbuche der Universität und eventuell dem Zeugnisse über abgelegte Kolloquien
zu verleihen. Die Bewerber um dieses Stipendium haben ihre Gesuche, belegt 1. mit den Studienzeuguissen von den zwei letzt- verflossenen Semestern oder mit dem MelduugSbuche der Universität und den Zeugnissen über abgelegte Kolloquien oder Staatsprüfungen, 2. mit einem genau im Sinne der Statthalterei- Verordnung vom 16. Nov. 1378, Z. 18.188, L.-G.« u. V.^Bl., V. Stück, Nr. S2, S. 85) ansgestellten Zeugnisse über ihre Mittellosigkeit (Armutszeugnisse älteren Datums sind ungiltig), 3. mit dem Beweise