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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 29.11.1849
Descrizione fisica: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 06.12.1849
Descrizione fisica: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 13.12.1849
Descrizione fisica: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 15.11.1849
Descrizione fisica: 10
Patente vom ll). Oktober 1849, und auf der Grundlage der ZZ. 87 , 120, l2l der ReichSverfassung für das Verwaltungsjahr 1L50 folgende Bestimmungen be schloßen, und finden deren Vollziehung in den Krcnländern, in denen die »nit dem Pakente vom 2l. Dezember 1812 fest gesetzte Erwerbsteuer besteht, anzuordnen: Z. I. I. Zteueran ! age. 1. Zeit, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen StaatS» erscrccrnitte im Äerwaltungsjahre 185O wird für dasselbe eine Einkommensteuer

eingehoden. Z.2. 2. Gegenstand der Steuer, a. (Vrund< und HauSde- fitz und hypowecirte S^ulden. Das Einkommen von dem.der Grund- und (L e bä u d est e u e r unterliegenden Besitztyume» dann .cn den auf demselben haftenden Kapi» talien und Renten w'rd durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag 'ur (Lrund: und Gebäudesteuer und durch die dem Besser der Realität ertheilte Berechkigung des Steurraszu« ges ven den erwähnten Kapitalszinsen und Renten

der Be steuerung unterzogen. §. 3. Andere Artendes Einkommens. Alle anderen Älrren des reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Ländern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Einkommen steuer unterworfen. Dieselb» hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb

mit dem Grunde oder Hausbefitze verbunden ist, deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand ter Grund» oder Gebaudesteuer ausmacht. §.4. c. Kiasseneintbellung des Einkommens. Die Ar ten des der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g«reiht, und zwar: Erste K lasse. Das Einkommen von den ter Erwerbs» steuer unterworfenen Erirerbsgattungen, wozu fernerS zu rechnen ist: 1. Das Einkommen, vom Berg- und Hüttenbetriede, 2. Der Gewinn, den die Pachter von Dachtungen beziehen. Zweite Klasse

^ß von eiitem Capitale vertretend,.. N ent-^l, so weit die,e Setzten nicht in ter zweiten Hlasse begriffen sind. §. 5>. 3. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten Klasse. Von ler Einkommensteuer ist in der ersten Nlasse das Einkommen von Gunsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tirolev Bothen I U»t«»rlchl, »«» P»,<«>»»« «,d «»ch«» »<m »inem Qet» zsv Ander« fHr diej»«igs» »»sgen»«»- »en, »elch» mit diese« (K. t, lll. » bis « und IV. » und v des Erwerbsteuerpat»nt»s »0« 31. Dezem« der ISIS

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 22.11.1849
Descrizione fisica: 10
1843, und auf der Grundlage ter ZZ. 87 , 120. l2t der Reichsverfassung für daS Verwaltungsjahr l850 folgende Bestimmungen be schlossen, und finden deren Vollziehung in den Kronländern, in denen die mit dem Pakente vom 2!. Dezember 1812 fest gesetzte Grwerdsteuer besteht, anzuordnen: §. t. I.Steueranlage. 1. Zelt, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen Staats- -rferLernisse im Ver-aliun/sjahre 1LS0 n?lrd für daSf-lb- eine Einkommensteuer eingehoben

. §,2. 2. Gegenstand der Steuer, a. Grund- und HauSbe- sitz unl> Hypothecirte Schulden. Das Einkommen von dem der Grund- und Gebäudesteuer unierlieZenden Besitztums, daun von den auf ce»nselben haftenden Kapi talien und Renten wird durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag zur Grund- und Gebäudesteuer und durch die dem Besitzer der Realität ertheilte Berechtigung des Steueravzn» ges von den erwähnten Kapitalszlnfen und Renten der Be steuerung unterzogen

. §. 3. u. Andere Arten deS Einkommens. Alle anderen Arten d?S reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be, griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Landern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das.Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Ginkommen steuer unterworfen. Dieselbe hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb mit dem Grund« oder Hausbesitze verbunden

nicht in der Zweiten Klane begriffen sind. ö. 5. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten .blasse. Äsn der Einkommensteuer ist in der srsten Klasse das Einkommen von Künsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tiroler Bothen S! MW U»ta»Icht. yder und Gach«H,v» etnew z«O ^ «NLAecköWs wen. welch, «tt di»t«w vinkvmmen (j. z, Ai. » bis r und lV. » und o des Er»erbfteuer»»ät,ntes §»« AI. Deze« der 1S12) i« Vl» vm,rst» (erste) Er«erbste»»er Klaffe gereiht sind. H. 6. b. I« d»r »»eit»n Klaffe. Jnderzw»jt»nKlaf

, die ihn von Kapitalszwsen oder den Zinsge» nuß vertretenden Renten entweder unmittelbar oder durch den feinem Schuldner gestatteten Abzug (Patent vom »0. Oktober 1849 §. 6 und gegenwärtige Verordnung §. 23) ;u treffen hat, freigelassen, oder sofern er dieselbe berichtigt hatte, ihm solche zurückerstattet werde. §.9. II. S t e u e rb em e ssung. l. Zn der ersten Klaf fe: a. Im Grunde von Bekenntnissen. Die Steuer von dem Einkommender erstenKlasse wird auf der Grund lage von Bekenntnissen (Fassionen) bemessen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 29.05.1850
Descrizione fisica: 4
deS Magistrats »nd Bürger- Ausschiisscö und mit Geiitlimiguiig des Herrn Statt» daltcrS wird ciuf den Besitz von Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für die Bedürfnisse der Stadtgcmeinde zu verwin den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, nnd hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Neiikiswä kirnng für jede» Hund

als Steuer z» den Gemeindcbcdürfiiissen zu ent richten. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, wekche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch km Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzeigen, den Huud vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr IK5Y wird der Thier arzt Jof. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcuerbehebung besorgen

, hievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach ersolgter Uebernahme des HnndeS d!e An zeige zn machen nnd die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hnnde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hnnde angehängt werden muß; die Kosten des ketzlcren sind abgesondert zu vergüten

. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldung und Versteuerung der Hnnde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe deö dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Berlanf obiger Anineldnugsfristcn nicht mit dein übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwieg gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratliche

Strasvcrhaiidlung veran laßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffälleu der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebülir. S. Die Hunde jener Parteien,, weiche die Steuer- ödes Strafebezabliing verweigern, oder von wel chen diese Beträge armntkskalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magi strats vom Abdecker vertilgt werde». lv. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fahren deS Wuthausbruches bleiben unaeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 15.02.1851
Descrizione fisica: 10
, Bierbräucreibesitzerin in Hall. 2 Kund in a ch u n g. Nr. 44Z. Unter Beziehung auf. die diesseitige Kundmachung vom Lg. Mai I36V werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das Verwaltiingsjahr ILül folgende Bestimmungen zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden ReichS-Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemcindcbcdürfnissen zu entrichten. 2. Für das Jahr lö5l

ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt-' machung dieser Verordnung noch im Besitze eines HnndeS befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund'vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 135l wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die. Aufnahme der Anzeigen und die Steuerbe- hebung besorgen. ES hat für dieses Jahr dieAnzeigung der Hunde und die Steuerbezahlung

Uebernahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die cntrichte/e Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf daS Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolget, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt

in eine StrafedeS dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser AnincldnngSfristcn nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistralliche Stras- verhandluug veranlaßt. Dem Abdecker gehört bei >-2traf- sällcn der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafbezahlung verweigern

. Für daS k. k. Bezirksgericht: Heufler. ^ ' VersteigerungS-Edikt. Nr. 415 Auf Ansuchen der Vormundschaft der Jakob Habt- mann'schen Kinder in 'Schwaz werden nachgenannte Realitäten der freiwilligen Versteigerung unterzogen, als : Kat. Nr. 53/57 der Steuer-Gemeinde Sölleute Lit. Eine Behausung mit reeller Hafiisrgerecht- same, Hasnerwerkstätte uuv Brennofen. Lir. L. Dabei ein Garten von 54 LZ Klafter. Hiefur besteht der AnsrufSpreiS iu l4lZl1 fl. N.W. Zur VersteigerüugS - Vornahme wird auf den '^4. d. Mts. L Uhr Vormittags

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 01.06.1850
Descrizione fisica: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 23.02.1850
Descrizione fisica: 6
der politischen Eintheilung des Kronlandes Tirol und Vorarlberg. Gerichts - Bezirke Stame«» Qu. Mei len. See len- Zahl. Jährt. Grund« Steuer ausachr Termin GulS. Bezirks, Hauptmann schaften. I nllSbnilk Mieder» TelfS Steiaach 7.03 0.31 9.04 8.32 27383 32001 4497 524» 12324 15580 liSSS, 11028 Innsbruck 3», 7 Q. Weil. 51103 Seelen 05301 fl. G.St. Schwaz Hall 11Z7 0.71 13228^11700 15327^ 23034 Schwaz 1SF8 Q. Meil. 28555 Seelen 35400 fl.G- Str. Rattenberg Kufstein Fügen Zell. 10.13 8^3 3,40

Euneberg Buchenstem Welsderz Ampezzo 4.14 11,15 0.81 2.15 10.08 4.08 IVS25 10007 K05Z 2093 9523 2703 20173 13128 4S03 1729 12380 2112 Bruneck u. Erpos. Ampezzo 3S.01 Q. Meil. 4220« Seeleu 54431 fl. G. Str. Li -Nj, Wmdischmatrei Sillian 10.17 18L4 10.53 11721 9030 1013» 11402 7840 10733 Lienz u. Erpos. Windischmattei 3SF4 Q. Meil. 31790 Seelen 30011 fl. G. Str. Kreis- Regierungen. Innsbruck lvZ^S Q Meilen 21S098 Seelen 233450 fl. Grv. Steuer Brirea 172.7» Q. Meilen 222773 Seelen. 2S7330 fl. Grd. Steuer

1S8250 A. Grd.-Steuer Cles Mezzolombardo Fond» Male 5Z2 4.97 3.98 195kl iSlvl 10704 15008 13080 ,0584 «348 7992 Cles 20.11 Q. Meil. 01304 Seelen Z8004 fl. G. St. Easalese Faffa Primär V.51 ZM 0.00 15WV 414S I084S K7NV 129S 4113 Eavalefe u. Grpos.Primör 20.40 Q. 21. eil. 30044 Seelen 121l8fl. G.St. Roveredo Ala Mori Nogaredo Riva Arco Val di Ledro 5.»7 3.44 t.S7 l.70 1.43 1.02 2.S4 2588Z 10284 10252 S3V2 7745 8S23 4050 2W7» 579S 5504 8l»3 8180 4900 2335 Ro veredo n. lZrpos. Riva 1S.43 Q. Meil. 77090

Seelen 557»7fl.G. St- Tione Stenieo Condino 11.7« Z.74 0.08 15000 »780 10108 5134 0031 3701 Tione 21F8 Q. Meil. 340VN Seelen 14920 fl. G. St. Felvkirch Dornbirn 4,51 3.07 21287 19l59 I94S7 13292 Feldkirch 8.18 Q. Meil. 40440 Seelen 32780 ff. G. St. Bregenz 4« .05 Bregen, Bregenzerwald 4.1» 10.14 21995 17017 20341 12952 B regen » t4L3 Q. Meil. 30012 Seelen 332S3 fl. G. St. Q. Meilen 105408 Seelen 887VV fl. Grd.-Steuer Bludenz Mvntafon 14,17 S.S7 ! I7IV2 8848 15454 71K4 B ludenz, 24.14 Q.-Meil. 25S5V

Seelm 22018 ff. G. St. Zusammenstellu ag Deutschtirol mit 300^7 Q. Meil. 441871 Seelen, zahlt 530780 fl. Gr. Sleuer. Welschtirol mit 113,7 Q. Meil. 3154S7 Seelen, zahlt 198250 fl. Gr. Steuer. Zusammen Tirol mit 47S.S7Q.Meil. 757308 Seelen, zahlt 729030 fl. Gr. Steuer. Vorarlberg mit 40.05 Q. Meil. 105408 Seelen, zahlt 88700 ff. G. Steuer. Totale: SS«.«2 Q. Meil. 802778 Seelen, zahlt 817730fl. Gr. Steuer.

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 11.01.1850
Descrizione fisica: 8
, am Silvesterabende 1849. Die qegcuwärtig in unserm Lande bestehenden Grund steuer-Kataster wurden, wie bekannt, in de» Jahren >77l bis 1784 hergestellt. Die Leitung dieses umfangreichen Geschäfts stand ei ner, aus dem Gnbernium und aus der Landschaft ge wählten Laudeskommissio» zu, die unmittelbare Bearbei tung uud Anfertigung der Kataster aber übertrug man den Lokal-Obrigkeiten. Man kann leider nicht sagen, daß bei Herstellung der Steuerbücher die der Wichtigkeit der Sache entsprechende Genauigkeit beobachtet

worden wäre, indessen läßt sich dieser Mangel leicht erklären, wenn man bedenkt, daß die Lokal-Obrigkeiten ohnehin mit so vielfältigen ander- weiten Amts-Obliegenheiten belastet wäre», und ihnen daber die nothwendige Zeit fehlen mußte, dem Steuer- gescliäste die volle Aufmerksamkeit zn widmen. Wir finden daher in den Katastern nicht selten irrige Steuer-Anschläge, häufige Rechliiingsfehlcr, und insbe sondere große Unrichtigkeiten zwischen dem Dominikale und Rustikale. War nun schon die ursprüngliche

Ausarbeitung dieser Steuerbücher mangelbaft, so führte auch der Umstaud, daß das in denselben vorkommende Flächenmaaß der versteuerten Gründe nicht auf Vermessung, sonder» auf eigene Angabe des betbeiligten Besitzers beruht, vorzüg lich bei Zerstücknngcn, die cmssallendstkn Ungleichheiten in der Besteuerung herbei. Auf diese unvollständigen Kataster gründete sich nnn die Steuer-Ausschreibung seit dem Jahre 1784 bis dato. Mittlerweile haben die Besitzer der steuerbaren Rea litäten gewechselt, Gruud

vereiniget wurde, vergaß man zwar nicht der Steuer, wohl aber ganz der Fortführung der Steuerbücher. Erst in den Jahren >820—1824 kam man endlich da zu, wegen Evidentstellung der Kataster Vorkehrungen zu treffen; — es wurde zu diesem Ende wieder eine Lau deskommissio» zusammengesetzt, ständische Steuereinneh mer-Aemter traten in den einzelne» Kreisen des Landes in Wirksamkeit, und die Lokak-Obrigk.iteii erhielten die Weisung, die Ordnung der Kataster wieder herzustellen. Leider ist bei diesen Anordnungen

entweder keine Bestimmung, oder hatte keine praktische Anwendung, daber fand man denn anch dir Lokalitäten dieser Aemter größteutheils geschlossen. Die ganze Ausgabe der Steuer - Evidentstellung fiel demnach auf die Landgerichte, allein wie konnte man von diesen Behörden auch nnr theilweise die Erfüllung der erwähnten Aufgabe erwarten, da denselben ohnehin von Jahr zu Jahr ein größeres Uebermaaß von Amts pflichten ausdekretirt wurde, und der beste Wille nicht ausreichen konnte, all den Anforderungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 31.05.1850
Descrizione fisica: 6
gemeinen Richtschnur bekannt geinacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wphot, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulpen Reichswährung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfm'ssen zu ent richtest. 2. Für das Jahr 1S5V ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei dcr

aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr ISSg wird dcr Thier- arzt Jos. kecher die Aufnahme dcr Anzeigen und die Stcucrbehcbliiig besorgen. Es hat für dieses Jalir die Anzeigung der Hunde und die Stell erbezahlnug vom 3. bis einschließlich lä. Juni Vor mittags von S bis ll Uhr, und Nach mittags von 2 bis 4 Ukr im Fleisch- bankgebäude zu ebener Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe neben dem Schmied- Haufe) zu geschehen. Zln Samstagen

werden nur von 2 bis 5 Ukr Nachmittags, ain Sonntag den S. Jnlli gar keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres IWg sich einen Hund ein stellt, hat die Obliegenheit, kievon bei dem ge nannten Kommissär binnen längstens 8 Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hnndes die An zeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6> Ueber die entrichtete Steuer wird dcr Partei

eine Bescheinigung, auf das Jakr dcr Ausstellung gültig, und cin Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des letzteren sind abgesondert zu vergüten. Aür die künftigen Jahre wird dcr Termin zur .l »Meldung und Versteuerung dcr Hunde jedes mal besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt i'n eine Strafe deS dreifachen Betrages der Steuer. Dcr Abdecker wird beauftragt, jeden Hnnd

, welcher nach Verlauf obiger Anmeldungsfrlsten nicht mit dem übcrgcbcncil Zeichen verseilen und wahrscheinlicher Weise bei dcr Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zu stellen, wel cher die magistratlicl>e «trafverhandlung veran. laßt. Dem Abdecker gebührt bei Strasfällcn dcr brMe Tbeil dcr Strafe als Anzeigegcbühr. Hunde jener Parteien, wclche die Steuer- öder Strafebezablung verweigern, oder von wel chen diese Beträge armiilkshalber nicht cingebrail t werden können, sollen über Auftrag des Magi strats

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 08.05.1851
Descrizione fisica: 6
.. 3 Bei dem k. k. Bezirkskollegialgertchte zu Jmst tst die Stelle eines Kanzellisteu mit dem Jahreögthalte von 350 fl. CM. in Erledigung gekommen. Die Bewerber unr diese Stelle dabei« ihre eigenhändig geschriebenen. und vorschriftmäßig belegten Gesuche bis l äugst enö'20. Mai l. IS. bei dem gefer, tigten k. k. .LaudeSgerichte zu überreichen. , ? K. Laudesgericht Innsbruck am 23. April 18^1. ' , Der Präsident: v. G n m e r. Strobl, Landesgerichtsrath. Konkurs-Ausschreibung ^3 zur Vesetzung dsr Dienstpli)tze der Steuer-Inspek toren und Steue

>-Unter-Jnspektoreu im Kroulande . ' Tirol und Vorarlberg. > . Um den regelmäßigen Gang der GeschäftSbeband- lung für die direkte Besteuerung zn sichern, eine schlennige und genaue Bemessung der Gebükren von den Vermögens.Uebertragungrn zu erzielen nnd die Steuerämter unter eine wirksame unmittelbare ?x>? tuiig. zu. stellen, werden. zufolge allerhöchster Ent schließung vom 7. April-1L5I eigene Beamte an der Seite der BezirkS-Hanptmaiinschaften aufgestellt. Diese Beamten ,führen den Titel Steuer »In spektoren

Aemter vollzieht. . ' - ' IZ. Andere, die er im Namen der Bezirkshaupt- mauuschaft und für dieselbe besorgt. ' . Von den Geschäften ^>er ersten Art werden bri- spielweise hervorgehoben: ». Die Vornahme oder Einleitung der zur Be messung oer <?rwerbslcurr ersort>5rl-'rhr»r und die Vorschreibung der bemessenen Steuer, sowie die Führung deS Erwerbsteuerkatasters; b. die Uebernahme, Prüfung und Richtigstellung der Einkommeilstetter-Bekenntnisse, sammt der Festse tzung der Steuergebübr

und durch die Ver ordnungen vom 9. August und 13. November 1850 (Neichsqcsetz- und NegicruligS-Blatt LXI V. und vk^,.) den Bezirkshaiiptmanschäften übertragenen und nicht -ausiiabmsweisc au die Jnspektvren und Uuteriuspek- toren übergebenden Geschäfte der zweiten Art (N) liaben auch küusiig dem unmittelbaren Geschäfts kreise der Bczirkshauptmannschaflen anzugehören, nnd. für dies? ist der Steuer-Inspektor der Bezirkö- hauptmannschast zur Führung deS Referates zuge wiesen. . Iu Beziehung auf die indirekte

Besteuerung (II) ist vem Steuer-Inspektor die Prüfung des Urkunden und Bebelfe Behufs der Bemessung der unmittelba ren Gebühren von Rechtsgeschäften zugewiesen, in soserue diese Bemessung nicht den Steuekämtern überlassen ist. Auch außer der eigentlichen Dienstesbesiimmnng können den Steuer-Inspektoren, in sofcrue rS mit derselben vereinbar ist, von der Kameral-Bezirks- Behörde Erhebungen über GefcillS-Uebertretimgen, Kasse.Skontrirnngen bei Gcsüllöämtern oder andere Erhebungen, und Verhandlungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 28.02.1852
Descrizione fisica: 6
Zur allgemeinen Richtschnur be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke vcn Innsbruck wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Guldeu Reichswähruug für jeden Hund als Steuer zu den Geineindebedürfnissen ZI» entrichte». 2. Für das Jahr >852 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hnndes befinden. 3. Jeder Besitzer vcn Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz

bei der aufgestellten Koimnission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 1852 wird gleichfalls der Thierarzt Jos. Lecher die Ausnahme der Anzeige» und die Steuerer hebung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der Hunde und die Sleuerbezahluug vom 1. bis ein schließlich 12. k. Mts. März Vormittags von 9 bis I l Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgibäude zu ebener Erde rückwärts am Jun (äußere Treppe neben dem Schmiedhause) zu geschehen. Am Samstage

k. nnd Sonntage 7. k. MtS. werden gar keine Anmeldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär binnen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung

, auf das Jahr der Ausstellung gültig u»d ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter« sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen lind Steuerzahlungen uuterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher »ach Verlauf obiger Aninclduugssristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden

ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafczahluug verweigern, oder vcn welchen diese Betrage Ariuuths halber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Magistrates vom Abdecker ver- tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde und der Abwendung der Gefahren des Wuthausbruches

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 27.02.1852
Descrizione fisica: 4
wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnlden Reichs w ä h r u n g für jeden Hund als Steuer zu d,n Gcmcindcbedürfnissen zu entrichten. !?. Für das Jahr 1852 ist diese Steuer für alleJene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich

. 4. Wer nach dieser allgemeinen'Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär biiinen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme deö Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6- lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig und ei» Zeichen verabfolgt

, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter,, sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen uulerläßt, verfällt iu eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AninelduiigSsristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und walirscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistratliche Strafverhandluiig

veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Sluzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArmuthS halber nicht eingebracht werten können, sollen über Auftrag deS Magistrates vom Abdecker ver tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthanSbrncheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 4
Data: 04.08.1849
Descrizione fisica: 4
in Betreff der Organislrung der zur Vermal, tung der direkten Steuer» bestimmten Behörden und Aemter. Tag«neuigkeiten. 2«n«druck, Hauptmann Trentinaglia. — Trient, Medaillen. Bertheilung. — Bregen», Konjert »um Besten de«Provin- jial - Inralidenfonde«. Wien. Korrespondent au« Verona über den Fortgang der Be lagerung Venedig«. — Gratz, Major Dondorf alt Streif. k«rp«< Kommandant. — Pesth, GSrgey im Bedrängnlß, da« Treibe» in E,eged!n. — Von der Theißmündung, Ge fecht bei Kovil. — Zlgram, Nugent

hat: 1) Die Evideuzhaltung des Steuer-Katasters für alle Arten direkter Steuer», 2) die Steuerumlage undVorschreibung für dieStcucr- Ysiichtigen des Bezirkes, ZI die Uebernahme, Abfuhr und Verrechnung der ein gezahlten Steuerbeträge, 4) die regelmäßige Ausweisung der Stcucrrückställdc, an die zur Anwendung der Erccutionsmittcl berufene Behörde, 2) die Führung des Grundbuches für die in dem Umfange des GcrichtsbczirkcS befindlichen Liegenschaften 6) die Uebernahme und Aufbewahrung der gcricht lichen Depositen

, und haben die ihnen von den genannten Behörden in diesen Geschäften zukommenden Aufträge zu vollziehen. II. Die unter 5>, ü, 7 aufgeführten Geschäfte liegen dcm Steneramte nur in so ferne ob, als der Umfang derselben nicht so bedeutend ist, daß für solche eigene Aemter errichtet werden müssen. Es ist jedoch auch in diesem Falle die Vorsehung zu treffen, daß die genaue Uebereinstimmung zwischen dem Grundbuche und dcm Grund- und Gebäude-Steuer-Kataster hergestellt und gawahrt werde. III. Die den politischen Bezirksbchördcn

und eine Rechnungsabtheilung, bei denselben wird die Steuerumlegung auf die den einzelnen Steuer ämtern zugewiesenen Gebietstheile und Gemeinden vor genommen. VI. Die oberste Leitung des Steucrwesens führt das Finanz-Ministerium. Der Kostenaufwand, den die Organisirang der Be hörden für die direkte Besteuerung nach diesen Grund sätzcu verursachen wird, kann gegenwärtig noch nicht mit Bestimmtheit veranschlagt werden. Die Steuer-Direktionen, welche an die Stelle der Steuer- Departements bei den Länderstellcn zu treten

beträchtlicher Theil desselben wird aber eine Mehr- auslage des Staatsschatzes bilden. Das Justiz-Ministerium und das Ministerium des Innern haben bereits die Einthcilnng dcrKronländer in Gerichts- und politische Bezirke vorbereitet, und hegen dic Absicht, die Ausführung derselben besonders zu be stimmenden Landcs -Kommiiiioncil zu übertragen. Dicscn Kommissionen, wclchcn sich auch ein Organ dcr Steuer-Verwaltung anzuschließen hätte, wäre zu gleich dic Aufgabe zu stellen, das Erfordcrniß an Per sonal

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Pagina 8 di 10
Data: 15.02.1851
Descrizione fisica: 10
, Bierbränereibesitzenn in Hall. 2 K « n d i» a ch u n g. Nr. 44Z. Unter Beziehung auf die diesseitige Kundmachung vom Lg. Mai IL5Y werden bezüglich der Behebung der Hundesteuer für das VerwaltuugSjahr 1851 folgende Bestiinmiingcii zur allgemeinen Richtschnur bekannt gemacht: t. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Actrag von zwei Gulden Rei chs-Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gciiicindcbediirfiulicn zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1351 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich 3 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund' vorzuführen, und die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr 185 l wird gleichfalls der Thierarzt Josef Lecher die Ausnahme der Anzeigen und die Steuerbe- hebung besorgen. ES hat für dieses Jahr dieAnzeigung der Hunde

bei dein genannten Kommissär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Uebernahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 3. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. ü. Ueber die entrichtete «teuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolget, welches dem vorgemerkten Hnnde angehängt werden mus! Z die Kosten des Letzteren sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben

vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unter lässt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf dieser AnineldungSfristcn nicht mit dem übergebcnen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weife bei der Steuer verschwiegen norden Ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die niagistratliche Straf- verhandluug veranlaßt. Dem Abdecker gehört bei Wtraf- fällcn der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hunde

jener Partheien, welche die Steuer oder Strafbezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge Armuth halber nicht eingebracht werden kön nen, sollen über Austrag deS Magistrates vom Abdecker vertilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften hinsichtlich der Ver wahrung der Hunde, nnd der Abwendung der Ge fahren des WuthauSbrucheS bleiben uugeäudcrt iu Wirk samkeit. V o in S t a d t in a g i st r a t e I n n s b r u ck den 7. Februar 1351 Der Bürgermeister: C l e m a n n. w Lungenschwindsucht heilbar

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Pagina 2 di 4
Data: 21.06.1850
Descrizione fisica: 4
«S4 ». Dir Befolaunq dir von der Gemeinde innerhalb des ihr gesetzlich zustehenden Wirkungskreises getroffene» -ln^rdmingen.^^^, ^ .^, den Ge- ineindelaste». . . . . . ... Diese Verpflichtungen beginnen mit dem ^,age des Eintritts in den Gemeindeverhaiid und dauern so lange fort, als das Verhältniß zur Gemeinde währt. «. 23. Personen, welche i» dcr St.,»tgemcnide Inns bruck ikre» Wohnsitz nicht haben, trage» nur die »ach den landcsfürstlichcn Steuer» oder »ach dem Realbcsipc umgclegten

jene, welche in eine der folgenden Kategorien gehören: a. diejenigen, wclchc von einem in der Gemeinde ge legenen Hause oder Grundstücke oder von einem im Gc- mciiidcbezirkc betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer von wenigstens drei Gulden EM. oder von eincm anderweitigen Eiiikonimen eine Einkommen steuer von wenigstens acht Gulden EM. entrichten. Es muß jedoch dieser Steuerbetrag im -verflossenen Steuer» jähr vollständig bezahlt wordeil sein , und darf dcr Steuer pflichtige im lausenden Jahre

und wirklichen Lehrer der Volksschu len und die angestellten »rdcmlichen Lehrer und Pro fessoren an den mittleren oder höheren öffentlichen Lehr anstalten in Innsbruck. Die wirklichen Gcschäftslcitcr bedeutender industriel ler Unternehmungen, wenn diese Unternebmnngsn »lit einer direkten Steuer belegt sind, deren Betrag minde stens der Quote glcichkönimt, welchc zur Einrcihnng in den erstcn Wahlkörper berechtiget. 8. 34. Korporationen, dic ihren Sitz im Gemeinde- bezirke haben, sind wahlbcrechtiget

Gatten gesetzlich zustehende Bcfugniß der Vcrincgciisvcrwaltung nicht aufgehört hat. 8. 41. Dic Ehrenbürger sind in dcm crstcn Wahlkör per; die im 8. 33 »nter 2 acht», e, cl, o ausgeläbltcn wahlberechli'gteii Angehörigen in den zwcilcn Wahlkörpcr einziireihe», in so ferne sie uiclit vermöge der von ihuen eiitrilhtctoi direkten Steuer dcm erstcn Wahlkörpcr zu zutheilen sind. Bürger, welche den im 8. 15 bezeichneten Steuerbc- trag nicht mehr entrichten, wählen im dritten Wahl körpcr. 8- 42. Der erste

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Pagina 10 di 10
Data: 22.11.1849
Descrizione fisica: 10
. Gegen die Enl- sch«idung der ?ande«-Kommission findet eine weitere Be rufung nicht Statt. K. 29. b) Wirkung vor dessen Entscheidung. Der Re kur« gegen die Snlscheidungen über die Sieuerpflicht vder da« Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltend» Kraft, rück- sichllich tec Maßregeln zur Einbringung der Steuer. Z. 30. lll. Steuer Entrichtung, I. Zeiträume der Zahlung. Di« Einkommensteuer ist, soweit dieselbe nicht durch deu Abzug »on den laufenden Zinsen oder andern Belügen eingebracht wird, mit dem Schluss« eint

« oder anderer Nachwei- sungea binnen der ihm dazu eingeräumten Frist nicht ent- sprich», kann »on den Behörden hiezu durch angemessene Geldstrafen verhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor? geschriebenen Nachmessungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegende« Einkommen verschweigt. oter dadurch, daß er die mir dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze ange ordnete Fassion oder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterlaßt, sich oder einen Andern der angeordnete» Steuer

»u entziehen sucht, oder in der Fassion oder An zeige ^lmständ», w-lche für die Steuerb«messung erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, oder mit einem mindern al« dem vor schriftmäßige« Betrage bemessen würde, Ist zu dem Erläge de« dreifachen »on demjenigen Betrage, um den die Steuer g«bühr verkürzt, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auk d«m für di« Festsetzung und Einbringung der Steuer »org«schriebenen Wege zu »erhalten

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Pagina 10 di 10
Data: 15.11.1849
Descrizione fisica: 10
. Gegen die Ent scheidung der LandeS-Kommissicn findet eine weitere Be rufung nicht Statt. §. 29. l>) Wirkung vor dessen Entscheidung. Dir Re kurs gegen die Entscheidungen über die Steuerpflicht oder das Ausmaß der Gebühr hat keine einhaltende Kraft, rück- sichtlich der Maßregeln z»r Einbringung der Steuer. §.39. III. Steuer-Entrichtung, l. Zeiträume der Zahlung. Die Einkcmminsteutr ist, scweit dieselbe nicht durch d«n Abzug vcn den lausende» Zinsen cder andern Bezügen eingebracht wird, mit dem Schlüsse

oder anderer Nachwei» sungen binnen der ihm da>u cingträumte» Frist nicht ent spricht, kann von den B-Hörden hiezu durch angemessene Geldstrafen »erhalten werden. §. 33. 2. Andere. Wer in den Bekenntnissen den vor geschriebenen Nachweifungen cder Anzeigen ein der Steuer unterliegendes Einkcmmen verschweigt, oder dadurch, das er die mit dem gegenwärtigen proviscrischen Gesetze ange ordnete Fassicn cder Anzeige zur gehörigen Zeit zu über reichen unterläßt, sich oder einen Andern dir angeordneten Steuer »u entziehen

sticht, cder in der Fassion oder An zeige Umstände, welche für die Sleuerbemessunz erheblich sind, in der Art unrichtig angibt, daß dadurch die Steuer gänzlich umgangen, edel mit einem mindern als dem vor schriftmäßigen Betrage bemessen würde, ist zu dem Erläge des dreifachen von demjenigen Betrage, um den die Steuer gebühr verkürit, oder der Gefahr der Verkürzung ausge setzt wurde, auf dem für die Festsetzung und Einbringung der Steuer vorgeschriebenen Wege zu verhallen. §. 34. V. Schl u ß be stim

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Pagina 17 di 24
Data: 16.04.1846
Descrizione fisica: 24
äÜinHmlgung des hohen HofklMmev-PrZfidt»«« i« Wtge öKesttich«, Versteigerung > ansgeböth^n nachsteb»av, ji,«, Stapttdomäkettfond gebörize, «nd lm Land^richttv'ezt,»« Steinach. «»is»S Unterlnn- ünv «ippthal, g»l»gen»n Rea litäten, Fischereien und UrßarlalgrfäUe. , ^ An Realitäten. ,, Zl, Kataster-Nr. 2805, Lii. L., der sogenannt« HerrfchaftS- padel nebst Srallung unv den daran stoßenden Herrschafts- punkt von 453 LZ «lästern, im Dorfe Steinach gelegen, ist luteigen und gthl Steuer auf 3 Termine

T. W. 25 kr. » dl. P'. - . Hiefür bestehet der Ausrufepreis in 416 fl. 40 kr. C. M. W. W. 2. Kataster-Nr. 2805, Lit. ein Galtmahv, di« Königs- niese genannt, am Eingang« des Trinserthale« gelrgen, hal tet 6 Tagmahd oder 3000 LZ Klafter, ist tuteigen , und gibt Steuer auf 3 Termine in T. W. 52 kr. l dl. 4^^/,q» Per. Hiefür destehkt der Ausrufeprris in 760 fl. C. M. W. W. , 3. Kataster-Nr. 2805, Lit. <Z., ein Gartel, nächst derVa- derbehaüsung im Dorfe Steinach gelegen, von 20 lH Klaf tern, ist luteigen «nd gibt Steuer

auf 2 Termine in T. W. 1 kr. 3 dl. 5-°-/,«ao Per.' , Der AuSrufSpreiü hiefür bestehet in 25 fl. C. M. W. W. 4. Das gemauerte kleine Getreidkastel in Gries, ist lutei gen und dermalen noch mit keiner Steuer belegt^, wird aber allererst bei der Herstellung des Novalienoperates in die Steuer eingezogen werden. Der Ausrusspreis bestehet yiefür in 50 fi. C. M. W. W. L. An Fischereien. 5. Die Fischerei im ganzen Gschnitzerbache, von Mcrteyr und Nennedach angefangen bis zu seinem Ursprünge. , Dir AüsrufSpreis

. 11. Die Fischerei am linken Ufer des Texerbachels , vom Einfluß des KlüggrubenbachelS bis zum Einfluß des Mos- thalerbacheS in den Tuxerbach. Der Ausrüfspreis hiefür bestehet in 3 fl. 20 kr. E. M. W.W. 12. Die Fischerei im Oberbergerbache, vom Einfluß deS- - selben in die Sill bis zum Oberbergersee. Der Ausrufspreis hiefür bestehet in 203 fl. 20 kr. C. M. W. W. Vorstehende Fischereigerechtigkeiten kommen im Steuer kataster snli Nr. 2370 vor, sind luteigen und geben zusam men an Steuer auf 3 Termine

«»» VS «Sttf» 17 Stück, ElerlOI?^. K«pau«»» S «tKck, »«»fei 140 Pfund, yoreve» SV Pfu«d, Pfeffer S Reu-Heu 1 Stück. 4. Die unständigen Laudsmial- und Ta>g«dühr«» ln Ve«? änderungSfällen, welche nach »Inem 20jahrigen!V«rchsch«itt» jährlich 349 fl. 1l kr. C. M. W. W. ertragen haben: Auf diesen Urharialgefällen haften folgend» Lasten : 1. An Ordinari-Dominikalkeuer ob 3 U»r«ine in T. Wi 131 fi. 25 kr. 4V»o Per., oder ob 6 Termine in E. M. W. W. 307 fl. 27'/- kr. - Durch die Herstellung der neuen Steuer

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Giornali e riviste
Bozner Zeitung
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Data: 24.04.1850
Descrizione fisica: 8
machen. Z. B. Jemand bezieht von einem ftüherm Dienstgeber, so lange dieser lebt, jährlich 250 fl. Penston, und genießt von 2000 fl. der eigenthümlichen Staatspapiere zu 5°/, eine Jnteressenrente von 100 fl. Sein Jahreseinkommen beträgt also 330 fl., er fatirt seine Interessen per 100 fl. und zahlt hievon 5 fl. Steuer. Nun stirbt sein früherer Dienstgeber im Laufe des Jahres 1330, die Penston erlischt, und sein Jahreseinkommen stnkt unter 300 fl. herab. In diesem Falle wird ihm die bereits gezahlte Steuer

zurückvergütet, oder wenn er noch keine Steuer entrichtet hätte, so wird ihm auch keine vorgeschrieben. Auch die mittelbare Steuer kann die Freiheit oder Rück vergütung bewirken. Z. B. Jemand bezieht aus der Spar kassa jährlich k fl. Derselbe hätte nun einem Hausbesitzer 5000 fl. auf Grundlage eines einfachen Schuldscheines zu 6 V» geliehen. Von diesen Interessen per 300 fl. wurden ihm. weil sein Jahreseinkommen im Ganzen 30k fl auswies, an Steuer 15 fl. in Gebührvorschreibung gebracht. Zur Sicherheit

fl. Auch in diesem Falle tritt also die Steuer befreiung und die Zurückzahlung des schon für daS V.J. 1330 erlegten Steuerbetrages ein. Z. B. Jemand bezieht aus einem einfachen Darlehen von 6020 fl. jährlich 301 fl. an Interessen und es wurde ihm die Steuer mit 15 fl. 3 kr. vorgeschrieben. Dieses Darlehen wird ihm im V. I. 1350 zurückgezahlt, und er legt dasselbe bei einem sicherm ErwerbSunternehmen wieder an. Hier zieht jeooch der Schuldner nach Z. 23 deS Patentes vom 29. Oktober 1349 dem Gläubiger

wird. Nur bei den Capitalszinsen oder Renren kömmt wohl zu berücksichtigen, daß jedes andere Einkommen mitzuzäh len ist, und daß die Steuerfreiheit ausschließlich nur dann eintritt, wenn daS gesammte Einkommen, sei es aus einem Er werbe, auS einen Dienste oder auZ einem nicht steuerpflichtigen Einkommen nach der dritten Klasse, im B. I. 1350 jährlich nicht mehr als 300 fl. beträgt. Wir wollen nun die Steuer - Fassionen besprechen. Diese sind die Grundlage der Berechnung und Borschreibung der Gebühr als Einkommensteuer

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