Jg. Der X. Theil, bestehend wie der IX., von 11V4 Klaus ter. Dessen Angränzer sind a,I I. der IX. Theil, aci 2. die Straße, acl3. der XI. unlisU 4. der V. Theil; um den?lus^ rustpreis von 456 si. W. W. C. M. 19. Der XI. Theil, bestehend wie der X., von 1031 Klaf ter. Angränzer sind ucl 1. der X. Theil, ucl 2. die Straße, aä 3. der Xll. und all 4. der V.Theil; um denASrufspreiS von 432 fi. W. W. C. M. ^ ^ 20. Der XII. Theil, bestehend wie Ver Xl., von 705 Klaus ter, mit folgenden Angränzer»: all
I. der XI. Theil, scl 2. die Straße, -»»l 3. die Gebrüder Oal Rio, 4. die Erben deS «üsrlc, und der III. Theil; um den?lusrufs- preis von 280 fl. W. W. (5. M. Alle von 9 bis inklusive 20 bezeichneten Grundstücke un terliegen dem Zehent vom 4lsten Theile, den jeder Käufer ohne Abzug an dein AnSrnfSxreife zu entrichten hat. Da alle diese Grundstücke vyrhin nur Einen Mayerhof bildeten, welcher die eigenen Wege und Vorderrände halte, so wird, um künftigen Zwisten vorzubeugen, bestimmt, daß der Käufer
zu verlängernd Der IV. und V. Theil wird einen mit den daran stoßen den Grundbesitzern gemeinschaftlichen Vorderrand auf der Gränze gegen Sonnenaufgang, u)id einen andern auf ihrem Grund und Bodeu auf der Gränze gegen Abend haben. Der VIII., IX., X., XI. und Xll. Theil werden auch auf ihrem eigenen Grund und Boden einen Vorderrand anf der Gränze gegen Mittag haben. ' Endlich der Xl. und Xll. Theil werden cinenVorderrand auf ihren Gränzen gegen Sonnenuntergang haben, den auch die Besitzer
werden, und beiläufig 370 Klaf ter niit Sand und Steinen bedeckt sind. Angränzer sind arl 1. die Straße, aii 2. die von den» Wilddache ^visio zerstör ten Gründe, acl 3. ll. Theil und ail 4. i^lina; »im den AnSrnsSpreiS von 232 fl. W. W. (5. M. 22. lt. Theil. Ein Grundstück, von welchem beilänfig 1000 Klafter als Wiese benützet werden, nnd beiläufig 370 Klafter mit Sand und Steinen bedeckt sind. Angränzer sind all 1. der l. Theil, all 2. die von dein Wildbache ^visic» zerstörten Gründe, all 3. der lll. Theil
, a-l 4. tiinstZpi»« l>Ziiia; um den Ansrnfspreis von 200 fl. W. W. E. M. 23. III. Theil. Ein Grundstück, von welchem beiläufig 1020 Klafter als Acker und Wiese benützet werden, und bei läufig 360 Klafter mit Sand und Steinen bedecket sind. Angränzer sind acl 1. der II. Theil, acl 2. die zerstörten Gründe wie oben, aii 3. der IV. Tlieil, a<l 4. die Erben Aliiia; um den Aiisrufspreis von 204 fl. W. W. (5. M. 24. IV. Theil. Ein Grundstück, von welchem beiläufig 955 Klaster als Acker und Wiese benützet