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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 48
Data: 25.05.1938
Descrizione fisica: 48
Innsbruck auf, mir postwendend die Namen und die Zahl ihrer Jagdscheine und Jagdkartenbesitzer mitzuteilen. Bemerken möchte ich dazu, daß selbstverständlich Jagdgastkarten hiebei nicht mitzählen. Neu auszuschreibende Jagdpachtverträge sind im Sinne des NGBl. Nr. 67 von den verpachtenden Gemeinden usw. vorher mir zur Genehmigung vorzulegen und müssen die be treffenden Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes die nötigen Formulare und Unterlagen sich verschaffen. Bis zum 15. Juli 1938 ist ein Abschußplan

jeglichen Schalenwildes, des Auer- und Birkwildes an mich einzu senden. Der Abschuß des Rehwildes (Rehbock) ist Heuer aus nahmsweise ab 1. Juli 1938 gestattet. Es gilt jedoch ab 15. Juli für alles andere Schalenwild nur der vom Kreis jägermeister bewilligte Abschuß. Ich bitte jedoch, im Sinne der Neuordnung um sinngemäße Vorschläge für die einzelnen Reviere. Es werden für die einzelnen Jagdbezirke Hegering leiter, die — mit den örtlichen Verhältnissen vertraut — die Verbindung mit dem Kreisjägermeister

und dem Gaujäger meister zu pflegen haben und dadurch eine sinnmäßige Ueber- leitung im Sinne des deutschen Jagdgesetzes auch zu ver antworten haben, bestimmt. Ich mache darauf aufmerksam, daß vorläufig die Kreis- jägermeisterdienststelle nur am Mittwoch jeder Woche von 8 bis 10 Uhr Dienststunden hält, telephonische Anfragen sind >— infolge häufiger Abwesenheit — vollkommen unzweck mäßig. Es wird im Sinne der Neuordnung wahrscheinlich eine eigene Dienststelle errichtet. Dort wird der zuständige

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 23.12.1930
Descrizione fisica: 10
. über die Anklage verhandelt worden, die der sta. Funktionär gegen Alois Aricochi wegen Uebertretung im Sinne der 88 488, 491, 495 StG. erhoben hatte. Neber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen stak das Gericht zu Recht erkannt: - A l o i s Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen, zuständig nach Hvt- ting. verheiratet, konfessionslos, Sohn des Peter und der Rosa, geb. Peternolli

, verantwortlicher Schriftleiter der „Bolks-Zeitung", Innsbruck,, .mohnhaft AmKwrstraße Nr. 27, megen Preßdelikte mehrmals vorbestraft, ist schuldig. - er habe am 24. und 25. November 1930 in Innsbruck als verantwortlicher Schriftleiter der • ebenda erscheinenden „Volks-Zeitung" bei der Aufnahme der Artikel „Soll Inns bruck zu einem Dorf herabgewürdi'gt werden" und „Der ÄrndeIhauptmann von Tirol hetzt gegen die Innsbrucker Polizei", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der W 488

und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In- Haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Prehgesetz'begangen und wird hiefür ge- rnäß derselben Gesetzesstelle und s 5 Pr.Ges., 1. Absatz, hin sichtlich der ersten Anschuldigung zu 600 8 (fechshuydßrk Schilling), im Üneinbringllchkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, hin sichtlich der zweiten Anschuldigung zu weiteren 700

in diesem Sinne gerecht fertigt. Wenn in dem gleichen Artikel dem Landeshaupt- ryauu vorgeworsen wird, er sei jo gesinnt, daß, wenn die > Polizei auf die Arbeiter losgehauen hätte, er wahrscheinlich daran gar nichts auszusetzen gehabt hätte, so muß dieser Vorwurf, in dem ihm eine Gesinnung vorgelvorfen wird, die geeignet ist, ihn in der Oesfentlichkeit . herabzusetzen, ebenfalls als vollkommen grundlos und unwahr gehalten werden und war daher auch in diesem Sinne ein Schuld spruch zu fällen

. Auch die in den folgenden Zeilen des Ar tikels aufscheinenden Vorwürfe erscheinen als eine Beleidi gung, teils im Sinne des 8 488. teils im Sinne des 8 491 und erweisen sich genau wie die vorhergehenden Anschuldi gungen als ganz grundlos und erdichtet und mußte auch hinsichtlich dieser weiteren Anschuldigungen mit einem Schuldspruch vorgegangen werden. Was den letzten Artikel vom 25. November 1930, Nr. 271, betrifft so beinhaltet die in diesem Artikel inkrimi nierte Stelle: „Das ist doch ein feiner Landeslhauptmann

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Der Arbeiter
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Pagina 9 di 10
Data: 13.06.1934
Descrizione fisica: 10
Tirol. Katholisch» Front in Tirol Im Sinne der Bischofskonferenz hat Bischof Doktor Waitz seine Weisungen herausgegeben; sie gelten dem Ziele, eine große politische Front aller Katholiken in Tirol zu schaffen, die in den Wirkungskreis der Ka tholischen Aktion eingebaut ist. Diese katholische Front umfaßt nach den Weisungen des Bischofs folgende Aufgaben: Die Betätigung der Katholiken im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben soll, wie der Hl. Vater es aus spricht, im katholischen Sinne

erfolgen. Diese Betäti gung wird um so erfolgreicher fein, je mehr sie im ka tholischen Sinne organisiert ist. Es bedarf demnach auch zur Erfüllung dieser Aufgaben der katholischen Ge meinschaft, die planmäßig im katholischen Sinne Zeit aufgaben durchführt, daß hierin auch einheitlich geführt und zur Tätigkeit angespornt wird. Dieser organi sierten Tätigkeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben dienen im Rahmen der Katholischen Aktion: a) Die Landesvertretung der Katholi ken Tirols

der Katholischen Aktion werden gleichfalls vom Bischof ernannt. Für die Durchführung der Beschlüsse des Diözesanausschusses sowie für die Weiterleitung derselben an alle untergeordneten Stellen hat ebenfalls das Tiroler Katholiken-Sekretariat zu sorgen. Es erübrigt, noch einige Ausgaben besonders zu be zeichnen: I. Die rein religiösen Aufgaben für die Katholische Aktion im strengen Sinne. II. Kulturelle Ausgaben: 1. Pressewesen und Schule, Kunst und Wissenschaft. Bildungsmittel, wie Theater und Kino, Rundfunk

usw. 2. Förderung der öffentlichen Sittlichkeit. 3. Förderung der großen Aufgaben im Sinne des Konkordates und der neuen Verfassung, wie christliche Ehe. 4. Karitative Aufgaben. 5. Das soziale Gebiet. 6. Das staatspolitische Gebiet. Aus dieser Darlegung ergibt sich die Größe der gan zen Aufgabe, wie sie der Hl. Vater verstanden wissen will. Man hat mit Recht gesagt, daß der Unglaube der Neuzeit in Jahrzehnten sich immer mehr ausgebreitet hat. Es bedürfe der Arbeit von Jahrzehnten, um dieses größte

eine Wechselrede an, wobei an den Redner die verschieden sten Anfragen von Aktiven wie Pensionisten gestellt wur den, die er deutlich und befriedigend beantwortete. Alle Versammlungen schlossen mit dem wärmsten Danke und der Bitte. Costisella möge uns Osttiroler nicht vergessen und gelegentlich wieder einmal besuchen. 8eratt«i. Katholische Volksgemeinschaft Rach den jüngsten Weisungen des Hochwürdigsten Bischofs Dr. Waitz wird nun im Sinne der „Katholi schen Aktion" Pius XI. für Vorarlberg eine „Katholische

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 04.11.1934
Descrizione fisica: 8
gelöst. Er gehörte politisch den Großdeutschen an und stand eine Zeit lang der NSDAP, nahe. Gegenwärtig ist er bemüht, ein positives Mitwirken der Kärntner Nationalen im Sinne eines freien und unabhängigen Oesterreich ehr lich zu unterstützen. MM des Prüllbmlm der Saar« regterung gefordert Berlin, 3. November. Die berliner „Börsenzeitung" fordert in einem Arti kel „Das Maß voll" den Rücktritt des Präsidenten der Saarkommission K n o x. Ein Entweder - Ster Saarbrücken, 3. Nov. Der Landesleiter

vorgelegt. K. §. 8. B. und die Mgendbetvegung Bezüglich der Jugendbewegung erhob der Katholische Tiroler Lehrerverein folgende Forde rungen: „1. Der K. T. L. V. hält die Einheitsjugend organisation für nicht durchführbar. 2. Er hält die Schaffung der Schuljugendorga nisation an den öffentlichen Schulen im Sinne der „Kameradschaften" gegenwärtig für nicht durchführbar. 3. Er fordert für die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen einerseits und zwischen Schule und Jugendorganisationen anderseits

die Schaffung der Funktion des Schulvertrauensmannes an jeder Schule und die Errichtung eines Jugend- b ei rat es in einer Gemeinde, wo mehrere Jugend- verbände bestehen. 4. Er fordert die Mitglieder auf, im katholi schen Sinne in den Jugendorganisationen nach Möglichkeit mitzuarbeiten. 5. Er verlangt, daß in den weiblichen Jugend vereinen der Eigenart der Mädchen Rechnung ge tragen wird. 6. Er legt den zuständigen Stellen die Frage zur Er wägung vor, ob nicht in den Orten, wo nur ein Teil der Jugend

von den christlich-vaterländischen Jugend- verbänden erfaßt wird, ein I u g e n d b u n d „Rot- weiß-rot" im Sinne der Kameradschaften zu schaf fen wäre. Der zweite Lehrgang, der am Freitag nachmit tags abgehalten wurde, beschäftigte sich mit dem Ka pitel „Hauptschule". Bezirksschulinspektor Schul rat Heinrich K o tz sprach hiezu über „Die Hauptschule nach dem Gesetz vom Jahre 1934", Schulrat Schw. Ma rianne V e t t o r i über „Der oorläusige Lehrplan für die erste Klasse — die sprächgeschichtlichen Fächer

erkennen der Hauptschule große Bedeutung im Sinne der von Quaüragesimo Anno geforderten Entproletarisierung zu. 3. Im Sinne wahrer Bildung mögen alle Bestrebun gen unterstützt werden, die an Hand geltender Lehr pläne ein einheitliches und geschlossenes Weltbild ermöglichen." Dir Kaupwrrfammruns die am Samstag stattfand, wurde mit einer Ge dächtnismesse für Bundeskanzler Dr. D o l l- fuß, die Prälat Prof. Anton Müller (Bruder W i l l r a m) am Hochaltar der St.-Jakobs-Pfarrkirche las, eingeleitet

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 24 di 24
Data: 07.11.1930
Descrizione fisica: 24
noch St. Martin, Bezirk Villach. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 3. November 1930. 1358 Der Bezirkshauptmann: K u n d r a t i tz. Vc 257.15 Betreff: Hufbeschlagsprüfung im 2. Halbjahr 1930. An alle Bezirkshauptmann schaften und den Stadtmagi strat Innsbruck. Die Prüfung jener Hufschmiede, welche ohne einen halbjährigen Hufbeschlagskurs gehört zu ha ben, ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Ausübung des Hufschmiedegewerbes erlangen wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne

Verwendung als Hufschmiedegehilfe beizulegen. Im Sinne des § 14 des Ges. vom 5. Feber 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, haben Lehrzeugnisse (Lehrbrief) und Arbeitszeugnis von der zustän digen Innung der Hufschmiede bestätigt zu sein. Die Verlautbarung in den Merkblättern für die Gemeinden Tirols wird veranlaßt. Vom Amte der Tiroler Landesregierung Innsbruck, am 17. Oktober 1930. 1359 Tzt. Geiger m. p. Zl. 6049-7. Betreff: Elektrizitätswerk Kals, Erweiterung der Leitungsanlage. Kundmachung. Die Gemeinde Kals

sind auch einige Kreuzungen der Straße und der dieser entlang führenden Schwach stromleitungen erforderlich. In den genannten Stationen wird die Spannung von 5000 Volt auf die Gebrauchsspannung von 380(220 Volt umgewandelt. Zugleich wird auch die bestehende Hochspannungsleitung von der Zentrale bis zur Ortschaft Kals auf 5000 Volt erhöht. Die durch die Anlage berührten Parzellen sind aus dem Parzellenverzeichnis ersichtlich. Hierüber wird im Sinne des § 25 des El. Wegeges. vom 7. Juni 1922, B.-G-.Bl. Nr. 348

Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Para graphen unzulässig find. Die Projektspläne samt techn. Bericht liegen bis zum Berhandlungstage bei der Bezirkshaupt mannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Kals während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, 1360 am 24. Oktober 1930. Der Vorsitzende: Dr. Kundratitz. Realitäten -Verkauf. Aus der Konkursmasse Alarinelli—Nußbaumer werden freiwillig

, Eigentümer, Verleger: Osttiroler Preßvereinigung; Drucker: Hans Mahl^Schriftleiter: Andrae Piller, verantwortlich nn Sinne des Preßgesetzes: Sekretär Micheler- sämtliche in Lienz

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Pagina 5 di 10
Data: 23.11.1930
Descrizione fisica: 10
ihnen ohne ihre Einwilligung nichl in Geld ersetzt werden. Art. 4. — Bis zur Errichtung von Berufskrankenkas sen im Sinne der Carta del Lavöro ist der Dienstgeber weiterhin verpflichtet die Angestellten bei den Bezirks krankenkassen zu versichern. Art. 5. — Vorliegendes Abkommen ,ist spätestens bin nen 60 Tagen nach erfolgter Unterzeichnung zu verlaut baren, tritt am Tage der Verlautbarung (also am 8. No vember 1930) in Kraft und hat bis 23. Mai 1931 Geltung. Eine eventuelle,Kündigung des Abkommens

sind. Ist die zeitweilige Einlagerung von Waren bei Ver tretern ein Depot im Sinne des Umsatzgebülirengesetzes? Auf diese vom Reichsverband der Handelsagenten an das Finanzministerium gerichtete Anfrage wurde von letzterem erklärt: „Es kann nicht als eine Deponierung im Sinne die ses Gesetzes betrachtet werden, wenn bei einem Vertreter seiner Firma gehörige Waren auf kurze Zeit eingelagert werden, die ans irgend einem Grund von der Kundschaft nicht angenommen oder zurückgestellt wurden, um der Finna binnen kurzem

zurückgegeben oder an eine andere Kundschaft weitergegeben zu werden. Es ist daher nicht er forderlich, daß der Vertreter im Sinne des Art. 19 des Um satzgebührengesetzes mit einer besonderen Vollmacht für diese Ware versehen werden muß. Natürlich muß der Ver treter in einem solchen Falle an der Hand von Dokumenten die Herkunft solcher ihm von der Kundschaft zurückgestell ten Waren sowie den Grund der Rückstellung nachweisen können." Syndikatsbeiträge der Kanfleute. Bei den Gemeinden liegen derzeit

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 18.03.1934
Descrizione fisica: 8
für das im Sinne des Reichs kollektivvertrages in durchlaufendem Dienst ange- stellle Personal ist acht Stunden. Die Normalarbeitszeit für das mit unterbrochener Arbeitszeit angestellte Personal {Tabelle nach kgl. Dekret Nr. 2567 vom 6. Dez. 1923) ist folgende: 9 Stunden: für das im Verkauf oder im Magazin be schäftigte Personal der Kat. B und C. 10 Stunden: für das Personal der Kat. D und E. Die tägliche Arbeitsunterbrechung bleibt mit minde stens 2 Stunden festgesetzt. Feiertage — Ueberstunden

— Geschäftsstunden. Art. 4. Außer den gesetzlich vorgesehenen Ganz- und Halbfeiertagen wird noch festgesetzt: 1. Für die ganze Provinz und Provinzhauptstadt: Neu jahr, Dreikönigen, Josefi, Ostermontag, Christi Himmel fahrt, 21. April, Pfingstmontag,.Fronleichnam, St. Peter und Paul. 15. August, 28. Oktober, Allerheiligen, 4. November, 8. Dezember, Christtag und Stefanstag. 2. In den Gemeinden außerhalb Bolzano außerdem noch das Fest des Ortspatrons. Wird an Feiertagen von der Behörde die Arbeit im Sinne

des Gesetzes gestattet, so ist — vorbehaltlich des An spruchs auf den Wochenruhetag — die Entschädigung im Sinne des Art. 32 des Reichsvertrags folgendermaßen fest gesetzt: Für die an Festtagen geleisteten Arbeitstunden ge bührt eine 20%ige Erhöhung. Der gleiche 20%ige Zuschlag gebührt für Arbeit in den Nachtstunden {von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh). inciliraualiiaLigiigiiiiiiiiiniiiiiiiiiuimiiininniiiiiiiiiiiiiiiiiigiiiiiniiiiiiiiiiiiiDiiiiiiiiciiiiilirainiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiji „Frigldaire

der Geschäftszeit (Oeffnen und Schließen der Geschäfte) unterwerfen sich die Vertrags parteien den besonderen Abmachungen, die im Sinne des Gesetzes Nr. 973 vom 16. Juni 1932 dem Präfekten zur Ge nehmigung zu unterbreiten sind. Einberufung zum Militär. Art. 5. Mit Bezugnahme auf Art. 35 des Reichskollek tivvertrags, dessen Bestimmungen hier vollinhaltlich als gültig angenommen werden, wird die dem Personal im Falle der Einberufung zur Militärdienstleistung zu gewährende Abfertigung für die Kategorien

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 21.04.1935
Descrizione fisica: 10
, cinsdiließiidi der Handwerker, und des Handels. Die Eidiprobc der im Sinne dieses Art. 18 behobenen Erzeugnisse und Muster wird gegen Bezahlung der bezüg- lidien Spesen durdigcfiihrt. Der Betrag derselben ist von denen, weldie die Eidiprobc verlangen, mittels Kauf von Sfempelmarkcn nach den Bestimmungen des Art. 15 des Einheitstextes vom 25. August 1S9D, Nr. 70S8, zu bezahlen. VI. Allgemeine Bestimmungen. Art. 30. Der Verlust, die Annullierung oder der Verfall von Identifizierungspiinzen (Art. 7 des Gesetzes

nach den gesetzlichen Bestim mungen, sowie L. 8 für jede angefangene Stunde, weldie der Inspektor bei der Firma tätig ist — anfordern, daß diese Spczialpunzicrung in ihrer Werkstätte oder in ihren Ver kaufslokalen vorgenommen wird. Die erwähnte Stundengebühr ist durch Kauf von Stem pelmarken im Sinne des Einheitstextes vom 23. Aug. 1890, Art. 13, zu entrichten. Reise- und Aufcnthaltsdiäten sind im vorhinein zu bezahlen. Art. 34. Die in Leihanstalten deponierten Gegenstände müssen, falls sic zur Versteigerung kommen

ohne die Erzcugerpunze und Feingehaltsangabe erzeugen. Art. 37. Die Spezialpunze, weldie das Eidiamt über Anforderung zur Verifizierung der Erzeugerpunzierungen im Sinne des Art. 23 des Gesetzes auf Gegenständen an bringt, dient audi zur Garantierung der Feingehaltsangabe. Hiefiir sind die im nadistehcnden Artikel angeführten Gebühren zu zahlen. Art. 38. 1. Die Gebühren für die Eichproben von rohem Platin, Gold oder Silber im Sinne des Gesetzes vom 5. Februar 1934 sind folgende: Für jede Eidiprobe von Platin

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 08.02.1931
Descrizione fisica: 10
. Der Verwaltungsrat überprüft, ob die gemachten An gaben der Wahrheit entsprechen und entscheidet läng stens innerhalb zwei Monaten nach Erhalt des Gesuches. Für,den Fall der Nichtannahme muß der Rat dem Interes senten die Gründe der Zurüchweisung angeben; der Ge suchsteller hat das Recht, im Sinne des Art. 4 des Gesetz- Dekretes an das Ackerbau- und Forstministenum zu re kurrieren. Das Ministerium entscheidet nach Anhörung der Gründe des Verwaltungsrates im Einvernehmen mit dem Korporationsministerium endgültig

. Diese Veröffentlichung muß dem Finanzministerium mitgeteilt werden, damit ihr die Zollbehörden im Sinne des Artikel 17 des Gesetz-Dekretes Rechnung tragen kön nen. Gleiche Mitteilung wird dem Korporationsministerium gemacht werden. Art. I 5. Die Namen derjenigen, die sich gegen den Art- 10 des Gesetz - Dekretes vergehen, w r erden im Amtsblatt des Ackerbau- und Forstministeriums und im Amtsblatt (Fo- glio annunzi legali) der interessierten Provinzen veröf fentlicht. 3. KAPITEL. Vom Personal der Genossenschaften

zum Schutze der Typenweine. A r t. 1 6. Der Weintechniker, von dem im Art. 11 des Gesetz-Dekretes die Rede ist, leitet die Genossenschaft im Sinne der Richtlinien des Verwaltungsrates, regelt die Ver teilung der Markenzeichen oder der Genossenschaftsstem pel und überwacht den Gebrauch, den die Mitglieder da von machen. Der Weintechniker ist zum Amtsgeheimnis verpflich tet und muß die angegliederten Firmen bezüglich der Be stimmung des Punktes a) des Art. 3 des , Gesetz-Dekretes genau überwachen

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Alpenland
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Pagina 2 di 5
Data: 08.06.1934
Descrizione fisica: 5
Auseinandersetzung einzuleiten pflegen. Sollte die Frage nach der selbständigen Wortmeldung der Kleinen Entente auf geworfen werden, so kann man sagen, daß auch diese im wirt schaftlichen Sinne längst erfolgt ist: im Jahre 1930 auf den Konferenzen der Agrarstaaten von Bukarest und Sinaia; in der unmittelbar darauffolgenden Agrarstaatenkonferenz von Warschau hat auch Polen gesprochen. Alle haben gesprochm, aber es war kein Gespräch; dieses kann nach der letzten Wort meldung, die noch ausständig

muß ein mitteleuropäischer Wirtschaftsblock so groß sein, daß die agrarischen Überschüsse des östlichen und südöstlichen Mittelemppa 'in einem vor der Aebersee- konkurrenz geschützten Raume untergebracht werden können. Das ist unter normalen, also nicht staNdortswidrigen Pro duktionsverhältnissen ohne die entscheidende Mitwirkung des Deutschen Reiches unmöglich. Die handelspolitischen Interessen des Reiches und Italiens erfordern eine handelspolitische Zusammenarbeit im Sinne der Richtlinien

, die verlangten, daß Otto der „Hofkamarilla", dem Einflüsse „exklusiver Aristokraten" und geistlicher Würdenttäger entzogen und zu einem „Volks- kaiser" also im „demokratischen Sinne", etwa in England, er zogen werden solle. Das gerade Gegenteil davon ist geschehen: man hat den jungen Mann wie mit einer „chinesischen Mauer" umgeben, im Sinne des „Gottesgnadentums", vom Vyzan- ttnismus umfächelt, gänzlich undeutsch erzogen, und nun soll er auf einmal die Geschicke eines Volkes lenken, dessen deutsche Seele

man eben zu diesem Zwecke, wie es allen Anschein ^ hat, niederzuhalten, niederzudrücken und umzuwandeln J versucht? Im Sinne eines neuentdeckten „Nattonalismus", den g es gar nicht gibt, weil wir Oesterreicher, man mag es wahr . haben wollen oder nicht, eben doch auch Deutsche sind und immer bleiben wollen. Wir wollen hoffen, daß vor allem den alten Offizieren und Frontsoldaten, deren Ideale man in die Niederungen der Tagespolitik hinuntergezerrt und monopolisiert hat, bald die Augen aufgehen

werden und sie zu erkennen vermögen, daß die Geschicke unseres deutschöstererichischen Volkes nur im deutschen Sinne, also in engster Freundschaftsverbun- denheit mit Deutschland, wer immer dort regieren mag, gelenkt I und geleitet werden können und dürfen. Alles andere ist Chimäre die zu nichts, als höchstens zm ! dauernden Entfremdung gegenüber den reichsdeutschen ? Waffenbrüdern aus schwerer Zeit und zum wirttichen Ver- | lüste von Oesterreichs „Selbständigkeit" und „Unabhängigkeit" j in einem von der überwiegenden

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 1 di 4
Data: 30.07.1935
Descrizione fisica: 4
Dr. Schuschnigg, die in der Nacht des 29. Juli 1934 vom Bundespräsidenten Miklas mit der Führung der Regierungsgeschäfte betraut worden war, oblag es vor allem, das vom verewigten Bundeskanzler Dr. Dollfuß übernommene Werk in dessen Sinne fortzusetzen, um es der Vollendung entgegenzufüh ren. Vor.allem galt es, die Ruhe und Ordnung im Innern, die "durch den nationalsozialistischen Aufstand gestört worden war, wieder herzustellen und eine Wieder holung derartiger Zwischenfälle unmöglich zu machen. Bundeskanzler

, insbesondere der Ausbau ihrer Motorisierung und der Sicherung durch Gasschutz. Zur Exekutive des Staates im engeren Sinne traten als Ergänzung und Verstärkung die Mitglieder der Wehrverbände, die sich bereits in den Aufständen im Februar unb Juli des Jahres 1934 glänzend bewährt hatten. Die eingeleitete Neuorganisation des Schutz korps soll eine straffere Zusammenfassung und eine Ver einheitlichung der Wehrverbände mit sich bringen. — Auf dem Gebiete der Innenpolitik ist ferner die Grün dung der Sport

- und Turnfront als einer öffentlich- rechtlichen Körperschaft unter Führung des Vizekanzlers Fürst Starhemberg zu erwähnen. Außenpolitik. Im Geiste des verewigten Bundes kanzlers Dr. Dollfuß hat sich die Regierung als Richt linien ihrer Außenpolitik vor allem die Aufrechterhaltung der Freiheit und Unabhängigkeit Oester reichs nach allen Seiten und in jeder Beziehung gestellt, die Zusammenarbeit mit allen Nachbarstaaten im Sinne einer wirtschaftlichen und kulturellen Annäherung Mittel europas — insbesondere

der Staaten des Donau raumes — sowie die Zusammenarbeit mit allen euro päischen Staaten im Sinne der Wahrung und Sicherung des Friedens. Die Durchführung dieser Richtlinien, deren Wahrung dem Bundesminister für die Auswärtigen Angelegen heiten Berger - Waldenegg oblag, wurde auch auf dem Wege zahlreicher Besprechungen und Konferenzen mit den leitenden Staatsmännern der europäischen Staaten er zielt. Die Auswirkungen dieser verschiedenen Besprechungen und Konferenzen ließen nicht lange auf sich warten

. Nach der gemeinsamen Erklärung Englands, Frankreichs und Italiens im September, betreffend die Notwendigkeit der Wahrung der Integrität und Souveränität Oester reichs folgten die römischen Verhandlungen im Jänner 1935 über die Organisierung Mitteleuropas. Kulturpolitik. Grundlegendes ist unter der Regierung Dr. Schuschnigg-Starhemberg auch auf dem Gebiete des Unterrichtes, der Kunstförderung und des Theaters ge schehen. Eine weitgehende Lehrplan- und Stu dienreform im Sinne der Befestigung der vater ländischen

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