, um 8 Uhr früh stattfinden. Zivilgüterverkehr an Sonn- und Feier- tagen. Vom Betriebsinspektorat der Süd bahn wird uns mitgeteilt: Das Eisen bahnministerium hat nachstehende Verfü gung getroffen: Auf Grund des Paragraph 2 des Eisenbahnbetriebsreglements werden hinsichtlich der Auflieferung und Abliefe rung von Zivilgütern an Sonn- und Feier lagen, (Festtagen), ferner hinsichtlich der Berechnung des Wagenstandgeldes' sowie der Lade- und Lieferfristen für die Dauer der durch den Krieg geschaffenen außeror
dentlichen Verhältnisse folgende vorüber gehende Änderungen der Vorschriften des Eisenbahnbetriebsreglements mit aus schließlicher Wirsamkeit sür Stationen, wo die parteiseitige Beladung und Entladung auch an Sonn- und Festtagen zugelassen ist, verfügt: Die Vorschriften der §§ 48, Abs. 2, 63, Abf. 3 und 80, Abs. 4 des Eifenbahn- betriebsreglements werden außer Kraft gesetzt. Seitens der nachstehend angeführ ten Stationen werden lebende Tiere sowie Frachtgut an Sonn- und Festtagen ange nommen
und Frachtgut an diesen Tagen ausgeliefert. Die Bestimmungen der §§ 63, ^!bi. 6 und 7 und 80, Abs. 5 und 6 des Ei senbahnbetriebsreglements über die Anrech nung des Wagenstandgeldes für Sonn- und Festtage, sowie über das Ruhen der Lade listen an Sonn- und Festtagen werden ausgehoben. Die Eisenbahn ist berechtigt, das Wagenstandgeld auch für Sonn- und Festtage in Anrechnung zu bringen, es sei venn. daß wegen erforderlicher zoll- und Ueueramtlicher Behandlung die Verladung odex Entladung nicht erfolgen
kann. Die Bestimmungen des § 75, Abf. 8 und 9 des ^lsenbahnreglements treten außer Kraft. ^ Die Stationen der k. k. priv. Südbahn- Ne?ellfchaft der Strecke Kufstein—Trient in >..enen die Sonn- und Feiertagsarbeit ein geführt wurde, sind folgende: Kufstein, ^ircybichl, Wörgl. Brixlegg, Jenbach, ^chwaz, Hall i. T., Innsbruck, Sterzing, Anxen, Bozen-Gries. Branzoll, Auer, teumarkt -Tramin, Salurn, San Michele, -'iezolombardo, Lavis, Trient. s.De^Sprachenverein Bozen ladet alle seine Mitglieder ein, am Samstag