von !e bis zum ö. November im Gemeindesteuer- le nachstehende Steuerlisten während der Amts- à zur öffentlichen Einsichtnahme fürs Publi- ^ aufliegen: Patentsteuer, Lizenzsteuer, Cx- ^kasseemaschinen-Steuer, Steuer für Aufschrif- in fremden Sprachen, Steuer für Platzbele- , Schaufenstersteuer, Mietwertsteuer, Dienst- m-, Klavier- und Billardsteuer, Hundesteuer, Merksteuer, Beitrag für die Müllabfuhr, Ka- ijimmgsbeitrag, besonderer Kurbeitrag und ürag sür Häuser, welche von der Gebäudesteuer mt sind. Von einem Mlo
n die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Wchtungen des Anieihezeichners erklärt, -esitzer, die bereits in die Rolle der Grundsteuer ^tragen sind und deren Besitz nicht hypotheka- h belastet ist, haben außer den Einzahlungen »ttlei Formalitäten zu erfüllen. Das Steueramt °rgt selbst die Schätzung des Besitzes und be, M auf Grund dieses Wertes das Ausmah der ottordentlichen Steuer, die der Besitzer durch 25 z« entrichten hat, zu weichem Zwecke er in betreffende Steuerliste ab 1. Jänner 133? ein igen
wird, sodah der Esattore die Steuer m ^gewöhnlichen Zweimonatsraten einHeben kann. Wenn jedoch der Besitz mit Hypotheken belastet > lvorausgefetzt, daß die Hypothek vor dem S, tober 1936 regelrecht überschrieben erscheint u> -Ankommen aus den Hypothekarkrediten für ' Einkommensteuer satiert ist) so hat der Besitzer ' Recht, daß auf sein Ansuchen die Hyvothek in r °>n 1. Jänner 19S7- tatsächlich schuldenden Höhe ' dem àmtlich festgestellten Schätzwert des Besit- „abgezogen wird. Jedoch muß
, der mit der Einhebung der Steuer, sowie der Zeichnungsquote betraut ist, er legt. Man wird nun fragen: wie kann ich dem Bank institut die auf meinen Namen zur Änleihezeich nung vorgestreckte Summe zurückerstatten? Darauf ist zu antworten, daß die Summe, wenn man will, überhaupt nicht der Bank zurückerstattet werden muß. Denn die Bank behält, nachdem sie auf Ver langen des Zeichners vorgestreckte Stimme dem Steueramt eingezahlt ist, das provisorische Zertifi kat und in der Folge den definitiven Anleihetitel