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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 2 di 10
Data: 25.12.1886
Descrizione fisica: 10
dete ans Berlin, Graf Herbert Bismarck habe derselben zur Versöhnung mit Rußland die Annahme des Mingreliers angerathen. — Die Deputation ist nach Paris abgereist. Zur Gebäu-esterrer. Die Gemeindevorsteher des Gerichts bezirkes Hall richteten in Betreff der Gebäude steuer an den Tiroler Landesausschuß eine vom Notar, Herrn Dr. Gasser in Rattenberg eingehend und entschieden abgefaßte Eingabe, deren wesentlichste Stellen lauten, wie folgt: „Niemand wird läugnen können, daß diese in Tirol neue Steuer

, welche in andern Kronlän- dern mit Patent vom 23. Februar 1820 einge führt war, schwer empfunden wird. Ein Sinken der Häuserwerthe in der Stadt, wie auf dem Lande hat allenthalben Platz gegriffen, und wird sich umsomehr geltend machen, je näher wir dem verhängnißvollen Zeitpunkte rücken, in welchem die volle Steuer zu entrichten fein wird, d. i. in: Jahre 1892 resp. 1893. Es ist schon anderweitig bemerkt worden und hat gewiß seine volle Richtigkeit, daß diese neue Steuer thatsächlich einer Vermögenskon fiskation

gleich komme, weil jeder Käufer in Zukunft den Werth einer Realität mit Rücksicht nahme auf die auf derselben haftenden Lasten berechnet, so daß thatsächlich die dermaligen Hauseigenthümer die ganze Steuer werden büßen müssen. — Das gilt von beiden Stenerarten, von der Hauszins- und Hausklassensteuer. Beide sind sie hartunddrückend, aberleich ter noch als die Hausklassen st euer dürfte die Hauszins st euer zu ertra gen sein, weil dieselbe von einer baaren Ein nahme entrichtet

wird, von einem thatsächlich eingenommenen (nur zum geringsten Theile von einem parificirten) Zins, wobei es überdies in den meisten Fällen dem Hauseigenthümer mög lich sein wird, die Steuer auf die Miethpartheien wenigstens theilweise zu überwälzen. Bei der Hausklassensteuer ist das ganz anders; sie ist zu zahlen nach einem Tarifsätze, der sich nach der Zahl der Wohnbestandtheile richtet und sie trifft den Hauseigenthümer ganz ansschließlich. Gründe der Sittlichkeit, wie auch sanitäre Rück sichten haben uns, resp. unsere

Altvordern veran laßt, unsere Behausungen mit mehrern Wohn- bestandtheilen zu versehen. Fiinf bis sechs Wohn bestandtheile, nämlich eine gemeinschaftliche Wohn stube, ein Zimmer für die Ehegatten, eineKam- mer für Söhne, eine für Töchter, (resp. eine Knecht- und Mägdekammer,) ein Zimmer für eventuelle Erkrankungen, endlich ein Austrag stübchen hat, oder soll doch jedes Bauernhaus haben. Der hiefür nach Klasse XI. zu zahlende Steuersatz von 5 fl. ist, nachdem er der Grund steuer manchen kleinen

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 1 di 6
Data: 17.01.1886
Descrizione fisica: 6
er sich in der Regel nicht mehr an die schönen Worte und Versprechungen, welche er während der Wahlkampagne freigebig aus- theilte und das Volkswohl ist wohl oft das Letzte, an das gedacht wird. Wenn es gut geht, werden höchstens gelegentlich einer Steuerdebatte ein paar abgedroschene Phrasen über Steuerüberbürdung und Volksbelastung vorgebracht und damit gut. Das hindert aber nicht bei der entscheidenden Abstimmung über eine neue Steuer oder eine erhöhte Belastung, dafür zu stimmen; denn der Club

würden diese Er sparungen keinen Ausschlag geben und dort wo eigentlich am meisten gespart werden könnte, beim Militär, will man nicht sparen. Es bleibt daher nichts Anderes übrig als Steuer zahlen, um diese großen und noth- wendigen Staatsauslagen decken zu können; denn keine Regierung, sei sie von welcher Partei und Farbe immer wird die Staats ausgaben so vermindern können, daß die Steuern namhaft verringert werden könnten. Also das Steuerzahlen ist absolut nothwendig und alles gegentheilige Gerede ist leeres Gewäsch

., nicht ge sprochen werden) sind aber einer Reform dringend bedürftig, wie im Nachstehenden gezeigt werden soll. Die hauptsächlichen direkten Steuer« gattungen sind in Oesterreich die Grund steuer, die Erwerbsteuer, die Einkommensteuer und die Gebäudesteuer. Bei der Grundsteuer werdenWekanntlich seit der neuen Grundsteuer-Wegulirung 22Vio % vom Reinertrag an ärarischer Steuer eingehoben, was mit Hinzurechnung von 35% Landeszuschlägen über 30% er gibt, ohne die oft über 100% beigetriebenen Gemeindezuschläge

in Betracht zu ziehen. Fürwahr ein horrender Steuersatz, aber es wäre noch erträglich, weil die Einschätzung des Reinertrages in der Regel doch hinter der WirklichkeitIzurückbleibt, wenn nur der Grund und Boden, für welchen die Steuer berechnet wird, auch immer faktisch und nicht nur scheinbar dem Besitzer, welcher die Steuer zahlen muß, gehören würde, oder mit andern Worten, wenn der nominelle Besitzer keine Schulden darauf hätte. Wenn aber der Besitzer eines Gutes oder Bauern wesens die Halste

des Werthes schuldig ist und dafür den Kapitalszins entrichten muß, so gehört eigentlich auch nur die Hälfte ihm, die andere Hälfte gehört ja dem Gläubiger, aber die Steuer muß er für das ganze Gut entrichten, während der Gläubiger oder Kapitalist in aller Ruhe seine 4 bis 5% Zins einsteckt, ohne die geringste Steuer für sein Kapital oder Einkommen entrichten zu müssen, denn das dem Schuldner mit k. Patent vom 10. Okt. 1849 gesetzlich eingeräumte Recht dem Gläubiger 5% vom schuldigen Zins in Abzug bringen

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 21.12.1890
Descrizione fisica: 10
und des witthschaftlichen Berständnisses, nach welchem m einem Lande oder Staate regiert wird, kennen lernen will, muß man die Steuer-Politik dieses Staates in's Auge fassen. Gerade so wie man die Wirthfchast einer Frau kennen lernen will, inan nicht in das Paradeziinmer, sondern in die Küche gehen muß, wenn man die Ztlstaude bei einem Handwerksmann kennen lernen will, mau ibn am besten in der Werkstatt anssncht, also haben wir, und bas ist meine Aufgabe beute, wenigstens in kurzen Zügen, das Bornehmen uns gestellt

, einen Einblick in die stener politischen und Steuerverhältniffe des österreichischen Staates zu iverfen. Die älteste Steuer ist die Grundsteuer, nämlich die Her anziehung des Bodens zut Besteuerung. Daß dieser früher als andere Dinge besteuert worden sind, liegt in der Natur der Sache, denn eben der Grund ist dasjenige Werkzeug, mit dem sich in der alten Zeit fast ausschließlich die Bewohner eines Landes ibren Unterhalt verdient haben und der Grund und Boden ist so itmig mit dem Bolle verwachsen

, den ein Bolk besitzt, zwar im Besitze desselben ist, wenn aber dessen Bertheilung eine so.sche ist, daß der Besitz vielfach ans eine kleine Minderheit der Bolksgenossen fallt und die große Mehrheit bex*felbeit keinen Antheil an dem Besitze hat, >o ist dieses Berhaltniß ungesund. Er wurde in den verschiedenen Staaten schon in der alten Zeit der Besteuerung unterzogen. Es fragt sich nun, wie soll die Besteuerung sein, ivie soll über haupt die Steuer bemess-n und wo soll sie erhoben werben. Daß Steuern

eingehoben werdeit müssen, liegt auf der Hand, weil der Staat in die Lage versetzt sein muß, seinen Berpslich- tungen nachzukoinmen uno jene Einrichtungen sortzuführen, welche zur Sicherheit des Staates dienen. Also Steuern müssen gezahlt werden, aber von was, in welcher Weise sie bezahlt werden sollen, ist Gegenstand einer' gesunden Steuer-Politik. Jede Steuer kann vom Staate mit einem gewissen Rechte vermöge des Ertragnisses verlangt werden. Wird das Ertragniß nicht in Frage gezogen

, wird eine übertriebene Höhe der Besteuerung das Objekt nach und ltach zu Grunde richteit. Wenn das überhaupt oou allen Steuerobjctten gilt, gilt es insbesondere von dem Grund und Boden. Wenn wir nun die österr. Grund-Steuer betrachten, so müssen wir leider zuge stehen, daß der Grundsatz, den Gruitd und Boden durch Be steuerung zu Leistungen in nicht zu harter Weije für den Staat, ganz außer Acht gelassen worden ist. Es giebt keinen Staat, der eine höhere Grundsteuer hätte als O e st e r r e i ch, es sind Nämlich

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Pagina 1 di 8
Data: 24.10.1886
Descrizione fisica: 8
. Wieder ein Steuerknpitel! In einer der letzten Sitzungen des öster reichischen Abgeordnetenhauses hat der Fi- nanzminister Dr. Dunajewski so nebenbei eine höchst interessante, aber keineswegs erfreuende Mittheilung gemacht. Er er klärte nämlich, „daß die Steuer-Eingänge im laufenden Jahre in absteigender Rich tung sich bewegen", doch hat er schlauer Weise verschwiegen, warum?! Bekannt ist doch, daß die österreichische Finanzverwaltung nichts verabsäumt, um an Ertrag so viel als möglich heremzu- bringen

der Herr Finanzmini- ster selbst über den Rückgang der Steuer- Einläufe; sollte er denn da nicht endlich die Nothwendigkeit von Steuer-Reformen begreifen, die iin Wesentlichen auf die Ent lastung eines (des schwächeren!) Thelles der Steuerträger, und die höhere Besteue rung des anderen (stärkeren) Theiles der Staatsbürger hinauszulaufen hätte? Alle Jahre hat man nicht, wie anno 1885 Gelder der Nordbahn zur Verfügung; wenn alle Jahre solche Summen zur Ver> fügung gestellt werden könnten, dann müß

te freilich der Abgang doch schließlich schwin den! Heuer fallen diese außerordentlichen Einnahmeii weg, die Steuer-Eingänge wer den geringer, die Bedürfnisse für Eisen bahnzwecke und die Armee aber steigen da wird der Voranschlag für 1887 dann recht hübsche Ziffern zeigen, die nichts we Niger als anheimelnd sein dürften! Nur eine durchgreifende Steuer-Reform würde da Rettung bringen können! Welcher Art aber diese Steuerreformen sein müßten, liegt auf der Hand. Seit Jahren bandelt man in Oesterreich

über die Börsensteuer später als Oesterreich begonnen, und hat jetzt schon, wie wir in der letzten Nummer berichteten, nahezu neun M i l l i o n e n M a rk aus dieser Steuer eingeheimst, b ei uns aber werden noch immerSitz- uugen gehalten! Betrachten wir weiters unsere Erwerb- und Er n ko mm eufte üer, unsereGrund- und Gebäudesteuer! Diese Steuern sind in Oesterreich höher, als sie irgend ein Land in Europa verzeichnet. Die Erwerb- und Einkommensteuer ist von einer solchen Ungeheuerlichkeit, daß sich Niemand

nach ihr richten kann. Wir glau ben, es ist den Finanz-Behörden, von dem letzten Steuer-Beamten bis hinauf zu dem Finanzminister kein Geheimniß, daß in Oesterreich genug steuerpflichtige Einkom men ganz verschwiegen werden,' allein es geschieht dagegen nichts! Andererseits aber werden wieder Kreise zu der Einkommen steuer herangezogen, die für sie geradezu ungerecht ist, und worin liegt die Schuld? Sie liegt in dem in Oesterreich eingebür gerten Bandlerei-System, denn — und das ist keine Fabel, sondern pure

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Pagina 1 di 8
Data: 26.02.1888
Descrizione fisica: 8
. gelangte in unserem Abgeordnetenhause der Antrag der T i r o l e r Abgeordneten um Abänderung der Gebäudesteuer zur Berathung. Dazu hielt der Abg. von Bozen-Meran- Glnrns, Herr Dr. Ä n g e r e r folgende mit großem Beifall aufgenommene Rede, in welcher er die schweren Folgen dieser Steuer für unser Heiinathland in anschaulicher eindringlicher Weise schilderte. Dr. Angerer sagte: „Jedes Land hat seine Eigenthümlichkeiten, auch unser Oester reich. Man hat für die Summe dieser Eigenthümlichkeiten

eine Bezeichnung ge funden, nämlich das wahre Oesterreicher thum im Gegensätze zu den nationaleli Eigeuthümlichkeiten der Volker, die das Reich bewohnen. Eine dieser lvahrhaft österreichischen Eigeuthümlichkeiten, aller dings keine beueideuswerthe, bildet die Gebäudestäuer, eine wahrhaft österreichische Steuer, die in dieser Höhe und Härte sonst nirgends in der Welt vorkoinmt. Ich werde nach Möglichkeit bemüht sein, die Auge- legenheit nicht allein vom tirolischen, son dern vom allgemeinen Gesichtspunkte

zu er örtern. Die Gebäudesteuer ist die drückendste und ungerechteste unter allen Steuern im steuergesegneten Lande Oesterreich. Sie beträgt das Fünf- bis Fünfzehnfache der Gebäudesteuer anderer Länder. Sie treibt den Landmann, den sie dafür bestraft, daß er seine Eigenwohnung den mäßigsten Ansprüchen der Gesundheit und Sittlichkeit entsprechend gebaut hat, allmälig von Haus und Hof und konfisziert dem städtischen Hausbesitzer nahezu die Hälfte seines Ein kommens oder veranlaßt ihn, die Steuer last

Diejenigen nahezu unberührt läßt, die sich gewöhnt haben, in Robr- und Erdhütten, in Hütten aus eingerammten Pflöcken, in Morlakenhütten zu wohnen. Die Steuer ist daher in eminentem Sinne Volks- und staatsfeindlich und trifft vorzugsweise das jenige Volk in Oesterreich, dessen historische Aufgabe bis heute der unablässige Kampf für den Kulturfortschritt war, die Deutschen. Ich habe mich vergeblich bemüht, ut den Schriften von Gelehrten und praktischen Finanzmänuern eine Rechtfertigung unserer

für die Gebäude steuer, sondern aus Liebe zur Regierung und die klerikalen Parteifüykw«^vurden wahrscheinlich auch heute, wenn sie zwischen die Wahl gesetzt werden, ob Gebäudesteuer oder Ministerium Taaffe, für die Gebäu- desteuer sich entscheiden, um die befreun- bete Regierung am Ruder zu erhalten, denn ihr wichtigstes Ziel ist und bleibt unverrückt die unbeschränkte Herrschaft über ie Schule, das kostbarste Gut, wie sie esd nennen, das nur unter einer ihnen be freundeten Regierung erreicht

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Pagina 1 di 21
Data: 15.12.1889
Descrizione fisica: 21
und Gelder von auswärts sind zu richten an: öer Die Steuerreform. ii *) Unser Finanziliiliister hat im Staotsvor- anschlag für 1890 bei einem Erforderniß von 545.475.660 fl. und der Bedeckung von 546.418.477 fl. etiic „kleine Million", näm lich 942.817 fl. als Ueberschuß herausge- rechnet, aber Du mein Gott! was hat das zu bedeuten z. B. gegenüber den riesigen Steuer-Erhöhungen der letzten 10 Jahre? Seit dem Jahre 1880 sind die Stenern in Oesterreich von 330 Millionen auf 387 Millionen, also um volle

57 Millionen er höht und vermehrt worden und im gleichen Zeitraum von 10 Jahren ist, nebenbei be merkt, die österreichische Staatsschuld von 3492 Millionen Gulden auf 4189 Millionen, also um 697, um nahezu 700 Millionen gestiegen. Wenn wir dabei wieder einmal betonen, daß die Steuer-Erhöhungen durch wegs den Mittelstand und die ärmeren Volks schichten am schwersten belasteten, so bedürfen obige Ziffern wohl keiner weitereii Erläuter ung, um die kleine Ueberschuß-Million unserer Finnnz-Excellenz bedeutend

3-4 kr. Bet Wiederholungen hoher Rabatt. Für 4oti;en Eingesendet, u. s. w. doppelter Preis. Bestellungen u. Anzeigen werden ent gegengenommen Fleischgasie Pr. 32 Buckdruckerei B. R e i n m a n n. Telegramm-Adresse: Sonntagsbote Bozen. C. Platter in Bozen." — Schriftstücke werden nicht zurückgestellt. Erhöhung der Steuer aus Kaffee, Zucker, Petroleum, Branntwein erlebt, durchwegs Steuern, durch welche die armen Bevölker- nngs-Klassen getroffen werden. Dabei stehen unsere Ertragssteuern aus einer Höhe

- den! Aber dies miiß gleichzeitig geschehen, sonst haben wir wohl wieder eine neue Steuer, aber auf der anderen Seite keine Entlastiing. Und sie muß ganz anders aussehen, als die Vorlage desselben FlnauzlNu„Zers vom Jahre 1882, wo die Steuer erst bei einem Jahres- Einkommen über 150.000 fl. ganze l 1 /« Prozent erreichen sollte. Man denke sich eine lOperzentige Einkommensteuer für Unter nehmungen mit öffentlicher Rechnungslegung, eine 22perzentlge für Grundeinkommen, 26V» perzentige Gebüudesteuer

, einen über lOOper- zentlgen Preiszuschlag beim Branntwein und dann im Gegenhalt dazu eine 1'5perzentige Steuer für solche Leilte, welche ein arbeitsloses Jahres-Einkomnien von über 150.000 fl. beziehen. Auf diese Weise würde auch ein so geringes Ergebniß erzielt, daß die mögliche Herabminderung lächerlich geringfügig wäre. Daher ist anzuftreben ein solcher Steuersatz durch welchen zwar nicht die reichen Leute aus Oesterreich hinausgetrieben, aber doch eine ausgiebige Herabsetzung der drückendsten Steuer

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 15.05.1892
Descrizione fisica: 8
sich doch immerhin der Erlvartung hingeben, daß der vor liegende Entwurf einer Umänderung der Steuergesetz gebung doch wenigstens zu dem in Aussicht ge nommenen Zeitpunkte, am 1. Januar 1894, in Kraft treten wird. Die Vorlage selbst ist ja von allen Parteien des Parlaments und von der Be völkerung sympathisch begrüßt worden; so viele Mängel ihr anhaften und so wenig er auch zum Grundsätze einer „gerechten Ausgleichung der Steuer last" beitragen mag, einen Schritt zur Besserung wird doch Jedermann in dem Entwürfe

fi. als steuerfrei belassen worden; letztere Steuer steigt nur in müßiger Progression an, leider ist der Steuer ersatz bei den größten Einkommen lange nicht den Forderungen der Gerechtigkeit gegenüber den nntersten Klassen entsprechend. Unter gewissen Voraussetznngen finden zahlreiche Befreiungen bei der Erwerbssteuer statt; so sind beispielsweise befreit: Hausindustrielle, der Privatunterricht und die schriftstellerische Thätig- kcit, wenn sie nur als Nebenbeschäftigung und mit einem zur Deckung

Steuergesetzentwurfe ist man davon abgekommen, ganz bestimmte, unabänderliche Steuer sätze festzustellen. Der Erwerbssteuertarif weist einen Mindest- und einen Höchstsatz auf, zwischen welchen die Steuer von den dazu brrnsenen Steuer-Kom missionen nach Würdigung aller Thatsachen zu be messen ist. Von vielen Seiten wurde dem Erwerbs steuertarif der Vorwurf zu großer Complicirtheit gemacht und es dürfte in der Praxis auch wohl schwer halten, unter den unzähligen Posten in allen Füllen die richtige herauszusinden

. Doch ist dies ein Mangel, der sich wohl im Laufe der Berathungen beheben lassen wird. Viel mehr Bedeutung haben die Einwürfe, welche man mit Recht der vorge schlagenen Besoldungssteuer und Personal-Einkommen steuer macht. Die Besoldungssteuer steigt bei einer Besoldung von 14.000 fl. bis auf 10 pCt. Die Personal-Einkommensteuer hingegen betrügt bei einem Einkommen von 100.000 fl. blos 4 pCt. und über diesen gewiß sehr mäßigen Satz geht sie überhaupt nicht mehr hinaus. Diese äußerst geringe, in An betracht der Höhe

der ge rechten Ausgleichung Geltung zu verschaffen. Aber dazu ist wenig Hoffnung, die weitaus überwiegende Mehrheit unseres Abgeordnetenhauses, nicht blos auf der Linken, bis hinüber auf den äußersten Flügel der Rechten, betrachtet ja den Schutz und die För derung des Großkapitals als ihre vornehmste Auf gabe, die Volksvertreter aber, die den Namen wirk lich verdienen, sind bald zu zählen. Politische Rundschau. Wien. (Abgeordnetenhaus.) Der Steuer ausschuß begann die Berathung der Steuervorlagen und beschloß

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 08.11.1890
Descrizione fisica: 8
der Zinssteuer nicht mehr gerade die Höhe der nach dem Klassen steuertarife fälligen Steuer erreichen muß. Dieser § bestimmt nämlich, daß von einem zinssteuer pflichtigen Gebäude, welches ganz vermiethet ist, blos mehr der richtig gestellte, d. h. der wirk liche Zins nach Abzug der gesetzlichen Erhalt ungskosten, welche außer Innsbruck und Wilteil in allen Orten Tirols mit 30 Prozent des Zinses berechnet werden, sowie der Entschädi^mg für etwaige Beistellung der Möbel oder Gärten, als Grundlage

der Zinssteuerbemessung zu neh men und nur der hienach entfallende Betrag ohne Rücksicht auf die nach dem Klasseusteuer- tarife treffende Steuer vorzuschreibell und einzu heben ist. Nehmen wir z. B. ein Haus mit 15 Wohnbestandtheilen, welches um den Mieth- zins per 200 fl. ganz vermiethet ist. Hiefür kommt null nach dem nelien Gesetze zu bemessen von 200 fl. abzüglich 30 Prozent per 60 fl., bleibt Rest 140 fl. Hievon 15 Prozent Steuer mit 21 fl. Nach dem alten Gesetze würde je doch, da vorstehender Betrag niedriger

ist, als die nach der VII. Tarifklasse für dieses Gebäude mit 50 fl. treffende Hausklasseusteuer, letzterer Betrag per 50 fl. zu entrichten sein. Bezüglich der Häuser, welche nur zum Theile vermiethet sind, gelten die früheren Bestimmun- gen, d. h. es ist die Steuer in bereits vor stehender Weise von dem Zinserträge zu ermit teln und nebst der von ben nicht vermietheten Wohnbestandtheilen treffenden Klassensteuer nach dem für die Anzahl derselben entfallenden Tarif sätze zu entrichten. Ein Beispiel wird die Sache

erläutern: Herr A. hat ein Haus mit 5 Wohn bestandtheilen, wovon 3 mn einen Jahreszins von 20 fl. vermiethet sind. So ist zu bezahlen von 20 fl. abzüglich 30 Proz. per 6 st., bleibt Rest 14 fl., hievon 15 Proz., d. i. 2 fl. 10 kr. und fiir die 2 übrigen Bestandtheile die Steuer nach der XV. Tarifklasse, d. i. 1 fl. 70 kr., zusammen 3 fl. 80 kr. Und zwar wird auch im vorliegendell Falle von der Höhe der Klasseusteuer im Gegensätze zur früher bestalldenen Berordnlmg, daß nämlich die Ziilssteller nebst

nicht benützt lvur^rh-Ae Steuer von dem, dem Be ginne der NichtdenHung nächstfolgenden Steuer fälligkeitstermine an abgeschrieben werde. Um diese Begünstigung zu erlangen, müssen die Be sitzer solcher Häuser innerhalb 30 Tagen vom Beg'-" der Nichtbenützung an gerechnet bei der vorletzten k. k. Bezirkshauptinannschaft die schrift liche, stempelsreie Anzeige von der Nichtbenützung erstatten, worauf die Behörde die Wahrheit der Angabe in geeigneter Weise feststellt und, falls das Gebäude ein Jahr unbenützt

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 28.12.1890
Descrizione fisica: 12
.) Die dritte Steuer ist die Erwerbst euer. Der Ertrag derselben ist nach dem heutigen Budget 11,156.000 fl. In Oesterreich wird diese Steuer nach 4 Klassen eingehoben, je nachdem, ob der Gewerbetreibende in Wien oder in einer anderen größeren Stadt, oder in einer kleineren Stadt, oder in einem Dorfe sein Gewerbe ausübt, was an sich richtig ist. Das Ausmaß in der ersten Abtheilung, nämlich fijr Fabri kanten, Großindustrielle rc. ist — 42 — 1575 fl., in der II. Abtheilung 315 bis 1575 fl., in der III

b dacht sein, durch seine Steuerpolitik die Existenz der Kleinge- werdetreibenoen zu schonen und zu schützen. Umsomehr, als das Kleingewerbe in Folge übermäßiger Entwicklung der Dampf maschinen ohnehin mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Ziehen wir daher einen Bergleich mit den Verhältnissen der Erwerbe-Steuer in Preußen. Es ist bekannt, daß das Kleingewerbe in Preußen und Deutschland überhaupt sich in einer viel besseren Lage befindet wie in Oesterreich, daß dort der Be stand des Kleingewerbes

Fuhrleute und Pferdeverleiher mit nur eine>n Pferd; Besitzer und Pächter voit Flnßfähren, Musiker und Künstler; endlich solche, welche selbstverfertigte Maaren, die zu den Gegen ständen des Wochenmarktes gehören, bis 15 Kilometer vom Wohnorte feilbieten. Ist es bei uns auch so? In Oesterreich giebt es keinen Betrieb, der nicht besteuert wird, der ärmste Kastauienbrater muß seine Steuer entrichten oder seinen Betrieb einstellen. — — — — — — — — — Der niedrigste Satz beim Kleinhandel in Deutschland

ist 6 Mark ^ Z fl. 60 kr., auch kann dort der Finanzminister die Erlassung aussprechen. Die Bertheilung geschieht durch Abgeordnete der Gewerbe treibenden, also die Willkür der Steuerbeamten ist ausgeschlossen. Die große Masse der Kleingewerbetreiben ist frei, bei uns muß sich alles bis znm Kleinsten und Aermsten herab der Steuer- leistnng unterziehen. Der Steuersatz ist in Oesterreich bedeutend höher. Es beträgt der höchste Mittelsatz in Wien 3115 fl., in Berlin 164 fl. 80 kr., der niederste Satz

in Wien 5 fl. 25 kr. mit Extraord. 9 fl., in Berlin 2 und 3 Mark, zunächst dann 6 Mark = 3 fl. 60 kr. Die Folgen davon sind eine Ueberspannung der Kräfte, vorübergehende Erträge, und es findet auch thatsächlich ein stetiger, mindestens relativer Rückgang der Gewerbe statt. Die 5 fl.- Männer haben in Wien um 500 abgenommeu, theils wegen Rücklegnng, theils wegen Erhöhung auf 10 fl., wobei auch noch der Einkommensteuer 1 / 3 zn leisten ist. Durchschnittlich leistet Wien in dieser Steuer um 80 % mehr

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Pagina 1 di 10
Data: 08.12.1889
Descrizione fisica: 10
einer Steuer-R e f o r m gesprochen, seit den letzten Jahren spricht und verspricht auch der Herr Finanzminister in dieser Richtung so mancherlei, so z. B. erst am letzten Dienstag wieder bei der Reichs- raths-Eröffnung, aber bis jetzt ist noch keine Steuer r e f o r m i r t, vielmehr sind die Steuern nur immer er h ö h t worden. Zwischen Stenec- erhöhung und Steuerreform besteht jedoch ein großer Unterschied; die Erstere vermehrt ein fach die schon bestehende Steuer, wahrend die Steuerreform

die Ungerechtigkeiten und Härten in der Besteuerung beseitigen und Jeden nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Abgaben heranziehen soll. Reformlren heißt also, die Stenern zweck- mäßig und gerecht vertheilen; wer eine un richtig vertheilte Steuer noch höher hinauf schraubt, der reformirt, das heißt verbessert nicht, sondern dadurch würde das Uebel nur noch vermehrt. Unsere Steuergesetzgebung bedarf aber dringend einer wirklichen Reform. Sie ist veraltet und unzweckmäßig; sie leidet

an dem großen Fehler, daß sie den Reichen mitunter gar nicht, in der Regel aber sehr wenig trifft, während der minder Bemittelte oft nur mit der größten Anstrengung die Forderung des Aerars erfüllen kann. Es ist möglich, daß heute in Oesterreich ein Mann ein Ein kommen von hunderttausend Gulden und auch noch mehr alljährlich bezieht, ohne einen Kreuzer Steuer zu bezahlen. Die Zinsen von vielen Werthpapieren sind vom Staate für steuerfrei erklärt worden, weil der Staat den Herausgebern dieser Papiere

eine besondere Unterstützung gewähren wollte. Wer also von solchen Zinsen lebt, der bezahlt — Nichts. Außerdem ist das Einkommen ans Spar- kassazmsen, aus Hypothekarinteressen von der Einkommensteuer befreit. Aber auch die nicht- befreiten Leute wissen sich oft ihrer Steuer- Pflicht großentheils zu entziehen. Das letztere gilt besonders von den Theil- nehmern an Banken, öffentlichen Gesellschaften u. s. w. Es gibt allerdings Gesellschaften, die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtet

kenut, beträgt 4200 fl.; sie kann also ein nicht zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtetes großes Unternehmen, das nicht aufrichtig genug ist, sein wirkliches Einkommen zu bekennen, mit 4200 fl. besteuern, was bei 10% Steuer einer jährlichen Einnahme von 42.000 fl. entspricht. Die Summe, welche ein solches Unternehmen über 42.000 fl. hinaus verdient, bleibt also unbesteuert und wenn es Millionen wären. Was verdienen aber die großen Wiener Gesellschaften? Im Jahre 1886 ist ein Jahr- buch

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Pagina 1 di 12
Data: 28.02.1892
Descrizione fisica: 12
der Personal- Neuer uniickgeb eben.n Steuertechnik. Der Minister wolle eilte vorurtheilsfreie Alitthätigkeit der Steuer träger erzielen, die Steuermoral heben und so refor- miren, daß der Bevölkerung Ehrlichkeit ermöglicht werde. (Beifall.) Das System der bisherigen reinen Ertragssteuern müsse fallen gelassen oder doch technisch vet bessert werden, daneben müsse eine allgemeine pro gressive Personal - Einkommensteuer treten als ein- stiiieidenüe Reform Als Ertragssteuern, welche den b u'igen Forderungen

nickt ntehr genügen, und da to daß r allzuto irer Spielraum dem Ermessen euer .4 e- üb > .ssen wird, am meisten Be- schweiten verat.l..n u, bezeichnet der Minister jene, welche das Gewerbe trifft, aber auch die Einkommen steuer erster Klasse bilde ein eigentliches Gebiet der Steuerlüge, und er sei sicher, daß höchstens ein Drittel der Besteuerung unterzogen wurde. Die selbstständigen Erwerbsunternehmungen wer den der allgemeinen Erwerbsteuer unterstellt, welche contingentirt und auf je zwei Jahre

durch Commissionen repar- tirt, welche zur Hälfte von Steuerpflichtigen, ein Viertel von der Handelskammer gewählt werden. Ein Viertel und der Vorsitzende werden vom Finanzmi nister ernannt. Das Verhältniß zwischen der tarifmäßigen Fest setzung des Steuersatzes und der Repartition wird fol gendermaßen festgesetzt. Die Commission bemißt den tarifmäßigen Steuersatz. Die Summe dieser Steuer sätze wird dem Contingente nahezu gleichkommen, sollte sie aber dasselbe nicht decken, so müßten Verhältnis mäßige Zuschläge

mit 4 Procent abzuschließen, womit auch die Progression der neuen preußischen Steuer abschließt. Die Zusammensetzung der Commission ist eine zwischen dem Staat und dem Steuerpflichtigen paritätische. Der Ertrag der erwähnten Ertragssteuern dürste der bisherigen ziemlich gleich kommen und nur einen Mehrertrag gegen, bisher von 110.000 ergeben. Die Personaleinkommensteuer dürfte nach den Schätzungen nickt weniger als 17.3 und nicht mehr als 21.4 Millionen tragen. Rechnet man die den Ländern zu zuweisende

, zunächst der Grund-, Haus klassen-, Hauszins- und der allgemeinen Erwerbsteuer, dagegen sollen die Steuern von Aktiengesellschaften, von Hausier- und Wandergeschäften, die Besoldungs steuer, die Rentensteuer, die Steuern auf Darlehen und auf steuerfreie Häuser keine Ermäßigung erhalten. Der Vortheil der neuen Steuer liege nicht blos in den Nachlässen der staatlichen Ertragssteuer, sondern auch darin, daß die drei bis vier Millionen, welche den Ländern als Personaleinkommensteuer-Quote zu fließen

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 06.12.1891
Descrizione fisica: 12
in der inneren Verwaltung, Steuergesetzgebung :c., bewerkstelligt werden, obwohl der nun ein Jahrhundert alte vormärzliche Regie rungsschimmel, der fast noch in allen Zweigen waltet, unbedingt nicht mehr in nufere Zeit paßt und vor Allem in keiner Weise den gesetzlich geltenden konsti tutionellen Grundsätzen entspricht. In erster Linie ruft die wirthschaftlich - sociale Entwicklung unseres Staates mit dringendem Ernst nach Steuer-Reformen. Es wäre die heiligste Pflicht der Volksvertreter, wenigstens

leicht in ein bloßes Fortwursteln nach dem herkömmlichen Schimmel ver fallen, und tiefer gehende Veränderungen auf soge nannte ruhigere Zeiten zu verschieben wünschen. Be kanntlich geschieht dann erst recht nichts in einem so schwerfälligen fortschrittsschwachen Staatswesen wie Oesterreich. Wie gering die Aussichten auf die so dringend gebotene Steuer-Reform sind, hat man wieder in den letzten Verhandlungen des Budgetausschusses des Reichsrathes wahrnehmen können. Da äußerte beispielsweise

auf Steuer-Reform von diesen Abgeordnetenhause etwas durchgesetzt werde, wohl nahezu Null. Es ist unter solchen Verhältnissen erklärlich, daß der Finanzminister keinen Kreuzer Einnahme im voraus auslassen will. Auf die Bemerkung eines Abgeordneten, daß die förmliche Gutheißung des Wettrennschwindels durch die Besteuerung des Tota- lisateurs höchst bedauerlich sei, antwortete Steinbach, daß diese Steuer heuer bereits schon 189.000 fl. ge liefert habe und für 1892 mit 200.000 fl. Erträg nis; in Rechnung

gestellt sei. Auf die Anregung, den Wohnungskündignngsstempel von 84 kr. (72-f-12 kr. Zustellung) auf 12 kr. herabzusetzen, meinte der Finanzminister, diese Steuer trage jährlich 30 bis 40.000 fl., sei also nicht gar unbedeutend. — Von der Börsensteuer sagte er, sie stehe ja im Börsen- steuer-Ausschusse in Verhandlung. Bekanntlich ist Steinbach schon mehrmals Vorstellungen machende Deputationen von Börsenleuten zu besänftigen be müht gewesen. Die Wiener Finanzblätter erklären offen

, daß ohne Börsensteuer in Ungarn von einer solchen in Oesterreich nicht die Rede sein könne, was natürlich nichts als eine Ausrede ist. Klappen wir also das Buch von der Steuer- Reform in Oesterreich zu; es ist nichts zu erwarten. Es ist kaum der Mühe werth, das nutzlose Gerede des Reichsrathes darüber zu lesen, Geschehen wird nichts, so lange nicht eine beträchtliche Anzahl von Abgeordneten gezwungen wird, zu wollen oder ihre Mandate niederzulegen. „Pol. V." Politische Rundschau. „Gestern noch auf stolzen Rossen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 26.09.1891
Descrizione fisica: 8
andauernde Steigerung der bei den direkten Steuern eingegangenen Exekutions gebühren und Verzugszinsen. Es kann daraus entnommen werden, mit welch' großer Mühe und Anstrengung von ganzen Klassen von Steuer pflichtigen der Steuerleistung entsprochen wird und wie drückend namentlich für die unteren Kategorien der Steuerträger einzelne Steuergat tungen sind, deren Leistung durch die gleichzeitige Entrichtllng von Exekutions- und Mahnnngsge- bührcn, sowie von Berzugszinsen noch erhöht wird, so daß in vielen

Fällen diese Nebeugebüh- ren sich noch höher stellen, als der bezügliche Steuerriickstand. Während im Jahre 1869 an Steuer - Exekutionsgebühren und Berzugszinsen 104.259 fl. eingezahlt wurden, erhöhte sich diese Summe schon im darauflolgenden Jahre, in welchem eben für die Verzugszinsen-Entrichtuilg neue Bestimmungen getroffen wurden, auf Ieuilleton. Wir ma« Diebe fängt! F. f. S. Es ist Sonnabend — die Stammgesellschaft im „rothen Kreuze" sitzt vollzählig beisammen bei Tabak, Bier und Politik. Herr

dasselbe im ver gangenen Jahre nicht weniger als 1,250.000 fl., wovon auf Exekutionsgebühren 857.000 fl. und auf Verzugszinsen 393.000 fl. entfielen. Hiebei kommt jedoch noch zu bemerken, daß sich die Fi nanzverwaltung bereits vor einigen Jahren ge- nöthigt sah, bezüglich der Einhebung von Steuer-Exekutionsgebühren an die Finanz-Lan desbehörden Weisungen ergehen zu lassen, welche eine größere Schonung der Steuerrückständigen bei Berechnung dieser Gebühren zum Gegenstände hatten. Trotz dieser „Schonung

" ist das Er- trägniß der Exekutionsgebühren und Berzugszinsen in unverminderter Steigerung begriffen. Nicht zu unterschätzen ist übrigens auch die Thatsache, daß die Termine für die Einzahlung der einzelnen Steuerrateu vielfach unpraktisch festgesetzt sind, wie dies namentlich bei der Grundsteuer der Fall ist. Anläßlich der bevorstehenden Steuer reform wäre auch auf eine billige und den thatsächlichen Verhältnissen besser entsprechende Fixirung der Steuereinzahlungs - Termine das Augenmerk zu richten

. Von Interesse wäre es gewiß noch, zu vernehmen, welche Beträge an Steuer-Exekutionsgebühren und Berzugszinsen von den Finanzbehörden gleichzeitig mit der, wegen Uneinbringlichkeit gelöschten Steuerschul digkeiten nachgesehen werden mußten. Das Fi nanzministerium konnte sich jedoch bis nun noch Karten auf den Tisch, „aber a Lump will ich sein wenn ich noch a mal mit Dir spiel' Schwarz! So' und jetzt schnupf'n wir noch eins: dann geht man z'Haus!" Der Meier griff in die Rocktaschen, die Hosen säcke, sah

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 1 di 8
Data: 07.02.1886
Descrizione fisica: 8
mit Rücksicht auf verschiedene Härten, von deiien die Landbevölkerung getroffen werde. Abg. Dr. Roser bemerkte, das; das Gebäudesteuergesetz Überhauptsehr nnpopulär sei, die Steuer treffe gewisse bäuerliche Kreise sehr hart. Redner hätte anr liebsten eine gründliche Reform dieser Steuer ge wünscht, da aber Anträge der Opposition in Steuersachen sehr problematischer Natur seien, stimmte er dem Anträge, welcher von der rechten Seite des Hauses ausgehe, zu, um dadurch vielleicht einige Zugeständnisse

li ii g es^ geweseii seien, ivelche eine so kolossale Steuerlast auf das Land gewälzt haben. Abg. Dr. M enger betonte, daß bas Gebälidesteuer-Gesetz auf das Kerbholz der Rechten zu setzen sei; es bedürfe einer gründlichen Reform und der Antrag des Abg. Lieiibacher könne nur einen erwünschten Anstoß zu derselben geben. In diesem Sinne sei er für den Antrag; allein es gehe nicht an, sich darauf zu beschränken, wie es der Antrag Lienbacher beabsichtigte, daß nur eine Anmerkung des Gebäude- steuer-Gesetzes abgeändert

lverde. Gerecht und billig sei es, daß so wie in der Stadt, leerstehende Wohnräume die Steuerbefreiung genießeii, aber int Interesse der Gleichheit seien noch manche andere Reformen geboten. Redner erinnerte diesfalls nur an die Portierwohuuugen, du: kein Erträgniß ab werfen und deren Steuer daher auf die übrigen Parteien überwälzt werde; er unterstütze daher in dem angebeuteten Sinne den Antrag des Abg. Lienbacher. Der Antrag Llenbacher wurde dem Steuer- ausschusse zllgewiesen. Abg. Wrabetz

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 02.04.1892
Descrizione fisica: 16
und Entschädigungsrenten und ähnliche Ein kommensarten. Die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes bestehen in Folgendem: Die Sparkassenzinsen waren bisher von der Steuer befreit und sollen jetzt bei einer Einlage von über 525 fl. einer Steuer von 2 Perzent der Zinsen unterworfen werden. Diese Bestim mung hat für die weitesten Schichten der Be völkerung eine große Bedeutung, denn sie um faßt gewiß mehr als eine halbe Milliarde der Sparkassen-Einlagen. Diese Steuer ist um so wichtiger

und in der Regel dieses Einkommen nicht fatirt wird. Jetzt wird das Institut nach dem § 168 gezwungen sein, den Abzug von zwei Perzent zu machen. Dies gilt auch von einzelnen Anlehen. Die Hausherren werden nicht mehr verpflichtet sein, die Steuer für die Hypothekarzinsen zu zahlen, sondern der Gläubiger wird dieses Einkommen selbst zu sa- tiren haben und dafür zwei Perzent als Steuer entrichten. An den geltenden Steuerbefreiungen, sowie an den Befreiungen der Renten, Staats anleihen, Prioritäten

und anderen öffentlichen Anleihen wird durch das Gesetz nichts geändert. Hier bleibt entweder die Steuerbefreiung oder die Steuer von zehn Perzent. Die Aktien-Gesellschaften gewinnen durch die Reform insoferne, als ihnen gestattet wird, die Passivzinsen bei der Billanz in Abzug zu bringen und Abschreibungen unter die Ausgaben zu stellen. Den Inhalt der Besoldnngssteuer und Perso nalien-Einkommensteuer haben wir bereits ange geben. DieSteuerskala der Personal-Einkommen- stener beginnt mit 0°6 Perzent und steigt

bei einem Einkommen von 100,000 fl. bis auf 4 Per zent. Den Ertrag der Personal-Einkommen steuer schätzt der Finanzminister mit den: Mi nimum von 14 3 und mit dem Maximum von 21 4 Millionen Gulden. nach Osten, nach Wien. Im Fremdenbuche findet sich um diese Zeit eine Deputation des Pariser Tri bunals verzeichnet, welche zur Beglückwünschung des Siegers in das französische Hauptquartier reiste, und außerdem ein Name, der gar bedeutend durch die Lebensgeschichte des großen Corsen klingt, der Name seiner ersten Frau

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Pustertaler Bote
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Pagina 17 di 18
Data: 13.05.1892
Descrizione fisica: 18
. ..Ich folg',' sagt sie „dem Bibelspruch: Du sollst den Nächsten lieben ! Wie viel jedoch und auch wie lang, Das steht ja nicht geschrieben!' Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer auf'S Wachen, Eine Steuer auf's Weinen, eine Steuer auf'K Lachen, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer auf's Denken, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer auf'K . Schenken, Eine Steuer auf's Laufen, eine Steuer auf'S Rasten, Eine Steuer auf's Schlemmen, eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Fluchen, eine Steuer auf'S

Beten, Eine Steuer aufs Schweigen, eine Steuer auf's Reden, Eine Steuer auf's Rauchen, eine Steuer auf's Skaten.— Wie wäre geholfen Gemeinden und Staaten! Man konnte getrost dann den einzelnen Klassen Directe Besteuerung gänzlich erlassen. Humor in Redensarten. „Dem Gesühl nach hat der Mann recht,' dachte der Advokat, als ihm der Angeklagte einen Dukaten in die Hände drückte. „Das Dicke kostet das meiste Geld,' versetzte die Meisterin, als sie dem Lehr jungen den Bodensatz der Kaffeekanne

in seine Tasse goß. „Ich habe die Ruhe satt,' sagte Hans, da wurde er Briefträger. „Hier wird mit der Fünf (Hand) in die Zehn (Zähne) dividirt,' versetzte der Vater, da gab er dem Jungen eine schallende Ohrfeige. Genügender Ausweis. Dame (beim Engagement einer Gou vernante): „Sind Sie auch wirklich eine geprüfte Lehrerin?' — Gewiß. Mein erster Bräutigam ist mir gestorben, der zweite ist mir untreu geworden.' ^ Indirecter Steuer^Enthustasinus. O An Eine Steuer Eine Steuer Eine Steuer Eine Steuer Eine Steuer

Eine Steuer hätten wir überall doch indirekten Steuern noch : für solche, die sich beweiben, für solche, die ledig bleiben, für solche, die Liebe fühlen, für solche, die Geige spielen, für die, welche Bärte besitzen, auf'S Frieren, eine Steuer auf'S Schwitzen,- Eine Steuer auf's Trinken, eine Steuer auf's Speisen,' ' ' ' Eine Steuer auf's Wandern, eine Steuer auf 'S Reisen, Schlechte Zeit? Kein Sträßlein so vereinsamt ist, Daß nicht d'rauf fährt ein Bicyclist. Es ist kein Berg so steil, und krumm

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 1 di 8
Data: 09.11.1890
Descrizione fisica: 8
, zur Auffrischung des Geistes der Volksvertretung heranzuziehen, ist bei uns selbstverständlich. „Nur möglichst wenig Wähler," heißt es bei uns, „nur nicht viele Leute d'reinreden lassen," das gilt bei uns als die höchste politische G'scheidtheit. Wie darüber das Volk denkt — was die Bürger des Staates wollen, um das bekümmert man sich nicht. In unserem lieben Oesterreich sind Alle wahlberechtigt, welche Steuer zahlen; alle Groß- und Kleingrundbesitzer, Groß- und Kleinindustriellen und Kapitalisten

, die im Reiche befindlichen höheren Beamten und Geistlichen haben das Wahlrecht, können durch Abgeordnete für sich sprechen lassen; diejenigen aber, die von allen Lasten am empfindlichsten getroffen werden, die eigent lich die Stenern zuletzt zahlen müffen, die können sich nicht hören laffen .... Die untere, große Masse des Volkes muß besonders bei allen Verzehrungssteuer- gegenständen die Steuer allein zahlen. Je der, der etwas zu produziren oder zu ver kaufen hat, vom ersten Großhändler ange fangen

bis zum letzten Kleinkrämer herab, schlägt die Steuer ans seinen Artikel, aber der Letzte, der Aermste, der auch leben will und nichts zu handeln hat, nur arbeiten kann, der kann nicht mehr ausweichen, der muß zahlen. Aber wahlberechtigt ist er nicht, er kann nicht im Reichsrath oder Landtag seinen Abgeordneten für sich sprechen lassen, nicht einmal m der Gemeinde kann er sich geltend machen. . . . Bei jedem Glas Bier oder Branntwein, das der ärmste Mann des Volkes trinkt, bei Allem, was der Bäcker, Fleischer

, Schneider, Kürschner, Tischler verkauft, ist die Steuer gewiß schon möglichst hinzugerechnet, der letzte kleine Mann muß die Steuer zahlen, aber zu reden hat er nichts. ... Jeder, der einen Steuerbogen, wenn auch nur mit 5 Gulden, vorgeschrieben hat, wirf, sich in die Brust und sagt: „ich zahl'Steuer" Lieutenants-Rache. Nach dem Jahre 1848 wurde in den Armeen, welche man in der Zeit der Noth so gehätschelt hatte, wieder der alte Zopf gedreht, der Verfassungs eid wurde als nicht geleistet anbefohlen

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Pagina 5 di 8
Data: 30.01.1887
Descrizione fisica: 8
erstattete das Gemeinde- Komita den Bericht über die Schritte wegen Erreichung einer Abänderung des Gebäude steuergesetzes und über die Erhebungen betreffs der Mißstände bei Durchführung des selben und stellte den Antrag: es wolle der Landtag auf Grund der aus dem ganzen Lande fortdauernd einlangenden Klagen und Beschwer den über die unerträgliche Last der Gebäude steuer die Ueberzeugung anssprechen, es sei Pflicht der Regierung, ohne Verzug Abhilfe zu schaffen, und die Regierung neuerdings ersuchen

, eine Reform des Gesetzes zu gewähren. Der Herr Statthalter erwiderte, daß es in der Natur der Sache liege, daß jede neue Steuer Klagen Hervorrufe und besonders diese, da ja seinerzeit Niemand daran gedacht habe, daß schöne und geräumige Wohnungen ein Objekt für die Besteuerung geben könnten. Die Re gierung verkenne keineswegs die Opfer, welche diese Steuer erfordere; sie sei aber nothwendig im Hinblicke auf die große Inanspruchnahme der Staatsfinanzen und den Grundsatz der gleich mäßigen Heranziehung

aller Länder zur Bestreit ung des Staatsaufwandes. Bevor man an die Aenderung eines solchen Steuergesetzes schreite, müsse man doch vor Allem in Erwägung ziehen, auf welche Weise der große resultirende Steuer ausfall gedeckt werden könnte. In dieser Hinsicht aber habe man in allen bisherigen Debatten über diese Frage jegliche Andeutung vermißt. Die Regierung habe übrigens bei Einführung dieser Steuer in Tirol die möglichste Rücksicht walten lassen. Daß Irrungen und unrichtige Einschätzungen Vorkommen, sei

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Pagina 1 di 8
Data: 17.07.1887
Descrizione fisica: 8
- und Gemeindeumlagen schwer ge drückt, indem sich der Staat diesfalls unter dem verlockenden Aushängschilde „Landes und Gememdeautonomie" zu entlasten ver standen hat. Bon der geplanten Personaleinkommen, steuer könnte man nur dann einen iiam- haften Ertrag erhoffen, wenn die eigent lichen Kapitalbesitzer nach Recht und Billig- keit zur Steuerleistung herangezogen wer den würden, was man jedoch nicht ernstlich zu beabsichtigen scheint. Auch die Börsen- steuer dürfte allem Anscheine nach, leider nicht dazu berufen

sein, den erbärmlichen ßnan- ziellen Verhältnissen von Oesterreich-Ungarn eine Besserung zu verschaffen. Eine Erhöhung der bestehenden Steuern ist, wie dies ja Jedermann selbst fühlt, nicht mehr möglich un • führen wir zum Vergleiche der Steuer^.,! mg in Oesterreich und in Preußen, folgendes in der „Dtsch. Zeitung" gebrachte Beispiel an. An der österreichisch-schlesischen Grenze besteht eine Zuckerfabrik und gai,z in der Nähe, jedoch auf preußischem Gebiete, ebenfalls eine der- artige Fabrik; beide Unternehmungen

in den letzten Jahren tief im Preise gesunken sind. Mit diesen Steuern könnte man allenfalls einverstanden sein, wenn dafür eine ernstliche Reform bei den übrigen Ertragssteuern durchgeführt werden würde. Wie wir jedoch leider annehmen müssen, wird nmn die Schaffung neuer Steuern anstreben, die alten aber belasten und noch möglichst erhöhen. Seit Oesterreich besteht, ist es wohl noch nicht vorgekommen, daß eine bestehende Steuer abgeschafft wurde, und wenn dies unvermuthet geschehen so mußte sie meist

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