würden die im Handel Angestellten auch auf dem Lande zu ihrem vollen Sonntag und zur Sonn tagsruhe kommen, zweitens würden auch die Arbeit geber im Handel einen freien Tag erhalten, über den sie nach ihrem Gutdünken verfügen könnten, und sie wären, wenn die Sonntagsruhe endlich ein mal auf dem Lande eingeführt, sicherlich gleich ihren Kollegen in der Landeshauptstadt froh, einmal in der Woche unabhängig von der Kundschaft zu sein. Heute stehen allerdings noch viele, wenn nicht die meisten Geschäftsleute am Lande
jener, die ihr Christentum schon nach außen kund geben, indem sie sich als Christlich soziale oder als K a t h o l i s ch- konservative bezeichnen; sie wären in erster Linie berufen, dafür zu sorgen, daß das Gebot des Herrn: Am siebenten Tage sollst du ruhen! und das Gebot der Kirche: Du sollst den Sonn- und Feiertag heiligen! durchgeführt werden. Ihnen, den „geeinigten" (?) Christen, steht zu die sem Behufe die Kanzel zur Verfügung und — auch der Landtag. Sie brauchen nur „wöl- len" und die Sonntagsruhe
ist auch am Lande ein geführt. Sie „wöllen" aber nicht, weil sie sich fürch ten, schon der Versuch: die Gegner der Sonn tagsruhe am Lande für diese zu gewin nen, wie viel mehr aber noch: der ernstliche Wille zur Durchführungder Sonntags- ruye im Landtage könnte ihnen mit deni Ver luste einiger Mandate heimgezahlt werden. Aller dings sollte man meinen, daß. Parteien, die es mit den Glaubenssätzen des Christentums ernst nehmen, sich nicht damit begnügen dürften, diese Glaubens sätze bloß zu lehren
: die Sonntagsruhe. * Da übrigens über die Bestimmungen der Sonn tagsruhe in den Kreisen der hierfür zumeist Inter essierten: der Geschäftsleute, selbst eine große Unklarheit zu herrschen scheint, wie die uns zuge kommene Mitteilung, die schon eingangs erwähnt wurde, daß auch in Hötting und Hall Sonn tags die Läden selbst nachmittags offen gehalten werden dürfen, beweist, so lassen wir nachstehend die Verordnungen der Statthalterei über die Sonn tagsruhe imHandelsgewerbeinTirolund Vorarlberg im Auszuge folgen
malgreien ist die Sonn tagsarbeit im Handelsgewerbe in der Zeit vom 1, Jum bis 8. September jedes Jahres aus geschlossen, hingegen in der übrigen Zeit von 10 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags gestattet. Im Kurbezirke Meran ist die Sonntagsarbeit int Handelsgewerbe von 10 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags gestattet. Während der G r i e s e r und M e r a n e r Kur saison ist die Sonntagsarbeit beim Obsthandel im kleinen und beim Handel mit Milch und Molken von 7 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 3—6 Uhr