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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 14
Data: 28.11.1914
Descrizione fisica: 14
178 auf's Heftigste. Hing er doch mit wahr haft kindlichem Herzen an den Pflegeeltern, die ihm ja Vater und Mutter im vollsten und schönsten Sinne dieser heiligen Namen gewesen .waren bis zur Stundei. Als er ihren Schmerz, ihn verlieren zu müssen, sah, da brach ihm schier das Herz. Groß vater, rief er, laß mich hier! Ich war hier so glücklich, wie ich es nie mehr werde! Der Großvater bemühte sich, ihm die Not wendigkeit zu zeigen, daß er nun in ein standesmäßiges .Verhältnis zu seinen Ver

für die zwei Menschen sie erfüllte. Ter .Amtmann sprach sich sehr bestimmt in demselben Sinne, wie das Mädchen, aber mit andern Gründen aus. August hörte es an mit großem Ernste. Er war bleich geworden und man sah im Zucken seines Gesichts, welchen schweren, in neren Kamps er kämpfte. Endlich stand er auf und faßte Mariechens Hand und drückte sie innig. Wohlan, sagte er, ich gehe mit meinem Großvater; so schwer es mir wird, ich will es überwinden; aber sie sollen sehen, daß sie eher unsere Berge ebnen

. Wo warst du denn? , Dort, erwiderte August, wohin mich mein Herz trieb. Nun ist's klar und gut. Laß uns heute noch abreisen! Herr von Sch... sah ihn erstaunt an. Heute noch? fragte er. Ja, sogleich, wenn es dir recht zu Sinne ist, erwiderte August. Es ist gut, wenn es denn sein muß, daß es schnell geschehe. Bleibe ich länger, so wird es mir nurJchwe- rer. — Er hat Recht, sagte der Pfarrer. Es wird so am besten sein! Und .eine halbe Stunde später ritten sie von dannen, August auf des Pfarrers Pferd, das^ er von der nächsten

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 07.06.1902
Descrizione fisica: 12
. ** Schwurgerichtsperiode iu Bozen. Bei der am Montag beginnenden Schwurgerichlssession kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. am 9. Juni um 9 Uhr vormittags Filomena De- martin, geb. zu Brixen am 5. Jänner 1871, nach Padola, Provinz Auronzo, in Italien zuständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne bestimmten Auf enthalt, wegen s) des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit im Sinne des § 96 Strfg., b) des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197 und 200, c) der Übertretung der Geburtsverheimlichung im Sinne

der §§ 339 und 340, und ci) der Uebertretung ver botener Rückkehr im Sinne des § 323; — 2. am 10. Juni um 9 Uhr vorckittags Aloifia Greitenberg, geb. am 4. August 1878 zu Gail- dorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Be zirk Male, in Tirol, katholisch, ledig, Fabriksar beiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 3. am 10. Juni um 3 Uhr nachmittags Maria Weiß, geb. am 19. September 1882 zu StefanS- dorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen zuständig

, katholisch, ledig, Bauerstochter in Stesansdors, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des ß 139 ; — 4. am 10. Juni um 5 Uhr nach mittags Katharina Stege r, geb. zu Prettau in Täufers und dahin zuständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 5. am 11. Juni um 9 Uhr Vormittags Albert Menahin, geb. am 1. April 1882 zu Neumarkt in Tirol, zuständig nach Salurn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt

in Bozen, wegen des Verbrechens des Totschlags im Sinne des Z 140 (Amn. der Schr.: dieser Fall betrifft den am 9. März d. I. in Bozen begangenen Totschlag an dem Friseur Jedlizka, worüber wir seinerzeit ausführlich berichteten); — 6. am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Martin Unterrainer, 33 Jahre alt. von Schabs gebürtig und dorthin zu ständig, katholisch, ledig, StcueramtsauShilssdiener in Windischmatrei, wegen des Verbrechens der V e r- untreuung im Amte im Sinne des § 181; — 7. am 13. Juni um 9 Uhr

Vormittags Jo hann U nterpeitinger, 70 Jahre all, geb. zu Pichlern, Bezirk Bruneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167; — 8. am 14. Juni um 9 Uhr Vormittags Anna Scaillet, geb. Schwarz, geb. am 2. November 1871 zu Frenndorf bei Tulla und zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private in Wien, wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, im Sinne der §§ 491 und 493. — Bei den Ver handlungen

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 02.08.1939
Descrizione fisica: 6
Wellen und zum anderen der Sinn für Orientierung, der überhaupt alle Tieren mehr oder weniger eigen ist. Dieser Umstand legt die Frage nahe, ob nur die Tiere diese Vorzüge besitzen. Die Natur hat ihre Gaben und Anla gen gerecht verteilt, jedes Wesen ist in seiner Art vollkommen in die Welt hin eingesetzt. Etwa fehlende Sinne, wenn man so sagen darf, find durch andere ersetzt. Betrachten wir vor allen Dingen den Menschen. Von den Naturvölkern wis sen wir, daß sie verschärfte Sinne haben, so hören

sein. In besonders hartnäckigen Fällen kann das Verfahren noch einmal wiederholt werden. Aber nicht vergessen, liebe Haus frau: die Finger dürfen dabei keinerlei, auch nicht die geringfügigste Verletzung haben! der Naturmensch in gewisser Hinsicht doch besser daran als dà' Kulturmensch? Kei neswegs! Beiden ist das gegeben, dessen sie zur Erhaltung ihres Lebens bedürfen, dem ersten Verschärfung der Sinne und Ausbildung gewisser innerer Sinne, wäh rend der letztere vornehmlich auf seine äußeren fünf Sinne

angewiesen ist. Aber nicht alle Menschen sind im Besitz der wichtigen fünf Sinne. Den Blinden geht der wichtigste Sinn verloren. Und trotzdem vermögen Blinde sich gut zu orientieren. Der Blinüe vermag bald die Geräusche zu unterscheiden, nach ihrer Art auf der Straße die Gattung des rollenden Ma terials zu erkennen und nach der Stärke des Lärms abzuschätzen, ob ihm der Übergang über die Straße noch möglich wird. Ferner kommt die Schallwirkung beim Gehen in Betracht. Sie verrät ihm sogar

mit keinem der uns bekannten fünf Sinne aufgenommen werden können, muß es für uns noch neue eigenartige Sinne geben, deren Ent stehung und Bildung wir uns nicht von ungefähr aus dem Nichts zu erklären, sondern bereits als Anlage im Menschen amunehmen haben. Diese Behauptung ist schon lange durch den Versuch erhärtet. Es sind genau fünfzig Jahre her, feit das Vorhandensein eigenartiger Sinne und damit einer Emp fänglichkeit für feinste Strahlungen von dem Psycho-Physiognomiker Carl Huter nachgewiesen wurden. Huter

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 18.02.1922
Descrizione fisica: 8
von Städten mit eigenen Statuten ersetzt werden. lleberrelchung der Dokumente. Artikel?. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 43, müssen mit den im Artikel 6 dieses Dekretes verlangten Dokumenten adjustiert sein, dann mit jenen Dokumenten, die notwen dig sind, um die in Artikel 8 des kgl. Dekretes vom 3. De zember 1920, Nr. 1890, gestellten Bedingungen nachzu- weisen (Aufenthaltsschein, Auszug aus dem Dolkszah

zugewiiesen wer den. Option« erklärungen. Artikeln. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages von S. Germain und des Artikels 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektierten Gebieten der kompetenten politischen Provin- zialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, vvrgelegt, um bezgl. der oorgeschriebenen Bedingungen und der Ordnungs mäßigkeit der Option überprüft zu werden. Die politische Provinzialbehörde wird dieselben dem Bezirks

-Zivilkommisfariate, bzw. der Gemeinde mit eige nen Statuten zur Behandlung weiterleiten. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 7, Nr. 2, des Vertrages von Rapallo, sind von den Italie nern Dalmatiens beim Zivilkommissariate von Zara, und von den Italienern der Insel Veglia beim Generalzivil, kommissariat für das Julische Venetien einzubringen. Diesen steht es zu, die erforderlichen Feststellungen vorzu nehmen. Die Erklärungen jener, die keiner Gemeinde der annektierten Gebiete imgehören

, welche nicht in diesen Provinzen geboren sind und welche nicht die Absicht haben, ihren Aufenthalt oder ihr Domizil in den genannten Pro- vtptzen aufzuschlugen — werden dem Ministerium des Innern vorgelegt. A r t i k e l 12. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 46, werden dem Zivilkommissariate des Bezirkes, dem die Gemeinde ange hört, in welcher der Gesuchsteller zuletzt in den annektier ten Gebieten wohnte, vorgelegt

15. Innerhalb 15 Tagen nach Erhall der Verständigung kann der Erklärende Rekurs im Wege der selben Provinzialbehörde, die die Entscheidung fällte, an das Zentralamt für die neuen Provinzen im Sinne des 'Artikels 6 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einbringen. Die endgültige Entscheidung dieses Amtes wird im selben Dienstweg dem Rekurrierenden bekanntgegeben werden. A r t i k e l 16. Die Erklärungen der Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft die vor der Veröffent lichung des königl

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.01.1909
Descrizione fisica: 8
die Anschauung, Qaß die Mcurt- einhebung für Automobile billig sei', wenn sie für andere Fuhrwerke recht sein müsse. Tie Ein hebung einer Mau-t würde die Kontrolle über passierende Automobile bedeutend erleichtern. Auch Herr GR. Tellig sprach in diesem Sinne. Herr GR. Wachkler wandte sich sehr entschieden Hegen eine derartige Fessel für einen jungauf blühenden Sport, der in hohem Maße zur He bung des Fremdenverkehrs beitrage. Ein finan zieller Ertrag werde aus ebner Automobilmaut für die Stadt

un terstützte gleichfalls wärmstens das Gesuch der Bäcker, wenn schon iricht gleich, möge man doch nach imd nach trachten, diese ungerechte Steuer aufzulassen. In ähnlichen« Sinne sprach Herr GR. Nößler, der bemerkte, -Zeiinnel luid jvipfol seien heute kein Luxllsgebäck mehr. Der Vorsitzende gab zur bedenken, daß der Staat auf Novrienidigksiten. wie Äas Petroleum, hohe Stenern «inlicbe. der Stadt müsse es daher freistehen, auf ÄUMisarvikeL ebenfalls Umlagen All erheben. Der Antrag des N'nanzkomrtees

auf Ablehnung des Gesuches her Bäcker wurde sodann angenommen. Herr MR. Forcher-Mayr wies auf die UlMl- länglichkeit der Gefällsein Hebung an der verlän gerten Gerbergasse hin, von wo augenscheinlich viel eingeschmuggelt werbe. Daraus erkläre sich wohl das nur unmerkliche Steigen des Gefälls ertrages. Auch Herr GR. Frick sprach in 'dem selben Sinne, auch vom Bahnhofe her loerde viel oi'ngeschniiuggelt, besonders über die Bahnhof straße zum Viehmarkt. Beim Umbaue des Bcchn- hofK wäre vielleicht

zum Sinken des Ertrages des Zuschlags zur Erwerbsteuer der Unternehnvmgen Mit öffent licher Rechnungslegung ähnlich, wie er das in der letzten Sitzung bereits getan 'hatte. Im Sinne der Anträge des Finanskonritees wurde sodann das ganze BuÄget genehmigt und die Einhebung der veranschlagten Gemeindemn- lagen, wie in früheren Jahren, im Gesamtbeträge von 232L04 X beschlossen: das DefWt von 9197 X wurde auf allfällige Mehreinnahmen vermie sen. Auch die formellen Antrage zurr Inkraftset zung des Budgets

' Am billigsten kommt Graniteinfas- su-ng auf il X per laufenden Meter, also SS X für jede Türe. Es wurde im Sinne des Wusschuß- antrqges beschlossen, die Lieferung an die einzige , KMag» den 8. Jänner 19 09. m Granit offerierende Firma Fischer in Gras- stein zu vergeben. Die Tischlerarbeiten für das neu aarfzustellends Archiv, das jetzt kürzlich vom StattHcütereiarchi'- var Dr. Klar geordnet wurde, sollen nach Zeich nungen des Herrn Architekten Nolte, der dazu eigenS eine Studienreise nach Meran unternahm

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 09.09.1941
Descrizione fisica: 4
Streitfälle 71; daran interessierte Arbeiter IM. Die Kameraden Andreani, Zoboli, Falcone und Munaretto behandelten in eingehender Weise die Fragen, welche die von ihnen vertretenen Kategorien betreffen. Der Leiter des Fürsorgeamtes Doktor Dossi berichtete über Fürsorgesragcn uno brachte darüber nachstehende Zahlen- Leim Institut für Sozialfürsorge wur den 694 Eingaben gemacht, davon wur den 589 in positivein Sinne erledigt, in negativem Sinne 9. Bei der Prooinzial- krankenkasse wurden 197 Eingaben

ge macht und davon 190 in positivem Sin ne erledigt: beim Werke für Mutterschaft und Kindheit 39, in positivem Sinne wur den 35 erledigt. In 511 Fällen wurde um Unterstützung angesucht, in positivem Sinne wurden 423 erledig. Zivile Ein gaben wurden 543 gemacht und 502 in positivem Sinne erledigt. Militärische Eingaben wurden 161 gemacht und 112 in positivem Sinne erledigt. Ueber den Mitgliedsstand berichtete Kamerad Rossini. Ueber die Arbeisvermittlung berichtete Kamerad Polo in ausführlicher Weiss

— im wahren Sinne des Wortes — sein, um bei ihr Trost und Kraft für sich selbst und des Himmels Schutz für den kämpfenden zu erflehen! Als dann — /erst vor rund zehn Iah ren — die genannte Straßenbahnlinie bis hinab nach Laipes verlängert wurde, damals schon zeichnete sich das heutige große Weltgeschehen in dunklen Umrissen dröhnend am Welthorizonte ab — da haben Hunderttausende in unserer Pro vinz aufgejubelt, denn ihnen allen sollte die Verlängerung dieser Straßenbahnli nien bei Erreichung

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 22.02.1922
Descrizione fisica: 8
durch die Gemeinden mitzuteilen sind. .Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröf- . 'lchung in der Amtszeitung der Provinz kann jeder, Interesse hat. bei der Gemeinde gegen falsche Anga- ' -!nd Eintragungen reklamieren. ^...ärtik l s. Die Erklärung, die italienische Staats- ^--rschaft im Sinne der Artikel 4 und 7 des kgl. De- vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, ^ von jenen abgegeben werden, die am 18. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom- ^ jene, die die Bestimmung des Artikels

oder, wenn dieser unbekannt, deren ''-ktex in einer solchen Gemeinde zuständig war: im Kgl. italienischen Heere Dienste geleistet haben, ' ^ deren Nachkommen. ^-i^bexdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge- ^ , der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monar- (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) ^isberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar- ^,2 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs- ^ Artikels 64 des Vertrages von Trranon. -Artikel 6. Die Erklärungen, von denen im Ersehenden Artikel

sich die Aufenthaltsgemeinde des Erklärenden befindet, be stätigt. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Städten mit eigenem Statut ausgestellt ist, ersetzt werden. Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels 6 dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen der im Artikel 6 des kgl. Dekretes

stellt die Behörde, der das betreffende Dokument übergeben wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be Horden sind dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mündlich oder auf stempelfreiem Papier. Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde

ist, der politischen Provinzialbehörde, die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut werden die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben, wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. Artikel 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 80 des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.06.1926
Descrizione fisica: 8
^Fortsetzung. — Siche Nr. S7 und Nr. 72.) Ms Gebühren und Abgaben im enden Artikels werden über «Art. 19 Sinne des vorhergehe Vorschlag des Ministers für Volkswirtschaft und im Einvernehmen mit dem Finanzminister durch tgl. «Dekret angeordnet. Die Abgaben unter den 'Buchstaben c) und d) des vorhergebenden Artikels «werden >in der Weiss und «mit den Begünstigungen des Gesetzes für «die Einhebung der direkten Steuern einge hoben«. Die Beschwerden «gegen die Einhebung der Ab gaben

werden von den Gerichtsbehörden «nach den «gewöhnlichen Normen der «Kompetenz be urteilt. «Besondere vom Provlnzwlrtschaftsrate be schlossene und vom Ministerium für Volkswirt schaft im Einvernehmen mlit dem königlichen Finanzministerium genehmigte Bestimmungen werden die Anwendung der Ratssteuern «und »Gebühren im Sinne des «vorhergehenden Ar tikels regeln. Art. 2V. Das «Dekret, welches die Steuer nach Buchstabe c) des Art. 18 einführt, bestimmt die von der Steuer befreiten Mindesteinkommen und ebenso den Höchststeuersatz

- raii wie bei den Gemeindesteuern auf Grund des Artikels 5 >des königlichen Dekretes vom 18. No-vember 1923, Nr. 25K8, erfolgen. Falls die Gemeinden mit der «Einschätzung in Verspätung sein sollten, «wird der. Wirtschastsrat sMshW^à vorrnchme». Die Prooinzwirtschaftsräte sind ermächtigt, auch jene Einkommen Ms Gewerbe, Hand el und Landwirtschaft zu besteuern, welche nicht «in den EMommoNsteuerlisten auffchleinon, die aber von der Gemeinde besteuert wurden, «im Sinne des Art. 6 des «angeführten tgl

. 21. Die Steuerrollen zu Buchstabe c) des Art. 18 werden nach Genehmigung durch den Ausschuß durch acht Tage an der Gemeindetasel angeschlagen «und dann zur Einhebung «weiter gegeben. Gegen die Eintragungen in «die Steuerrollen ist der Rekurs an den Ausschuß des Wirtschafts rates zulässig, und zwar innerhalb eines Monats nach der Verlautbarung und nur wegen Unter schieden in der Eintragung «in diese «Rollen von jenen in dm staatlichen Stvuerrollen «im Sinne «des vorhergehenden «Artikels wogen Eintragung

nicht steuerbarer Einkommen «oder wegen mate rieller Fehler. Für die direkt vom Wirtschaftsrate «im Sinne des drittletzten Abschnittes des vorhergehenden Artikels können die Steuerträger ebenfalls in nerhalb eines «Monats an den Ausschuß reku- rreron. Gegen die Entscheidung desselben kön nen sie «an den Rat returieren. Ueber die von dm «Steuerträgern vorgelegten Rekurse entscheidet der Ausschuß innerhalb eines Monats nach ihrer Einbringung. Die Entschei dung wird den Interessenten durch «dm Ge- meindediener

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 28.06.1892
Descrizione fisica: 10
1892 unter „Ostschweizerischer Plattstichweber-Ber- band' gebrachten Artikels von »Nachdem die Frage' . bis „ehe es zu spät ist' und des in derseben Nummer unter „Beinwyl' enthaltenen mit „die Tabakarbeiter gewerkschaft' beginnenden und mit »das Central» Comit6' endenden Artikels — Der Inhalt des in der Nummer 4S vom 4. Juni 1892 unter „Hoch die Unzufriedenheit' enthaltenen Artikels von »aus Grund all des Gesagten' bis „Adam im Paradies' — die Vergehen im Sinne der ZA 302 und 3os

St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 33 vom 23. April 1892 aus Seite 1 SpaUe 3 und Seite 2 Spalte 1 unter „Neue Züricher Zeitung, Auslieferungsgesetz und Anarchismus' gebrachten Artikels begründe in der Stelle von „aber daß wir' bis „ein Verbrechen ver übten' (s. Seite 2 Spalte 1) das Vergehen im Sinne des Z 305 — Der Inhalt des in der Nummer 36 vom 4. Mai 1892 unter „Religion und Geschäft' gebrachten, mit „Ein Arbeiter schreibt' beginnenden und mit „ursprüng liche Lehre Christi ist' endenden Artikels

im Sinne des Z 303 u. jenen des letzterwähnten Artikels auch das Verbrechen der Religionsstörung im Sinne des H 122 a. St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 4 3 vom 28. Mai 1892 unter „Gottes Finger' enthaltenen, mit „Letzter Sonntag' beginnenden und mit „Wo blieb seine All macht und Güte' endenden Artikels — das Ver brechen der RüligionZstörung im Sinne des H 122 a. St -G. — II. Der Inhalt der nachbenannten Druckschriften und zwar: Jener der Nr. 18 der periodischen Druckschrift „Der Schweizerische

' bis zu den Worten „Sache der Sozial- Demokratie' (Seite Z Spalte 3) — begründe den Thatbestand der Bergehen im Sinne der HZ 302 und 303 St.-G. IU. ES werde die Beschlagnahme der besagten Num mern der oberwähnten Druckschriften bestätigt und IV. daS Verbot der Weiterverbreitung ausge sprochen, sowie die Vernichtung der aufgegriffenen und der noch aufzugreifenden Exemplare verfügt. K. K. Kreisgericht Bozen am is. Juni 1892. Der Präsident: Koepf. Foradori. Licitatiouen. 2 Aviso. Nr. 989 Mit Bezug

angenommen. Die Bedingungen sind Hiergerichts einzusehen und werden vor der Versteigerung verlesen. Die Hypothekarglänbiger haben ihre Forderungen bis zum I. Versteigerungstermine bei sonstiger Ver lustgefahr im Sinne des Hofdekretes vom 19. No vember 1839 I. G. S. Nr. 388 Hiergerichts anzu melden. K. K. Bezirksgericht Brixen am 23. April 1892. 38 S a n t e r. 1 Edikt. Nr. 1688 Ueber Ansuchen des Advokaten Dr. Franz Mumelter in Bozen wurde zur Realisierung einer Forderung

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 20.03.1919
Descrizione fisica: 4
die gesetzliche Vcrlnntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 RGBl. Nr. 128 eintreten wird, wird ans Ansuchen des Alois Wenter in Girlan das Verfahren znr TodeSerklärnna des Vermiszten eingeleitet. — Es wird demnach k'»' allgemeine Anffordernng erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zn geben. Sebastian Wenter wird aufgesordert. vor dem gefertigten Gerichte zn erscheinen, oder es auf andere Weise in Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dein 25. September 1919

, dort am 8. Zlugnst 1915 im Lager Beresowka an Ty phus gestorben seiu soll uud seither keine Siach- richt ,n- -n ' Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, RGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird ans Allsuchen des Nndolf Unter- kirchner, Bauers iu Weitental, das Verfahre» znr Todeserklärung des Verminte» eingelcitet. ES wird demnach die allgemeine Anffordernng erlassen, dein Gerichte Nachrichten über deu Ge nannten zn geben. Albert Nnterkirchner

Mobilisierung zum 2. Tirvler Ka:- serjägerrcgimcnte einrückte, uach Galizieu kam. und seit 18 Oktober 1914 bei Nadaivice ver- miszt ist. ' Da hietiach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, NGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuche» der A»»a Stnbenrus; iu Merausen das Verfahre«« zur TvdeSerklä- ruug ciugeleitet. ' Es wird demnach die allgemeine Aussorde- ruug erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Karl Kerschbaumer, Advokat ii» Bozen

. Sohnes des Jakob nnd der Maria Eller, gebo ren am 5. November 1889 in Mareit, Banern- knechteS, der bei der allgemeinen Mobilisiernng zum 3. Tiroler Kaiserjägerregimente, 2. Baon, l>. Komp. einrückte, nnd in ei>!. >- c-chlacht am San in der Nackt zum 1. Ziovember 1914 ver schwunden ist. Seither fehlt jede Nachricht von ihm. Da hienach anznnehmen ist, das; d!>' '-<,e Velmntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, NGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird ans Ansuchen der Josefa Siller

. Dr. v. N i c c a b o ,» a. '1' Iis 106/18/5 Einleitung des Verfahrens zur Todes erklärung des Johann B vdne r, Sohnes des Andrä nnd der Marin Holzler, ge boren in St. Andrä am 18. März 1889, der bei der allgemeinen Mobilisierung zum 2. LandeS- schützenregiment. 1. Ersatzk^mp.. 'cinriickiis, IHK russische Kriegsgesangenschast geriet nnd am 19. Juni 1915 iu Krasnojarsk au TyphnS gestor ben sein soll. Da hienach anznnelimen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Tvdeö in» Sinne des Gesekes vom 31. März 1918. N.-G.-Bl. Nr. 128

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 15.03.1919
Descrizione fisica: 4
'1'L7/1«/4 Einleitung des Verfahrens znr Todes erklärung des Johann Kahn. Johann Kahn, Steindlbaner von Windau, ist im August 1914 zum 1. Tiroler-Lkaiser-Jnger- Negiment 3. Komp. eingerückt nnd am 7. Sep tember 1914 in einem Gefecht bei Nnow schwer verletzt worden. Da die Nnssen das Feld be haupteten, konnte er nicht mehr geborgen wer ben. Seither fehlt von ihm jede Nachricht. Da hienach anzunehmeu ist, das, die gesetzliche Vermutung, des Todes im Sinne des Gesetzes vom »I. März 1918 Sir. 128

und nach Dankoje gebracht, wo er tn einem Malariaspi- talc gestorben sein soll. Seither fehlt von ihm iede Nachricht. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 123 N.-G7-Vl. eintre ten wtrb, wird auf Ansuchen der Eva Meier, Arbettergattiu tu Kussteiu, Feldgasse Nr. 8, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrich ten Uber den Genannten zu geben. Thomas

Nr. 11 eingeriickt und ins Feld abgegangen. Seit 19. September 1911, an welchem Tage er an seine Angehörigen ein Karte geschrieben hatte, ist von ihm keine Nachricht mehr einge langt. Da hienach anznnehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 Nr. 128 N.-G.Vl. eintre ten wird, wird ans Ansuchen der Anna Gleir scher in Nenstist das Verfahren znr Todeserklä rung des Verminten eingeleitet. Es wird dem nach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten

, ist im August 1914 zum Landsturm-Jnsanterie-Negiment Nr. Ii, 2. Fcldkomp. eingeriickt, beim Falle von Prze- nnisl russische Gesaugenschaft geraten nnd nach Angabe mehrerer Kameraden am 27. Mal 191V in Troyzki in Taschkent an Tnphns ge storben. Seither ist von ihm keine Nachricht mehr eingelangt. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermntnng des TodeS im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 Sir. 128 N.-G.Vl. einire- ten wird, wird ans Ansuchen der Jndit Gstreln, Sonnenwirtin in Sölde

in der Nähe einer mit Vlnt besudelten Stelle vvrgefnnden wurden. Seither ist von ihm keine Nachricht mehr eingelangt. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 3l. März 1918 Nr. 128 ilt.-G.Vl. eintre ten wird, wird ans Ansuchen des Gabriel Hans- berger zu Tillental in Aussach das Verfahren znr Todeserklärung des Vermieten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Ansfordernng erlassen, dem Gerichte oder dem Knrator Herrn Valthasar Wimmer, Vaner

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Alpenland
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Pagina 6 di 12
Data: 14.04.1922
Descrizione fisica: 12
und festigend auf den Mann einzuwirken, der sich «so leicht durch spitzfinde Raisonnements irre machen" läßt. Darm also liegt der eine Teil der hohen Ausgabe, den die deutsche Frau in dem Werden und Streben, Ringen und Kämpfen unseres Volke? zu erfüllen hat: datz sie als Mahnerin und Warneriu dem Manne zur Seite stehe, befeuernd rmd ermutigend auf ihn einwirke, wenn ihm «spitzfindige Raisönnemnents" die Sinne benebeln und verwirren wollen. Daß sie ihr starkes Herz in dw Wagschale werfe

. Und das ist der andere Teil ihrer erhabenen Auf- gab« im Dienste unseres Volkes. Und hiemit ist ihre Sen- düng gegeben, die darin besteht, daß sie in dem angedeuteten Sinne auf die Männer befeuernd und befestigend, aus die Knaben aber erziehend und kräfügend einwirke und dafür sorge und darüber wache, daß die Heranwachsenden Mägd« lein gleicher Art wie sie selbst, tüchtige Mütter werden und uns ein starkes Germairenvolk der Zukunft verbürgen. Für die Knaben aber setze ich ihnen ein Gebet her, das fie,ihnea lehren mögen

und Zeugen sprachen im selben Sinne aus und der Richter sprach nach Schluß des DeweisverfahrenS den Angeklagten des De liktes de? Kettenhandels und der Preistreiberei frei, da Psefierle einerseits als Kaufmann gebandelt, andererseits in dev kritischen Zeit alle Eisenwaren auf deutschen Märkten rapid gestiegen, unsere Valuta hingegen zur damaligen Zeit sprunghaft gefallen fei. Wenn auch der Gewinn de? Kaufmannes anschernerrd «twaS größer gewesen, so war eS ihm doch nicht möglich, zwei Tage später

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 12
Weinkonsumsteuer in Bozen. Dovausgeschickt wird, daß im Sinne des Kvnsumstvuevgssetzes die innerhalb der Zoll linie konsumierte Weintraubenmenge ver- zchvmvgsstsuerpfKchtig ist. Zur Regelung der Einhebung dieser Weinkonisumsteuer wird auf Grund des obbezogenen Gesetzes von der Stadtverwaltung ein eigenes RsMlamento erlassen. Unter der Führung des Bvuernbunds- fskretärs tzerm Sieger waren am 10. Aug. die Vertreter der hi esigen Ortsgruppe als die Herren: Obmann Anton Riegler, Stachel, Jofef

daraus aufmerksam gemacht, sich an das selbe zu halten. Das Bauernbundssekretarit (Mühlgosse Rr. 13, 2. St.) steht allen gerne beraterü» und aufklärend zur Verfügung. Dauernbundsortsgruppe Bozen. Nachstehend di« oben angekündigte Gemeinde-Ordnung für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bozen erzeugten Trauben und über die Ausfuhr von wein und Most. Art. 1 Die innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben müssen im Sinne der Bestimmun gen des Art. 184 und 185

die Konsumsteuerdirektion dies verlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist, das Ein- und Ausfuhran suchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6 Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Ark. 7 Rach beendeter Bearbeitung der ekngeführ- ten und als Wein

übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden, da die notwendigen Eintragun gen ln den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. 8 Um Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschloffenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- gefuchen

, zurückgestellt. Das zweite Original wird zurückbehalten und dem diesbezüglichen beim Zentralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr-Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Austragung der ein- bezw. ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Ark. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlaffen, so ist ein eigenes beim' Zentral-Konfumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig

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