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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 16.08.1924
Descrizione fisica: 10
«wWft 1«4 Seite » Kurort Aleran und Vurggrafenamt. Die Metwertsteuer. Derzeit werden die WoynungNnhaber vom Gwß-Meran seitens des Stadtmagistrates durch Mitteilungen dmvuf «chnerkfam gemacht, daß sie in das Register der Steuerpflichtigen für die Mietwertsteuer für da» Hahr 1924 nach der — Klasse für «wen Mietwert von Lire miit der Steuer von Lire eingetragen sind. Gegen diese Eintragung, heißt es auf der be treffenden Mitteilung ist -der ROkurs an die Gen^ndesteuer--Kvn«nisfsvn innerhalb

20 Tagen (mm der Austeilung der .gegenwärtigen Ver ständigung an gerechnet, zulässig. Der Returs auf vorgeschriebenem Stempelpapier muh 'beim stSdt. Finanzamts eingebracht werden, welches hierüber eine Empfangsbestätigung erteilen wird. Im Falk der Unterlassung des Rekurses in de? vorgeschriebenen Zeit wird die Steuer- oorskkreibung rechtsgültig. Das Verzeichnis der Steuerpflichtigen obiger Steuergattung liegt überdies bis 22. Aug- l». I. beim städt. Finanyamte, Stadtmagftrat 1. Stock. Limmer

Nr. 3, zur allgemeinen Einsicht aus. Die Steuer zerfällt in acht Kategorien, und wild fortlaufeiÄ» wie folgt in Anwendung ge bracht: Kategorien» Met-wert« Aliquoter zahl: betrag: Steuerteil: I 501—1000 4^ II 1001-2000 5 N III 2001—3000 «<??, IV 3001-4000 8 V 4001—5000 10 VI 5001—6000 12 ^ VII «001-8000 15^ VIII über 8000 20^ Die Mietwert-Zuw«chssteuer tritt an Stelle der friiheren Zinsheller-Ab-gabe. Die Gewerbe- und Verkaufssteuer. Die Gemeinde Meran hat nunmehr auch die ihr zustehende Gewerbe- und Verkaufsfteuer

eingeführt und «die At»fford-erung zur Anmeldung zu dieser Steuer ist bereits ergangen, bzw. wer den die Anmeldebögen hierzu 'bereits ausgege ben. Es dürfte daher intereMeren, in allgemei nen Umrissen etwas Wer diese Steuer zusagen. Diese Steuer wurde im Lahre 1870 in Italien eingeführt und im Jahre 1902 zlim Teil refor miert. Im Jahre 1915 und 1921 wlurden die Brenzsätze für diese Steuer erhöht und mit tgl. Dekret vom 11. Jänlner 1923, Nr. IIS, würbe sie auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt

. Diese Steuer fällt unter die sogenannten Real- i -steuern, was insofern« von Bedeutung ist, wenn die Stsuerbemessiung für mehrere von einer Person betrieben« Gewerbe erfolgt oder umlge- kclhrt mohrew Personen gemeinsam dasselbe Gewerbe unter einer Firma betreiben. Ein Unterschied zwischen dieser' und der früheren Erwerbssteuer besteht darin, daß letztere eine Staatssteuer war, wahrend diese eine reim Ge meindesteuer ist und es im völlig freien Er messen der Gemeinden liegt, dieselbe einzufüh ren

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 02.04.1925
Descrizione fisica: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Meraner Zeitung
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Pagina 10 di 12
Data: 19.01.1924
Descrizione fisica: 12
«,k, 10 Gamrtog, d«, IS. Sidmer 1SS4 Voltswirkschastliche Rundschau. Italien. Die Gemeindesteuern. Dl« Aamillen- odür Jeuersteuer. In jenen Gemeinden, in «denen die Miet- wertsteuer keime Anwendung findet, wird die Familien» oder Wuersteuer zur Anwendung gebracht. Auch die Familien- oder Feuersteuer ist eine spezifisch romanische Finanzsache, welche mau in «en germanischen Ländern nicht «kennt. Di« Anwendung dieser Steuer ist insofern« von der Mietwertsteuer verschieden

, als die Durch führungsverordnungen b« der Metwertstsuer von: Gemeinderate beschlossen rvevden, wäh rend die Durchfichmngsvewrdnungen jener von den Provinzialabordnunigen zu verfassen sind. Später ging «die Verfassung der 'Durchführungs verordnungen von den Provinzialabordnungen auf den Provinzi<rlverrva-ltungsausschuß über. Die Worschwibung ist folgende: Die Du-rchfüh- ru>ngsverorl»nungen werden vom Provinzial- verwaltungsausschuß »für alle Gemeinden der Provinz erlassen. Den Gemeinden steht «s dann frei, die Steuer einzuführen

oder nicht. Der Gemeinde, welche die Steuer einführt, obliegt es wieder, die engeren Durchführungsbestim mungen «für das Gemeindegebiet zu erlassen, natürlich innerhalb der Durchführungsverord nungen des Provinzialiverwaltungsausschusses. Steuergegenstand der Familien- oder Feuer- steuer til das Einkommen der Familienmitglie der, und zwar das Rein e i.nk 0 mmen. Der Steuerpflicht unterliegt das Oberhaupt der Fa milie. doch sind alle großjährigen Familien mitglieder hafwflichtig. Di« Borschoeibung ge schieht

hat oder aus verschiedenen Gemeinden Einkünfte dort bezieht. Die Berechnung des Familienein- tommens, weiches der Steuer unterworfer ist, geschieht aus folgenden Quellen: 1. Aus dem Einkommen, das für die Einkom mensteuer »festgestellt und anerkannt wurde. 2. Aus den Erträgnissen der Mietsvertrnge; sind Peine Metsvevhältnisse vorhanden, so ge schieht die Feststellung aus den Erträgnissen, welche in den Steuerrollen der «Gebäudestsuer ersichtlich sind. S. Aus den Erträgnissen der Pachtverträge

. Die Bestimmungen bezüglich der Rekursfristen «sowie der anderen Rechtsmittel sind dieselben wie bei der Der- tausssteuer. Dies im großen und ganzen das Wichtigste der technischen Seite der Familien» oder Feuer- steuer. Es fei noch kurz «ine Zusammenstellung einer Gemeinde — wie st« in unserem Gebiete na« mentlich vorkommen, bezüglich der Familien» steuer gegeben. Die Gemeinden sind innerhalb der Provinz in verschiedene Klassen eingeteilt. Die meisten unserer Gemeinden werden, da die Einwohner zahl nicht groß

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 28.03.1923
Descrizione fisica: 8
der Steuerhinterziehung ersichtlich sei. Die Steuer hat man bereits im heurigen Jänner als unab wendbar kommen sehen, es hieß aber, sie sei erst für 1924 also sür die Ernte von 1923 ge plant. Nun sind wir plötzlich im März mit der Verhängung der Steuer überrascht worden. Eine am Iosesitag in Trient abgehaltene große Versammlung der Weinbauinteressenten des Trentino, an der auch Vertreter aus Südtirol mit dem Obmann der Weinhändlergenossen schaft Herrn Chr. Frank an der Spitze teilnah men, hat die auf den Schutz

mit der neuen Weinkonsumsteuer ein. Nun gelte es die Gefahr der Doppelbesteue rung abzuwenden und den Interessenten mit den nötigen Aufklärungen an die Hand zu gehen. Das Referat des Weinbauinspektors Kof ler diente diesem Zwecke in eingehender Weise, ßr sprach wiederum alle Punkte durch, welche den Gegenstand der Trienter Versammlung vom ^9. t>s. und der dortigen Resolutionen bildeten, zuerst die Formalitäten der Anmeldung und Nachmeldung und der Ansuchen um Steuer befreiung und Abschreibung

. Der Referent erörterte die Zahlungsmodalitäten in den verschiedenen Fällen, insbesonders bei den Weinhändlern, den Vorgang bei Versendung von Wein, insbesonders vor der stattgefundenen Kontrolle. Ohne steuerämtliche Zirkulations- bollette darf keine Weinsendung erfolgen. Ein wichtiges Kapitel bilden die Strafen für Steuer hinterziehung. Außer der Steuer ist in solchen Fällen das 2fache bis 10fache des Steuerbetra ges zu entrichten. Neu war die Mitteilung, daß nach dem Stande vom 15. August neuerdings

an, ob bereits abgeschlossene Käufe infolge der Weinkonsum steuer rückgängig gemacht werden können, wenn nämlich der Käufer, dem nach dem Gesetz die 20 Lire Steuer auwelastet werden, ertu^U. so sei ihm der Wein zu teuer. (Rücktritt nicht zulässig.) Während eine Reihe von Anfragen (Pfla- sterwirt-Lana, Lochman-Gratsch, Bachguter-Al» gund) beantwortet wurden, fand sich der Abg. Dr. R eu t-N i k o l u ssi in der Versammlung ein und erhielt dann das Wort. Er überbrachte die Grüße des Abg. Grafen Toggenburg, wel

Popo- lari hatten die Mgeordneten versucht, die Wein konsumst euer abzuwenden. Das mißlang einerseits wegen der auf die Gleich machung abzielenden Tendenz der neuen Regie rung und andererseits wegen der Agitation der Interessenten in den alten Provinzen, die uns keine Bevorzugung gönnen mochten. So gelang es nur, die Einführung im letzten Jahr zu ver zögern. Jetzt wurde die Steuer eingeführt, ohne die Abgeordneten zu fragen. Der Redner glaubt nicht, daß der Aufschub ihrer Durchführung er reichbar

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
GrafMamining sür das Steneramt Glurns; Narziß Nardelli für das Steueramt Cles; Eduard Girardi für daS Steueramt Roveredo; Josef Polt für das Steneramt Lienz; Mathias Wach fnr das Steueramt Innsbruck; Anton Brandts für das Steuer amt Bruueck. i. Zu Assistenten I. Klasse. AloiS Verokai für das Steueramt Trient; Johann Eberherr für die Kreisbehörde Innsbruck; Jos. Rainer für das Steueramt Jmst; Jakob Bürger für das Steueramt Feldkirch; Peter Matzegger für das Steuer, amt Hall; Josef v. Grebmer

für das Steueramt Meran. k. Zu Assistenten II. Klasse. Johann Scliletterer für das Steueramt Kältern; Jakob Merlo, Stener-Praktikant, sür die Kreisbebörde in Trient; Ernest v. Straßern, Steuer-Praktikant, für das Steueramt Bozen; Heinrich Dekall, Steuer- Praktikant, für das Steueramt Riva; Jos. Flenger, Steueramtsdiener, für das Steueramt Bozen; Josef Prczboreky, Steueramtsdiener, für die Kreisbehörde in Innsbruck. I. Zu Assistenten III Klasse. Gottfried Engstler, Steuer-Praktikant, für die Krcis behörde

in Bregenz; Jakob Moosbrugger, Steuer- Praktikant, für das Steueramt Reutte; Leopold Lahn bach, Steuer-Praktikant, für das Steneramt Inns bruck; Wilhelm Aigner, Steuer-Praktikant, für die Kreisbehörde in Briren; Jakob Pessata, Steuer- Praktikant, für die Kreisbehörde in Trient; Alois Schweißer, Steuer - Praktikant, für das Steueramt Kitzbüchl; Theodor Rohner, Steuer-Praktikant, für das Steuera mt Dornbirn. ^ Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Handels- u. Gewerbe- Kammer Innsbruck am 26. Oktober 1354

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 10.06.1908
Descrizione fisica: 8
in Verhandlung, es wäre also für die Abgeordneten Pflicht gewesen, im Saale zu sein. Die angebliche Konfusion hat nicht bei der ersten Abstimmung geherrscht, sondern erst bei der zweiten wegen Fest stellung des Stimmenverhältnisses, weil niemand glauben wollte, daß ein wichtiger bauernfreundlichrr Antrag auch nur hätte durchsallen können. Die Ent schließungen auf der gestrigen Versammlung wurden einstimmig gefaßt, auch Dr. v. Euggenberg wagte hier nicht, den Antrag gegen Erhöhung der Steuer

(Reblaussrage) vor und erteilt ersterem das Wort. Pfarrer Schrott bemerkte, am 28. April habe es im Landtage geheißen, weder Regierung noch Parlament plane die Branntweinsteuererhöhung, es sei noch keine Gefahr, ain 28. Mai hieß es in Bozen, die Steuer komme, die Abwehr sei umsonst, die Weinbauern hätten gar kein Recht, die Be freiung zu fordern usw. Wir wollen aber unsere Pflicht tun und wehren so viel als möglich, wir haben schon an der Reblaus genug, die neue Steuer erhöhung ist unerträglich

. Die Erhöhung ist eine große, 50 K für den Hektoliter Alkohol oder 25 K für den 50grädigen Trinkbranntwein. Die Steuer ist jetzt schon 80 K hoch für den Hektoliter Alkohol. Sie beträgt für Oesterreich 109 Mill. K, für Deutsch- südtirol K 500.000 und jetzt soll sie von 90 au ? 140 K erhöht werden. Der Schaden ist ein großer, es entgeht den Bauern der ohnehin kleine Gewinn, die kleinen bäuerlichen Brennereien gehen ein, weil sich das Brennen nicht mehr rentiert und der Tresterbranntwein so teuer

wird, daß ihn niemand kaust, den Profit haben die großen Spiritusfabriken und Fuselmacher, die viel schneller, mit technischen Vorteilen und viel billiger arbeiten, diese bekommen allen Branntweinhandel in die Hände. Wenn durch die Steuer auch der Spiritus etwas teurer wird, der kalte Fusel wird nicht teurer, sondern nur schlechter (also billiger) hergestellt und die Schnaps- pest steigt. Hört das Brennen auf, dann kann die Trester nicht mehr als Viehfutter benützt werden, weiters drückt die Nichtverwertung

der Trester die Maischepreise bleibend. Der Preisrückgang um nur 1 K würde schon für Deutfchsüdtirol einen Aus fall von 500.000 K bedeuten. Diese Steuer können die Weinbauern nicht ertragen. Sie haben schon gelitten genug unter Schimmel, Weinzollklausel, nun steht die Reblaus vor der Tür und erfordert voll ständig neue Kultur, die für Deutschtirol 28 bis 30 Mill. Kronen kostet, die Produktionskosten sind gestiegen usw. Da hat der Bauer Ursache, sich zu wehren, aber auch der Konsument, da für's Geld

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 29.01.1924
Descrizione fisica: 6
, Steinkohle Kots, Briketts Wer 100 q, Torf über 100 q. «Im übrigen Metten folgende Zusätze: Für Tssig, Obstwein <Zider)und« andere aus Flüch en bereitete Getränke sind 60 Prozent der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrichten. Der Most und frische Trauben sind mit 90 lbe«zw. KS Prozent der für den Wein ifestgesetzten Steuer besteuert. Die «Besteuerung beschränkt sich jedoch ruf den Most und auf die Trauben, welche in 5ie Verkaufslokale und> ainstoßenden Keller ein- zefllhrt werden. Für die frischen

Trauben «kann! die Steuer das Doppelte jener Steuer erreichen, welche für «den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwem, das Tssigwasser «und der Herling «(unreife Traube) sind mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge fäßes angesehen, «welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die «gleiche Weise wird b-ie Steuer für die alkoholischen Ge tränke, «das Bier, die Kracherln (kohlensäure- haltigen Getränt«) «und' die Mineralwässer in Flaschen

, eingehoben und liquidiert. Die Steuer für das Vieh «kann auf Grund 'les Gewichtes oder «auf Gmmd des frisch «ge schlachtetem Fleisches abzüglich 20 Prozent für jene Gemeinden eingehoben werden, welche die nötigen >Gewicht«e besorgen. Das nur gekochte und in Dosen konservierte Fleisch unterliegt der Steuer, welche für das friscye Fleisch festgesetzt «ist. Wr das frische Fletsch, «Ich»» von Nenn stammt, dk tn an deren Gemeinden geschlachtet «wurden, erhöht sich die Steuer um S0 Prozent. Für da» Fleisch

zweiter Qualität «und für da» Gefrierfleisch wird die Steuer hingegen um die Hälfte bezw. um ein Drittel herabgesetzt. Meran, SS. Jänner 1S24. 7K Sebml»«ag»feier Josef Prihi. langjähr. Obmannes des Armenkomitees lm Versor- gunashause Meran. Nach einer von Dr. Johann Kröß zelebrierten gesungenen Festmesse in «der Hl. Geistkirche versammelten sich in der großen festlich geschmückten Veranda des Versorgung?- Hauses «essen Bewohner und nun erschien um zg Uhr >der Gefeierte Mit seiner Gattin, Dr. KnSß uird

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 11.05.1921
Descrizione fisica: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 26.03.1923
Descrizione fisica: 8
der Anmeldung und Nachmeldung und der Ansuchen um Steuer befreiung und Abschreibung, z. B. bei Essig erzeugung, Brandschäden usw. Bei Diebstahl gibt es für gestohlenen Wein keine Steuerabschrei bung, weil der Fiskus annimmt, daß der gestoh lene Wein schon doch getrunken wird. Der Re ferent besprach dann die Durchführung der An meldekontrolle, welche bei Anmeldungen bis KW Hektol. von den Finanzorganen, bei größe ren Lagern durch einen eigenen und einzigen Inspektor besorgt wird. Nach der abgeschlosse nen

Anmeldung werden die Anmeldungen an der Gemeindetafel öffentlich ausgehängt. Der Referent erörterte die Zahlungsmodalitäten in den verschiedenen Fällen, insbefonders bei den Weinhändlern, den Vorgang bei Versendung von Wein, insbesonders vor der stattgefundenen Kontrolle. Ohne steuerämtliche Zirkulations- bollette darf keine Weinsendung erfolgen. Ein wichtiges Kapitel bilden die Strafen für Steuer hinterziehung. Außer der Steuer ist in solchen Fällen das 2fache bis Mache des Steuerbetra- ges

auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Herr Bosca- roll i-Rametz schnitt die Frage an, ob bereits abgeschlossene Käufe infolge der Weinkonjum- fteuer rückgängig gemacht werden können, wenn nämlich der Käufer, dem nack dem Gesetz die 20 Lire Steuer auwelaster werden, erk^c, so sei ihm der Wein zu teuer. (Rücktritt nicht zulässig.) Während eine Reihe von Anfragen (Pfla- sterwirt-Lana, Lochman-Gratsch, Bachguter-Al» gund) beantwortet wurden, sand sich der Abg. Dr. Reut - Nikolussi in der Versammlung ein und erhielt

die möglichsten Erleichterungen zu erzielen. Im Verein mit den Trienter Popo- lari hatten die Abgeordneten versucht, die Wein Konsum st euer abzuwenden. Das mißlang einerseits wegen der auf die Gleich machung abzielenden Tendenz der neuen Regie rung und andererseits wegen der Agitation der Interessenten in den alten Provinzen, die uns keine Bevorzugung gönnen mochten. So gelang es nur, die Einführung im letzten Jahr zu ver zögern. Jetzt wurde die Steuer «eingeführt, ohne die Abgeordneten zu fragen. Der Redner

gewohnt ist. die Aufklärungen des Abgeordneten wurden mit lebhaftem Beifall bedankt. Es folgte eine Reihe weiterer Anfragen und Bescheide. Herr Tobias Kirchlechner-Ott- manngut brachte die Frage auss Tapet wie sich die Weinkonsumsteuer bei jenen Wirten aus wirkt, die zugleich Produzenten aber nicht Händ ler sind. Die Steuer wird sällig am 15. August bei der Revision. Herr Obmann Weithaler- Marling befaßte sich mit den Methoden, wie die Im südslawischen Königreich findet der völkische Gegensatz

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 12.12.1923
Descrizione fisica: 6
Mittwoch, dm ZA. SßMi»«? IM. .ZNeraae, Aeiwn»' Voltswirlschafiliche Rundschau. Praktische Steuerfrageu. Won Dr. Otto Guem. VI.» Eine Seite des Steuergssetzes, welche auch verdient, etwa» eingehend gewürdigt zu werden, ist die zivilrechtliche Seite der Sicherstellung und eventueller Sanktionen. Im italienischen bürgerlichen Gesetzbuch findet nach Artikel 1SS3 ein Privilegium für vi« EiHebung von der Steuer vom benzeiglichen Vermögen Anwen dung. Da das italienische Bürgerliche Gesetzbuch

, aber nur hinsichtlich -des laufende» und des vorhergehenden Steuer jahres. Als Nachfolger >im Betriebs wird der jenige angesehen!, der in den Betriebsräumen, sei es mm in sämtlichen oder auch nur in einem Teile derselben, dieselbe Art des Handels oder dasselbe Gewerbe betreibt. Bei Kollsktivgesellschaften haften die einzelnen Teilhaber solidarisch für die Stauer aus dem Betriebe des gemeinsamen Geschäftes ganz un abhängig von der eigenen Steuer aus den eige nen 'Einkünften. Wichtig ist der nächste Absatz bezüglich

erbringen können, eben so müssen sie die Bezahlung der bereits verfal lenen Steuervaiten nachweisen. Der Nachweis der Einbekennung der Forderung «wird «erbracht mittels einer Bestätigung des Agenzia, daß diese Forderung im Stsuerb.Äenntnis erfolgt ist; der Nachweis deir Bezahlung der Steuer- , raten wird mittels Quittung von dem Cssatore (dem Steuereinheber) erbracht. Di« Gerichtsbe hörden sind verhalten, über diesbezügliche Ein gaben bis zur Erbringung dieser erforderlichen Beweise für die Erfüllung

an sie Jnten'- danza dt Finanza in Trento zu, -und zwar in nerhalb zweier Monate von der Verständigung der Strafe durch den Agenten. Nach Ablauf dieser Nedursvflicht wird die Mhrgebühr in die Steuerrolle emgeiragen und zugleich mit der Steuer behoben. iBestraift wird ferner das Nichterscheinen vor dem Agenten, wenn kein triftiger Entscbul- digungsgrund -vorliegt und zwar mit einer Strafe von ö bis SV Lir-k Die gleiche Strafe im selben Ausmaße bat 'devjengie zu gewärtigen, der dem Agenten die Besichtigung

durch ihren Prinzipal .versteuert wird, verhalten, andere Einkünfte <z. B. Zinsen aus einem ausgeliehenen Kapital oder Pensionen) eigens zu fatieren. Die nächste Frage ist die: Wo und «wann muß ich fatieren? Die Einbekennung erfolgt in der Gemeinde in der die Steuer zu entrichten ist, wo der Steuerpflichtige seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Gesellschaften und Geschäftsleute!, welche meh rere Filialen errichtet haben, oder auch solche, welche mehrere Wetrisbswertstätten haben, haben nur ein Bekenntnis einzubringen

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 03.06.1908
Descrizione fisica: 8
eine sehr geringe Zahl. Die Branntweinsteuer wird gewiß erhöht! „Die Vertretung aller Landesausschüsse hat das gefordert. (2ft nicht wahr!) „Und der Finanzminisler ist einverstanden, weil es keine andere Steuer gibt, die erträglich ist. (Kapiialsstcuer!) „In keinem anderen Lande Europas gibt es eine so kleine Branntweinsteuer wie in Oesterreich. „Wir haben ja das Freibrennen, das haben alle Alpenländer! „Wenn wir für den Weintresterbranntwein eine Ausnahme verlangen, so wird diese Forderung

von allen anderen Abgeordneten bekämpft, die nicht Weinbauern vertreten. Demi in allen anderen Län dern brennt man Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide! Alle Abgeordneten dieser Länder sind gegen eine Ausnahme für die Weinbauern. In Nord- iirol wird ebensoviel Branntwein gebrennt (ze ucht?), wie in Südtirol. Die Steuer trägt 0,000.000 K. In Tirol wird nur sehr wenig ranntwcin erzeugt, 1,070.000 K Steuer, ein rvzent der ganzen Steuersumme. Das ist sehr enig! Unsere Steuerleistung ist verschwindend lein

folgendes: Der Eindruck der Reden der Herren lleichsratsabgeordneten v. Gugenberg und v. Leys t für uns Weinbauern wohl ein sehr entmutigender; >arnach wäre alles schon verloren. Wir hoffen aber md fordern, datz die Abgeordnten so energisch vor- ichen, wie es Dr. Dorfmann angekündet. Sonst md wir verloren. Die Behauptung, datz alle Landesausschüsse die Erhöhung der Branntwein teuer verlangt haben, ist nicht wahr. Der gewesene Landesausschutz Dr. v. Wackernell hat sich ausdrücklich legen diese Steuer

erklärt mit der Begründung, ah die Tiroler Weinbauern eine solche Belastung bsolut nicht vertragen, weil sie jetzt die Reblaus m Lande haben. Die Herren Abgeordneten sollen >4 ja durch allerhand Versprechungen der Regierung . Der BurggrLfl« über günstige Pauschalierung der Brennsteuer und pauschalweise Abfindung mit den Gemeinden nicht einfangen lassen. Die Regierung ist gegenwärtig mit solchen Versprechungen sehr freigebig, nur damit Abgeordnete und Steuerträger die Steuer schlucken

. Wenn aber einmal die Steuer angenommen ist, so zieht die Regierung diese Begünstigungen wieder nach und nach zurück, wie sie es bisher getan. „Geradezu befremdet haben uns die Ausführungen des Herrn Abgeordneten v. Guggenberg. datz nämlich alle jene, welche Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide brennen, Gegner einer Begünstigung der Weinbauern sind. 2a, um Gottes willen, hat denn der Herrgott alle diese Lebensmittel zum Brennen wachsen lassen? Das Obst, die Kartoffel, das Getreide ist doch nicht zum Brennen

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.03.1921
Descrizione fisica: 8
der Vorsitzende den Mngistrntsantrng auf Genebmlgung derselben zur Abstimmung und wurd« dieser An- trag einstimmig angenommen. Hieraus schritt der Vorsitzende zum Dcdeckungoantrage: 1. An direkten Steuern: a) aus die Grundsteuer 200 Pro- 5 ent der ärarischen Steuer 3735 Lire; b) aus dt« Hauszinssteuer 80 Zrozent der ärarischen Steuer, 17.040 Lire: c) auf die 5prozenilge Hauszinssteuer 60 Vrozent der ärarlschen Steuer, 1142 Lire; an 200 Prozent von der ararischen Steuer zur allgemeinen Erwerbssteuer 1. Klasse

, angenommen bei einer Staatssteuer von Lire 22.877.66 und von der Hausicrstcucr per 730 Lire, 47.215 Lire: e) 200 Prozent des gleichen zur Erwerbsstcucr 2. Klasse, 8070 Lire; s) 200 Prozent des gleichen zur Rentensteuer, 800 Lire: g) 200 Prozent desgleichen zur Bcsoldunnssteucr: h) 10 Prozent desgleichen zur Einkommensteuer, Llr» 4338.33°, zusammen: Lire 82.340.33. 2. An direkten Steuern: a) auf Bier ver Hektoliter 10 Lire, 400 Lire: b) auf Wein 80 Prozent der ärarlschen Steuer, 7000 Lire; c) auf Frisch

60 Prozent der ärarlschen Steuer, 2000 Lire; d) auf Spirituosen über 50 Prozent Alkoholgehalt per Hektoliter 10 Lire, von 40—50 Prozent Alkoholgehalt 5 Lire, und bis 40 Pro- zent Alkoholgehalt 3 Lire, auf Grund der Faticrung, respektive der Schätzungskomiuission: e) voraussichtlicher Ertrag der Prloatweln- steuer aus Bier und Spirituosen: s) Wertzuwachssteuer 1200 Lire; Summe: 14.600 Lire. Zusammenstellung: a) an direkten Steuern 62.340 Lire: b) an indirekten Steuern 14.600 Lire: Summe der Bedeckung

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 28.02.1924
Descrizione fisica: 12
sehr wesentlich erhöht worden. Eine Erklärung hiefür konnte man nicht oder nur teilweise erhalten, so daß die Abfassung der zahlreich elngkbrachten Re kurse sehr erschwert wurde. Die Bezirks- fteuerkommifsion habe zwar die vom Steuer agenten angesetzten Ziffern ermäßigt, aber der Steueragent hattest ausnahmslos gegen diese Ermäßigung bei der Landes-Steuer- kommifshn Berufung eingelegt, die anfchei- nend ebenso ausnahmslos gebilligt wurde, so- daß die Steuerträger wieder die zccerst vom Steueragenten

bunden und die Wirkung derselben ooraus- fichtSch eine fragliche. Wke kommen die. Steuerträger dazu, durch 4 Jahve eine ungebührlich« Steuer zu zahlen, ohne sich dagegen wehren zu können? Das . Gefühl ungerechte Lasten tragen zu müssen, erzeugt einen bitteren Unwillen, Die Genos senschaft als Vertreterin der landwirtschaft lichen Interessen solle trachten, hier Abhilfe zu schaffen. . Der Vorsitzende erklärte, daß er von der Stimmung der bäuerlichen Bevölkerung in diesem Belange wohl unterrichtet sei

Zu schlag genommen, was seitens des Steuer- agenten nicht gebilligt wurde, da die Tabelle wie erwähnt 35 bis 60 Prozent vorsieht. Es mag sicher unbillig fein, wenn z. B. auf einer großen Wiese nur einige - tragbar« Bäume stehen, 40 bis 60 Pwzent Zuschlag zu rech nen. In solchen Fällen hätte der Besitzer vielleicht 'richtig mir sollen dech tatsächlich be pflanzten Teil den vorgeschriebenen Zuschlag machen und für das übrig« Grundstück gar keinen. Natürlich haben die Leute diese Aus- fasfmig nicht gekannt

sofern di« Herabsetzung des Reinertrages 30 bis 80 Lire überschritt, fast durchwegs angefochte» und der Landeskommission zur Entscheidung vorgelegt hat, di« wie die Beschwerdeführer richtig erwähnen, yon der Landessteuerkom- mistion ausnahmslos im Sinne des Steuer agenten entschieden hat. Ob die Vermutung richtig ist. daß die Landessteuerkommission die Akten gar nicht prüfte, entzieht sich seiner Beurteilung. Er sei beauftragt mitzuteiken. daß die gewählten bäuerlichen Vertreter

: Zu dieser An gelegenheit bemerken wir. daß die in den heurigen Steuerrollen verzeichneten steuer pflichtigen Reinerträge auch hinsichtlich der Bodenertragssteuer für das nächste Jahr be richtigt werden können. Die diesbezüglichen Richtigstellungserklärungen sind in der Zeit vom 1., Mai bis 31. Juli 1924 bei den Steuer agenturen einzubringen. Die in dieser Zell nicht berichtigten Reinerttäge werden als vom Steuerpflichtigen bestätigt angenommen. Auf diese Richtigstellungen werden wir schon noch seinerzeit besond ers

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 12
Data: 19.03.1895
Descrizione fisica: 12
Beilage zu Nr. 23 des „BurggriiAcr' vom 19. März 1895. Zur Steuerreform. (Schluß.) Wie Sie gehört haben, ist dieser Zuschlag deswegen nothwendig, weil er alr Aequivalent für den bereits in der Erwerbsteuerhauptsumme enthaltenen Nachlaß gilt, und der Heine Steuer träger ist durch die Kontingentirung in die Lage versetzt, daß diese- Minus ihm bei seiner Bor- schreibung berechnet wird. Betreffend die Wahl sätze nehme ich dieser Minus wieder dazu und ergänze er, um auf diese Weise zur alten Steuer

, dann werden wir allerdings den heute bestehenden Wählern das Wahlrecht er halten, aber in einer absehbaren Reihe von Jahren wird er dazukommen, daß die Fünf guldenmänner unter den Erwerbsteuerträgern stetig abnehmen und ihre Zahl sich von Jahr zu Jahr verringert. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Eine weitere Bestimmung dürfte nothwendig sein für die besonders nach § 5 des Erwerb steuergesetzes von der Steuer Befreiten. Wie Sie wiffen, setzt der § 5 für eine gewiffe Kategorie dürftiger Steuerträger

die Fakultät der Kom- miffion fest, solche von der Steuer vollkommen zu befreien. Für diese Erwerbsteuerträger möchte ich auch vorgesorgt haben. Auch diese sollten einerseits in der Beziehung, als sie heute Wähler sind, Wähler bleiben, und sollen ihr Wahlrecht, ihren staius guo auts erhalten. Aber auch für die Zukunft möchte ich für diese Wähler sorgen, und ich glaube, daß diesen Wählern nicht schwerer zu helfen ist, als allen Anderen. Wenn Sie die §§ 48 und 49 ansehen, so werden Sie sehen

, daß die Borschreibung dieser Befreiungen im Gesetze vorgesehen ist. Es exi- stirt- eine Borschreibung, und wenn die Betreffen den auch von der Steuer befreit sind, so haben die Behörden auch hier wieder die Borschreibung, die allerdings Mne fingirte ist. Zu dirjer^Borschreibung würde ich in gleicher Weise wieder '15 Prozent hinzuaddiren, wie ich die- bei den anderen Steuerträgern machte. Ich weiß sehr ° wohl, die Grundzüge, die ich da vor bringe, niilssen erst formell sich herauskrystallisiren. Die Stilisirung

eines solchen Antrages ist nur einer, nämlich der zwischen der zweiten und dritten Lesung der Steuer reform (Zustimmung.) Nach der zweiten Lesung wiffen wir genau, welche Bestimmungen die Steuerreform enthalten wird. Wir sind dann genau in Her Lage, den Einfluß der Steuer reform aus den Bestand des Wahlrechtes zu be urtheilen, wir sind dann genau in der Lage, unsere Beschlüffe zu formuliren und zu präzi- siren, und anderseits entgehen wir dann der Gefahr, daß die Steuerreform fendgiltig be- schloffen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 27.06.1897
Descrizione fisica: 12
. Oesterreich und die Deutschen dürfen an die bestehende Majorität nicht ausgeliefert werden. Die Wähler deS neuen Reichs- ratheS sollen die Thaten und Absichten Badeni'S, die nun erst sich enthüllt haben, entweder genehmigen oder verwerfen. Die Emerbstelltt-EMritUg Meran, 2K. Juni. Im Laufe des Monates Juli wird eine der wichtigsten Maßnahmen zum Vollzuge der Steuer- Reformen aktuell werden; die Abgabe der Erwerb steuer-Erklärung. Diese Mitwirkung der Köntri- buenten an der Veranlagung der neuen Steuer

Elemente der Veranlagung dienten. Vor Allem aber kommt folgendes Moment, und zwar, wie wir ausdrücklich hervorheben, auch für diejenigen in Betracht, welche als wirklich „redliche Staatsbürger' sich der Abgabepflicht unterzogen : die Abolition der bisher begangenen Steuer - Uebertretungen. DaS neue Gesetz bestimmt nämlich, daß die aus Anlaß der Steuerveranlagung erfolgten Erklärungen in keiner Weise zu nachträglichen Aenderungen der be reits vollzogenen Bemessungen benützt werden dürfen

, und daß aus diesem Anlasse auch keine rückwirken den Strafverfolgungen stattzufinden haben. Diese Norm ist für einen sehr großen Theil der Steuer- lräger von Wichtigkeit. Auf Grund der Gewerbe- Novelle haben die Behörden bisher vielfach eine Spaltung der Betriebs-Kategorien in Unterabtheil ungen vorgenommen; daraus und infolge deS AlterS mancher Gewerbescheine ergibt sich nicht selten ein Unterschied zwischen den bei den Steuerbehörden ge» führten Betriebsbezeichnungen und den thatsächlichen Verhältnissen

, wenn eine unselbständige. Zweiganstalt mit der Hauptanstalt in einem unzertrennlichen Zu sammenhange steht. Hier ist zu beachten, daß die Frist zur Einbringung von Gesuchen wegen gemein samer Vorschreibung der Steuer für solche Anstalten bereits Ende Juni abläuft. ^ Wir ? gelangen nun zum Inhalte der abzugebenden Erklärungen selbst. Bei Abgabe deS5 Bekenntnisses wird jeder Steuerpflichtige sich- vorzuhalten -haben, daß eine Uebertretung des Gesetzes als? Steueroer- heimlichung oder selbst Steuerhinterziehung

nicht unterlassen,, wenn dieselbki zur Beurtheilung seine? Betriebes. gegenüber^ dW Konkurrenzbetrieben wichtig sind. Hier ist güch dir HauLindustriellen (Hilfsarbeiter ^.außer demzHaufe') Erwähnung zu thun. Ob diese HauSindastriÄen d« öder nicA ist für die.' BeurHchmg., dH/ des dieselben, beschäftigenden. Unt'emehinerS AM HAang^ Doch'ist zu Hestchten, baß ^von demMMMMiebe eines UnternehMr» W , der Von M beWmgD besteuerter HisüHOuMellen mchr Steuer,entMt^./Mden soll «U.vöu'eM ' Mz gwchcy^eq^Mrlrbe

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