Nr. 18. U. Innsbruck, Freitag, den ZI. Jänner 1913. orärlberg. 99. Jahrgang. «er „Bote für Tirol und Vorarlberg/- erscheint viermal wöchentlich. Dreis für hier ganzjährig 12 L. halbjährig 6 X, vierteljährig 3 5, monatlich I X. Einzelnummern 10 l»? vurch die Post bezogen in Oeiterrcich niit Ausendung: ganzjährig iL k, halbjährig v vierteljahng 4 L 50 K. — Monats-Bestellungen mit Poftversendung werden nicht angenommen. Ankündigungen werden ^ar»s berechnet. Die betrage für den Bezug
jedem Beteiligten frei, vor der Kommission Einwen dungen nnd Erinnerungen gegen dasselbe vor zubringen. Einwendungen jedoch, die erst nach Abschluß der Erhebungen vorgebracht werden, würden als verspätet unberücksichtigt bleibeu. I nu S brück, am 25. Jänner 1913. K. k. Statthnltcrci für Tirol und Vorarlberg. Kundmalhttnn. lieber das Projekt der k > k. Staatseisenbahn- nernialtnug, betreffend den Umban der hölzernen Brücke über den Sinnichbach im Zuge des iu die Linie Bozen-Meran einmündeuden Indn- striegeleiseS
gegen das Projekt, das bis zum Tage der Verhand lung bei der k. k. Vezirkshanptmannschast Merau zur allgemeinen Einsicht anfliegt, vorzubringen, nachträgliche jEinweuduugeu aber würden als ver spätet unberücksichtigt bleiben. Innsbruck, am 25. Jänner 1913. N. » StuMialterei für Tirol und Vorarlberg. Kttttdiliaciiuns, der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 29. Jänner 1913. Zl. XIIl-^54/2, betreffend den kleinen Greuzverkchr über das Grenzzollamt Gaißau. Da die in Thal, Kanton St. Gallen
vom 3. Dezember 1912, Z.XIII— 1281/10, znr allgemeinen Kenntitis gebracht. undnitlchnng» Auf Grund des Erlasses des k. k. Alkerbaumini» sterimus vom 23. Jänner 1913, Zl. 3039, findet die k. k. statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Aich aus Bosnien und der Herzrgovina nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen Bosnien und Her- zegoviua nachstehende Sperrmaßnahmen zu erfassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest ist die - Einfuhr von Schweinen
aus den Bezirken Banjaluka, Bijeljiua, Bosn. Dubiea, Bosn. Novi, Bosn. PeN o- vac, Dervent, Fojnica, Glamoe, Grak-anica, Jajce» Kotor Baros, Livno, LjnbuZki, Maglaj, Mostar, Sarajevo, Tesanj, Travnik, Varcar-Vakuf, Visoko, Blasenica, Zcnica, Zep^e nnd Znvaniak verboten. Die Einfuhr von zum Handel besinn in ren oder sür denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 12t) besitzen, ans Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist un bedingt