2.787 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1854/22_11_1854/BZZ_1854_11_22_1_object_436121.png
Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

1
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/17_11_1854/BTV_1854_11_17_1_object_2991175.png
Pagina 1 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

2
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1858/28_08_1858/BTV_1858_08_28_1_object_3006207.png
Pagina 1 di 8
Data: 28.08.1858
Descrizione fisica: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

3
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/12_10_1860/BTV_1860_10_12_3_object_3014345.png
Pagina 3 di 6
Data: 12.10.1860
Descrizione fisica: 6
„Am meisten Ist diese« wohl in Böhmen hervorgetre ten. wo in Folge der Vollendung der Satastral»Aus messung eine bedeutend« Erhöhung tn der Steuerleistung staltgesunden hat. Dieses Kronland dürste auch dem EomitS vorgeschwebt haben bei der Stelle, an welcher von der besonders hohen und namhaften Steigerung der Grundsteuer im Vergleiche mit den indirekten Steuern die Rede ist. Nach den statistischen Daten und Nach» Weisungen, die mir zu Gebote stehen, war die Grund steuer namentlich in Böhmen

, so haben sich die Steuer-Rückftände bedeutend vermindert. — Im Jahre, 1851 betrugen sie im Bereiche der Monarchie an der Grundstiuer 21.3, im Jahre 1853 blos 10 und im Jahre 1859 11 Perzent. „Vom Jahre 1351 bis 1353 sank bei der Gebäude steuer das Perzent von 17.5 auf 8.5, bei der Erwerbsteuer von 50.3 auf 13.2, bei der Einkommensteuer von 4V auf 13 und bei allen direkten Steuern zusammen von 25.3 auf 10.8. „DaS Jahr 1359 war, wie bekannt, ein unglückliches Kn'egsjahr; «S waren die Wunden der schwer überstan- denen

, daß die Landes- und Grundentlastungserfordernisse auch auf die KriegSsteuer- zuschläge und auf die durch die KriegSzuschlüge erhöhten Steuern umgelegt worden. Diese Umlegung hat jedoch keineswegs die Wirkung geübt, daß ein höherer Betrag an diesen LandeSzuschlägen eingehoden wurde, sondern! ROS5 «s fand nur die Anwendung eine« anderen Schlüssels statt. ES ist nämlich ein geringeres Prozent berechnet worden, während, wenn diese Zuschläge nicht auf die durch den KriegSzufchlag erHöhle Steuer umgelegt wor

- d«n wären, ein höheres Prozent entfallen wäre. So z. B ist in Nieder-Oesterreich das GrundentlastungS- und LandeSerforderniß zu der durch den KriegSzufchlag erhöhten Steuer mit 15 Prozent entfallen. Wären Landeszuschläge von der ordentlichen Steuer ohne Ein- beziehuna deS KriegSzuschlageS berechnet worden, so wären 27 Prozent entfallen. DaS Produkt ist immer dasselbe, denn daS Landes- und GrundenilostungSersor- terniß regelt sich nach den erhobenen wirklichen Bedürf nissen dieser Zweige, nämlich

nach den Erfordernissen des Landes und der Grundentlastung. „Die hierbei festgestellte fire Größe bildet sosort allein den Gegenstand der Umlage und wird nicht alierirt durch das Umlagsprozent und bleibt immer die gleiche, sie mag auf die Steuer ohne oder mit Kriegszuschlag umgelegt werden. »Im ersten Falle ist daS Prozent größer, im zweiten kleiner, in beiden ober daS Produkt Dasselbe. „Allerdings obwaltet biebei eine Ungleichmäßigkeit deshalb, well das Prozent des KriegSzuschlageS bei den einzelnen Steuergattungen

4
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/18_10_1860/BTV_1860_10_18_8_object_3014427.png
Pagina 8 di 10
Data: 18.10.1860
Descrizione fisica: 10
RVS« Interesse diese« Industriezweige» berufen, einige Wo ?t. 7u äußern- Rt.mc.nd wird in Abrede stellen, daß alle Industriezweige Oesterreichs auf das Höchste besteuert sind. Wenn, wie in der gestrigen Sitzung in beredter Weis- behauptet wurde, die Branntwein, steuer den Steuerpflichtigen in doppelter Wnse, näm. li'ch als Grund, und Erzeugung-steuer trifft, so steht jedem Industriellen die Berechtigung zu, diese Be- schwerde in drei- und vierfacher Weise zu äußern. Der Fabrikant Oesterreichs

zahlt außer der Grund-, Hauszins,, Gebäude-. GewerbS- und Einkommen steuer auch noch den Zoll auf Nokprodukte; er ist zu diesem j'doch gerne bereit, da ihm noch immer die Möglichkeit geboten ist, alle diese Abgaben dem Konsumenten durch Aufschlag seines Produktes zuzu weisen. Wenn indeß, wie Graf El am gestern deut lich bemerkte, die Branntwein-Produzenten oft mit Verlust arbeiten, so dürfte diesem Verluste durch Auslassung der Propinationsrechte begegnet wer den. Die Regirrung hat beim Erlaß

, welche von dem Augenblicke an, wo daS Malz in die Pfanne kommt, bis zum Zeitpunkt der gänzlichen Bollendung der Erzeugung währt > zu entgehen, wahrscheinlich sämmtlich zum gleichen Betrage, welchen die Steuer nach dem gegenwärtigen System« abwirft) bereit willigst herbeilassen wurden, wenn diese» Srträgniß auf die Besteuerung des MaszeS angewendet würde. »In Baiern besteht seit vielen Dezennien diese Biersteuer mit bestem Erfolge sowohl für da» Publi kum, als für die Regierung. Bei uns aber scheint es maßgebend geworden

sie schon seit langer Zeit. „Ich muß nun noch auf die gestern gemachte Be merkung zurückkommen, daß es rinestheils darauf ankomme, was man besteuert, aber auch darauf, wie man besteuert. Es wird sich fragen, welche Steuereinheit man für daS Malz nimmt. „Greift man zu hoch, so würde weder durch die Malzsteuer noch durch eine andere Steuerform die sem Gewerbe aufgeholfen werden können. Nimmt man sie dagegen in einem angemessenen Verhältnisse, so wird diese Steuer allerdings eine zweckmäßigere

: »Wenn von Seite des Herrn Leiters des Finanzministeriums bei diesen oder anderen Gewerbszweigen auf Zahlen hingewiesen wird, woraus derselbe deduziren n»d den Beweis liefern will, daß die Steigerung der Steuer nicht jenen Druck auf die Industrie übe, welchen man hier betont hat, so erlaube ich mir zu wiederholen, was schon ausgesprochen wurde, daß durch diesen Bewei« noch ketnesweg» dargethan ist, e« sei auch der reine tive Steuerdruck auf die kandwkrthschaftlichea Neben, gewerbe beseitigt

5
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/12_10_1860/BTV_1860_10_12_2_object_3014343.png
Pagina 2 di 6
Data: 12.10.1860
Descrizione fisica: 6
wrlcher >» noch nicht das Ministerium de« Inner» leitete. 2n Beziehung auf die Urbari'akgeri»t« wird allerdings eine Verminderung der Auslagen eintreten, für den Augenblick kann ich diese ziffrrmSßig nicht beiei'chnen. weil die Auflösung der Urbarialgerichte erst i» alker/üngster Zeit erfolgte. Es wird aber insofern und in dem Maße, als die Ausgaben für die Erhaltung der Obergerictite sich vermindern wer den, d«r Zuschlag zur Steuer sich gleichfalls ver mindern. Inwieweit dieses möglich

und insbesondere die Grundsteuer betrifft, die präliminirten Beträge auf unwandelbaren Grundlagen beruhen« alle übriaen Ein nahmen hingegen von verschiedenen, auf die Zu- oder Abnahme einwirkenden, höchst schwankenden Verhält» niflen abhängen. „Rücksichtlich der Ausgaben haben sich dem Comitü keine Bemerkungen ergeben, nachdem die in dieser Rubrik in den einzelnen Zweigen der Steuer-Administration vorkommenden Ziffern in dem bisher bestehenden Ver- waltungösysteme ihre Begründung

alle diese Lasten selbst 200pCt. der ordentlichen Steuer in einzelnen Gemeinden betragen, ja sogar den ganzen Reinertrag in Anspruch nehmen.' Graf El am lieSt folgende Stelle deS Berichtes: ,<I. Insbesondere hat dies, wie gesagt, seine Geltung in Bezug aus die Grundsteuer. Vergleicht man die gegen wärtige Belastung mit der im Jahre 1347 bestandenen, so zeigt eS sich nach den amtlichen Tafeln zur Statsttik deS SteuerrresenS, herausgegeben vom k. k. Finanz ministerium im Jahre 1853, daß in den deutsch-slavischen

beiträgt, so ergibt sich von selbst, daß die Consumtion, die doch «inen verläß lichen Maßstab deS Wohlstandes und somit der Steuer- fähigkeit bietet, weitaus nicht in demselben Maße ge stiegen ist. wie die direkte Besteuerung der Bodenpro- dukiion. „ES darf ferner nicht übersehen werden, daß diese an und für sich höchst bedeutende Steigerung der Grund steuer in einen Zeitraum fällt, in welchem die Land- wirthschaft einrn tief eingreifenden Entwicklungsprozeß durchzumachen hatte, der dem Grundbesitzer

einschneidenden Uebelstand zu bezeichnen, daß der Grundbesitz mit einer doppelten Steuer, nämlich der eigentlichen Grundsteuer pr. 16 pCt. und einer Ein kommensteuer pr. 5Vz PCt. belegt ist. Bei den Gewer ben wirv die Erwerbsteuer in die Einkommensteuer ein gerechnet; bei dem Grundbesitze findet ein gleicher Vor gang nicht statt. Wenn man nun auch das Prinzip annehmen wollte, daß die eigentliche Grundsteuer mehr eine Grundlast als eine Steuer ist, so könnte dies doch nur unter der Voraussetzung geschehen

7
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1858/01_09_1858/BZZ_1858_09_01_3_object_424793.png
Pagina 3 di 6
Data: 01.09.1858
Descrizione fisica: 6
die geordnete Aufste llung der Fuhrw erke zeigte. ^Ernennungen. Bon der k. k. Finanz-Lanoes-Direk- tiön^für Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: t Pe ter Mai r. S:euer-Eiimehiner Klasse, und Math. Peintner, Steuer » Kontrollor I. Klasse, zu Steuer- Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet. Franz Jo sef Hub er und Johann Je gg. Sreuer-Kontrollore N. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; Z. Josef Peer. Steuer-Kontrollor ll. Klasse, zum Steuer-Kon- trollor l. Klasse; 4 Franz Narterer, Zosef Weller, Joses

P ö l't unv Eugen Gelini, Steuer-Konlrollore lll. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren ll Klasse; 3. Gott fried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras sern, Johann Buchensteiner und AloiS Pina- monti, Steuer-Osfijiale, und Joses Jäger, Zoll-Sf- fizial, zu Steuer - Kontrolloren IN. Klasse ; k: Josef Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabl, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Stener-Osfizialen III. Klasse; 7. die Steueramts-Praktikanten Eduard Ettel, Sebastian Burgauner, Rnpert Ant. Matt, Josef Viviani

und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer» Assistenten ll>. Klasse. Verschiedenes. AuS Brasilien. Der T. B schreibt: EsistunSdaS Schreiben eines tirolischen Auswanderers auS P in Brasilien vom 2l). Juni 1333 zur Einsichtzugekommen, dessen Aechiheit wir verbürgen können, obgleich wir den Namen des Schreibers zu veröffentlichen unS nicht ver anlaßt finden. Wir suhlen unS verpflichtet, auS dem selben zur Belehrung und zur Warnung für unsere aus» wanderungslustigen LandSleute Folgendes mitzutheilen: P 20. Juni

8
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/17_11_1854/BTV_1854_11_17_2_object_2991177.png
Pagina 2 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
GrafMamining sür das Steneramt Glurns; Narziß Nardelli für das Steueramt Cles; Eduard Girardi für daS Steueramt Roveredo; Josef Polt für das Steneramt Lienz; Mathias Wach fnr das Steueramt Innsbruck; Anton Brandts für das Steuer amt Bruueck. i. Zu Assistenten I. Klasse. AloiS Verokai für das Steueramt Trient; Johann Eberherr für die Kreisbehörde Innsbruck; Jos. Rainer für das Steueramt Jmst; Jakob Bürger für das Steueramt Feldkirch; Peter Matzegger für das Steuer, amt Hall; Josef v. Grebmer

für das Steueramt Meran. k. Zu Assistenten II. Klasse. Johann Scliletterer für das Steueramt Kältern; Jakob Merlo, Stener-Praktikant, sür die Kreisbebörde in Trient; Ernest v. Straßern, Steuer-Praktikant, für das Steueramt Bozen; Heinrich Dekall, Steuer- Praktikant, für das Steueramt Riva; Jos. Flenger, Steueramtsdiener, für das Steueramt Bozen; Josef Prczboreky, Steueramtsdiener, für die Kreisbehörde in Innsbruck. I. Zu Assistenten III Klasse. Gottfried Engstler, Steuer-Praktikant, für die Krcis behörde

in Bregenz; Jakob Moosbrugger, Steuer- Praktikant, für das Steueramt Reutte; Leopold Lahn bach, Steuer-Praktikant, für das Steneramt Inns bruck; Wilhelm Aigner, Steuer-Praktikant, für die Kreisbehörde in Briren; Jakob Pessata, Steuer- Praktikant, für die Kreisbehörde in Trient; Alois Schweißer, Steuer - Praktikant, für das Steueramt Kitzbüchl; Theodor Rohner, Steuer-Praktikant, für das Steuera mt Dornbirn. ^ Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Handels- u. Gewerbe- Kammer Innsbruck am 26. Oktober 1354

9
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/15_10_1860/BTV_1860_10_15_8_object_3014383.png
Pagina 8 di 10
Data: 15.10.1860
Descrizione fisica: 10
- ^ Z>lidin Kapitalsanlage die Höhe der bestehenden Steuer hemmend einwirkt HauSzinssteuer ein großer Uebels stand, daß be, dem AbzugSpro,enie pro sanis teeti-- auf d,e Verschiedenheit ver klimatischen Verhältnisse welche einen größeren oder geringeren Aufwand be' dingen, keine entsprechende Rücksicht genommen-wird:« »ES dürfte ferne» ein« reifliche Erwägung von Seite der hohen Regierung verdienen, ob nicht in eiuer liberalen Bemessung der baufreieu Jahre ein Mittel liege, die Rücksicht

, daß die bei der Einkommensteuer notorisch obwaltende Ungleichheit in der Aertheilung, sowie die unverkennbaren demoralisixendcn Wirkun gen der dermaligen Handhabung des System« der Fassionen und ihrer willkürlichen Feststellung durch die Finanzorgane diese im Prinzip und in der Theorie richtige Steuer in der unläugbar schwierigen Anwen dung um so /mehr zu e>„er mangelhaften gestalten, als auch der Gefammtertrag dieser Steuer durchqus in keinem Verhältniß sieht zu dem Objekte derselben. »DasKomitö erlaubt sich daher

haben. »Wenn ich bei dieser Gelegenheit von diesem Grund satze abgehe, so geschieht es, um einerseits dem hohen Reichsrath? den Beleg zu liefern für die Nichtigkeit .des im Berichte enthaltene» Satzes, daß die bei d?r Bemessung ver Einkommensteuer obwaltende Ungleich heit und willkürliche Feststellung .durch die Finanz- orgalie diese im Prinzipe und in der Theorie richtige Steuer in ihrer unläugbar sehr jschwierigen Änwen- dung zu einer mangelhaften gestalten, anderseits», um noch auf einen Ucbelstand hinzuweisen

nun dem Falkenblicke irgend eines Stencrbeamten nicht. Gleichwie die Branntwein- brcnnereicn und Runkelrübenzuck^r-Fabriken, mußten auch jetie Unternehmungen das Schicksal der Henne in der Fabel gewärtigen > welche die götdcnen'Eier -legen Wollte. „Es erging nämlich ein Erlaß, daß die Einkom- mönsteuer nicht wie bisher vom er-nittelten Reiner träge, sondern von den Einlagen der Interessenten erhoben werden sollte. «Es ist !sehr begreiflich, daß aüf diese Art die Steuer sich in'wanchen Anstalten auf das Sechs fache

, daß sie später in jedem Aalle n,,xdxr in's Leben tre ten sollt?. »Wenn die ^abverlangten Berichte sämmtlich ein gelaufen sein werden, so werde ich die Art und Weise, wie die Organe vorgegangen sind, einer genauen Prüfung unterziehen, kann jedoch derzeit darüber nicht absprechen, ob das Benehmen der Be hörden richtig war over nicht. „Nach der vorläufigen Kenntniß, die ich genom men, scheint die Bemessung der Steuer nicht eine ganz gerechtfertigte gewesen zu sein. Deshalb habe ich die Verfügung getroffen

10
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/03_02_1859/BTV_1859_02_03_6_object_3008015.png
Pagina 6 di 6
Data: 03.02.1859
Descrizione fisica: 6
der Hundesteuer für das Verwaltungs jahr 1858—59 folgende Bestimmungen zur allge meinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäh rung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeiude- bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr IS59 ist diese Steuer für alle Jene verfallen» welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden

. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1859 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuerbehebnng besorge«. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 3. k. M. bis einschließ lich 1l. k. M. Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener Erde rückwärts am ' Jnn

(äußere Treppe neben dem Schmiedhause) zu geschehen. Am Samstage den 5. und Sonntag den 6. k. M. werden aber keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1859 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens 3 Tagen nach erfvlgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zn machen, um die Steuer zu entrichten. > 5. Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit

. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei ^ eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung :giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches d.em vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letzten, sind abgesondert mit 10 Nkr. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf der obige» Aunieldungsfristeii »icht

mit dem über- gebeiie» Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist. zum Kom missär zu stellen, welcher die magistratliche Straf. Verhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der eingebrachten Strafe als Aiizeigegebühr. ?3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armuthshalber nicht eingebracht wer den können, wcrden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt

11
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1859/04_02_1859/BTV_1859_02_04_5_object_3008025.png
Pagina 5 di 6
Data: 04.02.1859
Descrizione fisica: 6
- )ähr 1853—59 folgende Bestimmungen zur allge meinen Richtschnur bekannt gemacht: . 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder mebrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von 1 fl. 75 kr. österr. Wäh rung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde» bedürfnissen zu entrichten. ' 2. Für das Jahr !L59 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, n>elche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

ist verpflichtet, die sen Besitz bei der ausgrstelltkn Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1859 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnabme der Anzeige und die Steuerbehebung besorgen. . Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und.,die Steuerzahlung vom 3; k. M. bis einschließ lich 1l. k. M. Vormittags von 9 bis II Uhr und Nachmittags von2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude zu . ebener. Erde rückwärts am Jun (äußere Treppe neben

dem Schmiedhause) zu geschehen. .Am Samstage den 5. und Sönntag den 6. k. M. werden aber keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach.dieser allgemeinen Beschreibung km Verlaufendes Jahres 1859 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens 3 Tagen.nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen, um die Steuer zu.entrichten.. ^ 5. Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6.,-Ueber die entrichtete

Steuer wird der Parthey eine Bescheinigung auf das- Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt) welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden m u ß, »die-Kosten, des Letztern sind abgesondert mit 1V Nkr. zu vergüten. . 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund> welcher nach Verlauf der obigen Ainiieldungsfristen nicht mit dem über- gebcnen Zeichen versehen

, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kom missär zu.stellen, welcher die magistratliche Straf verhandlung, veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der eingebrachten Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Huude jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung. vecweigern, oder von welchen diese Beträge Armutkshalber nicht eingebracht wer, den rönnen, werden vom Abdecker über Auftrag des St.idtmagistrates vertilgt werden. . 9. Die polizeilichen Vorschriften

12
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1853/24_02_1853/BTV_1853_02_24_4_object_2984210.png
Pagina 4 di 8
Data: 24.02.1853
Descrizione fisica: 8
von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist '^^pst>chlet, jährlich «inen Actrag von zwei Gulden eich s wah ru ng für jeden Hund als Steuer Zu den Gememdebcdürfnissen zu entrichten. Für das Jahr 1853 ist diese Steuer für alle ^enc verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt- dieser Verordnung noch im Besitze eines Hun des befinden. ' ^ H«nden ist verpflichtet, diesen besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzel- «chn.Nbl. Nebel do. trübe N. sl l ll W. dö. N. do. do. do. trübe heiter

Wolken wolkicht N. still W. do. S. mtli». SW. do. Nebel heiter Wolken trübe N. stlll do. do. do. schn?. WN. do. gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr !853 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — ES hat für dieses Jahr die An zeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom t. bis einscylie ßlich tt. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude

zu ebeuer Erde rückwärts am Jnn «.äußere Treppe neben dem Schmid- hause) zu geschehen- Am Samstag den 5., und Sonn tag den 6. künftigen Monats werden keine Anmeldun gen angenommen. ' 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres 1853 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein

junge Hnnde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf dasJahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen veradsolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver-- güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in ein- Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger

AnmeldungSfristen nicht mit dein »vergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hnnde jener Pariheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge annuthshalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Stadtmagistrais vom Abdecker vertilgt

13
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1853/01_03_1853/BTV_1853_03_01_4_object_2984255.png
Pagina 4 di 4
Data: 01.03.1853
Descrizione fisica: 4
einen Betrag von zwei Gulden Reichs Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnissen Zu entrichten. 2. Für das Jahr 1353 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch in» Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ansgestellten Kominission anzuze-- gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr 1353 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher

die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — Es hat für dieses Jahr dieAn- zeigung^der Hunde und die Slenerzahlung vom .bis einschließlich RR» künftigen MonatS März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis' 4 Uhr im Fleifchbankgebände zu ebener Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe «eben dem Schmid- hause) zn geschehen. Am SainStag den 5., und Sonn tag dcn 6. künftigen MonatS werden keine Anmeldun gen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe

des Jahres 1353 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß

. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Stenerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AnmeldungSfristen nicht mit dcm ühergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Strassällen

der dritte Theil der Strafe als Änzeigegedübr. 3. Die Hunde jener Parlheien, welche die Steuer oder Strafezahluug verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nickt eingebracht werden können, sollen über Auftrag des StadtmagistratS vom Abdecker vertilgt werden. v. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver- wahrnng der Hunde und der Abwendnng der Gefahren des WuthausbrucheS bliiben ungeändert in Wirksamkeit. Sta dt:nagi st rat Innsbruck, a n 16. Februar >353. Der Vicebürgermeister

14
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/18_10_1860/BTV_1860_10_18_6_object_3014423.png
Pagina 6 di 10
Data: 18.10.1860
Descrizione fisica: 10
Besteuerunqsfälle, cr habe eben aus den vom Finanzministerinm heraus, gegebenen Ausweisen entnehmen zu sollen ge«,laubt> daß diese Verordnung der steuerfreien Behandlung von 2 Eimern im Jahre 1856 aufgehoben worden sei und sei vollkommen beruhigt, wenn sich nun nach der Erklärung des Herrn Leite,S des Finanzmini- stlriiims diese Besteuerung als eine irrige herausstelle. Graf Szecsen: »Ich erkenne mir eine sehr ge. ringe Kompetenz in der Beurtheilung von Steuer» angelegcnbeiteN zu, aber eine Bemerkung

kann ich nicht unterdrücken. Wenn anct, das Prinzip, was der Herr Leiter des Finanzministeriums in Betreff der indirekten Steuern und deren Natur erwähnt hat, wissenschaftlich vollkommen richiig ist und auch in der Praris in den meisten Fällen zur Gel tung kommt, so haben dennoch die Bemerkungen, welche gegen manche Gattung der indirekten Be steuerung namentlich in Betreff der landwirthschän lichen Gewerbe, vorgebracht worden sind, gerade darauf Bezug, daß der Charakter dieser indirekten Steuer im Allgemeinen nicht ganz

hier auch auf eine Bemerkung des Grafen Sz6rsen, weicher ebenfalls rrwähnte> daß ein gewisser Zwang angewendet wird, infolge dessen sich die Leute zur Bezahlung dieser Steuer herbeilassen mußten.' „Weiters habe ich nicht« zU erinnern, aber ich glaube und hoffe, daß die fernere Regelung dieser Angelegenheit gewiß am sichersten von jener Seite, welche sich das Wohl des Landes in jeder Beziehung so angelegen sein läßt, mit möglichster Beschleuni gung erfolgen wird.' Graf Bärkoczy: «Wenn ich anch zugebe, daß die neue

Weinsteuer in anderen Provinzen weniger lästig ist, so ist doch für Ungarn und die dazu ge hörigen Kronländer aus der Ziffer zu entnehmen, daß die indirekten Steuern in diesen letzteren Provin zen vor Einführuucj der Weinstener 51 Millionen und die direkten 33 Millionen, also zusammen 84 Mil lionen Gulden betragen haben. Die Weinstener in Ungarn beträgt beiläufig die Hälfte der ganzen Steuer, die auf die Weiuproduktion der österreichischen Monar chie entfällt. Sie ist also eine außerordentliche Last

»nd ich will kein Prophet sein, aber ich glaube, daß wenige Steuern — nnd wir haben deren gotilob genug — der Regierung mehr Unannehmlichkeiten bereiten, besonders was die relative Summe, die durch dieselbe einkommen wird, betrifft. Die Folge wird gewiß eine sehr ungünstige sein, wenn man die Steuer nicht mit vieler Vorsicht und nur mit der aller größten Nachsicht in Anspruch nimmt und die Leute uicht drückt. Dein« sonst wird durch die Weinstener, weil sie mir den verschiedensten Chikanen, mit Haus durchsuchungen

15
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1858/11_01_1858/BTV_1858_01_11_4_object_3003721.png
Pagina 4 di 6
Data: 11.01.1858
Descrizione fisica: 6
—5K folgende Bestiiiiinungen zur allgemeine» Richtsclmur bekannt geinaciit: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wolmt. »nd liier eine» oder mekrrre Hunde kalt, ifl verpflichte», jätnljcli eine» Betrag von zwei „ sven e l ch ö- »vätirnng iiir ieden ,7n>iv als Steuer zu den Ge- meinbebetn fiiissen zu entriciuen. 2. 55ür das Iadr l^5>^ ifl d ese Steuer für alle Jene verfallen, welche sict, 8 Taqe nacl' Bekannt» wachung dieser Verordnuiig noch im Befltze eines Hundes befinden. 3. Jedes B> flper von Hnndeit

ist verr'fl chtet. die sen Besty bti der an'gestellleii .Nomm ssion a»z >zei- gen, den Hund vorz»fii>'reii, und die Steuer so.>l«lch zu be«nk>>rn. ^ür d.io Jalir i85si wiid qlei'.tis.ills der Tkirrar;t Josef Becher die Zlnfnahme der An» zeifie nnd die Srene^betiebnog besorgen. Es hat für dieses Jan die Slnzciaung der Hunde und die Steuerzahlung v o »i i l. k. Ä?. bis ein schließlich SO. k. M. Jänner IL5^ Vorniiitags von 9 biö 11 Uhr und Nachmiltaas von? bis 4 Uhr im Fleischbankgebände zu ebener

E,de riickiväris a»> Znn (äußere Treppe neben dem Scbmirdhause) zu geschehen. Am SamSta^e den >6. und Sonniage den 17. k. M. Jänner Heroen aber keine Hninrlpnngcn an- genoninirn. 4. Wer nach dieser stllacuieiuen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1V5S sich einen Hnnv einstellt, bat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolg te? Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu cinricbten. 5. Von der Steuer sind rinli'g und allein junge Hunde bis znm

Alter von 4 Monaten befreit. . 6. Ueber die enirichtete Steuer wird der Parlhei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung giltiq, nud ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert mit 6 kr. C. M. zu vergiuen. 7. Wer die oben beschriebene» Anmeldungen und Steuerzal'lungcn unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, fcden Hund, welcher nach Ver lauf der obig'il

Aiüneldnngsfristcn nicht mit dem übrrgebenen Zeichen verseben, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiege» worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strasverhaiidliing veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil dxr eingebrachten Strafe als Anzeiqegebühr. 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer de» könn?», werde» vom Abdecker über Austrag deö

16
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/14_02_1854/BTV_1854_02_14_4_object_2988036.png
Pagina 4 di 6
Data: 14.02.1854
Descrizione fisica: 6
Reichs Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das J.'hr !354 ist tiefe Steuer für alle jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung nock im Besitze eines Huudes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen und die Steuer sogleich zu be zahlen. Für das Jahr l8S4 wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Aufnahme der Anzeige

und die Steuer- Behebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 1. bis einschließlich ll. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 l>5s 4 U»r im Fleischdankgebände zu ebener Erde rückwärts a,n Jnn l äußere Treppe neben dein Schmledhause) zu geschehen. Am SamStag den 4. und Sonntag den 5. künftigen Monats werden aber keine Anmeldungen angenommcn. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaust des Jahres 1854 sich einen Hund

einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens 3 Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen nnv die Steuer Zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig uud allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit- 6. Ueber die entrechtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ansstellung giltig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden u»uß? die Kosten deS Letzter» sind abgesondert

zu vergüte». 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßl, verfällt in eine Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, wclcher nach Verlauf obiger AnmeldungS-Fristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer ver schwiegen worden ist, zum Kommissär zn stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Strassällen der dritte Theil der Strafe

als Ameigegebühr. tt. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Ar.nutyShalder nicht eingebracht werden können, werden von« Abdecker über Auftrag des Zt.idtmagistrats vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuihauSbrucheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit. Stadt Magistrat Innsbruck am >0. Februar 1854. Der Bürgermeister. Stellvertreter: v» Peer. S8l » Kundmachttng

17
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1854/23_02_1854/BTV_1854_02_23_8_object_2988139.png
Pagina 8 di 8
Data: 23.02.1854
Descrizione fisica: 8
44 Intelligenz - Blatt zum Tiroler Bothet». 23. Febr. 1854. - Kundmachung. Unter Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom 16. Februar vorigen JahrS werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltungsjahr IS'/,, folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richt schnür bekannt geinacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrer, Hunde hält, ist ver pflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Reichsivährung für jeden Hund als Steuer

zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1854 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 2. Jeder Besitzer von Hunden Ist vexpflichtet, die sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen und die Steuer sogleich zu be zahlen. Für das Jahr 1854 wird gleichfalls der Thierarzt Jofef Lecher die Aufnahme der Anzeige und die Steuer behebung besorgen. ES hat für dieses Jahr

missär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter 'Ueber nahme des HuNdeS die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum .Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung , auf das Jahr der Ausstellung giltig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß? die Kosten des Letztern sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen

und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungs-Fristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer ver schwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlungen veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer

18
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1858/16_01_1858/BTV_1858_01_16_6_object_3003785.png
Pagina 6 di 8
Data: 16.01.1858
Descrizione fisica: 8
oder 15 kr. vom - G.ulden. FernerS wurde durch hohen k. k. Statthalterei- Erlaß vom 2T' d. Mts. Z. 22482 für die Angehörigen der Pfarrgemeiude St. Jakob die Behebung, der in der Bürgerausschußsitznug vom 2. d. MtS. festgesetzten außerordentlichen Zuschläge bewilliget, iiamlich: auf die Grundsteuer ein Termin, auf die Erwerb- und Einkommensteuer sieben Kreuzer vom Gulden mit der Befreiung der Erwerbsteuerpflichtigen, welche Z fl. und dar unter und der Einkommensteuerpflichtigeii^ welch nnter 2 fl. Steuer zahlen. Hievon

von z w e i Gu 1 d en R e i ch s. Wahrung für jeden Hund als Steuer jn den-Ge, nieliidebedürfnisseii'zn entrichten. 2. Für das Jahr >853. ist diese Steuer für alle Jene versallen, welche sich g Tage nach Bekannt« machung dieser Verordnung noch im Besitze eineS Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist vervflichtet, die, sen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und dieiStcuer sogleich zu bezahlen. Für daö Jahr. >358 ^ wird gleichfalls der Thierärzt Josef Lecher die Zlufnahme der An zeige

einstellt, bat die Obliegende,'», hievon bei dem genannten Kommissar binnen längstens 3 Tagen nach erfolg, ter Uebernahme des Hundes die Anzeige zn machen, und die Steuer zu entrichte». 5. Von der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit.- 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung auf das Jabr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vvrgemerkten Hunde a » gel» ängt werden muß, die Kosten des Letztern sind abgesondert

mit 6 kr. C. M. zn vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Ver lauf der obigen Anmeldnngsfristen nicht mit dem übrrgebencn Zeichen verseden, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer-'vrrschwiegkn worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher , die magistratliche Strafverha»dl»ng veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffüllen der dritte Theil der eingebrachten

Strafe alS Anzeigegebuhr; 8. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armnthshalber nicht eingebracht wer den können, werden vom Abdecker über Austrag dick Stadtmagistrates vertilgt werden. ?. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver- Währung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren des Wuth Ausbruches bleiben ungeäudert in Wirksamkeit. . Stadtmagistrat. Innsbruck am 3V. Dezember 1357. Der Bürgermeister-Stellvertreter

19
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1855/26_02_1855/BTV_1855_02_26_4_object_2992188.png
Pagina 4 di 6
Data: 26.02.1855
Descrizione fisica: 6
bekannt gemacht: / V / 1. Jedermann, . der iin .Stadtbezirke wohnt, und hier einen oder. mehrere Hunden! Hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von z w e i Gulden Reichswährnng für jeden Hund als Steuer zu den Gemeinde-Bedürfnisscu zu entrichten.^ Ä. Für-das Jahr 1835 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich acht Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. / ' ' 3. Jeder Besitzer von Hunden , ist verpflichtet, diesen Besitz

bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen , den Hnnd vorzuführen, und die Steuer sogleich zu -bezahlen. Für das Jahr 1855 wird gleichfalls der. Thierarzt Josef Lecher. die Aufnahme her Anzeige nnd Steuer- behebung besorgen. ' Es hat für dieses Jähr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 28. dies bis einschließlich 9. künftigen Monats März Vormittags von 9—11 Uhr, und Nachmittags von 2— 4 Uhr im Fleischbank-Gebäude zu ebeuer Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe neben dem Schmiedhause) zu geschehen

. Am'Samstage 3. und Sonntage 4. k. Mts. werden aber keine, Anmeldungen angenommen.^ . 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1835 sich eiueu Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommiisär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hnndes die An zeige zu machen, nnd die Steuer zu. entrichten. . 5. Von de^Bestenrnng sind einzig und allein jnnge Hunde bis zum Alter, von 4 Monaten befreit.: 6V' Ueber die- entrichtete < Steuer wird, der Parthei

eine Bescheinigung,-lauf das Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden! mnsi, die Kosten dcS Lctztcrn stud abge sondert mit 6 kr. CM. zu vergüten. ^ . 'N-5 7. Wer di< öheu vorgeschriebenen Anmeldun gen Mb - .Steuerzahlungen unterläßt^perfallt/in eine ^Strafe. dcsdreifachenBctrages.dex Steuer. Der> Abdecker wird beauftragt, jeden Hund/.lyel- cher nach Verlauf, obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher

Weise/bei der Steuer verschwie gen worden-ist,, zum Kommissär zu stelle«/ wel cher die inagistratliche Straftierhandlnng- veran laßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil' der Strafe als Anzeigegebnhr. 8. Die Hunde- jener Parthcicn, welche die Steuer- oder Strafezahlung verweigern,^ oder von welchen diese Beträge Armuths halber' nicht eingebracht werde» können, wedden vom Abdecker i über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. ' ' ' ' ^ - / ' - ' '' 9. Die Polizeilichen

20
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1857/29_01_1857/BTV_1857_01_29_5_object_2999941.png
Pagina 5 di 6
Data: 29.01.1857
Descrizione fisica: 6
für das Verwaltungs- jähr 1356/57 folgende Bestimmungen zur allgemei nen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, 'der im Stadtbezirke wohnt > und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflich tet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden R. W. für jeden Hnnd als Steuer zu deu Gemeinde«. Bedürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr 1857 ist diese Steuer für alle Jene verfallen , welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3 Jeder Besitzer von Hunden

ist verpflichtet^ die ser Besitz 6ei der aufgestellten Kommission anzuzei gen, den Hund vorzuführen, und die Steuer so gleich zu bezahlen. Für das Jahr 1857 wird gleich- , falls der Tkierarz» Iose< Lcchrr die Ausnahme l der Anzeige und die Stenerbehebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom 9. k. Mts. bis ein schließlich 18. k. Mts. Februar Vormittags von 9 bis 11, und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude zu ebener Erde rück wärts am Jnn (äußere Treppe

neben dem Schmid- hause) zu geschehen. Am Samstage den 14. und Sonntage 15. k. Mts. Februar werden aber keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1357 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 3 Tagen nach erfolg- ter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen, und die Steuer zu entrichten. 5. Bon der Steuer sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit

. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß, — die Kosten deS Letztern sind abgesondert mit 6 kr. E. M. zu vergüten. 7. Wer die oben beschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hnnd, welcher nach Ver lauf der obigen Anmeldungsfristett

nicht mit. dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden i/7, zum Kommissär zu stellen, welcher dle magistratliche Straf verhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeige- gebühr. , ^ 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer oder Strafznhluug verweigern, oder von welchen diefe Beträge Armuthshalber nicht eingebracht wer den können, werden vom Abdecker über Anftrag deS Stadtmagistrates vertilgt

21