Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
, S. 129. 27) Bernhardt, 1. Bd. S. 179, 2. Bd. S. 70. 28) F. XIII, 1617. 1. Zänner 1619, 3. Nov. 1639, 1655, abgesehen vom Holzpreis war die ständige Gebühr für Anlegung eines Kohlenmeilers: 1 E. 43 Kr. zuführen waren, wurde es niedriger be rechnet. Das Stockgeld galt meistens als Einheit für eine „Musel' 22 ). Die Unter tanen baten manchmal vergebens, Holz „stockhfrey' schlagen zu dürfen, also ohne Stockgeld bezahlen zu müssen. Das Stock recht wurde aber öfters wesentlich er mäßigt
kann ich nicht eingehen; vgl. Herm. Wopfner, Die Lage Tirols zu Anfang des Mittelalters (Abh. z. mittl. u. neueren Gesch., 4. H.) 1908, S. 33, Anm. 4, vgl. über das Stock geld auch die Angaben bei Bertha Richter- Santifaller, Der Besitz des Klosters Sonnenburg im Ennebergischen um 1780, Schiern, 11. Jahrg. 1930, S. 86. 30) Z. V. F. XIII, 1606. 31) Das Zollwesen des Landes in der Neuzeit ist noch nicht zusammenfassend dargestellt. Vgl. F. VIII Pos. 5. 1553, F. XIII, 1576, vgl. jetzt auch meine Abhandlung