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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 22.08.1871
Descrizione fisica: 8
. axon eil. II. IV. ZI. N. II. r,'. »i. K. II. ^bäs. Amtlicher Chcil. Gesetz von» 3 8. Juli 18?t betreffend daS Uebereinkommen zwischen deni k. k. österreichischen und dem königlich ungarischen Finanz- iliiniüerium in Betreff der Theilung der Steuer von Unternehmungen, welche ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichSratheö verordne Ich, wie folgt: Es wird das vom Finanzminister für die im Reichs- rathe vertretenen Königreiche und Länder

mit dem Finanzminister für die Länder der ungarischen Krone vorbehaltlich der Ratifikation der gesetzgebenden Fak toren abgeschlosseneUebereiukommen 6cio.Osen, 18. De cember 1369, Wien, 7. Jänner 187V. über die Thei lung der Steuer von jenen Unternehmungen, welche ihren H-iuptsitz entweder im ungarischen oder im öster- .eichischeu Staatsgebiete haben, ihren Beirieb aber luch auf das andere Staatsgebiet ausdehnen, vollin haltlich genehmigt. Jschl, am 23. Juli 1871. Franz Jose pH m. p. Öohenwart in. p. Holzgethan

in. p. Uebereinkommen. Vorbehaltlich der Ratifikation durch die gesetzge benden Faktoren wird hicni-t Folgendes sestgeseht: I. In Betreff der priv. österr. StaatSeisenbahn- Gesellschast. Der Betrieb der priv. österr. StaatSeisenbahn-Ge sellschaft wird auf drei Linien und zwar: a. der nördlichen, i>. der südöstlichen und v- auf der Wien« Neu-Szönyer Linie ausgeübt. Als Maßstab, nach welchem der Neinertag für jede dieser drei Linien zum Behufe der Besteuerung, beziehungsweise der Theiluug der Steuer zu ver theilen

ist, wird das aus dem Betriebe der einzelnen Linien eruelte Bruttoerträgniß angenommen. Die Steuer sür die ganz auf österreichischem Staatsgebiete laufende nördliche Linie fällt der öster reichischen Finanzverwaltung, jene für die südöstliche '^niie der königlich ungarischen Finanzverwaltung zu. Nachdem jedoch von dieser südöstlichen Linie ein Theil in der Länge von 1190 Klaftern (von der Narch-Brücke bis zur Station Marchegg) anf öster reichischem Gebiete läust, so wird die königlich unga rische Finanzverwaltung

den nach Verhältniß der Länge dieser Strecke zur Gesammtlänge der südöst lichen Linie entfallenden Antheil der österreichischen Finanzvcrwaltung vergüten. Die Steuer von der gemeinsamen Wien - Neu- ^zönyer Linie ist zwischen beiden Finanzverwaltun gen nach dem Verhältnisse der Meilenlänge der auf beiderseitigem Gebiete gelegenen Strecken zu theilen, wobei jedoch mit Rücksicht aus den größeren Verkehr in der Nähe Wiens die erste Meile bei Wien für zwei zu zählen ist, wonach von der auf daS Erträg- niß der Wien-Neu

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 20.03.1865
Descrizione fisica: 4
,eReNama,iouen find portofrei.— JnsertionSl, ebllhr für eine dreispaltige Pelirzei , oder deren Raum t Mr. Bei grSgeren Infektionen entsprechender Rabatt. Steuer fitr die jedlSmalize Dnrückniig 20 kr. ö. W. Privat-Jnserate sind gleich,» befahlen. Inserate für die 5 ienrner Zeitnnz werden von der Redaktion der Bonner Zeitung besorgt. Annoncen slir die Zozner Zeitung nehmen entgegen: für Oesterreich A. Oppelik ' Wien, im Auslande Haafenstein S Vogler in Hamburg und Fra.nkfurt a. M. M 65. Montag

damit, daß er die Bereit willigkeit der Regierung ausspricht, die Grundsteuer abzuschreiben, wenn sich die Nothwendigkeit hiervon herausstellen sollte. Minister Plener bringt ferner eine Regierungs- Vorlage ein, in welcher er, da das Zustandekommen des Finanzgesetzes pro 1865 im Laufe dieses Monates nicht zu erwarten sei, die Fortdauer der Steuer-, Stem pel- und Gebühren-Erhöhungen für weitere drei Mo nate anspricht. In Anbetracht der Dringlichkeit des Gegenstandes wird dieselbe sofort an den Finanz ausschuß

beschlossen habe, damit das in den bisheri gen Stenergesctzen festgehaltene Prinzip nicht allerirt werde. Er untersucht dann weiter, die von dem Be richterstatter zur Begründung der Vorlage betouten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst das Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuer fond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Be messung oder EinHebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß sür den Steuer

fond. Wenn man vom Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon ge zeigt, daß es sich eigentlich nicht um ein Steuergesetz handelt, sondern um eine Anordnung über Landes und Gemeindezuschläge zu den Steuern. Was nun weiter die Rücksicht der Gerechtigkeit be trifft, welche der Berichterstatter betonte, so sei es nur gerecht, daß in Bezug auf die Steuer die zahlende Person, die Person, welche den Erwerb

hat, als das Maßgebende betrachtet werde. Die Art »nd Weise, wie die Person bezahlt, an wen, wo, sei eine Sache der Finanzmanipulation. Weiß man einmal, daß es sich gar nicht um eine Frage der Steuer, sondern le diglich um die Zuschläge handelt, dann bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu bestimmen, wo die Steuer ein- zuheben sei, sondern die Ausgabe beruhe nur darin, zu veranlassen, daß die Steuerzufchläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 12.11.1862
Descrizione fisica: 8
ist unbekannt. Bei Mackeyspoint wurden die Unionstruppen ausgeschifft, um Charlcslon und die Savannah-Bahn anzugreifen; sie rückten 9 Meilen vor und verdrängten die Rebellen aus 3 Stellungen. Letztere erhielten Verstärkungen, worauf die Unionisten sich mit beträchtlichem Verlust zurückziehen mußten. (A. Z.) Zur Kritik des liroUschcn Grundstcncr-Systcms. Von Prof. Dr. H J. Birermcinn. VII. Als die „Steuer-Peräquation' ihren Anfang nahm, waren von den unter Maximilian I. ausgemittelten 5000, „Steuerknechten

,' d. h. Steuer.Einheiten, nach welchen die jährliche Steuerschuldigkeit des Landes vertheilt zu werden pflegte, nur mehr circa 3300 in Evidenz. Von den übrigen wußte man nicht, wo man sie zu suchen hätte. Die Umlegung war beinahe in allen Gerichten und Städten drS Landes seit der 1573 vorgenommenen Steuer-Bereitung (wo nicht gar seir dem Erscheinen des Marimilan'schen Libells von 1511) sich gleich geblieben, ungeachtet in Bezug auf Umfang und Fruchtbarkeit des nutzbaren Areals sich nar Vieles mittler Weile geändert

) noch immer 57 Stcuerknechte, während die fruchtbaren, vor Wassergefahr geschützten und mit 30,000 Seelen bevölkerten Gefilde des Nons- berges von der Zeit her, wo sie öde und unkultivirt waren, blos 50 Steuerknechte zu tragen hatten. Viele Gemeinden zahlten bis dahin gar keine oder nur eine nominelle Steuer, d. h. eine Art Rekognitions-Zins zum Beweise der UnterthSnig. keit und wurden dann dem Aerar gegenüber meist durch andere Gemeinden vertreten. So entrichtete die Ge meinde Sagron im Gerichte Primör

. In der Umgegend von Schwatz genossen alle Knappenhäuser sammt den dazu gehörenden Grundstücken volle Steuer freiheit. Ebenso waren die große Ulfis wiese bei Innsbruck, die Ansitze Anger und Koburg bei Briren, viele Widums-Güter und sonstige geistliche Besitzungen steuerfrei. Die Bauern des Thales Enne- berg prätendirten wenigstens, das gleiche Privilegium zu besitzen. Obschon die Regierung dieses Vorgeben nie anerkannte und bereits im I. 1735 einen Zug Hußaren nach St. Vigil zur erekutiven Eintreibung

der Steuer entsendet hatte, beharrten die Enneberger doch bei ihrer Weigerung, Steuer zu zahlen, und selbst nachdem im I. 1767 der bestimmte kaiserliche Befehl ergangen war, daß in Hinkunft keinerlei Steuerbe freiung geduldet werden solle, mußte zur Eintreibung der Rückstände um das I. 1770 nenrrdings Militär in's Thal geschickt werden. Erst die s. g. Peräquation machte, da sie alle Eremptionen thatsächlich aufhob, diesem und manch' anderem unerquicklichen Streite über die Stenerpflicht ein Ende

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 20.05.1868
Descrizione fisica: 8
nicht statt. > Die Spezialdebatte wird eröffnet. 8. 1 wird ohne Debatte angenommen. 8. 2 spricht von den Erfordernissen zu dem Amte eineö Geschwornen. . . . Abg. Greuter: ES dürfte sehr schwer sein, icneS Prinzip zu entdecken, welches der Ausschuß der Bildung der Geschwörnenlisten zu Grunde gelegt hat. Ist eS viel leicht das Prinzip der Interessenvertretung? Der Umstand, daß eine direkte Steuer von 20 fl. verlangt wird, scheint darauf hinzuweisen. Ist eS vielleicht das Prinzip der Intelligenz

? Auch dieses scheint der Fall zu sein, indem ohne Rücksickt auf eine Steuer auch diejenigen in die Ge schwornenlisten ausgenommen werden sollen, die einen Doktorgrad erhalten haben, eine Maturitatsprulung ab legten u. s. w. Allein dem widerstreitet wieder die Be stimmung dieses Paragrapheö. die von einem Ge schwornen nichtö weiter verlangt, als daß er lesen und schreiben kann. So widerspricht die eine Bestimmung der anderen und es bleibt nichts anderes übrig als daö richtige Er fordernis, für daS Amt

eines Geschworenen hinzustellen, als Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtliche Gesinnung und Charakterfestigkeit. Wenn man aber diese moralischen Eigenschaften von einem Geschworenen und mit Recht fordert, wie kann man dann dazu kommen, noch zu ver langen, daß jemand 20 fl. Steuer zahle, damit er ein ehrlicher Mann sei? Diese Forderung kann nnS in die große Anomalie bringen, daß in manchen Orten der Bürgermeister bei Zusammensetzung der Wahlkommission zwar ein entscheidendes Votum hat, daß aber der Bürger

meister mit seinem ganzen Ausschüsse nicht in die Ge- schwornenliste ausgenommen werden kann, lind dann rede man noch von Grundrechten, von der Gleichheit eines jeden Bürgers vor dem GesetzeI „Ja. meine Herren, jeder ist gleich, nur muß er 20 fl. Steuer zahlen, und ein solcher Vorgang kann sehr ver letzend werden für denjenigen, der nicht in der Lage ist, eine solche Steuer zu zahlen. Bei der allgemeinen Wehr pflicht z. B. drückt man einem jeden daö Gewehr in die Hand, wenn er auch nicht 2V fl. Steuer

zahlt; wo eS aber gilt, die Ehre, das Recht eines Angeklagten zn-ver theidigen, da sagt man, hier kann man dich nicht mitthun lassen, da kann man nur Leute brauchen, die 2V fl. Steuer zahlen, denn nur bei diesen ist Gewissenhaftigkeit und Charakterstärke vorhanden. Im Interesse der Humanität beantrage ich daher die Aenderung der lit a. dieses Paragraphs dahin: „alle jene, welche nach einer Gemeindeordnung in Rücksicht aus die Zahlung einer direeten Steuer das active und passive Wahlrecht besitzen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 31.05.1862
Descrizione fisica: 8
von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit

, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen

- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß

des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven

Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 1 di 4
Data: 26.02.1870
Descrizione fisica: 4
Steuer auf Lrbeusbedürsnisse aufzuheben, ohne Unterschied, ob mau dieselbe als unentbehrlich betrachtet oder nicht. Wie sieht es dagegen bei uns aus? Eine lange am Ruder befindliche abso lutistische Regierung hat es dahin gebracht, daß die nothwendig- steu Bedürfnisse des täglichen Lebens durch indirekte Besteuerung enorm vertheuert wird. Während der Engländer seinen Thee und Kaffee nun auch ooch unversteuert zum Frühstücke genießen kann, wird bei uns jeder Bissen Fleisch, jeder Tropfen Wein

oder Bier, also die eigenen Produkte des Landes durch eine drückende Steuer vertheuert, ganz abgesehen von Kolonial-Artikcln, wie Thee und Kaffee, die man als Luxusbedürfnisie betrachtet. Mit wol- berechtigtem Neide können wir auf England blicken, das zur selben Zeit Erleichterungen in der direkten und indirekten Be steuerung eintreten läßt, in welcher unsere Volksvertretung ge- nvthigt ist, selbst das karge Erträgmß der Arbeit mit einer direkten Steuer zu belasten. Vor wenigen Tagen begann

im Abgeordnetenhause die De batte über das 'Erwerbsteuergesetz. Es ist sehr fraglich, ob dieses besetz sich viele Freunde erwerben wird. Selbstverständlich sind Steuergesetze ihrer Natur 'nach nicht geeignet, jemanden in Be geisterung zu versetzen, aber dieses Gesetz scheint leider fast nur Gegner zu finden, und wir sind es der Wahrheit rrnd Gerechtig keit schuldig, jene Punkte anzuführen, welche dem Gesetze einen geradezu abstoßenden Charakter geben. Namentlich ist dies der Gedanke, auch dem Aermsten eine Steuer

übersteigt, so kann es geschehen, daß ein Dienstbote, ohne einen Kreuzer Lohn in barem Gelde zu erhalten, dennoch dem Staate eine Steuer wird bezahlen müssen. Wir wissen es recht wol, daß der Staat Geld, viel Geld bedarf und daß das Steuer zahlen ein nothwendiges Uebel ist, aber man mache dieses Uebel nicht peinlicher und drückender, man gehe in der Ansetzung der Steuerschraube nicht weiter, als man nothgedrungen muß. In dieser Hinsicht wäre es dem Abgeordnetenhause wol angestanden, wenn es den Antrag

, erst bei einem Verdienst von 400 fl. eine Steuer einzuheben, angenommen hätte. Nur der Umstand, daß die Steuer dem 300 fl. sverdienenden Arbeiter kaum mehr als einen Gulden per Jahr abnöthigen wird, benimmt der be klagten Bestimmung ihre Gehässigkeit. Wir können unser Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß es einem Manne, der seiner bürgerlichen Ehrlichkeit wegen allgemeinjhochgeschätzt wird, daß es Herrn Brestel Vorbehalten blieb, den armen Arbeiter, den kleinsten Erwerb, der kaum des Lebens

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 24.07.1868
Descrizione fisica: 6
über die Re gierungsvorlage, betreffend die .Abgabe vom Vermögen' zur Tagesordnung überzugehen. Gegen den Ausschußantrag spricht Graf Dürkheim. Der Redner geht die verschiedenen Steuergattungen durch und kritisirt sie sämmtlich. — Wenn wir unseren Beruf, der Mittelpunkt des europäischen Handels zu sein, gehörig erfüllen, so wird die Schwierigkeit der Geldbe schaffung von selbst verschwinden^ Mit der Vermögens steuer appellirt die Negierung an den Patriotismus. Wohl gibt es viele, die ein größeres Opfer noch bringen

t8K8 mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen, wodurch o) der '/>? Zuschlag bei der Grundsteuer, b) der >/< Zuschlag zum Ordinarium der Hauöklasfen- steuer wieder eingeführt, c) die Erwerb- und Einkommensteuer entsprechend ge regelt und erhöht, und <I) eine LuxuSsteuer eingeführt wird; 2. zur Deckung des Defizits für die folgenden Jahre mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen zur verfassungs mäßigen Behandlung einzubringen, wodurch a) sämmtliche

, daß sich daS Abgeordnetenhaus im Jahre ILöQ bei Gelegenheit der Verhandlung über den StaatSvoranschlag sehr ernergifch gegen eine Erhöhung dieser Steuer ausge sprochen habe. Ein Mitglied der jetzigen Regierung habe damals ausdrücklich erklärt, daß von einer weitern Er höhung dieser Steuern nicht mehr die Rede sein könne, daß vielmehr ernstlich daran gedacht werden müsse, ob nicht eine Verminderung dieser Steuern einzutreten hkbe. (Hört! Hört!) Äbg. Petrino spricht für den Antrag Skene'S, Klier für den Minoritätöantrag. Abg

. Schindler: Der Abg. Sturm hat in feiner Ausführung auch eine Lanze gegen die Luxusstcuer ein gelegt, nnd geglaubt, dieselbe als unstatthaft und wirth schaftlich schädlich bezeichnen zu müssen. Da nun die Re gierung, wenn hier im Hause sich nur Stimmen gegen die LuxuSsteuer, nnd keine für dieselbe ergeben würden, glauben könnte, eS sei dem Hause nicht besonders diese, Steuer am Herzen liegend, werde ich mir erlauben, nm so mehr, alö ich diese Steuer im Ausschusse angeregt habe, gegenüber den Ausführungen

deS Dr. Sturm die meinigen in die Debatte eintreten zu lassen. Daß die Luxusstcuer nicht so nnbedeutend ist im Er- trägniß, und daß Staaten, die anderen in wirthschaftlicher Beziehung zum Muster dienen können, dieselbe in ihr Steuersystem ausgenommen haben, zeigt das Beispiel Eng lands. Bei jeder andern Steuer kann eS geschehen, daß der Besitzende in seinem Besitze sehr getroffen wirb. Durch alle andern, ich möchte sagen ordinären Steuern, kann der Reiche in den Parthien seiner Armuth getroffen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 21.11.1867
Descrizione fisica: 6
des Budgets, der Steuer bewilligung und Steuerverweigerung. Welche Anstrengung kostet es manchem niederen Ge» werbsmanne nebst dem Bedarf für den Unterhalt skiner Familie noch so viel zu verdienen, daß er die Steuer- summe erübrigt! Wie viel Schweißtropfen rinnen nicht vom Haupte der meisten Kleinbauern, bis die karge Ernte eingeheimst ist, wovon ein nur allzugroßer Theil nicht mehr ihm gehört, sondern dem Staate! So klar und selbstverständlich nun bei solchen Erwägungen das Recht des Volkes die Steuern

der Steuer bewilligenden Kammer werden. Es werden dann Aus gaben, die in einem normalen Budget als nöthig erkannt werden, verweigert werden, um andere Zwecke, die mit dem Staatshaushalte oft in keiner Beziehung stehen, desto eher zu erreichen. Behalten Sie diese Bestimmung bei und Sie haben der Majestät das Recht der freien Entschließung über solche Maßregeln entzogen, die verfassungsmäßig der Freiheit des Monarchen vor behalten sind. Ich schließe mich daher der Regierungsvorlage

, daß auch die Regierung gerne bereit ist. der Volks vertretung das volle Steuer bewillig uugs- recht einzuräumen. Der Abg. Greuter hat in seiner Rede folgenden Satz ausgesprochen: „Das Recht der Steuerbewilli gung schließt indirekt auch das Recht der Steuer- Verweigerung in sich unv scheint mir mit den Prinzipien der konstitutionellen Mon archie nicht recht vereinbar.' (Siehe amtliche Wiener Zeitung vom 16. Oktober Nr. 2-16.) Dieser Satz, von einem Abgeordneten im österreichischen Par lamente ausgesprochen, erregt

, die dem Volke durchweg das volle Steuer- bewilligungSrecht einräumen, wie die von Baiern, Oldenburg, Kob u r g-G o t ha, Baden, Würt temberg. In der baierischen Verfassung Arlikel VIl Z. 3 heißt es: „Der König erholt die Zustimmung der Stände zur Erhebung aller direkten Steuern, sowie zur Erhebung neuer indirekter Auflagen, oder zur Er höhung oder Veränderung der bestehenden.' Ein öster reichischer Staatsmann, Freiherr v. Hock, äußert sich in feinem Buche: »Die öffentlichen Abgaben und Schulden

' über das SleuerbewilligungSrecht folgender maßen: „Es muß von den Steuerpflichtigen oder deren gesetzlichen Vertretern der Dienst gewollt, der Auf wand dafür gutgeheißen, der zu dessen Deckung vor geschlagenen Steuer beigestimmt werden, und daß dieß Alles geschehe, in den gesetzlichen Formen kundgegeben sein, ehe die Steuer gegenüber dem, von dem sie gefordert wird, gerecht genannt werden kann.' Eine lange Reihe anderer Urtheile von s-eite kompetenter Autoritäten spricht sür die Richtigkeit dieses Grundsatzes. Der Abgeordnete Prof

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 31.01.1865
Descrizione fisica: 6
den Antrag der Mino- rität zur Annahme. Abg. Daubek ist für die Anträge der Majorität. Der Export müsse erst angebahnt werden. Die Tarife der Eisenbahnen ständen ihm entgegen und deshalb be fürworte er die vom Ausschüsse beantragte Resolution. Dr. Kaiser ist gegen die Herabnn'ndcrung der Steuer. Er sei gegen den damit verbundenen Zweck, die Konsum tion von Spiritus zu Gunsten der Produktion zu stei gern. Er findet eS auch nicht gerechtfertigt, die SpirituS- steuer herabzusetzen, ohne daß man zugleich

die Bier- und Weinsteuer herabsetzt. Redner weist auf die trauri gen Folgen deS übermäßigen Genusses von Branntwein hin, welche man durch Herabsetzung der Steuer nur steigern würde. Heuer sei übrigens «ine solche Steuer um so mehr überflüssig, als durch die Mißernte die Konsumtion und Produktion von Spiritus ohnehin eine Antrag, eS möge sogleich in die Berathung des Dring- I bedeutende Steigerung erfahren. lichkeitSantrageS eingegangen werden. DaS HauS erklärt sich einstimmig für die Dringlichkeit

ein Steuer- Nachlaß vollkommen gerechtfertigt sei. Abg. Mende hat die Ueberzeugung, daß eS bei manchen Steuern, bei der Verschiedenheit der Verhält nisse, unter welchen die verschiedenen Provinzen produ in verweisen, als DringlichkeitSantrag behandelt werden, circn, schwer sei, daS richtige Ausmaß zu treffen. Bei ^Dringlichkeit wird angenommen, worauf der Antrag, der Branntweinerzeugung seien die Verhältnisse der öft er Begründung seines Antrages erhält. > lichen und der westlichen Provinzen, sowohl

betreffs der Bodenkultur als der TranSportverhälinisse zc. so ver schieden, daß er gerne jedem Gesetze zugestimmt hätte, welches diesen Differenzen Rechnung getragen hätte. Gestützt auf die AuSsprüche von Landivirthen, sagt Redner, der Steuersatz sei durchaus nicht zu hoch und weiöt nach, daß eine Herabsetzung der Steuer weder nothwendig noch zweckmäßig sei. Er erklärt sich sowohl gegen den MajoritätS- als gegen den Minoritäts antrag. Abg. Niese-Staklburg wendet sich gegen die Er klärung deS Abg

. Simonowicz zu Gunsten der Maisch steuer und findet nur in einer Reduktion der Eisenbahn- tarise und der Erhöhung der Steuerrestitution beim Ex porte die alleinigen Mittel zur Hebung der SpirituS- Jndustrie. Abg. Skene refumirt nochmals alle zu Gunsten deS MinoritätS- und gegen daS MajoritätSvotum vorge brachten Argumente und empfiehlt den MinoritätSantrag zur Annahme. Abg. Christian KinSky sagt, man könne sich gra- tuliren, daß Oesterreich eben etwas exportfähiges über- producirt; eö müsse aber jemand

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Innzeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 07.02.1865
Descrizione fisica: 4
werden geordnet werden können. Abg. Tinti findet, daß die Herabsetzung der Personal steuer nur die Abschreibung einer uneinbringlichen Post sei, und daß daher auch von einem Ausfalle für die Finanzen nicht die Rede sein könne. Er findet es nicht angezeigt, im gegenwärtigen Moment, wo die Steuer reform vor der Thür steht, einen Zuschlag zur sieben bürgischen Grundsteuer zu votiren. Er ist für die Regie rungsvorlage. Abg. Schuler-Libloy (Siebenbürgen) geht nach einer längeren staatsrechtlichen Erörterung

von etwa 15—16 Millionen, hievon müssen 5—6 Millionen Steuern gezahlt werden, wenn man die Zuschläge hinzurechnet. Soll die Steuer nur nach der Beitragsfähigkeit geleistet werden, so sei das gewiß eine außerordentlich hohe Last. Hiezu komme aber noch der Umstand, daß Siebenbürgen unter allerlei verschie denen Umständen und Verhältnissen noch viel mehr leisten muß, was nicht im Staatövoranschlage vorkömmt, und dahin gehöre zunächst die Okkupationssteuer. Er nenne sie OkkupationSstruer, weil sie daraus

entspringt, daß der Staat nicht hinlänglich Schutz gewährt. Denn in Folge des Antheils der ehemaligen Unterthanen an den Nutzungen der Wälder und in Folge gewisser Pacht verhältnisse ergebe sich in Siebenbürgen vielfach der Fall, daß der Eigenthümer, welcher die Steuer zahlen muß, gar kein Einkommen hat, dagegen derjenige, der die Nutzung hat, von der Steuer befreit ist. Eine weitere Abgabe entspringe aus dem Dewirthschastungssysteme. Es existire die Zweifelder- und Dreifelder-Wirthschaft

; keine Kommassation, keine Futterklee-, keine Stallfütte rung. Ein Aufschwung zur Besserung sei nicht möglich, auf die Brache werde fremdes Vieh getrieben. Dieses verwüstet den Anbau; der gehörige Schutz sei nicht zu finden. Ja, der Eigenthümer müsse sogar eine eigene Steuer zahlen, um sich den Schutz zu erkaufen. Denn wenn er sein Vieh auf die Weide schickt, so verschwinde dasselbe spurlos; der Dieb sei nicht zu entdecken. Das habe zu einer Einrichtung geführt, welche es charakte- risirt, was der Staat

in Siebenbürgen leistet. Es müßten die Viehbesitzer mit notorischen Dieben Verträge abschließen und sie zahlen eine eigene Steuer, damit das Vieh nicht gestohlen werde. „Kennen Sie,' frägt Redner, „diese Einrichtung in den deutsch-slavischen Provinzen?' Es existire ferner eine Raubthiersteuer. In Siebenbürgen, wo die allgemeine Entwaffnung selbst der gutgesinnten Bevölkerung stattgefunden hat, müsse man die Bären mit dem Stocke todtschlagen. Es werden jährlich 2— 300 Stück erlegt, an Wölfen jährlich bis 1000

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Innzeitung
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Pagina 5 di 12
Data: 07.06.1862
Descrizione fisica: 12
ist. Ich werde also in erster Linie für den Mi noritätsantrag stimmen, und in zweiter Reihe für den Majo- ritätsantrag, damit doch überhaupt etwas zu Stande komme. Hierauf spricht Abg. Kromer für und v. Kaiser- feld gegen den Ausschußantcag. der, feine persönlichen Wünsche höheren Motiven unterordnend, gegen jede Erhö- hung der direkten Steuern für dieses Jahr stimmt. Er beklagt im Weitem seiner Rede, daß das Finanz ministerium, welches von der Mangelhaftigkeit unseres Steuer systems so sehr überzeugt

sei, daß die Grundsteuer nach dem Ausschußantrage nicht erhöht und gegenüber den freigelasse nen Grundbesitzern in Städten und Märkten der kleine Ge- werbsmann mit erhöhter Steuer belegt werde, der unter der Einführung der Gewerbefreiheit, unter der ConcurreNz des großen Fabriksbesitzers unendlich hergenommen ist, der seinen Antheil zahlt in der Befreiung des Grund und Bo dens desjenigen, der von der Erhöhung der Grund steuer befreit wird, (Rufe: Sehr wahr! Bravo!) des- jenigen Gewerbsmannes

, der gegenwärtig wieder mit einer Steuererhöhung bedroht wird, indem die Verzehrungssteuer auf Wein und Most sich nur auf geschlosseneOrtschaften be ziehen soll. Denken Sie sich nur das Gefühl des Gewerbs mannes, der neben sich den Grundbesitzer in der Equipage in die Kirche fahren sieht. Ich kann mich auch nicht für eine einseitige Erhöhung der Steuer auf das Kapital aussprechen, nicht blos auS KlugheitS- oder aus RechtSgründen, weil man bei den Coupons den Ausländer nicht besteuern darf

, und weil die Erhöhungsart bei den Cou-' pons eine solche Besteuerung des Ausländers involvirt, son dern deshalb, weil es ungerecht und unbillig wäre, die Rente, weil sie nur aus der Staatsschuld fließt, mit einer Steuer zu belegen, ohne Rücksicht auf die Aöhe des Betrages, während die Rente aus andern Ti- ieln bis 600 fl. CM. frei bleibt. Ich kann mich nicht für die einseitige Erhöhung der Steuer auf das Kapital auS- sprechen, weil ich es volkswirthschaftlich ungerechtfertigt finde, das Kapital mit einem so hohen

Zinsfuß, wie er in Oester reich besteht, zu besteuern und die Produktion zu zwingen, entweder darauf zu verzichten, mit fremdem Kapital zu ar beiten oder zuzugeben, daß die Steuer, die das Kapital trägt, auf sie gewälzt werde, um daher die Production zu zwingen die doppelte Steuer für die Production und die doppelte Steuer für das Kapital auch noch zu zahlen. Redner erläu tert im Verlauf seiner längeren Darlegung' seine Erklärung an den einzelnen Steuern und stellt schließlich den Antrag: daö Haus

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Innzeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 21.01.1864
Descrizione fisica: 4
einem Vater an. Angekommene Fremde in Innsbruck. Den 20. Jänner. lG. Sonne.) Die HH : üDer, f. f. Beamter v. Ofen; I. Schlesinger. Kfm. v. München; Schlesinger u Reih. Hdlü Reis. v. Wien — (Deft. Hof) Die HH: Schmidt, k. k Lieut. v. Belluno; Olga Daht u. Maria Polivanow, Priv v. Moskau,' Wolff Kfm v München; Brunnec, Gesch. Reis v Wien. — (©. Stern) Die HH : Daum, Dokt v Zell a.Z.; Danbl, Priv. v Unken (G Rose) Hr. Cornet. k. k. Steuer Einnehmer v Seife — (SB Kreuz) Hr. Kauper. HdlSm. v München Essekten

Bestimmungen hiemit be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hur.d zu den Gemeindebedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Buldoggs und weibliche Hunde auf 5 fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen , welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

nach erfolgter Ueber nahme beim obgenannten Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgcnanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben

vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund. welcher nach Verlaus obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zumachen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern

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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 17.03.1865
Descrizione fisica: 4
Zur Begründung der Vorlage betonten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst daö Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuerfond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Bemessung oder Einhebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß für den Steuerfond. Wenn man von, Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon

nicht um eine Frage der Steuer, sondern lediglich um die Zuschläge handelt, denn bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu be stimmen, wo die Steuer einzuheben sei, sondern die Aufgabe beruhe nur mehr darin, zu veranlassen, daß die Steuerzuschläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden können. Wie nun diese Steuer zuschläge auszutheilen sind, das gehöre der Finanz- gesetzgebung nicht an, es gehöre dies in den Ressort entweder der Landesgesetzgebung

sieht in der Durchführung des vorgelegten Gesetzentwurfes für die Steuer keinen Vortheil; im Gegentheil mag man, sagt er, die Sache wie immer anpacken, nach dem im vorigen Jahre ge machten Vorschlage oder nach dem jetzigen, immer werden Komplikationen und Verwickelungen bezüglich der Ein hebung der Steuer herbeigeführt. Die Realsteuer, die sich auf den Grund und Boden beziehe, werde dort eingehoben, wo sich das unbeweg liche Steuerobjekt befindet; aber in der gesammtrn Jurisprudenz fei darüber

kein Zweifel, daß, was die Person angeht, der Person folgt; eine moralische Person bestehe dort, wo die Geschäftsleitung derselben ist. und dort wo die Person sich befindet, sei auch die Steuer zu entrichten. Darauf, woher Jemand seinen Erwerb bezieht, komme es in dem gesammten Gebiete der Er werbsteuer nicht an. Um an einem Beispiele zu zeigen, daß das vorliegende Gesetz der Willkührlichkeiten viele mit sich führe, und daher schon deßhalb keinen Boden habe, führt Redner weiter an, daß gar kein Anhalts

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 10
Data: 20.02.1869
Descrizione fisica: 10
bestehenden Einkommensteuer eine Nentenstener ein- zuhebeu. Art. 2. Die Nentenstener wird mit demselben Per cent deS jährlichen Zinsen-(Dividenden-)Ertrages be messen, das durch das jeweilige Finanzgesetz für die Bemessung der Erwerbsteuer bestimmt werden wird. Art. 3. Die Steuer von den Zinsen der öffent lichen Fonds- und ständischen Obligationen, der Lan- deSanlehen, dann von den Dividenden ist bei Aus zahlung derselben durch die betreffenden Kassen in Ab zug zu bringen und sofort an die zuständigen

Steuer kassen abzuführen. Art. 4. Der Finanzminister ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Diesem Gesetzentwurf sind folgende Erläuterungen beigegeben: . Man ist berechtigt, an ein wohlgeordnetes Steuer system die Forderung zu stellen, daß jedes Objekt, welches als Steuerbasis geeignet erkannt wird, ver hältnismäßig zur Besteuerung herangezogen werde soll nicht der Besitz solcher Objekte, auf welche in der Steuergesetzgebung kein Bedacht genommen wurde Steuerimmunitäten schassen

, die mit dem Prinzipe der allgemeinen Steuerpflicht unvereinbar sind. Durch die der verfassungsmäßigen Behandlung zu unter- ziehendenGesetze über die Grund-, Gebäude-. Erwerb-, Personal, und Einkommensteuer wird dieser Forderung insoweit entsprochen, als die principielle Gliederung dieser Gesetze -S gestattet. Bon der Einführung einer allgemeinen Nentensteuer, durch welche erst das System der Ertrags steuern vollendet würde, muß deshalb Um gang genommen werden, weil die beiden wichtigsten Objekte dieser Steuer

, die Zinsen der Staatsschuld und die Zinsen der auf Realitäten hypothecirten Kapi talien in dieselbe nicht einbezogen werden können. Die Zinsen der Staatsschuld sind bereits durch das Gesetz über die Konvertirung der Staatsschuld der Besteuerung unterzogen, die Steuer aber von den Zinsen der Hypothekarkapitalien wird erfahrungs gemäß von dem Gläubiger auf den Schuldner, d. i. den Besitzer der verpfändeten Realität, der obnehin schon durch die Grund- oderGebäudesteuer getroffen ist, überwälzt und daher

nur eine Ueberbürdung des ver schuldeten Besitzers zur Folge haben. Ist aber auch eine allgemeine Rentensteuer nicht ausführbar, so erübrigen doch noch einige, auch bereits jetzt schon der Besteuerung unterzogene Objekte, welche auch in Hinkunft, ohne gegen das angenommene Steuer system zu verstoßen, besteuert werden können, und hat das vorliegende Gesetz den Zweck, dieselben der Be- stenerung zu unterziehen. Nach demselben soll von den Zinsen der öffentlichen Fonds- und ständischen Obligationen, den Zinsen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 29.03.1867
Descrizione fisica: 6
, und überdies für die BehebungSkosten eine bedeutende Mehrauslage zu bestreilcn habe, selbst die ganze Besteuerung wird als ungerecht bezeichnet, und hiebei die mittellose Bolksklasfe «bedauert, daß sie für den Tropfen Wein, dessen Genuß ihr etwa vergönnt ist, die Steuer zahlen muß, wahrend der reichePrivate, die geist lichen Herren, die reichen Prälaturen und die Klöster,welche sich gehörige Quantitäten anzukaufen > vermögen, den selben ohne Steuer trinken dürfen. Die ganze Schuld ^ hat nur der Landtag

der bereits bezahlten Steuer zu bezwecken hat, werden die absonder lichsten Forderungen gestellt. Man kann es nicht ver schmerzen. daß die reichen Privaten, Geistliche und Klöster keine Steuer zahlen dürfen und wünscht daher die gänzliche Sistirung des Gesetzes und neuerliche Berathung durch den Landtag. Wenn man dem oben entgegenstellt, daß die Privaten auch in den übrigen Kronländern der Monarchie den Wein steuerfrei ge nießen, wünschen sie diese Steuerfreiheit selbst durch ein ReichSgefetz aufgehoben

. Andere wollen die steuer freie Behandlung der Weinvorräthe und die Durchfüh rung des Gesetze« dahin, zu bewirken, daß der Wein gleich bei der Einfuhr in dem Orte des Ver brauches versteuert werde; d. h. sie wünschen wieder ein neues Gesetz, ohne zu bedenken, daß ein solches zu noch größeren Beschwerden Anlaß geben würde. Wie der Aiiorrc wünschen die -isisnrung des Gesetzes wenig stens bis 1. Jänner 1868 zu erwirken, damit bis dorthin die Vorräthe aus den Kellern verschwinden könnten. Man sieht hieraus

Einhebungsbezirke diese Steuer bezahlen, die nach sicherem Anschlage im Jahre wenigstens 80.l)l)0 sl. ö. W. beträgt und bedenken nicht, daß dieser kleine Bezirk gegenüber allen andern Kronlandern seit I. November 18^3 nahezu leon Gulden über die Gebühr bezahlt habe Es ist eine eigenthümliche Anschauung vom Volkswohl stände, wenn man glaubt, derselbe müsse sich nn, so höher herausstellen, je mehr Steuern das Volk zu tragen hat. Vom Zeitpunkte der Wirksamkeit des Gesetzes pom 23. Dezember v. Js. wird der kleine

nordtirolische und vorarlbergische Einhebnnasbettrk jähr lich um 8Ü.000 fl. ö. W. weniger an Steuer zn gar len haben, und es wird dadurch der Wohlstand dieses Bezirkes gewiß mehr gehoben werden, wenn diese große Summe im Lande bleibt, als wenn selbe zur Bestrei tung der allgemeinen >wtaatSauLlagcn außer Land käme es ist dann gleich, ob die einzelnen Steuergulden sich >m Säckel der.Privaten oder der Klöster befinden. Diese, welche für das alle System sprechen, und ebenso Jene, welche die Versteuerung beim

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 13.01.1865
Descrizione fisica: 4
5aß man nur auf dem Wege zweckmäßiger SZerbesse, rungen der einmal bestehenden ErtragSsteueru, welche aus der unmittelbaren Besteuerung der einzelnen Ver. mögenö- und Einkommensquellen hervorgehen, eine «ine annähernd gerechte und zugleich allgemeine Bela stung des Volkseinkommens erreichen könne. Durch die ErtragSsteuer wird jevoch wohl annähernd der durch, schnittliche Reinertrag auS den verschiedenen Steuer- objekten nicht immer aber das wirkliche Reineinkommen der einzelnen besteuerten

und doch ein «erhältnißmäßig recht ansehnliches reines Einkommen gewähren. Ohne Zweifel wird in dem ersteren Falle die Steuer, welche nur den Reinertrag deS Besitzes oder Geschäftes ohne Rücksicht auf die Passivschulden und an dere Lasten deS Besitzers zu treffen sucht, diesen selbst weit höher und empfindlicher belasten, als in dem zweiten Falle. Diese Ungleichheit der Belastung wild nur dann möglichst zu vermeiden oder doch zu vermindern sein, wenn neben den einzelnen Objekten, welche in ihrem DurchschnittSertrage

besteuert werden, auch vaS wirkliche reine Jahreseinkommen der steuerbaren Person im Ver hältniß der Leistungsfähigkeit mit einer mäßigen direkten Steuer getroffen wird. Die zu vieseni speziellen Zwecke der Ausgleichung und Ergänzung einzuführende Ein kommensteuer kann daher nicht den Anspruch machen, eine allgemeine Steuer zu sein in dem Sinne, daß neben ihr alle andern direkten Steuern aufgehoben wer den, sondern sie ist allgemein dadurch, haß sie möglichst alle stcuersähigen Personen im Staate

und gerechtere Ergänzung der bestehenden und jetzt zu resormirenden Steuern alS die bisher üblichen Zuschläge, weil bei diesen ein mit Schulven belasteter Steuerträger ganz gleichmäßig mit dem schuleensreien getroffen und überdies jede Ungleichheit, die bei der Be- messung der einfachen Steuer sich ergeben sollte, durch die Erhöhung dieser Steuer mittelst eines Zuschlages nur noch ungerechter und empfindlicher wird. Der Grunvbesitzcr z. B>, welcher heute im Grundstcuerordi- narium mit tko/g des Reinertrages

berechnen: Wirkliches Einkommen (vom MielhzinS) si. 3.000 Hievon ab: HauSzinSsteuer fl. 640 Passivzinsen . » 1.5VV Zusammen . „ 2.140' Verbleibt zu versteuerndes reineS Einkommen fl. 860 Hievon 3o/g würde eine Einkommensteuer ergeben von bloS 25L/j2 fl. Die höhere Gerechtigkeit dieser Be- steuerungöart springt in die Augen. DaS Gleiche wird sich bei der Besteuerung der ErwerbSsteuerpflichtigen zeigen, wenn man das Verhäliniß der Belastung durch Zuschläge zu jenem durch die beantragte Einkommen steuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 25.01.1869
Descrizione fisica: 4
u»i »srnnlli»! »ud S. 0??«it », Wi«a. «»«»«», «. lg Einteilte 4 5r. Montag, den 25. Immer <Ki,»z«t»»« N?. 4 kr. 18b». Erwerb- umd Einkommensteuer-Reform. Die Gesetzentwürfe über die Reform der Erwerb- uud Einkommensteuer liegen uns vor. Hier die aller- wesentlichst»» Bestimmungen diese? beiden hochwichtigen Vorlagen. Das Erwerbsleuergesetz stellt drei Klassen von Steuer» Pflichtigen auf. In die erste Klasse gehören alle Akiirngesellschastea Cpaikasseu, Vorschußvereine und überhaupt

, bei der dritten.Klajse durch die Fatirung und die Angabe der Bezüge der erwerbsteuerpflichligen Person. , Der Reichsrath setzt in jedem Jahre fest, wie viele Percente von dem so ermittelten Ertrage als Erwerb- steuer zu bezahlen sin». Bei der zweiten Klasse werden zur Bemessung der Steuer vom ermittelten Ertrage bei ten HandelS- und Fabrik»»Unternehmungen 10 Percevt und bei allen übrigen Gewerbsunterrehmnngen 20 Percent abgezogen und erst vom Reste die Steuer bemessen. Bei der dritten Klasse wird folgendermaßen

vor gegangen. Bei einem Gehalte oder Lohne bis l0lZ0 fl. wird die Steuer von einem Fünftel des Einkom mens bemessen, während vier Fünftel sreidleibea. Für die zweiten 1000 st. Einkommen kommen zwei Fünftel, bei dem dritten Tausend drei Fünftel, bei dem vierten Tausend vier Fünftel und über viertau send Gulden Gehalt oder Lohn der ganze Betrag zur, Besteuerung. Erreicht aber ein Gehalt nicht 600 Aulden, so ist nur eine fixe Gebühr ron 1 fl jähr lich kinznheben. DaS sind die wichtigsten Bestimmungen

des Gesetzes, durch welches die Erwerbsteuer „reformirt' werden soll.; Wir erklären das Prinzip, auf welches dieses Gesetz beruht, für falsch und deshalb für undurch führbar. Falsch und ungerecht ist es, Gewerbe mit einem wechselnden, von Jahr zu Jahr schwankenden Steuer- satz^ zu belasten. Würde das Gesetz angeoommen, so kann der Gewerbetreibende in dem einen Jahre beispielsweise-20 Gulden zahlen, im nächsten Jahre aber^weun der Finanzminister beim Reichsrathe eS durchsetzt» bei vielleicht geringerem

der Negierung auch der Grundbesitzer und der Ecnurbtteuerxfllchiige nicht ausgrichlossen. D«r Paragraph 1 des Einwurfes bestimmt, da» das ge- sammt« reine Einkommen, welches eine Person aus einer oder mehreren Quellen bezieht, dieses Einkom men mag von einer direkten Steuer getroffen sein oter nicht, der Personal - Einkommensteuer unter worfen ist. Zu diesem Zwecke werven zwanzig Einkommensteuer- Nasse» geschaffen und sür jede folgende fixe Gebühr aufgestellt I.Kl. bis 1000 fl. Eink. 8 st. Steuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 10.01.1870
Descrizione fisica: 4
der dreilpaltlgea !vet>l»eil« t kr. Bei grüßerei» Jnsertionen Älls LI llllv llöZLU Uljl » entsprechenden Rabat» Steuer für jedesmalige Sinrückung ZU kr. Au»»»««» str die Bozner Zeiwng nehmen entgegen: Im In- u. «ulland Daube U.S.W FrankfuN; Haleusteinu. Bogler in Wien neuer Markt ll, FrauNurt, Hamburg „.Berlin; «. Opveiic in Men. Sollteil» A; Ru»ol> Most» w Berlin und München; Eugen gort in Leipzig und Sachle und «omp. in München und Leipzig. ö. Montag den 10. Jänner 1870. 28. Jahrgang. Zur Situation. Ueber

die Jnseratenstcuer in den Kreis unserer Betrachtung ziehen, so kommen vor Allem hier wie bei jeder Steuer- gattung folgende Fragen in Betracht: Ist der Er trag ein solcher, daß er die mit einer solchen Steuer verbundene Belästigung deS Publikums sowie der ZeitungSverleger entschuldigen könnte? Sind drin- Nach Aegypteu. I. Bon Messina nach Suez. (Fortsetzung). An Bord der .Scilla', l9. Nov. 1869. Am Morgen des 18. sahen wir links und rechts «Leitende Fellahs, lasttragende Kameele und riesige Bagger

gerufen worden Auf dem weiten Platze zwischen diesem Letzteren und dem Timsahsee hatten nun die Häuptling? der verschiedenen Araberstämme ihrHoflager aufgeschlagen. Bon den äußersten Grenzen des Reiches, von Syrien«' LiöhA und Arabien waren sie auf Beranlassunz des' Khedive erschienen, um dem gesammten Abendlande ihre Gastsreundschast zu bezeigen, die sich in der That. gende Rechts - oder Billigkeitsgründe dafür vorhan den? Leidet nicht die Bevölkerung durch diese Steuer gattung unverhälnißmäßig mehr

außerordentlich leicht decken. Ein Rechtsgrund, soweit überhaupt bei einer Steuer von einem solchen die Rede sein kann, ist nicht vor handen. Ebenso wenig ein Billigkeitsgrund. Ein Zeitungsunternehmer zahlt alle diejenigen Steuern, welche überhaupt eine industrielle Unternehmung bei dem heutigen Stande der Steuergesetzgebung zu tra gen hat. Er leistet mithin dasselbe, was die Andern leisten. Wie kann man es mithin rechtfertigen, daß ein specieller Zweig der ZeitungSindustrie wieder mit einer ganz speciellen

Steuer belegt wird; wie will man die Theile besteuern, nachdem schon das Ganze seine, wie die Erfahrung lehrt, nichts weniger als unbedeutenden Steuern zahlt? Dem ZeitungSunternehmer eine specielle Inseraten- Steuer aufzulegen, ist gerade so gerecht oder unge recht, als man ihm, ungerechnet alle übrigen Steuern, noch für jeden Abonnenten eine Extraabgabe aufbür den wollte. Und die dritte Frage? Die Antwort darauf ist das schärfste Argument gegen die Jnseratensteuer. Dieselbe trifft, wie schon erwähnt

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