Titel, inbegriffen der Kriegsanleihe, angeordnet, was für minien Moment den Jnter« essierten die illusorische Hoffnung gab, -daß die Regierung diese Atel anerkermen, würde, wenn auch ausdrücklich erklärt wurde, daß die Ab stempelung keine Rechte nach sich zog. Heute jedoch kann d« Abstempelung ein sehr wichtiger Faktor wenden. Wenn die Banken aus den? eigenen Gielde die Belohnungen vorgen-momen hätten, so müßten sie klarerweise die Titel in ihren Kassen gehabt haben und di-?se Titel mühten
also -abgestempelt sein; die ÄiÄlNT-pclunÄ dteii>i' daher als Beweis vnd Zeugn-i? üb<? das wirkliche Bestehen der Titel. Da aber — wenigstens bei den fall-i-erten Banken — die Titul nicht bestanden, konnte die Abstempelung nicht vorgenommen werden. Heu te besitzen sie eine geringe Menge von abgestem pelten Titeln, eine gewisse Meng,,» van unge- stemoelteni, die sie -auf Schlelich-wegew einführen konnten und schließlich einen 'großen Teil nicht gedeckter Guthaben ohne 'einen rechtfertigenden Titel, sei
er nun gestempelt oder nicht, weil die Regiei-ung die Einführung dieser Titel nicht er laubt. Welches Recht hat nun der Schuldner? Offen bar das, daß er vemlangh, der Gläubiger hinter lege bei Gericht den Titel, der ihn zur Forde rung der belehnten Summe berechtigt: un'i zwar nicht irgendeinen Titel, sondern gerade den abgestempeltes, vor allein nicht nur das wirkliche Bestehen des Guthabens beiweist, son dern auch allein morgen für jene Behandlung gültig sein kann, die svenruell Oesterreich.selbst
für die in unserem Gebiete bestehenden Titel vorbehält. >Kurz, es ist klar, daß der Schuldner nach Be- Mhtkmg d.-L Schuld mit guten Liren,, das Recht hat, den mit allen Formalitäten unid juridisch-' R>guistten ausgestatteten vollen Titel zu be kommen — bat er konkreten Wert oder ni^ — wie er m jenem Moment existiert. lUnd dazu gehört auch die Abstempelung, d' sie regelmäßig von >wr Regierung a-ngeovdn^ wurde, und dazu alle verpflichtet waren-. ^--t dann diese Formalität einen Wert oder nicht, das geht
den Gläubiger nichts an, da der SibulÄner immer mit Recht glauben kann, daß d!e geistempelten Titel in iN!tern>ationialer Hiniilbt einen größeren Wert haben als di>? ungestem pelten. Die Schuldner sollen sich daher i-n einen Blo'ck zusammenschließen, u-nid vom Geriichit ^!e' .ftin- terl-e-g>'n-g ^-er ordnungsgemäß g!?^emve>lten tel verlang«^ Die Dank«» werden da» nicht tun können Mb so fallen die Klagen in sich selbst zusammen oder «s bleibt doch nur ew ganz geringer Prozentsatz «ufrecht, >deren Lasten