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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Der Südtiroler
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Pagina 2 di 4
Data: 03.03.1924
Descrizione fisica: 4
Italiens auf Grund des Artikels 297 b des Vertrages von Versailles ebenfalls konfisziert werden könne. Diese Einwendung der italienischen Regierung ist ob jektiv unrichtig und vollständig unhaltbar. Es ist nicht richtig, daß eine Entscheidung der Repa rationskommission in diesem Sinne vorliege. Es handelt sich vielmehr lediglich um ein Gutachten, das ein aus Juristen gebildeter Unterausschuß der Reparationskommission im No vember 1919 in diesem Sinne abgegeben hat. Ein Gutachten

10 des Vertrages von Versailles fallen, sowie auf den Erlös der Liquidation dieser Güter keine Anwendung finden. Artikel 297 b ist im Abschnitt 4 des Teiles 10 des Vertrages von Versailles eingereiht. Nach ausdrücklicher Vorschrift des Ver trages hat daher die Reparationskommission, deren Befug nisse auch in § 12 der Auflage 2 zu Teil 8 (Wiedergut machungen) in diesem Sinne begrenzt sind, über die im Ar tikel 296 b geregelte Frage weder ein Gutachten, noch eine Entscheidung abzugeben. Es sei noch bemerkt

, sondern mit 3 zu zwei Stim men abgegeben worden, indem Frankreich, Italien und Bel gien für die Zulässigkeit der Beschlagnahme. England und die Vereinigten Staaten von Amerika im gegenteiligen Sinne ihr Votum abgaben. Nach den im Königreiche Italien selbst geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die für die Auslegung des Artikels 297 b allein maßgebend sind, darf aber diese Bestimmung unter keinen Umständen ausdehnend ausgelegt werden. (Artikel 4 der Pre- liminar-Bestimmungen des italienischen bürgerlichen Gesetzes

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 07.06.1902
Descrizione fisica: 12
. ** Schwurgerichtsperiode iu Bozen. Bei der am Montag beginnenden Schwurgerichlssession kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. am 9. Juni um 9 Uhr vormittags Filomena De- martin, geb. zu Brixen am 5. Jänner 1871, nach Padola, Provinz Auronzo, in Italien zuständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne bestimmten Auf enthalt, wegen s) des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit im Sinne des § 96 Strfg., b) des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197 und 200, c) der Übertretung der Geburtsverheimlichung im Sinne

der §§ 339 und 340, und ci) der Uebertretung ver botener Rückkehr im Sinne des § 323; — 2. am 10. Juni um 9 Uhr vorckittags Aloifia Greitenberg, geb. am 4. August 1878 zu Gail- dorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Be zirk Male, in Tirol, katholisch, ledig, Fabriksar beiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 3. am 10. Juni um 3 Uhr nachmittags Maria Weiß, geb. am 19. September 1882 zu StefanS- dorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen zuständig

, katholisch, ledig, Bauerstochter in Stesansdors, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des ß 139 ; — 4. am 10. Juni um 5 Uhr nach mittags Katharina Stege r, geb. zu Prettau in Täufers und dahin zuständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 5. am 11. Juni um 9 Uhr Vormittags Albert Menahin, geb. am 1. April 1882 zu Neumarkt in Tirol, zuständig nach Salurn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt

in Bozen, wegen des Verbrechens des Totschlags im Sinne des Z 140 (Amn. der Schr.: dieser Fall betrifft den am 9. März d. I. in Bozen begangenen Totschlag an dem Friseur Jedlizka, worüber wir seinerzeit ausführlich berichteten); — 6. am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Martin Unterrainer, 33 Jahre alt. von Schabs gebürtig und dorthin zu ständig, katholisch, ledig, StcueramtsauShilssdiener in Windischmatrei, wegen des Verbrechens der V e r- untreuung im Amte im Sinne des § 181; — 7. am 13. Juni um 9 Uhr

Vormittags Jo hann U nterpeitinger, 70 Jahre all, geb. zu Pichlern, Bezirk Bruneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167; — 8. am 14. Juni um 9 Uhr Vormittags Anna Scaillet, geb. Schwarz, geb. am 2. November 1871 zu Frenndorf bei Tulla und zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private in Wien, wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, im Sinne der §§ 491 und 493. — Bei den Ver handlungen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 13.12.1911
Descrizione fisica: 8
aus Wigstadl in Schlesien, zuletzt in Brixen, wegen deS Ver brechens der Notzucht im Sinne des § 27 deS öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 b und der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne der §§ 501 und 516 St.-G. — Der Angeklagte wurde heute DienStag nach vierstündiger Verhandlung zu einer Woche Arrest verurteilt. Am gleichen Tage um Uhr nachmittags: David Pinggera, 44 Jahre alt, verehelichter Malermeister aus Meran, wegen des Verbrechens der Notzucht

und Schändung im Sinne der 127 und 128 St.-G. und Uebertretung gegen die öffent liche Sittlichkeit des § 516 St.-G. Am 13. Dezember, vormittags 9 Uhr: Anton Sigmund, 32 Jahre alt, ledig, aus Karlsbad, gewesener Sekretär der Gastwirtsgenossenschaft deS Kurbezirkes Meran, wegen Verbrechens der Verun treuung im Sinne des § 183 St.-G. Am selben Tage um 3 Uhr nachmittags: Otto Goserich, 15 Jahre alt, Hoteldiener aus Prakowitz in Böhmen, zuletzt in Sigmundskron, wegen der Verbrechen deS Diebstahls im Sinne

der §§ 171, 174 Ho, 176 IIa und 179 und deS versuchten Betruges im Sinne der §Z 8, 197, 199 a St.-G. Am 14. Dezember, S Uhr vormittag und fol gende Tage:. Franz Rudorfer, 47 Jahre alt, verehelicht, nach Bozen zuständig, k. k. Postosfizial in Pension und gewesener Polizei-Inspektor, wegen der Verbrechen der Amtsveruntreuung im Sinne deS § 181 und der versuchten Verleitung zum Ver- brechen der Vorschubleistung im Sinne der HZ 9 und 214 St.-G- Die Anklage wird im letzten Falle vom Staats anwalt

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.01.1909
Descrizione fisica: 8
die Anschauung, Qaß die Mcurt- einhebung für Automobile billig sei', wenn sie für andere Fuhrwerke recht sein müsse. Tie Ein hebung einer Mau-t würde die Kontrolle über passierende Automobile bedeutend erleichtern. Auch Herr GR. Tellig sprach in diesem Sinne. Herr GR. Wachkler wandte sich sehr entschieden Hegen eine derartige Fessel für einen jungauf blühenden Sport, der in hohem Maße zur He bung des Fremdenverkehrs beitrage. Ein finan zieller Ertrag werde aus ebner Automobilmaut für die Stadt

un terstützte gleichfalls wärmstens das Gesuch der Bäcker, wenn schon iricht gleich, möge man doch nach imd nach trachten, diese ungerechte Steuer aufzulassen. In ähnlichen« Sinne sprach Herr GR. Nößler, der bemerkte, -Zeiinnel luid jvipfol seien heute kein Luxllsgebäck mehr. Der Vorsitzende gab zur bedenken, daß der Staat auf Novrienidigksiten. wie Äas Petroleum, hohe Stenern «inlicbe. der Stadt müsse es daher freistehen, auf ÄUMisarvikeL ebenfalls Umlagen All erheben. Der Antrag des N'nanzkomrtees

auf Ablehnung des Gesuches her Bäcker wurde sodann angenommen. Herr MR. Forcher-Mayr wies auf die UlMl- länglichkeit der Gefällsein Hebung an der verlän gerten Gerbergasse hin, von wo augenscheinlich viel eingeschmuggelt werbe. Daraus erkläre sich wohl das nur unmerkliche Steigen des Gefälls ertrages. Auch Herr GR. Frick sprach in 'dem selben Sinne, auch vom Bahnhofe her loerde viel oi'ngeschniiuggelt, besonders über die Bahnhof straße zum Viehmarkt. Beim Umbaue des Bcchn- hofK wäre vielleicht

zum Sinken des Ertrages des Zuschlags zur Erwerbsteuer der Unternehnvmgen Mit öffent licher Rechnungslegung ähnlich, wie er das in der letzten Sitzung bereits getan 'hatte. Im Sinne der Anträge des Finanskonritees wurde sodann das ganze BuÄget genehmigt und die Einhebung der veranschlagten Gemeindemn- lagen, wie in früheren Jahren, im Gesamtbeträge von 232L04 X beschlossen: das DefWt von 9197 X wurde auf allfällige Mehreinnahmen vermie sen. Auch die formellen Antrage zurr Inkraftset zung des Budgets

' Am billigsten kommt Graniteinfas- su-ng auf il X per laufenden Meter, also SS X für jede Türe. Es wurde im Sinne des Wusschuß- antrqges beschlossen, die Lieferung an die einzige , KMag» den 8. Jänner 19 09. m Granit offerierende Firma Fischer in Gras- stein zu vergeben. Die Tischlerarbeiten für das neu aarfzustellends Archiv, das jetzt kürzlich vom StattHcütereiarchi'- var Dr. Klar geordnet wurde, sollen nach Zeich nungen des Herrn Architekten Nolte, der dazu eigenS eine Studienreise nach Meran unternahm

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 28.06.1892
Descrizione fisica: 10
1892 unter „Ostschweizerischer Plattstichweber-Ber- band' gebrachten Artikels von »Nachdem die Frage' . bis „ehe es zu spät ist' und des in derseben Nummer unter „Beinwyl' enthaltenen mit „die Tabakarbeiter gewerkschaft' beginnenden und mit »das Central» Comit6' endenden Artikels — Der Inhalt des in der Nummer 4S vom 4. Juni 1892 unter „Hoch die Unzufriedenheit' enthaltenen Artikels von »aus Grund all des Gesagten' bis „Adam im Paradies' — die Vergehen im Sinne der ZA 302 und 3os

St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 33 vom 23. April 1892 aus Seite 1 SpaUe 3 und Seite 2 Spalte 1 unter „Neue Züricher Zeitung, Auslieferungsgesetz und Anarchismus' gebrachten Artikels begründe in der Stelle von „aber daß wir' bis „ein Verbrechen ver übten' (s. Seite 2 Spalte 1) das Vergehen im Sinne des Z 305 — Der Inhalt des in der Nummer 36 vom 4. Mai 1892 unter „Religion und Geschäft' gebrachten, mit „Ein Arbeiter schreibt' beginnenden und mit „ursprüng liche Lehre Christi ist' endenden Artikels

im Sinne des Z 303 u. jenen des letzterwähnten Artikels auch das Verbrechen der Religionsstörung im Sinne des H 122 a. St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 4 3 vom 28. Mai 1892 unter „Gottes Finger' enthaltenen, mit „Letzter Sonntag' beginnenden und mit „Wo blieb seine All macht und Güte' endenden Artikels — das Ver brechen der RüligionZstörung im Sinne des H 122 a. St -G. — II. Der Inhalt der nachbenannten Druckschriften und zwar: Jener der Nr. 18 der periodischen Druckschrift „Der Schweizerische

' bis zu den Worten „Sache der Sozial- Demokratie' (Seite Z Spalte 3) — begründe den Thatbestand der Bergehen im Sinne der HZ 302 und 303 St.-G. IU. ES werde die Beschlagnahme der besagten Num mern der oberwähnten Druckschriften bestätigt und IV. daS Verbot der Weiterverbreitung ausge sprochen, sowie die Vernichtung der aufgegriffenen und der noch aufzugreifenden Exemplare verfügt. K. K. Kreisgericht Bozen am is. Juni 1892. Der Präsident: Koepf. Foradori. Licitatiouen. 2 Aviso. Nr. 989 Mit Bezug

angenommen. Die Bedingungen sind Hiergerichts einzusehen und werden vor der Versteigerung verlesen. Die Hypothekarglänbiger haben ihre Forderungen bis zum I. Versteigerungstermine bei sonstiger Ver lustgefahr im Sinne des Hofdekretes vom 19. No vember 1839 I. G. S. Nr. 388 Hiergerichts anzu melden. K. K. Bezirksgericht Brixen am 23. April 1892. 38 S a n t e r. 1 Edikt. Nr. 1688 Ueber Ansuchen des Advokaten Dr. Franz Mumelter in Bozen wurde zur Realisierung einer Forderung

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 18
Data: 08.06.1902
Descrizione fisica: 18
zur Verhandlung kommen: l. am 9.Jnni Philo- inena Demartin, geboren zu Brixen lL7l, nach Padola, Provinz Anronzo in Italien, zu ständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne be stimmten Ansenthalt, wegen nj des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit im Sinne des § 96, >>) des Verbrechens des Betrugs im Sinue der W 197 nnd 200, c) der Uebertretnng der Geburtsverheimlichung im Sinne der M 339 uud 310 nnd <l) der llebertretuug der verbotenen Rückkehr im Sinne des H 323. 2. am lO. Juui vormittags Aloisia

Greifen berg, geboren l878 zn Gaildorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Bezirk Mal^ in Tirol, katholisch, ledig, Fabrikarbeiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Sinne des i; l39. 3. Nachmittags Maria Weiß, geboren 1882 zu Stephansdorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen znständig, katholisch, ledig, Bauern tochter in StephanSdors, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Siuue des H l39. 1. sam selben Nachmittag Katharina Steg er, ge boren zn Prettan in Tausers

und dorthin zu- ! ständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Tienst- imagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen ^des Verbrechens des KindeSmordes im Sinne des F 139. 5. am ll. Juui Albiu Meughin, geb. , 1882 zu Neinnartt in Tirol, zuständig nach 'Saturn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt iu 'Bozeu, wegeu des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 140. 6. am l2. Juui Martin Uuterreiuer, 33 Jahre alt, vou Schabs ge bürtig und dorthin znständig, katholisch, ledig, Steueramts-Anshilssdiener

in Windisch-Matrei, wegen des Verbrechens der Vernntrenung im Amte im Sinne des 8 l^l. 7. am 13. Jnni ! Johann U n te r pe i t i n g e r, 70 Jahre alt, ge hören zn Pichlern, Bezirk Brnneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der M l66 und 167. 8. am 11. Jnni Anna Seailler, geb. Schwarz, ^geboren 187 l zn Franndorf bei Tnlln, zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private iu Wieu, wegeu des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre. (Ueber

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 20.02.1889
Descrizione fisica: 8
Der Inhalt des in der Abendausgabe der in Berlin erscheinenden Druckschrist „Berliner Tagblatt und HandclSzeitung Nr. 71 vom 3 Februar 1889 auf Seite 2, Spalte 1, 2, 3 enthaltenen Leitartikels mit der Aufschrift „Die Tragödie von Meyerling' be ginnend mit den Worten „Mehr und mehr gewinnt eS den Anschein' und endigend „zu Unrecht genannt wird' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HauseS ini Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß s 489

auch versichert' bis „Aufzeichnungen zugestellt sein' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der ver- Dgten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Prcßsachen

„Die Münchner Nencstcn Nachrichten er klären' und endigend „wird als falsch bezeichnet' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4 9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Borschrift des H 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

zu dennnziren', endlich auf L-eite 2, Spalte 1 von „Da diese offiziöse Mittheilung' bis „und Andere' begründet den Thatbestand des Ver brechens der Beleidung eines verstorbenen Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G., während derHJnhalt des auf Seite 1, Spalte 1 be ginnenden und Spalte 2 endenden Aufsatzes mit der Aufschrist „Die D. Reichszeitung schreibt' in der Stelle von „Eine weitere Ursache' bis „der Er ziehung' und des darauffolgenden Aufsatzes begin nend mit ..Die Ansgb. Postzeituug

sagt' bis zum Schlüsse „Rudigier fehlte' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des Z 63 St.-G. begründet, wcßhalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verhängten Beschlag nahme, sowie nach D 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt wird. K. K. Landcsgcricht Innsbruck in Preßsacheu am 16. Februar 1839. Der Präsident

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Volksrecht
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Pagina 2 di 6
Data: 19.11.1920
Descrizione fisica: 6
bürgerlicher Regierung mit Riesenschritten dem Abgrund zu! Ministerium Earlon de Wlarl. Wie di« Blätter aus Belgien melden, istesEartondeWiart gelungen, zwischen den Liberalen und der Sozialistischen Partei eine Verständigung über das Re- girrunqsprogramm herbeizusiihren. Die Frage der Militärdienslzeit, die Ursache der Schwierigkeiten, scheint im Sinne einer Dienstzeit von 10 Monaten gelöst zu sein. Gegen die Annexion Betzarabiens. Die Regierung der Ver einigten Staaten protestiert gegen die 'Annexion

ist, da er sich allem An- scheine nach auf die bevorstehende Optionserklärung be zieht. Wir bringen deshalb den Paragraph 14 nachstehend zum Abdruck; „Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegen wärtiger Verordnung sind befreit die Reichsitaliener und jene Personen, die iin Sinne des Friedensvertrages von Saint Germüin, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Nechts wegen die italienische Staatsbürgerschaft erlangen werden; nämlich

jene, die in dein von der Waffenstillstandslinie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1913, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben.' Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vor hergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 600 des vorerwähnten Friedensvertrages zu optieren

deren Nach kommen ; e) jene» die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache x Nr. 87 von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. ‘ ~ Für Ehefrauen gellen, insoweit es sich um die 'An wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsver hältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 fahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 21.10.1914
Descrizione fisica: 4
in der Ge meinde Bagolino der- Provinz Brescia erloschen ist, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tione itnter 12. Oktober 1914, Zl. L 2199/3 den so genannten Klein'grenzverkehr über Lodroue wieder! gestattet. Ties, wird mit Beziehung auf die Statthal terei-Kundmachung vom 3. Juli 1914, Zl. XIII—137/4 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Kundmachung» Im Sinne der Bestimmungen des H 52 des Gesetzes vom 6. August 1909, N. G. Bl. Nr. 177, und der zu diesem Gesetze erlassenen Durchführungs- Verordnung

st e l l u n g s v e r s a h r e n. Auf Grund des Z 24 des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 96, und Z 1 der Kaiserlichen Ver ordnung vom 29. August 1914, R. G. Bl. Nr. 227. hat das k. k. Justizministerium mit Erlaß vom 30. September 1914, Zl. 32464/14, die nachstehen den Fristen im Grundbnchs-Nichtigstelluugsverfahren für die unten verzeichneten Katastralgemeinden bis einschließlich 30. Juni l915 verlängert: 1. Die I. Ediktsfristen zur Einbringung von An meldungen im Sinne des Z 7 des genannten Gesetzes für die Katastralgemeinden

Langkampfen (Gerichts bezirk Nufsteiu), Auffach, Brandenberg, Niederau, Oberau und Thierbach (Gerichtsbezirk Rattenberg), Langenfeld (Gerichtsbezirk Silz), Niedervintl und Spinges (Gerichtsbezirk Brixeu), Arnbach und Sil- lian (Gerichtsbezirk Sillian), Rein (Gerichtsbezirk Taufers), Klausen uud Latzfons (Gerichtsbezirk Klausen), St. Martin (Gerichtsbezirk Passeier) und Glurns. 2. Die II. Ediktsfristen zur Erhebung von Wider sprüchen gegen gruudbücherliche Eintragungen im Sinne des H 14 des genannten

Gesetzes für die Katastralgemeinden Grän, Holzgau, Steeg und Zöblen (Gerichtsbezirk Reiitte). Außervillgrateu (Gerichts bezirk Sillian), Neuniarkt i. T. und Sarntal. 3. Die gleichfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Ver wechslung der belasteten Liegenschast im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, für die Katastralgemeinden Prettau (Gerichtsbezirk Täufers), Bach und Schattwald (Gerichtsbezirk Reutte), Pfeffersberg (Gerichtsbezirk

Brixeu). 4. Die ebenfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur Erhebung von Widersprüche» gegen nachträgliche Anmeldungen im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897. R. G. Bl. Nr. 77. für die Katastralgemeinden Vomp (Gerichtsbezirk Schaiaz) und Branzoll (Gerichisbezirk Neumarkt). Infolge der unter Zl. 2 erfolgten neuen Frist bestimmung endigen bei den dort bezeichneten Kata stralgemeinden die Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Verwechslung der belasteten Liegenschaft im Sinne

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