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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Der Südtiroler
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Pagina 3 di 6
Data: 15.01.1928
Descrizione fisica: 6
noch, weil damit das Denkvermögen plan mäßige Pflege erfährt und ebenso planmäßig die Sinne und die Sprache ausgebildet werde. Die Dinge in Haus und Familie, der Um- und Mitwelt, sollen aber nicht bloß benannt, sondern auch besprochen werden können in bezug auf Form, Farbe, Aufbau, Zweck, Ursachen und Wir kungen und nach vielen 'anderen Gesichtspunkten. An den Volksschulen in Deutschsüdtirol kann der Anschauungsunter richt seinen Zweck aber niemals erfüllen: hier kann es nur auf das Merken der italienischen Bezeichnung allein

und schrieben Schulaussichtsorgane: s „Die Schule ist gut!" und sie haben recht in ihrem Sinne, j Ihr Ziel scheint ja die möglichst rasche Herbeiführung der , Unkultur, das Heranziehen eines tiefstehenden, ungebildeten j Südtiroler Sklavenvolkes zu sein. Und die Aneiserung j oder Aufforderung, recht viel mit den Kindern spazieren l zu gehen („Anschauungs"unterrichL zu betreiben), viel The- ! ater zu spielen, d. h. die Zeit mit Spielen und mit Spie lereien zu vertreiben, hebt die Schule in ihrem Sinne

, Schutzengel, Sünde, Gebot im Italienischen sagt, aber der tiefere Inhalt der Bezeichnungen bleibt ihm jahrelang verschlossen. Bevor die Kinder nicht über einen genügenden Wortschatz verfügen, also nicht italie nisch verstehen, kann gar nicht einmal der Stofs der ersten Klasse (von der Erschaffung, vom Himrnel und Paradies, vom Schutzengel, von der ersten Sünde, von Noah und Arche. . . .) im Sinne religiöser Unterweisung angeschnit ten werden. — Gebe Gott, daß sich die Dinge anders ge stalten

, als der Deutschenhaß es will. Oesterreichs Pflicht zur Ausrollung der Südtiroler Frage. Ein offener Brief des Andreas Hofer-Bundes an Bundes kanzler Dr. Seipel. Der Andreas Hofer-Bund hat einen offenen Brief an den Bundeskanzler Dr. Seipel gerichtet, in dem es u. a. heißt: „Im Sinne der Friedensverträge hat die öster reichische Regierung das Recht und nach der Meinung fast des gesamten österreichischen Volkes sogar die Pflicht, ihre Stimme gegen die Mißhandlung der Deutschsüdtiroler zu erheben und Abhilfe

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 2 di 4
Data: 22.08.1934
Descrizione fisica: 4
Im Laufe der heutigen Verhandlung stellte der Staats anwalt den Antrag auf Ueberleitung des standgericht- lichen Verfahrens in das ordentliche Verfahren bei 18 Angeklagten. Um 15.26 Uhr verkündete der Vorsitzende nach längerer Beratung das Urteil gegen Josef Ab erg er und Bruno Hagen. Beide Beschuldigten wurden im Sinne der Anklage zum Tode durch den Strang ver urteilt. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, das; das Beweisverfahren die volle Schuld der beiden Ange klagten

. Er er scheint im Verhältnis zu Aberger minder belastet. MMte Todesurteile. Wien, 20. Aug. Die landwirtschaftl. Hilfsarbeiter aus der Ischler Gegend, der 27jährige Franz Unter berger und der 30jährige Franz. Saureis hatten sich wegen verbotenen Sprengstoffbesitzes zu verantworten. Sie hatten 20 Rollen Ammonit im Juli bekommen und es bis im August in Verwahrung gehalten. Wien. 20. Aug. Das Standgericht hat nach durchgeführtem Verfahren die beiden Angeklagten Franz Unterberger und Franz Sau reis im Sinne

haben sich der Verantwortung durch die Flucht entzogen, unter ihnen der Kriminalbeamte Konrad Rotter, der bis zum Verbote der national sozialistischen Parteitätigkeit dem Gemeinderate als natio nalsozialistischer Vertreter angehörte. Außer diesen des Hochverrates verdächtigen Polizeibeamten wurden sieben Wachebeamte, denen die Fortsetzung der nationalsozia listischen Parteitätigkeit nachgewiesen worden war^ poli zeilich bestraft und im Sinne der bestehenden Regierungs verordnung ihrer Aemter verlustig erklärt

oder sonstigen selbständig berufstätigen Personen wegen Staatsgefährlichkeit die Berechtigung, auf der ihre Berufstätigkeit beruht, entziehen, die Sperre ihres Betriebes anordnen oder die Berufsausübung ein stellen. — Der Generalstaatskömmissär kann die Auf lösung vrivatrechtlicher Dienstverhältnisse wegen Staats gefährlichkeit des Dienstnehmers aussprechen. Ein sol cher Ausspruch hat die Wirkung einer vom Dienstnehmer verschuldeten Entlassung. — Staatsgefährlich im Sinne

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 10.06.1898
Descrizione fisica: 8
, wie ein Gruß von ihr, hier bei seiner Arbeit, die sie nie mehr theilen, nie mehr genießen durste? Es sah ihr so ähnlich . . . Einen Augenblick tauchte er mit einem trüben Lächeln, das seinem lebensvollen Ge sicht fremd genug stand, sein Antlitz in dies Blütenmeer, ließ dessen kühle Wellen darüber hinschmeicheln und den berauschenden Dust auf seine Sinne wirken . . . unmittelbar da rauf nahm er die gewaltige Vase mit gewal tige Vase mit beiden Händen, trug sie in die „Totenkammer,' den großen Raum neben

gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen Verbre chens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 13. Juni 1898 um 4 Uhr nachmittags: Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Nieder- Vintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewöhn Heits-Dieb- stahles im Sinne der §Z171, 173,174116, 176 I und Ila St.-G.; 2. der Uebertretung der Entziehung aus d^r Polizei aufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes

die Tochter, stand dicht neben ihr, blickte aber von der Mutter und dem Christusbilde fort, dem Beschauer entgegen. (Fortsetzung folgt.) Freitag, den 10 Juni 1898. alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger- Taglöhner. wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G.; 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen im Sinne des § 318 St.-G.; 3. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G. Am 15. Juni 1898 um 9 Uhr

vormittags: David Martischnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg. Gemeinde Stall in Körnten ge bürtig' und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens desTodtschlages im Sinne des Z 140 St.-G. Am 16. Zum 1898, 9 Uhr vormittags: Franz Wälder, 48 Jahre, von Außervillgraten gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Viehändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Ver leitung zur Verfälschung öffentlicher Kreditpapiere, im Sinne der ZZ 9, 1<Z6, 110 St.-G.; 2. des Vergehens des Verschuldens

im Konkurse im Sinne des Z 486 St.-G. Am 16. Juni 1898, halb 4 Uhr nachmittags. Vinzenz Grand egg er, 16 Jahre alt. von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde Zwölfmalgreien zu ständig, lediger Fütter, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung; 2. der Ueber tretung des Diebstahles. Am 17. und 18. Juni 1898, um 9 Uhr vormittags: Moritz Strauß, 34 Jahre alt, von Sobodist, Komitat Neutra in Ungarn gebürtig und dorthin zu ständig, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges

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Alpenland
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Pagina 4 di 8
Data: 24.09.1925
Descrizione fisica: 8
würden. Der Anschluß an ein größeres Wirtschaftsgebiet. Und was mein zweites obiges Wort anbetrifst, daß nur bei Gestaltung des 21 n sch l u sses Oesterreichs an ein größeres Wirt schaftsgebiet das Genfer Sanie- r u n g s w e x f vollendet werden könne, so dürfte dies heute im Jnlande wie im Auslande wohl fast allgemein anerkannt sein. Auch die bei den Völkerbundexperten haben in ihrem bisher vorliegenden Berichte, wenn auch im Sinne der Auftraggeber, im allgemeinen die Lebensfähig keit Oesterreichs anerkennend

, doch zugeben müssen, daß der Mangel an entsprechenden Ab satzgebieten infolge der Zollpolitik der Nach folgestaaten für Oesterreich schlecht sei und Oester reich die Wirtschaftskrise aus eigener Kraft nur dann überwinden könne, wenn die gesamte Handels politik im Sinne eines 2l b b a u e s d <e r Z o l l- m a u e r erwidert werde, da aber ein Präferenz system auf Schwierigkeiten stößt und bloße Handels verträge auch auf Grundlage der Meistbegünstigung Oesterreichs Handel nichts nützen, so ist der An schluß

so die Vorstufe zum polltischen bilden müssen, wie umgekehrt seinerzeit der Ausschluß Oesterreichs aus dem deutschen Zollverein die be absichtigte Vorstufe zum 2lusschluß aus dem deut schen Bunde gebildet hat, und wie der deutsche Zoll verein auf Grund der Bestimmungen des Wieim Kongresses die damals einzig mögliche Vorstufe zur Grünldung des Deutschen Reiches gewesen ist. Fortsetzung des List'schen Werkes. Damit würde das Werk Friedrich L i s t s in sei nem Sinne fortgesetzt werden«, dessen heiligster Wunsch

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Neueste Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.05.1935
Descrizione fisica: 6
tisier Illustratoren beigetreten. Was haben wir in diesen Jahren nicht alles auserstehen sehen, uns vorzeichnen lassen müssen, nach zeichnen, verzeichnen. Nun blieb es auch Beethoven nicht erspart. Gewiß, es ist nicht zum erstenmal, daß man dieses Leben, dieses Wollen auch dramatisch zu schmieden versucht, doch ist es unseres Wissens zum erstenmal, daß das Wiener Burgtheater einen Beet hoven über seine Bretter läßt. Und in diesem Sinne ist dieser „Beet hoven" mehr pls die Uraufführung irgendwelcher

schöpferischen Duld'ertums herüberweht, der Widerschein titanischer Lohe herüberleuchtet, ohne das Menschliche im engeren Sinne aus die Bühne zu zerren; man könnte sich auch denken, daß eine Lebensphase zum dramatischen Vorwand oder Kristallisa- iionspunkt genommen wird, um den sich die dichterische Handlung schicktet. Nem. Wir bekommen eines der üblichen Lebensbilder vor- gescht, eine jener volkstümlichen Biographien in neun Szenen, Ernst und Scherz wacker gemischt, von den bitteren Menschlichkeiten

nicht im Sinne des Gesetzes als „eingebrachte" Sachen angesehen werden können, wenn der vom Beklagten behauptete Anschlag an der Bade kasse in einer Art und Weise angebracht war, daß er von jedem Bade gast ohneweiters bemerkt werden konnte. In dieser Ankündigung ist nicht eine nach tz 970a ABGB. rechtlich unwirksame Ab lehnung der Haftung zu erblicken, vielmehr wurde mit ihr den Badegästen eben der Ort angewiesen, wo Wertsachen und 10 8 über steigende Geldbeträge unterzubringen sind. Dies gilt

auch von der dem Kläger durch den Beklagten bei vorausgegangenen Badebesuchen gemachten Mitteilung im Sinne des Anschlages. Entscheidend ist, ob der Anschlag so angebracht war, daß er von jedem Badegast ohneweiters zu bemerken war oder ob dem Kläger bei früheren Bade besuchen Mitteilungen über die Hinterlegung der Wertsachen gemacht wurden. Im übrigen ist die Anschauung des Erstrichters richtig, daß derartige Gegenstände, die dem Kläger abhanden gekommen sind, üblicherweise in die Badekammer mitgenommen

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.06.1898
Descrizione fisica: 8
^Nagdalena Pedrotti, 23 Jahre alt, von Dambell, Bezirk Fondo gebürtig und dorthin zustündig. ledigt Dienstniagd, wegen Verbrechens des KindSmordeS im Sinne des s 139 St. G; um 4 Uhr nachmittag», Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal -bürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechen» d»H »ewvhttheit«di«bswhl» im Sinne der ZZ 174, 173. 174 II», 176 I und II» St. G.» 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne

des Z 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1385, R. G. Bl. Nr. SU. Am 14. Juni um 9 Uhr vormittags: Anton Neuhuber, 27! Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaim- berg zuständig, lcdiger Taglöhner, wegen 1. d«S Ber- brechenS des Raubes im Sinne des § 190 St. G., .2. der Uebertretung gegen die öffenlichen Anstalten und Vorkehrungen im Sinne deS Z 313 St. G. Am 15^ Juni um 9 Uhr vormittags : David Martischnig» 23' Jahre alt, von Gähmigberg in Kärnten gebürtig «yd dort zuständig, , lediger

Bahn arbeit«?, wegen Ver brechens des TodtschlageS. Am 16. Juni um 9 Uhr vormittags: Fra»j W»lder, 48 Jahre^ alt, von Außer, villgraten; vrrehettchtcr Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung öffentlicher Creditpapiere im Sinne der ZZ 9, 103, 110 St. G-, 2. des Vergehens des Verschuldens im C.oncurse im Sinne des Z 486 St. G.; um halb 4 Uhr nachmittags: Vincenz Grandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, lediger Fütterer wegen 1. des Verbrechens

der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. Am 17. und 18. Juni: Moriz Strauß, M Jahre alt, von Sobodist in Ungarn, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne dev ZZ 197, 200 und 201 Ut. <1 St. G. Vermischtes» Die Jubelfeier in Wien. Wie die „N. Fr. Pr.' meldet, wird das Programm für die großen officiellen Jnbiläums-Festlichkeiten in den ersten De cembertagen dieses Jahres unter Leitung des Erzher zogs Franz Ferdinand^ vorbereitet. So weit bisher Notifikationen

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 22.04.1921
Descrizione fisica: 12
Kreise ausgefüllt Bewegung, die Gewerbenovelle des Jahres 1907, die das Prinzip des materiellen Befähigungsnachweises insbesondere durch Schafsiing der zwangsweisen Gesellenprüfung und vorläufig^ frei- t der 'Genossenschaften auf die Handhabung der Gewerbeordnung den Behörden gegenüber einerseits, ihren Machtbereich und ihre Macht. Wirkung auf ihre Mitglieder, mit einem Worte die Autonomie der Genossenschaften andererseits im weitesten Sinne ausbaute und ver tiefte. Es ist selbstverständlich

mit Ihrem, sagen wir historischen Unverständnis für gewerberechtliche Fragen davon überzeugen, daß dies ein für uns ungemein wichtiges Gebiet der Gesetzgebung ist? Wie werden wir durchsetzen, daß unsere Gewerbeordnung noch weiter in unserem Sinne ausgebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Verwal tung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand yorgezclchneten Weg furchtlos betreten

in bezug auf die Pflege und Bildung des Gewerbcrechtes, wir können sagen, an letzter Stelle steht. Eine Gewerbegesetzgebung Im wirklichen Sinne fehlt in Ita lien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung Ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Reiht, als welches eben das Gewerberecht Im engeren Sinne gilt, kümmert sich In Italien um dis gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Be- schränkungen

der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefreiheit bestehen, so sind diese aus polizeiliche, finanzielle oder sanitäre Rück- sichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nicht« zu tun. Wir wollen den Gründen nicht nachspllren, die zu einer lolmen Entwicklung geführt haben, obwohl es immerhin auffallend Ist, daß ein Land, dessen Gewerbestand ln den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glän- zende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen

weiterschaffen, zum Nutzen unserer vielgeprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Wortenaus „Her mann und Dorothea : „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist» Der vermehret dar Hebel und breitet er weiter un weiter: Aber wer fest auf dem Sinne behorrt, der bildet die Welt sich. Nicht dem Deutschen geziemt es, die sürchterliche Bewegung Foxtzulelten und auch zu wanken hierhin und dorthin

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 05.03.1889
Descrizione fisica: 8
von Schloß Meyerlinghof' enthaltenen Anhanges eines Romans begründet auf Seite 4, 5, 6, 7 und 8 in den Stellen von „Baron war das nicht' bis „es wäre sanft mein Tod'' und von „Am andern Mor gen des Tages' bis zum Schlüsse „des Grafen Haynau' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4-9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung

erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 57 vom 20. Februar 1839 ans Seite 3, Spalte 1 bis Seite 4, Spalte 3 unter der Aufschrift „Kronprinz Rudolf von Oesterreich beginnend mit „Den Untergang des Kronprinzen' und endigend mit „in wcite Kreise getragen hat' enthaltenen demB.B.C. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlich?» Hauses im Sinne deS Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß A 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot

mit den Worten „Oesterreich-Ungarn hat' und endigend mit „unter ihrem Schutz nehmen' „Heinrich Dietz' „Leipzig, 18 Februar 1389' begründe in seinem ganzen Umfange den Thatbestand des Verbrechens des Hochverrathes im Sinne des Z S8 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des K 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare

„Vom Kronprinzen Rudolf' beginnend mit „Dieser Tage hat' und endigend mit „aller dings ähnlich' enthaltenen Nachrichten begründe in der Stelle von „Was beide, Schüler und Lehrer' bis „allerdings ähnlich' den Thatbestand des Ver brechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kai serlichen Hauses im .sinne des Z 64 St.-G. und der Inhalt des auf Seite 2, Spalte 1 unter der Auf schrift „Die Preßfreiheit in Oesterreich' beginnend mit Von der Donau. Dann (ultramontane)' und endigend mit „sür Humbug halten

des in Nr. 57 begonnenen aus dem B. B. C. entnommenen Artikels begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mt- gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St.--P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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