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Alpenland
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Pagina 1 di 8
Data: 02.06.1923
Descrizione fisica: 8
noch als die äußere Form im Wandel der «Geschlechter „facht von Ort zu Ort Ecken" und, zuerst vielleicht un- merklich, dann aber deutlich den Vorstellungsge lalt, den sie lausdrücken und im Hörer erwecken follen, mit einem ianders gearteten — sei es an schaulicheren oder abgeblaßteren, Edleren oder ge meineren, stofflicheren öder geistigeren — vertau schen. Vor allem «werden bei «Goethe und Schiller zahlreiche Wörter, die wir heute fast nur noch bildlich gebrauchen, in ihrem ursprünglichen Sinne verwandt

. „U n terstützun g" hat bei uns fast ausschließlich den «Sinn für Hilfe, beson ders geistiger oder geldlicher angenommen; bei Goethe ist noch im eigentlichen Sinne des Wortes von der „Unterstützung" eines Hauses «durch Balken bie Rede. „Ent «wickeI n" oder „E n t w ick - lung", diese beiden beliebten Schlagwörter der letzten Jahrzehnte, gebrauchen wir «heute im Sinne des Ueberleitens oder Hervorgehens eines Zustan des in oder aus einem andern; bei «Goethe wie bei Schiller finden sie sich noch überwiegend

im alten, wörtlichen «Sinne von „Herauswickeln" aus einem verworrenen Knäuel oder auch in dem Sinne ge braucht, den wir heute mit „entwirren" zu bezeich nen pflegen. Bei „entzücken" denken wir heute kaum noch daran, daß es mit „zucken" zusammen hängt und eigentlich ein „emporreißen" bedeutet; doch gebraucht Schiller dies Wort im Vorspruch zum „Wallenstein" noch in diesem alten Sinne: „Ein ebler «Meister stand auf diesem Platz, Euch in die heitern Höhen «seiner Kunst Durch seinen Schöpfergenius

, daß er den Mund besonders weit aufgemacht, sondern er bedeutungsvoll gesprochen habe. So findet sich auch das Wort „ungeheuer", das wir fast nur noch im Sinne „riefengroß", „unermeßlich" gebrauchen, bei den Dichtern noch in feinem älte ren und eigentlichen Sinn, nämlich statt „nnheim- «lich" verwendet, was nur durch den Gegensatz zu „geheuer" deutlich als seine ursprüngliche Bedeu tung erwiesen wird: „In der ungeheuren Weite — Reget keine Welle sich". So wird auch „Elend" bei ihnen noch im ursprünglichen

Sinne von Aus lande oder Fremde, „mit)" «im früheren Sinne von „freigebig", „gemein", das heute fast aus schließlich im «Sinn eines sittlichen Borwurfs üb lich ist, noch im ursprünglichen Sinn von „gemein sam" bei ihnen verwendet, allerdings auch mitun ter in einer Nebenbedeutung, die zu dem heute üblichen Sinn «ohne weiteres überleitet; ähnliche Wandlungen «der Wortsinne lassen sich in großer Zahl aufzeigen. In der Frage der Fremdwörter spiegelt sich im Sprachgebrauch unserer Dichter

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 13 di 16
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 16
, ledig, Müllergehilfe aus Eltendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der 88 152, 155 b und d, 156 a und Uebertretung im Sinne des 8 411 St.-G.; — 2. Anton Gasser, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne der 88 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des 8l40St.'G.; — 4 Josef Reich sie gl, 46 Jahre

alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver brechen der Notzucht und Schändung im Sinne der 88 127 und 128 und der Uebertretung im Sinne des 8 516 St.-G.; — 5. Sebastian S chwien- bacher, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe aus St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im Sinne des 8 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens

des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der 88 171, 173, 174 He und 176 I und der Uebertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der 88 323 und 320 e St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jahre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des 8 127 St.-G.; — 9. Josef Leim egger, 37 Jahre alt, Privat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der 88 197, 200 und 203, bezw. 171, 173, 174 Ilb St.-G. Rllhdiebttayl In Dorf Tirol wurde in der Nacht

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 3 di 8
Data: 27.11.1909
Descrizione fisica: 8
sei. S» ist mithin zu erwägm, ob der an- Kemeldetm Beschäftigung der Charakter eines Gewerbes pfamme, und im bejahenden Falle, ob der Betrieb im Sinne der Anmeldung nach dem Gesetze als freies Gewttbe behandelt werden könnte; cS ist unter anderem dir Rechtsfähigkeit de» Anmelders, bezw. der Gesellschaft und du» Nichtvorhandensein von Ausschließungsgründen, eventuell auch hinsichtlich des namhaft gemachten GeMftsführer» sicherzustellen; es ist die Eignung der Betriebsstätte für einen fabriksmähigm

Betrieb zu kon« statierm, eventuell find die Bedingungen für einen solchm Betrieb im Sinne der Vorschriften dieses Ge werbe» zu fixieren. Ergibt sich hiebei kein Anstand, so ist der Gewerbeschein au-zufertigen, andernfalls aber ist der Beginn oder die Fortsetzung de- Betriebes bl» zur Behebung des Anstande- zu untersagen. Damit ist die anläßlich der Anmeldung der Grwerbebehörde nach dem Gesetze obliegende Tätigkeit beendet. Stellt e» sich dann nach erfolgter Aufnahme des Betriebe» Heraul

, daß da» Gewerbe nicht anmel dung-gemäß. also nicht fabriksmäßig ge führt wird, so ist e» Pflicht der Gewerbeaufsichtsbehörde, gegen da» Unternehmen strafweise, eventuell sogar mit Entziehung des Gewerbescheines vorzugehen. Ergeben sich hiebei Zweifel über den Charakter der tatsächlichen Betriebsführung, so ist vorerst noch die Entscheidung der Landesstelle im Sinne des § 1, Ab satz 8, der Gewerbeordnung anzurufen. Hat aber die Gewerbebehörde schon vor der Auf nahme des Betriebes Grund zur Annahme

, daß der Betrieb nicht anmeldungsgemäß, also nicht fabriksmäßig geführt werden dürfte, so kann sie allenfalls den Unter nehmer auf diese Divergenz zwischen Anmeldung und voraussichtlicher Ausübung aufmexfjam machen. Die Anrufung der Landesstellc im Sinne des § l, Absatz 6, der Gewerbeordnung zur Entscheidung, eventuell die Bestrafung unter Zuhilfenahme der im § 152 der Gewerbeordnung vorgesehenen Zwangsmittel kann jedoch immer erst nach tatsächlicher anmel dungswidriger Betriebsaufnahme erfolgen

. Aus den dargelegten Gründen darf anläßlich der Ueberprüfung der Anmeldung eines fabrikSnläßigen Betriebes, also anläßlich der Entscheidung über die Frage der Betriebszulässigkeit für die Untersagung des angemeldeten Gewerbebetriebes immer nur da« Ob walten eines gesetzlichen Hindernisses im Sinne des §13 der Gewerbeordnung herangezogcn werden, die Abweisung der Anmeldung kann aber niemals mit der voraussichtlich nicht entsprechenden Bctricbssührung be gründet werden". Vie neue wiener Bauordnung. Zwölf Jahre

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 12 di 14
Data: 05.11.1926
Descrizione fisica: 14
. 6. Leitung Kolechen: 506, Fohann Krater; 020 , Gemeinde Panzendorf; 513 und 514, Fohann Koster. Eiernder wird im Sinne des Elektrik wegegefetzes vom 7. Funi 1922, B. E Nr. 348, des Gesetzes vom 1. Feber L. G. Bl. Nr. 20. und des § 42 des A. $ die Kommissionelle Verhandlung für 10. November 1926 mit dem Zu mentrrtte beim Gasthof Oberth in Panzendorf um 10 Uhr v angeordnet. Alle Beteiligten werden eingeladen, ln ser Verhandlung zu erscheinen. Bei dieser Verhandlung sind die nichts früher mündlich

eine Wassermenge von 480 Sekundenlitern erarbeiten und hiebei eine Leistung von 20 PS. ergeben. Hierüber wird im Sinne des § 42 der A. V. G.. 8 83 ff. des Tiroler Waffer- i Q'TA P fiÄ Der Ausführung der Anlage würde statt ge geben werden, soferne sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergaben. Die an der Verhandlung teilnehmenden Ver treter der Beteiligten haben sich daher mit eurer vorbehaltlosen schriftlichen Vollmacht und mit den erforderlichen Weisungen und Ermäch tigungen zur Abgabe endgültiger

Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Er klärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, — OQ Oktober 1926. auptmann: Dr. Kneußl. Tagesbericht. Ser Milliardentreffer der Klaffeniotterie. Das Glück kleiner Leute. Die Glücksgöttin, die auch die Lotterien lentt, war bei der Haupt ziehung der letzten Klassenlotterie

auf. m Sinne der §§ 83 ff. des ftsgesetzes vom 28. August Nr. 64, und der §§ 25 ff. mg, R. G. Bl. Nr. 199 r §§ 40—44 A. V. G. die lebung und Verhandlung für 1 9 2 6 mit dem Fufammen- Zchneidermühle am Kristein- urg Vergein, um 1 Uhr 30 rdnet. andlung find die nicht schon •er schriftlich geltend gemach- inwendungen vorzubringen, »teiligten der beabsichtigten d der dazu nötigen Abrre- il g von Grundeigentum als hen werden und ohne Rück- öinwendungen das Erkennt- wird. g der Anlage würde stattge- jerne

sich nicht von Amts- )agegen ergeben. Handlung teilnehmenden Ver- gten haben sich daher mit n schriftlichen Vollmacht und hen Weisungen und Ermäch- abe endgültiger Erklärungen Verhandlung zu versehen, rbehalte nachträglicher _ Er- Genehmigungen im Sinne ragraphen unzulässig sind. werden eingeladen, bei die- zu erscheinen, uptmannschaft Lienz, >. Oktober 1926. Hauptmann: Dr. Kneußl. ossenmcyen ^insicyr auf. Hierüber wird im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 48
Data: 25.05.1938
Descrizione fisica: 48
Innsbruck auf, mir postwendend die Namen und die Zahl ihrer Jagdscheine und Jagdkartenbesitzer mitzuteilen. Bemerken möchte ich dazu, daß selbstverständlich Jagdgastkarten hiebei nicht mitzählen. Neu auszuschreibende Jagdpachtverträge sind im Sinne des NGBl. Nr. 67 von den verpachtenden Gemeinden usw. vorher mir zur Genehmigung vorzulegen und müssen die be treffenden Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes die nötigen Formulare und Unterlagen sich verschaffen. Bis zum 15. Juli 1938 ist ein Abschußplan

jeglichen Schalenwildes, des Auer- und Birkwildes an mich einzu senden. Der Abschuß des Rehwildes (Rehbock) ist Heuer aus nahmsweise ab 1. Juli 1938 gestattet. Es gilt jedoch ab 15. Juli für alles andere Schalenwild nur der vom Kreis jägermeister bewilligte Abschuß. Ich bitte jedoch, im Sinne der Neuordnung um sinngemäße Vorschläge für die einzelnen Reviere. Es werden für die einzelnen Jagdbezirke Hegering leiter, die — mit den örtlichen Verhältnissen vertraut — die Verbindung mit dem Kreisjägermeister

und dem Gaujäger meister zu pflegen haben und dadurch eine sinnmäßige Ueber- leitung im Sinne des deutschen Jagdgesetzes auch zu ver antworten haben, bestimmt. Ich mache darauf aufmerksam, daß vorläufig die Kreis- jägermeisterdienststelle nur am Mittwoch jeder Woche von 8 bis 10 Uhr Dienststunden hält, telephonische Anfragen sind >— infolge häufiger Abwesenheit — vollkommen unzweck mäßig. Es wird im Sinne der Neuordnung wahrscheinlich eine eigene Dienststelle errichtet. Dort wird der zuständige

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 17 di 18
Data: 15.09.1900
Descrizione fisica: 18
, Folgendes anher eröffnet: In Ausführung der Artikel IV bis IX des Gesetzes vom 25. Okt. 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 18. Juni 1900, Z. 33.406, anher mitgetheilt, daß für das Jahr 1900 der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer mit Ausnahme der fünf prozentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt und die im Sinne des § 11 des oben bezogenen

Gesetzes für die Ver anlagungsperiode 1900 1901 mit 35, 518, 832 X Erwerbsteuerhauptsumme für das Jahr 1900 auf 34,923.952 X ermäßigt ivurde Die k. k. Steuer ämter werden mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, die individuelle Auftheilung der für das Jahr 1900 festgesetzten Nachlässe an der staatlichen Grund-Haus- klaffen- und Hauszinssteuer im Sinne der Bestimmungen des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 15. Dezemb. 1897, Z. 61.261, V. Bl. Nr. 63, unverzüglich vorzunehmen. Kundmachung. Laut Kundmachung

der k. k. Statt halterei vom 5. d. M., Z. 33791, wird im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, G. G. B Nr. 81, und der zu derselben erlassenen Durchführungs verordnung vom 6. Mai 1899, R. G B. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Quali täten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate August 1900 1 X 14 h per Kilogramm betrug, und dieser Preis in Tirol

des Anweisungsverkehres der k. k Postsparkaffa auch für Militärtaxeinzahlungen zulässig ist, nach dem im Sinne der Ministerial-Ver- ordnung vom 26. November 1897, R. G. Bl. Nr. 272, alle Zahlungen mit Ausnahme der Zollzahlungen an alle k. k. Steuerämter s: Hauptsteuerämter:j in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, dann an die k. k. Finanzkassen in Wien auch im Wege des k. k Postsparkassenaintes geleistet werden können. In: Interesse der Förderung dieser Zahlungsart wird den Bemessungs

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 23.12.1930
Descrizione fisica: 10
. über die Anklage verhandelt worden, die der sta. Funktionär gegen Alois Aricochi wegen Uebertretung im Sinne der 88 488, 491, 495 StG. erhoben hatte. Neber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen stak das Gericht zu Recht erkannt: - A l o i s Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen, zuständig nach Hvt- ting. verheiratet, konfessionslos, Sohn des Peter und der Rosa, geb. Peternolli

, verantwortlicher Schriftleiter der „Bolks-Zeitung", Innsbruck,, .mohnhaft AmKwrstraße Nr. 27, megen Preßdelikte mehrmals vorbestraft, ist schuldig. - er habe am 24. und 25. November 1930 in Innsbruck als verantwortlicher Schriftleiter der • ebenda erscheinenden „Volks-Zeitung" bei der Aufnahme der Artikel „Soll Inns bruck zu einem Dorf herabgewürdi'gt werden" und „Der ÄrndeIhauptmann von Tirol hetzt gegen die Innsbrucker Polizei", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der W 488

und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In- Haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Prehgesetz'begangen und wird hiefür ge- rnäß derselben Gesetzesstelle und s 5 Pr.Ges., 1. Absatz, hin sichtlich der ersten Anschuldigung zu 600 8 (fechshuydßrk Schilling), im Üneinbringllchkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, hin sichtlich der zweiten Anschuldigung zu weiteren 700

in diesem Sinne gerecht fertigt. Wenn in dem gleichen Artikel dem Landeshaupt- ryauu vorgeworsen wird, er sei jo gesinnt, daß, wenn die > Polizei auf die Arbeiter losgehauen hätte, er wahrscheinlich daran gar nichts auszusetzen gehabt hätte, so muß dieser Vorwurf, in dem ihm eine Gesinnung vorgelvorfen wird, die geeignet ist, ihn in der Oesfentlichkeit . herabzusetzen, ebenfalls als vollkommen grundlos und unwahr gehalten werden und war daher auch in diesem Sinne ein Schuld spruch zu fällen

. Auch die in den folgenden Zeilen des Ar tikels aufscheinenden Vorwürfe erscheinen als eine Beleidi gung, teils im Sinne des 8 488. teils im Sinne des 8 491 und erweisen sich genau wie die vorhergehenden Anschuldi gungen als ganz grundlos und erdichtet und mußte auch hinsichtlich dieser weiteren Anschuldigungen mit einem Schuldspruch vorgegangen werden. Was den letzten Artikel vom 25. November 1930, Nr. 271, betrifft so beinhaltet die in diesem Artikel inkrimi nierte Stelle: „Das ist doch ein feiner Landeslhauptmann

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 6 di 10
Data: 31.03.1923
Descrizione fisica: 10
Hierüber wird im Sinne der §§ 25, 26 und 30 der Gew. Oda. die kommiffiomlle Er hebung und Verhandlung für 10. April 1923 an Ort und Stelle um 10 Uhr Vormittag ange- ordnet. Bei dieser Verhandlung sind, wenn nicht früher schriftlich, allfällige Einwendungen anzu bringen, widrigens der Ausführung der Anlage stattgegeben werden wird, foferne sich nicht von Amtswegen Bedenken dagegen ergeben. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen

auch im Winter aufrecht erhalten werden kann. Herr Alois Vergeiner hat um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung und die gewerbe- bördliche Genehmigung für diesen Umbau seiner Säge angesucht und wird im Sinne des § 83 des Tir. WasserrechtSgesetzes vom 28. August 1870, L.G.Bl. Nr. 64, der §§ 25, 26 und 30 der Gew. Odg. die kommiffiouelle Erhebung und Verhandlung für 12. April 1923 mit dem Zu sammentritte an Ort und Stelle um 8 Uhr Vor mittag augeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher

zu erscheinen. Die Pläne und der technische Bericht, aus welchem alle Details der Projekts ersichtlich sind, liegen bei der Stadtgemeinde Lienz bis zum Kommissonstage zur Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, 23. März 1923. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. II-502/1. Bartl Wariacher in Prägr*- ten; Aufstellung von Schnrf- xeichen. Kundmachung. Es wird im Sinne des § 25 des Bergge« setzes bekannt gemacht, daß Bartl Mariacher in Prägratsn auf Grund der Schurfbewilligung vom 5. Februar 1923 Zl. 787

Kien?; Aufstellung non Schurfzeichen Kundmachung. Es wird hiemit im Sinne des § 25 des Berg-Ges. bekanntgemacht. daß die Verwaltung des „Bergbau Schloßberg" in Lienz auf Grunds der Schurfbewilligung von 14. Juni 1920 Zs.' 4791 und vom 12. Dezember 1919 Zl. 6902 des Revierbergamtes in Hall i. T. folgende Frei schürfe angemcldet hat uns dortselbst die Schurf- zeichen aufstellen wird: 1. ) Von der Pfan kirchturmspitze in St. Johann i. W. nach K. M. 14 h 14» auf 3590 m ebensöhlig entfernt

bis zum KomnrissiouStage zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plänen ersichtlich. Der Abfluß des Wassers soll durch eure kirrze Kanalanlage als Verbindung zum bestehenden Ab- flußkaual hergestellt werden. Hierüber wird im Sinne der §§ 27, 29 und 30 der Gew. OdZ.. des Tir. Wasserrechts- gefetzetz vom 28. August 1870 L. 64 und der Versrdnnng vom 29 November 1910 N. 212 die kommiffionkll? Erhebung und Verhandlung für 10. April 1923 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 9 Uhr Vormittag augeordnet

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Tiroler Post
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Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 09.03.1907
Descrizione fisica: 12
, die auch im normaleuropäischen Sinne von NW. nach SO. arbeiten, im schädlichen Sinne ein, denn die aus Innerböhmen und aus Prag wir kenden tschechischen Kräfte wirken und drücken direkt auf Südböhmen, Niederöster reich un-d vor allem nach Wien selbst. Die Überschwemmung Wiens mit tschechischen Arbeitskräften und Gewerbsleuten ist die erste Wirkung jener Kraftrichtung. - Und es ist den Wienern der Kampf und Wider stand gegen diese tschechischen Kräfte darum so sehr erschwert, weil das deutsch völkische Bewusstsein

im genussfrohen Wienertum beinahe brachgetegt wurde. Wären die Wiener aus anderem, härterem Holz, so wäre der Kampf gegen das Tschechentum weit leichter, und solche völ kische, für uns sehr beklagenswerte Schwäche des Deutschtums in Wien (die anwesenden verehrten Wiener nehme ich natürlich von dieser Beschuldigung aus!) ist auch die Ur sache, 'daß Preßburg, vor den Toren Wiens gelegen, merkwürdigerweise von Wien aus nicht deutsch zu erhalten ist, sondern den von Ofen-Pest aus im abnormaleuropäischen Sinne

wirkenden, madjarischen Kultur und Volkskräften einfach und unwiderstehlich er liegen muß. Das entfernte Ofen-Pest wirkt also aut Preßburg weit stärker ein, als das ganz nahe liegende Wien mit seinen dorthin über dies noch im normaleuropäischen Sinne wirksamen Volkskräften. U nd wie steht es nun um die Alpen länder ? Schon in Steiermark sehen wir, daß die nördlichen und mittleren reindeutschen Teile einen erfolgreichen Druck in normaler Rich tung gegen das Slowenentum ausüben, da dieses im Süden gelegen

herabgemindert! Leicht ist der deutschvölkische Kampf in Nordtirol und Vorarlberg, wo primäre Kräfte aus Bayern kräftig einwirken im Sinne der europäischen Normalrichtung. Das Erstarken unseres Volkstums in Nordtirol ist unzweifelhaft. Ebenso gut steht es in Salz burg und in Oberösterreich, trotzdem hier die aus Prag wirksame tschechische Kraft im normaleuropäischen Sinne einigermaßen schädlich wirksam ist. In Tirol ist der Alpenwall nach Süden hin erschwerend und die aus Bozen, Meran, Brixen wirkenden

nationalen Kräfte Oberitaliens genügend, um jeden Einfluß der abnormal wirkenden innerösterreichischen Kräfte lahmzulegen. Die Kräfte aus Österreich wirkten auf Mailand in ungünstigem, abnormalen Sinne, von O. nach W., und Wien war viel zu weit entfernt! Die Kräfte des madjarischen Staates, welcher in Ofen-Pest ein Zentrum von hoher politischer und wirtschaftlicher Macht sich schult, sind natürlich auch nach Westen hin, jedoch in abnormaler europäischer Richtungs linie wirkend. So sehen

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Der Arbeiter
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Pagina 9 di 10
Data: 13.06.1934
Descrizione fisica: 10
Tirol. Katholisch» Front in Tirol Im Sinne der Bischofskonferenz hat Bischof Doktor Waitz seine Weisungen herausgegeben; sie gelten dem Ziele, eine große politische Front aller Katholiken in Tirol zu schaffen, die in den Wirkungskreis der Ka tholischen Aktion eingebaut ist. Diese katholische Front umfaßt nach den Weisungen des Bischofs folgende Aufgaben: Die Betätigung der Katholiken im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben soll, wie der Hl. Vater es aus spricht, im katholischen Sinne

erfolgen. Diese Betäti gung wird um so erfolgreicher fein, je mehr sie im ka tholischen Sinne organisiert ist. Es bedarf demnach auch zur Erfüllung dieser Aufgaben der katholischen Ge meinschaft, die planmäßig im katholischen Sinne Zeit aufgaben durchführt, daß hierin auch einheitlich geführt und zur Tätigkeit angespornt wird. Dieser organi sierten Tätigkeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben dienen im Rahmen der Katholischen Aktion: a) Die Landesvertretung der Katholi ken Tirols

der Katholischen Aktion werden gleichfalls vom Bischof ernannt. Für die Durchführung der Beschlüsse des Diözesanausschusses sowie für die Weiterleitung derselben an alle untergeordneten Stellen hat ebenfalls das Tiroler Katholiken-Sekretariat zu sorgen. Es erübrigt, noch einige Ausgaben besonders zu be zeichnen: I. Die rein religiösen Aufgaben für die Katholische Aktion im strengen Sinne. II. Kulturelle Ausgaben: 1. Pressewesen und Schule, Kunst und Wissenschaft. Bildungsmittel, wie Theater und Kino, Rundfunk

usw. 2. Förderung der öffentlichen Sittlichkeit. 3. Förderung der großen Aufgaben im Sinne des Konkordates und der neuen Verfassung, wie christliche Ehe. 4. Karitative Aufgaben. 5. Das soziale Gebiet. 6. Das staatspolitische Gebiet. Aus dieser Darlegung ergibt sich die Größe der gan zen Aufgabe, wie sie der Hl. Vater verstanden wissen will. Man hat mit Recht gesagt, daß der Unglaube der Neuzeit in Jahrzehnten sich immer mehr ausgebreitet hat. Es bedürfe der Arbeit von Jahrzehnten, um dieses größte

eine Wechselrede an, wobei an den Redner die verschieden sten Anfragen von Aktiven wie Pensionisten gestellt wur den, die er deutlich und befriedigend beantwortete. Alle Versammlungen schlossen mit dem wärmsten Danke und der Bitte. Costisella möge uns Osttiroler nicht vergessen und gelegentlich wieder einmal besuchen. 8eratt«i. Katholische Volksgemeinschaft Rach den jüngsten Weisungen des Hochwürdigsten Bischofs Dr. Waitz wird nun im Sinne der „Katholi schen Aktion" Pius XI. für Vorarlberg eine „Katholische

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 04.11.1934
Descrizione fisica: 8
gelöst. Er gehörte politisch den Großdeutschen an und stand eine Zeit lang der NSDAP, nahe. Gegenwärtig ist er bemüht, ein positives Mitwirken der Kärntner Nationalen im Sinne eines freien und unabhängigen Oesterreich ehr lich zu unterstützen. MM des Prüllbmlm der Saar« regterung gefordert Berlin, 3. November. Die berliner „Börsenzeitung" fordert in einem Arti kel „Das Maß voll" den Rücktritt des Präsidenten der Saarkommission K n o x. Ein Entweder - Ster Saarbrücken, 3. Nov. Der Landesleiter

vorgelegt. K. §. 8. B. und die Mgendbetvegung Bezüglich der Jugendbewegung erhob der Katholische Tiroler Lehrerverein folgende Forde rungen: „1. Der K. T. L. V. hält die Einheitsjugend organisation für nicht durchführbar. 2. Er hält die Schaffung der Schuljugendorga nisation an den öffentlichen Schulen im Sinne der „Kameradschaften" gegenwärtig für nicht durchführbar. 3. Er fordert für die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen einerseits und zwischen Schule und Jugendorganisationen anderseits

die Schaffung der Funktion des Schulvertrauensmannes an jeder Schule und die Errichtung eines Jugend- b ei rat es in einer Gemeinde, wo mehrere Jugend- verbände bestehen. 4. Er fordert die Mitglieder auf, im katholi schen Sinne in den Jugendorganisationen nach Möglichkeit mitzuarbeiten. 5. Er verlangt, daß in den weiblichen Jugend vereinen der Eigenart der Mädchen Rechnung ge tragen wird. 6. Er legt den zuständigen Stellen die Frage zur Er wägung vor, ob nicht in den Orten, wo nur ein Teil der Jugend

von den christlich-vaterländischen Jugend- verbänden erfaßt wird, ein I u g e n d b u n d „Rot- weiß-rot" im Sinne der Kameradschaften zu schaf fen wäre. Der zweite Lehrgang, der am Freitag nachmit tags abgehalten wurde, beschäftigte sich mit dem Ka pitel „Hauptschule". Bezirksschulinspektor Schul rat Heinrich K o tz sprach hiezu über „Die Hauptschule nach dem Gesetz vom Jahre 1934", Schulrat Schw. Ma rianne V e t t o r i über „Der oorläusige Lehrplan für die erste Klasse — die sprächgeschichtlichen Fächer

erkennen der Hauptschule große Bedeutung im Sinne der von Quaüragesimo Anno geforderten Entproletarisierung zu. 3. Im Sinne wahrer Bildung mögen alle Bestrebun gen unterstützt werden, die an Hand geltender Lehr pläne ein einheitliches und geschlossenes Weltbild ermöglichen." Dir Kaupwrrfammruns die am Samstag stattfand, wurde mit einer Ge dächtnismesse für Bundeskanzler Dr. D o l l- fuß, die Prälat Prof. Anton Müller (Bruder W i l l r a m) am Hochaltar der St.-Jakobs-Pfarrkirche las, eingeleitet

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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 4
Data: 13.03.1915
Descrizione fisica: 4
auf dem Felde sozialen Handelns gestorben ist, hat die Diözese Lrnz und der Episkopat Oesterreichs einen schweren, schmerzlichen Verlust erlitten. Betrauert vom christlichen Volke, das den Werl des so rasch, im besten Sinne des Wortes populär gewordenen Seelenhirten voll erkannt hatte, ist mit ihm ein würdiger Ver walter des Erbes Rudigiers, ein wahrhaft so zialer und allen modernen Bedürfnissen in mu sterhafter Weise Rechnung tragender Volksbischof heimgegangen. Seit dem Tage, als der Verewigte im Mai 1909

seiner Hirtentätigkeit betrifft, ging seine Sorge speziell in seiner Domkathedrale dahin, daß alle kirchlichen Funktionen und Feiern im strengsten Sinne ritusgemäß und den historischen Traditionen entsprechend würdevoll vor sich gin gen. In all diesen Belangen hat der Verewigte für die Zukunft Bahnen gewiesen, die jedem Nachfolger ein weiteres Vorwärisfchreiten leicht machen. Am nächsten seinem Herzen als Diözesan- bischof stand natürlicherweise die Sorge um die Ausbildung seiner Priester. Auf diesem Gebiete

wird viel gerühmt sein erfolgreiches Streben um die Hebung der theologischen Studien in seinem bischöflichen Seminar, dem er früher schon durch volle 5 Jahre als Regens Vorstand. Von den Priestern aber dehnte sich seine Sorge im wahr- Hall in Tirol, 13. März 1915. ften Sinne des Wortes und buchstäblich auf daö gesamte christliche Volk seiner Diözese aus. Da von zeigen mehr als 40 Visitationen, auf denen er Berg und Tal des ihm anve^ trauten Gebietes mit offenen Augen und offenem Herzen heimsuchte

der dor tigen Erziehungsanstalt und schließlich Pastoral- profeffor und Regens im bischöflichen Seminar wurde, von wo ihn die Berufung auf den Bi- schofsitz traf, ist seine schöne, männliche und wür devolle Erscheinung allen, die ihn einmal sahen, für immer im Gedächtnis geblieben. Ein vor nehmes Benehmen, gepaart mit edler Leutselig keit war das Hauptcharakteristische, was an ihm in Erscheinung trat. Alles in allem ist mit Bi schof Dr. Hittmair ein Priester und Volksbischof im edelsten Sinne

sich dieser griechische Sachwalter des Dreiver bandes gezwungen, der Kammer mitzuteilen, daß der König die Politik des Kabinettes nicht bil lige und dieses daher seine Entlaffung verlangen müsse. Eine deutlichere Quittung dafür, daß also bis zur Stunde der Dreiverband in Grie chenland das Ziel seiner Bemühungen nicht er reicht habe, könnte kaum verlangt werden. Wer immer nnn die Bildung eines neuen Kabinetts übernimmt, steht nun einem völlig neuen Kurs im Sinne nüchterner Realpolitik entgegen

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 14
Data: 23.10.1925
Descrizione fisica: 14
Kofteximch. Kundmachung. Der Holzhändler Leonhard Fungmann in Aßling hat mit Eingabe vom 30. September l. Fs. um die Abtriebsbewilligung für ca. 5000 Stück Museln und Schleifholz im sogen. Ko sterbach (Grenze zwischen der Fraktion Ko sten und Unteraßling) angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 25 Rfg. die Kommissionelle Begehung und Verhandlung aus Dienstag, den 3. November l. Fs. mit dem Zusammentritte um 12 Uhr 30 im Bahnhof Mittewald a. d. Drau an beraumt. Alle Interessenten und Anrainer

" in Lienz angesucht. Die Zapfstelle soll in der Andrä- Kranzgasse in Lienz ca. 6 Meter vor dem Hause der Tiroler Bereinsbank zu stehen kommen. Hierüber wird im Sinne der Paragraphe 25 ff der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907 die Kommissionelle Erhebung und Verhandlung für 5. November 1925 mit dem Zusammentritte vor der Tiroler Vereins bank Lienz um 9 Uhr vormittags angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind, wenn nicht früher schriftlich, allfällige Einwendungen an- zubringen, widrigenfalls

der Ausführung der Anlage stattgegeben werden wird, soferne sich nicht von Amtswegen Bedenken dagegen er geben. Die an der Verhandlung teilnehmenden Ver treter der beteiligten Behörden bezw. Inte ressenten haben sich rechtzeitig mit den erfor derlichen Weisungen und Ermächtigungen zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amt lichen Verhandlung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Pa ragraphen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen

10, hat um die gewerbebehörd liche Genehmigung für die Errichtung einer 4000'Liter Benzinzapfstation nach dem Sät tigerverfahren System Dabeg in Lienz ange sucht. Die Zapfstelle soll vor dem Gasthof Traube des Herrn A. Vergeiner in Lienz, Kaifer-Iofefplätz, zu stehen kommen. Hierüber wird im Sinne der Paragraphe 25 ff der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Zl. 199 aus 1907, die Kommissionelle Erhebung und Verhandlung für 5. November 1925 mit dem Zusammentritte beim Gasthof Traube in Lienz, um 10 Uhr vormittags angeordnet

. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Alle Interessenten und Anrainer werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschast Lienz zur all gemeinen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 12. Oktober 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Gösch -Zl. E 315/25. kWlWg des Verpäigerungsverfahreas. Betreibende Parteien Ambros Rohracher und Johann Jaufer, verpflichtete Partei Filo- mena Nnßbaumer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 10 di 20
Data: 06.07.1912
Descrizione fisica: 20
also unter die Gemeindeaufgaben im Sinne des § 27, GemO. Das Verlangen des Rekurrenten nach Vornahme einer Abstimmung der Steuerträger im Sinne des § 75, GemO., sei unberechtigt, da jene Unternehmungen, welche einen wirklichen Gemeindezweck, also eine Aufgabe der Gemeinde zu befriedigen bestimmt sind, nicht unter diese Gesetzesstelle fallen, wenn auch unter Umständen das Unternehmen für die Gemeinde verlustbringend sein könne. Insofern die Beschwerde die Einberufung zur Aus schußsitzung vom 31. August 1910 mit der Einwen

nicht einen Aufent halt in dieser Gemeinde im Sinne der Heimat gesetznovelle. Die Gemeinde Pergine. ca. Statthalterei in Innsbruck, puncto Heimatrecht des Valentin Partacini. „Die Beschwerde wird als unbegründet zurück gewiesen." Entscheidungsgründe. Die von der Ge meinde Pergine bekämpfte Entscheidung, welche aus spricht, daß die Beschwerdeführerin verpflichtet sei, den nach Tenrla zuständigen Valentin Partacini saint Familie auf Grund der Heimatgesetznovelle vom 5 De zember 1896, RGBl. Nr. 222

fahrens im Sinne der Beschwerde überflüssig, da den nach Anschauung der Beschwerdeführerin nicht genügend erhobenen Nebenumständen für die hier einzig und allein maßgebende Tatsache des faktischen Aufent haltes des Partacini in Pergine keine Bedeutung zu kommt. In meritorischer Hinsicht hat der Gerichtshof fol gendes erwogen: Ein Aufenthalt im Sinne der Heimatrechtnovelle ex 1896 ist nur dann gegeben, wenn eine Person in einem bestimmten Orte mit der Absicht Wohnung genommen hat," sich dort bleibend

die Betriebsstelle den für die Außenwelt erkennbaren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Gewerbetrei benden. Verschieden von der Geschäftsstelle ist aber, wie schon gezeigt, die Wohnung, das heißt jener Ort, an welchem er sich häuslich niedergelassen hat; nur dieser letztere Ort kann als Wohnsitz oder Aufenthalt im Sinne der Heimatgesetznovelle 6X 1896 angesehen werden. Nachdem nun festgestellt ist, daß Partacini im Jahre 1890 seine Wohnung in der Mühle zu Jschia aufgegeben, seinen Wohnsitz nach Pergine

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 10 di 10
Data: 04.12.1920
Descrizione fisica: 10
beabsichtigt den Bau eines Wasserkraftwerkes am Dorferbachl in Prä- graten zur Erzeugung elektrischer Energie für Beleuchtungs- und Kraftanlagen und hat im Sinne des W.-R.-G. bezw. der G.-O. eine dies bezügliche Eingabe um die Verleihung eines Wasserbenützungsrechtes am Dorferbachl bzw. um die Bewilligung zur Anlage der erforderlichen Wafferwerke und Betriebsanlagen eingerercht. Die Anlage sieht die Wafferfassung mittels eines Holzbaues auf G.-P. Nr. 1049 des Josef Berger vor, von wo die Rohrleitung

Steinkanal, teil weise mittelst Holzkeudelruust und zwar durch die G.-P. Nr. 1071, 1070 des Anton Steiner, durch die G.-P. 1095, 1094 des Urban Kra tzer, ferner durch die G.-P. Nr. 1116 der Frak tion St. Andrst. Ueber diese Eingabe wird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 des W. N.-G. bezw. im Sinne des § 29 Ls der G. O. auf Donnerstag den 9. Dezember d. I. anberaumt, bei welcher, wenn nicht schon früher schriftlich, die allfälligen Einwendungen bei Vermeidung

für Beleuchtungs- und Kraft anlagen und hat im Sinne des W.-R.-G. bezw. der G.-O. eine diesbezügliche Eingabe um die Ver leihung eines Wasserbenntzungs-Rechtes am Mühl bachl bezw. um die Bewilligung zur Anlage der erforderlichen Wasserwerke und Betriebsaulagen eingereicht. Mit der projektierten Anlage wird die Aus nützung einer Gcfällsstufe am Mühlbachl, eines linken Seitenbüchlein der Jsel bei Prägraten be absichtigt. Die Gefällsstufe erstreckt sich von der nächst dem Weg gelegenen untersten Mühle ca. 150

(Gasser); 648 Rosina Gröfler (Unter winkl) ; 651 Alois Berger (Außerwinkl). Ueber diese Eingabe wird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 des Wasserrechtsgesetzes bezw. des 8 29 ff der Gewerbeordnung auf Donners tag den 9. Dezember d. I. auberaumt, bei welcher, wenn nicht schon früher schriftlich, die allfälligen Einwendungen bei Vermeidung der Fol gen des § 82 des W.-R.-G., vorzubringen sind. Insbesondere wird hervorgehoben, daß bei Unter lassung

, am 23. November 1920. Der Amtsleiter : Dr. Kneutzl. Nr. II-1970/2. Kundmachung. Johann Hofmann, Bauer am Köckberg in Arnbach, beabsichtigt ca. 500 fm. Gruudholz über den Tödlerbach zur Ablieferung zu bringen und hat um die diesbezügliche Bewilligung bei der gefertigten Bezirkshanptmannschaft angesncht. Diese findet im Sinne des § 24 und 25 des F.-G. die kommissionelle Begehung und Verhand lung für den 7. Dezember 1920 anzuberaumeu. Die Kommission tritt am genannten Tage nach Ankunft des Frühzuges von Lienz

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Tiroler Wastl
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Pagina 4 di 12
Data: 19.07.1919
Descrizione fisica: 12
ohne die Nachricht von tausend toten Feinden nicht mun dete, die aber nur nicht selber töten gingen, weil dabei ihre leidende Gesundheit in Gefahr gekommen wäre, weil sie wohl selber gern getötet hätten, aber selber sich nicht töten lassen wollten. — Das ist nun wieder Militaris mus am falschen Ort und das eine wie das andere ist gegen den guten Geschmack. Modern aber nicht im Sinne der Weltanschauung, sondern nur im Sinne der Finanztechnik, ist ferner der Vergleich der Kriegsauszeichnungen mit — einem Wechsel

. Nur das eine verstehen wir, daß sie neben ihrer Männlichkeit zumeist Naturen mit einem innern Gleichgewicht und einer seelschen Reise sin-, sein müssen, von denen man nur wünschen kann, -atz sie uns andern auch äußerlich kenntlich sein mögen, denn Män ner der Schaustellung sind sie gewiß nicht in dem Maße,- daß nicht die Gefahr bestünde, -aß sie — zum Schaden der Allgemeinheit — nicht zu der ihnen von Rechts wegen und im Sinne der Natur und Zuchtwahl den Starken ge bührenden Platz gelangen. Das ist moderne Weltan

nicht vorbedachte Ten denz, den im Kriege und durch den Krieg offenbar ge wordenen und zuverlässig wie sonst durch nichts erprobten biologischen Wert einzelner Indi viduen zurückzuörängen, in die Unbekanntheit und Ver- borgenheit zurückzustotzen, in der er vor dem Kriege war, Dagegen protestieren wir im Sinne der modernen Welt anschauung und der modernen Ethik. Zuviel kostbares organisches Erbgut, zu viel gesunde Menschenleben hat der Krieg in seiner negativen Auslese zerstört, als daß wir mit dem wenigen

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Tiroler Wastl
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Pagina 6 di 12
Data: 05.05.1912
Descrizione fisica: 12
nur durch richtige Volksaufklärung im Sinne des mo dernen Völkergeistes. Es muß mit allen Halbheiten gänzlich gebrochen und dem Volke das Bild der Wirklichkeit endlich einmal entschleiert werden. Dazu wird es auch einst kommen und da mögen sich die reaktionären Gewalten noch so sehr dagegen stemmen. Die Tage'ihrer Herrschaft sind gezählt, denn die Morgenröte der Völkerfreiheit hat sich am fernen Horizonte bereits angekündigt. Durch eine freie Gei stesbildung und entsprechende Gemütsveredelung

, auch dieses Kampfmittel durch eine Art Fin- gierung zu entkräften, allein dadurch haben sie sich selbst karrikiert. Der Parlamentarismus befindet sich in Oesterreich gegenwärtig in den Krallen der Reak tion und das ist der Regierung gerade recht. Hieraus ergibt sich die Stellung der Deutschen von selbst. Was sie in diesem Falle zu tun haben, müssen sie wissen, wenn sie nicht als politische Analphabeten gelten sollen. Der Reaktion, die es an Radikalis mus in ihrem Sinne nicht fehlen läßt, wird der freiheitliche

. Das wird aber erst im vollsten Sinne des Wortes möglich sein, bis die Völ ker politisch reif sein werden. Diesen Zustand her beizuführen, muß heute das Streben jedes frei heitsliebenden Deutschen sein. Nur, wer diesen Ge danken begreift und in seinem Sinne wirkt, versteht heute sein Jahrhundert. Große Gedanken und ein charakterstarkes aufge klärtes Volk sind die Schöpfer einer großen Zeit!." Tirol für Deuschböhmen. Der „Alldeutsche Wählerverein für Tirol" hat in seiner am 25. April l. 2. im „Arlberger Hof

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 8 di 8
Data: 17.11.1921
Descrizione fisica: 8
GeAeral-BersMnürmg der Aktionäre der Anglo-DesLerreichischen Bank welche am Dienstag den 6. DSzember 1921 um 5 Ahr nachmittags im Kassensaale der Anglo- Oesterreichischen Bank (L, Strauchgaffe 1) stattfinden wird. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung auf Uebertragung des gesamten Ver mögens der Gesellschaft mit ollen Rechten und Verbindlichkeiten im Sinne des Bundesgesetzes vom ,7. Oktober 1921, RGBl. Nr. 542 an eine in Großbritannien neu zu errichtende Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien

dieser Gesellschaft an die Aktionäre der bisherigen Gesellschaft (Wiederholung des Beschlusses der ordentlichen Generalversammlung vom 31. Oktober 1921, gemäß Artikel 38 der Statuten) und genehmigende Kenntnisnahme des hierüber gefaßten Beschlusses des Generalrates. 2. Beschlußfassung über den Antrag des Generalrates, ihn zu ermächtigen, die näheren Modalitäten des im Sinne des Punktes 1) abzuschließenden Uebereinkommens im eigenen Wir kungskreise festzu etzen. (Wiederholung des Beschlusses der ordent lichen

Generalversammlung vom 31. Oktober 1921, gemäß Ar tikel 38 der Statuten.) 3. Beschlußfassung über den Antrag des Generalrates, dem- zufolae im Sinne des § 7 des Gesetzes vom 7. Oktober 1921, RGBl. Nr. 642, die bis 31. Dezember 1922 nicht /zum Um tausch gebrachten Aktien der Anglo-Oesterreichischen Bank als ver fallen erklärt werden. Laut Artikel 30 der Statuten berechtigen 25 Aktien zu einer Stimme. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre werden eingeladen, ihre Aktien samt den fälligen Kupons bis inklusive

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 16.02.1901
Descrizione fisica: 10
vollzogen gewesen, ehe es in Tirol einen Christlichsozialen gab, weshalb die Gründung einer christlichsozialen Partei nicht ein muthwilliges Brechen des Landfriedens, sondern eine im Interesse der katholischen Sache gelegene Nothwendigkeit ge wesen sei, wenn man nicht jene Kreise, die schon lange vergeblich auf eine Aenderung der Politik der katholischen Volkspartei im volksthümlicheren Sinne gewartet hätten, der Verhetzung durch die Feinde des Glaubens überantworten wollte." — DieStimmung des Volkes

! Es ist ja richtig, daß der Hohenwart klub und später die kathol. Volkspartei, welchen parlamentarischen Verbindungen sich die katholisch konservativen Tiroler Abgeordneten angeschlossen haben, in so manchen, und wir geben zu, wichtigen Angelegenheiten nicht dasjenige erreicht haben, was man in wahrhaft volkssreundlichem Sinne wünschen muß. Dasselbe ist übrigens auch von der „Verei nigung der Christlichsozialen" im Reichsrathe zu sagen; dem Wirken der Christlichsozialen im nieder österreichischen Landtage

sich nicht. Die soziale Wiener Bewegung hat die entscheidende Probe in Bezug auf ihre Eignung und Kraft zur dauernden Förderung des wahren positiven Christenthums im Sinne unseres katho lischen Ideals erst zu bestehen. Die gläubigen Katho liken sind nur ein Theil der an der Bewegung be theiligten Menge, sie sind der religiös indifferenten großen Masse der eigenartigen Wiener Antiliberalen 14. Jahrgang. willkommene Kombattanten gegen ihre Widersacher, allein ob und inwieweit die Katholiken in dieser Be wegung

kein Lueger mehr sein wird, der heute die Seele der Bewegung ist und sie in dem vom Kardinal gewünschten Sinne leitet, die selben nicht entgleise; denn so wie die Sachen heute stehen, — was würde aus dieser Bewegung werden, wenn nicht Lueger sie in der Hand hätte? — Bei uns zu Lande liegen die Verhältnisse wesentlich anders. Es treten Erscheinungen zu Tage, welche, wenn es so fortgeht, einen den: vom Kardinal Gruscha in Bezug auf Wien gemachten Ausspruch entgegen gesetzten Verlauf der Dinge besorgen

, der sich in den kritischsten Zeiten so gut bewährt hat! An Nachgiebigkeit von Seite der Alten gegenüber den Jungen in dem Sinne, daß deren Anregungen und Bestrebungen vorurtheils- freie Aufnahme uni) verdiente Würdigung finden, wird es sicherlich nicht fehlen. Was an diesen Anregungen und Bestrebungen

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