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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Pagina 280 di 335
Autore: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Luogo: Wien
Editore: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Descrizione fisica: 332 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Segnatura: II 109.504
ID interno: 203292
wird, so wird die Dauer der durch das Gesetz vom 15. Juni 1890, R. G. Bl. Nr. 143, gewährten zeitlichen Gruudstenerfrciheit um fünf Jahre verlängert. § 2. Die Verlängerung wird vom Zeitpunkte des Ablaufes der bewilligten oder, falls eine Bewilligung noch nicht erfolgt wäre, der im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 1890, R. G. Bl. Nr. 143, zu bewilligenden Steuer befreiung gewährt. Die Verlängerung findet auch auf die vor dem Inkraft treten dieses Gesetzes vollzogenen Neuanlagen Anwendung, vorausgesetzt

, daß die im § 1 aufgestellten Bedingungen sich noch konstatieren lassen. § 3. Die näheren Bestimmungen über die im Sinne der § 1 und 2 erforderlichen Stempel freien Nachweisungen und Gesuche werden vom Finanzminislcr im Einvernehmen mit dem Ackerbauminister im Ver- ordmmgswege erlassen. § 4. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Mein Ackerbau- und Mein Finanzminister betraut. Schönbrunn, am 4. April 1902. Franz Joseph m. p. Koerber in. p. Böhm m. p. Giovanelli m. p.

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