ein Wohnhaus oder eine Wohnung inne hat, : sei es, daß sie sein oder anderer Eigentum sind, gleichgültig, ob-mit eige nen oder Möbeln anderer ausgestattet. Der Mietwert wird vom bekannten oder angenommenen Mietzinse dargestellt. Frei von dieser Steuer sind jene Mieten, die durch einen rechtsgültigen. Gemeindeheschluß unter ein bestimmtes Minimum herabgesetzt und festgesetzt sind. Ein Recht auf eine niedrigere, proportionelle Steuer haben jene, die Kinder unter 20 Jahren zu ihren Lasten haben. Die Steuer
ist für..das. ganze, Jahr, zu .entrichten, wenn.aber. die.Woh nung mindestens-6jMonate f-reistand, dann ist nur für. ein halbes Jahr die Steuer einzuheben. Es sei aber ausdrücklich betont, daß. der Haus eigentümer. mit der Anmeldung neuer Miet- v e r tr äg e, wodurch neue Parteien in das Haus kommen, nicht Ms zum 20. September jedes . Jahres zuwarten darf, sondern er muß sie obligatorisch innerhalb 30 Tagen, vom Parteienwechsel an, durchführen. Anmerk.: Hauptsächlich zu melden ist also eine Neue rung infolge
Wohnungswechsel, Untermietenwechsel, Aen- derungen des Mietszinses, Auflassung der Wohnung. 2. Dienstbotensteuer. Diese trifft denjenigen, der in seinen Diensten, in- den Diensten der eigenen Familie . (auch. von. Unterhaltungs zirkeln) Dienstboten, Türhüter oder Diener, des. einen oder anderen-Geschlechtes, - mit oder ohne -Kost-und Wohnung, hält; ■ - - , - . 3. Klavier- und Billardsteuer: Diese Steuer zu zahlen sind alle diejenigen verpflich tet, die Klaviere oder Billards'besitzen öder halten, sei
es unter welchem-Titel immer, und auch,-wenn sie nicht in Ge brauch sind;’ es gelten jedoch folgende' Ausnahmen: ■Keine Steuerzählungs- oder Anmeldungspflicht besteht für die Fabrikanten; ebenso befreit von der Steuer — in Bezug auf -ein Klavier -—sind Musikschulen,-.Musiklehrer, Sänger; diese jedoch- müssen der Gemeinde'diese ihre Eigenschaft mit einem. Notorietätsakt' beweisen. Nur. die Hälfte der Klaviersteuer entrichten Privatfamilien, wenn sie . beweisen,, daß -das (Klavier Unterrichtszwecken