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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 14 di 20
Data: 18.03.1905
Descrizione fisica: 20
nur den Ge- entwilklung vor der Erlassung der tirolischen G-m-inde- memdemitglied-rn >m Sinne des 8 7 a zustehe, sür da- ordnung ^ zweite aber wendet st- ein, daß C, niemals Gemeinde- Die mit kaiserlicher Entschließung vom 14, August Mitglied ,m Sinne des § 7 b geworden und daß er 1819 genehmigte, mit Gubernia,-Zirkular vom 26 . Oft. £ä Um'S Ie(*tII [ 0 th^ er8e ' i kn m >8! 9, Provinzial-Gesetz-Sammlung I«8, kundgemachte Um diese Beschwerdeemwendungen auf ihre Richtig- Gemeinderegulierung in Tirol erklärt

von der Teilnahme an den Nutzungen Das provisorische Reichsgemeindegesetz vom 17. März des Gememdegutes ausgeschloffen sind. 1849, R.G.Bl. Nr. 170 (§ 8 a und § 9) und die 1887 unbestritten Gemeinde- jetzt geltende Gemeindeordnung von Tirol verringern zwar genösse. Er hat aber im Jahre 1890 von seinem un- den Kreis der zu den Gemeindemitgliedern (Gemeinde mündigen Sohne em Grundstück geerbt, welches dieser bürgern im Sinne des Reichsgesetzes vom Jahre 1849) letztere aus dem mütterlichen Vermögen und mittelbar

also unbedingt fest- fügt, daß auch diejenigen als Gemeindemitglieder gestellt werden, ob C, noch derzeitig jenes zu behandeln sind, welche das Eigentum unbeweglicher Grundstück besitzt, welches ihm im Sinne des § 7 b Güter von einem Gemeindemitgliede in auf- oder ab- allerdings die Gemeindemitgliedschaft nach der steigender Verwandtschaftslinie erworben. Die Gegen- Gemeindeordnung vom Jahre 1866 verschafft hat. ausführungen der Beschwerde, welche unter Hinweis auf Die Beschwerde glaubt wohl, daß (ganz

abgesehen die aus dem Hermatgesetze abgeleitete Zuständigkeit des von dieser eben berührten Frage des fortdauernden Be- unmündigen V C. in der Heimatgemeinde seines Vaters sitzes) die gütige Uebung in der Gemeinde dem An- (R.) und unter Hinweis auf § 2 des Heimatgesetzes, spräche des C. auch dann entgegengesetzt werden könnte, wornach ein Staatsbürger nur in einer Gemeind^ wenn er tatsächlich und noch gegenwärtig als Gemeinde- hermatberechtrgt sem kann, darzutun versuchen, daß weder Mitglied im Sinne

des § 7 d betrachtet werden müßte, dre Frau des C., Tochter des obgenannten R, noch ihr Sie beruft sich auf die Aussagen der am 11. Okt. Sohn V. C. Gemrmdemilglleder von S. im Sinne des 1902 bei der Gemeindevorstehung e nvernommenen Ge- § 7 b der Gememdeordnung geworden find, beruhen denkmänner, welche nach dem Wortlaute des vorgelegten auf emer vollständigen Verwechslung des Begriffes der Protokolles bestätigt haben, daß nicht bloß die aus- Heimatzuständigkelt und der G e m e i n d e m i t - wärtigen

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 09.03.1907
Descrizione fisica: 12
, die auch im normaleuropäischen Sinne von NW. nach SO. arbeiten, im schädlichen Sinne ein, denn die aus Innerböhmen und aus Prag wir kenden tschechischen Kräfte wirken und drücken direkt auf Südböhmen, Niederöster reich un-d vor allem nach Wien selbst. Die Überschwemmung Wiens mit tschechischen Arbeitskräften und Gewerbsleuten ist die erste Wirkung jener Kraftrichtung. - Und es ist den Wienern der Kampf und Wider stand gegen diese tschechischen Kräfte darum so sehr erschwert, weil das deutsch völkische Bewusstsein

im genussfrohen Wienertum beinahe brachgetegt wurde. Wären die Wiener aus anderem, härterem Holz, so wäre der Kampf gegen das Tschechentum weit leichter, und solche völ kische, für uns sehr beklagenswerte Schwäche des Deutschtums in Wien (die anwesenden verehrten Wiener nehme ich natürlich von dieser Beschuldigung aus!) ist auch die Ur sache, 'daß Preßburg, vor den Toren Wiens gelegen, merkwürdigerweise von Wien aus nicht deutsch zu erhalten ist, sondern den von Ofen-Pest aus im abnormaleuropäischen Sinne

wirkenden, madjarischen Kultur und Volkskräften einfach und unwiderstehlich er liegen muß. Das entfernte Ofen-Pest wirkt also aut Preßburg weit stärker ein, als das ganz nahe liegende Wien mit seinen dorthin über dies noch im normaleuropäischen Sinne wirksamen Volkskräften. U nd wie steht es nun um die Alpen länder ? Schon in Steiermark sehen wir, daß die nördlichen und mittleren reindeutschen Teile einen erfolgreichen Druck in normaler Rich tung gegen das Slowenentum ausüben, da dieses im Süden gelegen

herabgemindert! Leicht ist der deutschvölkische Kampf in Nordtirol und Vorarlberg, wo primäre Kräfte aus Bayern kräftig einwirken im Sinne der europäischen Normalrichtung. Das Erstarken unseres Volkstums in Nordtirol ist unzweifelhaft. Ebenso gut steht es in Salz burg und in Oberösterreich, trotzdem hier die aus Prag wirksame tschechische Kraft im normaleuropäischen Sinne einigermaßen schädlich wirksam ist. In Tirol ist der Alpenwall nach Süden hin erschwerend und die aus Bozen, Meran, Brixen wirkenden

nationalen Kräfte Oberitaliens genügend, um jeden Einfluß der abnormal wirkenden innerösterreichischen Kräfte lahmzulegen. Die Kräfte aus Österreich wirkten auf Mailand in ungünstigem, abnormalen Sinne, von O. nach W., und Wien war viel zu weit entfernt! Die Kräfte des madjarischen Staates, welcher in Ofen-Pest ein Zentrum von hoher politischer und wirtschaftlicher Macht sich schult, sind natürlich auch nach Westen hin, jedoch in abnormaler europäischer Richtungs linie wirkend. So sehen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 4 di 8
Data: 25.04.1908
Descrizione fisica: 8
gebenden Zeit mit der Absicht, den Aufenthalt außer halb dieses Gebietes zu nehmen, nicht verlasien hat. Da im vorliegenden Falle A. B. um Anerkennung des Heimatrechtes in der gegenwärtigen Gemeinde P., da her für ein Gebiet ansucht, welches nicht nur die frühere Gemeinde P., sondern auch die mit P. vereinigte Ge meinde L. umfaßt, muß im Sinne des § 2, H.-G., und in Gemäßheit der obigen Ausführungen als ge nügend angesehen werden, wenn erwiesen ist, daß er in der kritischen zehnjährigen Frist

, daß sich I. K. den be stehenden Vorschriften gemäß bei seinem Abgänge von M. abmeldete, da aus der Erfüllung der polizeilichen Meldepflicht für sich allein noch nicht auf ein Aufgeben des Aufent haltes in M. im Sinne der bezogenen Heimatgesetznovelle geschlossen werden kann. Hausziirssteirer: Unter „Bude" kann nur ein aus leichtem Materiale hcrgestelltes und ohne Verletzung der Substanz über tragbares Gebäude verstanden werden, daher die sogenannten Plant-Buden (Verkaufshütten) in Meran, die auf gemauertem Grunde stehen

des Bestandverhältnisies usw. ange nommen werden müsse, daß sich das Objekt keineswegs als Hütte im Sinne des § 23 der Instruktion zu Er hebung der Hauszinserträgnisie (HKzD. vom 26. Juni 1820, PSG., Bd. 47) sondern als ein förmliches Ge bäude darstelle. Mit seinem den beiden Parteien bekannt ge gebenen Erkenntnisse vom 9. Dezember 1906, Z. 13.308, das auch eine genaue Darstellung des Sach verhaltes enthält, behob der VGH. über Anrufung der Parteien diese Entscheidungen wegen mangelhaften Ver fahrens

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 15 di 20
Data: 18.03.1905
Descrizione fisica: 20
mehr zum Ersätze der 20 K kommen, obwohl nach unserer Meinung die Rechtswirksamkeit der Aufnahme in den Heimatsverband einer Gemeinde im Sinne der Heimatsgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, N.-G.-Vl. Nr. 222, mit dem Tage des Ansuchens der Partei um Aufnahine in den Heimatsverband der Ge meinde P begonnen hat. Mkurrwkhr'-Iritung. Die Schulung bcv Steiger und Sj>ritzeirin<rnirschaft. Daß eine stramme Schulung der Mannschaft die sicherste Gewähr für die nötige Schlagfertigkeit einer Feuerwehr bietet

der Nutzungsberechtigten bis zum heutigen Tage wohl schon sehr zusammengeschmolzen sein und im Verlaufe der Zeit ganz auSster^en. Es ist wohl nicht wahrscheinlich, daß die Gedenk männer dies sagen wollten, um aber darüber Gewißheit zu erlangen und um im Falle, als diese Auslegung tatsächlich nicht zutreffen sollte, die bis zum Jahre 1866 geübte Gepflogenheit beim Uebergange von Grund und Boden aus dem Besitze eines im Sinne des § 7, lit. b, der Gemeindeordnung verwandten Nachfolgers kennen zu lernen, stellt

bis auf 18.08 m eingeschränkt wurde und weil die Straßen- breite im Sinne deS zwischen I. und W. abgeschlossenen GrenzregulierungSvertrages für die Gemeinde W. maß- gebend sein mußte, letztere daher gar nicht in der Lage war, die Herstellung der geplanten Einfriedung, welche dieser Straßenbreite nicht entsprach, zu bewilligen. Als zweiter Abweisungsgrund wird geltend gemacht, daß sich der Vorbesitzer des Gesuchstellers anläßlich der Er bauung seines jetzt dem A. Z. gehörigen Wohnhauses einem Bauverbote

, ob die beabsichtigte Herstellung der Einfriedungsmauer mit aufgesetztem Eisengitter eine Bauführung ist, für welche die Bestimmung der Baulinie erforderlich ist oder nicht. Nach § 5, tirol. Bau-O., vom 15. Oktober 1900, L. G. B. Nr. 1 6X 1901, hat die Bestimmung der Baulinie Platz zu greifen, so oft ein Neubau, Zubau oder Umbau an Wegen oder Plätzen des öffentlichen Verkehres geführt wird. Die Herstellung der geplanten Einfriedungs mauer ist nun nach Anschauung des V. G. Hofes allerdings ein Neubau im Sinne

§ 44 einzelne Bestim mungen enthält, die tatsächlich lediglich von Häusern, Gebäuden verstanden werden können. Nichtsdestoweniger war der V. G. Hof der Meinung, daß für den Gel tungsbereich der tirolischen Bauordnung, welche — ab weichend von anderen Bauordnungen — die Einfrie dungen von Bauten im engeren Sinne nicht unter scheidet, unter dem Worte „Neubau" nach seiner all gemeinen gewöhnlichen Bedeutung jede Bauführung mit Fundamentierung verstanden werden muß, die so ge artet ist, daß sie technische

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Gardasee-Post
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Pagina 1 di 12
Data: 08.10.1910
Descrizione fisica: 12
und Hohn dafür. In diesem Blatte führte ich aus, daß man bei unserem Fremdenverkehrsministerium viel, ja sogar unendlich viel lernen könne, aber nur im negativen Sinne, — nämlich wie man es nicht machen müsse. Wenn man von allen den Einrichtungen und Vorkeh rungen, von allen den vielen mit großem Applomb verkündeten Taten und Unter nehmungen unseres Ministeriums das ge rade Gegenteil durchführe, dann könnte unter Umständen für den Fremdenverkehr etwas Großes geleistet

keinen Fremdenverkehrspavii- lon, unterstützte den tschechischen Touristen klub nicht mit 13,500 K, baute keine Riva in Parenzo, — sondern es ging anders vor. Anders u. z. rationeller, — denn seine erste große Tat war die Errichtnng eines Fremden verkehrsbeirates. Dieser Fremdenverkehrsbeirat erhielt ein prachtvolles Statut, — ein Statut, welches alles enthält, was für den Fremdenverkehr nötig und nützlich ist und zeigt eine Zu sammensetzung, welche dem praktischen Sinne der Franzosen alle Ehre macht. Da noch nirgends

, das Fundament ist, auf welchem das künftige Gebäude groß und mächtig erstehen dürfte. Die Franzosen haben es zu Wege ge bracht, was uns trotz aller Anstrengung nicht gelingen will. Ein solcher Fremden verkehrsbeirat wäre ja auch bei uns ein höchst wichtiges Moment. Aber si duo faciunt idem, non est idem. Man hatte ja seiner Zeit, vor dem Auftreten der Exzellenz Dr. Geßmann im Sinne, in Oesterreich etwas ähnliches zu errichten, um aber den Unter schied zu sehen, wie in Frankreich die Sache geschieht

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 19 di 20
Data: 23.07.1904
Descrizione fisica: 20
der freiw. Feuerwehren zu schützen und 2. dem Wortlaute und dem Sinne des Gesetzes über die Beittagsleistung zu Feuerlöschzwecken, die Assekuranz-Gesellschaften betreffend, Geltung zu verschaffen. Welchen Schaden das gutgemeinte Gesetz vom 24. Dezember 1884, ich sage gutgemeinte Gesetz, durch die Entstellung und Verdrehung, sagen wir es offen, gesetz widrige Anwendung von Seite der Assekuranzgesell- schaften durch den Zuschlag und die Einhebung den 2% Feuerwehrbeitrag den freiw. Feuerwehren verursacht

, daß mangels einer aus-! drücklichen näheren Begriffsbestimmung des Wortes Kulturgrund derjenige Grund und Boden darunter zu verstehen ist, dem das Gesetz überhaupt besonderen Schutz angedeihen lasten wollte, also das Feldgut in! dem weiten Sinne des 8 1. Demnach fiel die Entscheidung über die Streitfrage,' ob die Besitzer M. B. und St. Sp. zur Erhaltung! der zwischen ihren Bergwiesen und der Gemeindeweide von B. bestehenden Einfriedung im Sinne des § 4 leg.| eit. verhalten werden können, in erster Instanz

. Diesbezüglich bestimmt der § 27 Gem.-Ord., in seinem Eingänge, daß der selbständige, das ist derjenige Wir kungskreis, in welchem die Gemeinde mit Beobachtung der bestehenden Reichs- und Landesgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann, über haupt alles umsaffe, was das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Grenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt werden kann, und führt im Abs. 5 insbesondere als in diesem Sinne in den selbständigen Wirkungskreis

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 22 di 24
Data: 06.02.1904
Descrizione fisica: 24
auf die An nahme, daß Michael Ennemoser und dessen verwitwete Mutter Anna, geborene Pixner, vor der Geltung des Patentes vom 17. März 1849, R.-G.-Bl. Nr. 170, sich durch mehr als zehn Jahre in der Gemeinde Platt aufhielten und hiedurch im Sinne der Ah. Resolution vom 16. November 1754, Z. 365, den Unterstützungs wohnsitz, d. h. das Recht auf ungestörten Aufenthalt und auf Armenversorgung erlangten und daß Michael Ennemoser weiters durch Fortsetzung des ausweislosen ununterbrochenen Aufenthaltes in Platt

vermittelst Quadriennirung im Sinne des § 12, lit. b, Gesetz vom 17. März 1849, R-G.-Bl. Nr. 170, das förmliche Heimatsrecht dortselbst erwarb, welches sohin gemäß 88 6 und 7, Ges. vom 3. Dezember 1863, R.-G.-Bl. Nr 105, auf die Gattin und die Kinder desselben überging. In der Beschwerde der Gemeinde Platt wird hie- gegen geltend gemacht, daß Josef Ennemoser, Vater des Michael, als Besitzer eines Anwesens zweifellos Mitglied der Gemeinde Rabenstein war, daß dessen Witwe und Sohn

zu Hütt in der Gemeinde Rabenstein war. Als solcher war er im Sinne des § 1, Patent vom 26. Oktober 1819, Prov.-Ges.-Samml. Nr. 168, Mitglied dieser Gemeinde. Josef Ennemoser heiratete im Jahre 1828 Anna Pixner aas Pfelders, Gemeinde Platt, welche ihm am 11. Februar 1831 einen Sohn namens Michael gebar. — Nachdem das Anwesen des Josef Ennemoser am 8. März 1831 exekutive versteigert worden war, starb derselbe zu Rabenstein am 7. August 1833 Seine Witwe nahm mit dem Kinde Aufenthalt in ihrer Heimat

lt ein ununterbrochener war, kann nach der Aktenlage nicht bezweifelt werden, da kein Umstand vorliegt, aus welchem auf eine Unterbrechung geschlossen werden könnte Michael Ennemoser, welcher am 11. Februar 1855 das Alter der Volljährigkeit erreichte, hat somit zweifellos durch Quadriennirung im Sinne des 8 12, b, Patent vom 17. März 1849, schon vor dem Erscheinen des Gesetzes vom 24. April 1859, Nr. 58, die stillschweigende Auf nahme in den Verband der Gemeinde Platt und somit die Heimatszuständigkeit dortselbst

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 14.05.1910
Descrizione fisica: 12
lieber die Atmung. Von Dr, Christof von Hartungen, Kurarzt in Meran. Die Ernährungsvorgänge im menschlichen wie im tierischen Organismus sind im eigentlichsten Sinne Brennprozesse und die Möglichkeit einer normalen Verbrennung (Ernährung) wie ebensolcher Wärmebildung tritt nur dann ein, wenn bei genügender Zufuhr passenden Brennmaterials (Nahrung) gleichzeitig genügender Zutritt von Brenn luft, d. i. Sauerstoff, stattfindet, Diese Zu fuhr leitet sich in erster Linie ein durch die Atmung

Menschen sein, die der Nabob von Bengalen, Surajah Dowlah, nebst 23 Geretteten nach Einnahme des Forts William über Nacht in einem „die schwarze Höhle“ genannten Barackenraum gefangen hielt. Solch’ schwarze Höhlen, Gifthöhlen im eigentlichsten Sinne, sind mehr oder weniger die oben erwähnten Räume, die Bierkneipen, Kaffeehäuser nicht ausgenommen, da hier noch zu der schlechten Luftbeschaffenheit Tabakrauch, Staub und andere Schädlichkeiten hinzutreten. Der Ge lehrte Pettenkofer sagt in einem Vortrage

stoff auf als in der Arbeit, es ist daher die Schlafs ubenluft für diesen Ernährungsvor gang in erster Linie stets rein und frisch zu erhalten. Die Vernachlässigung der Lungenpflege in diesem Sinne bedingt zum größten Teil die Notwendigkeit, ja Unent behrlichkeit der klimatischen und Luftkur orte für den Reichen. Der Arme kann und soll diese Pflege daheim genießen in dem richtiger. Verständnis, sowie bei vollster Würdigung und Anwendung seiner häus lichen, heimatlichen Lufthygiene unter mög lichster

jenen Flötenspieler aus der Sache gar bunt erschaue und gar deutlich vernehmbar höre .... Der Herr Göd und die Frau Godel aber, die gehen schmunzelnd neben ihren ver zagten Kleinen her: „Genau so haben wir uns selbiges Mal gefürchtet, wie wir gefir melt worden sind!“ — — — — — — Und dann schließt sich das hohe Dom portal, furchtbarlich herausdröhnend aus allem Glocken- und Orgelsang .... und den Kindern vergehen die Sinne schier . . . und mit einemmal erlebst du’s dann: in blendender Kerzenhelle und wehendem

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Der Südtiroler
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
zum Herzogtum Baiern und der Vintschgau mut maßlich zum Lande Churrätien und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit

zu dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angeglieden haben. In Wirk- > tzchkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Abwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiern gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad II. von 1027 aus dem Königreich

zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche im engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe von Trient damals und später meist aus deutschen Geschlechtern her- vorgegangen sind und auch ein guter Teil ihrer Vasallen. Tolomei erwähnt wohl, daß die Mrasen von Tirol aus den ihnen von den Bischöfen zu Lehen gegebenen Graf schaften im Inn-, Eisack- und Etschgebiete ein einheitliches Land,, die Grafschaft T i r o l gebildet haben. Aber er sagt nichts darüber, daß dieses Land stets als ein Glied

. Letzteres hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden feist, weil damals Kaiser Friedrich II. die wetliche Gewalt über das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei gänger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche

oder militärischen Augenblicks- lage dienenden Sendschreiben können aber nicht alle anderen staatsrechtlichen Zeugnisse widerlegt werden, auj denen hervorgeht, daß die Grafschaft Tirol und das mit chr im Verhältnisse der Vogtei verbundene Fürstentum Trient zu Deutschland im engeren Sinne gehört haben und zn Tirol auch die Stadt Bozen. Die Abtretung der niederen Gerichts barkeit über die Altstadt von Bv.zen seitens des Bischofs Georg von Trient an den Herzog Sigmund von Tirol im Jahre 1462 deutet Tolomei

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 29.07.1898
Descrizione fisica: 4
Artikels und zwar in der Stellenfpalte 1 beginnend mit „den Hunger mit Kerker und Galgen curiren zu wollen" endigend mit „Beweis dafür, daß es so ist" und Spalte 3 beginnend mit „So steht die Sache" und endigend mit „Fort mit der polnischen Wirthschaft" begründe den Thatbestand des Vergehens der Auf wiegelung im Sinne des § 300 St.-G. und wurde deshalb ge mäß § 489 St.-P.-O. die Bestätigung der erfolgten Beschlag nahme sowie nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Ver breitung dieser Druckschrift

kann man sie nicht schicken, das wäre gegen die Standesehre, also muß darnach getrachtet werden, andere Berufsarten für sie zu erreichen, welche ihnen heute auch schon fort und fort zugänglich gemacht werden. In diesem Sinne würde der verehelichte Beamte und kleinere Bürger antworten. Des alleinstehenden Beamten, Arztes, überhaupt beinahe jedes nicht manuelle Arbeit verrichtenden Mannes Antwort jedoch wird ganz entgegengesetzt ausfallen. Er fürchtet in der Frau die Concurrentin. Er will sie daher an den häuslichen Herd

; „Vom Weib." Und weiter: „Sage mir, wie Du vom Weib denkst und ich weiß, wer Du bist: ob ein Mann und Mensch im besten Sinne des Wortes oder ein Barbar, eine maskirte Bestie, ein Schelm oder aber ein Ehrlicher nach dem Sinne der Gerechtigkeit. Es gibt Philosophen und Männer vom großen Wissen, die Genossen! Sorgt sür Sie Mrvreituvg der „WMsMrmg", „NrHetter-IeNnng" »wo „F'Avenntre".

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Der Südtiroler
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Pagina 3 di 6
Data: 15.01.1928
Descrizione fisica: 6
noch, weil damit das Denkvermögen plan mäßige Pflege erfährt und ebenso planmäßig die Sinne und die Sprache ausgebildet werde. Die Dinge in Haus und Familie, der Um- und Mitwelt, sollen aber nicht bloß benannt, sondern auch besprochen werden können in bezug auf Form, Farbe, Aufbau, Zweck, Ursachen und Wir kungen und nach vielen 'anderen Gesichtspunkten. An den Volksschulen in Deutschsüdtirol kann der Anschauungsunter richt seinen Zweck aber niemals erfüllen: hier kann es nur auf das Merken der italienischen Bezeichnung allein

und schrieben Schulaussichtsorgane: s „Die Schule ist gut!" und sie haben recht in ihrem Sinne, j Ihr Ziel scheint ja die möglichst rasche Herbeiführung der , Unkultur, das Heranziehen eines tiefstehenden, ungebildeten j Südtiroler Sklavenvolkes zu sein. Und die Aneiserung j oder Aufforderung, recht viel mit den Kindern spazieren l zu gehen („Anschauungs"unterrichL zu betreiben), viel The- ! ater zu spielen, d. h. die Zeit mit Spielen und mit Spie lereien zu vertreiben, hebt die Schule in ihrem Sinne

, Schutzengel, Sünde, Gebot im Italienischen sagt, aber der tiefere Inhalt der Bezeichnungen bleibt ihm jahrelang verschlossen. Bevor die Kinder nicht über einen genügenden Wortschatz verfügen, also nicht italie nisch verstehen, kann gar nicht einmal der Stofs der ersten Klasse (von der Erschaffung, vom Himrnel und Paradies, vom Schutzengel, von der ersten Sünde, von Noah und Arche. . . .) im Sinne religiöser Unterweisung angeschnit ten werden. — Gebe Gott, daß sich die Dinge anders ge stalten

, als der Deutschenhaß es will. Oesterreichs Pflicht zur Ausrollung der Südtiroler Frage. Ein offener Brief des Andreas Hofer-Bundes an Bundes kanzler Dr. Seipel. Der Andreas Hofer-Bund hat einen offenen Brief an den Bundeskanzler Dr. Seipel gerichtet, in dem es u. a. heißt: „Im Sinne der Friedensverträge hat die öster reichische Regierung das Recht und nach der Meinung fast des gesamten österreichischen Volkes sogar die Pflicht, ihre Stimme gegen die Mißhandlung der Deutschsüdtiroler zu erheben und Abhilfe

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 19 di 20
Data: 09.04.1904
Descrizione fisica: 20
kleine Kinder im Alter von vier Jahren bis zn acht Monaten geschaffene Nothlage erbetene Unterstützung nicht als Armenversorgung, sondern als vorübergehend gewährte Unterstützung im Sinne des letzten Absatzes des § 2 anzusehen sei, so konnte der V. G. Hof nicht finden, daß sie damit den Begriff der vorübergehend gewährten Unterstützung gegenüber jenem der öffentlichen Armen- v rsorgung unrichtig abgegre.^zt hätten. Die durch den Verlust des Familienhauptes und Ernährers geschaffene Nothlage der Witwe

zu behandeln und zu ahnden. Schutz- und Bannwald. Die Bezeichnung „Schutzwald" ist dem Forst gesetze vom 3. Dezember 1852, R G. Bl. 250, fremd, jedoch ist die Bezeichnung „Schutzwald" in dem Sinne in die Praxis übergegangen, daß darunter Wälder ver Teite 55 standen werden, auf welche die §8 6 und 7 des Forstgesetzes Anwendung finden. Unter einem „Schutz wald" ist ein solcher zu verstehen, bei welchen die Kriterien der 88 6 und 7 des Forstgesetzes zutreffen, welcher sich also auf einem Boden

, der bei gänzlicher Bloslegung in breiten Flächen leicht fliegend wird, oder in schroffer, sehr hoher Lage, oder an den Ufern größerer Gewässer, wenn jene nicht etwa durch Felsen gebildet werden, dann an Gebirgsabhängen befindet, wo Ab rutschungen zu befürchten sind. Bei Vorhandensein dieser Kriterien ist die Verpflichtung zur einge schränkten Bewirthschaftung im Sinne der mehrfach erwähnten 88 6 und 7 gegeben; diese Wälder dürfen daher nur so bewirthschaftet werd n, wie es diese 2 Paragraphen vorschreiben

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Tiroler Warte
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Pagina 14 di 16
Data: 29.01.1922
Descrizione fisica: 16
. Da- gegen ist die Frage, der ländlichen Fortbildungsschule im Sinne einer veMMiche» Nnterrichtsmöglichkeit seit Jcchrzehnten nicht .vorwärts gekommen. Dre -bäuerliche Bevölkerung aber ist weitaus liberwiegend, und infolge der oben behandelten weitgehenden Schul- 1 'snchserleichtermngsn während der gesetzlich Schulpflicht bedürfte gerade dieser Nachvuchs einer gründlicheren Fortbildung. Aller dings bestehen in vielen Gegenden von alters her die sogenannten Conntagsschulen, dis auf Grund einer Verordnung des Tiroler

, lichen Erzählung in einem Kalender, dem anderen italimfeiübli ch es Gebaren im Unterrichts zugoschoben wurde. In den Kreis der Mittelschulen im engeren Sinne gehört auch die Realschule in Meran. Sie ist ein e Gründung der Me rauer Kur gemeinden und trotz aller Bemühung war es in den zehn Jahren ihres Bestandes nicht möglich, ihre Uebsrnahme durch den Staat zu erreichen, obwohl ihre llto Wendigkeit als. einzige Schule dieser Art gegeben ist urrd arrch der Besuch durchaus entspricht

. Für die Ge- meindcn bedeutet die Forlsührung eine schwere finanzielle Belastung, erne Tatsache, die auch aus die Entwicklung der angesehenen Schale hemmend wirkt, und ein Moment der Unsicherheit und Ungewißheit hmeinbringt. Auch diese Mittelschule hat di« obm erwähnt« Neuordnung im Sinne eines Lyzeums durchführen müssen. Gleichwertig mit den bisher behandelten Mittelschulen ist die StaatsgÄverbeschule in Bozen, welche die einzige, ausgesprochene Fachschule mit Mittelschulcharakter ist und Abteilungen für Schlaf

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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 11.03.1899
Descrizione fisica: 10
11. März 18S9 „Tlroler Voltsblatt' Seite 5 und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechen des Mordes im Sinne des Z 134 des St.-G., 2. Verbrechen der Verläumdnng im Sinne des Z 209 deS St.-G. 2. Am 14. März um 9 Uhr vormittags: a) Ema- nuel Ulrich, 26 Jahre alt, von Badweis gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord- böhmischen Volkszeitung' in Tetschen; b) Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vincenz in Kärnten gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schriftleiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Ver brechens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Airche im Sinne des § 303 des St.-G 3. Am 15. März um 9 Uhr vormittags: Alois Lud lass er, vulgo Michler, 4t Jahre alt, von Windischmatrei Land gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 des St.-G. 4 Am 15. März um 4 Uhr nachmittags: Josef Gasser, 27 Jahre alt, von Brixen gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schuhmachergehilfe, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des Z 127 des St.-G., 2. Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 des St.-G. 5. Am 16. März um 9 Uhr vormittags: Thomas Andreausch, 33 Jahre alt, von Margrrid gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und l56 litt, a des Strafgesetzes. 6. Am 17. März um 9 Uhr vormittags: Johann ! Evangelist Demetz, 32 Jahre alt, von St. Christina ^ in Gröden

gebürtig und dorthin zuständig, lediger ? Holzschnitzler, wegen 1. des Verbrechens des Diebstahles j im Sinne der 171, 173, 174 II ä und 176 a ! des St.-G.; 2 der Uebertretung gegen die öffentlichen I Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaft lichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt, s des St -G.; 3. der Uebertretung der Landstreicher« im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89 des R.-G.-Bl. 7. Am 18. März um 9 Uhr vormittag: Krescenz Jung. 55 Jahre alt, von Burgeis

gebürtig und dort hin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 litt, e und k des St.-G. ! 8. Am 20. März um 9 Uhr vormittags: Richard ^ Zalin, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach > Windijch-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne j der 166 und 167 lit. e. St.-G. ! 9. Am 21. und 22. März um 9 Uhr vormittags: - 1. Johann Azzolini, 49 Jahre alt, von Pfatten ! gebürtig

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 16
Data: 06.05.1922
Descrizione fisica: 16
in Niederösterreich, um gehend zu benützen. B» «nsere Leser! Mit Montag den 7. Mai beginnen wir mit dem Ab druck von Alfons P e tz 0 l d s „Der Franz!" Die Geschichte einer Kindheit. Für die Güte des neuen Werkes bürgt schon der Name unseres Arbeiterdichters, der es nreisterhaft versteht, in fesselndem Erzählerwn die sozialen Mißstände der heu tigen Gesellschaftsordnung" auszuzeigen. Wir hoffen, mit der Auswahl dieses Werkes im Sinne unserer Leser einen glücklichen Griff gemacht zu haben. Die Redaktion

ein Kessest reiben veranstaltet wird, wenn diese nicht in ihr Horn blasen. Die Herren stimmten nämlich gegen die Bewilligung der Weideablöfung. Das An suchen des Prof. Kogler um Grundablösung bei seiner ohne Beibewilligung erbauten Villa wurde in dein Sinne genehmigt, daß nur der tatsächlich verbaute Grund abgelöst wird. Eine ausgeschriebene Waldhüter stelle wurde dem pensionierten Gendarmerie-Rayons- inspektor Martin Gehring, derzeit ln Schrunr, verliehen. Das Gesuch des Josef Plangger

des Ernährungsaus- fchussts", erftattere der Obmann GR. Gen. Strehli den Bericht. U. a. wurde die Auflassung des Lebens mittelamtes mit 1. Juni beschlossen. — Zum Punkt 4. „Anträge, des Wohnungsausschusses", referierte dessen Obmann GR. Gen. Palle sträng. Seinen Ausfüh rungen ist zu entnehmen: Wohnungfuchrnde gibt es in Hölting 326. 91 Fälle wurden in günstigem Sinne er ledigt. In der Gemeinde sind bereits zwei Fälle, wo die Familien delogiert und in weiteren stchs Fällen Delogie rungen bevorstehen

Eine delogierte Familie muß heute mit dem Gemeindearrest in der Höttingerau mangels einer anderen Wohnung vorlieb nehmen. — Hieraus wurden in vertraulicher Sitzung Personalien und an deres erledigt. — Nach der vertraulichen Verhandlung wurden die Äagdpachtanträge besprochen. Es lag ein solcher von 600.000 Iv vor, der aber bereits auf eine Million erhöht worden ist. Mir dem derzeitigen .Pächter werden die Verhandlungen im Sinne des Gesetzes vom 10. Febr. 1922 eingeleitet werden. Der Lohn für die Waldhüter

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