und bei jedem Sitze erfolgen im Monate No vember. Der genaue Prilfungstermin ist noch nicht festgesetzt worden und wird in der Nächsten Zeit bekanntgegeben werden. Die Gesuche müs sen alis Stempelpapier von 3 Lire abgefaßt und an das Institut oder der Universität, welche laut Ministerialerlaß dazu berechtigt wurde, eingereicht werden. Der Asoirant muß in seinem Gesuche folgende Punkte angeben: a) Vor- und Zuname der Eltern; b) seinen Ge- burts- und Wohnort, wie auch der Familie; c) das Gewerbe
, für welches er das Diplom er langen will. Die Interessenten werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche, welche direkt au das Ministerium eingereicht werden, keine Berücksichtigung finden. Dem Gesuche müssen folgende Dokumente beigelegt werden: a) Prüfungsdiplom oder Zertifikat einer Universität oder Zeugnis einer Akademie eines Auslandes, welche vom Gesetze in Italien anerkannt wurde; b) das Zeugnis einer Universität oder höherem Institute, ' wo der Aspirant besucht hat und welche laut dem Art
. S des R. D. 14. Okt. 1932, Nr. 1366, vorgeschrieben sind oder einem gleichen Lehr gänge, welche vom Ministerium laut dem De kret vom 24.,Jänner, Nr. 19783, anerkannt wurden: c) das Zeugnis einer Universität, aus welchem hervorgeht, daß der Aspirant die Schule äbsoldiert hgt , üyd die Staqksprüfi?ng, noch nicht abgelegt oder sie zu wiederholen Hut: d) das Dokument, aus welchem hervorgeht, daß die Prüfungstaxe von 200 Lire und der Bei trag von 100 Lire bezahlt wurden. Die Prü- fungstaxe muß mittels Postanweisung
an den Prokurator des Negisteramtes, in welchem die Universität sich befindet, einbezahlt werden. Der Beitrag von 100 Lire muß direkt an die Kasse der Universität oder des höheren Institutes ein gezahlt werden. Die Gesuche müssen mit allen obenerwähnten Dokumenten an das Sekreta riat der Universität oder des höheren Institutes gerichtet werden. Die Gesuche, welche die Do kumente b) c) d) e) nicht aufweisen, werden zurückgewiesen. Die Zeugnisse und Universitäts- dokumcnte brauchen nicht in Original einge reicht
werden. Dip Originalzeugnisse und Di plome müssen jedoch vor der Prüfung vorge zeigt werden. Die Prüfungsordnung wird im Eingange der Universität oder des Institutes öffentlich aufgeschlagen werden. Die Aspiran ten, welche die Prüfungen ablegen wollen, er hallen bei der Staatsbahn eine Fahrtermäßi gung. VeMelMWilgen in statistischen Büros Laiit Dekret des Regierungschefs vom 2?. August 1933 wurde für die Befähigungsprü- sungen der Beamten in statistischen Aemtern verfügt, daß diese Prüfungen im kommenden