19.005 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1925/09_10_1925/ZDB-3091117-5_1925_10_09_6_object_8504192.png
Pagina 6 di 14
Data: 09.10.1925
Descrizione fisica: 14
derlichen Ermächtigungen zur Abgabe endgil- tiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne liegen bis zum Kommissionstage bei der Bezirkshauptmann schaft Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Interessenten und Anrainer werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 29. September

des Johann Oblasser; „ 230 Wald des Jos. Gliber; „ 231 Wiese des Ioh. Gliber; „ 744 Weide der Gemeinde Alkus; „ 239 Wiese des Johann Oblasser; „ 240 Wiese des Johann Oblasser; ., 210 Wiese des Josef Gliber; Bp.-Nr. 13 Futterhaus des Johann Oblasser; „ 30 Wohnhaus des Johann Gliber; „ '31 Futterhaus des Josef Gliber; „ 36 St. Josef Kappeller. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, des Pa ragraph

zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Be richt liegen bis zum Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Alkus während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 1. Oktober 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zt. 2407/6. .®vfke Circikr Katjcherrölbreriaes ei Krüder Unterrveger

in Thal» gswerd. Kokalnsrhandlung. Kundmachung. Die Firma „Erste Tiroler Latschenölbren nerei, Brüder Unterweger in Thal" hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für ihre in Thal-Aßling, Haus Nr. 19, bestehende ge werbliche Betriebsanlage angesucht. Hierüber wird im Sinne der Paragraphe 25 fs der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907, die kommifsionelle Erhebung und Verhandlung für 29. Oktober 1925 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 12 Uhr 30 nachmittags angeordnet

. Geneh migungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen. Die Pläne liegen bis zum Berhandlungs- tag bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4. zur allgemeinen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 29. September 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 95/4. Jeftl fUit, Riegen. Kauemühle, rvasserrechttiche Rerhandlung. Kimdmaämna. Herr Anton Iest! in Birgen

1
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1925/09_10_1925/ZDB-3091117-5_1925_10_09_8_object_8504194.png
Pagina 8 di 14
Data: 09.10.1925
Descrizione fisica: 14
derlichen Ermächtigungen zur Abgabe endgil- tiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die. Projektspläne liegen bis zum Kommissionstage bei der Bezirkshauptmann schaft Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Interessenten und Anrainer werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz

Wiese nach Unteralkus: des Ioh. Brunner; des Johann Oblasser; des Johann Oblasser; des Jos. Gliber; des Ioh. Gliber; der Gemeinde Alkus des Johann Oblasser des Johann Oblasser des Josef Gliber; Bp.-Nr. 13 Futterhaus des Johann Oblasser; „ 30 Wohnhaus des Johann Gliber; „ 31 Futterhaus des Josef Gliber; „ 36 St. Josef Kappeller. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, des Pa ragraph 25 des Elektrizitätswegegesetzes vom 7 Juni

vorzubringen, widri- gens die Beteiligten als zustimmend angesehen werden und ohne Rücksicht aus spätere Ein wendungen das Erkenntnis gefällt werden wird. Der Ausführung der Anlage würde statt- gegeben werden, foferne r! f ™ ' wegen Bedenken dage, , Die an der Verhandle treter der beteiligten $ ressenten haben sich r< forderlichen Ermächtigu gütiger Erklärungen b Handlung zu versehen, n nachträglicher Erklärur gungen im Sinne der phen unzulässig sind. Die Projektspläne richt liegen bis zum Ve tiO Belastung

! werbliche Betriebsanlag Hierüber wird im S 25 ff der Gewerbeordn 199 aus 1907, die kor und Verhandlung für 2 dem Zusammentritte ari 12 Uhr 30 nachmittags Bei dieser Verhandli früher schriftlich, allfälli zubringen, widrigenfalls Anlage stattgegeben wer nicht von Amtswsgen \ geben. Die an der Verhandlu treter der beteiligten 3: ressenten haben sich re forderlichen Ermächtigm gütiger Erklärungen be Handlung zu versehen, halte nachträglicher Erkl migungen im Sinne bei phen unzulässig sind. Die Anrainer

2
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/17_09_1898/SVB_1898_09_17_5_object_2515019.png
Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

3
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1908/25_12_1908/OBEWO_1908_12_25_3_object_8032603.png
Pagina 3 di 18
Data: 25.12.1908
Descrizione fisica: 18
weg von der Gemeinde gemacht werden, gut: er ent scheidet in diesem Sinne. Findet sein Amtsbruder im Nachbarbezirk, daß die Gemeinde alle Kosten zu tragen habe, so ist auch diese Entscheidung möglich, denn da weder das bürgerliche Privatrecht, noch das öffentliche Recht irgend welche Satzungen enthalten, an die die Kommissionen sich halten könnten, so wird Willkür oder wenigstens Wohlmeinung für die Beteiligten die einzige Rechtsquelle. Ein anderes Beispiel. Nach dem neuen Gesetze können über Verlangen

des Belasteten alle Holzungs- und Holzbezugsrechte, sowie alle Streuentnahme- und Streubezugsrechte, in eine bestimmte Holz- oder Streuabgabe umgewandelt werden. Im Falle dieser Umwandlung ist der jeweilige Eigentümer der belasteten Realität verpflichtet, dem Berechtigten jährlich oder periodisch die im Sinne des ß 6 festgesetzte Menge an Holz und Streu an bestimmte Abgabsorte zu liefern. Das klingt ja sehr verheißungsvoll. Der Bauer, der bisher oft in strengster Winterszeit mit seinen Knechten zu Berg

Obrigkeit der Zunft; er berief die Ver- Sinne. sammlungen und hatte darin den Vorsitz und das So vereinigten sich sämtliche Zünfte des Friedensgebot; er verwaltete das Zunftvermögen, Pfleggerichtes Ernberg nüt Bewilligung des zog die Gebühren und die Bußen ein, übte die Landesherrn, Kaiser Leopold l. zu einer Laupt- der Zunft zustehende Sitten- und Gewerbepolizei Lad oder Laupt-Zunft zu Bichelbach. Daselbst und richtete in streitigen und peinlichen Sachen, wurde den 17. November 1694 unter dem Titel

für jeden Reise-, be ziehungsweise Sitzungstag. Aenderungen dieser Ge schäftsordnung unterliegen im Sinne des § 25 des Gesetzes der Beschlußfassung der vereinigten Aus schüsse beider Sektionen und der Genehmigung von Seite des Ackerbauministers im Einvernehmen mit dem Landesausschusse. Es liegt sonach auf der Hand, daß die Auswerfung eines Gehaltes von 4000 Kronen für den Präsidenten eine direkte Un gesetzlichkeit ist; denn es ist lächerlich, diesen Gehalt als Reiseauslagen hinzustellen, da der Präsident

im Sinne der Geschäftsordnung nur 8 Kronen pro Tag beanspruchen, kann, also wenn er das ganze Jahr in Innsbruck oder auf der Reise für den Landeskulturrat wäre, höchstens 2920 Kronen. Hie bei blieben noch 1080 Kronen, also das Reisegeld für 90 Fahrten von Brixeu nach Innsbruck und für 90 Fahrten von Innsbruck nach Brixen übrig. Der Herr Bürgermeister von Brixen und Leiter der Kaltwasserheilanstalt in Brixen müßte also 38 Wochen im Jahre zweimal und 14 Wochen im Jahre einmal von Brixen nach Innsbruck

4
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1898/15_09_1898/BZZ_1898_09_15_6_object_371321.png
Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

5
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1923/09_06_1923/ZDB-3091117-5_1923_06_09_6_object_8502775.png
Pagina 6 di 10
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 10
einer Erhaltnngsgenossenschaft übertra gen worden ist. Nachdem es der Gemeinde Bbfaltersbach nicht gelungen war, eine derartige ErhaltungSgenossen- schaft durch freies Uebereinkommen zu bilden, be antragte dieselbe über Beschluß des Gemeinde- ausschusses vom 26. Juni 1910 eine Zwangs genossenschaft im Sinne des § 53 des Wasser rechtsgesetzes zu bilden bezw. stellte das Ansuchen zu entscheiden, ob und bezüglich welcher Grund- parzellen derjenigen Grundbesitzer, welche sich bis her geweigert haben, verpflichtet sind, der zu bil

, Du- regger Andrä, Kollreider Johann, Pfarrpfründe St. Stefan, Waldaus Felizian, Waldaus Ignaz, Waldaus Johann Winkl. Waldaus Johann Asch, sämtliche in Anras, Asch-Winkl, sowie Aichner Alois in Straßen und die Bntidesstraßenverwal- tung und die Südbahngesellschaft. Ueber dieses Ansuchen wird nun im Sinne, des § 83 bezw. des § 89 des W.R.G. die kom- missionelle Erhebung und Verhandlung für Diens tag den 26. Juni 1923 mit dem Zusam mentritte beim Gasthaus Maierl in Abfaltersbach um 8 Uhr Vormittag

angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, widrigenfalls das Er kenntnis ohne Rücksicht auf spätere Einwendun gen gefällt werden wird, wobei bemerkt wird, daß im Sinne des § 91 1c diejenigen, welche sich gar nicht oder nicht bestimmt erklärt haben wer den, den geg n das Unternehmen Stimmenden beigezählt werden, oder falls von ihrer Einbezie hung in die Genossenschaft abgestanden werden sollte, unberücksichtigt

7
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/11_03_1899/SVB_1899_03_11_5_object_2516656.png
Pagina 5 di 10
Data: 11.03.1899
Descrizione fisica: 10
11. März 18S9 „Tlroler Voltsblatt' Seite 5 und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechen des Mordes im Sinne des Z 134 des St.-G., 2. Verbrechen der Verläumdnng im Sinne des Z 209 deS St.-G. 2. Am 14. März um 9 Uhr vormittags: a) Ema- nuel Ulrich, 26 Jahre alt, von Badweis gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord- böhmischen Volkszeitung' in Tetschen; b) Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vincenz in Kärnten gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schriftleiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Ver brechens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Airche im Sinne des § 303 des St.-G 3. Am 15. März um 9 Uhr vormittags: Alois Lud lass er, vulgo Michler, 4t Jahre alt, von Windischmatrei Land gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 des St.-G. 4 Am 15. März um 4 Uhr nachmittags: Josef Gasser, 27 Jahre alt, von Brixen gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schuhmachergehilfe, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des Z 127 des St.-G., 2. Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 des St.-G. 5. Am 16. März um 9 Uhr vormittags: Thomas Andreausch, 33 Jahre alt, von Margrrid gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und l56 litt, a des Strafgesetzes. 6. Am 17. März um 9 Uhr vormittags: Johann ! Evangelist Demetz, 32 Jahre alt, von St. Christina ^ in Gröden

gebürtig und dorthin zuständig, lediger ? Holzschnitzler, wegen 1. des Verbrechens des Diebstahles j im Sinne der 171, 173, 174 II ä und 176 a ! des St.-G.; 2 der Uebertretung gegen die öffentlichen I Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaft lichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt, s des St -G.; 3. der Uebertretung der Landstreicher« im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89 des R.-G.-Bl. 7. Am 18. März um 9 Uhr vormittag: Krescenz Jung. 55 Jahre alt, von Burgeis

gebürtig und dort hin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 litt, e und k des St.-G. ! 8. Am 20. März um 9 Uhr vormittags: Richard ^ Zalin, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach > Windijch-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne j der 166 und 167 lit. e. St.-G. ! 9. Am 21. und 22. März um 9 Uhr vormittags: - 1. Johann Azzolini, 49 Jahre alt, von Pfatten ! gebürtig

9
Giornali e riviste
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1938/22_11_1938/NEUEZ_1938_11_22_5_object_8183833.png
Pagina 5 di 6
Data: 22.11.1938
Descrizione fisica: 6
es in einem von der „Juristischen Wochenschrift" 1938, Seite 2975. veröffentlichten Urteil des Amtsgerichtes in Halle vom 18. August 1938: „Auch in der Hausgemeinschaft können eigennützige Inter essen der einzelnen keinen Bestand haben. Eine wahre Hausgemeinschaft im Sinne dieses Denkens kann aber nur von gleichgesinnten, deutsWenkenden Personen und Hausbewohnern arischer Abstammung geblldet und gepflegt werden: sie ist mit Personen jüdischer Herkunft wegen des bestehenden Raffenunterschiedes schlechterdings unmöglich

. Da der nationalsozialistische Staat aber auf das Bestehen und die Pflege einer wahren Hausgemeinschaft einen besonderen Wert legt und von jedem Volksgenossen diese Einstellung im Sinne der Hausgemeinschaft fordert, so kann dem Vermieter und den Mietern arischer Abstammung im Interesse der Erhaltung dieser Hausgemeinschaft nicht zugemutet werden, diese mit Mietern jüdischer Abstammung zu bilden und zu pflegen und mit diesen in derselben Hausgemeinschaft zu leben. Dem Vermieter muß deshalb das Recht zugesprochen werden. Mieter

jüdischer Abstammung aus dieser Hausgemein schaft auszuschließen und von diesen Räumung ihrer Wohnung zu fordern. Leistet ein solcher Mieter jüdischer Abstammung dem Räumungsverlangen des Vermieters keine Folge Md lehnen die Mieter arischer Abstammung eine Hausgemeinschaft mir ihm ab. so stört er damit die zwischen dem Vermieter und den anderen Mietern arischer Abstammung bestehende Hausgemeinschaft und macht sich durch sein weiteres Wohnungbleiben diesen gegenüber einer erheblichen Belästigung im Sinne

der nationalsozialistischen Gesetzgebung herbeigeführt. Der deutsche Gesetzgeber hat aus dem für die Juden allgemein gültigen Grundsatz „Ganz Israel bürgt füreinander" die not wendige und gerechte Konsequenz gezogen. Nun wird das Judentum für ein gegen die deutsche Nation gerichtetes Ver brechen auch im juristischen Sinne haftbar gemacht. Die bisherige Judengesetzgebung bezog sich im wesentlichen auf Abwehr gegen die im Reich verübten jüdischen Rassever- brechen und den unerträglichen und schädlichen jüdischen Ein fluß in kultureller

10
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1905/15_04_1905/OBEWO_1905_04_15_14_object_8029345.png
Pagina 14 di 20
Data: 15.04.1905
Descrizione fisica: 20
die Aufnahme in den Heimatverband !ser Aufenthaltsgemeinde Rovereto nicht verweigert werden darf, da alle gesetzlichen Erfordernisse im Sinne |oe§ § 2, Ges. vom 5. Dezember 1896, R. G. B. Nr. 222, erfüllt seien und der Umstand, daß seine iTochter Maria in den Jahren 1894 und 1899 durch einige Zeit auf Landes- bzw. Gemeindekosten verpflegt wurde, nicht als eine die Ersitzung des Heimatrechts anspruches hindernde Armenversorgung, sondern nur als eine dem G. B. N. vorübergehend gewährte Unterstützung

auf Kosten der öffentlichen Armen- fürsorge in Anspruch nehmen mußte, gestattet diesen Schluß nicht; diese Spitalbehandlung trägt vielmehr alle Merkmale einer bloß vorübergehend gewährten Unter stützung im oben entwickelten Sinne an sich, weshalb die Beschwerde der Stadt T. als unbegründet abge wiesen werden mußte. II. Moment der Arimiwersorgung. Rückwirkung ge währter Unterstützungen an Volljährige aus den Heimatrechtsanspruch der Eltern. (Erk. v. 25. April 1903, Z. 4872.) Mit Ent scheidung vom 25. Juni

erscheinen zu lassen, ist vor allem die Be antwortung der Vorfrage nötig, ob der Gesuchsteller nach bürgerlichem Rechte verpflichtet war, für die Ver pflegung seiner Tochter, die schon seit 1889 aus der väterlichen Gewalt getreten war, - zu sorgen. Diese Ver pflichtung wäre im Sinne der Bestimmungen des §§ 139 und 141, a. b. G. B., eben nur dann gegeben ge wesen, wenn festgestanden wäre, daß einerseits die voll jährige Tochter M. sich im Zustande dauernder Erwerbs unfähigkeit oder im Zustande

12
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1901/06_06_1901/SVB_1901_06_06_6_object_1939017.png
Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

16
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1902/07_06_1902/BZZ_1902_06_07_2_object_351924.png
Pagina 2 di 12
Data: 07.06.1902
Descrizione fisica: 12
. ** Schwurgerichtsperiode iu Bozen. Bei der am Montag beginnenden Schwurgerichlssession kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. am 9. Juni um 9 Uhr vormittags Filomena De- martin, geb. zu Brixen am 5. Jänner 1871, nach Padola, Provinz Auronzo, in Italien zuständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne bestimmten Auf enthalt, wegen s) des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit im Sinne des § 96 Strfg., b) des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197 und 200, c) der Übertretung der Geburtsverheimlichung im Sinne

der §§ 339 und 340, und ci) der Uebertretung ver botener Rückkehr im Sinne des § 323; — 2. am 10. Juni um 9 Uhr vorckittags Aloifia Greitenberg, geb. am 4. August 1878 zu Gail- dorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Be zirk Male, in Tirol, katholisch, ledig, Fabriksar beiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 3. am 10. Juni um 3 Uhr nachmittags Maria Weiß, geb. am 19. September 1882 zu StefanS- dorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen zuständig

, katholisch, ledig, Bauerstochter in Stesansdors, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des ß 139 ; — 4. am 10. Juni um 5 Uhr nach mittags Katharina Stege r, geb. zu Prettau in Täufers und dahin zuständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 5. am 11. Juni um 9 Uhr Vormittags Albert Menahin, geb. am 1. April 1882 zu Neumarkt in Tirol, zuständig nach Salurn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt

in Bozen, wegen des Verbrechens des Totschlags im Sinne des Z 140 (Amn. der Schr.: dieser Fall betrifft den am 9. März d. I. in Bozen begangenen Totschlag an dem Friseur Jedlizka, worüber wir seinerzeit ausführlich berichteten); — 6. am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Martin Unterrainer, 33 Jahre alt. von Schabs gebürtig und dorthin zu ständig, katholisch, ledig, StcueramtsauShilssdiener in Windischmatrei, wegen des Verbrechens der V e r- untreuung im Amte im Sinne des § 181; — 7. am 13. Juni um 9 Uhr

Vormittags Jo hann U nterpeitinger, 70 Jahre all, geb. zu Pichlern, Bezirk Bruneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167; — 8. am 14. Juni um 9 Uhr Vormittags Anna Scaillet, geb. Schwarz, geb. am 2. November 1871 zu Frenndorf bei Tulla und zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private in Wien, wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, im Sinne der §§ 491 und 493. — Bei den Ver handlungen

19
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1901/12_10_1901/OBEWO_1901_10_12_2_object_8025997.png
Pagina 2 di 10
Data: 12.10.1901
Descrizione fisica: 10
. Die Jungczechen besaßen bisher 44, die deutschen Fortschrittler 21. die deutsche Volksparlei 4. die czechischen Agrarier 4. die Alldeutschen 4. die Altczechen 1. die deutschen Christlichsozialen 1 Mandat. Die Deutsche Wolkspartei gegen die All deutschen. Man meldet aus Radkersburg. 7. Oktober: Beim gestrigen Parteitage der Deutschen Volkspartei wurde im Sinne der Ausführungen Dr. v. Der- schatta's eine Resolution angenommen, welche das Vorgehen der Alldeutschen in Böhmen und das Hinaustragen des Zwistes

hatten. Was die Reorganisation des Post expeditoren-Standes anbelangt, äußerte sich der Herr Sektionsrath dahin, daß die Verhandlungen im vollen Zuge sind und die genannte Frage bestimmt mit Beginn des nächsten Jahres in dem Sinne gelöst werde, daß eine definitive Anstellung der älteren Postexpeditoren in der gleichen Weise, wie bei den Postmeistern platzgreffen wird. Die Ernennung der definitiven Postexpeditoren zu Postmeistern wird in früherer Zeit als bisher erfolgen. Der Beitritt zum Pensionsvereine wird durch Erhöhung

zu Hause Kind und Mutter beten . . . tend. welche die Wiedereinführung der Todesstrafe für die ganze Eidgenossenschaft befürworten. In der Schweiz wurde bekanntlich durch die Bundesver fassung von 1874 die Todesstrafe abgeschafft. In folge eines Bundesbeschlusses vom 28. März 1879 wurde der Artikel 65 der Bundesverfassung, der bis dahin das strikte Verbot der Todesstrafe enthielt, in dem Sinne abgeändert, daß nur wegen politischen Verbrechen ein Todesurtheil nicht gefällt werden dürfe. Damit wurde

20