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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 23.10.1860
Descrizione fisica: 6
, von Mir genehmigten LandeSordnungen und Statute für Meine Herzogthümer Steiermark, Kärnthen, Salzburg und Meine gesürstete Grafschaft Tirol einzuleiten. Wien, am 2V. Oktober 1860. Franz Joseph m. Lieber Freiherr von Vay. Indem Ich im Sinne Meines heute erlassenen Diplomes zur Regelung ver inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie die verfassungsmäßigen Institutionen Meines Königreichs Ungarn wieder in's Leben rufe, haben Sie Mir über den Zeitpunkt der Einberufung deS Landtages, den Ich möglichst

beschleunigt wissen will, Ihre Anträge zu stellen, da eS Meine Absicht ist, die definitive Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse Meines Königreiches Ungarn je eher im Sinne der Gesetze durch Erlassung eines Diplomes und durch Meine Krönung zu besiegeln. ES hat für die Zukunft der althergebrachte Grundsatz deö Ungarischen SlaalSrechtS, daß die gesetzgebende Ge walt, d. i. daS Rech», Gesetze zu geben, abzuändern, auszulegen oder aufzuheben, nur von dem gesetzlichen LanveSsürsten in Gemeinschaft

, Einführung der Aemtei- und Besitzfähigkeit für alle Klassen ohne Unterschied der Geburt, nach Beseiti gung der bäuellichen Frohnen und Leistungen, ebenso wie im Sinne der Einführung der allgemeinen Wehr und Steuerpflicht, unter den von Mir für den nächsten Landtag provisorisch festzustellenden Bestimmungen, in früherer Zeit nicht wahlberechtigte Klassen Meiner Unter thanen des Königreiches Ungarn an den LandtagSwahlen Theil nehmen zu lassen, indem Ich die diesen Klassen durch die Gesetzartikel

, welche hinsichtlich eines provisorischen Wahlgesetzes für den nächsten Landtag zu lösen find, näher bezeichnen zu lassen. Insbesondere wird sie mit Rücksicht aus die anerkannte Unzulänglichkeit der früheren landtüglichen Stellung der königlichen Freistädte im Sinne wiederholter königlicher Propofitionen und deS LandtagSbefchlusseS vom Jahre 1343/44 schon für den nächsten Landtag ihre Anträge zu stellen haben. Wien, am 20. Oktober 1360. Franz Joseph m. x. Lieber Freiherr von Vay. Indem Ich im Sinne Meiner heute

veröffentlichten Entschließungen die ver fassungsmäßigen Institutionen Meines Königreiches Ungarn und die diesem Lande von AlterSher auf Grundlage mannigfacher Gesetze, Diplome und Zusiche- rungen zukommende politische und Justizverwaltung wiederherstelle und gleichzeitig im Sinne deS Artikels 11, vom Jahre 1741, für die Behandlung und Vertretung der Ungarischen Angelegenheiten durch Ungarn in Mei nem Gesawmt-Ministerium Sorge trage, haben Sie Mir in Betreff der Besetzung der Stellen deS Obersten Landrichters

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Innzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 21.03.1865
Descrizione fisica: 4
nach §. 13 des Patentes getroffen, der nachträglichen Genehmigung des Reichsrathes bedürfen und fährt dann fort: Nur wenige Verfassungen haben ähnliche, das provisorische Gesetzgebungsrecht normirende Bestimmungen, und wo sie deren haben, umgeben sie dieselben mit Schranken der wohlthätigsten Art, — lnsbesonders aber ist dann auch gesagt, daß nichts verfügt werden darf, was der Verfassung widerspricht, und daß das Verfügte immer nur provisorische Gesetzeskraft hat. Den §. 13 nicht zu interpretiren, wie er im Sinne

, und nun wo wir als konstitutionelle Schüler, als Lernende auf diesem Gebiete, dieses gereifte Muster des Konstitutionalismus uns zum Muster nehmen wollen, ruft man uns zu: „Nein! Revision, nicht stückweise, die ganze Verfassung.' Ich glaube, wenn wir mit der Erläuterung deß §.13 im Sinne des gestellten Antrages durchgedrungen sind, so haben wir denen, die nach uns kommen, ein wichtiges Fundament für die künftige ver fassungsmäßige Entwicklung geliefert, und wir dürfen uns nicht abschrecken lasse», bruchstückweise zu Werke

zu gehen. Freilich gegen die Uebergewalt von That sachen geben Paragraphe keinen Schutz. Aber so lange man sich auf. dem Boden der Paragraphe bewegt, und dieses will, werden sie Schutz geben gegen unberechtigte Angriffe. Zu sagen, wir erschweren den Ausgleich mit Ungarn, wenn wir den§. 13 amendiren, das ist etwas, was ich nie begreifen werde. Ich glaube nicht, daß die Ungarn Bedenken tragen werden, hieher zu kommen, weil §. 13 im Sinne des gestellten Antrages erläutert worden ist. (Heiterkeit

.) Ich bin überzeugt, daß die Regierung sich dem Antrage anschließen wird. Für sie ist dieser Antrag der Prüfstein. Entweder sie schließt sich unserer Interpretation an, dann liefert sie die authentische Interpretation, oder sie sagt, nein, diese Interpretation ist kraft der Verfasiung nicht gerechtfertigt, dann muß sie doch wenigstens einer Aende rung im Sinne des wahrhaft konstitutionellen Fort schrittes zustimmen, wenn sie wirklich eine konstitutionelle Regierung ist. Ohne die Klarstellung des §. 13 im Sinne

sind vorläufig vertagt. Deutschland. Karlsruhe, 13- März. In allen katholischen Kirchen wurde gestern ein erzbischöflicher Hirtenbrief verkündet, welcher die Mannheimer Vorgänge im Sinne eines schuldlos erlittenen Martyriums bespricht und die kle-

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 02.03.1861
Descrizione fisica: 6
und dem Großfürsten- thume Siebenbürgen z» geschehen habe, der verfas sungsmäßigen Regelung durch die Landesgeietze zuzu- weiieu. Gleichzeitig habe Ich den Reichvrath zur Erledi gung dringender, daS Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne des !I. Abschnittes Meines Di plomes vom UV. Oktober 1860 gleichmäßig berühren der Angelegenheiten für den 2V. April l. I. eiiibcrufen. Da die endgiltigc verfassungsmäßige Feststellung der Art und Weise der Entscndnng von Abgeordneten an den Neichörath in Meinem Königreiche

anfzufordern sein wird, durch Eutseudung von Abgeordneten auch bei der nächsten RcichSrathSversaminlung einerseits den Ein fluß deS Landes auf jene Angelegenheiten gebührend zu wahren, welche Ich im Sinne des U. Artikels Meines Diploms vom 2V. Oktober fernerhin nur mit der zweckmäßig geregelten Theilnahme Meiner Völker behandeln und entscheiden will, ohne daß andererseits die definitive Regelung der Frage über die Art nnd Weise der Eutseudung der ungarischen 'Abgeordneten an den ReichSrath überstürzt

habe, der verfassungsmäßigen Regelung dnrch die Laudcögesctze zuzuweisen. Gleichzeitig habe Ich den Neichsrath zur Erledi gung dringender, das Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne deS II. Abschnittes Meines Diploms vom 2V. Oktober 1860 gleichmäßig berüh render Angelegenheiten für den 2V. April l. Is. ein berufe». Da die endgiltigc verfassungsmäßige Feststellung der Art und Weise der Entsendung von Abgeordneten an den Neichsrath in den obenerwähnten Ländern vielfach dnrch die Gestaltung ihrer inneren Verfassuugs

- zustände bedingt ist, >o trage Ich Ihnen anf. Mir unverzüglich Ihre Anträge zu stellen, nach denen die entsprechenden Versügnngen zu erlasse» wären, damit einerseits der Einfluß Meines GroßsürstenthumeS Siebenbürgen auch bei der nächsten ReichSrathSver- sammlnug in Betreff jener Gegenstände, welche Ich im Sinne des Abschnittes ll. Meines Diploms vom 2l). Oktober v. I. nnr mit der zweckmäßig geregelten Theilnahme Meiner Völker behandeln nnd entscheiden will, gebührend gewahrt werde, andererseits

und Weife, wie die Wahl der Abge ordneten zum Reichsrathe in Meinen Königreiche» Ungarn, Eroatien und Slavonien und dein Groß- fürstenthume Siebenbürgen zu geschehen habe, der ver fassungsmäßigen Regelung durch die Landesgesetze zuzuweisen. Gleichzeitig habe Ich den Neichsrath zur Erledi gung dringender, das Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne des l>. Artikels Meines Di ploms vom 2V. Oktober 1860 gleichmäßig berühren der Angelegenheiten für den 29. April l. I. einberufen. Da die endgiltigc

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 22.01.1866
Descrizione fisica: 4
von Italien ein neuer Beweis von den freund- schaftlichen Beziehungen der beide» Höfe sei, welche sich auch nenestens bei Gelegenheit deß Handelsver trages und anderen Fragen kund gaben. London, 18. Jan. Graf Russell empfing eine Volksdeputation, welche beauftragt war, von ihm die Wahlreform zu verlangen, und sagte, daß er ein Pro- ject in diesem Sinne vorlegen werde, und daß er ab danken würde, wenn es die Annahme nicht erhielte. Madrid» 18. Jan. Die Aufständischen marfchirten gestern durch Staita

. Feuilleton Der Neptun. (Fortsetzung.) Auch soll kein Zweifel sein, daß der Verstand jener' Leute ganz derselbe mit dem unsern ist, und daß, waS hier als wahr, als gerecht, als gut erkannt wird, auch dort dafür erkannt werde, sowie, daß sie ganz dieselben Sinne haben, wie wir. Denn, sagt er, wenn sie nun z. B. keine Augen hätten, wie sMen sie ihr Futter suchen, ihre Freund erkennen, ihre Feinde fliehen, und warum sollte denn die Sonne über ihnen scheinen, wenn sie sich doch nicht sehen

nicht können. Wir würden nicht mehr Menschen sein, und die uns umgebende Natur würde uns ganz anders erscheinen, wenn uns einer unserer fünf Smne fehlte oder wenn nnS im Gegen theile noch ei» paar solcher Löcher mehr, wie unsere Augen ooer Ohren sind, in die Haut geschnitten wären und wir noch einen sechsten Sinn erhalten hatten. Aber welcher Art soll dieser Sinn sein? — Von einem Sinne kann man sich doch nur wieder eine sinnliche, keine tranScedente Vorstellung machen, und um dies zn thun, muß man zuvor den Sinn

selbst haben. So wie aber der Blindgeborne Unrecht haben würde, die Unmöglichkeit des Sehens zu behaupten, ebenso wenig dürfen auch wir an der Möglichkeit noch anderer Sinne zweifeln. Die Beschaffenheit unserer Sinne scheint der Art, daß wir alle Genüsse, die sie unS, den Menschen und den Thieren, anbieten, durch jene fünf Canäle in unS aufnehmen können. Allein ein anderer Planet, eine ander? Natur wird vielleicht auch andere Sinne voraussetzen, und wir haben keinen Grund, zn behaupten, daß auf jedem Planeten nur die Erscheinungen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Pagina 2 di 4
Data: 29.12.1869
Descrizione fisica: 4
über das Mißlingen, mit dem Tiroler Landtage im Sinne des Artikels III eine Verständigung zu erzielen, Bericht zu erstatten und jene Anträge daran zu knüpfen, welche ihr sach gemäß erscheinen. Diese Anträge können zweifacher Art sein. Entweder bevorwortet sie eine Abänderung des Wehr- und be ziehungsweise Landwehrgesetzes in dem Sinne, daß Tirol seine Wehrpflicht gleich den übrigen Königreichen und Ländern zu erfüllen habe ; oder sie erwirkt sich die Zustimmung der Verire- tungskörpcr für einen zweiten Versuch

das die Familien empfinden, wie hemmend ;daS auf die landwirthschaftlichen Verhältnisse im weitesten Sinne wirken würde, — das zu erwägen, überlasse ich euch selbst, liebe Landsleute. (Schluß folgt.) Man schreibt uns aus Sterzing, 26. Dezember: Bei einer vorige Woche hier statt- gesundenen Gemeinde - Ausschuß - Sitzung wurde der von einem AuSschuß-Mitgliede gestellte Antrag über die Haltung der tiro- lischen Landtagsmajorität in der Landesvertheidigungsfrage ein mißbilligendes Votum abzugeben und eine Petition

, 27. Dezember. Vorgestern sind die beiden vom Reichsrathe votirten Gesetze über die Forterhebnng der Steuern im Jahre 1870 und über die Bewilligung von Steuerfreiheit bei Neubauten amtlich publizirt worden. — Ju der Minister frage ist der Stand der Dinge unverändert. Die „Tg. Pr." glaubt nach guten Informationen annehmen zu dürfen, daß die Entscheidung der Ministerkrise noch vor dem Zusammentritt des Reichsrathes im Sinne der Majorität des Ministeriums erfolgen wird. — Statthalt'ereileitec FML. Koller

. Feldkirch, 26. Dez. Der Landeöverein der Verfassungs freunde Vorarlbergs beschloß in der heutigen General-Versamm lung einstimmig eine energische Vertrauens-Adresse an die verfas sungstreue Minister-Majorität. Brünn, 26. Dez. Die Gemeinde-Vertretung der Stadt Littau votirte eiitstimmig eine Vertrauens - uub Zustimmungs- Adresse an den Ministerrath im Sinne der Brünner Gemeinde- raths-Adresse. Nikolsburg, 27. Dez. Die Gemeindevertretung der Stadt Nikolöburg hat in der heutigen Ausschußsitzung einstimmig

eine Adresse an den Ministerrath im Sinne der Brünner und Olmützer Adresse gegen jede föderalistische Verfassungs-Acnderung beschlossen. zy Paris, 24. Dez. Der Public schreibt: Folgende Minister- Kombination wird dem Kaiser definitiv unterbreitet werden: Abl Ollivier, Inneres und Kultus; Bonjean, Justiz; Mege oder i.u Dupuy,öffentliche Arbeiten; Louvet, Ackerbau; Chasseloup-Laubat, m i Aeußeres; Leboeuf, Krieg; Magne, Finanzen; Genouilly, Ma-H^ rine; Maurice Richard soll von Ollivier für das Unterrichts

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 04.07.1861
Descrizione fisica: 4
, unsere Konsu late, unsere Personen oder Eigenthum den mächtigen Schutz österreichischer Kriegsschiffe benöthigen dürft?». Die Unter zeichneten erlauben sich daher ein hohes Ministerium zu interpelliren, bis zu welchem Grade die österreichische Han delswelt in obigem Sinne auf die kaiserliche Marine rech nen kann und welche Machtentfaltung der österreichischen Flagge bei diesem Anlasse zugedacht ist.' Die Interpellation des Abg. Dr. Rechbauer und Genos sen (20) an das h. Ministerium des Aeußern

Patentes auf zuheben — eineS Gesetzes, welches sowohl im Sinne der zu den geläntertsten Grundsätzen christlicher Duldsamkeit emporgestiegenen Anforderungen der europäischen Gesell schaft. als auch im Sinne deS bereits am l. Sept. 1339 erlassenen aiialogen Gesetzes für Ungarn, und endlich im Sinne des Art. XVI der BunveSakte verfaßt und allent halben im In- und Auslande als ein wesentlicher Fort schritt freudig begrüßt worden ist. Es genügt, die Form, in welcher dieserLandtagSvorschlag unterbreitet

desselben, solange nicht im verfas sungsmäßigen Wege eine Modifikation zu Stande gekom men ist. in keiner Weise fehlen zu lassen. Agitationen in dem Sinne, um einen Druck auf die Landesvertretuug aus zuüben. erscheinen im Lande Tüol um so weniger gerecht fertigt, als hier die Landesvertretung den Gegenstand be reits in ihreHand genommen hat. Deren Fortsetzung könnte daher mir den Zweck haben, die Bevölkerung gegen die Regierung einerseits und gegen die nichtkatholischen Reli. gionsbekenner andererseits

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.03.1862
Descrizione fisica: 4
Gränzen in ?er Vernunft, die vernünftige sittliche Freiheit darf nicht so weit gehen die sittliche Ordnung zu zerstören. „Nach diesen Grundsätzen', schließt Ketteler seine Behandlung obiger Fragt, ^gewährt die Kirche den U n» gläubigen in vollem Maße die Religionsfreiheit.« Bei der Untersuchung des Verhal.ens der Kirche iu frü herer Zeit gegen die getauften Irrgläubigen erwähnt er vor allen, daß zur Ketzerei im kirchlichen Sinne ein hartnäckiges Beharren eines giltig getauften Christen im Irrthum

nach vorhergegangener hinreichender Unterweisung und ein in dieser hartnäckigen Gesinnung bethätigter Wi derspruch gegen die Autorität in der Kirche gehörten. «Wo gar keine Einsicht in das Wesen dieser Autorität vorhan den ist, wo nnr Borurtheile herrschen, wo die Autorität in der Kirche gleichbedeutend mit Menschen - und Priesterwill- kühr genommen wird, kann schon eigentlich von Häresie im strafbaren Sinne keine Rede sein. Daraus folgt, daß die ser Begriff strafbarer Häresie im Sinne der Kirche über haupt

gegen die Grundsähe seiner Kirche verstoßen.' 8. In diesem Sinne bestehen in Deutschland zu vollem Rechte neben der katholischen Kirche die lutherische und die reformirte; und ein katholischer Fürst ist ihnen daher ohne Zweifel in ihrem rechtlichen Bestände Schutz, Liebe und Fürsorge schuldig. 6. .In wie weit die Staatsgewalt auch andere» religiö sen Genossenschaften freien korporativen Bestand gewähren, will, das überläßt die Kirche ganz und gar ihrer freien Selbstbestimmung. Es steht kein kirchlicher Grundsatz

nichts als die Wiederholung und Zu- sammeilsteUung längst gewährter Rechte Wenn ein katho lischer Fürst im Sinne dieses Patentes Religionsfreiheit gewährt, so handelt er »ach dem Ausspruch des Bischofs v. Ketteler nur seiner Pflicht gemäS. Es ist also nicht mehr als billig, wenn wir von allen s.uien unv wahren Katholiken Achtung vor elnem Gesetze fordern. daS mit den Grundsätzen ver katholischen Religion übereinstimmt, und vollkommen gerechtfertigt, daß wir jenen entweder Bosheit over Unverstand vorwerfen, vie ver

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Bozner Zeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 27.10.1860
Descrizione fisica: 8
Bellage zu Nr. 86 der Bozner Zeitimg. schen Hossanzlei ihre Vorschläge zu unterbreiten, indem Ich Mir vorbehalte, derselben die Fragen, welche hin sichtlich eines provisorischen Wahlgesetzes für den nächsten Landtag zu lösen sind, naher bezeichnen zu lassen. Insbesondere wird sie mit Rücksicht auf die anerkannte Unzulänglichkeit. der früheren landtägli chen Stellung der königlichen Freistädte im Sinne wiederholter königlicher Propositionen und des Land tagsbeschlusses vom Jahre 1843/44 schon

für den näch sten Landtag ihre Antrage zu stellen haben. Wien, am 20. Oktober 4860. Franz Joseph m. p. Lieber Freiherr von Vayl Indem Ich im Sinne Meiner heute veröffentlichten Entschließungen die ver fassungsmäßigen Institutionen Meines Königsreiches Ungarn und die diesem Lande von Altersher auf Grundlage mannichfacher Gesetze, Diplome und Zu- sicherungen zukommende politische und Justizverwaltung wiederherstelle und gleichzeitig im Sinne des Artikels 11. vrm Jahre l741, für die Behandlung und Vertretung

der Ungarischen Angelegenheiten durch Ungarn in Mei nem Gesammt - Ministerium Sorge trage, haben Sie mir in Betreff der Besetzung der Stellen des Obersten Landrichters und des 'kuvernicus unverzüglich Ihren Vorschlag zu unterbreiten. — Jnsolange kein Statt halter für Ungarn emannt wird, hat der l'nverniciis das Präsidium der Stattbalkerei zu führen und die Leitung der ganzen politischen Administration zu über nehmen. — Für die innere Verwaltung des Landes wird die königl. Statlhalterei. im Sinne der Artikel

37. 93, 10l, 102 v. I. 1723 unter Beachtung der. für alle Klassen der Staatsbürg^x durch den Artikel 3 v. I. 1843i44 ausgesprochenen Amtersähigkeit wieder hergestellt. über deren Organisation im Sinne des Artikels 17 v. I. 1790 Mir die Anträge mit mög lichster Beschleunigung vorzulegen sind. Wien, am 20. Oktober 1860. Franz Josef w. p. Lieber Freiherr von Vay! Da es Meine Absicht ist. die gejammte Gerichtsverwaltung Meines König reiches Ungarn wieder innerhalb dieses Königreiches zu verlegen

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Bozner Zeitung
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Pagina 9 di 14
Data: 18.05.1867
Descrizione fisica: 14
eine Beschimpfung im Sinne des H. 496 des St.G. Sollten die zuerst erwähnten Beschuldigungen nicht als das Verbrechet der! HerleumdunK ode^' auch nichtz als das Vergehen' gegen die Sicherheit der Ehre im Smlze^des^ 487 angesehen werdest, so fallen sie doch MdeM W ÄaSI»chjMKer.BÄtKblati^ giiystigsten unter den Begriff der HZ 483 und 491 des St. G. AM- gegeA,dea verant- wMchyzZMdqctzM? M '^SMiroW Bolksblatt' Herrn Anton Oberkofter auf Grund der citirten Ge- setzesstelleu vorgegangen

werden..,..- Bozen, am! 27? Mätz 18671 ' ^^ i Gotthard.Ferrari. , ! l Ferdinand Siegmünd. Das k. k. Krejsgezichs hatte jAoch in unserer Klage nicht-daS- Verbreche»-der-V«rl«umdung gefunden, son>- dern nur die HauptverhandlWgMegen-MMen^und^ der Uebertretung gegeil' MZSicherhM-dey Ehre pn.^ Sinne der HZ. 487,.483 , 491, 493.und>496 des St. G. B. auf den 36.' April anbÄauiNt/ Da je doch Herr Oberko.fler das Ansuchen stellte, die Ver handlung ibehvssWymmluog des ASthiHn Vertheidi- gungSmaterialS zu vertagen

-^ ^ ° . I. „Weil sie das Verhältniß des Staates zur Kirche nicht im christlichen, fondern jm rein heidnischen Sinne auffasse und'' .' ^ '' - .5 ' ^' '«' ^ ' / ,'' ^ v ^. II. weit'sie die Priester und klerikal Gesinnten höhnt And bMimpst.' ? ? . if .. ^ Den Beweis des Men SatzeE findet sie Ueiner Stelle der Nr. 57, jenen des zweiten in einer solchen der Nr. 60,ye? „Bozner,Zeitung'. .. Erstere läutet: ^ - ' „Die Ungarn kennen vor allem Andern den Staat und dann kommt die Kirche, während unsere Land- tagsmajyrität irr ersterLinie

, „charakterloser Bub?' und der Vorwurf, daß der Redakteur der „Bozner Zeitung!' di« stinkende Miftjanchs seines. faulendeipHerzeMgegen Kirche und Priesterthum anSfchiitte. i Alle voraufgeführte» Realen eignen sich zum Ver gehen im Sinne deS H. 493. Als Uebertretung. im Sinne, des I. 496 erscheint der Gebrauch des Schimpfwortes „Lasse' nnd der Ausdruck-, „daß die Schule des Thierbändiger» «ren»< bera, als» Peitschenhiebe für den Redakteur zn empfeh. ten wären, ferner der Ausdruck „charakterloser Bude', fall

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Innzeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 07.05.1863
Descrizione fisica: 4
dem fürstb. Antrage, der nach seiner Ueberzeugung etwas Unerreichbares anstrebe, nicht beistimmen könne. Die Ansicht des Dr. Grebmer theilen heut zu Tage gar viele verständige und redliche Männer. Aber auch schon im Jahre 1848 äußerten sich die hervorragendsten Patrioten des tiro- lischen Landtags in ähnlichem Sinne. Als damals der Antrag gestellt wurde, man möge in dem Entwürfe des Landesstatuts durch einen eigenen Paragraph festsetzen, daß in Tirol kein anderer Kultus als der katholische geduldet

den ihm durch den a. h. Landtagsabschied vom 13. Juni 1861 vorgezeichneten. ! Weg des §. 19 L.-O., und stelle die Bitte, Se. Ma jestät wolle diesen Gegenstand im Sinne und Wort laute des erwähnten Landtagsabschiedes durch allerhöchst eigene ; und unmittelbare Würdigung zu erledigen ge ruhen. Dr. Grebmer sagt nun: „Ich theile obige „Ueberzeugung nicht und finde sie ganz entgegen dem „Wortlaute des a. h. Landtagsabschiedes. Der Schluß, „des fürstb. Antrags enthält nach meiner Ueberzeugung „eine Unrichtigkeit; denn er erklärt sich dahin

, daß es „im Sinne und Wortlaute des a. h. Landtagsabschieds „liege, daß Se. Majestät die unmittelbare Erle- „digung sich vorbehalten habe. Diese Auslegung „kann ich dem a. h. Landtagsabschiede nicht geben. Ich „finde kein Wort darin von Erledigung und auch „nicht das Wort unmittelbar. Ich muß daher „gestehen, daß ich diesen Passus für eine Unrichtigkeit „halte und ihm nicht beistimmen kann. Endlich enthält „jener letzte Absatz nach meiner Ueberzeugung die „Bitte: Se. Majestät wolle die Bestimmungen

nach §. 19 L.-O. zu genehmigen, wobei „das Land seine zuversichtliche Erwartung aus- „spricht, Se. k. k. apost. Majestät werde im Sinne und „Wortlaute des a. h. Landtagsabschiedes vom 13. Juni „1861 diesen Gegenstand durch allerhöchst eigene und „unmittelbare Würdigun g erledigen.' Die vom Ausschuß vorgenommene Verbesserung lautet: „Der Landtag theilt zwar noch immer die Ueber- „z u ng, daß diese Ausnahmebestimmungen auf Grund „des bisherigen thatsächlichen nnd gesetzlichen Aus nahmezustandes und des a. h. Handschreibens

vom „7. Septbr. 1859 nach §.17L.-O. zu sanktioniren „wären, betritt jedoch, ohne Landesrechte aufzu- „geben, im pflichtschuldigsten Gehorsam den ihm durch „den a. h. Landtagsabschied vom 13. Juni 1861 vor- „gezeichneten Weg des §. 19 L.-O. und stellt die unter- „thänige Bitte, Eure k. k. apost. Majestät wolle diesen „Gegenstand im Sinne und Wortlaute des erwähnten „Landtagsabschiedes durch allerhöchst eigene und un- „mittelbare Würdigung zu erledigen ge- „ruhen.' Wir führen auch noch den besagten

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Innzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 20.05.1863
Descrizione fisica: 4
. Wenn nun die Strafnovelle vom 17. Dezember 1862 Artikel V., Landtage gegen Ehren Verletzungen in Schutz nimmt, so wird es wohl über allen Zweifel erhaben sein, daß das Gesetz auch jene Majorität im Auge hatte, welche die Beschlüsse faßt, und durch welche sich die Wirksamkeit des Landtags im eigentlichen Sinne äußert. Ein Hinblick auf die allgemeine Bestimmung des §. 492 des Strafgesetzes, welcher auch im vor liegenden Falle analoge Geltung haben muß, wird diese Ansicht zur vollen Ueberzeugung

^r Landtag innerhalb des Rahmens des Gesetzes voll- wlUlnen berechtigt war. Die daraus gezogene Folge- ist daher falsch, und diese Stelle bildet sonach zweite gegen den Landtag gerichtete Ehrenbeleidigung ''.Sinne des §. 288 (?) des St.-G. B. Am Schlüsse 'Sselben Artikels bezeichnet der Korrespondent das Vor- gkhen der Majorität des Landtages als ein in parla mentarischen Versanimlungen unerhörtes. Es werfe das- >'be ein eigenthümliches Licht...... **). Das will °jf) mit andern Worten nichts anders sagen

aus- sprechen möge; der Herr Redakteur Gaßner sei schuldig des Vergehens der Ehrenbeleidigung im Sinne der §§. 488 und 491 beziehungsweise §. 493 St.-G. mit Hinblick auf Art. V. der Strafnovelle vom 17. Dez. 1862 und er werde mit Rücksicht auf §. 28 P.- G. und mit Rücksicht auf §. 493 St.-G. mit Anwendung der §. 260 und 266 St.-G. zur Strafe des einfachen Arrestes in der Dauer von Einem Monate und zur Tragung der Kosten des Strafverfahrens verurtheilt. Was nun den Drucker anbelangt

länglichkeit der Beweismittel im Sinne des §. 287 St. P. O. von der Anklage freigesprochen, dagegen wegen Vernachlässigung seiner pflichtmäßigen Aufsicht im Sinne der §. 31 und 33 P. G. zu einer Geldstrafe von 25 fl. verurtheilt werde. Ich gehe nun auf den Herausgeber Hr. I. Daum über. Der Hr. Heraus geber hat in Bezug auf die 2 ersten Artikel ebenfalls damit sich entschuldigt, daß er die Artikel, welche in's Blatt aufgenommen wurden, nicht gekannt habe; da gegen hat er sich rücksichtlich des 3. Artikels

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 13.06.1860
Descrizione fisica: 6
letzteres mit Stimmeneinheit beschlossen wurde, fordert daS Präsidium zur Wahl der Comitö- mitglieder auf. Graf Barkoczy erhebt sich hierauf, um in einer langen Rede, welche die Kennzeichen großer Lebhaftigkeit an sich trug, die Zweckmäßigkeit einer gleichmäßigen GrundbuchSordnung für alle Kronländer in Abrede zu stellen. Er spricht die Ansicht aus, daß dieser Gegen stand den Landesvertretungen überlassen werven müsse. Er verlangt, daß dem Comitö Instruktionen in diesem Sinne gegeben werden. Speciell

des Grundbuchs auf bestimmten und unverrückbaren Principien deS bürger lichen Gesetzbuches beruhe. DaS Gesetzbuch aber müsse unter allen Umständen im ganzen Reiche gleiche Gel tung haben. Graf Hart ig ist der Meinung: eS sei Pflicht, die Sprach- zu achten, nicht bloS die der einen oder der andern Nationalität, sondern die Sprachen aller. Daraus ergibt sich aber, daß man auch die Sprache deS. Monarchen achten müsse, und diese sei die deutsche. Graf Hart ig spricht sich deS Wettern im Sinne der ReichSeinheit

auS. Der Vicepräsident und ständige ReichSrath Herr v. Szögyeny sowie Graf Szecsen sprechen im Sinne deS Grafen Barkoczy. - Graf Clam-Martinitz ist erstaunt, daß man ge legentlich eines so materiellen Gegenstandes wie die GrundbnchSsührung Veranlassung nehme, eine Frage zn di'Skutiren, welche so hoch stehe und von so um fassender Wichtigkeit für die Monarchie sei, daß sie in speciell ihr gewidmeten Verhandlungen erörtert wer, den müsse. Dr. Hein wünscht, daß möglichst alle Kronländer oder doch die wichtigsten

Elemente derselben in dem Con»'t6 vertreten seien, dann werde dasselbe in der Lage sein, seine Ausgabe vollständig zu erfüllen. Die Rede dieses schlesischen Vertreters ist gleichfalls im Sinne der ReichSein beit. Graf Apponyi spricht einige wohlgemeinte Worte zur Vermittelung. Graf Almasy (ständiger Reichörath) will, daß man aus der heutigen Diskussion keine Conftquenzen für die Zukunft Ungarns ziehe. Herr v. Toperczer weist darauf hin, daß die Versammlung gleich vom Anfang an die Einsetzung eiiieS

- KriegSversassung dein Bedürfniß deS deutschen Volkes und den thatsächlichen Verhältnissen entspreche.' Schließ lich spricht die „Preußische Ztg.« den Wunsch auS, daß ihre Worte mit demselben „wohlwollenden' Sinne, mit welchem sie geschrieben, aufgenommen, und daß ihr hin fort die Nothwendigkeit erspart werden möge, ähnliche »Irrthümer und Mißgriffe' abzulehnen. Arankreirb. Paris, K.Juni. An der Börse sprach man von der Ankunft KossuthS in Paris, was ein merkwürdiges Zu- sammentreffen mit dem Erscheinen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 23.11.1869
Descrizione fisica: 6
im Sinne unserer föderalistischen Utopisten, den Feinden Oesterreichs, deren es im In- und Aus lande nur zu zahlreiche gibt, ganz erwünscht wäre, — und daS ist auch unsere Meinung. Mögen sich indeß die „N. T. St.' nicht neuerlich verletzt fühlen, wenn wir ihnen über ihren Artikel vom 19. l. MtS. mit den eigenen Worten antworten, „daß wir nicht wissen, an welchen Satz desselben wir anknüpfen könnten und sollten, um die staatsrecht liche Frage mit ihnen zu erörtern.' Vielleicht liegt dieß

der Militär- pflichtigkrit in Zukunft:c.), werden in und mit den betreffenden Landtagen, und zwar in den zur ungari schen Krone gehörigen Königreichen und Ländern im Sinne ihrer frühern Verfassungen, in Unseren übrigen Königreichen und Ländern aber im Sinne und in Gemäßheit ihrer Landesordnungen verfassungsmäßig erledigt werden.' DaS Diplom spricht mithin von den frühern Ver fassungen der Länder der ungarischen Krone und von den Landesordnungen der übrigen Königreiche und Länder, mithin auch Tirols

Tirols die Verfassung vom Jahre -1861 nicht mit Wort und That vollständig anerkannt? Der Herr Statthalter Tirols hat diese ganze Frage nach allen Seiten in seiner in der letzten LandtagSsitzung ge- haltenen Rede so durchgreifend erörtert, daß wir nicht Wasser in den Jnn tragen, sondern liebrr warten wollen, bis einer der Verfassnngsgegner ihn zu wider legen versucht. Wir haben in unserm Artikel im Sinne der Ver ständigung bemerkt, daß auf dem Boden der be stehenden Verfassung Raum genug

ist, um soweit es der Bestand des Ganzen verträgt, für einzelne Länder selbst noch eine ausgedehntere Autonomie zu erlangen. Allein das wollen die Föderalisten im Dietl'schen Sinne eben nicht. Sie wollen mit der Verfassung taknla rasa machen, um aus dem Schütte - desselben einen neuen Bau zu zimmern, der Alles, nur nicht mehr eine Großmacht Oesterreich wäre. Und den Versuch eines solchen neuen Experi ments haben wir nicht mehr als den Anfang vom Ende, sondern als das Ende selbst bezeichnet

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 8
Data: 06.03.1867
Descrizione fisica: 8
zusammenge- schwunden, zu einem engeren ReichSräthe, welcher nach den Grundsätzen des Febrnar-PatenteS selbst keine staatsrechtliche Stellung, und in staatsrechtlichen Fragen keine Kompetenz hatte. Es wurde dieser SS« -Reichsrath aufgelöst, und gleichzeitig suöpendirte iSeine Majestät das Gesetz vomFebruar 1361. Nun blieben als gesetzgebende Organe zur Seite der Krone in Oesterreich nur mehr die Landtage übrig, welche ihre Thätigkeit im Sinne deS Oktober-DiplomS noch ferner auszuüben hatten. Unterdessen

ihr gleichgewichtigeö Votum in Bezug auf die Lösung der Verfassungöfrage abgeben könnten. Diese NeichSrathSversammlung mußte ihrer Natur nach eine außerordentliche sein, denn sie sollte nur aus Abgeordneten der nicht zur ungarischen Krone gehörigen Königreiche und Länder bestehen, und konnte daher im Sinne VeS Februar » Patentes nur als engerer ReichSrath aufgefaßt werden; sie sollte aber ü')er die wichtigste staatsrechtliche Frage, welche ge genwärtig in Oesterreich besteht , und die LebenSbe- dingmiD

der Gesammtmonarchie betrifft, über den Ausgleich mit Ungarn sich anSsprechen; dazu wäre sie im Sinne des Februar-Patentes nicht kompetent gewesen. UeberdieS war das Februar - Patent in jener Zeit sistirt, und aus ein sistirteS Gesetz kann eine Ver sammlung sich nicht berufen, um aus demselben seine Befugnisse abzuleiten. Die durch das Jänner-Patent einberufene Reichs- raths - Versammlung mußte daher nach dem Inhalte der derselben übertragenen Funktionen nothwendig eine außerordentliche

136t) und dem Patente vom 26. Februar 1861 die Zusammensetzung der bevorstehenden Versammlung, die Fttuktionen dersel ben und den Umsang und die Gränzen der ihr an gewiesenen Wirksamkeit zn deduziren. Denn, wie schon einige Vorredner bemerkt haben, diese Versammlung ist kein weiterer, und sie ist kein engerer ReichSrath im Sinne des Oktober-Diploms und des Febrnar-Patenteö. Sie ist kein weiterer ReichSrath, weil sie nicht aus den Mitgliedern aller Königreiche und Länder besteht, sondern nur aus Ver

- tretern der Länder, die nicht zur ungarischen Krone gehören, und sie ist kein weiterer aus dem Grunde, weil diese Versammlung gar nicht mehr auf die Weise zusammengefetzt werden kann, wie -der Ge- sammtreichSrath »der weitere ReichSrath nach den be treffenden «Bestimmungen des HebrüanPatentes zu sammengesetzt werden soll. Sie ist auch nicht der engere Reichsrath d »S Februclr-HZatenteS. Denn ob wohl die Llbaeordneten, welche die-Versammlung bil-. .den, die nämlichen find, welche im Sinne-deS Hebruar

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 04.11.1869
Descrizione fisica: 4
soll, so muß ich — ich bin ja eben durch diese Erklärung herausgefordert —» vor Allem mir und Andern die Frage klar machen, was denn hier eigentlich unter dem Landesrecht von Tirol gemeint sei oder wa« unter den fraglichen staats rechtlichen Ansprüchen die Tiroler eigentlich anstreben. ES geht einmal nicht an, sich etwa ein Recht, wel ches nicht zu Recht besteht, nach eigenem Sinne an« zufertigen, einem solchen Rechte die Reichsgesetzgebung vergleichsweise gegenüber zu stellen uud das staats rechtliche

im staatsrechtlichen Sinne die charakteristischen Rechte einer Landesverfassung gegenüber dem LandeSfürsten und dem Reiche? Die wesentlichsten sind das SteuerbewilligungSrecht und das GesetzgebungSrecht. Vom GesetzgebungSrecht im eigentlichsten Sinne des Wortes finden Sie in der ständische« Verfassung des vorigen Jahrhunderts in Tirol nichts anderes, als das Recht zu bitten und Vorstellungen allergehorsamst zu wache». Vom SteuerbewilligungSrecht könnte ich Ihnen Manche« erzählen. Ich habe heute darüber gelesen

für die Mordernisse^ dr« LandeShauShalteS, der Beamten des Hauses, der LandeSschuld, da - hatte allerdings der Tiroler Ändtag daS Recht, im Be- steuernngSwege die Bedürfnisse des Landes au^u- bringen. In diesem Sinne ist aber politisch aufge faßt das BesteueruugSrecht nicht zu nehmen. In diesem Sinne war es vur eine Erstattung des Lan deSfürsten, dem kraft seines höchsten Rechtes e« zu stand, daß auch der Tirol« Landtag die zum Steuer- zahlen Verpflichteten zum Stenerzahlen bringen durste. (Fortsetzung folgt

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Bozner Zeitung
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Pagina 11 di 14
Data: 24.10.1860
Descrizione fisica: 14
Beilage zu Nr. 86 der Bozner Zeitung. schen Hoskanzlei ihre Vorschläge zu unterbreiten, indem Ich Mir vorbehalte, derselben die Tragen, welche hin sichtlich eines provisorischen Wahlgesetzes fiir den nächsten Landtag zu lösen sind, naher bezeichnen zu lassen. Insbesondere wird sie mit Rücksicht auf die anerkannte Unzulänglichkeit der früheren landtägli- chen Stellung der königlichen Freistädte im Sinne wiederholter königlicher Propositionen und deS Land tagsbeschlusses pom Jahre 1843/44 schon

für den näch sten Landtag ihre Antrage zu stellen haben. Wien, am 2V. Oktober 1860. Franz Joseph m. p. Lieber Freiherr von Vayl Indem Ich im Sinne Meiner heute veröffentlichten Entschließungen die ver- fassungsmäßigeu Institutionen Memes Königsreiches Ungarn und die diesem Lande von Altersher auf Grundlage mannichfacher Gesetze, Diplome und Zu- sicherungen zukommende politische und Justizverwaltung wiederberstelle und gleichzeitig im Sinne des Artikels 11. vom Jahre 174t, fiir die Behandlung und Vertretung

der Ungarischen Angelegenheiten durch Ungarn in Mei nem Gesammt-Ministerium Sorge trage, haben Sie mir in Betreff der Besetzung der Stellen des Obersten Landrichters und des k-tveroicus unverzüglich Ihren Vorschlag zu unterbreiten. — Insolange kein Statt halter für Ungam emannt wird, hat der l'averoieus das Präsidium der Stattbalrerei zu führen und die Leitung der ganzen politischen Administration zu über nehmen. — Für die innere Verwaltung des Landes wird die königl. Statthalters, im Sinne der Artikel

97. 93, 10t, 102 v. I. 1733 unter Beachtung der. fiir alle Klassen der Staatsbürger durch den Artikel 8 v. I. 1343j44 ausgesprochenen Amterfähigkeit wieder hergestellt. über deren Organisation im Sinne des Artikels 17 v. I. 1790 Mir die Anträge mit mög lichster Beschleunigung vorzulegen sind. Wien, am 20. Oktober 1860. Franz Josef w. p. Lieber Freiherr von Vay! Da es Meine Absicht ist. die gefammte Gerichtsverwaltung Meines König reiches Ungarn wieder innerhalb dieses Königreiches zu verlegen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 03.10.1868
Descrizione fisica: 4
einiger »»wesentlichen Stellen hier wiedergeben. Das ge nannte Blatt schreibt: Unter den vielen Landtagen der österreichischen Monarchie, welche gegenwärtig in allen möglichen Sprachen tagen und streiten, nimmt bei uns Deutschen, abgesehen von den österreichischen Landesvertretungen im engeren Sinne, ganz besonders die Repräsentation eines kleinen, aber nach mancher Beziehung höchst Wichtigen LändchenS das Interesse ia Anspruch. Im Lande Vorarlberg hat in guten nnd bösen Tagen Deutsche Gesinnung und freiheitliche

des österreichischen KaiserpaatS Vorarlberg mit Tirol zusammengeworfen, wie sie allerding« poli tisch ia einem gewissen Sinne eine Einheit als Krön- land bilden, aber eS geschieht damit dem wackeren Bolksstamme vor dem Arlberg bitteres Unrecht, so sehr man auch jetzt geneigt sein muß, die Bestrebungen des Tiroler Liberalismus anzuerkennen. Mit dem StammeSverwandtea des AltbaierS, dem eigentlichen Tiroler, hat der Vorlberger eben so wenig gemein, als der Schwate BaiernS. Allemannisch vom Kops bis zur Zehe

Zeit als ein Vorrecht Vorarlbergs gegolten, uud der heilsame Einfluß dieser BildungSelemente, ver bunden mit der günstigen Lage deS Landes nnd dem arbeitsamen, aufgeweckten Sinne der Bevölkerung, ist zum guten Theil Ursache, daß in den schlimmsten Zeiten ultramontaner Reaction vie Angriffe der Geg ner beim Vorarlberger Landtage stets zu Boden fiele» und ia der Masse der Bevölkerung aus kräftigen Wi derstand stieße«. Auf eine harte Probe wurde der loyale und freie Sinn der Vorarlberg«? gestellt

-politischen Brüderschaft zc. bearbeitet wird, da» Schlachtfeld be haupten. Wacker arbeitet jetzt der Landtag für Auf besserung der Schulen , als einen der besten Hebel der Freiheit und de» Wohlstandes, und auerkaant muß werden, daß die Beamten energisch im recht«» Sinne vorgehen^ Letzterer Umstand wird natürlich von den ultramontanen Organen heftig beschrieea — weil «S nicht, wie unter Thun und Beleredi, in ihrem Sinne geschieht. Deutschland hat übrigen» alle Ursache , die Ding» in Vorarlberg

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Bozner Zeitung
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Pagina 7 di 10
Data: 12.05.1868
Descrizione fisica: 10
oder geschmeckt? Nein ! daraus folgt, daß man nur das sehen kann, was eine Farbe hat, nur das riechen kann, was einen Geruch hat, nnd nur das schmecken kann, was einen Geschmack hat: daß die Luft em färb-,, geruch- und geschmack loses GaS ist. Auf die eben genannten Eigenschaften der Luft haben uns einfach unsere Sinne geführt. Könnt Ihr Euch nnn denken, daß, weil die Lust färb-, geruch-und geschmacklos ist, sie deshalb unsern Boden fruchtbar machen mußte und muß? Gewiß nicht, wird jeder von Euch sagen

; sie muß noch ganz andere Eigenschaften Wen, welchen wir die ses danken, die wir aber nicht kennen, die wir durch unsere Sinne nicht wahrnehmen können. So ist es auch. Vorerst wilt ich Euch nur sagen, daß mak die Eigenschaften der Körper, welche man nicht so ohne weiters durch die Sinne wahrnehmen kann, wie die Farbe, den Gernch, den Geschmack«, f. w., also die geheimen Eigenschaften der Körper, gleich sam chemische 'Eigenschaften - nennt, zum Unter schiede von jenen, die man durch die Sinne wahr nimmt

und welche physikalische Eigenschasten genannt werden. ' Diese kleine Bemerkung vorausgeschickt, theile ich Euch nun mit, daß die Luft zunächst ans zwei Gasen besteht, die auf das innigste miteinander gemengt sind, und die wir durch unsere Sinne nicht von einander' unterscheiden können, s» wenig es uns möglich ist, wenn wir znm Beispiele zwei weiße W:.ae m einem Glase innig durcheinander mischen/ diese von einander zu unterscheiden« Diesc zwei Gase also , deren jnnig^ Ge menge tie' Lu^bildey habe»! veMiedme

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