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Dolomiten
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Pagina 4 di 4
Data: 12.05.1943
Descrizione fisica: 4
nach Beendigung des Krieges an wird dieser Satz alljährlich um 2 '» erhöbt, bis er auf den zulässigen Höchstsatz von IO 1 “- gelangt, wor über wir schon seinerzeit ausführlich berichteten. Einkommensteuer Die Artikel 2 bis -t regeln die neuen Steuer sätze der Einkommensteuer. 'Ab 1. Jänner 1944 wird die Einkommensteuer mit folgenden Sätzen vom steuerbaren Einkommen erhoben: 1} in der Kategorie A (Einkommen nur aus Kapitals wird der Steuersatz von 20% auf 21''» erhöht: 21 in der Kategorie B (gemischtes Einkom

eingcbracht werden. Eine weitere wichtige Be stimmung ist, datz die Steuerämter und die Re- türskommissionen. wenn die einzelnen Bilanz posten den berechtigten Verdacht auf Bilanzmaskierung zwecks Steuerhinterziehung erwecke», ermächtigt sind, die Besteuerung auf Grund der von denselben gesammelten Daten und Elemente auf induktive Art und Weise vor zunehmen. Es müssen jedoch die Gründe an gegeben werden, welche zu dieser Maßnahme zwangen. Steuer auf Zinsen der Wertpapiere Für die Dauer des Krieges

und bis auf Widerruf durch ein eigenes Gesetz wird die mit .Gesetz vom 13. Jänner 1936, Nr. 76. eingeführtc Steuer auf die Zinsen von Wertpapieren (nicht Staatspapicre oder solche von Provinzen und Gemeinden D. A.s auf 25% des Zinfenertrages erhöht. Die Gesellschaften und Körperschaften, welche die Wertpapiere ausgcgeben haben, sind ermächtigt, bis zu 5% dieser Steuer aus eigenem zu tragen und somit auf die Einbringung dieses Teiles von den Besitzern zu verzichten. Die Steuer in diesem Ausmaße wird bereits

von allen in Betracht kommenden Zinsen cingehoben, welche am 19. 'April d. I. fällig wurden. Außerordentliche Steuer zu Lasten der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften Die mit Gesetz vom 1. Juli 1810. Nr. 893. eingeführie außerordentliche Steuer auf die Einkommen der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften wird, unabhängig vom Bilanzabschluß der betreffenden Gesellschaft, mit einem nunmehr cinheitilchen Steuersätze von 15'- auf die mit 1. Juli fälligen Bezüge ein- gehoben. Ebenso wird ab 1 . Juli

ds. I. die mit 'Art. 7 des vorgenannten Gesetzes vargefchriebene Steuer auf die Beteiligungen, Provisionen und Zuweisungen jeder Art über das Gehalt hinaus, falls sie L. 10.990 übersteigen, mit einem ein heitlichen Satze von IO'» cingehoben. Die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Keiegsaufjchlag aus nicht gesperrte Mietzinse Ab 1 . Jänner 1913 wird auf die Mieten, die nicht gesperrt sind, ein Kricgsaujschlag von 39'- auf den vom Mieter bezahlten Betrag, »ach Abzug jener Summe

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Dolomiten
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Pagina 4 di 16
Data: 10.10.1931
Descrizione fisica: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Meraner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 03.03.1937
Descrizione fisica: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.01.1936
Descrizione fisica: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 23.02.1892
Descrizione fisica: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 20.06.1923
Descrizione fisica: 8
Gemeindesteuern zählt-das Aus dehnungsdekret als in den neuen Provinzen zulässig deren 14 auf, von denen eine inzwischen bereits wieder abgeschafft wurde. Die verbleibenden find: 1. Die Gewerbe- und Verkaufs st euer, etwa unserer bisherigen Erwerbsteuer ent- (Jedoch war die österr. Erwerbsteuer eine Staats-, keine Gemeindesteuer.) Dieser Steuer un- die ein Gewerbe, Handwerk oder Abständigen Beruf ausüben; die Verkäufer aller . ten Waren; alle Vereine mit Ausnahme der- ^'^en, nur politischen

, wissenschaftlichen oder ^^ugen Zwecken dienen. Ausgenommen sind uch die Trafiken, falls dort keine anderen als n ^uopolartikel verkauft werden, für den im gleichen ^ Ä folgenden Verkauf anderer Waren erwächst die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer h'- .^6Aeuer und trifft also den Betrieb, nicht im Gemeindesteuerreglement ^ aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu diese Gewerbe im gleichen Lokale ^ Derselben Gemeinde betrieben/werden. Diese die Ys? Klaffen abgestuft. In Bozen beträgt 10 i ^ lassen

erst die nötigen Bestimmungen vom Prov.-Verw.-AuÄ schuß erlassen werden. Sie trifft das Rein-Einkom- men aller Mitglieder einer zusammenlebenden Fa milie und ist je nach der Ortsgröße und der Einkom- > menhöhe abgestuft, sieht auch ein steuerfreies' Mini- mum vor. Sie dürfte sich wahrscheinlich etwa von ^ bis 2 Prozent bewegen. , / ^ - 3. Vieh st euer und Steuer a u f Z u g -, Reit- undLasttiere. Für beide Arten von Steuern müssen erst die Durchführungsverordnun gen

vom Provinzialverwaltungs-Ausschuß in Trient geschaffen werden. Die Viehsteuer wird nach dem mittleren Wert der einzelnen Viehgattungen be stimmt. Die Landessteuer darf höchstens 1 Prozent dieses Mittelwertes, der durch den Provinzialver waltungs-Ausschuß festgesetzt wird, betragen. Die Gemeinden können dann das Ausmaß bis zur dop pelten Höhe der Landessteuer hinaussetzen. Von der Viehsteuer sind zumeist das Saugvieh und jene Tiere befreit, die der Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere unterworfen sind. Letztere Steuer

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon trollieren. 4. M i e t w er t st e u e r (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden darf. Die Mietwertste^ler ist zu zahlen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 16 di 18
Data: 14.03.1842
Descrizione fisica: 18
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden, als: 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des?ldelösummars, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. W. Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr^ 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer .Anton Baumgartner'zu Meran ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34^ kr. R.W. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 3. Von der Prechtlifchen Behausung und'Karlen zu Meran, Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jähr/icher.Ärund- zinS von 3 fl.j53'/7 kr. Ä. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr.. Um den AuSrufSpreiS per 6g fl. 4. Von dem Noßkopsischen Hause zu Meran, suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Joseph» v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W.. Steuer hievon auf drei

Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 5,4 fl. 5. Von der Lochmannischen Untermairhofwiefe von circa 4 Tagmahd, s»l> Nr. Kat. 310, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/. kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrusspreis per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4.Star-Land, sud Nr. Kat. 2878, Nr. Ädelssümmars « durch die Johann Pirckerischen Kinder ein jährlicher GrunyzinS um Wartini von 1 fl. kr. R.W

. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil des.OberberggütelS zu Tirol, Nr. Kat.. 2395 , durch den gegenwärtigen Besitzer ThomaS Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. um Martini. «Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den MSrufSpreiS per 80 fl. S. Bon d«m Köstenholzacker zu Tirol, »uk Str. 2SVS, d^rch de^ g«g«nwärt,Aen Befitzer Georg Güster zu Tirol «in jährlicher Grundzin« von 48 kr. R. W. Steuer auf drei Termine

3V.» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etfchwief« in Odermais, spk Nr. Kat. 2L05, durch den gegenwärtigen Besitze? Jo seph Torgler in Vbxrmais ein jährlicher Grundzins von 34V? kr.R.W. Steuer hievon auf drei Termine 2'/,kr. Um den AutzrufSprei« per 9 fl. 10. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sul» Nr. Kat. 2037, durch Yen. gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine I kr. Um den AuSrufSpreiS per

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 23.08.1824
Descrizione fisica: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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Dolomiten
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Pagina 5 di 6
Data: 24.01.1940
Descrizione fisica: 6
ein« einheitlich, Steuer von 2% ekngefShrt wird, die in viel» suche, Bezieh««« eine vereinsachuna aeaenstber de« hisherigen Vorschriften mit stch brinat. Wie au, den Beftimmunqe« hervorqebt. ist die neue Steuer «in« indirekt«, da der Zahlung«, emufSnge, »war di« Steuer m entrichte« hat. aber ste auk denjeniaen abwälien kann, der die Zahlung leistet, »er Zahlungsempfänqer ist aber kV, di« Entricht»«« der Steuer «erant- «ortlkch. Die nachstehende« auszuamoeife witaeteilten Gesetzesbestimmungen «erde« «och

: hl die von Kreditinstituten verein nahmten Zinsen und Vergütungen feiten« der Kunden, insofern« derartige Betrage nicht der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen; il di« Prämien und Nebengebühren bis ml des Betrages, die an Versicherung s» Unternehmungen entrichtet werden. Nicht dieser Steuer unterliegend« Einkommen sind: Di« Zinsen von Kapitalien, welche der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen: die Dividenden und Zinsen von Staatspapieren, der Wertpapiere öffentlicher Körperschaften, von Aktien

gesellschaften. die Zinsen von Bank guthaben; die Gehälter. Löhne, Prämien Unterstützungen und im allaemeinen alle Entlohnungen. für welch« die Einkommen steuer in der Kategorie CE? oder D zu ent richten ist; das Aaio für den Verschleiß der Monopolartikel; die P e n s i o n e n und Lebens- renten; die für ins Ausland aus geführte Waren und Produkte vereinnahmten Summen Schließlich unterliegen dieser Steuer nicht d»e Beträge aus dem Verkauf von Brot. Milch, lim natür lichen Zustande als Eenußmittel

) und der Tageszeitungcu und Zeitschriften vor wiegend politischen Charakters. Ausmast der Steuer und Uebertraauna derselben Die Steuer beträgt 2 7» von jeder vereinnahmt«« Summe, ohne irgendeine Beschränkung auf eine Mindelteinnahme. Der Mindestbetraa der Steuer ist mit 8 Cent, fest gesetzt und ist immer von 5 zu 3 Cent, auf- zurunden. Wenn z. B. eine Ware um 19 Cent, gekauft wird, stnd 5 Cent, an Steuer zu ent richten. Für die Einhebrina der Steuer ist der jenige verantwortlich, der de» Entsprechenden Betrag

vereinnahmt, doch har er das Recht die Steuer auf den abzuwälzen, der die Zahlung der Ware zu leisten hat. In den Gasthäusern. Restaurants und ähnlichen Betrieben wird die, Steuer m i t Doppelmarkeu auf den obligatorisch aus- zuftellenden Rechnungen entrichtet. _Die zu entrichtende Steuer beträgt in diesen Betrieben mindestens 29 Cent, für lebe Rechnung. In den Hotels. Pensionen Kolle gien. Kuranstalten. Kliniken und ähnlr^e» Betrieben wird die Steuer mit Doppelmarken auf den betreffenden Rechnungen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 10.02.1909
Descrizione fisica: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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Der Bote für Tirol
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Pagina 22 di 26
Data: 10.03.1842
Descrizione fisica: 26
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden. alS: 1. Aon der Sauer» oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des AdelSsummarS, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurn'er ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. Wi Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr. 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer Anton Baumgarrner zu Meron ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34-/, kr. R.W. Steuer hievon aus drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 7V fl. 3. Won der Prechtlifchen Behausung und Garten zu Meran, sud Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Mofer zu Meran ein jährlicher Grund zins von 3 fl. 53'/? kr. R. W. Steuer hievon auf drei ZLermine 17 kr. Um den AuSrufSpreiS per 6V fl. 4. Von dem Noßkopfischen Hause zu Meran, sud Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Jpsepda v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W. Steuer hievon

auf drei Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 54 fl. 5. Von der Lochmannischev Untermairboswiese von circa 4 Tagmahd, sud Nr. Kat. 3l0, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/- kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4 Star Land, sud Nr. Kat. 2873, Nr. »'Vz-o AdelSsummarS, durch die Jobann Pircherischen Kinder ein jährlicher Grundzins um Martini

von 1 fl. 8V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil deS OberberggüteiS zu Tirol, . sud Nr. Kat. 2395, durch den gegenwärtigen Besitzer Thomas Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34'/, kr.'R. W. um Martini. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 8V sl. S. N»n dem KSstenholxacker zu Tirol, sud Nr.' Kat. Z2VS, durch den gegenwärtigen Besitzer Givr» Güster zu ZLirol »in jährlicher Grundzins von 48 kr. R. W. Steuer auf deei Termine

3'/, kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Zlagmahd Etschn ies» ii, ÖbermaiS, sud Nr. Kat. 2205, durch den gegenwärtigen Besitzer Jo seph Torgler in ObermaiS ein jährlicher Grundzin» von 34^7 kr.R.W. Steuer hievon aus drei Termin« 2?/,kr. Um den AuSrufSpreiS per 9 fl. 1l/> Von zwei allen Togmahd Wies» auf derLatzog, sud Nr. Kat. 2037, durch den gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13°/, kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termin« 1 kr. Um den AuSrufSpreiS per 4 fl. 11. Bom

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 15.09.1932
Descrizione fisica: 8
wird leidiger Gorgulom vor und begaben sich in des sen Zelle, um den Todeskandidaten zu wecken. Gorgulow schlief noch einen rulieloien Schlaf und war, als er begriff, um was es sich han delte sehr nervös, so daß er fortwährend unzn- sammenhängende Worte vor sich hinitammelle. Die Gefängniswächter machten sich sogleich da ran. an Gorgulow die letzte Toilette vorzuneh- Bus dem In- und Ausland Die Kriejlsfchuldenfraae M « à sie« Zahlung. Ii !recht, ist dieser Steuer unterworfen. 3. Familiensteuer: diese Steuer

ist von jedem Äamilienoberhaupte zu entrichten, das in der ^Gemeinde wohnt. Auch «jede Zusammenschlie- ßung von Personen zu Jnstruktionsäwecken ist dieser Steuer unterworfen. Die Steuer wird von der Einnahme jeder Art berechnet. Das kleinste Einkommen wird mit jährlich 2000 Lire festgesetzt. 4. Steuer für öffentliche oder vrivate Fuhr werke: diese Steuer wird für alle ökfentlichess oder privaten Führwerke angewendet, weicht zum Transporte von Personen oder Waren bestimmt sind. Der Besitzer oder der Handels inhaber

ist verpflichtet diese anzumelden. 5. Dienstbotensteuer: alle jene, welche Dlenst- ^-en männlichen oder weiblichen Geschlechtes halten, sind verpflichtet diese Steuer zu bezah- . l.-„. des Problems der Verschuldung zwischen den <Z. Schaf- und Ziegensteuer: alle iene, welche Staaten befassen soll, und zwar unter rein mehr als drei Stück besitzen, sind dieser Steuer wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nur eine solche unterworfen. Betrachtung, erklärte Sloan, könne die breite 7. Lizenzsteuer und Kassemaschinen

: dieser Masse des amerikanischen Volkes befriedigen. Steuer sind alle jene unterworfen, welche eines Daher fei geplant, die wirtschaftlichen Wir- der folgenden öffentlichen Geschäfte führen: kungsn der drei möglichen Lösungen darzustel- . Gasthäuser. Pensionen. Wirtschaften in denen len. nämlich einer vollständigen Zahlung oder beamter wurde bei der Explosion der ihm zu Wie mir erfahren, wird unsere Mannschaft die darin bestand, da» man ibm die Nak ^ kenhaare ausrasierte und den Oberteil des Hein

wird, in der guten Idee aufziehen, für die ich sterbe.' Als der Karren auf dem Nichtplatz angekom men mar. wurden sämtliche Lichter aelöscht und der Boulevard erschien, trotz der Morgendäm merung in ein mystisches Dunkel aetaucht, aus Billardstuben usw. Ein eigene Steuer liegt auf die Unterstützung Amerikas allez mögliche silr Zusendung von Postpaketen von Höllenmaschi Kleinausschank von Wein. Bier, oder anderen einer Revision und Herabsetzung, oder einer gesandten Höllenmaschine tödlich verletzt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 28.08.1858
Descrizione fisica: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 18
Data: 07.03.1842
Descrizione fisica: 18
, alS^ 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 d»S AdelSsummarS, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher GrvndzinS von I st. 26 kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 st. 2. Von der Markiischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr. 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer Anton Baumgartner zu Meran «in jährlich«? Grundzins von 4 fl. 34-/? kr. R. W. St«uer hievon auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrufSpreiS per

7V fl. 3. Von d«r Prechtlischen Behausung und Garten zu Meran, sulz Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jährlicher Grund zins von 3 fl. 53'/? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr. Um den AuSrufSpreiS per 66 fl. 4. Won dem Roßkopfischen Hause zu Meran , suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Josephs v. Pretz «in jährlicher Grundzins von 3 fl. 25V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 54 fl. 5. Von der Lochmannischen Unrermoirhoswisse

von circa 4 Tagmahd, suli Nr. Kat. 316, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 26 kr. Um den AuSrufSpreiS per 76 fl. 6. Von dem Stieracker am Segcnbichl zu Tirol von 4 Star Land, sub Nr. Kar. 2873, Nr. ''Vi-c, des AdelssummarS, durch die Johann Pircherischen Kinder «in jährlich«? Grundzins um Martini von 1 fl. 3V? kr. N. W. Steu«r hievon auf orei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per

26 fl. 7. Von einem Theil des OberberggütelS zu Tirol, »uk Nr. Hat. 2895, durch den gegenwärtigen Besitzer Thomaö Fasoll zu Tirol ein jährlicher, Grundzins von 4 fl. 34V, kr. R. W. um Martini. Steuer hievon auf vrri Termine 26 kr. Um den AuSrufSpreiS per 36 fl. 8. Von dem Köstenholzacker zu Tirol, srik Nr. Kat. 2265, durch den gegenwärtigen Besitzer Georg Gufler zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 43 kr. R. W. Steuer auf drei Termine 3V» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etschwiese in ObermaiS, sub

Nr. Kat. 2265, durch den gegenwärtigen Besitzer Jo seph Torgler »n ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 34-/7 kr. N.W. Steuer hievon auf drei Termine ?'/» kr. Um den AuSrufSpreiS per 9 fl. 16. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sud Nr. Kat. 2637, durch den gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in Obermais ein jährlicher Grundzins JMGigenzbl, z. B» V. u. f. T. u. B. 19. von 13'/, kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termin« 1 kr. Um den AuSrufSpreiS per 4 fl. 11. Vom SinsiedlhäuSl zu Partschin

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 1 di 8
Data: 25.03.1902
Descrizione fisica: 8
mit sehr gemischten Gefühlen aufgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkarten- stener. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als noth wendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und sür anderes. Er hat hiesür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer aus die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuer ausschusS hat schon.vor Wochen hiefür ein Sub- co mi t 6 eingesetzt, welches die Regierungsvorlage zu berathen und an den AuSschusS Anträge

zu stellen hatte. -7' ^ ^ DaS Subcomitv hat sich nach länger Beräthung — sür die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Angerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht ; aber doch, well der Finanz- minister die Annahme als Bedingung für die Auf hebung der Mauten, die Ausbesserung der Diur- nistenlöhne ze. gestellt hak Auch der AuSschusS hat von diesem Gesetz §1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) gestern mit 14 gegm acht

Stimmen angenommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 1s Proeent b) „ Localbahnen 6 „ e) » Kleinbahnen 3 -. detragen. Wer die StaatSbahn bmützen muss, kann in diesen sauren Apfel leichter beißen, für ihn ist er nicht so sauer, weil die StaatSbahn besonders für die dritte Classe sehr niedere Tarife hat.. Anders ist es bei der Südbahn. Diese ist wegen ihrer hohen Tarife bekannt. Die an der Südbahn liegende Bevölkerung wird eine Fahrtartensteuer sehr un angenehm empfinden

. Man hat im Snbcomit6 lange nach einer Ausgleichung gesucht ; die Regierung hat aber nur das zugegeben, dass auf Hauptbahnen, deren normaler Tarif sür die dritte Wagenclasse 20 Procent höher ist,- als der gleiche Tarif der StaatSbahn, die Steuer sür die dritte Classe mit zehn Procent des Fahrpreises festgesetzt wird (§ 3). Dies ist sür uns im Eisat- und Pusterthal ein kleiner Trost, in dem unser Südbahn-Tarif für die dritte Classe ohne die neue Steuer schon höher ist als der Staatsbahn- Tarif mit der. Steuer

. Die christlichsociale Partei hat ihren Mitgliedern die Abstimmung ganz frei gegeben, nur hat sie be schlossen, bei § 9 auf einer Abänderung zu bestehen. Zu diesem Paragraph wird bestimmt, dass der Ver kehr auf solchen Bahnen, welche' bloß den Local- verkehr mit einer Gemeinde vermitteln und hiezu nicht über sieben Kilometer vom Umkreise der Ge meinde ans sich erstrecken, von der Steuer befreit sein sollen. Die Partei hat beschlossen, anstatt sieben Kilometer 2 0 Kilometer zu beantragen. Ueber daS^ Schicksal

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Dolomiten
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Pagina 12 di 20
Data: 08.04.1933
Descrizione fisica: 20
, ihren Angestellten eine Einkommens- crhöhung nach folgenden Ausmaßen zu gewähren: — für den 8000 Lire jährlich nicht übersteigen den Einkommcnsteil darf die Gehaltserhöhung nicht weniger als 80% der zurückbehaltenen Ein. kominenstener ausmachcn; — für den Teil des Einkommens von 6000 bis l8.000 Lire jährlich darf die Gehaltserhöhung nicht weniger als 50% der zurückbehaltenen Steuer ansmachen; — für den Teil des Einkommens von 18.000 bis 30.000 Lire jährlich darf die Gchalts- crhöhuug nicht weniger

als t0% der znrilitbehal- tenen Steuer ausmachcn. Der Schlnßabjatz dieses einzigen Artikels des Dekretes bestimmt, daß durch diese Bersügung besondere Abmachungen der Syndikatsorganisa- tioncn nicht betroffen werden. » Das Erscheinen dieses Dekretes beendet endlich den feit anfangs Februar in allen Blättern und Fachzeitschriften geführten Streit über die Be rechnung der Aufteilung. Ein Beispiel dieses Streites brachten auch wir ans dem „Sole' vom 14. März, wo der Standpunkt vertreten wurde, daß die Steuer vom erhöhten

Gehalt zu be rechnen fei. Das Dekret legt klar scst. daß die Steuer vum bisherigen Gehalt zu bemessen ist und vor allem, daß die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestaffelt zn erfolgen hat. Das heißt, daß der Arbeitgeber einem Angestellten, der z. B. 20.000 Lire Jahreseinkommen und da her jährlich 1600 Lire an Einkommensteuer ab- zuliefcrn hat. nicht 40% dieser Steuer als Ge haltserhöhung zu bewilligen hat. sondern 80% der Steuer für die ersten 6000 Lire, 50% der Steuer der 12.000

Lire von 6000 bis 18.000 und 10% der Steuer für die zwischen 18.000 bis 30.000 Lire liegenden Summen, insgesamt also 928 Lire. In Zahlen schaut die Staffelung und Berech nung sonach folgend ans: 480.— 960.— 160.— ’ 20.000 ’ Steuer 8% --- 1600.— 6.000 Steuer 8% 12.000 Steuer 8% -- 2.000 Steuer 8% -- Arbeitgeber 80% 384.— Arbeitgeber 50% --- 480.— Arbeitgeber 10% .= 84— Arbeitgeber 028.— Arbeitnehmer 20% --- 86.— Arbeitnehmer 50% = 480.— Arbeitnehmer 60% --- 06.— Arbeitnehmer 672.— Melkhandel 1932

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 18.09.1923
Descrizione fisica: 8
Sie daher meinen unwiderruflichen Rücktritt als Vizepräsident und Mitgtied des Ausschusses dieser „Vereinigung' zur Kennt nis zu nehmen. Mit voller Hochachtung Ihr ergebener Rag. llgo Pellegrini. Bozen. 15. September 1923. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. 4. Steuer auf benützte Lokale. Durch das Ztatbhalterbetret vom 13 Februar !S19, Nr. IS« wurden die Gemeinden ermächtig!, an Stelle der Mietwerrsteuer eine solche auf de», nützt« Lokal« einzuführen. Durch dos Dekret-Gesetz

vom 12. Jum ISIS, Nr I4SZ wurde den Gemein den gestartet, beide Steuern nebeneinander anzu wenden, jedoch so, daß von der Steuer auf be nützte Lokale jene Objekte befreit sein müssen, welche von der Mietwertsteuer gegossen werden. Di« Steuer auf benutzte Lokale war nichts an deres als eine rohe Form der oiel ausgebUdele- ren Miesoertsteuer. Durch da» kgl. Dekret all 5. April lSZZ. Ilr. SZS tverlaotbart m der „Sazzetto Ufficiale' Ilr. SZ vom 20. April) wurde die Steuer aus bermhle Lokale wieder ausgehoben

befreit, welche der Steuer aus Zug-, Reit- und Lasttiere unterliegen ! S. Steuer auf Aug-, Reit- l Lasttiere. und ?i« Steuer aus Zug-, Neil und Lasttiere wurde in Italien schon durch > i!re Genieinde- und Prmiin^aigeiei', eingeürlin ?as <>1emein?e und Prcvinzialqeiel', die I ,^ebr >s>I ', >Ir. ! I>! belxilt die Steuer de, «Ar' 13? Puuki ^ür diese qel?en ^eseiden Durchsühninqsbestnnmiiniien wie für die Biehsteuer SteuerllerpfüchtunZSgrund ist der Dienst, den d> Tier« dem Eigentümer !,>islen: daher imv

Füllen und Kälber von der Zteuer beir<ni. Winnie sie weder als Huq. »eil- oder Last'ierc neriven d?i werden. Die Sl^uor ist bei »arübe? gehendem Anse»tl>alt der Lxre m d>r iHemem'e ?u enlrichieu. wenn dieirr m-hr a!5 ?ni sahr beträgt. Die Steuer ist auch für d'esewei» Tiere in den anderen Gemeinden zu zahlen, in denen sie länger als ein Vierteljahr verwende! werden. Di« Tier» sind m den durch Sie Gemem- dcSurchführungsoerordnung ooraeschriebenen Ter minen ai^uinelden. Eine (Semeindeadordnung

kmiNail:rr: die Nichtigkeit der Angaben. Die allgeineme Durchführungsverordnung zur sieuer auf Zug-, Reil- und Lasttiere muß für die Provinz Trient erst oom Provinzialverwallungs- ausjcyuß beschlossen werden. 7. Hundesteuer. Auf Grund des Art. IS3. Punkt Z, des Ae« ml.nde- und Provinzialgeseges vom l Z«bru<iH 1915 Nr. 148 waren die Gemeinden ermächng», e-n« Hundesteuer einzuheden. Durch da» Stalt- hc!tereidekret oom 12. Sept. ISIS Nr. 13SS wur den d e Gemeinden zur Einführung der Hunde steuer oer pslicht

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Dolomiten
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Data: 20.02.1939
Descrizione fisica: 6
dieser neuen ausserordentlichen Abgabe bildet, daß aber die Auferlegung derselben sich absolut nicht aul irgend Sine Bewertung jener Anglcichuna und Vorteile in den einzelnen Fällen stützt. Wer unterliegt dieser Steuer? Nach Art. i des betreffenden Gcsetzdekretes lind dieser außerordentlichen Steuer alle lene Firmen unterworfen, die am ».Oktober 1936 bestanden, und bleiben somit alle jene aus geschlossen. die erst später erstanden sind. Die Steuerämter babcn daber bei jenen Firmen, die am 5. Oktober 1936

in der Zusammensetzung der Mitglieder gehabt haben. In allen diesen Fällen trifft die Kavital- steuer immer die Firma oder Gesellschaft, welche in die Steuerrollen eingetragen erscheint. Bei Besitzwechsel der Firma gebt die Besteuerung zu Lasten des früheren Besitzers, außer es würde sich um eine unentgeltliche Ab tretung handeln, in welchem Falle allein der Nachfolger zur ausserordentlichen Kapitalfteuer verpflichtet ist. Befreiungen. Befreit von dieser außerordentlichen Kapital steuer sind lene Firmen

, welche ausschliesilich die Kroditgewäliruna zum Zwecke haben, und zwar nickt nur die eigentlichen Privatbanken, sondern auch jene Privaten, die Krcditovcrationen durch führen und dafür mit ihrem Einkommen be steuert sind. Schliesslich sind von dieser Steuer befreit alle jene Firmen, deren steuerbares Ein kommen zusammengenommen Lire 10.006.— n i ch t ü b e r st e i g t. Hierzu sei jedoch bemerkt, dass das Gesamteinkommen aus allen besteuerbaren Einkommen der Kategorie 8 lKavital und Arbeit) gebildet

Ideen und stehen ihnen für weitere Beratungen gerne tur Seite. Druckerei Atfaesia Bolzano > Msisbo Brestano ne gefchäft hat, das mit 8900 Lire steuerbarem Ein kommen und eine kleine Fabrik mit einem steuer. baren Einkommen von 16.000 Lire Kat. so wird die Kavitalstcuer aus dem Gesamtbetrag von Lire 21.000.— errechnet. In Betracht gezogen wird immer die letzte Einkommenseinschätzung, unbeschadet des Zeitpunktes, wann sie erfolgte. Besteuerungsgrundlage. Die Besteucrungsgrundlage bilö«. ohne irgend

. Die Steuerträger können selbstverständlich nach Erhalt des Steuerzettels fda bekanntlich die Rollen nicht Zur Einsichtnahme aufgelegt werden) innerhalb der gewöhnlichen Frist gegen die Eintragung in die Steuerrollen wegen materieller Irrtümer in der Berechnung der Steuer oder wegen doppelter Eintragung an die Bezirks- bezw. in zweiter Instanz an die Provin,zkommisiion wie bei den anderen Steuern rekurrieren. Andere Rekursgründe sind wohl nicht gegeben. Ablösung der Steuer. Auf Grund des Art

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