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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 31.01.1921
Descrizione fisica: 8
, die durch die Stenerein- bebungskosten hervorgernsen worden wären.. Und das Ergebnis der Steuer wäre die Erhö- | hurrg des Defizits im Staatshaushalte. Die Konferenz, welche nun einen Antrag we gen Beseitigung des Defizits in der Mehl- und Brotversorgungmuszuarbeiten hat, wird an dem Vorschlag der sozialdemokratischen Partei nicht achtlos vorübergehen können/ Unser Partei vor-- stand verlangt, daß die EintommcnLgvenze, die zur Zahlung der Brotauslage verpflichtet, so hoch angeletzr werde, daß die Arbeiter, Angestell

ten und Beamten, also die große Masse der ar beitenden Menschen, in die unterste.Einkom mens stufe kommen, die von der Auslage befreit ist. Der Sraar muß den arbeitenden Menschen Bror und Mehl zunr gleichen Preise, abgeben. Ten Ausfall, der ögdtlrch für den Staatshaus- hali entsteht, soll'er zenen Industrien uuserlegen, die.eine Sonderbesteuerung ertragen. Man kann der Exportindustrie, den Luxusindustrien', den. Banken die Steuer etwas höher, etwa mit 5000 Kronen für jeden Arbeiter

und Angestellten, den sie beschäftigen, vorschreiben. Natürlich iver- den auch sie die Steuer aus ihre Kunden ab- wälzen; aber.das märe kein Unglück, denn die Exportindustrie 'ist bei dem Stande unserer Va luta zumeist profitabel und die einheimischen Kunden der Luxusindustrie, sind zahlungsfähig. Dafür aber könnte man. die Lebensmittelindu strie, den Lebensuvittelhandel, die öffentlichen und die Verkehrsbetriebe von der Steuer ganz befreien; eine Verteuerung der Lebensmittel, dev Eisenbahnfrachten

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Pagina 18 di 40
Data: 31.01.1921
Descrizione fisica: 40
Verkehr mit Fahrrädern gl eichb ar en Appara teil. oder ali ai ohne die Steuer-Kontremarke . h) mit mehreren Sitzen und mit einer niedrigeren Sten ergeben 111 arke als der geselluldeten ausgestattet Verkehr mi\t MotorrädernAuto mobilem, Motorbooten c) wenn die Steuer nicht gezahlt ist d) wenn eine zu niedrige Steuer im Verhältnis zur Stärke des lüorors gezahlt wurde e) wenn das Fahrzeug nicht die vorgescliriebeue IContremarke trägt, obwohl aus der Verkelirslizenz die Steuerzahlung ersichtlich

ist f)- wenn sich die Verkehrslizenz nicht beim Fahrzeug befindet, obwohl di'e Steuer bezahlt ist g) 1. wenn das Fahrzeug zu einer Verwendung benützt, für welche eine höhere Steuer als die bezahlte vorge schrieben ist 2. wenn der im vorigen Punkt er wähnte Missbrauch bei einem Platz- Automcbil oder bei einem Fahrzeug, für das da'e Probefahrt genehmigt ist, angetroffen wird Verkehr mit irgend einem in den Tarifen. Beilage A und B, erwähnten Fahrzeuge Ii ) mit einer Steuerkontremarke, die nicht in der vorgeschriebenen Weise

und nicht an der vorgeschriebenen Stelle befestigt ist i) ohne die vorgeschriebene Steuer frei liei is-G ege.nmarke 1) ohne das im Art. 15 des vorliegen den Dekretes vorgeschriebene Schild mit der Inschrift « Oeffenflicher Dienst » Fahrräder und angleichbare Apparate Das Doppelte der vorgeschriebenen Steuer Das Doppelte der vorgeschriebenen Steuer und der Verlust der Kon- tremarke L. 15 L. 5 Motorräder, Auto mobile, Motorboote Das Doppelte der vor geschriebenen Steuer Das Doppelte der vor geschriebenen Steuer

und der Verlust.der Kontremarke L. 40 L. 20 Das 3 fache der Differenz zwischen der vorge schriebenen u. der be zahlten Jahressteuer 10 fache Differenz zwi schen der nach der Ta belle im Anhang vor geschriebenen Steuer und der wirklich ge zahlten L. 15 L. 10 L. 1000

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Pagina 15 di 40
Data: 31.01.1921
Descrizione fisica: 40
und Motorboote zum Zwecke der Prüfung und des Stu diums der Maschine und des Zubethörs oder zu Verkauf szwecken kann der Ge neralzivilkommissär den Fabrikanten! und Händlern mit solchen Fahrzeugen, die als .solche in die Erwerbssteuerregi ster eingetragen sind, besondere Gegen- marken gewähren. Anstelle der gewöhn lichen, für jedes' Fahrzeug festgesetzten Steuer ist für jede bewilligte Probe- Ivontremarke für Motorräder 50 Lire und für Automobile und Motorboote eine besondere Taxe zu entrichten

, die im folgenden Masse herabgesetzt ist: ist zu 12 Pferdiekräften : Automobile L. 250, Motorboote L. 125 ; über 12 Pf erdekräftenl : Automobile L. 450, Motorboote L. 225; über 24 Pf erdekrüf ten.: Automobile L. G50, Motcboote L. 325. Die Kontremarken gelten für das Sonnenjahr, sind persönlich, und nicht übertragbar. Art. 11. - Für die Einhebung der Steuerzusehläge werden die für die Ein hebung der unmittelbaren Gebühren gel tenden Vorschriften angewendet. Art. 12. - Vom Ertrag der Steuer auf Fahr

. 13. - Den Provinzen und Gemeiu- den ist es verbotein, die im vorliegenden Dekrete erwähnten Fahrzeuge mit ir gend einer Steuer zu belegen. Art. 14. - Es ist verboten, irgendeines der in den Tarifen, Tabelle A, B, C und D, angeführten Fahrzeuge in, den Ver kehr zu setzen, ohne Vorherige Be zahlung der Steuer im geschuldeten Ausmasse. Die Steuer für die Fahrräder und! für die angleichbaren Fahrzeuge gilt, als

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Pagina 11 di 40
Data: 31.01.1921
Descrizione fisica: 40
, a cura Art. 2. - Für die Fahräder und für die ihnen assimilierbaren Maschinen und Apparate wird die Steuer durch Ver- kajryf besonderer Kon treni arken einge- lioben. Der Verkauf erfolgt ausckliesslich durch die Gemeinde. Die Kontreniarken müssen auf Veran lassung' und unter der Verantwortlich keit. der Interessenten an der vorderen Röhre de« Fahrzeuggerippes (Röhre der Lenkstange) mit einem besonderen Ver schluss, der alle auf die Kontremarke aufgedruckten Zeichen vollkommen sichtbar lässt

, angebracht und erhalten werden. J Sie gelten für das Sonnen ja'hr, für das sie verkauft wurden, und sind der e.in>- zige Beweis der erfolgten Steuerzahlung. Art, ?>. - Im Momente des Verkaufes der Ivontreiiiarke.il für die Fahrrlad- steuer. müssen die Geineinden Vorsorge tre Ifen, dass der AI um!i ninni.streifen, der die Oeffnung des einen Flügels ver- schliesst, durei)schnitten wird. Die Erwerber sind verpflichtet, die Gegen marke il, bei denen dieser Schnitt nicht erfolgt ist, zurückzuweisen

. Der Verkehr mit einer Kontremarke, von welcher der ebeiierwähiite Streifen in cht entfernt wude, wird mit einer Geldbuße von 20 Lire und dem Verluste der Kontremarke bestraft. Art. 4. - Die jährliche Steuer für die Motorräder und Automobile wird bei dem Steueramt (Stempelamt), in dessen Umkreis sich die Aufenthaltsgemeinde des Besitzers befindet oder von der Finanxlandesdirektion eingeteilt wird, bezahlt und für die Motorboote bei jenem, in dessen Umkreis das Motor boot eingetragen ist. •Das Amt

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