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Tiroler Post
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Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 03.06.1893
Descrizione fisica: 8
über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 28. Mai 1893 vir. 969 zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der periodischen Druckschrift „Neue Inn-Zeitung" Nr. 21 vom 27. Mai 1893 enthaltenen Leit- Artikels mit der Aufschrift „Das Kreuz und die Juden" beginnend mit den Worten „In den vierziger Jahren" — endend mit: „nicht rauben, deutsches Volk. 1). V." be gründe den Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des 8 65 lit a und b St G. sowie des Vergehens

gegen die öffentliche Ruhe und Ord nung im Sinne des 8 302 St.G. und wird demnach: 1. Die von der k. k. Staatsanwaltschaft Feldkirch ver fügte Beschlagnahme dieser Druckschrift gemäß 8 489 St.P.O. bestätigt; 2. nach 8 493 St.P.O. und 8 36 Preßgesetz das Verbot der Weiterverbreitung derselben ausgesprochen; 3. nach 8 37 Preßgesetz die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare verfügt und 4. die „Neue Inn-Zeitung" im Sinne des 8 39 Preß gesetz verhalten, dieses Erkenntniß in der nächsten Nummer

und zu verbreiten sucht, muß darin auch der Thatbestand des Vergehens nach 8 302 St.G. erblickt werden. Es erscheint demnach das vorstehende Erkenntniß und die darin enthaltenen Verfügungen bezüglich der Bestätig ung der Beschlagnahme , bezüglich des Verbotes der Weiterverbreitung, bezüglich der Vernichtung der beschlag nahmten Exemplare und schließlich, da von berechtigter Seite der Antrag gestellt wurde, auch bezüglich der Ver öffentlichung des Erkenntnisses, im Sinne der citirten Gesetzesstellen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 3 di 18
Data: 20.08.1898
Descrizione fisica: 18
, vorgenommen und von der k. k. Statthalterei in Innsbruck mit Bezug nahm-- auf den Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 18. Oktober 1850, Z. 2939, unter dem 5. September 1851, Z. 7560, ge nehmigte Regelung der Rechtsverhältnisse beider Seel sorgen im bejahenden Sinne beantwortet werden; denn bei der erwähnten Abtrennung und Bestimmung des künftigen Rechtsverhältnisses wurde durch die vorbezogenen Akte seitens der weltlichen und geist lichen Behörden ausdrücklich festgestellt

, daß die Pön- fallgebühren von K. dem Seelsorger in H. verbleiben sollen. (§ 21 des Ges. vom 7. Mai 1874). Wenn die Beschwerde hingegen einwendet, daß Stolgebühren begrifflich nur als Konsequenz gewisser geistlicher Funktionen aufgefaßt werden können und daß nur jener Seelsorger, welcher einen bestimmten Kultusakt vorgenommen hat, die entsprechende Stol- gebühr beziehen dürfe, so ist zuzugeben, daß diese Auf fassung der Beschwerde auf Stolgebühren im engeren Sinne im Allgemeinen zutreffen mag, insoweit

nicht besondere, bei einzelnen Seelsorgstationen zu Recht bestehende Institutionen eine Ausnahme oder Ab weichung herbeiführm. Für den gegebenen Fall läßt sich aber aus dem Begriffe und Wesen der Stolgebühren im engeren Sinne um so weniger ein Schluß im Sinne der Beschwerde ableiten, als man e^ bei dem sogenannten Seelenrechle oder Pönfall offenbar mit einer Abgabe zu thun hat, welche zwar nach Art der Stolgebühren eingehoben und behandelt und demgemäß von den Behörden auch als Stolgebühr bezeichnet wurde

, welche aber ihrem Wesen nach so viele auch behörd lich anerkannte Besonderheiten ausweist, daß von einer strikten Anwendung der für die eigentlichen Stol gebühren geltenden Grundsätze auch aus diese Art von Stolgebühren im weiteren Sinne nicht die Rede sein kann. Demgemäß war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Votitische Rundschau. Hesterreich-Mrrgarrr. (Zur inneren Lage). In den Tagen seit unseren letzten Berichter stattung fanden am kaiserlichen Hoflager in Ischl Ministerkonferenzen statt, die zu dem Zwecke

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 29.07.1893
Descrizione fisica: 12
worden und dürfte allem Anscheine nach nicht eher von der politischen Tagesord nung verschwinden, bis sie nicht in diesem oder jenem Sinne zur endgiltigen Lösung gebracht wird. Während die Sozialisten mit allem mög lichem Nachdruck aus die Einführung des all gemeinen und direkten Stimmrechts dringen, hat man vor Längerem aus der Mitte der deutsch-liberalen Partei den Vorschlag ge macht, A rb e i t e r k a m m e r n zu errichte« und diesen die Berechtigung zu geben, neun Abge ordnete in den Reichsrath

zu entsenden. Dieser Vorschlag hat jedoch nirgends rechte Befriedigung erwecken können, was auch leicht begreiflich, da neun Vertreter für einen nach Millionen zäh lenden Theil österreichischer Staatsangehöriger jedenfalls kein Verhältniß bilden. Besonders die Arbeiterpartei selbst hat Stellung genommen gegen eine in diesem Sinne dnrchgeführte Re form des Wahlrechts. Dagegen hat nun letzthin eine zum Mi nisterium Taaffe in näheren Beziehungen stehende politische Persönlichkeit in der Prager „Politik

oder Spalato 1. Tirol und Vorarlberg würde bei Durch führung dieser Wahl-Reform drei Reichsraths- Abgeordnete mehr erhalten als bisher. — Der Entwurf der „Politik" ist von der allgemeinen öffentlichen Meinung im günstigsten Sinne aus genommen worden. Es stellt sich derselbe auch als ein ernstes Stück Arbeit dar. Vielleicht steckt in ihm der Kern eines Kompromisses, der im Reichsrathe zur Vorlage kommt. Wenn man die z. Z. bezüglich des Wahlrechts im Volke herrschende Stimmung ins Auge faßt, so muß

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 24.11.1899
Descrizione fisica: 6
sein wird! Erhöhung der Civillifte. In Budapester politischen Kreisen ist das Gerücht verbreitet, daß die Kosten der ungarischen Hofhaltung um mehr als eine Million erhöht werden. Die beiderseitigen Regierungen haben bereits diesbezüglich von competenter Stelle die nothwendigsten Weisungen erhalten. Im Sinne des Gesetzes wird die Höhe der Civillifte stets für zehn Jahre bestimmt. Das im Jahre 1889 geschaffene Gesetz bestimmt, daß die Jahrescivilliste bis Ende Dezember 1899 4,650.000 fl. auszumachen

72. Im Sinne des Hausgesetzes der kaiserlichen Familie erhält jeder für großjährig erklärte Erzherzog eine Jahresappanage von 50.000 fl. Letzterer Umstand wird als Argument für die Erhöhung der Civillifte betrachtet. — Die Erzherzoge haben zum größten Theil gut bezahlte Chargen in der Armee inne und erfreuen sich alle großer Besitztümer. Die Lehrer in Oesterreich hungern; es fehlen Schulen und Schulbücher. 20 Millionen verlangt der Kriegs minister zur Anschaffung neuer Schnellfeuer geschütze

Nach folgen wird — Bilder, die den Namen Kunstwerk im vollsten Sinne des Wortes verdienen. Marx und Engels liegen im Bild vor uns. Es sind vortrefflich gelungene Kupferradierungen und die ähnlichsten, lebensgetreuesten aller bis jetzt vorhandenen Dar stellungen der zwei Schöpfer des wissenschaftlichen Socialismus. Wir können diese Kunstwerke umso wärmer empfehlen, als der Preis im Vergleiche zum Werth ein außerordentlich geringer ist. Diese Kunstblätter in Kupferradierung aufchine sischem Papier

Principalität eine analoge Erklärung abgegeben werde. Nachdem durch die Sitzung der Reichsverbandsleitung die Berliner Intervention in dem Sinne angenommen wurde, daß durch dieselbe die Par teien zu neuen Verhandlungen zusammen geführt würden, richtete der Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer im Sinne der Berliner Weisung ein Schreiben an den Präsidenten des Reichsverbandes mit dem Vorschläge, zunächst eine persönliche Besprechung zu dem Zwecke zu veranlassen, die Möglichkeit und Art

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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 4 di 10
Data: 22.03.1891
Descrizione fisica: 10
arbeitenden deutschen Bevölkerung so wichtigen Anträge uns das Wort verbieten? „Per denlschnationake Antisemitismus ist der verechtigte." Unser Standpunkt zur Lösung der sozialen Frage ist dadurch gegeben, daß ich sagte, national sein in unserem Sinne heißt: Sein eigenes Volk lieben über alles in der Welt. Daher sagen wir, der einzig berechtigte Antisemitismus kann nur der sein, der auf nationaler Grundlage auf gebaut ist, nämlich auf der Grundlage der Liebe zum eigenen Volksthume. — Gestatten

die Gewähr bietet, daß die Zukunft in unserem Sinne anssehen wird. Wir sind selbstlose, uneigennützige Politiker, wir wollen nicht unter allen Umstünden es möglich machen, wenn es unmöglich ist, daß schon zur Zeit unseres Lebens die wichtige nationale Frage in unserem Sinne gelöst wird. Wir sind so selbstlos, daß wir sagen: Wir arbeiten nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft, wie jede berechtigte nationale Partei. So müssen wir trachten, daß, wenn es schon nicht uns gut geht

ein menschenwürdiges Dasein bis an das Lebensende gewährleisten. Das kann die Gesetzgebung, das muß sie. Denn wenn sie es nicht thun wird und nicht schrittweise nach und nach im menschenfreund lichen Sinne für die ehrlich arbeitenden Berufsklassen die soziale Frage lösen wird, dann werden eben die anarchistischen Parteien immer mehr aus den: Boden wachsen und es wird der Weg des ohne sein Ver schulden arm zur Welt Gebrachten von der Fabrik znm Weg zur Barrikade nicht weit sein. (Beifall.) Wenn man uns sagt

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 10.06.1898
Descrizione fisica: 8
, wie ein Gruß von ihr, hier bei seiner Arbeit, die sie nie mehr theilen, nie mehr genießen durste? Es sah ihr so ähnlich . . . Einen Augenblick tauchte er mit einem trüben Lächeln, das seinem lebensvollen Ge sicht fremd genug stand, sein Antlitz in dies Blütenmeer, ließ dessen kühle Wellen darüber hinschmeicheln und den berauschenden Dust auf seine Sinne wirken . . . unmittelbar da rauf nahm er die gewaltige Vase mit gewal tige Vase mit beiden Händen, trug sie in die „Totenkammer,' den großen Raum neben

gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen Verbre chens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 13. Juni 1898 um 4 Uhr nachmittags: Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Nieder- Vintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewöhn Heits-Dieb- stahles im Sinne der §Z171, 173,174116, 176 I und Ila St.-G.; 2. der Uebertretung der Entziehung aus d^r Polizei aufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes

die Tochter, stand dicht neben ihr, blickte aber von der Mutter und dem Christusbilde fort, dem Beschauer entgegen. (Fortsetzung folgt.) Freitag, den 10 Juni 1898. alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger- Taglöhner. wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G.; 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen im Sinne des § 318 St.-G.; 3. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G. Am 15. Juni 1898 um 9 Uhr

vormittags: David Martischnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg. Gemeinde Stall in Körnten ge bürtig' und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens desTodtschlages im Sinne des Z 140 St.-G. Am 16. Zum 1898, 9 Uhr vormittags: Franz Wälder, 48 Jahre, von Außervillgraten gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Viehändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Ver leitung zur Verfälschung öffentlicher Kreditpapiere, im Sinne der ZZ 9, 1<Z6, 110 St.-G.; 2. des Vergehens des Verschuldens

im Konkurse im Sinne des Z 486 St.-G. Am 16. Juni 1898, halb 4 Uhr nachmittags. Vinzenz Grand egg er, 16 Jahre alt. von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde Zwölfmalgreien zu ständig, lediger Fütter, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung; 2. der Ueber tretung des Diebstahles. Am 17. und 18. Juni 1898, um 9 Uhr vormittags: Moritz Strauß, 34 Jahre alt, von Sobodist, Komitat Neutra in Ungarn gebürtig und dorthin zu ständig, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges

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