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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 02.02.1900
Descrizione fisica: 18
Im Sinne dieser Bestimmungen ist vom 1. Jänner 1900 an der Staatshaushalt, sowie jeder andere öffent liche Haushalt in der Kronenwährung zu führen, und es hat die gesammte Verrechnung der Staats- und der übrigen öffentlichen Kassen und Aemter in der Kronen währung zu erfolgen. Vom selben Tage an sind auch alle - Bücher und Rechnungen der unter besonderer öffentlicher Aufsicht stehenden, oder zur öffentlichen Rechnungslegung ver pflichteten oder öffentlichen Zwecken dienenden Körper schaften

zur Sommerschule in befürwortendem Sinne. 3. Das Ansuchen der Ortsschulräthe in Aldrans und Hötting um Auflassung der sog. Sonntagsschule in ablehnendem Sinne dem k. k. Landesschulrath vorgelegt; (ein inzwischen herabgelangter Erlaß des k. k. Landes- schulrathes hat im Sinne des Bezirksschulrathes ent schieden), 4. Besetzung zweier provisorischer Lehrstellen. 5. Die Gemeindevorstehungen werden aufgefordert, die Eltern jener Kinder, die beim Tabakrauchen betroffen worden sind, strenge zur Beobachtung

; bei 1 Straffall in Leutasch wurde die Strafe herabgesetzt. Nichtamtlicher Theil. ^Nilitärstellungs-Ueberprnsnngs- Aoiniiiission ^00. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stellungs kommissionen in Innsbruck, Bozen, .Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des § 102 :3 W. V. I. Theil an: 5. und 20. jeden Monats (mit Ausnahme der Monate März und April, in denen die ständigen Stellungs- kommissionen nicht zu amtiren haben, und des Monats Für das Amtsblatt verantwortlich: K. August, in welchem mit Rücksicht

. In Brixen, 11 Uhr vormittags in der städt. Bärenkaserne, Zimmer 3 und 4: I V. In Trient, 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft, Erdgeschoß; V. In Bregenz halb 11 Uhr vormittags in der St. Anna-Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungskommissionen ist im Sinne des § 112:3 der W. V. I Theil mit dem k. u. k. 14. Korpskommando Folgendes vereinbart worden: Die Ueberprüfungs-Kommission in Innsbruck ver sammelt sich: am 16. Jänner, „ 13. Februar, „ 13. März, „ 3. und 24. April, „ 15. Mai

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Alpenland
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Pagina 1 di 8
Data: 02.06.1923
Descrizione fisica: 8
noch als die äußere Form im Wandel der «Geschlechter „facht von Ort zu Ort Ecken" und, zuerst vielleicht un- merklich, dann aber deutlich den Vorstellungsge lalt, den sie lausdrücken und im Hörer erwecken follen, mit einem ianders gearteten — sei es an schaulicheren oder abgeblaßteren, Edleren oder ge meineren, stofflicheren öder geistigeren — vertau schen. Vor allem «werden bei «Goethe und Schiller zahlreiche Wörter, die wir heute fast nur noch bildlich gebrauchen, in ihrem ursprünglichen Sinne verwandt

. „U n terstützun g" hat bei uns fast ausschließlich den «Sinn für Hilfe, beson ders geistiger oder geldlicher angenommen; bei Goethe ist noch im eigentlichen Sinne des Wortes von der „Unterstützung" eines Hauses «durch Balken bie Rede. „Ent «wickeI n" oder „E n t w ick - lung", diese beiden beliebten Schlagwörter der letzten Jahrzehnte, gebrauchen wir «heute im Sinne des Ueberleitens oder Hervorgehens eines Zustan des in oder aus einem andern; bei «Goethe wie bei Schiller finden sie sich noch überwiegend

im alten, wörtlichen «Sinne von „Herauswickeln" aus einem verworrenen Knäuel oder auch in dem Sinne ge braucht, den wir heute mit „entwirren" zu bezeich nen pflegen. Bei „entzücken" denken wir heute kaum noch daran, daß es mit „zucken" zusammen hängt und eigentlich ein „emporreißen" bedeutet; doch gebraucht Schiller dies Wort im Vorspruch zum „Wallenstein" noch in diesem alten Sinne: „Ein ebler «Meister stand auf diesem Platz, Euch in die heitern Höhen «seiner Kunst Durch seinen Schöpfergenius

, daß er den Mund besonders weit aufgemacht, sondern er bedeutungsvoll gesprochen habe. So findet sich auch das Wort „ungeheuer", das wir fast nur noch im Sinne „riefengroß", „unermeßlich" gebrauchen, bei den Dichtern noch in feinem älte ren und eigentlichen Sinn, nämlich statt „nnheim- «lich" verwendet, was nur durch den Gegensatz zu „geheuer" deutlich als seine ursprüngliche Bedeu tung erwiesen wird: „In der ungeheuren Weite — Reget keine Welle sich". So wird auch „Elend" bei ihnen noch im ursprünglichen

Sinne von Aus lande oder Fremde, „mit)" «im früheren Sinne von „freigebig", „gemein", das heute fast aus schließlich im «Sinn eines sittlichen Borwurfs üb lich ist, noch im ursprünglichen Sinn von „gemein sam" bei ihnen verwendet, allerdings auch mitun ter in einer Nebenbedeutung, die zu dem heute üblichen Sinn «ohne weiteres überleitet; ähnliche Wandlungen «der Wortsinne lassen sich in großer Zahl aufzeigen. In der Frage der Fremdwörter spiegelt sich im Sprachgebrauch unserer Dichter

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 13 di 16
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 16
, ledig, Müllergehilfe aus Eltendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der 88 152, 155 b und d, 156 a und Uebertretung im Sinne des 8 411 St.-G.; — 2. Anton Gasser, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne der 88 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des 8l40St.'G.; — 4 Josef Reich sie gl, 46 Jahre

alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver brechen der Notzucht und Schändung im Sinne der 88 127 und 128 und der Uebertretung im Sinne des 8 516 St.-G.; — 5. Sebastian S chwien- bacher, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe aus St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im Sinne des 8 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens

des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der 88 171, 173, 174 He und 176 I und der Uebertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der 88 323 und 320 e St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jahre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des 8 127 St.-G.; — 9. Josef Leim egger, 37 Jahre alt, Privat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der 88 197, 200 und 203, bezw. 171, 173, 174 Ilb St.-G. Rllhdiebttayl In Dorf Tirol wurde in der Nacht

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 14 di 20
Data: 18.03.1905
Descrizione fisica: 20
nur den Ge- entwilklung vor der Erlassung der tirolischen G-m-inde- memdemitglied-rn >m Sinne des 8 7 a zustehe, sür da- ordnung ^ zweite aber wendet st- ein, daß C, niemals Gemeinde- Die mit kaiserlicher Entschließung vom 14, August Mitglied ,m Sinne des § 7 b geworden und daß er 1819 genehmigte, mit Gubernia,-Zirkular vom 26 . Oft. £ä Um'S Ie(*tII [ 0 th^ er8e ' i kn m >8! 9, Provinzial-Gesetz-Sammlung I«8, kundgemachte Um diese Beschwerdeemwendungen auf ihre Richtig- Gemeinderegulierung in Tirol erklärt

von der Teilnahme an den Nutzungen Das provisorische Reichsgemeindegesetz vom 17. März des Gememdegutes ausgeschloffen sind. 1849, R.G.Bl. Nr. 170 (§ 8 a und § 9) und die 1887 unbestritten Gemeinde- jetzt geltende Gemeindeordnung von Tirol verringern zwar genösse. Er hat aber im Jahre 1890 von seinem un- den Kreis der zu den Gemeindemitgliedern (Gemeinde mündigen Sohne em Grundstück geerbt, welches dieser bürgern im Sinne des Reichsgesetzes vom Jahre 1849) letztere aus dem mütterlichen Vermögen und mittelbar

also unbedingt fest- fügt, daß auch diejenigen als Gemeindemitglieder gestellt werden, ob C, noch derzeitig jenes zu behandeln sind, welche das Eigentum unbeweglicher Grundstück besitzt, welches ihm im Sinne des § 7 b Güter von einem Gemeindemitgliede in auf- oder ab- allerdings die Gemeindemitgliedschaft nach der steigender Verwandtschaftslinie erworben. Die Gegen- Gemeindeordnung vom Jahre 1866 verschafft hat. ausführungen der Beschwerde, welche unter Hinweis auf Die Beschwerde glaubt wohl, daß (ganz

abgesehen die aus dem Hermatgesetze abgeleitete Zuständigkeit des von dieser eben berührten Frage des fortdauernden Be- unmündigen V C. in der Heimatgemeinde seines Vaters sitzes) die gütige Uebung in der Gemeinde dem An- (R.) und unter Hinweis auf § 2 des Heimatgesetzes, spräche des C. auch dann entgegengesetzt werden könnte, wornach ein Staatsbürger nur in einer Gemeind^ wenn er tatsächlich und noch gegenwärtig als Gemeinde- hermatberechtrgt sem kann, darzutun versuchen, daß weder Mitglied im Sinne

des § 7 d betrachtet werden müßte, dre Frau des C., Tochter des obgenannten R, noch ihr Sie beruft sich auf die Aussagen der am 11. Okt. Sohn V. C. Gemrmdemilglleder von S. im Sinne des 1902 bei der Gemeindevorstehung e nvernommenen Ge- § 7 b der Gememdeordnung geworden find, beruhen denkmänner, welche nach dem Wortlaute des vorgelegten auf emer vollständigen Verwechslung des Begriffes der Protokolles bestätigt haben, daß nicht bloß die aus- Heimatzuständigkelt und der G e m e i n d e m i t - wärtigen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 48
Data: 25.05.1938
Descrizione fisica: 48
Innsbruck auf, mir postwendend die Namen und die Zahl ihrer Jagdscheine und Jagdkartenbesitzer mitzuteilen. Bemerken möchte ich dazu, daß selbstverständlich Jagdgastkarten hiebei nicht mitzählen. Neu auszuschreibende Jagdpachtverträge sind im Sinne des NGBl. Nr. 67 von den verpachtenden Gemeinden usw. vorher mir zur Genehmigung vorzulegen und müssen die be treffenden Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes die nötigen Formulare und Unterlagen sich verschaffen. Bis zum 15. Juli 1938 ist ein Abschußplan

jeglichen Schalenwildes, des Auer- und Birkwildes an mich einzu senden. Der Abschuß des Rehwildes (Rehbock) ist Heuer aus nahmsweise ab 1. Juli 1938 gestattet. Es gilt jedoch ab 15. Juli für alles andere Schalenwild nur der vom Kreis jägermeister bewilligte Abschuß. Ich bitte jedoch, im Sinne der Neuordnung um sinngemäße Vorschläge für die einzelnen Reviere. Es werden für die einzelnen Jagdbezirke Hegering leiter, die — mit den örtlichen Verhältnissen vertraut — die Verbindung mit dem Kreisjägermeister

und dem Gaujäger meister zu pflegen haben und dadurch eine sinnmäßige Ueber- leitung im Sinne des deutschen Jagdgesetzes auch zu ver antworten haben, bestimmt. Ich mache darauf aufmerksam, daß vorläufig die Kreis- jägermeisterdienststelle nur am Mittwoch jeder Woche von 8 bis 10 Uhr Dienststunden hält, telephonische Anfragen sind >— infolge häufiger Abwesenheit — vollkommen unzweck mäßig. Es wird im Sinne der Neuordnung wahrscheinlich eine eigene Dienststelle errichtet. Dort wird der zuständige

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 17 di 18
Data: 15.09.1900
Descrizione fisica: 18
, Folgendes anher eröffnet: In Ausführung der Artikel IV bis IX des Gesetzes vom 25. Okt. 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 18. Juni 1900, Z. 33.406, anher mitgetheilt, daß für das Jahr 1900 der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer mit Ausnahme der fünf prozentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt und die im Sinne des § 11 des oben bezogenen

Gesetzes für die Ver anlagungsperiode 1900 1901 mit 35, 518, 832 X Erwerbsteuerhauptsumme für das Jahr 1900 auf 34,923.952 X ermäßigt ivurde Die k. k. Steuer ämter werden mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, die individuelle Auftheilung der für das Jahr 1900 festgesetzten Nachlässe an der staatlichen Grund-Haus- klaffen- und Hauszinssteuer im Sinne der Bestimmungen des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 15. Dezemb. 1897, Z. 61.261, V. Bl. Nr. 63, unverzüglich vorzunehmen. Kundmachung. Laut Kundmachung

der k. k. Statt halterei vom 5. d. M., Z. 33791, wird im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, G. G. B Nr. 81, und der zu derselben erlassenen Durchführungs verordnung vom 6. Mai 1899, R. G B. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Quali täten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate August 1900 1 X 14 h per Kilogramm betrug, und dieser Preis in Tirol

des Anweisungsverkehres der k. k Postsparkaffa auch für Militärtaxeinzahlungen zulässig ist, nach dem im Sinne der Ministerial-Ver- ordnung vom 26. November 1897, R. G. Bl. Nr. 272, alle Zahlungen mit Ausnahme der Zollzahlungen an alle k. k. Steuerämter s: Hauptsteuerämter:j in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, dann an die k. k. Finanzkassen in Wien auch im Wege des k. k Postsparkassenaintes geleistet werden können. In: Interesse der Förderung dieser Zahlungsart wird den Bemessungs

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 23.12.1930
Descrizione fisica: 10
. über die Anklage verhandelt worden, die der sta. Funktionär gegen Alois Aricochi wegen Uebertretung im Sinne der 88 488, 491, 495 StG. erhoben hatte. Neber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen stak das Gericht zu Recht erkannt: - A l o i s Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen, zuständig nach Hvt- ting. verheiratet, konfessionslos, Sohn des Peter und der Rosa, geb. Peternolli

, verantwortlicher Schriftleiter der „Bolks-Zeitung", Innsbruck,, .mohnhaft AmKwrstraße Nr. 27, megen Preßdelikte mehrmals vorbestraft, ist schuldig. - er habe am 24. und 25. November 1930 in Innsbruck als verantwortlicher Schriftleiter der • ebenda erscheinenden „Volks-Zeitung" bei der Aufnahme der Artikel „Soll Inns bruck zu einem Dorf herabgewürdi'gt werden" und „Der ÄrndeIhauptmann von Tirol hetzt gegen die Innsbrucker Polizei", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der W 488

und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In- Haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Prehgesetz'begangen und wird hiefür ge- rnäß derselben Gesetzesstelle und s 5 Pr.Ges., 1. Absatz, hin sichtlich der ersten Anschuldigung zu 600 8 (fechshuydßrk Schilling), im Üneinbringllchkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, hin sichtlich der zweiten Anschuldigung zu weiteren 700

in diesem Sinne gerecht fertigt. Wenn in dem gleichen Artikel dem Landeshaupt- ryauu vorgeworsen wird, er sei jo gesinnt, daß, wenn die > Polizei auf die Arbeiter losgehauen hätte, er wahrscheinlich daran gar nichts auszusetzen gehabt hätte, so muß dieser Vorwurf, in dem ihm eine Gesinnung vorgelvorfen wird, die geeignet ist, ihn in der Oesfentlichkeit . herabzusetzen, ebenfalls als vollkommen grundlos und unwahr gehalten werden und war daher auch in diesem Sinne ein Schuld spruch zu fällen

. Auch die in den folgenden Zeilen des Ar tikels aufscheinenden Vorwürfe erscheinen als eine Beleidi gung, teils im Sinne des 8 488. teils im Sinne des 8 491 und erweisen sich genau wie die vorhergehenden Anschuldi gungen als ganz grundlos und erdichtet und mußte auch hinsichtlich dieser weiteren Anschuldigungen mit einem Schuldspruch vorgegangen werden. Was den letzten Artikel vom 25. November 1930, Nr. 271, betrifft so beinhaltet die in diesem Artikel inkrimi nierte Stelle: „Das ist doch ein feiner Landeslhauptmann

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Tiroler Post
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Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 09.03.1907
Descrizione fisica: 12
, die auch im normaleuropäischen Sinne von NW. nach SO. arbeiten, im schädlichen Sinne ein, denn die aus Innerböhmen und aus Prag wir kenden tschechischen Kräfte wirken und drücken direkt auf Südböhmen, Niederöster reich un-d vor allem nach Wien selbst. Die Überschwemmung Wiens mit tschechischen Arbeitskräften und Gewerbsleuten ist die erste Wirkung jener Kraftrichtung. - Und es ist den Wienern der Kampf und Wider stand gegen diese tschechischen Kräfte darum so sehr erschwert, weil das deutsch völkische Bewusstsein

im genussfrohen Wienertum beinahe brachgetegt wurde. Wären die Wiener aus anderem, härterem Holz, so wäre der Kampf gegen das Tschechentum weit leichter, und solche völ kische, für uns sehr beklagenswerte Schwäche des Deutschtums in Wien (die anwesenden verehrten Wiener nehme ich natürlich von dieser Beschuldigung aus!) ist auch die Ur sache, 'daß Preßburg, vor den Toren Wiens gelegen, merkwürdigerweise von Wien aus nicht deutsch zu erhalten ist, sondern den von Ofen-Pest aus im abnormaleuropäischen Sinne

wirkenden, madjarischen Kultur und Volkskräften einfach und unwiderstehlich er liegen muß. Das entfernte Ofen-Pest wirkt also aut Preßburg weit stärker ein, als das ganz nahe liegende Wien mit seinen dorthin über dies noch im normaleuropäischen Sinne wirksamen Volkskräften. U nd wie steht es nun um die Alpen länder ? Schon in Steiermark sehen wir, daß die nördlichen und mittleren reindeutschen Teile einen erfolgreichen Druck in normaler Rich tung gegen das Slowenentum ausüben, da dieses im Süden gelegen

herabgemindert! Leicht ist der deutschvölkische Kampf in Nordtirol und Vorarlberg, wo primäre Kräfte aus Bayern kräftig einwirken im Sinne der europäischen Normalrichtung. Das Erstarken unseres Volkstums in Nordtirol ist unzweifelhaft. Ebenso gut steht es in Salz burg und in Oberösterreich, trotzdem hier die aus Prag wirksame tschechische Kraft im normaleuropäischen Sinne einigermaßen schädlich wirksam ist. In Tirol ist der Alpenwall nach Süden hin erschwerend und die aus Bozen, Meran, Brixen wirkenden

nationalen Kräfte Oberitaliens genügend, um jeden Einfluß der abnormal wirkenden innerösterreichischen Kräfte lahmzulegen. Die Kräfte aus Österreich wirkten auf Mailand in ungünstigem, abnormalen Sinne, von O. nach W., und Wien war viel zu weit entfernt! Die Kräfte des madjarischen Staates, welcher in Ofen-Pest ein Zentrum von hoher politischer und wirtschaftlicher Macht sich schult, sind natürlich auch nach Westen hin, jedoch in abnormaler europäischer Richtungs linie wirkend. So sehen

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Der Arbeiter
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Pagina 9 di 10
Data: 13.06.1934
Descrizione fisica: 10
Tirol. Katholisch» Front in Tirol Im Sinne der Bischofskonferenz hat Bischof Doktor Waitz seine Weisungen herausgegeben; sie gelten dem Ziele, eine große politische Front aller Katholiken in Tirol zu schaffen, die in den Wirkungskreis der Ka tholischen Aktion eingebaut ist. Diese katholische Front umfaßt nach den Weisungen des Bischofs folgende Aufgaben: Die Betätigung der Katholiken im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben soll, wie der Hl. Vater es aus spricht, im katholischen Sinne

erfolgen. Diese Betäti gung wird um so erfolgreicher fein, je mehr sie im ka tholischen Sinne organisiert ist. Es bedarf demnach auch zur Erfüllung dieser Aufgaben der katholischen Ge meinschaft, die planmäßig im katholischen Sinne Zeit aufgaben durchführt, daß hierin auch einheitlich geführt und zur Tätigkeit angespornt wird. Dieser organi sierten Tätigkeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben dienen im Rahmen der Katholischen Aktion: a) Die Landesvertretung der Katholi ken Tirols

der Katholischen Aktion werden gleichfalls vom Bischof ernannt. Für die Durchführung der Beschlüsse des Diözesanausschusses sowie für die Weiterleitung derselben an alle untergeordneten Stellen hat ebenfalls das Tiroler Katholiken-Sekretariat zu sorgen. Es erübrigt, noch einige Ausgaben besonders zu be zeichnen: I. Die rein religiösen Aufgaben für die Katholische Aktion im strengen Sinne. II. Kulturelle Ausgaben: 1. Pressewesen und Schule, Kunst und Wissenschaft. Bildungsmittel, wie Theater und Kino, Rundfunk

usw. 2. Förderung der öffentlichen Sittlichkeit. 3. Förderung der großen Aufgaben im Sinne des Konkordates und der neuen Verfassung, wie christliche Ehe. 4. Karitative Aufgaben. 5. Das soziale Gebiet. 6. Das staatspolitische Gebiet. Aus dieser Darlegung ergibt sich die Größe der gan zen Aufgabe, wie sie der Hl. Vater verstanden wissen will. Man hat mit Recht gesagt, daß der Unglaube der Neuzeit in Jahrzehnten sich immer mehr ausgebreitet hat. Es bedürfe der Arbeit von Jahrzehnten, um dieses größte

eine Wechselrede an, wobei an den Redner die verschieden sten Anfragen von Aktiven wie Pensionisten gestellt wur den, die er deutlich und befriedigend beantwortete. Alle Versammlungen schlossen mit dem wärmsten Danke und der Bitte. Costisella möge uns Osttiroler nicht vergessen und gelegentlich wieder einmal besuchen. 8eratt«i. Katholische Volksgemeinschaft Rach den jüngsten Weisungen des Hochwürdigsten Bischofs Dr. Waitz wird nun im Sinne der „Katholi schen Aktion" Pius XI. für Vorarlberg eine „Katholische

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 04.11.1934
Descrizione fisica: 8
gelöst. Er gehörte politisch den Großdeutschen an und stand eine Zeit lang der NSDAP, nahe. Gegenwärtig ist er bemüht, ein positives Mitwirken der Kärntner Nationalen im Sinne eines freien und unabhängigen Oesterreich ehr lich zu unterstützen. MM des Prüllbmlm der Saar« regterung gefordert Berlin, 3. November. Die berliner „Börsenzeitung" fordert in einem Arti kel „Das Maß voll" den Rücktritt des Präsidenten der Saarkommission K n o x. Ein Entweder - Ster Saarbrücken, 3. Nov. Der Landesleiter

vorgelegt. K. §. 8. B. und die Mgendbetvegung Bezüglich der Jugendbewegung erhob der Katholische Tiroler Lehrerverein folgende Forde rungen: „1. Der K. T. L. V. hält die Einheitsjugend organisation für nicht durchführbar. 2. Er hält die Schaffung der Schuljugendorga nisation an den öffentlichen Schulen im Sinne der „Kameradschaften" gegenwärtig für nicht durchführbar. 3. Er fordert für die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen einerseits und zwischen Schule und Jugendorganisationen anderseits

die Schaffung der Funktion des Schulvertrauensmannes an jeder Schule und die Errichtung eines Jugend- b ei rat es in einer Gemeinde, wo mehrere Jugend- verbände bestehen. 4. Er fordert die Mitglieder auf, im katholi schen Sinne in den Jugendorganisationen nach Möglichkeit mitzuarbeiten. 5. Er verlangt, daß in den weiblichen Jugend vereinen der Eigenart der Mädchen Rechnung ge tragen wird. 6. Er legt den zuständigen Stellen die Frage zur Er wägung vor, ob nicht in den Orten, wo nur ein Teil der Jugend

von den christlich-vaterländischen Jugend- verbänden erfaßt wird, ein I u g e n d b u n d „Rot- weiß-rot" im Sinne der Kameradschaften zu schaf fen wäre. Der zweite Lehrgang, der am Freitag nachmit tags abgehalten wurde, beschäftigte sich mit dem Ka pitel „Hauptschule". Bezirksschulinspektor Schul rat Heinrich K o tz sprach hiezu über „Die Hauptschule nach dem Gesetz vom Jahre 1934", Schulrat Schw. Ma rianne V e t t o r i über „Der oorläusige Lehrplan für die erste Klasse — die sprächgeschichtlichen Fächer

erkennen der Hauptschule große Bedeutung im Sinne der von Quaüragesimo Anno geforderten Entproletarisierung zu. 3. Im Sinne wahrer Bildung mögen alle Bestrebun gen unterstützt werden, die an Hand geltender Lehr pläne ein einheitliches und geschlossenes Weltbild ermöglichen." Dir Kaupwrrfammruns die am Samstag stattfand, wurde mit einer Ge dächtnismesse für Bundeskanzler Dr. D o l l- fuß, die Prälat Prof. Anton Müller (Bruder W i l l r a m) am Hochaltar der St.-Jakobs-Pfarrkirche las, eingeleitet

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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 4
Data: 13.03.1915
Descrizione fisica: 4
auf dem Felde sozialen Handelns gestorben ist, hat die Diözese Lrnz und der Episkopat Oesterreichs einen schweren, schmerzlichen Verlust erlitten. Betrauert vom christlichen Volke, das den Werl des so rasch, im besten Sinne des Wortes populär gewordenen Seelenhirten voll erkannt hatte, ist mit ihm ein würdiger Ver walter des Erbes Rudigiers, ein wahrhaft so zialer und allen modernen Bedürfnissen in mu sterhafter Weise Rechnung tragender Volksbischof heimgegangen. Seit dem Tage, als der Verewigte im Mai 1909

seiner Hirtentätigkeit betrifft, ging seine Sorge speziell in seiner Domkathedrale dahin, daß alle kirchlichen Funktionen und Feiern im strengsten Sinne ritusgemäß und den historischen Traditionen entsprechend würdevoll vor sich gin gen. In all diesen Belangen hat der Verewigte für die Zukunft Bahnen gewiesen, die jedem Nachfolger ein weiteres Vorwärisfchreiten leicht machen. Am nächsten seinem Herzen als Diözesan- bischof stand natürlicherweise die Sorge um die Ausbildung seiner Priester. Auf diesem Gebiete

wird viel gerühmt sein erfolgreiches Streben um die Hebung der theologischen Studien in seinem bischöflichen Seminar, dem er früher schon durch volle 5 Jahre als Regens Vorstand. Von den Priestern aber dehnte sich seine Sorge im wahr- Hall in Tirol, 13. März 1915. ften Sinne des Wortes und buchstäblich auf daö gesamte christliche Volk seiner Diözese aus. Da von zeigen mehr als 40 Visitationen, auf denen er Berg und Tal des ihm anve^ trauten Gebietes mit offenen Augen und offenem Herzen heimsuchte

der dor tigen Erziehungsanstalt und schließlich Pastoral- profeffor und Regens im bischöflichen Seminar wurde, von wo ihn die Berufung auf den Bi- schofsitz traf, ist seine schöne, männliche und wür devolle Erscheinung allen, die ihn einmal sahen, für immer im Gedächtnis geblieben. Ein vor nehmes Benehmen, gepaart mit edler Leutselig keit war das Hauptcharakteristische, was an ihm in Erscheinung trat. Alles in allem ist mit Bi schof Dr. Hittmair ein Priester und Volksbischof im edelsten Sinne

sich dieser griechische Sachwalter des Dreiver bandes gezwungen, der Kammer mitzuteilen, daß der König die Politik des Kabinettes nicht bil lige und dieses daher seine Entlaffung verlangen müsse. Eine deutlichere Quittung dafür, daß also bis zur Stunde der Dreiverband in Grie chenland das Ziel seiner Bemühungen nicht er reicht habe, könnte kaum verlangt werden. Wer immer nnn die Bildung eines neuen Kabinetts übernimmt, steht nun einem völlig neuen Kurs im Sinne nüchterner Realpolitik entgegen

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 10 di 10
Data: 04.12.1920
Descrizione fisica: 10
beabsichtigt den Bau eines Wasserkraftwerkes am Dorferbachl in Prä- graten zur Erzeugung elektrischer Energie für Beleuchtungs- und Kraftanlagen und hat im Sinne des W.-R.-G. bezw. der G.-O. eine dies bezügliche Eingabe um die Verleihung eines Wasserbenützungsrechtes am Dorferbachl bzw. um die Bewilligung zur Anlage der erforderlichen Wafferwerke und Betriebsanlagen eingerercht. Die Anlage sieht die Wafferfassung mittels eines Holzbaues auf G.-P. Nr. 1049 des Josef Berger vor, von wo die Rohrleitung

Steinkanal, teil weise mittelst Holzkeudelruust und zwar durch die G.-P. Nr. 1071, 1070 des Anton Steiner, durch die G.-P. 1095, 1094 des Urban Kra tzer, ferner durch die G.-P. Nr. 1116 der Frak tion St. Andrst. Ueber diese Eingabe wird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 des W. N.-G. bezw. im Sinne des § 29 Ls der G. O. auf Donnerstag den 9. Dezember d. I. anberaumt, bei welcher, wenn nicht schon früher schriftlich, die allfälligen Einwendungen bei Vermeidung

für Beleuchtungs- und Kraft anlagen und hat im Sinne des W.-R.-G. bezw. der G.-O. eine diesbezügliche Eingabe um die Ver leihung eines Wasserbenntzungs-Rechtes am Mühl bachl bezw. um die Bewilligung zur Anlage der erforderlichen Wasserwerke und Betriebsaulagen eingereicht. Mit der projektierten Anlage wird die Aus nützung einer Gcfällsstufe am Mühlbachl, eines linken Seitenbüchlein der Jsel bei Prägraten be absichtigt. Die Gefällsstufe erstreckt sich von der nächst dem Weg gelegenen untersten Mühle ca. 150

(Gasser); 648 Rosina Gröfler (Unter winkl) ; 651 Alois Berger (Außerwinkl). Ueber diese Eingabe wird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 des Wasserrechtsgesetzes bezw. des 8 29 ff der Gewerbeordnung auf Donners tag den 9. Dezember d. I. auberaumt, bei welcher, wenn nicht schon früher schriftlich, die allfälligen Einwendungen bei Vermeidung der Fol gen des § 82 des W.-R.-G., vorzubringen sind. Insbesondere wird hervorgehoben, daß bei Unter lassung

, am 23. November 1920. Der Amtsleiter : Dr. Kneutzl. Nr. II-1970/2. Kundmachung. Johann Hofmann, Bauer am Köckberg in Arnbach, beabsichtigt ca. 500 fm. Gruudholz über den Tödlerbach zur Ablieferung zu bringen und hat um die diesbezügliche Bewilligung bei der gefertigten Bezirkshanptmannschaft angesncht. Diese findet im Sinne des § 24 und 25 des F.-G. die kommissionelle Begehung und Verhand lung für den 7. Dezember 1920 anzuberaumeu. Die Kommission tritt am genannten Tage nach Ankunft des Frühzuges von Lienz

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Tiroler Wastl
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Pagina 4 di 12
Data: 19.07.1919
Descrizione fisica: 12
ohne die Nachricht von tausend toten Feinden nicht mun dete, die aber nur nicht selber töten gingen, weil dabei ihre leidende Gesundheit in Gefahr gekommen wäre, weil sie wohl selber gern getötet hätten, aber selber sich nicht töten lassen wollten. — Das ist nun wieder Militaris mus am falschen Ort und das eine wie das andere ist gegen den guten Geschmack. Modern aber nicht im Sinne der Weltanschauung, sondern nur im Sinne der Finanztechnik, ist ferner der Vergleich der Kriegsauszeichnungen mit — einem Wechsel

. Nur das eine verstehen wir, daß sie neben ihrer Männlichkeit zumeist Naturen mit einem innern Gleichgewicht und einer seelschen Reise sin-, sein müssen, von denen man nur wünschen kann, -atz sie uns andern auch äußerlich kenntlich sein mögen, denn Män ner der Schaustellung sind sie gewiß nicht in dem Maße,- daß nicht die Gefahr bestünde, -aß sie — zum Schaden der Allgemeinheit — nicht zu der ihnen von Rechts wegen und im Sinne der Natur und Zuchtwahl den Starken ge bührenden Platz gelangen. Das ist moderne Weltan

nicht vorbedachte Ten denz, den im Kriege und durch den Krieg offenbar ge wordenen und zuverlässig wie sonst durch nichts erprobten biologischen Wert einzelner Indi viduen zurückzuörängen, in die Unbekanntheit und Ver- borgenheit zurückzustotzen, in der er vor dem Kriege war, Dagegen protestieren wir im Sinne der modernen Welt anschauung und der modernen Ethik. Zuviel kostbares organisches Erbgut, zu viel gesunde Menschenleben hat der Krieg in seiner negativen Auslese zerstört, als daß wir mit dem wenigen

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Tiroler Wastl
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Pagina 6 di 12
Data: 05.05.1912
Descrizione fisica: 12
nur durch richtige Volksaufklärung im Sinne des mo dernen Völkergeistes. Es muß mit allen Halbheiten gänzlich gebrochen und dem Volke das Bild der Wirklichkeit endlich einmal entschleiert werden. Dazu wird es auch einst kommen und da mögen sich die reaktionären Gewalten noch so sehr dagegen stemmen. Die Tage'ihrer Herrschaft sind gezählt, denn die Morgenröte der Völkerfreiheit hat sich am fernen Horizonte bereits angekündigt. Durch eine freie Gei stesbildung und entsprechende Gemütsveredelung

, auch dieses Kampfmittel durch eine Art Fin- gierung zu entkräften, allein dadurch haben sie sich selbst karrikiert. Der Parlamentarismus befindet sich in Oesterreich gegenwärtig in den Krallen der Reak tion und das ist der Regierung gerade recht. Hieraus ergibt sich die Stellung der Deutschen von selbst. Was sie in diesem Falle zu tun haben, müssen sie wissen, wenn sie nicht als politische Analphabeten gelten sollen. Der Reaktion, die es an Radikalis mus in ihrem Sinne nicht fehlen läßt, wird der freiheitliche

. Das wird aber erst im vollsten Sinne des Wortes möglich sein, bis die Völ ker politisch reif sein werden. Diesen Zustand her beizuführen, muß heute das Streben jedes frei heitsliebenden Deutschen sein. Nur, wer diesen Ge danken begreift und in seinem Sinne wirkt, versteht heute sein Jahrhundert. Große Gedanken und ein charakterstarkes aufge klärtes Volk sind die Schöpfer einer großen Zeit!." Tirol für Deuschböhmen. Der „Alldeutsche Wählerverein für Tirol" hat in seiner am 25. April l. 2. im „Arlberger Hof

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 12 di 12
Data: 17.05.1929
Descrizione fisica: 12
. 652 Der Bezirkshauptmann: Kundratitz. Zl. 598|6. ©enmndewabUn in 8t. Jakob i. D. Kundmachung. Der BersassungÄgerichtshof hat mit Erkennt nis vom 22. März l. 2. der Anfechtung der Gemeindewahl in St. Jakob i. D. durch die Partei der Bauern u. Gewerbetreibenden statt- geAben und diese Wahl, beginnend mit der Veröffentlichung der Parteilisten aufgehoben. Zn den Entscheidungsgründen wurde aus geführt, daß die Gemeindewahlbehörde einen Wahlvorschlag, der durch ihr Eingreifen im Sinne des § 20, Abs

Hufbeschlagskurs gehört zu ha ben, ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Aus übung des Hufschmiedegewerbes erlangen wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne des tz 4 der Min. Vdg. vom 27. August 1873, Nr. 140, in der ersten Hälfte des Monates Juli 1929 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzeit den zur Prüfung zugelafsenen Hufschmieden bekannt ge geben werden. Die-Anmeldung zu dieser Prüfung hat schriftlich bis längstens 15. Juni 1929 beim Amte der Tiroler Landesregierung

in Innsbruck zu erfolgen. Bei der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnunggemäß erlernte Hufschmiedege werbe (Lehrbrief,) sowie der Nachweis über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied gehilfe beizulegen. Im Sinne des § 14 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, haben Lehr- zeügnis (Lehrbrief) und Arbeitszeugnisse von der zuständigen Innung der Hufschmiede bestätigt zu sein. Bezirkshauptmannschast Lienz, am Mai 14. 1929. 653 Der Bezirkshauptmann: Kundratitz. Gesch. Zl. Jv. 333

Nörsach im Verstei gerungswege zu vergeben. Ausrufspreis per Festmeter 23 Schilling, Schleifholz per Meter 10 Schilling. Nähere Bedingun gen liegen beim Häßler in Nikols dorf auf. Die Versteigerung findet am 26. Mai 1929 um 2 Uhr nach mittags im Gasthof Häßler in Nikolsdorf statt. m Für die Fraktion: Etzelsberger. Herausgeber, Eigentümer und Verleger- Osttiroler Preßvereinigung; Drucker: I G. Mahl (Hans Mahl); Schriftleiter: Andrae Piller; verantwortlich im Sinne des Preßgefetzes- Sekretär Jakob

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 16 di 20
Data: 18.07.1903
Descrizione fisica: 20
übertragbare Theilbe- träge an den gesellschaftlichen Unternehmungsfonds aufgebracht und die Haftung der Theilnehmer beschränkt sich eben auf die Theilbeträge; damit sind aber eben die essentiellen Charakteristika eines Aktienvereines für die Brennerbad-Gesellschaft nachgewiesen, welche sohin auch im Sinne des zitirten kaiserlichen Patentes nicht anders als nur mit staatlicher Genehmigung rechtlichen Bestand haben kann; und da nun we'ters im Sinne des § 4 ul 3 des Patentes das Ministerium des Innern

als Aktienverein oder speziell als Aktiengesellschaft im Sinne des Handels-Gesetzbuches darstellt. Das Ministerium hat nun von der Annahme ausgehend, daß es sich um ein Handelsgeschäft handle, die Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Erlasse darauf aufmerksam machen lassen, daß es ihr obliege, unter Vorlage von entsprechenden Bestimmungen des Handels-Gesetzbuches ausgearbeiteten Statuten um die Ertheilung der stagtlichen Genehmigung einzuschreiten. Das Ministerium ist wohl zweifellos zu dieser An nahme

durch die Erwägung gelangt, daß es sich nicht blos um den Betrieb eines Bades im gewöhnlichen Sinne, sondern um den Betrieb eines großen Hotels handle, welcher ohne gewerbemäßige Abschließung von Handelsgeschäften im Sinne des Artikels 271, Absatz 1, des Handelsgesetzbuches nicht erfolgen kann. Allein, wie schon oben angedeutet, hat dieser Theil des Erlasses nicht den Charakter einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung, da er sich nicht als eine unbedingt zu befolgende Weisung, sondern nur als eine im Interesse

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 25.03.1898
Descrizione fisica: 18
ersetzen; doch ist ein Zeugniß bloß aus dem Grunde, weil es die letztbezeichnete Kor rektur nicht enthält, nicht zu beanständen. Unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden Personen ist das Armenrecht nur zu bewilligen, wenn sowohl sie selbst als auch jene Angehörigen derselben, denen ihre Obsorge oder ihr Unterhalt nach dem Gesetze ob liegt, den Armen im Sinne des § 63 der Zivilprozeß ordnung beizuzählen sind. Soferne der richterliche Beamte des Vormundschafts oder Kuratelgerichtes

, welchem als Referenten die Führ ung der Vormundschafts- oder Kuratelsangelegenheit des betreffenden Pflegebefohlenen obliegt, auf Grund seiner Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse zu bestätigen in der Lage ist, daß die Vermögensverhältnisse der für die Gebührenbefreiung in Betracht kommenden Personen ärmliche im Sinne des § 63 der Zivilprozeßordnung sind, kann das zur Erlangung des Armenrechtes noth- wendige Zeugniß von der Pflegschaftsbehörde auch ohne Beibringung eines ausgefüllten Fragebogens

der allgemeinen Bestimmungen der Verordnung Nr. 3000 Präs, vom ö. Jänner 1896, L.-G.-Bl. Nr. 9 — die bereits bekannten und theilweise eingelebten Erleichterungen, wie sie zuletzt durch die Ver ordnung Nr.» 2 Präs, vom 3. Jänner l. I. festgesetzt wurden, auch für das Jahr 1898 in Kraft zu bleiben haben. In diesem Sinne werden nachstehend die oben an gedeuteten besonderen Bestimmungen erneuert verlautbart, dabei aber auch an die k k. Schießstands-Vorstehungen sowie an die einzelnen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 5 di 8
Data: 31.12.1910
Descrizione fisica: 8
die Anmeldung des Tischlergewerbes mangels des vor geschriebenen formellen Befähigungsnachweises nicht zur Kenntnis, während das Hand elsministerium mit der heute angefochtenen Entscheidung dem Gesuche willfahrte und dies damit begründete, daß der Bewerber laut der vorgewiesenen Zeugnisse den Vorbereitungskurs und den ersten bis dritten Jahres kurs der Fachschule für Holzindustrie in Bozen mit Er folg absolviert hat, somit im Sinne des 8 14, Abs. 4 und 5, des zur Zeit der erstatteten Gewerbeanmeldung

für ein handwerksmäßiges Gewerbe eingeräumt, falls die Ge nosienschaft gemäß den Vorschriften der §§ 14, f und 23 a rechtzeitig ein Gutachten erstattet hat und die Entscheidung der Gewerbebehörde nicht im Sinne dieses Gutachtens erfolgt ist (§ 116, a, Ges. vom 5. Febr. 1907). Nun hat allerdings die Bezirkshauptmannschaft im vorliegenden Falle mit Erlaß vom 10. Aug. 1907, Z. 7588, über mündliches Ansuchen der Genosienschaft ihr die Einsichtnahme in die von der Handels- und Gewerbekammer in Bozen erstattete gutächtliche

Aeuße- rung gestattet, also den Vorgang eingehalten, der ihr im Sinne des bald darauf in Wirksamkeit getretenen Gesetzes zur Pflicht gemacht wurde (§ 14, f). Der VGH. konnte aber aus einem solchen Entgegen kommen der Gewerbebehörde noch nicht das Recht auf Einbringung des Rekurses gegen die Entscheidung der Gewerbebehörde ableiten; denn die Ministerialentscheidung vom 1. Oktober 1908, Z. 21.253, womit die erstattete Gewerbeanmeldung unter der Voraussetzung des Zu treffens der sonstigen

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