ihre Erbserklärung anzubringen, widrigen falls die Verlassenschaft, für welche inzwischen Josef Viehweider, Privat in Bozen, als Verlassenschasts- Curator bestellt worden ist, mit jenen, di: sich erbs erklärt und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben werden, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die Berlassenschast vom Staate als erblos eingezogen würde. K. K. st.-d. Bezirksgericht Bozen am 30. Juni 1894
und ihren Erbrechtstitel ausgewleseu haben, verhandelt und ihnen eingeant- wortet werden wird, der nicht angetretene Theil der Berlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbser klärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde. K. k. Bezirsgericht silz am ö. Mai 1394. 444 Der k. k. Bezirksrichter: Festner. Der Präsident: Koepf. Fo rad ori> treten? Theil der Berlassenschast vom Staate als erb« loS eingezogen würde. K. K. Bezirksgericht GlurnS am 18. Juni 1894. 12S Der k. k. Bezirksrichter
ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Berlassenschast, für welche inzwischen Johann Kröß in Oberlana als Tu- rator bestellt wurde, mit jenen, die sich werden erbs erklärt und ihre Erbrechtstitel ausgewiesen haben, ver handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Berlassenschast aber, oder wenn sich Nie mand erbSerklärt hätte, die ganze Berlassenschast vom Staate eingezogen würde. K. k. Bezirksgericht Lana am 17. Juli 1894. S9S Der k. k. Bezirksrichter: Endel. Edikt» Nr. 718
Vom k. k. Bezirksgerichte Sarnthal wird bekannt gegeben, daß am 18. Juni d. I. zu Nordheim mit Hinterlassung einer letztwilligen mündlichen Anordnung, nach welcher sie nur über einen Theil ihres Vermögens verfügte, die Hausbesitzerin Maria Mair vulgo Pluegmoidl, verstarb. Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und welchen Personen auf ihre Verlassenschaft ein Erbrecht zustehe, so werden alle Diejenigen, welche hierauf aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihr Erbrecht binnen
Einem Jahre, von dem unten gesetzten Tage gerechnet, bei diesem Gerichte anzumelden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, wi drigenfalls die Verlassenschaft, sür welche inzwischen Franz Moser, Schmied hier, als Verlassenschafts»Cu- rator bestellt worden ist, mit Jenen, die sich erbser klärt und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben, ver handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Berlassenschast aber, oder, wenn sich Nie mand erbserklärt hätte