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Giornali e riviste
Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 1 di 16
Data: 02.06.1922
Descrizione fisica: 16
: Montag. 5. Pfingstmontag, Nonifatius; Dienstag, 6. Norbert, Klaudms; Mittwoch, 7. sQuatemberj Robert, Gottliebj; Don« nerstag, 8. Medardus, Claudius: Freitag, 9. Primus und Felicianus, Kolumbus. Ne me Striifr kt iopuilrii LchmWe. Die Lohnabgabe besteht darin, daß jeder, welcher zur Ausübung einer auf Erwerb abzielendcn Tätigkeit fremde Arbeitskräfte verwendet, eine Abgabe zu entrichten hat. Dieser Steuer liegt also die Annahme zugrunde, daß um so mehr erworben wird und um so bessere Ge schäfte

gemacht werden, je mehr fremde Arbeitskreis e ein gestellt werden müssen. Bor: diesem Mehrerwerb ist nicht bloß bei anderen Steuern wie Grund-, Erwerb- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen, sondern es muß auch in: Verhältnis zum Lohne, der an die frernden Arbeits kräfte gezahlt wird, eine eigene Steuer entrichtet werden. Der Erfinder dieser neuen und auf den ersten Blick etwas sonderbar anmutenden Steuer ist der Sozialdemo krat B r e i t n e r, der seit der Herrschaft der Sozialdemo kraten int Wiener

Gemeinderate die Finanzgeschäfte der Millionenstadt Wien leitet Der Sozialdemokrat Breitner sah sich vor die Tatsache gestellt, daß die Ausgaben der Stadtgenicinde Wien fortlaufend und sprunghaft gestiegen sind, während bei den Einnahmen keine entsprechenden Erhöhuugen zu erzielen waren. Um diesem Mißverhält nis abzuhelfen, hat er d: 'Steuer der Lohnabgabe er füllen, welcher er den schönen Namen Fürsorgeabgabe gegeben hat. In der Millionenstadt Wien gibt es außer ordentlich viele gewerbliche Betriebe unft

Fabriksunter nehmungen, in welchen fast durchgehends fremde Arbeits kräfte angestellt sind. Und weil die Löhne dieser Ange stellten fortwährend stiegen, und weil mit dem Steigen der Löhne auch die Lohnabgabe sich steigerte, so hatte Breitner mit dieser (Steuer ein Mittel gefunden, welches der Stadtgemeinhe Wien die so dringend benötigten Mil liarden schon vor Jahren einbrachte. Das vom Sozial- demokrateil Breitner gegebene Beispiel hat alsbald Nach ahmung gefunden. Denn alle Länder und Städte Oester reichs

von wenigstens 4 Prozent bis zum 1. Juli 1922 eingeführt haben werden. Die Emführung dieser neuen Steuer, genannt Lohn abgabe, und die Höhe dieser Steuer, stehen also gar nicht mehr im Belieben des Tiroler Landtages, sondern der Landtag iiehr sich in dieser Frage vor eine Zwangslage gestellt. Bisher ist di.' Hälfte der Personalauslagen des Laubes und teilweise auch'der Gemeindelr, also die Hälfte der Gehälter der Landesbeamten und der Lehrer, aus Bundesmitteln bezahlt worden. Dieser Beitrag des Bun

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 30.12.1932
Descrizione fisica: 8
, aber diese Mitteilung scheint uns nur eine kleine Aufschnei derei des Herrn Bürgermeisters zu sein. Sie Steckschildftenrr Zu den Steuern, die so in aller Geschwindigkeit be schlossen werden sollten, gehört auch die Steckschildersteuer, iwelche Tatsache GR. Großgasteiger zum Anlaß nahm, gum wiederholten Male eine Berücksichtigung der Klein gewerbetreibenden zu fordern. Tatsächlich wurde auch diese Steuer aus dem Budgetprodisorium herausgenommen, so h>aß im Monat Jänner keine Steckschildersteuer erngehoben

,und über das weitere Schicksal dieser Steuer erst im Fi- .'nanzausschuß beraten werden wird. Sodann mußte der Ge- -meinderat nolens volens dem Provisorium die Zustim mung geben. ' Für die Instandsetzung des städtischen Objektes in der Etzelstraße wurde der notwendige Kredit bewilligt und auf das Kündigungsrecht der auf Grund deS SyndikatßÜberein- kommens gebundenen Tiwag-Aktien verzichtet. Abgabe von Baugründen Stadtrat E r t l referierte über neue Richtlinien für die Abgabe von Baugründen zur Förderung

ist von der Cinkommen- steuer befreit, wenn er im abgelaufenen Kalenderjahr nicht mehr als 1400 8 verdient hat. Nach dem Einkommensteuerschlüffel beträgt die jähr liche Steuer bei einem Gesamteinkommen von mehr als 1.400 bis 3.400 8 1.1 Prozent 3.400 bis 5.300 8 2.2 Prozent 5.300 biS 7.200 8 8.3 Prozent 7.200 bis 10.200 8 4.0 Prozent 10.200 bis 14.400 8 4.4 Prozent Die Steuer ist jedoch so zu bemeffen. baß von dem Ein kommen einer hö-heren Stufe nach Abzug der Steuer nie mals weniger übrigbleiben darf

, als von 'dem höchsten Ein kommen der nächstniedrigen Stufe nach Abzug der auf die ses Einkommen entfallenden Steuer erübrigt. Ein neunprozentiger Pauschalabzug kann bis zu einem Jahresverdienst von 14.000 8 gemacht werden. Die Steuer ist an der Hand deS Einkommensteuerschlüsiels zu ermitteln, der in den Steuerämtern um den Preis von 50 g erhält lich ist. Da aber die Einkommensteuer wöchentlich oder Monat lich vom Dienstgeber abgezogen wird, ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresverdienstes, so sieht der Artikel

nicht erreicht oder im Laufe dieses Jahres durch eine länger andauernde Akkordarbeit in der Woche, in der der Akkordüberschuß ver rechnet wird, eine höhere Steuer bezahlen mußte, kann er die zuviel bezahlte Steuer beim JahreSausgleich, den er selbst verlangen muß, zurückerhalten. Für die Arbeitslosigkeit ist ein Nachweis über den Be zug der Arbeitslosenunterstützung (den das betreffende Ar- beitSlosenamt auf rechtzeitiges Verlangen ausstellt) dem Dienstgeber zu überbringen. Beim Austritt aus dem Betrieb

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 8 di 16
Data: 25.12.1931
Descrizione fisica: 16
. Den Mitgliedern der Transportgewerbege- nofsenfchast zur Kenntnis. Die KraftwagenoerR«br$$feuer. Die Krastwagenverkehrsfteuer trat am 1 . November 1931 in Kraft. Bestimmungen der Durchführungsverordnung: Der Kraftwagenverkehrssteurr unterliegt je de entgeltliche Beförderung von Personen oder Sachen, w!ozu auch lebende Tiere zählen, mit tels Kraftfahrzeugen, soferne die Beförderung über das Gebiet einer Ortsgemeinde hinaus reicht. Es ist die Steuer vom ganzen Be förderungspreis ohne Rücksicht aus das Ver

hältnis, in dem die Teilstrecke außerhalb der Ortsgemeinde zur gesamten Fahrtstrecke steht, zu entrichten. Lediglich, Rundfahrten sind nicht steuerpflichtig, wenn die Fahrtstrecke außer halb der Ortsgemeinde des Ausgangspunktes nicht mehr als ein Zehntel der ganzen Rund fahrtsstrecke beträgt. Entfällt auf die Fahrt strecke außerhalb der Ortsgemeinde zwar mehr als ein Zehntel, jedoch nicht mehr als ein Drittel der ganzen Rundfahrtstrscke, so ist die Steuer nur von' einem Drittel des gesamten

, das Ge- bühreNbemessUngSamt in Innsbruck, zuständig. Mit der Einhebung der Steuer ist das Steuer amt Innsbruck betraut. Die Höhe der Kraft- wagenverkehrssteuer beträgt 3 Prozent vom BesörderuNgspreis, soferne die Beförderung der Warenumsatzsteuer unterliegt und 5 o/o vom Beförderungspreis, soferne dies nicht der Fall ist. Für die SteuerbrrechnuNg gelten folgende Bestimmungen: Die SteuerermittlungSgrund lage (also der Beförderungspreis) ist in der SchillingwähruNg auszudrücken. Beförderungs preise, die in schätzbaren

) ein gehobenen Beförderungspreise zugrunde Au le gen. Hiebei sind Groschenbeträge von 50 g und darüber auf 8 1 .— aufzurunden, geringere Groschenbeträge unberücksichtigt zu lassen. Von der so festgesetzten Steuerermittlungsgrundlage ist die Steuer mit dem in Betracht kommenden Hundertsatz zu berechnen. Groschenbeträge der berechneten Steuer sind derart zu runden, daß sie durch> 10 ohne Rest teilbar sind. Beträge v 0 !n 5 § !Und darüber sind, auf 10 § aufzurun- Geld Finanzierungen Kostenlose Das Konz. Reali

täten und Hypothe ken - Vermittlungs- Finanzierungs- und 70 Treuhandbüro des v 2lmb. Rohracher » «n Lien, £ empfiehlt sich zur 2 Durchführung aller einschlägigen Ge schäfte auf billigste, solideste und diskre teste Art. Tel. 117. Auskünfte. den, geringere Beträge aber zu vernachlässigen. Ist die Steuer im Beförderungspreise enthal ten, so ist sie je nach dem zur Anwendung ge langenden Hundertsatz — mit drei Einhundert dritteln oder mit fünf Einhundert fünfte ln des Beförderungspreises zu berechnen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 10
Data: 16.12.1927
Descrizione fisica: 10
ist eine Steuer mit zunehmen.' den Erträgniffen, hat sich doch in der verhältnismäßig kur zen Zeit von 1925 bis heute die Anzahl der Vehikel mehr als verdoppelt. Im Jahre 19 2 5 war noch als Steuerbasis folgender Wagen- und Kraftrüder-Stand vorhanden: 332 Personenwagen, 1 Elekro-Personenwagen 240 Benzin-Lastwagen, 18 Elektro-Lastwagen und 466 Motorräder, also zusammen etwas über 1066 Fahr zeuge. Nach der S t a n d e v o n 19 2 7 hat sich dieser Wagen park gegenüber 1925 — wie schon gesagt— mehr als ver

doppelt. Es sind nunmehr: 610 Personen-Autos 546 Lastkraftwagen, und 1050 Motorräder Die b i s h e r i g e B e st e u e r u n g -H geschah nach fol- genden Tarifen: F a h r r ä d e r mit Hilfsmotor . , , , s * S 10.-- (existieren nur ganz wenig) Krafträder bis 3 Steuer-PS . , * . , S 30.— Krafräder bis 6 Steuer-PS 8 40.— Krafträder über 6 Steuer^pS S 50.-- Für jeden Beiwagen 8 20.-- Personenwagen pro Steuer-PS , . . 8 10.— pro Sitz 26 Prozent Zuschlag L a ft w a g e n pro Steuer-PS bei Luftbereifung

der Steuer von den einheimischen Fahrzeugen; eine Ab änderung der Besteuerung der ausländischen Fahr zeuge will er mit Rücksicht auf die Interessen des Fremden verkehrs nicht in Erwägung gezogen wissen. Die 46 Tiroler Mauten und der Fremdenver kehr wären auch ein ganz eigenes Kapitel! Warum ist man da nicht auch so konsequent? Das Recht der Gemeinden Zuschläge einzuheben, soll aufgehoben werden, dafür will sich das Land in den Erlös mit den Gemeinden teilen. Unter Annahme, daß die Steuer

von den ausländischen Fahrzeugen gleich wie im Vorjahre mit 8 200.000.— einflie ßen wird, kann nach dem Gesetzentwürfe mit einem Gesamt- erträgnis an Kraftfahrzeug st euer von 8 600.000.— gerechnet werden, wovon 8 200.000.— vom Ergebnisse der Besteuerung der einheimischen Fahrzeuge an die Ge meinden abzuführen sind. DieneuenSteuertarife wären: 1. Fahrräder mit Hilfsmotoren . . . . , ß ' 20.— Krafträder bis zu 3 Steuer-PS. . , , . 8 70.— Krafträder bis zu 6 Steuer-PS .... 8 120.— Krafträder über 6 Steuer

-PS..... 8 250 — Für jeden Beiwagen ist die Hälfte der auf das Kraft-, rad entfallenden Steuer zu entrichten. 2. Personenwagen: bis einschl. 6 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 50.— bis einschl. 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 60.— über 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 100.— 3. Lastwagen mit Luftkammerrei/en haben eine Grundtaxe von 100 8 und für jede halbe Tonne Tragfähig keit des Fahrgestelles 75 8 zu entrichten. Jede angefangene halbe Tonne wird voll gerechnet. Für den Besitz eines Anhängewagens mit Luftkammer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 30.12.1921
Descrizione fisica: 8
Landtages hat für alle Vorstellungen unserer Genossen ein taubes Ohr gehabt; sie will den Abgang in dem Landeshaushalte, der nach . den hohen Staatsüberweisungen verbleibt, just tnit einem Landeszoll auf Weizen, Roggen,. Gerste, Hafer, Mais, Heidekorn, Hirse, Bräune, Bohnen, Erbsen, Linsen, Malz, Mehl, Eierteig waren, Haferflocken und allen sonstigen Erzeug- iiiffen aus Hülsen früchten hereinbringen: mit einer Steuer, die bei einer vielköpfigen Familie . im Jahr mindestens den Betrag von 7000 Kro nen

erreicht. Diese Abgabe ist bequem; jeder, der einen Bissen Brot essen will, muß sie bezahlen; die Steuer ist ergiebig, denn sie trägt dem Lande mehr als eine halbe Milliarde Kronen! Was fragen die Patentchristen, die im Tiroler Land tag ihr Unwesen treiben, ob das ausgehungerte Volk eine solche Steuer noch ertragen kann; was kümmern sich die vier Herren, die im Landtag die sogenannre „Großdentsche Volkspartei" prä sentieren, ob die P. T. Volksgenossen durch diese Steuer nicht noch zu einem größeren

Hunger verurteilt werden. Das LanD braucht Geld und . will, da die Mehrheit so stark ist, daß gegen ihr Diktat die sozialdemokratische Minderheit ein fach nicht aufzukommen vermag, uns diese Steuer einfach diktieren. Es verbietet zwar die Bundesverfassung die Ausrichtung von Zoll schranken zwischen den einzelnen Bundesländern Oesterreichs. Aber die schwarzen und schwarz- blauen Separatisten, die in Tirol herrschen, sche ren sich einen blauen Teufel uni die Gesetze des Bundes; sie haben in Tirol

die volle Macht und wollen diese einfach gegen das Volk auswirken lassen; sie wollen zeigen, wie bürgerliche Par- teien auf der Höhe ihrer Macht das Volk regie ren, sie wollen beweisen, wie bürgerliche Parteien ein Budget sanieren: indem man jedes Stäub chen Mehl, jede Bohne und jede Erbse besteuert, indem num auf jeden Bissen Brot eine tüchtige Lage Steuer schmiert! Dieser Brot-, Mehl- und Hülfen srüchtenz oll, der als Wahrzeichen der Liebe, welche die bürger liche Landtagskoalition Dem Tiroler Volke

ent gegenbringt, aufgerichtet wird, ist Raub', nackter Raub vom Lohne des Arbeiters, vom Gehalte des Beamten, von der mageren Pension, vom Einkommen des Kleinrentners, vom Verdienste des Kleinbauern und von der „Pension" der Kriegerswitwen. Raub, nackter Raub, denn das Land braucht- diese Steuer nicht. Gen. Rapoldi hat in seiner viereinhalbstündigen Rwe, die er in der heutigen Nachtsitzung des Landtages hielt, nachgewiesen, daß das Land ans den Steuern, welche der Nationalrat jüngst beschlossen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 6 di 16
Data: 11.04.1902
Descrizione fisica: 16
, die von der Bevölkerung mit sehr ge mischten Gefühlen ausgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkartensteuer. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als nothwendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und für anderes. Er hat hiefür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer auf die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuerausschuss hat schon vor Wochen hiefür ein Subcomito eingesetzt, welches die Regierungs vorlage zu berathen

und an den Ausschuss Anträge zu stellen hatte. Das Subcomito hat sich nach langer Berathung — für die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Ungerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht; aber doch, weil der Finanzminister die Annahme als Bedingung für die Aufhebung der Mauten, die Aufbesserung der Diurnistenlöhne rc. gestellt hat. Auch der Ausschuss hat von diesem Gesetz § 1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) mit 14 gegen acht

Stimmen an genommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 12 Percent b) „ Localbahnen 6 „ c) „ Kleinbahnen 3 betragen. Für die Leute an den Staatsbahnen sieht die Steuer nicht gar so schlimm aus. Bei uns kommt aber eine Karte III. Classe der Südbahn schon ohne Steuer theurer als auf der Staatsbahn mit der Steuer. Dennoch hat der Finanzminister nur zu gegeben, dass die Steuer bei so theuren Bahnen, wie die Südbahn, zehn statt zwölf Perzent ausmachen soll. Ueber das Schicksal

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 16.10.1892
Descrizione fisica: 8
um die kolossale Summe von rund zweihundert Millionen Gulden mehr Lasten trägt, als vor zwanzig Jahren! Eine ganze Reihe neuer Steuern mußten eingeführt werden, um die Staatseinnahmen auf diese Höhe hinaufzubringen. Wir bekamen einen Kaffee- und einen Petroleum- Zoll, eine Erhöhung der Zucker- und Branntwein- Steuer; Oesterreich hat die höchste Hauszinssteuer in Europa, die Erwerbsteuer ist drei- bis viermal so hoch wie in Preußen. Die Einkommensteuer wurde zufolge kaiserlichen Patentes vom 29. Oktober 1849

, das erstemal im Jahre 1850 in Oesterreich eingehoben. Dieselbe hat 3 Klassen: Zu der 1. und 3. Klasse wird die Steiler mit 5 pCt., in der 2. Klasse mit 1 bis 10 pCt. des Einkommens berechnet. Durch die Berordnung vom 13. Mai 1859 wurde dieses Steuermaß um dann mit Finanzgesetz vom 19. Dezember 1862 abermals um y 5 und endlich mit Finanzgesetz vom 26. Juli 1868 um 3 / 5 erhöht, so daß dieselbe nun mehr das Doppelte des ursprünglichen Ausmaßes betrügt. In der 1. und 3. Klaffe beträgt die Steuer

in Oesterreich 10 pCt. des Einkommens, beziehentlich 8 l / 2 pCt. bei Steuerpflichtigen, wo Erwerbs- und Einkommensteuer zusammen nicht mehr als 300 fl. betrügt. In der zweiten Klasse betrügt diese Steuer 2 bis 30 pCt. des Einkommeus. Dagegen wird in nachstehenden Staaten von je 100 Münzeinheiten des Einkommens an Steuern gezahlt: England von 1.75 bis 2.50 pCt. Hamburg „ 0.60 „ 3.50 „ Preußen „ 0.45 „ 3.00 „ Baiern „ 0.25 „ 3.50 „ Württemberg „ 2.00 „ 8.00 „ Das reiche Württemberg hebt

eine Steuerfreiheit der Rent- ner und des mobilen Kapitals' — Zustände, die unbedingt ein Sinken der Steuermoral mit sich bringen müssen. Ganz richtig bemerkt daher die Reichenberger Tuchmacher-Genossenschaft in einem von ihr an den Stadtrath erstatteten Berichte über die neue Steuer: „Nachdem die Bemessung der Steuer der Mit wirkung der Steuerträger entzogen und ein Rekurs gegen eine einmal vollzogene Steuerbemessung nur in den allerseltensten Fällen von Erfolg begleitet ist, so hat sich naturnothwendig

ein förmlicher Kampf zwischen den Steuerträgern einerseits und den Steuer bemessungsorganen andererseits herausgebildet, der auf der einen Seite geführt wird, um die Steuer zu vermindern, auf der andern Seite, um sie zu er höheu, und das Resultat ist das Sinken der Steuer inoral und die Verbitterung aller gegen die staat lichen Steuerorgane." Und bei solchen Verhältnissen, wie sie hier ganz richtig geschildert werden und wie sie auch im öster reichischen Abgeordnetenhause, ja selbst von der Ministerbank

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Neueste Zeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 04.04.1919
Descrizione fisica: 4
den höchsten jährlichen Betrag bringen soll, der ihm je aus einer einzigen Steuer zugefloffen ist. Mit einem Auf kommen von nicht weniger als 1-3 Milliarden Mark würde die ge- plante Kapiralertragssteuer die Verzinsung für volle 36 Milliarl^n Kriegsanleihe ergeben- Ihrem Objekt nach soll die Kapitalertrag ssteuer ein Glied !n der Kette der Einkommens- und Vermögensbeiastung. besonders der Belastung des fundierten arbeitslosen Einkommens, bilden, und zwar greift sie von dem ardsttslofen Einkommen

gesonderte Heran ziehung der jetzt geschonten Vermögen ergänzt werden soll. Grund* sätzlich werden alle Beträge von nutzbar angelegten Kapiidakien durch die Steuer getroffen, also vor allem Dividenden von Aktien- aesellschaften und größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zinsen und Anleihen, Pfandbriefen und ObÄgotionen, auch Spar kästen- und Bankguthaben, Wechseln, Hypotheken oder anderen Dar- lehen. Der Steuersatz betragt 10 Prozent der Zinssumme. Da nur die Kapitalanlage getroffen

werden soll, so fallen Wechsel, die zur Bezahlung von Waren ausgestellt werden, nicht unter das Gesetz und cbensoweniig soll die Kreditierung von Waren als „Darlehen" gelten. Solche Kreditierungen sollen vielmehr erst dann steuer pflichtig sein, wenn die Forderung länger als drei Jahre ge stundet worden ist; mir in diesem Falle nimmt der Entwurf cm, daß es sich in Wahrheit um eine Kapitalanlage handelt. Eine weitere Einschränkung des Umfanges der Steuer betrifft die Kredit anstalten. Wenn bei den Kveditmvstituten

(Banken, Sparkassen. Hypothekenbanken ustv.) einmal der Depositen- oder Pfandbrief- gläubiger von dem ihm zuftietzenden Ertrag die Steuer zahlen müßte und wenn außerdem auch die Kreditinstitute selbst für die Kapitalerträge, die ihnen von Kreditnehmern, von Hypothekenschuld nern usw. zufließen, steuerpflichtig wären, so würde das zwar nicht juristisch, wohl aber wirtschaftlich auf eine Doppelbesteuerung hinaus lausen. Wirtschaftlich sind die Kreditanstalten nur Vermittler: sie geben Las

. zuftietzenden Erträge von der Steuer befteit sind. Aus die im Besitz der Banken vorhandenen Wertpapiere ist die Be freiungsvorschrift nicht ausgedehnt. Dem Charakter der Steuer als einer partiellen Belastung des Einkommens aus Vermögen würde die Einfügung der Steuer in das System der Einkommen- und Bermögenfteuer und demgemäß ihre Ausgestaltung als eine direkte Steuer entsprechen, deren Erhebung auf Grund einer Deklaration des Steuerpflichtigen zu erfolgen hätte. Aus steuertechnischen Gründen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 04.01.1921
Descrizione fisica: 8
dcrS ganze Jahr, auch wenn sich die Zahlung im Jahre wiederholt. Man sieht also in der sogenannten „Steuer- aözugstabelle" nach, wieviel auf einen Wochenverdienst Steuer entfallt, die erst nach 62 Wochen zu entrichten ist. Aber da bekommen wir in unserem Falle keinen Aufschluß, denn der Fall ist nicht bedacht und bei der 52. Jahreswoche rechnet die Tabelle nur mit Beträgen über 10.000 K, während wir eine Berechnung für 2000 Kronen brauchen. Hoffentlich wird dieser Mangel sehr bald

mit einer Nachtragsverordnung behoben. Vorschüsse und sogenannte Akontozahlungen kommen für die Steuerzahlung nicht in Betracht und sind in die Borschreibungen über die Steuer nicht aufzunehmen. Hingegen ist der Lohn, von dem der Vorschuß oder ein Teil abgezogen wird, in den Steuervorschreibungen voll KU verzeichnen. Abfertigungen, wie sie zum Beispiel 'für die dem Handlungsgehilfengesetz Unterstehenden vorgeschrieben sind, kommen für die Steuer, die der Unternehmer abzuziehen hat, nicht mehr in Betracht

. Sie sind nicht Arbeitslohn und der Angestellte selbst hat sie zu versteuern. Jeder Arbeiter kann nachrechnen, ob ihm nicht zuviel Steuer abgezogen ist. Dazu ist ein „Verfahren zur Ausgleichung des Steuerabzuges" eingeführt und es kann dieses Verfahren auch der Betriebsrat verlangen. 'Die Darstellung, die die Verordnung darüber gibt, ist recht kompliziert und kann hier nicht näher dargelegt werden. Ein Stammblatt für jeden Arbeiter und Angestellten. Bis längstens Ende Jänner 1921 muß der Unterneh mer für jeden Arbeiter

der Arbeiter insgesamt erhalten hat und wieviel Steuer ihm insgesamt abgezo gen wurde. Formulare für diese Auszüge drucken zu lassen, hat man übersehen. Der Auszug ist beim An tritt einer neuen Stelle dem neuen Unternehmer zu übergeben, von ihm bei der Anlegung des neuen Stammblattes „fortsehungsweise zu benützen" (was das heißt, wissen wir nicht) und dem Stammblatt, das der neue Unternehmer anlegt, anzuheften. Wenn es der Arbeiter beim Austritt verlangt, so ist ihm außer dem Auszug auch eine volle

wörtliche Ab- Stammblattes zu übergeben. Der Unternehmer ha' die Steuer für die Arbeiter und Angestellten, ob er sie nun abzieht oder nicht, in der ersten Hälfte Avril. Juli, Oktober und Jänner für die vergangenen dr i Monate abzuführcn. Dabei muß er e ne Steuerabfuhrliste überreichen, derer- Formulare er ebenfalls bei der Steueradminiftrationsbebörde be kommt. Am Schluß des Jahres hat er eine Jahresliste auszufüllen. Ob die Steuer richtig abgeführt wurde, überwacht die Steuerbehörde durch zeitweilige

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 6 di 8
Data: 12.04.1913
Descrizione fisica: 8
eine Stufe einzutreten. Falls dem Besitzer infolge eines solchen Abzuges ein anrechenbares Einkommen von nicht mehr als 1200 K bleibt, so entfällt die Einkommensteuerpflicht. (Beispiel: Nehmen wir an, ein Besitzer hätte sonst ein steuer pflichtiges Reineinkommen von 1400 K, aber sechs unversorgte Kinder, so kann er für vier Kinder je 1/20 oder für alle diese vier Kinder zusammen V 5 von 1400 K, das ist 280 K in Abzug bringen; es bleibt dann somit nur ein Reineinkommen von 1120 K, weshalb

oder Kinder ein mit der Wirtschaft nicht zusammen hängendes Einkommen in Form von Gehalt oder Lohn besitzen. Für das Praktische soll sich der Besitzer einfach merken : Wird ihm von der Steuer behörde bei der Bemessung der Personaleinkommen steuer das Einkommen eines oder mehrerer Familien glieder zugerechnet, so soll er dann auch nach dem oben angeführten Grundsätze den Abzug gelten machen. Eine Ermäßigung desSteuersatzes oder sogar eine gänzliche Befreiung von der Personaleinkommensteuer kann stattfinden

, wenn eine außergewöhnliche Belastung des Besitzers für Unter halt und Erziehung der Kinder, zum Beispiel für taube, blinde oder krüppelhafte, außer dem Hause, zum Beispiel in einer Anstalt zu erziehende Kinder oder die Obliegenheit zum Unterhalte mittelloser Angehöriger nachgewiesen werden kann. Die Vernehmungsprotokolle im Steuerstrafver fahren. Aus Salzburg wird geschrieben: Der Salzburger Kaufmann Albert Lewi war wegen unrichtiger Fatier- ungen für die Jahre 1906 bis 1911 von der Steuer administration in Salzburg

zu einer Geldstrafe von 18.672 Kronen, das ist das Vierfache des der Ver kürzung ausgesetzen Betrages, ferner zu einer Nachttags steuer von 3.562 Kronen verurteilt worden. Hiebei hatte die Steuerbehörde die Kontumazfolgen des Per sonalsteuergesetzes angewendet, weil Albert Lewi sich geweigert habe, sein Privatkonti zu nennen. Die Steuer behörde habe daher die Entscheidung auf Grund der ihr selbst zur Verfügung stehenden Behelfe treffen müssen, welchen zufolge der Zensit, der in Salzburg eine kost spielige Villa

die Steuer strafe auf 13.672 Kronen richtig. Ueber die nunmehr von Albert Lewi an den Verwaltungsgerichtshof in Wien ergriffenen Beschwerde fand nun am 13. März vor diesem Gerichtshöfe unter Vorsitz des Senatspräsidenten Sawicki die Verhandlung statt. Der Beschwerdever treter Dr. Hofmann aus Salzburg machte als Mangel des Verfahrens u. a. geltend, daß dem Rechtsanwalt des Zensiten im Steuersttafverfahren, dem Advokaten Dr. Max Duschl in Salzburg, die Akteneinsicht in der Weise verweigert wurde

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 2 di 20
Data: 02.02.1923
Descrizione fisica: 20
eingehoben. Jnsbesorrdere bleibt das bisherige Vorzugspfandrecht aufiecht. § 2 . Die Liegenschaften des Bundes sind von der Steuer befreit; diese Befreiung umfaßt nicht die Betriebe des Bundes, mit Ausnahme der Mvnopolbetriebe. § 3. Beinessungsgrundlage ist der einfache, ber Wäldern der doppelte Katastralreinertrag in Goldkronen. Die Vorschreibung der Steuer erfolgt halbjährig in Banknoten- Die Umrechnung erfolgt durch'die Landes regierung nach dem für die Zahlung der Zölle in Bank noten amMch

verlautbarten Umrechnungsschlüssel (Gold parität) halbjährig nach dem Durchschnitte des letzten Viertetzahres in abgerundeten Ziffern. ß 4. Die Steuer beträgt: Ber einem Katastvalreinertrag bis einschließlich 50 Kronen 10 v. H.; bei einem Katastralreinertrag bis ein schließlich 300 'Kronen 15 v. H.; ber einem Katastral- reinertrag bis einschließlich 1000 Kr. 20 v. H.; bei einem Katastvakreinertrag über 1000 Kt. 25 v. H. Der irr einer Ortsgemeinde, wenrr auch irr verschie- denerr Kataftvalgenreinden gelegene

Grundbesitz desselben Eigentümers wird bei der Bestimmung des Ausmaßes der Steuer als Einheit genommen. ' ? 5. Tie Ermittlung her Grundsteuer, derer: Vorschrei bung und Verrechnung obliegt dem Landesabgabenamte; die Einhebung erfolgt in der Regel durch die Gemeinden auf Grund der ihnen vom Landesabgabenamte zukorn- menderr Weisungen (Einzugslisten), hiesür erhalten sie als Entschädigung 7 vom Hundert der eingehobenen Steuer. Erforderlichenfalls kann die Landesregierung die Einhebung für einzelne

Wirkung. Der Postenlauf wird in die Frist nicht eingerechnet. 8 7. Die Steuerämter haben dem Laudesabgabenamte Einsicht in die für die Ermittlung der Steuer notwendigen Behelfe zu gewähren und ihnen die Möglichkeit zur An fertigung von Abschriften zu bieten. 8 8. Tie Landes grrrrrdst'errer ist Zuschlagsabgabe für die Gemeinden. § 9 . Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1923 in Kraft. Mittags wurde die Sitzung unterbrochen und am Nachmittag kam als erster'Redner

(welche denn?) stehen auf Goldgleichheit, aus Friedenspreis. Bisher ist die Grundsteuer vom Bund ein gehoben worden. Jetzt ist die Ernhebung der Grundsteuer Sache der Länder. Mit dieser sollen die Länder ihre Bedürfnisse decken (also der Bauer soll zahlen!) Sie schlagen nun vor, bei der untersten Stufe die Steuer auf die halbe Goldparität, bei den mittleren auf zwei.Drittel und erst bei einem Katastralreinertrag vorr über 1000 Kr. auf die volle Goldparität zu bringen. Das ist etwas wenig! Ich sehe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 30.01.1924
Descrizione fisica: 8
Bevölkerung über das Zustandekommen und die Folgen dieses Gesetzes aufzuklären. ■ Dr. Peer ist der Ansicht, daß die Steuer sonst 'Iber Bund einführt, wenn sie das Land unterläßt. Nachdem eine solche Steuer in manchen Gemein den schon ein ge führt ist, das abgeänderte Gesetz Wiele Verbesserungen enthält, wird Dr. Peer für den 8 1 stimmen. Der Abg. Hödl bringt eine ellenlange Entschul digung vor, warum er für das Eingehen in die (Spezialdebatte gestimmt

habe. Damit habe er noch '.nicht für das Gesetz gestimmt. (Für was denn sonst? Seine Stimme und die des Abg. Schneider hätten genügt, mm das Gesetz zu Fall zu bringen.) Er sei wicht allein Arbeitervertreter, sondern auch von den anderen Gruppen des Bezirkes Kufstein als Kandidat ausgestellt worden. Wenn er für die 'Elektrizitätssteuer gestimmt habe, so deswegen, weil die Arbeiter durch diese Steuer nicht so stark belastet werden. (Wer der Herr Hödl vergißt ganz, daß es doch hauptsächlich darauf ankommt, daß durch diese Steuer

die industrielle Entwicklung des Landes — und nur diese Entwicklung verbürgt unserer Bevölkerung Brot und bewahrt sie vor Auswanderung — gehemmt, wenn nicht gar er- .schlagen wird. Wie man über die Haltung des Abg. Hödl in christlichen Arbeiterkreisen denkt, wird er ja vielleicht wissen und sonst es noch zeit- gerecht erfahren.) Lieber sei ihm die Elektrizitäts- steuer, als eine Erhöhung des Getreideausschlages. (Weil man das eine Uebel vermeiden will, für das ärgere, das sich in der Zukunft geradezu katastro

phal rächen kann, stimmen, verrät genau so einen Mangel an Prinzipienfestigkeit, wie wenn Herr >Hödl für beide Uebel von Haus aus eingetreten 'wäre.) 1 Nachdem noch Msgr. Haidegger und Dr. -Pusch für die Steuer eingetreten waren, wurde der 8 1 mit den Stimmen der Christlichsozialen an genommen. Msgr. Haidegger verflieg sich dabei zur Behauptung, daß die Stadt Innsbruck nur um 150 MÜlionen mehr an Steuer zahle. ; Zum 8 2 steifte Gen. Holzhammer einen Zu satzantrag dahin, daß jene elektrische Kraft

, die zu Heilzwecken und zur Krankenbehandlung (in Instituten und Unternehmungen verwendet '.wird, von der Steuer befreit sein soll. Gen. R a p o l d i erbrachte den Beweis ,daß die 'Stadt Innsbruck nicht 150 Millionen. sondern 1 mehrere Milliarden an Steuer zahlen müsse. Gen. Rapoldi fragte an, 'ob der Licht- und Kraftverbrauch für Schulen .steuerfrei sei, was Dr. Pusch bejahte. Rapoldi stellte und begründete hierauf nachstehende Ab- ■ änderungsanträge: Oeffentliche, hygienische und sanitäre Einrichtungen sollen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 14 di 16
Data: 27.02.1909
Descrizione fisica: 16
firmiert: einerseits die Ueberweisungen aus den staatlichen Personalsteuern, mit der geringfügigen Summe von 150.000 Kr. — auch diese schwankt natürlich, weil diese Ueberschüsse nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden, die Ueberweisungen aus der staatlichen Branntweinsteuer im Betrage von 450.000 bis 460.000 Kr., die Bierauflage, der Zu schlag zur staatlichen Weinverzehrungs steuer und endlich die Zuschläge zu den direkten staatlichen Steuern. Und nun komme ich zu einem Kapitel

, das interessieren dürfte und das namentlich Interesse gewinnen dürfte im Hinblick auf die letzten Er eignisse im Tiroler Landtag, auf die ich vielleicht noch zu sprechen kommen werde. Die gesamte staatliche Steuer mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer, (welche von allen sogenannten autonomen Zuschlägen, wie Landesumlagen, Gemeindeumlagen, Umlagen für Wassergenosfenschaften frei bleiben muß) beträgt in Tirol nach der Umlagenvorschreibung für das Jahr 1909 6,717.858 Kr. und verteilt sich nun auf die einzelnen

entfallen auf Nord tirol 140.121 Kr., Deutsch-Südtirol 136.467 Kr., Jtalienisch-Tirol 168.025 Kr. Die Erklärung, warum bei dieser Steuer der iralienische Landes teil die beiden deutschen Landesteile weit überragt, finden Sie im Ziffernansatz für die Hauszins steuer. Die Hauszins st euer beziffert sich in ganz Tirol auf 2,013.475 Kr., beträgt in Nordtirol 1,090.806 Kr., in Deutsch-Südtirol 565.286 Kr., Jtalienisch-Tirol 357.383 Kr.; in Innsbruck (bas in der Ziffer für Nordtirol immer inbegriffen

ist) 868.000 Kr. Ich erinnere mich an die Zeit der Einführung der Hauszinssteuer. Viele von Ihnen, meine Herren, haben sie vielleicht auch miterlebt, denn es sind erst ungefähr 26 oder 27 Jahre seither in das Land gezogen; Sie können sich denken, welche Aufregung diese Steuer überhaupt in Tirol, namentlich aber in Innsbruck hervorgerufen hat, in Innsbruck speziell, weil Innsbruck als Landes hauptstadt in die sogenannte Beilage A eingereiht worden ist. Die Beilage A umfaßt das Verzeich nis jener Städte

an einem beliebigen anderen Orte? Er darf in Innsbruck, Dank des milden Klimas der Landeshauptstadt, 15 Prozent vom Bruttozins für die sogenannten Einhaltungskosten in Abzug bringen, das sind bei 1000 Kr. 150 Kr. Der Restbetrag von 850 Kr. unterliegt der 26 2 / 3 - prozentigen Steuer und zwar selbstverständlich ohne Rücksicht auf die Schulden, die etwa auf dem Hause lasten. Die 26 2 / 3 prozentige Steuer machen nun bei diesem Zinsreft von 850 Kr. 226 Kr. 60 Heller aus. Wenn nun ein Hausbesitzer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 25.07.1920
Descrizione fisica: 8
und Beamten fällt, hat der Finanzausschuß auf Allinos Antrag beschlossen, daß von keinem solchen Einkommen ein höherer Prozentsatz ein gehoben werden darf, als' er bisher von einem Fünftel dieses Einkommens eingehoben wurde. Das hat eine wesentliche Ermäßigung der bisherigen SteuerMe zur Folge. Wir wollen einige Beispiele dafür ansühren: Bisherige Einkommen Steuer (mit Steuer nach der Regierungs Steuer nach dem Beschluß des Zuschlägen) vorlage Finanzausschusses 8.400 K r 298 450 70 10.000 40L 600 100

20.000 1.137 1.620 460 30.000 1.949 3.400 900 40.000 3.039 6.000 1.400 60.000 3.875 8.000 1.800 60.000 5.195 11.000 2.300 Während also die Regierungsvorlage die bisherigen Steuersätze ungefähr verdoppeln wollte, wird die Steuer nach den Beschlüssen des Finanzausschusses bei den klein sten Einkommen nicht einmal ein Viertel, selbst bei den größten Arbeitereinkommen weniger als die Hälfte der bisherigen Steuer betragen. Es ist also nicht nur der Anschlag der Regierungsvorlage auf das Arbeitereinkom

- men abgewehrt, sondern darüber hinaus eine wesent liche Ermäßigung der Steuersätze gegenüber dem bisher geltenden Gesetz durchgesetzt. Auch für die mittleren Einkommen zwischen 60.000 und 148.000 K wurde eine, wenn auch geringere und mit der Größe der Einkommen sinkende Ermäßigung der Steuer beschlossen. Dies zeigen folgende Beispiele: Einkommen Bisherige Steuer (mit Steuer nach der Regierungs Steuer nach dem Beschluß des von Zuschlägen) vorlage Finanzausschusses 70.000 Kronen 6.162 13.000 4.60

« 80.000 7.483 15.000 6.000 90.000 8.464 17.000 7i00 100.000 11.751 21.000 11.000 150.000 22.977 39.000 23.000 Während also bei Einkommen bis zu 100.000 K die Steuer niedriger festgesetzt wurde, als sie nach dem bis herigen Gesetz war, stt sie bei Einkommen von 150.000 Kronen schon um ein geringes höher als bisher. Aber auch bei diesem Einkommen ist sie immer noch viel niedriger als nach der Regierungsvorlage. Die Be schlüsse des Finanzausschusses bringen also auch dem Mittelstand eine wesentliche

Entlastung. Ein heftiger Streit entbrannte um die Einkommen über 200.000 X. Die Sozialdemokraten wollten auf diese Einkommen die hohen Sätze der Regierungsvorlage ungekürzt anwenden. Die bürgerlichen Parteien da gegen erklärten, da die Steuer vom Arbeitereinkommen ermäßigt wurde, müsse auch die Steuer von den groß kapitalistischen Einkommen über 200.000 K zwar höher als bisher, aber doch niedriger als nach der Regierungs vorlage festgesetzt werden. Dies wurde in der Tat gegen die Stimmen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 09.12.1926
Descrizione fisica: 8
von Gemeindebeiträgen für Schulzwecke von allen Parteien beschlossen wurde. Naive Erwartungen. Auch der Abgeordnete der christlichen Arbeitsgemein schaft Dr. G a m p e r erklärte, daß das Land es durchaus nicht notwendig habe. eine so hohe Bierstener einzuheben. .Die Arbeitsgemeinschaft werde aber trotzdem für die B:er- steuer in dieser Höhe stimmen, weil ihr eine Genußmittel steuer noch immer sympathischer sei. als eine Nahrungs mittelsteuer. Sie setze aber voraus, daß die Landtagsmehr heit den Getreideaufschlag

nunmehr herabsetzen und auch mehr Einsicht für soziale Notwendigkeiten zeigen werde. (Da werden die Abgeordneten der Arbeitsgemeinschaft alte In den, bis sie das erleben.) Kunschak-Matzchen. Der Abgeordnete Huber meint, in Wien hätten die Sozialdemokraten auch 6 Schilling Biersteuer eingehoben, obwohl eine so hohe Steuer in Wien auch nicht notwendig wäre. Im Tiroler Landtag nehmen die Sozialdemokraten aber eine verkehrte Haltung ein. (Ebenso natürlich die Christlichsozialen, die hier im Tiroler

für diesen neuen Fisch zug auf die Taschen der Konsumenten. Die Bierabgabe wird ebenso wenig den Alkoholkonsum bekämpfen, wie die Fischereiabgabe das Fischen bekämpft oder der Getreideauffchlag den Brotgenuß beseitigt. Dem Alkoholismus ist nur durch Erziehung und Aufklärung, be sonders der Jugend, beizukommen. Mit dieser neuen Bier steuer erreichen in Tirol die Massensteuern nahezu 7« Prozent der Landessteuern. Von etwa 7 Millionen Schilling eigenen Landesabgaben werden über 5 Millionen von- Konsumenten

haben. Die Sozialdemokraten stimmten gegen diese Aenderung. sie wurde jedoch mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien angenommen. Re „nrmen" a«MnN fchen MMestßer erhalten eine Steuerrrmliß?g>MA vom re cken La«d Dral. Nun kam die Abänderung der Kraftfahrzeugsteuer zur Beratung. In der Hauptsache geht die Aenderung dahin, daß die Steuer für ausländische Automobile und Motor räder herabgesetzt werden soll. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, den Fremdenverkehr zu fördern. Abg. O b w e x e r beanttagt. man möge statt

der Auto steuer eine Bundesbenzinsteuer einsühreu. Genosie Gaßebner weist mit Recht auf die Ab nützung der Straßen durch Automobile und auf die Belästi gung der Passanten durch dieselben hin. Erhalten müssen aber die Straßen von der einheimischen Bevölkerung wer den. Es ist deshalb nur billig, wenn auch die Autobesitzer, die aus dem Auslände nach Tirol kommen, zu einer Bei ttagsleistung zu den Landesfinanzen herangezogen werden. Die Befürchtung, daß durch eine solche Steuer die Fremden ausbleiben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 12.09.1916
Descrizione fisica: 8
allen so große Opfer auferlogt, die Steuer von K 440.— nicht erhöht wird. Dazu kommt, daß ja von den Schichten, die die sogenannten „höheren" Stufen der Hausklassensteuer zahlen, sicherlich man cher im Kriege so viel verdient hat, daß er es kaum spüren würde, wenn man ihm diese Steuer um einige hundert Kronen erhöhen würde. Und wenn man in den Geschichtsblättern zurückblättert, so findet man, daß im Jahre 1859, also zu einer Zeit, wo noch die Aristokratie auch nach -der Verfassung eine größere

Macht besaß als es nach unserem . Staatsgrundgesetz heute der Fall ist, zur Hauszins- -steuer ein Kriegszuschlag eingehoben wurde. Was nun die Hauszinssteuer betrifft, so würde ein Kriegszuschlag zu ihr nicht die Hausbesitzer tref fen, sondern die Mieter, er wäre also ganz gewiß eine neue drückende Last für die breiten Massen, die ohnedies schon so viel Lasten zu tragen haben. Denn wenn die Hauszinssteuer auch unter dem Scheine einer direkten Steuer auftritt, ist sie doch in Wirk- dchkeit

eine indirekte Steuer, und zwar eine Steuer auf ein unentbehrliches, ja auf aas unentbehrlichste Lebensmittel: auf die Luft. Der Hausbesitzer trägt das Geld auf das Steueramt. aber er legt die Steuer sofort seinen Mietern auf. Dabei ist die Hauszins- - neuer in Oesterreich so hoch, wie nirgends auf der ganzen Welt. Sie beträgt in Wien und in den mei sten Landeshauptstädten 26 2 / s Prozent des Brutto zinsertrages, in den übrigen Städten 20 Prozent; dazu kommen aber noch die Landes- und Gemeinde- N!schlüge

— denn auch die Länder und Gemeinden glauben ohne die Besteuerung der Luft nicht aus- t am men zu können, wobei aber noch das Merkwür dige hinzukommt, daß für diese Luststeuer, die die Massen zahlen, der Hausbesitzer, der nur die Steuer von ihnen einhebt, das Wahlrecht hat, nicht aber die wirklichen Steuerträger, die als „Nichtsteuerzahler" keinen Einfluß auf die Gemeindeverwaltung haben —, so daß die Hauszinssteuer nicht weniger als 10 bis 40 Prozent in den Hauptstädten und etwa 30 Prozent in den anderen Städten

schuß von 146 Millionen, aber tne Mehrheit ließ die Regierungsvorlage liegen, ohne auch nur in ihre Beratung einzutreten und als die Sozialdemo kraten im Jahre 1910 bei der Beratung der Brannt weinsteuer beantragten, zuerst in die Beratung der Vorlage über die Gebäudesteuer einzutreten, wurde der Antrag von der Mehrheit ldes Finanzausschusses abgelehnt. Nach den Neuwahlen gelang es den So zialdemokraten, eine Teilreform der Hauszins steuer durchzusetzen

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 4 di 6
Data: 12.11.1921
Descrizione fisica: 6
die gesetzliche Vor schrift, daß mit Beginn eines neuen Kalenderjahres die Steuer in den gesetzlichen Ei^zahlungSterminen im Ausmaße des letzten, dem Steuerpflichtigen zur Selbstzahlung vorgeschriebenen JahreSsteuerbetrages einschließlich der Zuschläge des Bundes (Vorjahrsge bühr) solange einzuzahlen ist, bis die neue Steuer vorgeschrieben wird. Da die auf Dienstbezüge ent fallende Einkommensteuer nicht zur „Selkchzahlung" vorgeschrieben, sondern im Abzugswege vom Dienst- geber eingehoben wird, zählt

sie auch nicht in die Vor jahrsgebühr. Deshalb gilt als Vorjahrsgebühr für die Jahre 1920 und 1921 nicht einfach die für das Jahr 1919 bemessene, sondern jme Steuer, die auf das der Bemrssung für das Jahr 1919 zugrunde ge legte Einkommen entfällt, wenn die neuen Skalen an- gewendet werden. Die gesetzlichen Einzahlungstermine find für die allgemeine Erwerbsteuer: 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober, für die Einkom mensteuer: 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. In diesen Terminen sind beide Steuern in 4 gleichen

Raten voreinzuzahlen. Diese Einzah lungen werden, sobald die für das betreffende Kalen derjahr entfallende Steuer mittels des Zahlungsauf trages vorgeschrieben ist, von ihr abgerechnet. Wer den die Voreinzahlungen nicht an den oben angegebe nen Fälligkeitsterminen geleistet oder wird der Mehr betrag, der sich auf Grund des Zahlungsauftrages ge genüber den Einzahlungen ergibt, nicht bis zu dem im Zahlungsaufträge angegebenen Termine eingezahlt, so erwächst die Gefahr der Anrechnung von Verzugs zinsen

ist gleich den einmonatigen Ver zugszinsen. beträgt jedoch mindestens 20 Kr. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen er gibt sich die Neuerung, daß eine Steuer, die in den ersten Wochen eines Kalendervierteljahres fällig wird, schon in einem Zeitpunkte zwangsweise eingebracht werden kann, in dem sie noch nicht verzugszinsenpflich tig ist. Weil das Gesetz am 1. Nov. 1921, also mitten in einem Kalendervierteljahre in Wirksamkeit tritt, schreibt es vor, daß ausnahmsweise für die im Zeiträume

Veranlagung vorwegzunehmcn, im allgemeinen erreicht. Heute ist dem nicht so. Die Steuer, die auf das Einkommen der Jahre 1920 und 1921 entfallen wird, wird oft ein Vielfaches jener Steuer sein, die für das Ein kommen aus dem Jahre 1918 bemessen wurde. Leistet der Steuerpflichtige die Voreinzahlungen einfach auf Basis der alten Bemessung, so können die Voreinzah lungen ihren Zweck, den Erfolg der künftigen Bemes sungen vorwegzunehmen, nicht im entferntesten er reichen. Das Gesetz geht von diesem Gedanken

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 27.09.1922
Descrizione fisica: 8
nicht gelungen. Der Mann, der uns widerlegen und schlagen will, war, als er den Artikel aufsetzte, nicht sicher, wie iveit unsere Informationen reichen und hat sich in seiner Unsicherheit in Redensarten ver strickt, die glatt die Anklagen bestätigen, die wir erhoben haben. Unser erster Vorwurf ging dahin, daß die Großbauern, die heute eine lächerliche Steuer leistung vorgeschrieben bekommen, sich, wo es nur geht, von jeder Zahlung drücken und beson ders das Land um die Steuern betrügen. Beweis

viel mehr Getreide angebaut worden, als in den früheren Jahren. Was bedeutet, daß die Groß bauern nur von einem Teil des erzeugten Getrei des die Steuer bezahlen. Alle Bevölkerungs schichten aber, die eingeführtes Getreide und Mehl verzehren, muffen aber die Steuern von jeden: Bissen Brot bezahlen. Dazu konimt noch, daß bei Bemessung der Ab findung der Getreidepreis den Selbstversorgern n i e d r ig a n g es e tz t wurde. Die Konsumen ten aber müssen, da die Steuer mit den Preisen steigt, den Aufschlag

wie die Landeshauptstadt, und da Heuer alle Sommerfrischen, ja alle Bauernwirtshäuser überfüllt waren, müßten auch die Landorte zu sammengenommen eine dreifach so hohe Steuer einnahme zu verzeichnen haben wie Innsbruck: Wahr ist nun, daß Innsbruck eine höhere Steuer summe vereinnahmt hat als 226 Millionen, die von der Landeskorrespondenz als rühmendes Beispiel für den Steuereifer der Landgemeinden hervorgehoben hat. Woraus folgt, daß viele Landgemeinden es vorziehen, auch die Fremden- wohnabgabe schuldig zu bleiben

. Nun zur Fürsorgeabgabe. Der Beamte, der mit der Veranlagung dieser Steuer beschäftigt ist, gibt sich die größte Mühe, diese durchzusetzen. Aber die Landesregierung war nicht von dem glei chen Bestreben geleitet, sonst hätte sie niemals die Pauschalierung der Steuer mit dem Bunde der Industriellen vereinbaren können; wohlge merkt: eine Pauschalierung, welche erstens unge setzlich ist und' zweitens das Land um zwei Drit tel der Steuer betrügt. Den gewandten Präsi denten des Bundes der Industriellen

waren die Landtagsherren eben nicht gewachsen — oder sollten wir annehmen, daß sie die Steuer den In dustriellen teilweise schenken wollten? — und so Umrden die Regierungsmänner, welche die Ver handlungen führten, furchtbar h i n e i n g e- l e g t. Die Vereinbarungen, die zwischen der Landesregierung und dem Bunde der Indu striellen abgeschlossen wurden, setzen z. B. der August- H ö ch st l o h n eines qualifizierter Metallarbeiters mit 366.000 K fest. Wohl ge. merkt: als Höchstlohn also Gesamteinkommer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 22.08.1910
Descrizione fisica: 8
14.40 K, Einzelnummer in Innsbruck und auswärts 10 Heller. In Deutschland vierteljährig 3.90 L, in der Schweiz vierteljährig 4.50 K. Nr. 100 JrmsSruck, Montag, 22. August 1010 18. Jahrg. Die „soziale" Steuer. ftias Programm der sozialdemokratischen Arides terpartei in Oesterreich fordert im! Punkt 10 die „Ersetzung aller indirekten Steuern und Abgaben durch stufenweise steigende Einkommen-, Vermögens- und Erbschaftssteuern". Die progressive Einkommen steuer ist also eine programmatische Forderung

un serer Partei. Durch-! das .Gesetz vom 25. Oktober 1896 «wurde in Oesterreich« die Personaleinkommen steuer eingeführt und scheint also einer Forderung unseres Programmes entsprochen. Diese Steuergat- tung besteht nunmehr Zwölf Jahre in Alraft, aber die Erfahrungen, die Wir mit ihr gemacht haben, fordern die Kritik heraus. £iie Interessenvertretung der besitzenden blassen, das Kurienparlament, hat diese Steuerreform im Jahre 1896 beschlossen, es ist darum kein Wunder, daß sie den Grundgedanken

der Einkommenbesteue rung verfehlt und auch« sonst das Ocfetj im ein zelnen durch Ausnahmsbestimmungen zugunsten der Besitzenden und ihrer Steuerscheu verderbt hat. T«ie Einkommensteuer soll eine soziale Steuer sein, sie soll die größeren Einkommen stärker heranziehen, den müßigen Besitz treffen und die besitzlose Arbeit ent lasten. Bei uns aber hat sie den Erfolg gehabt, die Vermögenden teilweise zu entlasten und gerade die Arbeiterklasse energisch der Besteuerung zu un terwerfen, ja sie ist zur typischen

Arbeitssteueri in unserem Abgabensystem und überdies noch der «will kommene Anlaß zur politischen Entrechtung der Ar beiterklasse in den Gemeinden und in den Landtagen geworden. «So wurde Vernunft zum Unsinn, ein sozialer Gedanke zur antisozialen Massenbrandschatz- ung gemacht. Nur einige 'Schlaglichter vorläufig. Auf Grund der detaillierten Wearbeitung der Ergebnisse dieser Steuer für das Jahr 1904 sind von tausend Trä gern der Einkommensteuer Selbständige Angestellte Unternehmer u. Arbei'er in Land

10.37 10.34 aus Kapitalvermögen 16.16 14.07 aus Unternehmungen 28.72 27.86 aus Löhnen und Gehalten also Arbeitseinkommen 34.29 38.89 Diese Verhältnisse stellen die natürliche Einkom me nsordnung geradezu aus den Kopf, just, als ob es das biblische Wort zu verspotten gälte: Dir Ersten werden die Letzten sein! Die Steuer ist so veranlagt, daß die Arbeitseinkommen, die im Leben die untersten und geringsten sind, die oberste Stelle mit 38.89 Prozent einnehmen, die Unternehme'r- L'esw'inne mft 27.65

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 18.08.1923
Descrizione fisica: 16
? Die Schonung des jüdischen Bank kapitals durch die christlichsozial - grotzdeutsche Regierung. Im Herbst 1921 legte der christlichsoziale Finanz- minister Dr. Gürtler dem Nationalrat den Ent wurf. eines Kapitalgewinnsteuergesetzes vor. Alle Gewinne, die durch entgeltliche Veräußerung von Valuten, Devisen und Effekten erzielt werden, soll ten einer besonderen Steuer unterworfen werden, die neben der Einkommensteuer zu zahlen ist, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr verstrichen

ist. Und zwar sollte die Steuer bei Valuten und Devisen 10 Prozent, bei Effekten 5 Prozent des Gewinnes sein. Was ist mit diesem Gesetzentwurf geschehen? Trotz wiederholtem Drän gen der Sozialdemokraten ist er niemals berateil worden! Die Börsengewinn er, die oft Dutzende Millionen im Tage einheimsen, brauchen keinen Heller dafür an Steuer zu zahlen! Der christlichsoziale Finanzminister Dr. Kienböck erklärte am 18. Mai 1923 im Finanzausschllß des Nationalrates, der staatliche' Steuerapparat sei nicht hinreichend

, um so eine Steuer durchzuführen! Aber für die Warenumsatzsteuer, die Mehl und Fleisch, Milch und Fett, Holz und Kohle verteuert, ist der staatliche Steuerapparat geeignet! O, dieft! christlichsozial-großdeutschen Stenerkünstler! Aber damit ist es nicht genug! Aus Drängen der Sozialdemokraten ist ab Jän ner 1922 die Bankenumsatzsteuer eingesührt wor den. Von je 1000 Kronen Geldumsatz muffen 25 Heller Steuer gezahlt werden. Die Steller ist ge ring, aber da sie alle Geldumsätze ersaßt, so kann sie große Erträge

bringen. In den Bundesvor anschlag für 1923 ist als Ertrag der Bankenumsatz steuer die Slimme von 115 Milliarden eingestellt. Mit saurer Miene hatten die Christlich- sozialen llnd Großdeutschen diese Steuer, lvelche vor allem die Banken trifft, beschließen müssen. Aber kaum war die Steuer in Wirksamkeit, so begannen sie dagegen zu hetzen. Auf einer Enquete, welche am G. und 7. März 1922 abgehalten wurde, erklärte der Experte Zimmerl, christlichsozialer Gemeinderat, über diese Steuer

: „Ich kann sie nur als den größten Unsinn bezeichnen, der je in eine gesetzliche Form gekleidet worden ist Die beiden Vertreter der christlichsozialen Partei find freilich selbst Bunk- direktoren! Kein Wunder also, daß sie in Gemein schaft mit den Vertretern der großen Judenbanken gegen die Besteuerung der Banken zu Felde zogen'. Es hat ihnen nichts genützt. Auch die Seipel- Regierung konnte nicht wagen, diese Steuer abzu- schäften. Aber sie hat etwas anderes getan. Sie hebt die Steuer in einer überaus laxen Weise

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