, in Algund demokratischer ist als in Meran oder Untermais. In Hötting, Gries, Algund hat nämlich jeder Personaleinkommen steuerzahler ein Wahlrecht in der Zensuskurie. In Innsbruck, Bozen oder Meran aber erst der, der Mindestens 10 Kronen direkte Steuer bezahlt! Wenn zwei kleine Beamte oder Arbeiter, die 8 K Personal einkommensteuer bezahlen, wovon einer im noch zu Innsbruck gehörigen Teil der Höttingergasse wohnt, cher andere aber im Teil, der bereits zu Hötting ge hört, am Wahltage mit einander reden
, dann wird der aus Hötting sagen: Ich gehe zur Wahl - der aus der Höttingergaste-Stadt aber wird bekennen müsten, daß er vom Wahlrechte ausgeschlosten ist. Und wenn sich die zwei fragen, wieso das kommt, daß ein und dieselbe Steuer in Hötting das Wahl recht gibt, einige Häuser weiter aber in Innsbruck ; niif>t mehr, so müsten sie sich die Antwort geben: das kommt daher, weil einige Häuser weiter in Inns bruck die Herrschaft des deutschen Freisinns, die Herrschaft jener Partei beginnt, die eine Volkspartei
dieser Steuergattung ausgeschieden! Mit dem hohen Zensus wird gerade jenen Bevölkerungsschichten ein Wahlrecht genom men, die vermöge ihrer Zahl in der Steuerleistung ausschlaggebend sind. Die Deutschfreiheitlichen ha ben deshalb mit dem hartnäckigen Festhalten an dem Zehnkronen-Zensus auf das schlagendste ihre Volks feindlichkeit und Zwieschlächtigkeit bewiesen: was ist das, wenn eine Partei pochend auf die Steuer- l e i st u n g der Städte, für diese bestimmte Aus nahmen begehrt — Ausnahmen
, die sich aber ge rade gegen jene Bevolkerungsschichten richten, die, mit Rücksicht auf ihre Zahl, den überwiegenden Teil dieser Steuer- .summen aufbringen? Das ist brutaler und bewußterWahlrechtsraub! Denn mit der Feststellung, daß die Städte auf Grund ihrer Steuerleistung größere Rechte zu fordern ha ben, anerkennt man die Leistungen der Gesamtheit; mit der Forderung aber, daß diese Leistungen nicht den Bewohnern, sondern nur b e st i m m t e n Bewohnern angerechnet werden sollen, erhebt man für bestimmte