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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 21.08.1908
Descrizione fisica: 16
, haben nur Personen, die ü b e r 6 0 I a h r e alt sind, oder diejenigen, die an einem, der Ausübung der Amtspflichten hinderlichen Körper gebrechen oder an einer anhaltenden bedeutenden Störung ihrer Gesundheit leiden. Arage 2238: Eine Hkarzelle, welche vier Besitzern gehört, wnrde mir zugeschrieve». Wir haken eine schriftliche Aereiuvaruug getroffen, wie wir die Steuer für diese Parzelle Vezahleu, und wurde Visher immer von dem B<- treffenden die Steuer eiugehoveu. An« haken wir einen neuen Steueramts- beamten

» welcher erklärt, er könue die Steuer von wem immer der vier Ae- fiher verlangen. Iff dies richtig? Antwort: Wenn die in Frage stehende Parzelle im Grund- oder Verfach- buche dir allein zugeschrieben erscheint, so kann und darf das Steueramt nur von dir die Zahlung der Steuer verlangen; du aber kannst den entsprechenden Ersatzanspruch von den übrigen drei Mitbesitzern beanspruchen. Erscheint im Verfach- oder Grurdbuche diese Parzelle vier Bischer« zugeschrieben, so wird das Steueramt in der Regel

dem erstgenannten der vier Besitzer die Steuer zur Zahlung vorschreiben; diesem steht dann ebenfalls das Recht zu, von den anderen drei Besitzern die sie treffenden Steueranteile abzufordern. Zahlt dieser erstgenannte die Steuer nicht, so kann die Steuerbehörde gegen diesen im Exekutionswege Vor gehen oder, wie es ihr beliebt, von einem der anderen eingetragenen Mitbesitzer die Steuer verlangen. Der Steuerbehörde gegenüber haftet für die Steuer jeder der eingetragenen Besitzer. Wenn der bisherige Steuerbeamte

bei Vor- schreiburg der Steuer sich nach dem unter den vier Besitzern vereinbarten Steuer zahlungsübereinkommen gehalten und die Steuer z B. das eine Jahr dem ersten, das nächste Jahr dem zweiten Mitbesitzer u. s. w. vorgeschrieben hat, so ist dies lediglich ein Entgegenkommen seitens dieses Beamten. Aemtlich durfte er eigentlich, wenn als Besitzer der Parzelle du allein eingetragen erscheinst, gar nicht anderen Personen die Steuer für die dir allein zugeschriebene Parzelle zur Zahlung vor- schretben. — Siehe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 06.06.1923
Descrizione fisica: 8
. Ankaufspreisen) zu er folgen. Wer also beim Dienstgeber Essen und Quartier hat, dem wird dies zu obigen Beträgen als Ein kommen angerechnet. Wie berechnet man die Steuer? Wir wiederholen nochmals eine Belehrung für die Arbeiter und Angestellten zur Kontrolle ihres Steuerabzuges. Man zieht vom Lohn oder Gehalt den Teil, den der Arbeiter oder Angestellte se lb st für Krankentaffe, ArbeitAofenversicherung, Kam- merbeitrag, Betriebsrats- oder Gchilserrmnlage zahlt, ab. Die hierauf sich ergebende Summe muß

nun versteuert werden. Ist sie niedriger als die in der Steuertabelle angegebenen niederste:: Bezüge bei Tag-, Wochen-, Doppelwochen- oder Monats- lohn, so entfällt jede Steuer. Ist sie aber HÄ>er, so wird die Steuer nach der obigen Tabelle berech net. Der Abzug für Familienangehörige. Von der sodann errechneten Steuer kann für je- des Mnd bis zum Mter von 20 Jahren, gleichgül tig, ob es etwas verdient oder nicht, ebenso auch für die Frau oder die Lebensgefährtin je 5 Prozent 'des errechneten Steuerbetrages

von diesen: abge zogen werden. Voraussetzung jedoch ist, daß Kin der und Frau im gemeinsamen Haushalt leben. Die Lebensgefährtin muß mindestens 6 Monate gemeinsamen Haushalt Nachweisen. Für Eltern, die vom Verdienst ihres Sohnes oder ihrer Tochter leben, können auch je 5 Prozent von der Steuer in Abzug gebracht lverden, wenn sie erstens im ge meinsamen Haushalte leben und zweitens 'der Sohn oder die Tochter Haushaltungsvorstand, also Wohnungsinhaber und Erhalter der FarnÄie ist. Ein Beispiel: FamÄienvater

mit Frau und 3 Kinder. Wöchen- lohn 226.000 K. Ab fein Betreffnis der vorhin aus-- gezählten sozialen Abzüge im Betrage von z. B. 16.000 K. Bleiben noch 210.000 K. Es trifft daher 1 Prozent Steuer — 2100 K. Wer unversorgte Familienmitglieder ä 5 Prozent von 2100 K ab = 21 X 20 = 420 K. Endgültiger Abzug 'daher 1680 K. Kinder, die das 20. Lebensjahr überschritten haben und selbst verdienen, zahlen ihre Steuer se parat, wenn ihr Einkommen entsprechend groß rst. Für Kinder, die das 20. Lebensjahr

Überschritten haben und nichts verdienen, Vater oder Mutter, die zwar erhalten werden, aber selbst Haushal- tungsvorftand sind, für Geschwister, Vettern und sonstige Seitenverwandte kann und darf der Unter nehmer nur dann je 5 Prozent von der Steuer in Abzug bringen, wenn der steuerpflichtige Arbeit nehmer eine Bestätigung der Veranlagungsbehörde (in Jmrsbruck-Städt, im Landbezirk Innsbruck und in >den 15 Gemeinden des ehemaligen Gerichts- bezirkes Silz die Steueradministration Innsbruck, in 'den übrigen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 10 di 16
Data: 29.12.1905
Descrizione fisica: 16
gelangen kann, wie groß seine jährliche Steuer schuldigkeit ist. Zur HinauSgabe von separaten Zahlungsaufträgen an die Parteien ist das k. k. Steueramt in diesem Falle in der Regel nicht verpflichtet. Zahlungsaufträge find nur an jene Parteien hinauszugeben, "bei denen eine Aenderung im Umfange ihres Grundbesitzes stattgefunden hat. Wird die Einhebung der Grundsteuer nicht von der Gemeinde, sondern von dem k. k. Steueramte besorgt, so ist dasselbe verpflichtet, jeder Partei einen Zahlungsauftrag

, die Steuer zu den gesetzlichen Fällig keitsterminen nach dem Ausmaße des Vorjahres zu entrichten. Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuer sind: der 2. Februar, der 24. April, 25. Juli und 30. November eines jeden Jahres. Wird nach Ablauf dieser Fälligkeitstermine die Steuer nicht entrichtet, so ist das k. k. Steueramt berechtigt, die Rück stände durch ihr Organ (Steuerexekutor, Steueramtsdiener) ein mahnen zu lassen. Die Parteien haben dann selbstverständlich für die vorgenommene Einmahnung

die Mahngebühr zu bezahlen. Krage 733: Ist das Steueramt berechtiget, von dem eiu- gezahlten Betrage zuerst die Aekutiousgevühren und dann erst die Steuerfchuldigkett zu decken? Antwort: Auf Grund der bestehenden Verrechnungsvor schriften ist das k. k. Steueramt nicht bloß berechtiget, sondern sogar verpflichtet, zuerst die ExekutionSgebühren (wie Mahn- und Pfändungsgebühren u. f. w.) und dann erst die wirkliche Steuer- schuldigkeit zu decken, und zwar aus dem Grunde, weil die Steuern ein dreijähriges

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 09.10.1913
Descrizione fisica: 8
, in Algund demokratischer ist als in Meran oder Untermais. In Hötting, Gries, Algund hat nämlich jeder Personaleinkommen steuerzahler ein Wahlrecht in der Zensuskurie. In Innsbruck, Bozen oder Meran aber erst der, der Mindestens 10 Kronen direkte Steuer bezahlt! Wenn zwei kleine Beamte oder Arbeiter, die 8 K Personal einkommensteuer bezahlen, wovon einer im noch zu Innsbruck gehörigen Teil der Höttingergasse wohnt, cher andere aber im Teil, der bereits zu Hötting ge hört, am Wahltage mit einander reden

, dann wird der aus Hötting sagen: Ich gehe zur Wahl - der aus der Höttingergaste-Stadt aber wird bekennen müsten, daß er vom Wahlrechte ausgeschlosten ist. Und wenn sich die zwei fragen, wieso das kommt, daß ein und dieselbe Steuer in Hötting das Wahl recht gibt, einige Häuser weiter aber in Innsbruck ; niif>t mehr, so müsten sie sich die Antwort geben: das kommt daher, weil einige Häuser weiter in Inns bruck die Herrschaft des deutschen Freisinns, die Herrschaft jener Partei beginnt, die eine Volkspartei

dieser Steuergattung ausgeschieden! Mit dem hohen Zensus wird gerade jenen Bevölkerungsschichten ein Wahlrecht genom men, die vermöge ihrer Zahl in der Steuerleistung ausschlaggebend sind. Die Deutschfreiheitlichen ha ben deshalb mit dem hartnäckigen Festhalten an dem Zehnkronen-Zensus auf das schlagendste ihre Volks feindlichkeit und Zwieschlächtigkeit bewiesen: was ist das, wenn eine Partei pochend auf die Steuer- l e i st u n g der Städte, für diese bestimmte Aus nahmen begehrt — Ausnahmen

, die sich aber ge rade gegen jene Bevolkerungsschichten richten, die, mit Rücksicht auf ihre Zahl, den überwiegenden Teil dieser Steuer- .summen aufbringen? Das ist brutaler und bewußterWahlrechtsraub! Denn mit der Feststellung, daß die Städte auf Grund ihrer Steuerleistung größere Rechte zu fordern ha ben, anerkennt man die Leistungen der Gesamtheit; mit der Forderung aber, daß diese Leistungen nicht den Bewohnern, sondern nur b e st i m m t e n Bewohnern angerechnet werden sollen, erhebt man für bestimmte

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Meraner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 10.07.1908
Descrizione fisica: 16
, drß infolge der festgestellten Schwere und Bürge sch rittenheit des Leidens, dasselbe schon vor dem Kaufabschlüsse vorhanden gewesen sein müsse, dann lvürde voraussichtlich der Verkäufer allerdings zum Schadenersätze verurteilt werden. Nachdem aber ein solcher Prozeß ziemlich viel Geld kosten würde, so wäre ein j Ürbereinkouimen in Güte zu empfehlen. Krage 2171: Darf iu einer Kemeiudewählerkiste die Steuer eines Kofes ^gefetzt werden, wenn dessen Mesther den Kof noch nicht ein Jahr inue hat uud

in der Kemeinde noch keine direkte Steuer bezahlte! Antwort: Wenn dem Besitzer des in Frage stehenden Hofes ein Gemeinde dahlrecht deswegen nicht zukommt, weil er in der Gemeinde seil wenigstens einem - Zähre eine direkte Steuer noch nicht entrichtet hat, so darf auch die Steuerleistung dteses Hofes in der Wählerliste nicht eingesetzt werden, weil hiedurch möglicher weise eine nicht gerechtfertigte Verschiebung in den Wahlkvrpern platzgreifen könnte Das Wahlrecht steht ja nicht dem Hofe

, sondern den Steuerträgern zu. Wenn also in der Wählerliste in deiner Gemeinde die Steuer eines Hofes eingetragen erscheint, dessen Besitzer ans oben genanntem Grunde nicht wahlberechtigt ist, so ist dieser Vorgang ungesetzlich und steht jedem Wahlberechtigten in der Gemeinde das Recht zu, innerhalb der vier Wochen, in denen die Wählerliste zur öffent lichen Einsichtnahme aufliegt, eine Reklamrtion an die Reklamaiionskommtjsion in der Gemeinde einzubringen. Diese Reklamationskommijsion besteht aus dem Gemeindevorsteher

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 8 di 16
Data: 18.10.1907
Descrizione fisica: 16
befinden), die Einzahlung der Fleischoerzehrungs steuer an dich verlangen. Im Falle sich dieselben zu zahlen weigern, so mache, am besten sofort, den Bevollmächtigten des Verzehrungssteuervereines, an den du bisher den Abfindungsbetrag ringezahlt hast, unter Darlegung der Gründe zu wissen, daß du unter diesen Umstünden nicht mehr in der Lage bist, von Neujahr an den Abfindungsbetrag einzuzahlen. Der Verzehrungssteuer oerein wird dann schon Mittel und Wege finden, dies m Uebel- stande abzuhelfen. Krage

1632: Welches Wahlrecht hat ein KapuziuerKkoster bei den Gemeindewahlev und bei den Laudtagswahlen! Antwort: Nach Abschnitt 1 der Gemeindewahlordnung sind den wahlberechtigten einzelnen Gemeindemitgliedern auch inländi sche Korporationen, Stiftungen, Vereine und Anstalten (unter diesen ist auch ein Kapuzinerkloster zu rechnen) beizuzählen, wenn fie seit wenigstens einem Jahre eine direkte Steuer entrichten. Die Aus übung des Wahlrechtes für ein Kopuzinerkloster steht nach Ab schnitt 6 oben

! Antwort: Die Gemeinde oder die Käufer hatten den Kauf bei Gericht oder beim Steueramt zum Zwecke der Verfachung an zumelden. Die betreffende Behörde hatte dann den Kauf der Finanzbehörde behufs Gebührenbemessung mitzuteilen. Ist der Kauf seinerzeit in solcher Weise (beim Bezirksgerichte oder Steuer amte) angemeldet worden, so würde die Pflicht der Gebühren zahlung in fünf Jahren von dem der Anzeige folgenden Jahre an gerechnet, infolge Verjährung entfallen. Wurde die An- zeige hinsichtlich

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 27.12.1907
Descrizione fisica: 16
nun während dieser ganzen Zeit die gleiche Kanskkasseusteuer, wie vor dem Brande, bezahlen. Meine diesbezüglichen mündlichen Beschwerden Seim Steueramte haben nichts geholfen. Was habe ich zu tun? Antwort. In diesem Falle ist ein Gesuch (stempelfrei) an die zuständige Steuerbehörde (k. k. Bezirkshauptmannschaft) mit der Bitte zu richten, für das im Mat 1904 abgebrannte Haus die pro 1904 und 1905 vorgeschriebene HauSklafsensteuer unter Nachsicht der Fristüberschreitung samt Zuschlägen abzuschreiben. Die Steuer

wird bei der gegenwärtigen Uedung unter allen Umständen abgeschrieben. Sollte aber die Steuerbehörde das Gesuch etwa abweisen, so bringe sofort ein Gesuch direkt an die k. k. F nanzlandeSdtrektion in Innsbruck ein. Mündliche Vor- stellunpen bei dem k. k. Steueramte nützen nichts, da selbes zur Abschreibung von Steuerbeträgen nicht berechtigt ist Allerdings hätte man dich dort aufmerksam machen sollen, daß die Steuer abschreibung nur durch Einbringung eines Gesuches erreicht werden kann. Ein solches Gesuch könnte etwa

und Adreffe. Zum Schluffe bemerken wir noch, daß du gesetzlich Anspruch auf Abschreibung der Steuer für die vollen zwei Jahre (1904 und 1905) und nicht etwa bloß für 16 Monate hast. Irage 1730. Auf meiner Wiese hat sich die Kerbstzeitlose so stark vermehrt, daß das Ken jährlich wertloser wird. Was läßt sich dagegen tun? Antwort: Die Herbstzeitlose ist das lästigste Wiesenun- kram und sehr schwer zu vertilgen; die Anwendung eines beson deren künstlichen Düngemittels dagegen ist nutzlos, durch Ab weiden

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 20
Data: 06.01.1911
Descrizione fisica: 20
bequemer und billiger ist, als ein anderer dir zur Beifügung stehender Weg, kannst du den Feldwegbesitzer nicht zwingen, die Durchfuhr zu bewilligen. Du müßtest also in Güte trachten, gegen Zahlung eines entsprechenden Betrages die Erlaubnis zu erlangen. Der Umstand, daß der Besitzer, andere über7,den Feldweg -fahreniläßt,.kommt hier nicht-in Betracht. - Arag« 3771 : Kave am fl. Juki I2V2 das Schueidergewerbe augemekdet und jetzt mußte ich an Steuer für 1202 3 K 15 -h, für das Jahr 1210

6 K 16 h und au Kemeiadezuschläge pro 1202 und 12i0 7 K 1 h bezahlen. Nie kommt es, daß andere Meister tu der Kemeiude weniger au Steuer nad Ilmtageu zahlen und was kann ich dagegeu^tuu? Antwort: Wenn du die Ecwerbsteaer-Zahlungsaufträge schon länger als seit 30 Tagen in den^Händen hast, ist;ein Rekurs gegen'die Höhe sder Vorschreibung für 1809 und 1910 nicht mehr zulässig. Auch für das Jahr 1911 wird derselbe Steuersatz in Vorschreibung^ gelangen, ohnefdaß ein Rekurs etwas nützm würde. Das Jahr 1911 ist nämlich das-zweite

für di« Merssualeiukommeu- steuer in Abrechnung bringen. Artm Steneramt wird diese Avzngspost aber nicht anerkannt. Aas ist da zu tunk Antwort: Hier handelt es sich vor allem, wie alt dieser Sohn ist. Wenn dein Sohn eigenberechtiget ist und bei dir gegen Entlohnung als Knecht dient, also gewissermaßen ein selbständiges Einkommen hat, dann müßte die Zinsen- zah'ung von 300 K als Akzugspost anerkannt werden, wenn du diese Zinsen auch tatsächlich ausbezahlst. Es könnt« aber dann passieren, daß du zwar um einige Kronm

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 16 di 18
Data: 29.03.1906
Descrizione fisica: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 28.03.1923
Descrizione fisica: 8
der Steuerhinterziehung ersichtlich sei. Die Steuer hat man bereits im heurigen Jänner als unab wendbar kommen sehen, es hieß aber, sie sei erst für 1924 also sür die Ernte von 1923 ge plant. Nun sind wir plötzlich im März mit der Verhängung der Steuer überrascht worden. Eine am Iosesitag in Trient abgehaltene große Versammlung der Weinbauinteressenten des Trentino, an der auch Vertreter aus Südtirol mit dem Obmann der Weinhändlergenossen schaft Herrn Chr. Frank an der Spitze teilnah men, hat die auf den Schutz

mit der neuen Weinkonsumsteuer ein. Nun gelte es die Gefahr der Doppelbesteue rung abzuwenden und den Interessenten mit den nötigen Aufklärungen an die Hand zu gehen. Das Referat des Weinbauinspektors Kof ler diente diesem Zwecke in eingehender Weise, ßr sprach wiederum alle Punkte durch, welche den Gegenstand der Trienter Versammlung vom ^9. t>s. und der dortigen Resolutionen bildeten, zuerst die Formalitäten der Anmeldung und Nachmeldung und der Ansuchen um Steuer befreiung und Abschreibung

. Der Referent erörterte die Zahlungsmodalitäten in den verschiedenen Fällen, insbesonders bei den Weinhändlern, den Vorgang bei Versendung von Wein, insbesonders vor der stattgefundenen Kontrolle. Ohne steuerämtliche Zirkulations- bollette darf keine Weinsendung erfolgen. Ein wichtiges Kapitel bilden die Strafen für Steuer hinterziehung. Außer der Steuer ist in solchen Fällen das 2fache bis 10fache des Steuerbetra ges zu entrichten. Neu war die Mitteilung, daß nach dem Stande vom 15. August neuerdings

an, ob bereits abgeschlossene Käufe infolge der Weinkonsum steuer rückgängig gemacht werden können, wenn nämlich der Käufer, dem nach dem Gesetz die 20 Lire Steuer auwelastet werden, ertu^U. so sei ihm der Wein zu teuer. (Rücktritt nicht zulässig.) Während eine Reihe von Anfragen (Pfla- sterwirt-Lana, Lochman-Gratsch, Bachguter-Al» gund) beantwortet wurden, fand sich der Abg. Dr. R eu t-N i k o l u ssi in der Versammlung ein und erhielt dann das Wort. Er überbrachte die Grüße des Abg. Grafen Toggenburg, wel

Popo- lari hatten die Mgeordneten versucht, die Wein konsumst euer abzuwenden. Das mißlang einerseits wegen der auf die Gleich machung abzielenden Tendenz der neuen Regie rung und andererseits wegen der Agitation der Interessenten in den alten Provinzen, die uns keine Bevorzugung gönnen mochten. So gelang es nur, die Einführung im letzten Jahr zu ver zögern. Jetzt wurde die Steuer eingeführt, ohne die Abgeordneten zu fragen. Der Redner glaubt nicht, daß der Aufschub ihrer Durchführung er reichbar

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Alpenland
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Pagina 6 di 20
Data: 24.12.1920
Descrizione fisica: 20
. Gegen die Einhebung des Getreideaufschlages, der eine Nicht unwesentliche Verteueruna unseres wichtigsten Lebws- mrtteks, des Brotes bedingt, sprachen sich die Abg. der groß- deutschen Volkspartei und der sozialdemokratischen Partei aus. Es sprachen zunächst Landesrat Holzhammer und Foltin, welche diese Steuer als eine unmoralische und unsoziale charakterisierte::. Aba. Dillersberger wandte sich in entschiedener Sprache aegen diesen die Allge- memhert des Volkes schwer belastenden Zuschlag. Meter Ausschlag

widerspreche unbcdinat S-n Gnmdsätzen einer demokratische Republik. Bevor man zu einer solchen Besteue rung schreite, sollten die bäuerlichen Selbstversorger zur Treaung dieser Steuer herauge.w'gen werden. Vor allem ^usie man trachten, bei der Verivaltung des Landes und de, Ausgaben für Repräsentationszwecke sparsame" »u werden. Er machte im Laufe seiner Rede den Sozialdemo kraten den Vorwurf der Inkonsequenz, denn als die Bäcker- Mhrlfen eme Erhöhung ihrer Löhne durchsetzten, hatte dies eine Brott

Waren, welche städtischen Straßerlgrund benützen, 20 Heller eingehoben und durch diese Steuer die Summe von 400.000 Kronen erzielt. Diese Steuer treffe hauptsächlich Jndrrstrielle und größere Handelsfirmen. Die Finanzsektion beantragt die Erhöhung des Pflasterzolles auf eine Krone pro Meterzentner. Abgabepflichtig sollen alle Frachtgüter sein, für deren Beförderung städtischer Straßengrund benützt wird. Die Einhebung erfolgt bei jenen Waren, die mittels Bahn eintreffen, durch die Bahn- crgane, bei den Gütern

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