sind, denn sonst kann es kommen, daß sie zweimal Zahlen müßten. Unbedingt aber muß man im Interesse der Deutsch-Tiroler wün schen, daß solche Amtsschreiben des „Tribunal di Trento" nach dem Kriege auch deutsch abge faßt find, damit sie jedermann lesen und ver stehen kann. Aus Nah und Fern. Meldepflicht der Militärtaxpflichtigen. Von amtlicher Seite wird darauf aufmerksam gemacht, | daß die Meldungen der Militärtüxpflichtjgett bei | der Gemeinde des Wohnsitzes ehestens und zwar längstens bis Ende des Monates Jänner
zu er statten sind. Von dieser Meldepflicht sind auch jene nicht enthoben, welche wie die bei der letzten Muste rung als geeignet Erkannten zu Dienstleistungen jfur Kriegszwecke herangezogen wurden. Für diese Letzteren, soweit sie überhaupt noch militärpflichtig find, wird jedoch eine Dienstersahtaxe bezw. Eltern rare für das betreffende Jahr, in welchem sie | chercmgezogen wurden, nicht vorgeschrieben. Tiroler Landesstelle für Soldatenlektüre. (11. Ausweis), u) G e 1 d : Ungenannt, Hötting, 16 K; Hochw
, Jnzing; Hochw. Kooperator Riedelsperger, Wörgl: (eine Kiste); Pater A. Hammerle, C. Ss. R., Puchheim (drei Kisten); Jungfrauen- Kongregation, Hötting (zwei Kisten); Geschwister Jäger, Lermoos (eine Kiste); Gräfin Enzenberg, Schwaz (eine Kiste); Franz Planer, Welsberg (eine Kiste); Frau Baurat Hüter, Innsbruck. Allen edlen Spendern und Spen derinnen ein herzliches Vergelt's Gott! Weitere gütige Spenden sind erbeten an die: Tiroler Lan-- desstelle für Soldatenlektüre, Innsbruck, Stift Wüten. Fremden
, so daß jeder Wirt von nun an den Preis selbst machen kann. Auch wurde die Festsetzung von Mindestpreisen behördlich verboten. „Tiroler". Geburtsjahr 1865. Das Kriegsministerium hat im Einvernehmen mit beiden Landesvertei digungs-Ministerien festgesetzt, daß der Geburts jahrgang 1865 (die 51jährigen) auch im Jahre 1916 landsturmpflichtig ist, beziehungs weise bleibt. Zeitliche Erinnerungen an die Krlcgszclt. Die Hoteliers- und Wirte-Vereinigung der Hoch- Vogesen hat in einer in Colmar abgehaltenen Sitzung