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Dolomiten
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Pagina 9 di 16
Data: 26.11.1938
Descrizione fisica: 16
Wirtschaft unö Sesetz Die außerordentliche Kapitalsteuer für Handels- «nd Jndnstrkebetriebe Das vo» letzten Ministerrat« befchlosiene Gesetz über dt« außerordentlich« Kapiial- steuer für Handel» und Industriebetriebe ist nunmehr «rls kgl. Dekretgesetz vom 9. Novem ber. Nr. 172V. in der »Gazz. Uff.' vom 17. November verlautbart worden. Wir haben zwar bereits in grasten Umrissen den Inhalt der Bestimmungen desselben ge bracht. doch dürste es angesichts der grasten Bedeutung dieses Gesetzes

erwünscht sein, die interessierten Kreise der Handels» und Gewerbetreibenden mit den einzelnen Be stimmungen näher vertraut zu machen. 8s handelt sich um ein« einmalig« Steuer aller von Privaten geführten Handels» «nd Gewerbeb et rieben, auch von Gesell schaften, dir nicht auf Aktien gegründet sind, dann alle Genossenschaften, deren steuer bares Einkommen nicht auf Grund der Bilanz festgelegt wird. Voraussetzung ist ferner, dast diese Firmen bereits am 5. Oktober 193G bestanden und bei Inkrafttreten

des Ge setzes. allo am 17. November 1933. in die Rollen der Einkommensteuer eingetragen sind oder auch nur im Besitze von beweglichen Einkommen stehen, wenn diese auch noch nicht in die Steuer- rollcn eingetragen sind. Unbedingt frei vo» dieser Steuer sind: 1. Alle jene Handels» und Gewerbe» betriebe, deren festgesetztes steuerbares Ein kommen 19.990 Lire nicht übersteigt; 2. jene Firmen und Geuosienschaften. deren Tätigkeit flch nur auf Kreditgeschäfte (Privatbanken) be schränkt. Wichtig ist die Bestimmung

des Art. 3 des Gesetzes, wonach diese nusterordentliche Kapital steuer bei G c s ch ä f t s ü b e r t r a g u n g « n sVerkauf, Erbschaft u. dgl.) zu Lasten des vom Geschäfte Ausschcidcnden geht. In diesem Falle wird der ganze für di« llbber- tragungssteuer zur Grundlage genommene Wert, reduziert um 20%, zur Bemessung der Kapital» steuer angenommen, wenn cs sich um Firmen bandelt, die am 5. Oktober 1936 bereits be standen und vor Inkrafttreten des Gesetzes über die außerordentliche Kapitalsteuer

oder Fatierung beim Steueramte seitens der Steuer träger hinsichtlich dieser Steuer. . Doch sind vom Gesetze besonder« F ä I I« vorgesehen, wo auch eine Meldung vorgefchrie- ben ist. Dieser Verpflichtung must dann bis 17 Dezember 1938 nachgekommen werden. Zur Anmeldung verpflichtet sind: (0 Die am 5. Oktober bestandenen Gesellschaften, die nicht Aktiengesellschaften sind, auch wenn sie sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in »ine andere Gesellschaftsform umgewandelt

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 14.11.1931
Descrizione fisica: 8
Kurbeitrag und Kur steuer. Perca: Marktrecht. Tagesordnung der Gemeinderatssihung Für die gestern angekündigte Gemeindsrats sitzung wurde folgende Tagesordnung aufge stellt: 1. Präventivbilanz 1S32 der Gemeinde Bol zano. 2. Abänderung des Geburtshilfspersonals. 3. Aerztlicher Dienst 4. Abänderung des Reglements der Gemeinde angestellten. 5. Abänderung des Reglements für Miet- und Platzautos. Präventivbilanz 1SZ2 Der Podestà teilt den Steuerträgern mit. daß der Boranschlag der Gemeinde Bolzano pro 1932

. unterwarfen, auch wenn dafür ! in ' > zins entri l tct ivird. Der ynuciicrr ! '! n n - hall, 30 T^'ien iw.c!, M!.1'iies>uiig Ves ìlor., ->k- tes die Meliuiim dcun ,ue! n deste ? !- anuc machen, wenn die ?'.i!;v>,'sinìà' 1200 Lire ausmacht. U--, die varqelciicm' Re duzierung für jedes nickt das M Lebensjahr ereicht hat und ?>> ^ien Ses Steuerträgers steht, ist der Smn> dà-i-iàs beizulegen. 2. Dienstboten-, Klavier-, Billard-. Lrpreß- kasseeinaschiuensteuer, Ziegen. 5)unde>ieuer u Steuer auf öffentlichen

und priuateu Fuhr- werken. Es sind diesbezüglich alle Neuerungen au.;u melden. Von der Klaviersteuer sind die Musib lehrer und -lehrerinnen, die Orchesterdirigem ten und Berufssänger befreit, wenn sie nur ein Klavier besitze». Um die Befreiung zu erlan gen muß bekannt sein, daß der Besitzer de? Klavieres diesen Beruf ausübt. Die Steuer isi für jeue Familien, welche ein Einkommen nicht über 10.000 Lire jährlich haben auf die Hälfte herabgesetzt, wenn sie nachweisen können, daß das Klavier für den Unterricht

. Mit der Neuordnung wurden folgende netie Steuern eingeführt: Steuern für Industrielle und kaufleule 1. Steuer auf Industrie, Handel. Gewerbe und Professionen; 2. Patenisteuer; 3. Lizenzsteuer: 4. Steuer für fremdsprachige Anschriften. Für die erste Anwendung der genannten Steuern und Abgaben müssen folgende Nor men beobachtet werden: 1. Steuer auf Industrie, Handel. Gewerbe und Professionen: a) Von der Anmeldung sind alle jene befreit, welche in den Verzeichnissen der Ricchezza Mobile eingetragen

sind: b) Alle jene, welche durch besondere Gesetzesbestimmun gen von der Steuer der Ricchezza Mobile be freit waren, müssen beim Gemeindesteueramte die Anmeldung machen und den Ertrag, der normalerweise der Ricchezza Mobile unterwor fen ist. angeben. 2. Patentsteuer: Die Anmeldung müssen alle jene machen, die irgend ^eine Industrie, Handel, Gewerbe und Professionen — auch wenn nickt unterbrochen — ausüben, wenn der Betrieb einen Ertrag abwirft, der nicht der Steuer der Ricchezza Mobile unterworfen

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 03.03.1937
Descrizione fisica: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 15.11.1931
Descrizione fisica: 16
: Gemischtes Konzert. Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. llnwrkèiltìMZS - Rvnxsrte der besten Europa-Sender hören Sie voll kommen störungsfrei in der geheizten Veranda des wieder belieb! gewordenen u. Ke5t. VirZi^rte täglich von 15 bis 21 Uhr. Sonn- u. Feiertags bis 23 Uhr. Mäßige Preise. Z Lautverstärker. Dir. B. Unterer. Caldaro Steuer-Anmeldungen Die sicuer Äinneldung ist wurde zur Anzeige gebracht und die Näherin Bolzano. 20 Uhr: Gemischte Musik. ' ' Berlin. 20 Uhr: „1001 Nacht'. Operette von I. Strauß

. in Haft genommen. Einbruchsversuck, Unbekannte Diebe haben gestern während der Mittagspause in der Drogherie Foradori in der Museumstraße einen Einbruchsversuch ausgeübt. Da aber an der Tür ein zweites Schloß angebracht war. konnten sie sie nicht aufbrechen und mußten unverrichteter Dings abziehen. Gerichtssaal Die llnkerschleise von des Steuereinnehmers Castelrotlo. Gegen Ende November vergangenen Jahres wurden durch zwei Finanzorgane während einer dienstlichen Überprüfung der Steuer- bolletten

nun der Prozeß ge gen Senoner zum zweiten Male zur Verhand lung. Senoner, der scheinbar nicht im ge ringsten an geistigen Störungen litt und voll- Wndig zusammenhängende und vernünftige Antworten auf die Fragen des Präsidenten gab, leugnete, die ihm zur Last gelegten Ver brechen, während der später verhaftete Steuer eintreiber Aichner Giorgio zugab, nicht uner hebliche Bträge für sich verwendet zu haben, dnstatt sie abzuliefern. Senoner schob die ganze Schuld für die Vorfälle den Beamten

hu, die er bei der Steuerverwaltung gehabt habe. Die Balletten hätte er nur in der Weise geschrieben, wie es geschehen ist, um zu verhindern, daß die Gemeinden einen Ueber- blick über àie wirklichen Einkünfte aus der Konsumsteuer hätten, und den Pachtschilling für diese Steuer erhöhten. Die ziemlich bewegte Verhandlung, während welcher eine Menge Zeugen und Geschädigte, welche auch ihrerseits die Anzeige gegen Senoner erstattet hatten, einvernommen wur den, dauerte bis in die späten Abendstunden Und endete mit der Verurteilung

, wenn der Steuerträger schon in die Steuer- rollen eingetragen ist und keine Veränderung stattgefunden hat. Tie Anmeldungen müssen auf diesbezüglichen Formàrcn. welche bei dem Verwaltungsamte dieser Gemeinde erhält- lich sind, noch innerhalb des 30. November l. I. gemacht werden. Jeder, der verpflichtet ist, die Anmeldung zu machen lind selbe trotzdem nicht erstattet, wird mit einem Steuerzuschlag von einem Drittel auf die von ihm jährlich zìi bezahlende Steuer bestraft. Wer eine ungenaue Anzeige macht, sodaß

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.01.1936
Descrizione fisica: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Dolomiten
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Pagina 5 di 6
Data: 24.01.1940
Descrizione fisica: 6
ein« einheitlich, Steuer von 2% ekngefShrt wird, die in viel» suche, Bezieh««« eine vereinsachuna aeaenstber de« hisherigen Vorschriften mit stch brinat. Wie au, den Beftimmunqe« hervorqebt. ist die neue Steuer «in« indirekt«, da der Zahlung«, emufSnge, »war di« Steuer m entrichte« hat. aber ste auk denjeniaen abwälien kann, der die Zahlung leistet, »er Zahlungsempfänqer ist aber kV, di« Entricht»«« der Steuer «erant- «ortlkch. Die nachstehende« auszuamoeife witaeteilten Gesetzesbestimmungen «erde« «och

: hl die von Kreditinstituten verein nahmten Zinsen und Vergütungen feiten« der Kunden, insofern« derartige Betrage nicht der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen; il di« Prämien und Nebengebühren bis ml des Betrages, die an Versicherung s» Unternehmungen entrichtet werden. Nicht dieser Steuer unterliegend« Einkommen sind: Di« Zinsen von Kapitalien, welche der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen: die Dividenden und Zinsen von Staatspapieren, der Wertpapiere öffentlicher Körperschaften, von Aktien

gesellschaften. die Zinsen von Bank guthaben; die Gehälter. Löhne, Prämien Unterstützungen und im allaemeinen alle Entlohnungen. für welch« die Einkommen steuer in der Kategorie CE? oder D zu ent richten ist; das Aaio für den Verschleiß der Monopolartikel; die P e n s i o n e n und Lebens- renten; die für ins Ausland aus geführte Waren und Produkte vereinnahmten Summen Schließlich unterliegen dieser Steuer nicht d»e Beträge aus dem Verkauf von Brot. Milch, lim natür lichen Zustande als Eenußmittel

) und der Tageszeitungcu und Zeitschriften vor wiegend politischen Charakters. Ausmast der Steuer und Uebertraauna derselben Die Steuer beträgt 2 7» von jeder vereinnahmt«« Summe, ohne irgendeine Beschränkung auf eine Mindelteinnahme. Der Mindestbetraa der Steuer ist mit 8 Cent, fest gesetzt und ist immer von 5 zu 3 Cent, auf- zurunden. Wenn z. B. eine Ware um 19 Cent, gekauft wird, stnd 5 Cent, an Steuer zu ent richten. Für die Einhebrina der Steuer ist der jenige verantwortlich, der de» Entsprechenden Betrag

vereinnahmt, doch har er das Recht die Steuer auf den abzuwälzen, der die Zahlung der Ware zu leisten hat. In den Gasthäusern. Restaurants und ähnlichen Betrieben wird die, Steuer m i t Doppelmarkeu auf den obligatorisch aus- zuftellenden Rechnungen entrichtet. _Die zu entrichtende Steuer beträgt in diesen Betrieben mindestens 29 Cent, für lebe Rechnung. In den Hotels. Pensionen Kolle gien. Kuranstalten. Kliniken und ähnlr^e» Betrieben wird die Steuer mit Doppelmarken auf den betreffenden Rechnungen

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Volksbote
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Pagina 7 di 12
Data: 19.01.1933
Descrizione fisica: 12
Donnerstag, den IS. Jänner 1933 »v o l f 9 b o f e' zLnner-SteueranMeldnng verSn-rrlichrr Glnkommen Der Jänner ist derjenige Monat, den das italienische Steuersystem für die An» Meldung neuer, noch nicht besteuerter Einkommenszweige bestimmt hat. So besteht nämlich eine genaue Trennung de« Frist, innerhalb welcher der Steuer träger um eine Herabsetzung ' seiner Steuer ansuchen kann (Mai—Juli) und jener Frist, innerhalb der der Staat«- bürge« sein neu entstandene« Einkom men der Steuerbehörde

zur Ver anlagung der Steuer anmelden mutz (Jänner). Während aber di« Benützung der Frist für di« Ansuchen um Ueber- Prüfung schon bestehender Steuern nur ein Recht de« Steuerträger« ist, legt die JänNersrift dem Staatsbürger die Pflicht auf, dasjenige dem Staate zu geben» was des Staates ist und zu diesem Zwecke dem Steueramte die Quellen und die Höhe seine» Einkom mens anzuzeige». Wir werden im Nachstehenden kurz die einzelnen Sinkommenszwekge anfvhre«, für die eine Anmeldungsfrist innerhalb

aus Handel und Gewerbe (Ricchezza Mobile Tat. B). Hier obliegt die Verpflichtung zur An meldung jedem, der im Laufe des Jahres 1982 einen Handels- oder Gewerbebetrieb neu eröffnet oder eine Pachtung eines land wirtschaftlichen Gutes übernommen hat, so- ferne der. Reinertrag aus dem Betriebe oder der Pachtung vorausfichtlich 2VÜÜ Lire im Jahre übersteigt. Die Anmeldung kann sich darauf beschränken, den voraussichtlichen Reinertrag anzugeben, dessen endgiltiger, der Steuer zugrunde zu legender Betrag

dann durch gütliche Vereinbarung mit dem Steuer- amte oder im Rekurswege durch die Ent scheidung der Steuerkommission festgelegt wird. Bei dieser Gattung von Einkommen besteht keine Verpflichtung, die allenfalls im Laufe des letzten Jahres eingetretene Erhöhung des Einkommens im Laufe des Jänners dem Steueramte anzumelden. Es ist vielmehr Sache des Steueramtes, wenn vier Jahre seit der letzten Steuerfestsetzung vergangen sind, von Amts wegen eine Ueberprüfung und Erhöhung vorzunehmen, wofür dem Amte eine Frist

von Privatangestellten (Ricchezza Mobile Tat. C. 2). Für diese Art von Einkommen obliegt die Verpflichtung zur Anmeldung dem Dienst» g e b e r, auf desien Namen die Steuer auch vorg schrieben wird und der nur berechtigt ist, sie vom Lohne in Abzug zu bringen. An meldepflichtig sind alle im Laufe des Jahres 1982 neu ausbe-.ahlten Gehalte und Pen sionen, foforne ihr Jahresbetrag 2000 Lire übersteigt, fernere alle im letzten Jahre er folgten Gehaltserhöhungen. Bei den Aktien gesellschaften, die nach der Bilanz

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 23.07.1931
Descrizione fisica: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 02.05.1928
Descrizione fisica: 8
Seih 6 — Nr. 58 Mittwoch, den 2. Mai 1928 der Durchschnitt der beiden Jahre 1926 uni» 1927 n«h immer den in der Steuerliste ein getragenen Betrag ergibt. Ein schlechter Ge schäftsgang im heurigen Jahre könnte erst nächstes Jahr Einfluß auf eine Steuerherab setzung üben. Diese gesetzliche Regelung ist anscheinend unbillig, da ja die Steuer aus den Erträgnissen des laufenden Jahres _ bezahlt werden muß und daher der Geschäftsgang des laufenden Jahres selbst und nicht jener der beiden vergangenen

Jahre für die Höhe der Steuer maßgebend sein sollte. Diese anscheinende Unbilligkeit gleicht sich aber da- dnich aus, daß auch bei besserem Geschäfts gänge die Steuerbehörde, wenn ihr überhaupt das Recht zu einer Revision zusteht. auch nicht das laufende oder letzte Jahr allein zur Erhöhung der Steuer zu Grunde legen darf» lorrdern ebenfalls den Durchschnitt der beiden letzten Jahre heranziehen muß. Die Ansuchen mn Steuerermäßigung sind in der Form einzubringen, daß der Steuer träger beim Steueramte

kann auch bezüglich der Steuer auf den landwirtschaft lichen Reinertra g (red di to a g ra- r i o), welche die Grundbesitzer von den selbst bewirtschafteten Grundstücken bezahlen, ver langt werden. Auch hier ist dabei nachzu weisen. daß der landwirtschaftliche Reinertrag im Durchschnitte der Jahre 1926 -und 192? geringer war» als er in der SteuerWs ein getragen erscheint. Jene Anstalten und Gesellschaften, deren Steuer nach der Ja hresbilanz berech net wird, brauchen kein besonderes Ansuchen um Steuerermäßigung

- genofsenschaften, Sparkassen, Kreditinstitut« und überhaupt alle Körperschaften. Me nach den früheren Gesetzen zur öffentlichen Rech nungslegung verpflichtet waren — die Vor lage der Bilanz unterlassen, so hat Mes nur zur Folge, daß Me Steuer in der gleichen Höhe, wie im laufenden Jahre berechnet wird, soferne nicht das Steueramt wegen Ablauf der vierjährigen Frist berechtigt ist, Me Steuer hinaufzusetzen. Auch Me Ko m plementärsteuer, die bekanntlich alle einer Person einschließlich dessen Gatten

und minderjährigen im Haus halte lebenden Kinder zufließende Ein» kominenszwsige umfaßt, ist eine ständige Steuer und muß, wenn sie vom Steueramte einmal endgiltig vorgeschrieben wurde, durch drei Jahre unge ändert bleiben, wenn sich auch mittlerweile das Einkommen verändert hat. Nur wegen gänzlicher Beendigung eines Arbeitseinkommens (z. B. Niederlegung des Berufes, Aufgabe eines Handelsgeschäftes), wegen Tod des Steuerträgers, oder wegen Untergang oder gänzlicher Erträgnislostgkeit einer Einkommensquelle

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Dolomiten
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Pagina 12 di 20
Data: 04.03.1933
Descrizione fisica: 20
Volkswirtschaftlicher Teil Die Einkommensteuer -er Prtval-Ansestettten ^ Sn welchem Ausmaß find dl« Dienstgeber «er» pflichtet, den Stenerahzng dnrch Gehalt», erhöhnng «ettznmeche«? Durch das Eesetzdekret vom 30. Jänner l. J„ Nr. 18, ist, wie wir bereits ausführlich berichtet haben, verfügt worden, daß die Einkommen steuer der Privatangestellten (Ricchezza-Mobile Steuer Kat. E 2), die bisher gewohnheitsmäßig von den Dienstgeber« selbst getragen wurde, vom 1. Jänner l. I. an den Angestellten

durch Gehaltsaufbesserungen wettzumachen. Durch ein Dekret des Korporationsminitte« riums und Finanzministeriums ist nun für die einzelnen Gehaltsstufen genau fest gelegt worden, welchen Anspruch auf Au», gleichszahlungen jene Privatange« stellten haben, denen fetzt infolge des neuen Gesetzes die Steuer von den Bezügen ab. gezogen werden muß. Wir haben den Inhalt dieses Dekretes bereits in der Mittwochnummer der „Dolomiten' dargelegt, ersehen jedoch aus mehrfachen An fragen, daß die Bestimmungen desselben noch nicht allseits klar

verstanden worden sind, wes halb wir sie Hier nochmals folgen lassen und jeweils mit einem Beispiel »ersehen, au» welchem die Verrechnung sehr leicht ersichtlich ist. Das Dekret sieht folgende drei Gehaltsstufen vor: 1. Gehalte bis zu 8000 Lire jährlich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus «in« Erhöhung seiner Bezüge um mindestens 80% der Steuer, die ihm abgezogen wird. . Bei einem Jahresbezuge von 6000 Lire beträgt die Steuer beispielsweise 180 Lire, um die der Bezug gekürzt wird. Da de« Angestellten

aber 807°. das sind .181 Lire, im Wege einer Gehalt», erhühung wieder rückvergütet werden müsien, beträgt die Steuer zu seinen Lasten tatsächlich 06 Lire. 2. Erhalle von 6001 bis 18.000 Lire fähr« lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch aus mind«. stens 50% der Steuer durch Gehaltserhöhung wieder ersetzt zu bekommen. Bei einem Iahresbezug von 10.000 Lire z. v. betrögt die Stener 800 Lire, von welchen aber dem Dienstgeber mindesten« 100 Lire wieder er. setzt werden müsse», so daß er tatsächlich höch» stens

100 Lire an Steuer au« eigenem bezahlt. 0. Gehalte von 18.000 bl» 30.000 Lire jäh«, lich: Der Dienstnehmer hat Anspruch auf «kn« Erhöhung seiner Bezüge um mindesten» 107° der Steuer. Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Lire z. B. beträgt die Steuer 1600 Lire, von «elchen den, Angestellten mindesten» 610 Lire ersetzt werden müsien, so daß höchsten« 060-Lire zu Lasten des Angestellten gehen. Infolge der Verpflichtung der Dienstgeber, den Angestellten einen Teil der Steuerabzüge durch Gehaltszulagen

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Volksbote
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Pagina 13 di 16
Data: 21.01.1932
Descrizione fisica: 16
Berufes (Aerzte, Advokaten, Ingenieure usw.) im Jahre 1930 begonnen haben und deren Rein ertrag aus diesem Berufe im Jahre 2000 Lire übersteigt. 4. Gehalte und Pensionen von Privat angestellten (Rich. Mob. Cat. C 2). Für diese Art von Einkommen sind die Be kenntnisse von den Dienstgebern einzubrin gen, auf deren Namen die Steuer auch vor geschrieben wird Und die dann berechtigt sind, die bezahlte Steuer den Angestellten vom Gehalte abzuziehen. Alle im Jahre 1931 neu ausgezahlten Gehalte und Pensionen

vorgekommen fein, wohl aber Gehaltskürzungen, die zu Steuerermäßigungen berechtigen. Damit aber die Steuer schon vom heurigen Jahre an ent sprechend dem herabgesetzten Gehalte er mäßigt wird, ist es notwendig, daß die Dienst- - geber die Gehaltsverminderungen des Jahres 1931 noch im laufenden Jänner dem Steuer amte anmelden. 5. Ergänzungssteuer (Komplementärstener). Alle Personen, deren Gesamteinkommen, einschließlich jenes des Ehegatten im ab- gelaufenen Jahre mindestens 6000 Lire er reicht hat, müssen

Steuerklasse herabgesetzt oder ganz aus der Liste der Junggesellensteuerpflichtigen gestrichen wer den. , Für die Junggesellen, die mit. ihrem Vater zusammenwohnen oder in Diensten stehen, trifft die Verpflichtung zur Anmeldung den Vater oder den Dkenstgeber. 7. Eebäudesteuer. Die im Laufe des Jänner für die Eebäude- steuer zu machenden Anmeldungen beschrän ken sich darauf, daß die im Jahre 1931 zu Ende gegangenen Steuerbefreiungen für Neu bauten oder die im Jahre 1931 vergenom- menen Umwandlungen

eines bisher von der Gebäudesteuer befreiten Hauses (z. B. Bauernhaus, Fabrik, Garage) in ein gewöhn liches Wohnhaus der Steuerbehörde unter Angabe des Mietwertes anzumelden sind. Vorgang bei Einbringung der Steuer- anmeldungen. Die Anmeldungen sind in den Gemeinden, die Sitz eines Steueramtes sind, bei diesem, sonst aber direkt beim Gemeindeamts einzu bringen. Wer nicht Gelegenheit hat, die An meldung persönlich zu machen, kann sie auch schriftlich einbringen, doch mutz dies mit rekommandiertem Brief

gegen Empfangs bestätigung geschehen. Die Formulare für die Anmeldungen stellen die Fteuerämter und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Strafen für unterlassene oder unrichtigeAnmeldungen Diese sind durch das kgl. Dekret vom 17. September 1931 . bedeutend ver schärftworden. Wer in einem der oben angeführten Fälle unterlaßt» die vorgeschriebene Anmeldung einzubringen» wird mit einem Steuerzuschlag in der Höhe von'einem Drittel der Jahres- steuer und einer Geldbuße von 100 bis 2000 Lir bestraft. Wer

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Pagina 5 di 8
Data: 31.01.1937
Descrizione fisica: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

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Pagina 3 di 6
Data: 20.12.1933
Descrizione fisica: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Pagina 5 di 6
Data: 11.11.1936
Descrizione fisica: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Pagina 8 di 16
Data: 08.10.1927
Descrizione fisica: 16
einen Steuer nachlaß erhalten würden. Wir wollen nach stehend kurz di« bestehenden gesetzlichen Bestimmungen besprechen, welche die Ab schreibung von Steuern bei Elementarereig nissen betreffen. Der Landwirt kann für seinen landwirt schaftlichen Betrieb durch dreierlei staatliche Steuern für sein Einkommen aus d»r Land wirtschaft betroffen werden, nämlich durch a) die Grundsteuer (imposta terreni) welche jeder Grundeigentümer zu entrichten hat: b) die Steuer aus dem landwirtschaftlichen Reinertrag (Reddito

agrario), die jeder Landwirt bezahlen muß, der seinen Grund nicht verpachtet hat, sondern selbst bewirt schaftet und c) die Ricchezza Mobile-Steuer, welche den Pächtern landwirtschaftlicher Grundsätze für das Einkommen, das sie aus der Pachtung ziehen, vorgefchrieben wivd. Je nach der Art dieser drei Steuern sind auch di« Vorschriften verschieden, welche den Steuernachlaß bei Elementarereignissen regeln. Bezüglich der G r u n d st e u e r gelten in Italien keine einheitlichen Vorschriften. Es besteht

nicht imr die heurige Ernte vernichtet, sondern überhaupt dauernd die Ertragfähigkeit des Grundes zerstört wurde, z. B. ein Acker oder eine Wiese gänzlich vennurt wurde, mit Erfolg um ein« Revision des Steuerkatasters beim Steueramte angesucht werden kann, was zur Folge hat, daß dann das betref fende Grundstück in eine andere Kultur gattung oder Bonitätsklasse eingeteilt wird. Für die Abschreibung der Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag (Rvddito agrario) bestimmt das kgl. Dekret

vom 20. November 1926, Nr. 1643. daß für den Fall, als die Grund steuer gänzlich oder zum Teil abgeschrieben wurde, im selben Verhältnis auch eilt außer ordentlicher Nachaß der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag gewährt wer den kann. Auch in diesem Falle ist in einer besonderen Eingabe an das Steueramt in nerhalb drei Monaten vom Elementar- ereigniffe an gerechnet ein Ansuchen um Herabsetzung der Steuer des landwirtschaft lichen Reinertrages einzubringen. Für die ses Ansuchen

können sich die Parteien der gewöhnlichen, für die Ricchezza Mobile- Steuer bestimmten und bei den Steuer ämtern und Goineinden erl-ältlichen Formu- larien (denmmcia di cossazione) bedienen. Dasselbe, wie für den landwirtschaftlichen Reinertrag gilt auch für das Einkommen aus Pachtungen landwirtschaftlicher Güter, welches der gowöhnlichen Ricchezza Mobile- Steuer unterliegt. Allerdings kann nach den allgemeinen Vorschriften über die Ricchezza Mobile-Steuer die Abschreibung derselben nur dann erfolgen

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Pagina 5 di 6
Data: 09.05.1928
Descrizione fisica: 6
an dm Betriebssteuer auf den Verkauf von alkoholischen Getränken Es steht fest, doß in zahlreichen Provinzen »och immer die Lizenzstener sür den 'Ausschank von alkoholhaltigen Getränken eingehoben wird, laut Dekret vom 23. Oktober 1932, ver schärft lind obligatorisch gestaltet durch das fol gende Dekret vom 18.'Nov. 19Z3, Nr. 2538. Diese Steuer wurde den Gemeinden zu gestanden und damit die ehemalige Steuer für die Konzession der Li-zenz umgewandelt. Die Höhe dieser Gebühr wird nach dem Miet- wert: des Betriebes

bemessen und kann sogar 5>9 Prozent desselben für jene öffentlichen Be triebe, in denen alkoholische Getränke aus geschenkt werden, erreichen. Wein, man in Betracht zieht, daß diese Steuer nur für diejenigen Räume, in denen tatsächlich.Alkohol ausgeschenkt wird, eingeho ben wird, tan» man verstehen, zu wie vielen Unzukömmlichkeiten die Bemessung ' dieser Steuer, die an sich sehr «drückend ist, führen kann. Aus diesem Grunde hat sich der ehemalige Verband der Inhaber öffentlicher Betriebe

. M d. «. ?s!.à so^ào 7«i.4S2 Viktor em2nuvl.pi->»- 2 Nach langen Bemühungen wurde das De kret vom 13. Februar 192ö, Nr. 1l7, erreicht, das bestimmt, daß an Stelle dieser Steuer bei ihrer Einfuhl ins Gemeindegebiet eine Ge- meindezuscchsteuer einzuheben sei. In diesem Falle hätte jedoch auch die Steuer in ihrem früheren Ausmaße, nämlich l> Prozent 'des Mieàerles. wenn die Lizenz für die Eröff nung eines nenen Betriebes, und ein Zehntel von sechs Prozent, wenn dieselbe -für die jähr liche Erneuerung eingeholt wird, bestehen

blei ben können. Gleich rmch der Verösentlichung des Dekretes machten die Geineinden von der ihnen zu gestandenen Erlaubnis Gebranch, denn es war klar, daß die Einhebung der Quote auf dein Wege der Konsumsteuer einen bedeutend höheren Ertrag abwarf als es jener war, der durch die Steuer auf den Verkauf von alko holhaltigen Getränken hereinkam. Ans der Feststellung jedoch, daß uns von zahlreichen Sektioneil immer noch Rekurse über das Weiterbestehen 'dieser Steuer zukom men, haben wir ersehen

, daß einige Gemein den diese Steuer trotz der ihnen durch das ob- genannte Dekret gemährten Erlaubnis, die Quote auf dem Wege der Konsumsteuer cinzu- heben, beibehalten, haben. Damit nun der fascistische Lerban'd der Kauf mannschaft eine en<>sprech:nde Aktion beim Finanzministerium unternehmen kann, aus daß.von demselben die noch ausständigen Ge meinden aufgefordert würden, die Option an zuwenden, 'die gleichzeitig >für die Gemeinde vorteilhafter und für die Inhaber von öffent lichen Betrieben weniger belastend

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Pagina 2 di 6
Data: 29.03.1930
Descrizione fisica: 6
Noiiinlni Nr. 9 von den Kaufleuten die einen Großhandel oder eine Detailhandlung besitzen, die vorgeschriebene Erklärung einzubringen. Vom 1. bis zum 20. April l. I. wird die Ver waltung die Anerkennung der Betriebs vorneh men und die Lagerbestände feststellen für welche die Differenz zwischen der Steuer und dem be stehenden Zolle In Betracht kommt. Bis zur ge nannten Zeit wird die Einhebung der Steuer für die oben angeführten Waren nach dem Sy steme der geschlossenen Zollregimes vorgenom men

, Für die Liquidierung der Steuer auf die Lagerstände sind mir die Zoltbolletten gültrg. Tin Falle der Nichteinbringnng der Erklärung und der vorgeschriebenen Anmeldung wird die Steververwaltung die Feststellung der Waren amtlich vornehmen. Nichtbeachtung der Ver fügung zieht eine Geldstrafe von SV bis zu 5W Lire hinter sich. Für die Warenmagazine und landwilrschaft- lichen Magazine im geschlossenen Zollgebiete der Gemeinde gelten für die Uebergangszeit folgen, de Bestimmungen. Sie haben den Betrieb anzu- nnlden

ohne die Warenbestände anzugeben. Die Feststellung der Bestände wird von» Steuermnie vorgenommen Die Rückstände werden in cm eigenes Register eingetragen. Für die Fraktio nen Gries und Oltrisarco gelten für die Enitcei- buni, der Konsumsteuer die Betriebslizenzen, die den'Kleinkaufleuten für den Konsunnoll ansge- stellt worden sind und ebenso bleiben auch die Koi'siilnsteuerabkommen bis zu ihre' Fälligkeit in Kraft. Sie müssen jedoch für die Waren, die der Steuer unterworfen sind, revidiert «'erden, um den Betrag

im Gemeindegebiele Wenn der Produzent der genannten Wann sie direkt an den Konsumenten verkauft oder ab tritt, so ist er vor der Uebergabe verpflichtet bel deni Konsumsteueramte (früher Zollamte) die Meldung zu erstatten und die bezügliche Steuei zu entrichten. W-enn der Produzent hingegen die Getränke an den Großkausmann verkanst, so ist er nicht verpflichtet die Steuer zu entrichten, er muh je doch vom Käufer verlangen, daß er die vom Sreueramis ausgestellte Begleitboilette vorweist. Die Waren müssen

von dieser Bollette auf dem Ti anspart zum Magazine des Groszkauf.nan- nes begleitet sein, welcher dann die Waren in das Belastung?- und Entlastungsregistec ein trägt. Wenn der Produzten die Waren an einen Kleinkaufmann verkauft oder abtritt, so hat er sich an die nämlichen Bestimmungen zn halten, nur daß sich der Käufer vorher anstatt der Be- gleitsbollette die Bollette der entrichteten Steuer ' beschaffen muß, wenn er die Waren in sein Ber ka»,fslokat einführt. Dabei hat er sich an die Be stimmungen des Art

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Pagina 6 di 8
Data: 23.03.1938
Descrizione fisica: 8
Die neue Kursierter abgeänderl Bei Daucraufenthalt auf»6 Tage beschränkt—Die provisorischeHoteMaffifizierrrug BeitraashSbc erwischen Lire —.5« und Lire 1-, aber nicht starr gebunden Saifonznschlag beweglicher gestaltet Kürzlich hat die Abgeordnetenkam»«r dre Um- Wandlung des Gefctzdekrcts vom 28. November 1937 betreffend die neue Kur- und Aufenthalts- Steuer (siehe darüber ausführlich „Dolomiten' vom 8. Jänner, bzw. „Volksbote' vom 13 Jän ner) genehmigt, Hiebei wurden einige Bestim- mungcn

des ursprünglichen Eefetzdckrctcs abge- ändert. Hierüber erstattete in der Kammcrfitzung Abg. Giarratana Bericht, dem wir folgen des entnehmen: Hinsichtlich der bereits seinerzeit d-rgelegten Gründe der Abänderung der Kur- und Aufent- baltssteuer genügt die Bemerkung, daß nicht nur getrachtet worden ist, mehr Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Staates zu erlangen, sondern diese Einnahmen auch größtenteils dem Zwecke zuzuführcn, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthalts steuer

haben sich durch irrige Auffassung einige Unzukömmlichkeiten ergeben. Es mutz allerdings bemerkt werden, daß die alte Steuer, die 1910 cingeführt worden ist, verschiedene Umänderungen erfahren hat. die oft soweit gingen, daß sie in manchen Orten schließlich im Pauschal- abfindungswcge eingehoben wurde und damit die Körperschaften, welchen die Erträg- nisie zugute kamen, benachteiligt wurden. Diese Form der Einbcbung ist von nun an nicht mehr gestattet. Die Kontrolle der Stener- entrichtung ist nach dem neuen Gesetz

sie für die anderen Gemein den nur fakultativ ist. Dies ermöglicht die Ver legung des Aufenthaltes von einem Orte zum anderen, manchmal in ganz geringer Entfernung. Damit wird nicht nur eine Umgehung der Steuer ermöglicht, sondern auch ein weiterer Zweck der Steuer in Frage gestellt, nämlich die Aufbrin gung der 25 Millionen Lire, welche das Ministe rium im Laufe von fünf Jahren der Gewährung der Hotclkredite zuwendcn will. Der Art. 6 des Gesetzes besagt jedoch, daß das Innenministerium im Einvernehmen

mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Äolksbildnna die Anwendung der Änfcnthalts- steuer für jedwede Gemeinde als obligatorisch er klären kann. Es ist daher außer Zweifel gestellt, daß die Provinzialkörperfchaften des Tourisnrus in den oben angeführten Fällen das Einschreiten des Ministeriums anrnfen können. Es wurde auch die Frage gestellt, ob die Kurverwal- 1 ringen die Frage selbst einheben können. Zweifellos kann die Gemeinde nach Art. 10 die Kurverwaltungen mit der E i n h c b u n g be auftragen

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Pagina 5 di 6
Data: 20.02.1939
Descrizione fisica: 6
dieser neuen ausserordentlichen Abgabe bildet, daß aber die Auferlegung derselben sich absolut nicht aul irgend Sine Bewertung jener Anglcichuna und Vorteile in den einzelnen Fällen stützt. Wer unterliegt dieser Steuer? Nach Art. i des betreffenden Gcsetzdekretes lind dieser außerordentlichen Steuer alle lene Firmen unterworfen, die am ».Oktober 1936 bestanden, und bleiben somit alle jene aus geschlossen. die erst später erstanden sind. Die Steuerämter babcn daber bei jenen Firmen, die am 5. Oktober 1936

in der Zusammensetzung der Mitglieder gehabt haben. In allen diesen Fällen trifft die Kavital- steuer immer die Firma oder Gesellschaft, welche in die Steuerrollen eingetragen erscheint. Bei Besitzwechsel der Firma gebt die Besteuerung zu Lasten des früheren Besitzers, außer es würde sich um eine unentgeltliche Ab tretung handeln, in welchem Falle allein der Nachfolger zur ausserordentlichen Kapitalfteuer verpflichtet ist. Befreiungen. Befreit von dieser außerordentlichen Kapital steuer sind lene Firmen

, welche ausschliesilich die Kroditgewäliruna zum Zwecke haben, und zwar nickt nur die eigentlichen Privatbanken, sondern auch jene Privaten, die Krcditovcrationen durch führen und dafür mit ihrem Einkommen be steuert sind. Schliesslich sind von dieser Steuer befreit alle jene Firmen, deren steuerbares Ein kommen zusammengenommen Lire 10.006.— n i ch t ü b e r st e i g t. Hierzu sei jedoch bemerkt, dass das Gesamteinkommen aus allen besteuerbaren Einkommen der Kategorie 8 lKavital und Arbeit) gebildet

Ideen und stehen ihnen für weitere Beratungen gerne tur Seite. Druckerei Atfaesia Bolzano > Msisbo Brestano ne gefchäft hat, das mit 8900 Lire steuerbarem Ein kommen und eine kleine Fabrik mit einem steuer. baren Einkommen von 16.000 Lire Kat. so wird die Kavitalstcuer aus dem Gesamtbetrag von Lire 21.000.— errechnet. In Betracht gezogen wird immer die letzte Einkommenseinschätzung, unbeschadet des Zeitpunktes, wann sie erfolgte. Besteuerungsgrundlage. Die Besteucrungsgrundlage bilö«. ohne irgend

. Die Steuerträger können selbstverständlich nach Erhalt des Steuerzettels fda bekanntlich die Rollen nicht Zur Einsichtnahme aufgelegt werden) innerhalb der gewöhnlichen Frist gegen die Eintragung in die Steuerrollen wegen materieller Irrtümer in der Berechnung der Steuer oder wegen doppelter Eintragung an die Bezirks- bezw. in zweiter Instanz an die Provin,zkommisiion wie bei den anderen Steuern rekurrieren. Andere Rekursgründe sind wohl nicht gegeben. Ablösung der Steuer. Auf Grund des Art

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Pagina 8 di 9
Data: 18.07.1940
Descrizione fisica: 9
und Zeitschriften jeder fcil ans- gedehnt. Bei Art. 8 de» Gesetzes ist ein neuer Absatz eingeschoben worden, wonach auch die Ab gabe von Daren seilen» der Erzenaerftrma an Ihre eigenen Berkaussge ich äste als steuerbare Einnahme betrachtet wird. Die Steuer wird in diesem Falle auf Grand des Engrospreises der Waren nach den noch vom Ministerium zu bestimmenden Norme» ent richtet. Bei Art. 6 ist ein neuer Absatz eingekügt worden, wonach es gestattet ist. die Steuer für Zahlungen, die pauschal in gewissen Fristen

erfolge», bei diesen Zahlungen dem Schuldner voll in Anrechnung za brinaen. Durch einen Zusatz bei Art. 9 ist bestimmt worden, daß die wöchentlichen Zahlungen im Postscheckverkehr am Donnerstag jeder Doch« für die in der vorhergeaan- genen Doch« bis einschließlich Sonntag fällig gewordene Steversumme einiuzahlen ist. Wer zur Zahlung der Steuer im Postscheckverkehr er mächtigt ist, kann die Steuer auch für Beträge von nicht über 50 Lire auf diesem Wege ent richten. Sehr wichtig ist die Abänderung

des Art. I I. wonach nun auch beim Wein- Weinmost, und Maische, wie schon früher bei der Um- sichstempelgebuhr, die Einnahmensteuer erst gleichzeitig mit der Konsumsteuer entrichtet wird. Alle Umsätze von lebenden Rindern. Schafen und Schweinen, sowie von Ratsche, seinen und gewöhnlichen Weinen (ausgenommen die Schaumweine), die vor der Entrichtung der Konsumsterer erfolgen, find von der Zahlung der Einnobmen- steuer befreit. Hingegen sind die nachträg lichen Umsätze (also nach Zahlung der Konsum

steuer) der Einnahmensteuer unterworfen. Die Befreiung von der Einnahmensteuer für die Umsätze vor der Bezahlung der Konsumsteuer erstreckt sich auch aus die E i n s» b r der vor- K annten Waren. Für solche Umsatz« besteht le Verpflichtung zur Ausstellung einer Fak tura oder Rechnung: wenn ober eine solche aus» E rstellt wird, ist sie mit dem gewöhnlichen iuittunosftempel z» vergebühren. Bezüglich des Umsatzes im Königreiche von noch im Ausland« befindlichen Waren und bin- sichtlich der Ausfuhr

sind die fchmr für die Umfatzstemvclgebühr gellenden Bestimmungen nun auch in das neue Gesetz ausgenommen worden. Der Art. zu des Gesetzes hat so einschneidende Aenderungen erfahren, daß es wohl angezergt ist. den ganzen Tezt der neuen Fassung wieder, zugeben. Derselbe lautet nun: „3n der Einnahmen steuer ist die Stempelaebühr einbegriffen, die als gleichzeitige oder nachfolgende Quittie rung auf derselben Rechnung oder Faktura erfolgen würde, wofür die Einnahmensteuer entrichtet wird. Wenn eine separate

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Pagina 5 di 8
Data: 27.01.1928
Descrizione fisica: 8
, hatte bekanntlich die sasci- stische Regierung im vergangenen Jahre ver schiedene Steuererleichterungen beschlossen, wo von aber nur einige gleich in Kraft traten : 'd die am schwersten von der Wirtschaftskrise ge- troffe:..' Klasse der Landwirte unterstützten. Die übrigen im August 1927 beschlossenen Steuer erleichterungen, welche die Industrie, den Han del und im allgemeinen die Besitzer der Immo bilien in den Städten betreffen, sind erst mit 1. Jänner 1928 in Kraft getreten, und so wird deren Wohltat erst

Steuererleichterungen, und zwar: a) Die ärarische Grundsteuer wird um 23 Pro zent reduziert, d. h. während früher der Pro zentsatz von 10 Prozent aus das Kataster- einkommen berechnet wurde, nunmehr nur 7.50 Prozent an Steuer zu zahlen ist: b) die Ricchezza Mobile-Steuer auf die land wirtschaftlichen Einkommen, zu Lasten der Be sitzer, Kolone und Pächter, ist auf 50 Prozent reduziert, sodaß .die-Besitzer von Feldern 5 Pro zent an Steuern, die Kolone 2.50 Prozent und die Pächter 8 Prozent für die genannte Steuer zu entrichten

haben. Diese Prozentsätze gelten im ganzen König reiche, tind so ist ein jeder imstande, die Steuer last im voraus zu berechnen, bezw. die Steuer- zettel, die im Laufendes Monates Jänner zu gestellt werden sollen, zu kontrollieren. So werden für ein Einkommen von L. 30.000 seitens des Besitzers, der seinen Besitztum direkt verwaltet, L. 1500 entrichtet werden müssen, während der Kolone für ein gleiches Einkommen L. 750 Und der Pächter L. 2400 an Steuer zu zahlen haben wird. Wenn man nun bedenkt, daß die Steuer

, der sch auf die Reduzierung des Prozentsatzes für die Kategorie C 2 bezieht, d. i. für die Gehäl ter der Privatbeamten, für die die Arbeit geber laut Art. 17 des Gesetzes für die Ricchezza Mobile die Steuer, eventuell gegen Abzug, vom Gehalt, Lu bezahlen haben. Diese Maßnahme geht fast zur Gänze zu Gunsten der Industrie- und Zaiidelsuntern'ehmen, weil 'in der Praxis sind nur diese diejenigen, die für ibre Angestellten die Ricchezza Mobile-Steuer -'blen. ' Unverändert bleiben dagegen die. Prozentsätze

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