25.458 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1900/02_02_1900/OBEWO_1900_02_02_12_object_8024775.png
Pagina 12 di 18
Data: 02.02.1900
Descrizione fisica: 18
Im Sinne dieser Bestimmungen ist vom 1. Jänner 1900 an der Staatshaushalt, sowie jeder andere öffent liche Haushalt in der Kronenwährung zu führen, und es hat die gesammte Verrechnung der Staats- und der übrigen öffentlichen Kassen und Aemter in der Kronen währung zu erfolgen. Vom selben Tage an sind auch alle - Bücher und Rechnungen der unter besonderer öffentlicher Aufsicht stehenden, oder zur öffentlichen Rechnungslegung ver pflichteten oder öffentlichen Zwecken dienenden Körper schaften

zur Sommerschule in befürwortendem Sinne. 3. Das Ansuchen der Ortsschulräthe in Aldrans und Hötting um Auflassung der sog. Sonntagsschule in ablehnendem Sinne dem k. k. Landesschulrath vorgelegt; (ein inzwischen herabgelangter Erlaß des k. k. Landes- schulrathes hat im Sinne des Bezirksschulrathes ent schieden), 4. Besetzung zweier provisorischer Lehrstellen. 5. Die Gemeindevorstehungen werden aufgefordert, die Eltern jener Kinder, die beim Tabakrauchen betroffen worden sind, strenge zur Beobachtung

; bei 1 Straffall in Leutasch wurde die Strafe herabgesetzt. Nichtamtlicher Theil. ^Nilitärstellungs-Ueberprnsnngs- Aoiniiiission ^00. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stellungs kommissionen in Innsbruck, Bozen, .Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des § 102 :3 W. V. I. Theil an: 5. und 20. jeden Monats (mit Ausnahme der Monate März und April, in denen die ständigen Stellungs- kommissionen nicht zu amtiren haben, und des Monats Für das Amtsblatt verantwortlich: K. August, in welchem mit Rücksicht

. In Brixen, 11 Uhr vormittags in der städt. Bärenkaserne, Zimmer 3 und 4: I V. In Trient, 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft, Erdgeschoß; V. In Bregenz halb 11 Uhr vormittags in der St. Anna-Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungskommissionen ist im Sinne des § 112:3 der W. V. I Theil mit dem k. u. k. 14. Korpskommando Folgendes vereinbart worden: Die Ueberprüfungs-Kommission in Innsbruck ver sammelt sich: am 16. Jänner, „ 13. Februar, „ 13. März, „ 3. und 24. April, „ 15. Mai

1
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/31_12_1898/OBEWO_1898_12_31_15_object_8024002.png
Pagina 15 di 18
Data: 31.12.1898
Descrizione fisica: 18
Diese Frage mußte mit Rücksicht auf die im Jahre 1851 anläßlich der Abtrennung der Seelsorge Kelchsau von der Seelsorge Hopfgarten durch das fb. Ordinariat in Salzburg laut Erlasses vom 27. August 1851, Nr. 3038, vorgenommene und von der Statthalterei in Innsbruck mit Bezugnahme auf den Erlaß des Min. für Kultus und Unterricht vom 18. Oktober 1850, Z. 2939, unter dem 5. September 1851, Z. 7560, ge nehmigte Regelung der Rechtsverhältnisse beider Seel sorgen im bejahenden Sinne beantwortet

vorgenommen hat, die entsprechende Stolgebühr beziehen dürfe, so ist zuzugeben, daß diese Auffassung der Be schwerde auf Stolgebühren im engeren Sinne im Allge meinen zutrefsin mag, insoweit nicht besondere bei ein zelnen Seelsorgerstationen zu Recht bestehende Justitu- tionen eine Ausnahme oder Abweichung herbeiführen. Für den gegebenen Fall läßt sich aber aus dem Be griffe und Wesen der Stolgebühren im engeren Sinne umsoweniger ein Schluß im Sinne der Beschwerde ab leiten, als man es bei dem sogenannten

Seelenrechte oder Pönfall offenbar mit einer Abgabe zu thun hat, welche zwar nach Art der Stolgebühren eingehoben und behandelt und demgemäß von den Behörden auch als Stolgebühr bezeichnet wurde, welche aber ihrem Wesen nach so viele auch behördlich anerkannte Besonderheiten aufweist, daß von einer strikten Anwendung der für die eigentlichen Stolgebühren geltenden Grundsätze auch auf diese Art von Stolgebühren im weiteren Sinne nicht die Rede sei kann. Amnestie für Ltellungspflichtige und Deserteure

2
Giornali e riviste
Tiroler Post
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIPOS/1900/13_01_1900/TIPOS_1900_01_13_2_object_7987939.png
Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

3
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1893/13_05_1893/TIRVO_1893_05_13_1_object_7697793.png
Pagina 1 di 4
Data: 13.05.1893
Descrizione fisica: 4
" bis „an euer Evangelium glauben" das Vergehen im Sinne des 8 302 St. G. II. Der in derselben Nr. 10 der genannten Zeit schrift auf Seite 1, Spalte 3 und Seite 2, Spalte 1 und 2 enthaltene Artikel „Die Agitation in Vorarlberg" be ginnend mit „Bregenz im April" und endend mit „und der ganzen Menschheit", begründet in den Stellen „diese Thatsache läßt die Feinde" bis „einigen sollen" und „An den Grafen Taaffe" bis „und der ganzen Menschheit" den Thatbestand des Vergehens im Sinne des 8 300

St.-G. und der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8§ 487, 491 St.-G und Art V. des Gesetzes vom 17. Dec. 1862 Nr. 8 R.-G.-B. ex 1863. III. Es wurde gemäß § 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach § 493 St -P.-O das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach 8 37 Preß- gesetz die Vernichtung der confiscirten Exemplare ausge sprochen. K. k. Landesgericht Innsbruck. 26. April 1893. Der Präsident Czoernig. Nr. 2914. Gründe. Der in Nr. 10 der in Wilten

Erkennt nisse genau bezeichnten Stellen; weshalb der Inhalt dieser beiden Artikel das Vergehen der Aufteizung zu Feist dseligkeiten wider einzelne Classen oder Stände der bürgerlichen Gesellschaft im Sinne des § 302 St -G. begründet. Der Artikel „Die Agitation in Vorarlberg all Punkt II des Erkenntnisses in Betreff der beanständeten Stellen genau bezeichnet, versucht durch unwahre Angaben, Ent stellung von Thatsachen und Schmähungen zum Hasse und zur Verachtung gegen die k. k. Bezirkshauptmann schaft

in Bregenz, mithin gegen eine Staatsbehörde, sowie gegen einzelne Beamten derselben in Beziehung auf ihre Amtsführung aufzureizen, und werden Letztere auch des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt beschuldiget und verächtlicher Eigenschaften und Gesinn ungen geziehen, worin der Thatbestand des Vergehens der Aufwiegelung wider Staatsbehörden und gegen einzelne Organe der Regierung im Sinne des 8 300 St.-G. beziehungsweise das Vergehen der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8 8 487, 491 St.-G. und Art

4
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1899/04_02_1899/OBEWO_1899_02_04_13_object_8024068.png
Pagina 13 di 18
Data: 04.02.1899
Descrizione fisica: 18
vom 24. April 1897, R.-G.-Bl. Nr. 108, und zwar noch deutlicher zum Aus drucke, welcher lautet: „Die Einnahmen dieser Art (aus selbstständigen Erwerbsunternehmungen) sind im Sinne des § 156, Abs. 5b bei der erstmaligen Ver anlagung nach diesem Gesetze nach dem Betrage der letztvergangenen Jahre .... zu berechnen." Mit 'dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber ver- n.eiden, daß die Steuerpflichtigen etwa mit ihren Be kenntnissen auf Grund der alten Steuergesetze in Wider spruch gerathen und beeinflußt

In strument zu Grunde legten. Wir hoffen, daß die Finanzverwaltung derlei Miß griffe beheben und durch entsprechende Verfügungen eine klaglose Durchführung der Steuerreform sichern wird. Grtsschulrath. Grundbuch. Die Ortsschulräthe haben nachstehendes Zirkulare des Landesschulrathes durch den k. k. Bezirksschulrath erhalten: Jm Aufttage des k. k. Landesschulrathes von 12. Sep tember 1898, Nr. 3196 werden die Ortsschulräthe auf die ihnen behufs Wahrung der Rechte der Schule im Sinne des Gesetzes

der Schule etwa bestehenden Servituten oder auf ftemden Realitäten haftenden Reallasten ein besonderes Augenmerk zuzu wenden sein und zwar nicht blos in dem Sinne, daß die betteffenden Einverleibungen bei der herrschenden Realität, der Schule, richtig erfolgen, sondern es wird auch einer wichtigen Anmeldung der Belastungen bei der fremden, dienenden Realität alle Sorgfalt zuzuwenden sein. Nach abgeschloffenem Erhebungsverfahren wird der Ortsschulrath die Besitzbögen und Vergleichungs-Tabellen

(8 29) in Ansehung der vorgetragenen Rechte der Schule genauestens zu revidieren und gegen unrichtige Eintragungen wird derselbe ftistgemäß die Einwendungen im Sinne des §31 des Gesetzes geltend zu machen

5
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/17_09_1898/SVB_1898_09_17_5_object_2515019.png
Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

7
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1899/16_12_1899/OBEWO_1899_12_16_13_object_8024680.png
Pagina 13 di 18
Data: 16.12.1899
Descrizione fisica: 18
durch die Gesetzgebung wesentliche Aenderungen erfahren. Was zunächst die Streitigkeiten aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhältnisse zwischen Gewerbeinhabern und deren Hilfsarbeitern im Sinne des § 87 6 der Gewerbeordnung betrifft, so ist durch das Gesetz vom 27. November 1896, R.-G.-Bl. Nr. 218, mit der Wirksamkeit vom 1. Juli 1898 angefangen, die Kom petenz von den politischen Behörden theils an die zu errichtenden Gewerbegerichte, theils — wo solche nicht bestehen — an die Bezirksgerichte übergegangen. Demgemäß

dieser Frage" ihre Kompetenz im Sinne des reichsgerichtlichen Erkenntnisses vom 18. April 1893, Z. 134, wahrzunehmen und zu handhaben ist. Eine solche ausdrückliche gesetzliche Regelung erfolgte zunächst durch § 30 des Gesetzes vom 14. August 1896, R.-G.-Bl. Nr. 156, wonach Streitigkeiten aus dem Lohn- und A'beitsverhältnisse, welche während dessen Dauer oder längstens 30 Tage nach dessen Aufhören angebracht werden, und soferne sich der belangte Theil dem schiedsgerichtlichen Verfahren unterwirft

, vor den genossenschaftlichen Schiedsgerichten, in allen anderen Fällen aber vor den zuständigen staat lichen Gerichten auszutragen sind. Hiedurch hat die Kompetenz der politischen Behörden in Lohnstreitigkeiten rücksichtlich jener Bergwerksbetriebe aufgehört, die einem genossenschaftlichen Verbände im Sinne des zitirten Ge setzes angehören. Mit 1. Juli 1898, als dem Tage des Beginnes der Wirksamkeit des Gewerbegerichtsge setzes, erlosch aber rücksichtlich aller Bergbauunternehm ungen die politische Kompetenz

10
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/26_11_1898/OBEWO_1898_11_26_14_object_8023923.png
Pagina 14 di 18
Data: 26.11.1898
Descrizione fisica: 18
Von der alljährlich einfließenden Beitragssumme der Versicherungsgesellschaften werden am Jahresschlüsse zu nächst zugewiesen: 80 Prozent dem Feuerwehr-Fonde (im engeren Sinne) zur Unterstützung von - Gemeinden und Feuer wehren behufs Anschaffung von Löschgeräthen und Feuer wehrausrüstungsgegenständen, ferners zur Durchführung der Feuerlösch-Jnspektionen; 20 Prozent dem Feuerwehr-Unterstützungsfonde zur Unterstützung im Dienste verunglückter Feuerwehrmänner und deren Hinterbliebenen

. Nach dem vorbezifferten Ergebnisse des Jahres 1898 per 12347 fl. 79 kr. entfallen somit 9878 fl. 23 kr. — 80 Proz. auf ersteren, und 2469 fl. 56 kr. — 20 Proz. auf letzteren Fond. Sowohl der Feuerwehrfond im engeren Sinne als auch der Feuerwehr-Unterstützungsfond werden für beide Landestheile separat gebildet, und zwar nach Maßgabe des Klassenwerthes des in Deutsch- und Jtalienisch- Tirol bei der vaterländischen Brandversicherungs-Anstalt bestehenden Versicherungsanschlages. Bei einem mit Ende 1897 bestehenden

zu dem im Gesetze normirten Zwecke aufgebracht, während bei den letzteren beiden Fonden jedes Jahr noch immer ansehnliche Beträge kapitalisirt werden können. Die Einnahmen der einzelnen Fonde bestehen so mit einerseits in den Beiträgen der Versicherungsgesell schaften, andererseits in dem Zinsenerträgnisse der be züglichen Vermögensbestände. Die Mittel der Feuerwehrfonde im engeren Sinne (80 Prozent) dienen — wie bereits oben bemerkt — zur Gewährung von Unterstützungen an Feuerwehren und Gemeinden

11
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/25_03_1898/OBEWO_1898_03_25_12_object_8023427.png
Pagina 12 di 18
Data: 25.03.1898
Descrizione fisica: 18
ersetzen; doch ist ein Zeugniß bloß aus dem Grunde, weil es die letztbezeichnete Kor rektur nicht enthält, nicht zu beanständen. Unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden Personen ist das Armenrecht nur zu bewilligen, wenn sowohl sie selbst als auch jene Angehörigen derselben, denen ihre Obsorge oder ihr Unterhalt nach dem Gesetze ob liegt, den Armen im Sinne des § 63 der Zivilprozeß ordnung beizuzählen sind. Soferne der richterliche Beamte des Vormundschafts oder Kuratelgerichtes

, welchem als Referenten die Führ ung der Vormundschafts- oder Kuratelsangelegenheit des betreffenden Pflegebefohlenen obliegt, auf Grund seiner Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse zu bestätigen in der Lage ist, daß die Vermögensverhältnisse der für die Gebührenbefreiung in Betracht kommenden Personen ärmliche im Sinne des § 63 der Zivilprozeßordnung sind, kann das zur Erlangung des Armenrechtes noth- wendige Zeugniß von der Pflegschaftsbehörde auch ohne Beibringung eines ausgefüllten Fragebogens

der allgemeinen Bestimmungen der Verordnung Nr. 3000 Präs, vom ö. Jänner 1896, L.-G.-Bl. Nr. 9 — die bereits bekannten und theilweise eingelebten Erleichterungen, wie sie zuletzt durch die Ver ordnung Nr.» 2 Präs, vom 3. Jänner l. I. festgesetzt wurden, auch für das Jahr 1898 in Kraft zu bleiben haben. In diesem Sinne werden nachstehend die oben an gedeuteten besonderen Bestimmungen erneuert verlautbart, dabei aber auch an die k k. Schießstands-Vorstehungen sowie an die einzelnen

12
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/07_05_1898/OBEWO_1898_05_07_11_object_8023510.png
Pagina 11 di 18
Data: 07.05.1898
Descrizione fisica: 18
gehörigen Wald parzellen Nr. 573, 604, 605 und 996 in Kufstein- Wörgl mit einer Gesammtfläche von 40.84 ha und wegen theilweiser Kahlschlägerung der Waldparzellen Nr. 928 und 892 in Kufstein-Wörgl im Sinne des Gesetzes vom 5. Juni 1897, L.-G.-Bl. Nr. 21 zu 500 fl. Geldstrafe zu Gunsten des Landeskulturfondes verurtheilt und gleichzeitig wurde die Konfiskation eines Fünftels des eigenmächtig gefällten Holzes d. i. von 2000 kmb Holz erkannt, welches Erkenntniß seitens der k. k. Statthalterei

und mit der Holzfällungs bewilligung ausgesprochen, daß in der Waldparzelle Nr. 928, an den Grenzen eines zum Abtriebe gelegenen Nachbarwaldes, im Sinne der Bestimmungen des § 5 des F.-G. ein 37 ni breiter Waldbestand als Wind mantel zu belassen sein wird, dagegen rücksichtlich der Waldparzelle Nr. 897 nur die stärkeren Stämme von 30 6m am Stocke aufwärts und die Schadhölzer zur Nutzung gelangen dürfen. Ueberdies wurde die Firma auf den Schutzwald charakter der Waldparzellen Nr. 928 und 996 speziell aufmerksam gemacht

und Wohlfahrt aus Trieben des persönlichen Eigennutzes dar, welches die schärfste Ahndung verdient. Es erscheint demnach die im Sinne der Bestimmung des § 6 des Gesetzes vom 5. Juni 1897, L.-G.-Bl. Nr. 21, wegen Uebertretung der Anordnungen des § 1 bezw. § 5 alinea 2 des genannten Gesetzes über den Vertreter der Firma mit dem höchsten Ausmaße ver hängte Geldstrafe sowie die ausgesprochene Konfiskation eines Fünftels des eigenmächtig gefällten Holzes, d. i. von 2000 vollkommen gerechffertiget, nachdem

13
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1899/19_08_1899/OBEWO_1899_08_19_18_object_8024451.png
Pagina 18 di 18
Data: 19.08.1899
Descrizione fisica: 18
. Die Gemeindebewohner wollen nach drücklich davor gewarnt werden, Briefen derartigen In haltes Glauben zu schenken, oder sich auf Geldhandlungen an die Briefsteller einzulassen. Es ist ihnen vielmehr nahe zu legen, die bezüglichen Zuschriften beim Ge meindeamte abzugeben und sich dort die nöthige Auf klärung zu holen, bezw. wenn möglich die Fingerzeige zur Verfolgung derjenigen zu bieten, die sich an dem Schwindel betheiligen. Amtlich ermittelter Preis für Schweine. Im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai

. k des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, dem Stempel von 60 kr. per Bogen. Die im Sinne des § 2 der Vorerinnerungen zu diesem Gesetze, bezw. der Ministerial - Verordnung vom 26. Mai 1875, R.-G.-B. Nr. 83, entfallende Mehr gebühr per 50 kr. für jeden das Normalflächenmaß von 1750 cm 2 überschreitenden Bogen der vorgedruckten Blanquette ist nur dann abzufordern, wenn der Raum, den die Abschrift oder der Auszug bezw. deren Text thatsüchlich ausfüllt, das obige Normalmaß übersteigt

. Die den gegenständlichen Abschriften und Auszügen beigesetzten neuerlichen Bestätigungen, daß eine Aen- derung im Besitzstände nicht eingetreten sei, sind im Sinne des 8 32 Geb.-Ges. als weitere ämtliche Aus fertigungen der in der oben berufenen Tarifpost 2 lit. 1 erwähnten Art anzusehen und ist jede derartige Be stätigung für sich der in der zuletzt bezogenen Gesetzes stelle normirten Gebühr von 50 kr. für jeden Normal bogen des beigefügten Zusatzes unterworfen. Für das Amtsblatt verantwortlich

14
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/19_02_1898/OBEWO_1898_02_19_13_object_8023362.png
Pagina 13 di 18
Data: 19.02.1898
Descrizione fisica: 18
im italienischen Landestheile nicht auf ein mal ausgerottet werden kann, und daß in einem Lande, das bisher in Bezug auf die Masfenvcrtilgung der nützlichen Vögel es zu einer traurigen Berühmtheit ge bracht hat, ein Gesetz, welches den Vogelfang sofort ganz verbietet, einfach auf dem Papiere stehen bleiben würde. Ist doch schon allein die Thatsache als ein großer Fortschritt zu betrachten, daß der hohe Landtag seit 27 Jahren überhaupt einmal einen Beschluß im Sinne einer Verschärfung des Vogelschutzes gefaßt

Sektion des Landeskulturrathes niedergelegten Grundsätze zum Ausdrucke brachte, die selben jedoch im Sinne des Beschlusses der Plenarver sammlung betreffs der verbotenen Fangmittel zur größt möglichsten Eindämmung des Massenfanges verschärfte. Dieser Gesetzentwurf wurde mit Schreiben vom 19. November 1897 der zweiten Sektion des Landes kulturrathes zur Erstattung eines Gutachtens übermittelt. Der ständige Ausschuß dieser Sektion hat in seiner Sitzung vom 29. Dezember 1897 mit Stimmenmehrheit

des hohen Landtages zur Ausführung zu bringen und legt dem selben den beiliegenden Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel, zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung vor und begleitet denselben mit folgenden Erläuterungen: Im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 4. März 1897 soll durch ein neues Gesetz hauptsächlich der Massen-Vertilgung der Vögel Einhalt gethan werden. Ein Gesetz, welches sofort den Vogelfang ganz ver bietet, würde insbesonders

15
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1898/15_09_1898/BZZ_1898_09_15_6_object_371321.png
Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

17
Giornali e riviste
Neue Inn-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/INNZEI/1893/03_06_1893/INNZEI_1893_06_03_1_object_8309018.png
Pagina 1 di 8
Data: 03.06.1893
Descrizione fisica: 8
über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 28. Mai 1893 vir. 969 zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der periodischen Druckschrift „Neue Inn-Zeitung" Nr. 21 vom 27. Mai 1893 enthaltenen Leit- Artikels mit der Aufschrift „Das Kreuz und die Juden" beginnend mit den Worten „In den vierziger Jahren" — endend mit: „nicht rauben, deutsches Volk. 1). V." be gründe den Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des 8 65 lit a und b St G. sowie des Vergehens

gegen die öffentliche Ruhe und Ord nung im Sinne des 8 302 St.G. und wird demnach: 1. Die von der k. k. Staatsanwaltschaft Feldkirch ver fügte Beschlagnahme dieser Druckschrift gemäß 8 489 St.P.O. bestätigt; 2. nach 8 493 St.P.O. und 8 36 Preßgesetz das Verbot der Weiterverbreitung derselben ausgesprochen; 3. nach 8 37 Preßgesetz die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare verfügt und 4. die „Neue Inn-Zeitung" im Sinne des 8 39 Preß gesetz verhalten, dieses Erkenntniß in der nächsten Nummer

und zu verbreiten sucht, muß darin auch der Thatbestand des Vergehens nach 8 302 St.G. erblickt werden. Es erscheint demnach das vorstehende Erkenntniß und die darin enthaltenen Verfügungen bezüglich der Bestätig ung der Beschlagnahme , bezüglich des Verbotes der Weiterverbreitung, bezüglich der Vernichtung der beschlag nahmten Exemplare und schließlich, da von berechtigter Seite der Antrag gestellt wurde, auch bezüglich der Ver öffentlichung des Erkenntnisses, im Sinne der citirten Gesetzesstellen

18
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1898/20_08_1898/OBEWO_1898_08_20_3_object_8023712.png
Pagina 3 di 18
Data: 20.08.1898
Descrizione fisica: 18
, vorgenommen und von der k. k. Statthalterei in Innsbruck mit Bezug nahm-- auf den Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 18. Oktober 1850, Z. 2939, unter dem 5. September 1851, Z. 7560, ge nehmigte Regelung der Rechtsverhältnisse beider Seel sorgen im bejahenden Sinne beantwortet werden; denn bei der erwähnten Abtrennung und Bestimmung des künftigen Rechtsverhältnisses wurde durch die vorbezogenen Akte seitens der weltlichen und geist lichen Behörden ausdrücklich festgestellt

, daß die Pön- fallgebühren von K. dem Seelsorger in H. verbleiben sollen. (§ 21 des Ges. vom 7. Mai 1874). Wenn die Beschwerde hingegen einwendet, daß Stolgebühren begrifflich nur als Konsequenz gewisser geistlicher Funktionen aufgefaßt werden können und daß nur jener Seelsorger, welcher einen bestimmten Kultusakt vorgenommen hat, die entsprechende Stol- gebühr beziehen dürfe, so ist zuzugeben, daß diese Auf fassung der Beschwerde auf Stolgebühren im engeren Sinne im Allgemeinen zutreffen mag, insoweit

nicht besondere, bei einzelnen Seelsorgstationen zu Recht bestehende Institutionen eine Ausnahme oder Ab weichung herbeiführm. Für den gegebenen Fall läßt sich aber aus dem Begriffe und Wesen der Stolgebühren im engeren Sinne um so weniger ein Schluß im Sinne der Beschwerde ableiten, als man e^ bei dem sogenannten Seelenrechle oder Pönfall offenbar mit einer Abgabe zu thun hat, welche zwar nach Art der Stolgebühren eingehoben und behandelt und demgemäß von den Behörden auch als Stolgebühr bezeichnet wurde

, welche aber ihrem Wesen nach so viele auch behörd lich anerkannte Besonderheiten ausweist, daß von einer strikten Anwendung der für die eigentlichen Stol gebühren geltenden Grundsätze auch aus diese Art von Stolgebühren im weiteren Sinne nicht die Rede sein kann. Demgemäß war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Votitische Rundschau. Hesterreich-Mrrgarrr. (Zur inneren Lage). In den Tagen seit unseren letzten Berichter stattung fanden am kaiserlichen Hoflager in Ischl Ministerkonferenzen statt, die zu dem Zwecke

19
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1893/29_07_1893/OBEWO_1893_07_29_1_object_8020793.png
Pagina 1 di 12
Data: 29.07.1893
Descrizione fisica: 12
worden und dürfte allem Anscheine nach nicht eher von der politischen Tagesord nung verschwinden, bis sie nicht in diesem oder jenem Sinne zur endgiltigen Lösung gebracht wird. Während die Sozialisten mit allem mög lichem Nachdruck aus die Einführung des all gemeinen und direkten Stimmrechts dringen, hat man vor Längerem aus der Mitte der deutsch-liberalen Partei den Vorschlag ge macht, A rb e i t e r k a m m e r n zu errichte« und diesen die Berechtigung zu geben, neun Abge ordnete in den Reichsrath

zu entsenden. Dieser Vorschlag hat jedoch nirgends rechte Befriedigung erwecken können, was auch leicht begreiflich, da neun Vertreter für einen nach Millionen zäh lenden Theil österreichischer Staatsangehöriger jedenfalls kein Verhältniß bilden. Besonders die Arbeiterpartei selbst hat Stellung genommen gegen eine in diesem Sinne dnrchgeführte Re form des Wahlrechts. Dagegen hat nun letzthin eine zum Mi nisterium Taaffe in näheren Beziehungen stehende politische Persönlichkeit in der Prager „Politik

oder Spalato 1. Tirol und Vorarlberg würde bei Durch führung dieser Wahl-Reform drei Reichsraths- Abgeordnete mehr erhalten als bisher. — Der Entwurf der „Politik" ist von der allgemeinen öffentlichen Meinung im günstigsten Sinne aus genommen worden. Es stellt sich derselbe auch als ein ernstes Stück Arbeit dar. Vielleicht steckt in ihm der Kern eines Kompromisses, der im Reichsrathe zur Vorlage kommt. Wenn man die z. Z. bezüglich des Wahlrechts im Volke herrschende Stimmung ins Auge faßt, so muß

21