ernannt. Vermischtes. (K. und k. Hoftitcl.) Die „Korr. Wilhelm' schreibt: Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß ein großer Teil der mit dem k. und k. Hoftitel ausgezeichneten Geschäftsleute diesen Titel mit einem anderen Wortlaute führt, als er ihnen von Seite des ObersthofmeisteramteS Sr. k. n»d k. Apostolischen Majestät verliehen worden ist. Einer willkürlichen Änderung darf aber dieser Titel im Gebrauche nicht unterzogen werden. Der k. und k. Hoftitel ist eine persönliche Auszeichnung
ist es nicht ge stattet, das Geschäft oder Unternehmen eines Hos- titel-Jnhabers als: Hofatelier, Hofbäck-rei, Hofhut fabrik; Hofbuchhandlung, Hofblumeusalon, Hoffpiel- warenhans u. dgl. zu bezeichnen, zumal dies zu irrigen Auffassungen veranlassen könnte, als würde dieses Unternehmen im Besitze des Hofes sein und von diesem selbst betrieben werden. Die Hostitel- Jnhaber haben deshalb etwaige unrichtige und mit dem'Wortlaute ihte^'Hoftiteldekretes nickt übereil stimmende Bezeichnungen an ihren Firmataseln.Korre
- fpondenz-Formularicn und sonstigen GejchästSbehelsen in ihrem eigenen Interesse richtigstellen zu lassen, da andernfalls das Obersthofmeisteramt diese Richtig- sttllung durch die! Gewerbehörde bewirken zu lassen gezwungen wäre. Der Hostitel erlischt mit dem Tode oder dem Austritte desjenigen aus dem Geschäfte, dem dieser Titel verliehen worden ist, und darf bei der Firma, zu der er verliehen wurde, nicht weiter geführt werden. (Lawinensturz.) Aus Lipto-Szent-M.klos meldet das ungarische Telegraphen