viel wohlfeiler, als die von ihnen selbst anö .knoppepn bereitete Farbbrühe zu stehen komme; 2. den Färbungsprozeß um so mehr er, leichtere und begünstige, als bei der Anwendung desselben alle der Färberei hinderlichen Theile entfernt werden; 3. endlich den daraus erzeugten Farben einen vorzüglichen Glanz und Schönheit mittheile; auf fünf Jahre. Innsbruck, den 20 September ,333. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. .Karl, Grafv, Wolkenstein, k. k. Gub.-Sekretär. K u n h >n a ch u n g. In Folge hoher
Hofkanzlei - Eröffnung vom 2.' d. M., Z. 269,3, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die hohe k. k. allgemeine Hoftammer nnterm 24. v. M. das der Anna Krebl am 28. Oktober ,327 auf wasser dichte Socken, verliehene, und im vorigen Jahre an Joa chim Erdmann Bbht übertragene Privilegium auf zwei Jahre zu verlängern befunden habe. Innsbruck, den 2V. November -333. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. In Folge hoher Hofkanzlei - Eröffnung vom 2S. v. M., Z. sbSyo
, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die hohe r. k. allgemeine Hofkammer unterm 3. v. M. das dem k. k. Kämmerer und Besitzer der Herrschaft Frain in Mahren, StanislanS Grafen v. Mnisck, auf eine Erfindung in der Erzeugung deSWedgewood-Gesch irres am Liz. Juni ,82g ertheilte fünfjährige Privilegium über dessen Ansuchen auf die weitere Dauer von fünf Jahren zu verlängern beschlossen habe. Innsbruck, den 2V. November ,333. ^ K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Wollenstem k. k. Gub
. - Sekretär. Kundmachung. In Folge hohen Hofkanzlei-Auftrages vom3i. v. M.. Z. 2-7»yg, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bohe k. k. allgemeine Hofkammer das dem Philipp Gapp, auf eine angebliche Verbesserung in Verfertigung der Männerkleider verliehene Privilegium wegen Mangel der Neuheit für ungültig zu erklären befunden habe. Innsbruck, den 2g. November ,833. K. K. Landesguberninm für Tirol nnd Vorarlberg. - Karl Graf v. Wolkenstein, k. k. Gub.-Sekretär. Kundmachung. In Folge hoher
Hofkanzlel-Eröffnung vom >. v. M > Z. 2b5>y, wird zur allgemeinen Kunde gebracht, daß AloiS Freiherr v. Kdnigsbrunn die beiden auf Erfindung eines NeiseschreibzeugeS am ,3. April v. I., uud 2. Mai, d'. I. ihm ertheilten Privilegien zurückgelegt habe. Innsbruck, den 28. November ,33Z. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Wolkenstein, k. k. Gnb.-Sekretär. Kundmachung. In Folge hoher Hofkanzlei - Eröffnung vom 3». v. M.. Z 270-17, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die hohe