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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 5 di 16
Data: 19.05.1927
Descrizione fisica: 16
steuer für 1926. In letzter Zeit sind wieder mehrfache Beschwerden gegen die von den Steuerämtern abgeforderten Steuer- Voreinzahlungen für das Jahr 1926, und zwar namentlich von Steuerzahlern im Steuerbezirke Kufstein erhoben worden. Es ist leicht begreiflich, daß solche Zahlungsauf, for'derungen die betreffenden Steuerzahler der gegen- wärtigen wirtschaftlichen Krise in große Aufregung brin gen, ohne daß jedoch nach dem gegenwärtigen Standpunkt der Gesetzgebung gegen diese Maßnahme Abhilfe

ge schaffen werden könnte. Denn nach 8 1 des Steuerein hebungsgesetzes vom Jahr 1925, BGBl. Rr. 373, ist in dem Falle, wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die Schuldigkeit an einer direkten Bundessteuer dem Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht sorge- schrieben wurde, die Steuer in den gesetzlichen Einzah lungsterminen, im Ausmaße des letzten, dem Steuer- pflichtigen zur Selbstzahlung vorgeschriebenen Jahres steuerbetrages solange voreinzuzahlen, bis die neue Schuldigkeit vorgeschrieben

ist. Was speziell die Einkommensteuer betrifft, so be stimmt der 8 226 des PStG., daß diese Steuer ohne vorgängigen Zahlungsauftrag in einem jeden Kalender jahre in vier gleichen, am 1. März, 1. Juni, 1. Sep- tember und 1. Dezember jeden Jahres fälligen Raten nach Maßgabe des letzten, dem Steuerpflichtigen vorge schriebenen Jahressteuerbetrages gegen spätere Einrech- nung in die für dieses Jahres im nachhinein vorzufchrei- dende Einkommensteuer voreinzuzahlen ist. Rach diesen gesetzlichen Bestimmungen

den der letzten Jahresvorschreibung zugrunde gelegten Einkommen ein wesentliche Verminde rung eingetreten ist. Lin solcher Fall tritt insbesondere auch dann ein, wenn beispielsweise in die Einkommen- fteuerbemessung für 1925 ein namhafter Betrag aus dem im Jahre 1925 erzielten Holzerlös einbezogen wurde, ein' solcher Holzerlös aber für das Jahr 1926 überhaupt nichr oder gegenüber 1925 nur in einem verhältnismäßig un bedeutenden Betrag in Anschlag zu bringen ist. In solchen Fällen haben oie betreffenden Steuer

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 09.05.1928
Descrizione fisica: 6
an dm Betriebssteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken Es steht fest, doß in zahlreichen Provinzen »och immer die Lizenzstener sür den 'Ausschank von alkoholhaltigen Getränken eingehoben wird, laut Dekret vom 23. Oktober 1932, ver schärft lind obligatorisch gestaltet durch das fol gende Dekret vom 18.'Nov. 19Z3, Nr. 2538. Diese Steuer wurde den Gemeinden zu gestanden und damit die ehemalige Steuer für die Konzession der Li-zenz umgewandelt. Die Höhe dieser Gebühr wird nach dem Miet- wert: des Betriebes

bemessen und kann sogar 5>9 Prozent desselben für jene öffentlichen Be triebe, in denen alkoholische Getränke aus geschenkt werden, erreichen. Wein, man in Betracht zieht, daß diese Steuer nur für diejenigen Räume, in denen tatsächlich.Alkohol ausgeschenkt wird, eingeho ben wird, tan» man verstehen, zu wie vielen Unzukömmlichkeiten die Bemessung ' dieser Steuer, die an sich sehr «drückend ist, führen kann. Aus diesem Grunde hat sich der ehemalige Verband der Inhaber öffentlicher Betriebe

. M d. «. ?s!.à so^ào 7«i.4S2 Viktor em2nuvl.pi->»- 2 Nach langen Bemühungen wurde das De kret vom 13. Februar 192ö, Nr. 1l7, erreicht, das bestimmt, daß an Stelle dieser Steuer bei ihrer Einfuhl ins Gemeindegebiet eine Ge- meindezuscchsteuer einzuheben sei. In diesem Falle hätte jedoch auch die Steuer in ihrem früheren Ausmaße, nämlich l> Prozent 'des Mieàerles. wenn die Lizenz für die Eröff nung eines nenen Betriebes, und ein Zehntel von sechs Prozent, wenn dieselbe -für die jähr liche Erneuerung eingeholt wird, bestehen

blei ben können. Gleich rmch der Verösentlichung des Dekretes machten die Geineinden von der ihnen zu gestandenen Erlaubnis Gebranch, denn es war klar, daß die Einhebung der Quote auf dein Wege der Konsumsteuer einen bedeutend höheren Ertrag abwarf als es jener war, der durch die Steuer auf den Verkauf von alko holhaltigen Getränken hereinkam. Ans der Feststellung jedoch, daß uns von zahlreichen Sektioneil immer noch Rekurse über das Weiterbestehen 'dieser Steuer zukom men, haben wir ersehen

, daß einige Gemein den diese Steuer trotz der ihnen durch das ob- genannte Dekret gemährten Erlaubnis, die Quote auf dem Wege der Konsumsteuer cinzu- heben, beibehalten, haben. Damit nun der fascistische Lerban'd der Kauf mannschaft eine en<>sprech:nde Aktion beim Finanzministerium unternehmen kann, aus daß.von demselben die noch ausständigen Ge meinden aufgefordert würden, die Option an zuwenden, 'die gleichzeitig >für die Gemeinde vorteilhafter und für die Inhaber von öffent lichen Betrieben weniger belastend

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 16
Data: 06.10.1906
Descrizione fisica: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 10.09.1924
Descrizione fisica: 6
Mittwochs tv. September 1SS4 .Menmee Z«Nm»s'. Veite » Volkswirtschaftliche Rundschau. Steuer auf den Konsum von Gas und elektrischer Energie. Aitf den Verbrauch von Gas und elektrischer Energie wird ein« Steuer in folgender Höhe einqehoben: 1. von 1V Cent, pro Kubikmeter Gas. welches bestimmt Ist zur Beleuchtung oder zur Heizung und aus Mineralölen erzeugt wird, fenrers von Azetylenyos: A von, 2^ Tont, ftir jeden Kubitnveter Gas sicherer Erzeuo»«ny zum Gebrmvche von Be» Kslchtumg oder Heining

: 3. vo» 2 Cent, fiir je^do Hektowatüstimde elek trischer Energie zum Gebrauche von Beleuchlkmy oder BecheiAMK iveim diesbezüglich 'die in, Geisetze vom Juli l!>17 festigelegten. Normen beobachtet werden. Die Mischung vo»k wel<l?es dem Punkte 1 mit solchem welci^es dem Punikte 2 unterliegt MN Mel'rmiche der Bere,Mlm«n oder 5)ei,,m>g unterliesit einer Steuer in, Ausmäste von lN ,md 2^ Cent., je nachdem sie glei<1>»nertig In Ihrem Brennwerte sind. Stmerfrei Ist der Kebrauch von was und elektrischer Energie

«und Fahrzeugen ausgenommen Wägen und Automobile anigetbrächt isind. Für diese Ap parate Wird diese «Steuer nicht im Sinne des Artikels 2 dieises Gesetzes bezahlt, sondern im Sinne der Abfertigung. Veränderungen im den Werkstätten, welche diesem Gesetze «unterworfen sind, unterliegen einer Anzeige genM den betreffenden Vestim-, muingen dieses Gösetzes. Im Fall«, der gescim- > ten oder teilweisen Abtretung einer Wertstätte! oder muh einer Transformation «muh der Neu- nde linlnechaib 2 Monaten von der statt

die > Kaution der früheren Firma »solange gesperrt, bis die neue vom Neueintretenldeni «nicht erlegt ist. Das technische Amt hat die Vollmacht in der i Zeit zwischen der Gründung und dos regelmW-' gen Betriebes einer WertWtte die Steuer zu j erlassen bis zm Ausprobe und Kolüaudierung l der Apparate, doch darf diese Zelt nicht länger > als S Lage dauern. ! Die Betriebslizenz gilt Mr die Person, für I die Firma oder «für die «Werkstatt und für die ' Gemeinde oder die Genreiniden «welche in dersel ben

alle Monate gemacht «werden und zwar mit Ausnah me des Punktes 3, welche mir einmal im Jahre zu machen sind. Die Fabrikanten müssen, femver m ihren Erklärungen eigens die Giesamtproduk- tio-n sowie den steuerfreien! Kon/Pum «anführen. Die Steuer «wird bezahlt direkt «vom Fabri kanten an das Schatzamt mit dem Regroßrechte gegen die Konsumenten. Die Bezahlung der Steuer von Seiten «des Fabrikanten muß auf jeder Zahkungsbelstütdgunig des 'Fabrikanten an die Konsumenten ersichtlich Mnacht

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Dolomiten
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Pagina 6 di 16
Data: 29.11.1930
Descrizione fisica: 16
: Bei Deutsch- matrei sind drei Burschen, die Brüder Lener und Franz Riedl, wegen zahlreicher Cin- bruchsdiebstähle verhaftet worden. Einer der Verhafteten steht im Verdachte, an dem am Redakteur Gufler verübten Raubmorde be teiligt gewesen zu sein. Volkswirtschaft HMeunsen in -er Steuer Einhebuns Bessere Verständigung der Sleucrträger. — Entgegenkommen bei Abfertigung der Par- kelen. — Herabsetzung der Verzugszinsen. In der „Gazzetta Ufficiale' vom 22. Nov. ist das Cesetzdekret vom 6. November 1930

. Diesen Beschwerden kommt das neue Gesetzdekrst möglichst entgegen. Es enthält zudem Ab änderungen der Bestimmungen über die Pfändung und Steuerexekution, die, ohne die berechtigten Interessen der Steuerträger zu verletzen, das Verfahren beschleunigen sollen. Wir führen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekretes, soweit sie die Steuer träger selbst interessieren, kurz an. Die Zustellung der Steuervor- schreibungen (Eartelle) und der Zah lungsau ngsaufträge kann in allen Gemeinden, in denen sich keine Prätur

befindet, außer durch den Amtsboten des Stcuerpächtsrs, auch durch den Gemeindedicner oder durch den Amtsdiener des Friedensrichters erfolgen. Die Stsuervorschreibungen können überdies den Parteien mittels rekommandierten Briefen zugestcllt werden. Damit den Steuerpächtern genügend Zeit zur Verständigung der Parteien bleibt, be stimmt das Gesetz, daß ihnen die Steuer rollen mindestens 30 Tage vor Ende der ersten Steuerrate zugestellt werden müssen. Wenn die Steuerrollen verspätet zugestellt

werden, verschiebt sich mit Zustimmung der Finanzintendanz die Steuerzahlung um -inen Termin, doch sind die Steuerträger verpflich tet, die erste und zweite Steuerrate auf ein mal zu bezahlen. Die Gemeinden müssen von i-tzt an schon bis zum 10. des nächsten Steuerzahlungs termin vorhergehenden Monates die Steuer rollen in der Gemeindekanzlei auflegen und die Steuerträger auf die Zahlungsverpflich tung aufmerklam machen. Die CraLo- zungssteuerrollen sind schon bis zum 10. Jän ner, bezw. bis zum 10. Juli

folgenden Steuerrate (bisher 8 Tage) zu stellen. Die Zahlungsaufträge müssen den Jahresbetrag jeder einzelnen Steuer und den Betrag jeder Rate enthalten. Die Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlung — an Stelle der bish-rigen „Strafgebühr (Multa)' ist jene der Verzugs zinsen getreten — ist auf 2% herabgesetzt, wenn die Partei die Steuerrate binnen drei Tagen nach Beendigung der Zahlungsfrist, das ist bis zum einschließlich 21. jedes Monats, bezahlt. Bei späterer Zahlung ist auch weiterhin

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 14
Data: 14.07.1897
Descrizione fisica: 14
, den 14 Juli 18V7« A. Jahrgang. Wie dikElmrbMkM W. In djefen. Tagen ist von. den staatlichen Steuer- administratloneu jener. Kategorie, von Steuerträgern, welche die neue Erwerbsteuer leisten müssen, ein Bogen größten. Formats zugegangen, welcher nach stehend nachgeLitdet erscheint: 'Die Steuerpflichtigen müssen dieses, Formular ausfüllen. G mag keine leiM ^'ArW ^ sein,' ^durch' di< große' 'Zahl, von FtiMiWkyi' ^ sich ^MlHjüitMten' und, wie das Gesetze fordert, „nach bestens Wissen und Gewissen

, wird mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer verkürzt wurde, in milderen Fällen mit 5V fl. bestraft. Einer Steuerverheimlichung macht sich schuldig, wer seine erwerbsteuerpflichtige Unternehmung oder Beschäftigung in der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist weder der Steuer- noch der 'Gewerbebehörde zur Anzeige bringt, sowie wer ein Hausier« oder Wandergewerbe ohne Anzeige über jenen Bezirk oder jene Zeit hinaus ausdehnt, für welche er die Steuer entrichtet

hat. Die' Steuerverheimlichung wird abgesehen von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit dem einfachen bis dreifachen Betrag, um welchen die Steuer verkürzt wurde, bestrast. Wenn sich aus den Umständen entnehmen läßt, daß die Unterlassung nicht in der Absicht erfolgte, da» Steuerobjekt zu verheimlichen, droht dafür als einer OrduungSwidrigkeit eine Geldstrafe von 2V fl. Jede unrichtige oder unvollständige Angabe, welche geeignet ist. h-e Borjchreibuvg eili'k g'ringei«» als der gesetzlichen Steuer herbeizuführen

). 12. Bei Pachtungen Angabe des Datums deS Pacht, Vertrages, Betrag deS Pachtzinses und allfälliger Neben leistungen, Bezeichnung tzes Verpächters. 13. Name des Geschäftsvorgängers. Das Geschäft Wurde von mir begründet. ! 1'4. Angabe, ob und in welcher Weise der Steuer pflichtige selbst, bei Gesellschaften die Gesellschafter, im Betriebe thätig sind. Leite den ganzen Betrieb, ver kaufe im Hauptgeschäft. 15. Art und Zahl der Beamten, Hilfsarbeiter u. f. w. mit besonderer Bezeichnung der hierunter befindlichen

und Bemerkungen. Ich bitte um Angabe, wie viel von meiner Steuer auf jedes einzelne Geschäft zu rechnen ist. Ich erkläre » hieinit, vorstehende Angaben nach bestem Wir erklären /Wissen undGewissenvorgebrachtzn haben. Unterschrist: Franz 3l Und nun die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten des Formulars: Von den oberhalb der Ueberschrift .Erklärung zur Bemessung der allgemeinen Erwerbstener' stehenden Punkten hat der Steuerpflichtige nur die „Veranlagungsperiode' auszufüllen. Die Bezeich nung deS Betriebes

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Dolomiten
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Pagina 4 di 8
Data: 11.11.1931
Descrizione fisica: 8
DZe Skeuerpflichk für 1S32 3m Sinne des im September d. 3. erlasse nen Einheitskexkes über die lokalen Finan zen hat der Podefla von Merano beschlossen, ab 1. 3änncr 1932 folgende Steuern und Gebühren zur Anwendung zu bringen: a) ANeklvertskeuer; b) Viehsteuer: c) Ziegenskeucr; d) Hundesteuer: e) Steuer auf öffentliche und privale Fuhr- werke: f) Dienslbolensteuer; g) Klavier- und Billardsteuer: h) Steuer ans Gewerbe, Handel, Künste ' und freie Berufe: i) Bakcnkskeuer: k) Lizenzskeuer

; l) Erpreßkaffcemaschinensteuer: m) Ausschriskenskeuer: n) Steuer auf Belegung öffentlicher. Plätze. Alle Bürger, welche sich in einer der nach stehend genannten Bedingungen befinden, haben innerhalb 3 Ö. November 19 31 beim Gemeindeamt während der öffentlichen Dienststunden die erforderlichen Anmeldungen zu machen. Btiekwerk: Alle jene, welche ein Wohnhaus oder sine Dependance, die mit Möbeln eigenen oder fremden Eigentums ausgestattet sind, zur Verfügung haben. Direkt verpflichtet zur An meldung sind die Hausbesitzer, welche auch für vom Mieter

zu entrichtende Steuer haf ten. Diese Steuer wird für jedes zu erhal tende Kind um 5'/ herabgesetzt. Vieh und.Ziegen: Alle jene, welche Pferde. Esel Muli, Rind vieh oder Ziegen besitzen oder halten. Hunde: Alle jene, welche Hunde besitze» oder hal» ; ten, ohne Unterschied der Rasse. Wagen: Alle jene, welche die Konzession für öffent-, ! liche oder private Wagen haben. DIenslboken: Alle jene, welche Dienstboten männlichen oder weiblichen Geschlechtes haben, und ihnen Wohnung oder Kost geben: als Dienstboten

werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wächter bei Gesellschajtcn oder Unterhaltungszirkcln Dienste leisten, wie auch die Personen, welche nur einige Stun den des Tages Dienst machen. Für diese ist die Steuer am die Hälfte ermäßigt. Klavier und Billard: Alle jene, welche eines oder mehrere Kla viere oder Billards besitzen, gemietet haben oder unter einem anderen Titel in ihrem Be sitz haben, gleichgültig, ob sie benützt werden oder nicht. Gewerbe. Handel. Künste, freie Berufe

): es ist gleich gültig. ob der besetzte Platz auf oder unter dem Straßenboden li 'gt. Wer seiner Pflicht u;r Anmeldung nicht nachkommt, hat eine Mehrgebühr zu Zahlen, welche ein Drittel der für das ganze Jahr zu bezahlende Steuer ausinacht. Wer eine gefälschte Anmeldung vorlegt, so daß er wenigstens die Halite der Steuer hin terzieht. hat als Mehrgebühr ein Drittel der Differenz zu zahlen, welche zwischen der ge schuldeten Iahressteuer und der angemeldeten liegt. Die Anmeldung braucht nicht gemacht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 12
Data: 17.01.1925
Descrizione fisica: 12
zu re spektieren als hier in Bozen. ! ^ ! t Neuerliche schwer? Stürme in England. 17- ISnm-7 <AB-). W-sk»swn2. be sonders Irland und '«chotil-snÄ, littest in den Tagcn wieder unter furchtbaren Stür- Vor dem Hafer: Pork wuide der Dam- Bozen md Umgebung Zur Frage der Gewerbe und Berkaufssteuer. Wegen dieser Steuer sprach am 1Z> Jänner beim Präfekturskommissär Comm. Mossino eine von Handelskammerrat Told geführte Abordnung der Handels- und Gewerbetrei benden vor. für weiche Anwalt Dr. Ritz das Wort führte

Voranschlag des Präsekturskom- rnrssärs Boregno einen Ertrag von 234.ZK5 Lire aus dieser Steuer vorzesehs-i har-e. wäh rend nunmehr aus den k letzten der 28 Kars- gorien, in die die Steuerträger eingeteilt sind, allein schon 253.800 Lire an Gewerbe- und Verkcmsssteuer bogehrt werden. Gegenüber dieser Feststellung machte K-nsralsekretär Somma darauf aufmeckiam, daß durch den Ausfall de? Gememdezuichlä<ze Mi Einkom men- und Erwerbsteller eil« Budgeipost von 7lX) 000 Lire in den Einnahmen s-e eben

, weil ja auch aus den Konsmnabgaben sich eine bedeutende Erhö hung der p-räli-minierten städtischen Einnah men ergeben habe, die den Ausfall des Jah res 1924 aus den anderen Steuern zum gar ten Teils wett mache. Der Regierung? kom-- missür Hütte sich schließlich berett erklärt, «ine allgemeirve Hevabfetzung der Steuer durch Einweihung der Steuerträger in die nächst- ni«drrge Klasse in Erwägung zu zieh«, doch rsm man davon ab, weil hieüurch eine Un- giciä>hei: für diejsni>g<m entsbanden wäre, die beim ersten Teil

der hinMisgegebenen Sreuer- bemessungeit die Rekursfrist versäumt haben, sür welche die Steuer bereits rechtskräftig be messen erscheint. Es wurde daHsgsn darauf hingewiesen, das; es der Steuerkommission ermöglicht sei. über die einzelnen Rekurse der Steuerträger sine Herabsetzung der Einrei- hunH und der Steuer auszusprechen und würden sich daher die Steuerträger durch Einbringung des Rekurses gegen die Bemes sungen, die in den nächsten Tagen hinaus gehen werden (zirka 800) die Möglichkeit der Herabsetzrmg

der Steuer wahren. Es wird bemerkt, daß zum Teile anfangs Jänner gleiche Bemessungen hinausgegangen sind und daß die Returssrist in 20 Tagen nach der Zustellung abläuft. Aus der Besprechung ergab sich, daß sich der seinerzeit von Kommissär Bo-ragno vor gelegte städtisch Voranschlag stark verschoben hat. Ob der Ausfall einzelner Steuern eine Berechtigung für das Hinaufsetzen der Ge werbe- und Verkaufsstelle? um fast 400.000 Lire rechtfertige, kann ohne Überprüfung der Ergebnisse der städtischen

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 22.03.1938
Descrizione fisica: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 21.06.1875
Descrizione fisica: 8
: 1. Eugen Dengel von Bach. 2. Jo hann Linser von Bichelbach. 3. Ferdinand Spren ger von Berwang. 4. August Schwarz von Häsel gehr. TrenS. Freischießen am 27. und 23. Juni in Trens, Station Freienfeld, mit zwei Hauptbesten, ein Würgtest, vier Schleckerbesten und einer Prämie. Einlage am Haupt für 6 Schüsse a 50 kr. 3 fl. Ein Würgschuß kostet 15 kr. Ein Schleckschuß kostet -4 kr. DaS Nähere am Schießstande. Zur Einrichtung des direkten Steuer dienstes Erster Instanz. Die innere Einrichtung

- und Einkommensteuergesetzentwürfe behandelt werden; so daß sich für diese der Zeitpunkt ihres JnSleben- tretenS heute noch nicht einmal annäherungsweise berechnen läßt. Uebrigens hat unsere — zunächst dem direkten Steuer dienste gewiedmele — Besprechung Grundsätze solcher Art zum Ziele, daß ihre Verwirklichung jederzeit, und wohl am besten sogleich, ausführbar ist: sie heißen Einfachheit und Sparsamkeit. Auf die Leitung des direkten Steuerdienstes erster Instanz eingehend, möge hervorgehoben werden, daß die Roheinnahmen aus den direkten

Staatseinnahmen repräsentlren, für deren. Veranlagung, Feststellung und Hereinbringung aber eben die Steuerbehörden erster Instanz den bedeu tendsten Faktor bilden. — Während nun die Leitung diese« Dienstzweiges im Centrum dem (östr.) Finanz einst die Steuer-LandeSverwaltung mit dem vom Gu« berninm geleitet ward. Seit einem Vierteljahrhundert wechselten zwar wie derholt die Formen, Benennungen und Instruktionen der für den direkten Steuerdienst aufgestellten, be ziehentlich beigegebenen Finanzorgane

aber un- verändert bis heute blieb im Prinzipe die Ver bindung dieses Finanzzweiges mit der politischen Ver waltung. Die gegenwärtige (seit 1863) bestehende Einrichtung hat diese Vereinigung vollständig wieder hergestellt, da die als Stcuer-Reserenten bei gegebenen Finanzbeamten (Steuer-Inspektoren) auch die theilweise Selbständigkeit, die ihnen 1351 ein geräumt gewesen, nichi mehr besitzen. Ungeachtet der ziemlich langen Dauer, welche dieses System für sich hat, glauben wir. daß überwiegende Gründein

prinzipielerwiepraktischerRichtung gegen die erwähnte Vermengung zweier ganz verschiedener Verwaltungselemente sprechen, und die Organisirung des Steuerdienstes einer Umgestaltung bedürfe. Wir wollen dies näher beleuchten. (Fortsetzung folgt.) *) Ausnahmsweise fungiren die für große Städte (Wien, Prag. Trieft, Graz, Brünn, Lemberg) bestell ten Steueradministrationen als selbständige Steuer behörden erster Instanz; die Steuer Lokalkommissionen (in Linz, Salzburg, Laibach, Klagenfurt, Troppau, Krakau und Czernowitz) haben meist politische Chefs

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 04.03.1924
Descrizione fisica: 6
die Arbeiten nicht in eigener Regie durch geführt werden. Maßgebend bei der Bevor zugung ist das Vorhandensein der gleichen wirt schaftlichen unk» technischen Bedingungen der lo kalen Gewerbe. afe . S.-- S. ZMetwertsteaer (Tassa s«ul oakore). Diese Steuer M einen tetlweisen «Ersatz für die M»> faillieOle,« Zimscentöfimi «bieten. Die Stadtge- meinde versuchte bei MweMmg dieser Abgabe im Allgemeinen keine höhere Belastung de» Mietzinse eintreten zu «Sassen. In den Sätzen bis «u 3VVV Lire tritt

L. 40.— Kategorie c) beträgt L. 10.- 5. Dle Wagen- und Dienstboten-Steuer (Tassa su!lke vetture e fui dvmostici). Die Wajgensteuei tNUlidk fiir Ein- Ulnid ZweijspäNner «IM Äffentli« chen Betriebe mit L. M.— beOv. L. 00.— fest. Msetzt. Privatwagen bezahlen: 4räidr. Wagen! m. mind. 4 gnnentplätzen L. 16^ 4väidr. Wagen m,. mind. Ä JnnenpMen L. 10t) 2rädr. Wagen L. SV >Dte Dienistbotenfteuer gelangte im folgenden Ausmaße zur Vv^schreMmig: 'liir einen weibl. DieWbvten mit L. 20.— r 2 «und jeden! weiteren «weibl

. ieNstboten r 1 männlichen Dientsitboteni ir 2 männliche Menlstiboteni r 3 und jeden weiteren männl. Dienstboten 6. Die Slavler- und Dillardsteuer pianoforti e fui lbigltaM). Die Jahressteuer beträgt «für Klaviere L. 40.— «für BMarke bei Privaten ' L. 100.—> für Billarde in öffentlichem Betrieben L. 200.^ 7. Auffchriflensteuer. Dieise W«gabe soll de» ungefähren Betrag von L. 40.000.— bringen Dwse Steuer ist im 4 Klassen eingeteilt. Dt Höhe der Stouer rWet sich njach der Klasse

1/2.00!» 14.000 Steuer »tlilaff« Steuer s 13 16.000 400 13 14 18.V00 480 20 1ö 20.000 560 M IS 22.000 040 40 17 24.000 720 S0 IS 26.000 S00 K0 IS M.500 900 80 A> S1.000 1000 100 21 S4.000 1600 160 SS S7.000 L0V0 240 LS 40.000 S000 SM 24 über 40.000 4000 2. Die Vlehsteuer (Tassa sul bestiame). Die Steuer wich« pro Stück in folgenden Ausmaßen ren müssen Beamte, «die dieser Sprache nicht mächtig sind, «werden vvvsetzt. Sollten die Etschwerke während der Vertrag»- dauer Evergle selbst benötige

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 14
Data: 28.11.1891
Descrizione fisica: 14
zurückhalten muss. Wenn ich in dieser Richtung rathen darf, so wird es gut sein, die Berathungen über die Börsensteuer fortzusetzen, aber vorerst jetzt die Börse sich erholen zu lassen und eine etwas ruhigere Stimmung abzuwarten, be vor die Sache wieder in den Vordergrund der Dis- cusfion gestellt wird. Bis dahin wird es auch mög lich sein, das Verhältnis, welches bezüglich dieser Steuer gegenüber der anderen Reichshälfte eintreten soll, derart festzustellen, dass die Grundlage für eine bestimmte

einschlagen, der schließlich eine weitere Discnssion nach sich ziehen und möglicher Weise zu einem Resultat führen könnte. Ich habe mir ja bereits erlaubt zu wiederholten Malen darauf hinzuweisen, dass ich es für unbedingt nothwendig halte, wenn nicht die Chancen der ganzen Steuerreform gefährdet werden sollen, den Ersatz für sofortige Nachlässe an einer Steuer in dieser Steuer selbst zu suchen. Sie können das Resultat, das ich durch ein ganzes ausgedehntes Reformproject in vollkommener Weise zu erreichen

nicht um eine Kleinigkeit handelt, sondern dass verhältnismäßig große Beträge in Betracht kom men. Wollte man diesen Weg betreten, so müsste man etwa auf folgendes Auskunftsmittel greifen. Von denjenigen Erwerbsteuerpflichtigen, denen im Ordinarium wenigstens 42 fl. vorgeschrieben sind — bei diesem Satze wurde begonnen, aber auch das ist ja discussionssähig — wäre der außerordentliche Zuschlag in nachfolgenden Abstufungen einzuheben, wo bei ich darauf aufmerksam mache, dass von diesen Steuer trägern bereits

fl., das würde also ungefähr deu Nachlässen entsprechen, welche durch den Antrag des hochverehrten Herrn Berichterstatters erreicht werden sollen. Hochverehrte Herren! Es fällt mir nicht ein, Ihnen diesen Antrag zu empfehlen, sondern ich habe die 2410 Berechnung lediglich anstellen lassen, um zu zeigen, wie möglicher Weise der Zweck, den Sie anstreben, ohne Verletzung der Interessen der andere» Steuer träger erreicht werden könnte; vielleicht wird eine der artige Anregung von irgend welcher Seite aufgenom men

hat, von dem ersten Herrn Vorredner keine Bedenken gegen den zweiten Absatz des Artikels I zu höre». Dieser zweite Absatz des Artikels I nämlich regelt die Gre»zen zwischen Reichs- und Landesgesetzgebung in einer Art, wie sie doch von verschiedenen Seiten dieses hohen Hauses bisher schon manche Bedenken erfahren hat. Er präjudiciert nämlich der Landesgesetzgebung fast vollständig, und zwar sowohl in der Frage der Steuer- leistnng der Laudeszuschläge als auch in der Frage des Wahlrechtes zum Landtage nnd znr

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 05.07.1897
Descrizione fisica: 4
, wo zu eben die Erwerbsteuer-Erklärungen die wichtigste Grund lage bilden. Nachdem zur Versassung dieser Erwerbsteuer-Er- klärung'von den Bezirkshauptmannschaften und den Steuer ämtern den Parteien auf ihr Verlangen eigene Anlei tungen unentgeltlich verabfolgt werden, so ist es hier wohl überflüssig, sich mit diesen Erklärungen näher zu befassen, sondern es erübrigt nur, die Erwerbsteue r- pflichtigen speziell darauf aufmerksam zu ma chen, daß die Drucksorten für die Erwerbsteuer-Erklä- rpngen

nicht zugestellt werden, sondern daß selbe bei den Bezirkshauprmannschaften und bei den Steuerämtern gleichfalls unentgeltlich bezogen werden können. Da das Gesetz den Parteien aber auch das Recht ein räumt, die Erwerbsteuer-Erklärungen bei den Steuer behörden 1. Instanz und Bezirkshauptmannschaften und bei den Steuerämtern mündlich zu Protokoll zu geben, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug em pfehlen, von diesem, ihnen zustehendem Rechte Gebrauch zu machen, da dies einerseits sür sehr viele

Steuer pflichtige eine große Erleichterung bedeutet, anderseits auch hiedurch nachträgliche Bemängelungen vermieden werden. Jene Steuerpflichtigen aber, welche dieErwerb- sreuer-Erklärung schriftlich einbringen wollen, mögen sich an die bezeichnete Anleitung halten und insbesonders darauf achten, daß jene speziellen Thatumstände ange geben werden, welche in dem, der erwähnten Anleitung beigedruckten Verzeichnisse U als wesentliche Merkmale des Betriebsumsanges bezeichnet werden. Bringt

ein Steuerpflichtiger die Enverbsteuer-Er- klärung nicht bis 1. August ein, so erfolgt eine behörd liche Aufforderung, dies binnen 8 Tagen zu thun, widri genfalls die .Kommission die Steuer von amtswegen be mißt. Schließlich sei aufmerksam gemacht, daß auf Steuer verheimlichung und Steuerhinterziehung nach dem neuen Steuergesetze vom 25. Oktober 1896 Strafen (Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der verkürzten Steuer) fest gesetzt sind. Es dürfen jedoch und dies sei besonders hervorgeho ben, und nach Artikel

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Volksbote
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Pagina 6 di 16
Data: 06.09.1934
Descrizione fisica: 16
eures Wagens hemmtrete, so habe auch ich : es nicht gerne, wenn ihr mir das Gras mit chem Auto niederfährt und bei Herumspazie ren zertretet!' Wollen wir hoffen, daß sich i dke Leute belehren ließen. Freilich, gewiß . scheint das nicht zu sein, denn als der Bauer ! von Bekannten gefragt wurde, was die Herr schaften gesagt haben, bemerkte er schmun- izelnd, sie hätten so viel und so eifrig und . lange gesprochen, daß er selbst nichts mehr chu sagen gebraucht habe. Lastelrokko, 4. Sept. (Die Steuer

- iträgerderGemetndeCastelrotto) -werden durch Maueranschläge des Podest« ■ aufgefordert, bis 20. September die (teuer- . baren Einnahmen zu fatieren, die nachstehen- chen Steuern und Gebühren unterliegen: ! a) Familiensteuer, b) Mietwertsteuer (betrifft ' jene Bürger, die der Familiensteuer nicht unterworfen sind, weil sie ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, hier aber einen Besitz oder ständige Wohnung haben), c) Viehsteuer, d) Ziegensteuer, e) Hundesteuer, f) Wagen- und Dienstboten steuer, g) Patent-(Kleingewerbe-)steuer

, h) In dustrie-, Handels- und Professionssteuer, i) Klavier- und Billardsteuer, j) Lizenzsteuer (Gastgewerbe oder sonst öffentliche lizenzierte Betriebe), k) Kaffee-Expreßmaschinensteuer, l) Steuer für die Benützung öffentlicher Plätze, m) Aufschriften- und Schildersteuer. Die An meldepflicht bezieht sich nur auf jene Steuer träger, deren diesbezügliche Einnahmen im Laufe des Jahres 1833 eine Veränderung er fahren haben (z. B. neue Betriebe, auf gelassene Betriebe, Vermehrung oder Ver minderung der Viehzahl

usw.) also nicht auf die Steuerträger, die bereits in die Steuer rollen des laufenden Jahres eingetragen sind Gefahr bei inseUensfWien Das Gift bei einem Insektenbill oder -stieb wird auf wirksame Welse durch die Poster- ' Salbe unschädlich Bemacht und Kar rasch ver schwinden Schmerz und Entzündung. Noch Mehr: die Plagegeister rühren keine Haut mehr ‘ an, die mit dieser antiseptischen Salbe behandelt 1 ..wurde. UeberaU zu L, 7.—, Hauptniederlaso modernen Pension ausgestaltete. In Maia alta erwarb

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 28.03.1922
Descrizione fisica: 8
mit ISO—Zll) bezahlt. — Eastelnuovo Belbo: hrnsichilich der gewöhnlichen Tischweine ist die Lage unverändert: dagegen zeigt sich auf dem Markte für wahrhaft edle Weine ziemlich gute Nachfrage: vor allem richtet sich die Aufmerksam keit der Käufer auf seine Ware, wie Barbera und Mutateller. für welche bedeutende Preis- tzerhöhungen eintraten: Tischweine notieren' mit IM bis lkX). IZgrädiger Barbera 27l> bis AÄ): Muskateller ZA) bis Zll): Steuer zu lasten des Käufers. — Volle Scrioia: Besserung

auf dem Mark«:, zahlreiche Vorläufe zu Preisen, die sich halien: N bis l2grädiger Dolcetto 180 bis AS, ll- b'S l2grädiger Weißwein lRI bis AN: alles per Quintal, ausschließlich Steuer. venezien. Triest: Völlige Ruhe: Preise im Anziehen. — Dolo: starke Tätigkeit: Preise im Anziehen: Pattaresca IM bis IM: Clinton WS bis 13.^: Eorbino l-w bis ISS: alles per Quintal, Steuer zu Lasten des Perkäufers. — Feltre: Clinton 80 bis KAI: Nostrano. weiß und rot, lttO bis 2^V. — Monselice: Zeichen beginnender Tätig keit

: Mailänder Käufer schließen Beschalle ab: Tonselve und Vagnolli notieren ZW franko Ver ladestation, einschließlich Steuer: Besitzer verlan gen bereits mehr und die erhöhten Preise schei nen ihnen auch gewährt zu werden. — Negrar Va l p a ! i c e l l a: Einsetzen einer wenn auch noch nicht bedeutenden Nachfrage. — Vene dig: Ruhe, wie seit Wachen, dagegen ist der Markt im benachbarten Dolo sehr lebhaft, wo auch Verkäufe nach Frankreich getätigt wurden: lv'-grädige Corbinelli werden mit ISO ab Kel lerei

, einschließlich Steuer abgeschlossen, für dritte Qualitäten und nicht haltbare Ware sehlr dagegen die Nachfrage, rein nominell? Preise von S bi? lZ per Hektograii. — G r a n l n a: infolge grö ßerer Kaufwilligkeit Norditaliens hat sich der hie sige Markt etwas belebt: alkoholreiche und dun- kelsärlnge Weine sind stark gesragt: sie werden bis 17 Lire per Hektograd angeboten. — Lecce: größere Lebhaftigkeit aui Sem Weinmarkte: be sonders Norditalien kauft: für ausgezeichnete Ware zu zirka 14 Grade

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 12
Data: 30.08.1924
Descrizione fisica: 12
und Instru menten ausgestattet waren, daß »ie Bolletten- büchlein nicht nach den Mmist«rialverortmungcn oerscßt waren, daß die Geqensttieme nicht mit den Balletten verlaßt wurden, daß die Fest setzung und Durchführung der Steuer erfolgte, wie es gerade den BevnUcn paßte, müde und leicht gegen die einen. se?kant gegen die andern, daß der Dienst ohne Kontrolle war. jede Aussicht fehlte, daß die Tarife ahne einheitliche Gesichts punkte angewendet wurden, daß das Personal ordnungs- und disziplinlos

und in Disziplin bringen. Die Firma oersprach in einem Schreiben vom 12 April meiner Bitte zu willfahren, machte mich aber gleichzeitig darauf ausmertlsoin, daß e? t>e! dem Mangel an Organisation für die Ge meinde besser wäre, die Einhebung der Konsum steuer qeqen Agio zu verpachten ein System, das vom Fnuuiwninistenum den Gemeinden lehr enrpfohlen wird, weil es eineizseits die Ge meinden von den vielen Mißlichkeiten in der Personalirage befreit und anderseits ihnen doch die ganze Einnahme sichert

der Kaufleute eingebürgert haben. Wie die ?i-!>ie liegen, ist es für eine Gemeinde verwaltung jetzt 5ehr schwer diese Mi^tände zu beseitigen Die Nacklössigleit des Personals, das bei eventuellen Mängeln aui Ailie von außen haben die geringe Dienstplans, die stän digen Versuch« der Steuerträger, der Steuer zu entgehen, die Unmöglichkeit der regelmäßigen Steuerfestsetzungen ohne neue Ausgaben für die Zollverwaltung verursachen den schlechten Gang des Unternehmens und die Folg« davon ist. daß ein großer Teil

, nicht ab«r in geschlossenen Gemeinden zulässig ist.' Von allen Derpachtungssonnen ist aber die beste b!« der Einhebung auf Agio, die letzthin vom Finanzministerium ausgearbeitet und emp fohlen wurde. Ich halte es aber für opportun, das Zirkular des genannten Ministeriums an die Gemeinden bezüglich dieser Frage wiederzu geben. Zirkular de» AiaanWiiaisiermm,. Mit Artikel 79 des tgl. Dekretes vom 2t. S» «embcr 1923. Nr. ZOZO. wurden den PrL-«^ die Befugnis erteilt, die Gemeinden und ! memdeverbände zur Vergebung der steuer

^uilhwg p! Loden- und tyebäudesteuer, zur Einkanur.ensteült. serner aus den Abgaben, unter denen die Abgabe auf Vieh, Mietwert, Gewerbe- und Lertauis- steuer (Gewerbesteuer), Famlliensteuer und Der- zehrungssteuer (Konsumabgaben) den ersten Pb? einnehmen. Aber jene, die den Kern d«c darstellen, sind ohne Zweifel die Zuschläge auf du Staatssteuern und die Verzehrungsstruecn. V. auf den letzteren baut sich auf Grund der kürzlich erfolgten Reform der Konsumabaaben-Tesch' gebung zum größten Teil

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 11.01.1930
Descrizione fisica: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 8
Data: 08.06.1923
Descrizione fisica: 8
. 7. Eerinzi Karl, Kcu^mann in B?^en. 8. ssd^ard. ?!n?nj in Bc>',»'n. 9 !?a^>inlcr Jc-Hann^ Bälk<'rn'e!st?r in Dc>'en. It>. Mauerlkchner Anton, Kan^lciofk. in B?zen. 8!Zt.^!'55!2 ^-0!WK ÜWWWs^ W^7M0iA7 Das ikalienische Steuersystem. M- Die Einkommensteuer. ll. Kategorie Grkrags des Kapitals. Wir haben im letzten Aufsatz darauf hin gewiesen, daß jedes Einkommen je nach der Quelle, aus welcher es fließt, gesondert zu fatieren ist u. auch verschiedenen Steuer sätzen unterliegt. Zu diesem Zwecke

. Steuersystem vermeidet jede Doppelbesteue rung. Müssen die Zinsen von Geldern, welch? in Sparkassen. Danken angelegt sind, sat'eri werden? Nein: denn diese Institute müssen die von ihnen ausbezahlten Zinsen selbst fatieren u. die Steuer dafür entrichten. Dasselbe gilt von den Geldern, welche einer Aktiengesell schaft. der Gemeinde oder der Provinz ge liehen wurden. Nüssen Zinsen von Skaoksrcnken falierl rvert-en? Nein. Diese sind steuerfrei. Müssen zinslose Darlehen salierl weid^I Nein. Wer

Steuervorschreibungsgebühr Kriegscentesimisteuer - Änvalidenzuschlsg (15?° vom Hauptsteuerlatz) Z5- Gesamtsteuersatz ZZ.U'i Dazu kommen noch die Gebühren für toi Gemeinde- und Provinzialstcuereimiehin«, welche aber nur gering sein weden. Wenn jemand also z. B. AM Lire Avi sen für ein Darlehen an eine Gemeindet zieht, so muß er an Steuer zahlen: 3000 X 2S.40A - 7L2 Lire. Die Sätze der Kategorie ä. sind dieselben wie oben, nur beträgt Kriizs- centesimisteuer bloß 1.5A, statt 2^ dazs, sodaß sich der Gesamtsteuersatz der Katego rie -V. von 24.90ergibt. Wer

aus einer Sparkasse z. B. 5lX) Lia! Zinsen bezieht, hat also an Steuer zu zah len: 500X24.SVX — 124.50 Lire. Die Steuer ist also sehr hoch. Wichtig ist, daß die Kategorie ä dmj keinerlei Gemeinde- und Provinzialzuschltz belastet werden darf. Ferner fehlt dieser Kategorie jede PN Session, sodaß die kleinen EinkomnM (Sparkreuzer) prozentuell ebenso hoch k> 20'- !>-- Ueber den Ozean. Kriminal-Roman von Erich Ebensleln. 22. Fortsetzung. Zwölsics Kapitel. Ms Trnx die TelegraplMabteilung vor ließ, sti

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 29.10.1924
Descrizione fisica: 6
; Blasius Maurer, Handel mit MHl und Teig waren, Täufers i. M. LS; Neueintragungen Tlmi bi»! 1ö. September): ^ Moritz Götz, Gemkschtwarenhanvlung» Me ran; Otto Schick Sc Co., Gastgewerbe, Hotel „Ex- zeNor', L I. Otto Schick und Gifalbech Schick. Ämtzer, Meran; Anton Hornos» »JupiterMerke', chem.-tech- ndfche Fabrikation für Handel und Gewerbe, Meran-Sinnich; Steuer 6, Co., Export von landw. Prvidukten, Gesellschafter: Charwtta Steuer, Masstmiliano Steuer um» Mndm Treibenweif, Grätsch; „Venosta', Society

seiner Vor- isprache ersichtlich sein muß. Falls dler Steuer träger (die oben genannten Gesellschaften, und Anistalten) Widerstand leistet, ist die Beiziehung des Gemeindevorlstehers oder eines Gemeinde- vates vorgeschrieben. In der Gesetzgebung über die Besteuerung der Krisgsgowinjfte (D. L. S. Juni 1S18. Nr. 857, und R. D. L. k. Februar 1922, Nr. 78) ist den Steuerorganen das Recht der Bllchereinsicht bei allen Handels- und Gewerbebetrieben einge räumt worden. Da jedoch die genannten Gesetze tn den» neuen

zu verlautbaren. Nach Artikel S7 des Gesetze« vom 24. August 1877. Nr. 4W1, betreffend die allgemeine Steuer auf das bewegliche Vermögen und nach Art. 74 der dazugehörigen DmcWhrungsguschrtft ist der Vorstand des Steuenuntes verechtigt, zu Kontrollzwecken Me zu Handels- und Gewerbe- Zwecken dienenden Betriebe zu betreten. Di« WchereinNÄ ist j«doch nur b«Mich d«r Regt- Lire bgstrcrft Wenn ewe Übertretung der Borschriften über die Stempelgebühr oder Warenumsatzgebühr festgetstellt

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 18
Data: 20.04.1910
Descrizione fisica: 18
wurde eingeladen und aufgefordert, diese Steuer einzusühren. Arnold versprach, diese Steuer zu beantragen, der Abg. Dr. Michael Mayr hat wiederholt diese Steuer als berechtigt anempfohlen, so in Imst am 12. April 1909, am 18. Februar 1910, er hat Im Landtag sogar erklärt, die Südtiroler bei der Weinsteuer ent sprechend herzunehmen, weil sie bei der Biersteuer besser zukommen: Abg. Dr. v. Guggenberg hat am 7. Jänner im Cafe Paris in Meran sich geradezu begeistert f ü r die allgemeine Weinsteuer

ausgesprochen, er hat in Briren den Pfarrer Schrott, der gegen die Ausdehnung der Weinsteuer kämpfte, des- wegen sogar mit der heil. Schrift in Widerspruch bringen wollen und die christlichsozialen Zeitungen, voran die „Brtrner Chronik', haben die Abwehr dieser Weinsteuer eine „Hetze' genannt, der christ- lichsoziale „Wörgler Anzeiger' hat die Nordtiroler Bauern a>«fgefordert, die Südtiroler Bauern auf der Generalversammlung des Bauernbundes nirderzu- stimmrn, wenn sie eine Abwehr dieser Steuer ver langen

sollten. Also ein chrisllichsozialer Wett kampf für diese Steuer. Nun das Wunder! Pfarrer Schönherr wurde Reichsratskandtdat auch für das Weinbau treibende Burggrafenamt. Da der christlichsoziale Kandidat Hölzl auch für die Weinsteuer war, besteht Gefahr, daß die Weinbauern schon aus Notwehr den Hölzl ablehnen und den Gegner der Weinsteuer, Pfarrer Schönherr, wählen. Infolge dieser Gefahr wurden Schrasfl, Schöpfer. Guggenberg und Genossen jetzt aus einmal ebenfalls Gegner der Weinsteuer

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