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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 02.02.1900
Descrizione fisica: 18
Im Sinne dieser Bestimmungen ist vom 1. Jänner 1900 an der Staatshaushalt, sowie jeder andere öffent liche Haushalt in der Kronenwährung zu führen, und es hat die gesammte Verrechnung der Staats- und der übrigen öffentlichen Kassen und Aemter in der Kronen währung zu erfolgen. Vom selben Tage an sind auch alle - Bücher und Rechnungen der unter besonderer öffentlicher Aufsicht stehenden, oder zur öffentlichen Rechnungslegung ver pflichteten oder öffentlichen Zwecken dienenden Körper schaften

zur Sommerschule in befürwortendem Sinne. 3. Das Ansuchen der Ortsschulräthe in Aldrans und Hötting um Auflassung der sog. Sonntagsschule in ablehnendem Sinne dem k. k. Landesschulrath vorgelegt; (ein inzwischen herabgelangter Erlaß des k. k. Landes- schulrathes hat im Sinne des Bezirksschulrathes ent schieden), 4. Besetzung zweier provisorischer Lehrstellen. 5. Die Gemeindevorstehungen werden aufgefordert, die Eltern jener Kinder, die beim Tabakrauchen betroffen worden sind, strenge zur Beobachtung

; bei 1 Straffall in Leutasch wurde die Strafe herabgesetzt. Nichtamtlicher Theil. ^Nilitärstellungs-Ueberprnsnngs- Aoiniiiission ^00. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stellungs kommissionen in Innsbruck, Bozen, .Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des § 102 :3 W. V. I. Theil an: 5. und 20. jeden Monats (mit Ausnahme der Monate März und April, in denen die ständigen Stellungs- kommissionen nicht zu amtiren haben, und des Monats Für das Amtsblatt verantwortlich: K. August, in welchem mit Rücksicht

. In Brixen, 11 Uhr vormittags in der städt. Bärenkaserne, Zimmer 3 und 4: I V. In Trient, 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft, Erdgeschoß; V. In Bregenz halb 11 Uhr vormittags in der St. Anna-Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungskommissionen ist im Sinne des § 112:3 der W. V. I Theil mit dem k. u. k. 14. Korpskommando Folgendes vereinbart worden: Die Ueberprüfungs-Kommission in Innsbruck ver sammelt sich: am 16. Jänner, „ 13. Februar, „ 13. März, „ 3. und 24. April, „ 15. Mai

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 13 di 16
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 16
, ledig, Müllergehilfe aus Eltendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der 88 152, 155 b und d, 156 a und Uebertretung im Sinne des 8 411 St.-G.; — 2. Anton Gasser, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne der 88 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des 8l40St.'G.; — 4 Josef Reich sie gl, 46 Jahre

alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver brechen der Notzucht und Schändung im Sinne der 88 127 und 128 und der Uebertretung im Sinne des 8 516 St.-G.; — 5. Sebastian S chwien- bacher, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe aus St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im Sinne des 8 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens

des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der 88 171, 173, 174 He und 176 I und der Uebertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der 88 323 und 320 e St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jahre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des 8 127 St.-G.; — 9. Josef Leim egger, 37 Jahre alt, Privat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der 88 197, 200 und 203, bezw. 171, 173, 174 Ilb St.-G. Rllhdiebttayl In Dorf Tirol wurde in der Nacht

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 14 di 20
Data: 18.03.1905
Descrizione fisica: 20
nur den Ge- entwilklung vor der Erlassung der tirolischen G-m-inde- memdemitglied-rn >m Sinne des 8 7 a zustehe, sür da- ordnung ^ zweite aber wendet st- ein, daß C, niemals Gemeinde- Die mit kaiserlicher Entschließung vom 14, August Mitglied ,m Sinne des § 7 b geworden und daß er 1819 genehmigte, mit Gubernia,-Zirkular vom 26 . Oft. £ä Um'S Ie(*tII [ 0 th^ er8e ' i kn m >8! 9, Provinzial-Gesetz-Sammlung I«8, kundgemachte Um diese Beschwerdeemwendungen auf ihre Richtig- Gemeinderegulierung in Tirol erklärt

von der Teilnahme an den Nutzungen Das provisorische Reichsgemeindegesetz vom 17. März des Gememdegutes ausgeschloffen sind. 1849, R.G.Bl. Nr. 170 (§ 8 a und § 9) und die 1887 unbestritten Gemeinde- jetzt geltende Gemeindeordnung von Tirol verringern zwar genösse. Er hat aber im Jahre 1890 von seinem un- den Kreis der zu den Gemeindemitgliedern (Gemeinde mündigen Sohne em Grundstück geerbt, welches dieser bürgern im Sinne des Reichsgesetzes vom Jahre 1849) letztere aus dem mütterlichen Vermögen und mittelbar

also unbedingt fest- fügt, daß auch diejenigen als Gemeindemitglieder gestellt werden, ob C, noch derzeitig jenes zu behandeln sind, welche das Eigentum unbeweglicher Grundstück besitzt, welches ihm im Sinne des § 7 b Güter von einem Gemeindemitgliede in auf- oder ab- allerdings die Gemeindemitgliedschaft nach der steigender Verwandtschaftslinie erworben. Die Gegen- Gemeindeordnung vom Jahre 1866 verschafft hat. ausführungen der Beschwerde, welche unter Hinweis auf Die Beschwerde glaubt wohl, daß (ganz

abgesehen die aus dem Hermatgesetze abgeleitete Zuständigkeit des von dieser eben berührten Frage des fortdauernden Be- unmündigen V C. in der Heimatgemeinde seines Vaters sitzes) die gütige Uebung in der Gemeinde dem An- (R.) und unter Hinweis auf § 2 des Heimatgesetzes, spräche des C. auch dann entgegengesetzt werden könnte, wornach ein Staatsbürger nur in einer Gemeind^ wenn er tatsächlich und noch gegenwärtig als Gemeinde- hermatberechtrgt sem kann, darzutun versuchen, daß weder Mitglied im Sinne

des § 7 d betrachtet werden müßte, dre Frau des C., Tochter des obgenannten R, noch ihr Sie beruft sich auf die Aussagen der am 11. Okt. Sohn V. C. Gemrmdemilglleder von S. im Sinne des 1902 bei der Gemeindevorstehung e nvernommenen Ge- § 7 b der Gememdeordnung geworden find, beruhen denkmänner, welche nach dem Wortlaute des vorgelegten auf emer vollständigen Verwechslung des Begriffes der Protokolles bestätigt haben, daß nicht bloß die aus- Heimatzuständigkelt und der G e m e i n d e m i t - wärtigen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 17 di 18
Data: 15.09.1900
Descrizione fisica: 18
, Folgendes anher eröffnet: In Ausführung der Artikel IV bis IX des Gesetzes vom 25. Okt. 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 18. Juni 1900, Z. 33.406, anher mitgetheilt, daß für das Jahr 1900 der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer mit Ausnahme der fünf prozentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt und die im Sinne des § 11 des oben bezogenen

Gesetzes für die Ver anlagungsperiode 1900 1901 mit 35, 518, 832 X Erwerbsteuerhauptsumme für das Jahr 1900 auf 34,923.952 X ermäßigt ivurde Die k. k. Steuer ämter werden mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, die individuelle Auftheilung der für das Jahr 1900 festgesetzten Nachlässe an der staatlichen Grund-Haus- klaffen- und Hauszinssteuer im Sinne der Bestimmungen des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 15. Dezemb. 1897, Z. 61.261, V. Bl. Nr. 63, unverzüglich vorzunehmen. Kundmachung. Laut Kundmachung

der k. k. Statt halterei vom 5. d. M., Z. 33791, wird im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, G. G. B Nr. 81, und der zu derselben erlassenen Durchführungs verordnung vom 6. Mai 1899, R. G B. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Quali täten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate August 1900 1 X 14 h per Kilogramm betrug, und dieser Preis in Tirol

des Anweisungsverkehres der k. k Postsparkaffa auch für Militärtaxeinzahlungen zulässig ist, nach dem im Sinne der Ministerial-Ver- ordnung vom 26. November 1897, R. G. Bl. Nr. 272, alle Zahlungen mit Ausnahme der Zollzahlungen an alle k. k. Steuerämter s: Hauptsteuerämter:j in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, dann an die k. k. Finanzkassen in Wien auch im Wege des k. k Postsparkassenaintes geleistet werden können. In: Interesse der Förderung dieser Zahlungsart wird den Bemessungs

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 09.03.1907
Descrizione fisica: 12
, die auch im normaleuropäischen Sinne von NW. nach SO. arbeiten, im schädlichen Sinne ein, denn die aus Innerböhmen und aus Prag wir kenden tschechischen Kräfte wirken und drücken direkt auf Südböhmen, Niederöster reich un-d vor allem nach Wien selbst. Die Überschwemmung Wiens mit tschechischen Arbeitskräften und Gewerbsleuten ist die erste Wirkung jener Kraftrichtung. - Und es ist den Wienern der Kampf und Wider stand gegen diese tschechischen Kräfte darum so sehr erschwert, weil das deutsch völkische Bewusstsein

im genussfrohen Wienertum beinahe brachgetegt wurde. Wären die Wiener aus anderem, härterem Holz, so wäre der Kampf gegen das Tschechentum weit leichter, und solche völ kische, für uns sehr beklagenswerte Schwäche des Deutschtums in Wien (die anwesenden verehrten Wiener nehme ich natürlich von dieser Beschuldigung aus!) ist auch die Ur sache, 'daß Preßburg, vor den Toren Wiens gelegen, merkwürdigerweise von Wien aus nicht deutsch zu erhalten ist, sondern den von Ofen-Pest aus im abnormaleuropäischen Sinne

wirkenden, madjarischen Kultur und Volkskräften einfach und unwiderstehlich er liegen muß. Das entfernte Ofen-Pest wirkt also aut Preßburg weit stärker ein, als das ganz nahe liegende Wien mit seinen dorthin über dies noch im normaleuropäischen Sinne wirksamen Volkskräften. U nd wie steht es nun um die Alpen länder ? Schon in Steiermark sehen wir, daß die nördlichen und mittleren reindeutschen Teile einen erfolgreichen Druck in normaler Rich tung gegen das Slowenentum ausüben, da dieses im Süden gelegen

herabgemindert! Leicht ist der deutschvölkische Kampf in Nordtirol und Vorarlberg, wo primäre Kräfte aus Bayern kräftig einwirken im Sinne der europäischen Normalrichtung. Das Erstarken unseres Volkstums in Nordtirol ist unzweifelhaft. Ebenso gut steht es in Salz burg und in Oberösterreich, trotzdem hier die aus Prag wirksame tschechische Kraft im normaleuropäischen Sinne einigermaßen schädlich wirksam ist. In Tirol ist der Alpenwall nach Süden hin erschwerend und die aus Bozen, Meran, Brixen wirkenden

nationalen Kräfte Oberitaliens genügend, um jeden Einfluß der abnormal wirkenden innerösterreichischen Kräfte lahmzulegen. Die Kräfte aus Österreich wirkten auf Mailand in ungünstigem, abnormalen Sinne, von O. nach W., und Wien war viel zu weit entfernt! Die Kräfte des madjarischen Staates, welcher in Ofen-Pest ein Zentrum von hoher politischer und wirtschaftlicher Macht sich schult, sind natürlich auch nach Westen hin, jedoch in abnormaler europäischer Richtungs linie wirkend. So sehen

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 25.03.1898
Descrizione fisica: 18
ersetzen; doch ist ein Zeugniß bloß aus dem Grunde, weil es die letztbezeichnete Kor rektur nicht enthält, nicht zu beanständen. Unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden Personen ist das Armenrecht nur zu bewilligen, wenn sowohl sie selbst als auch jene Angehörigen derselben, denen ihre Obsorge oder ihr Unterhalt nach dem Gesetze ob liegt, den Armen im Sinne des § 63 der Zivilprozeß ordnung beizuzählen sind. Soferne der richterliche Beamte des Vormundschafts oder Kuratelgerichtes

, welchem als Referenten die Führ ung der Vormundschafts- oder Kuratelsangelegenheit des betreffenden Pflegebefohlenen obliegt, auf Grund seiner Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse zu bestätigen in der Lage ist, daß die Vermögensverhältnisse der für die Gebührenbefreiung in Betracht kommenden Personen ärmliche im Sinne des § 63 der Zivilprozeßordnung sind, kann das zur Erlangung des Armenrechtes noth- wendige Zeugniß von der Pflegschaftsbehörde auch ohne Beibringung eines ausgefüllten Fragebogens

der allgemeinen Bestimmungen der Verordnung Nr. 3000 Präs, vom ö. Jänner 1896, L.-G.-Bl. Nr. 9 — die bereits bekannten und theilweise eingelebten Erleichterungen, wie sie zuletzt durch die Ver ordnung Nr.» 2 Präs, vom 3. Jänner l. I. festgesetzt wurden, auch für das Jahr 1898 in Kraft zu bleiben haben. In diesem Sinne werden nachstehend die oben an gedeuteten besonderen Bestimmungen erneuert verlautbart, dabei aber auch an die k k. Schießstands-Vorstehungen sowie an die einzelnen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 5 di 8
Data: 31.12.1910
Descrizione fisica: 8
die Anmeldung des Tischlergewerbes mangels des vor geschriebenen formellen Befähigungsnachweises nicht zur Kenntnis, während das Hand elsministerium mit der heute angefochtenen Entscheidung dem Gesuche willfahrte und dies damit begründete, daß der Bewerber laut der vorgewiesenen Zeugnisse den Vorbereitungskurs und den ersten bis dritten Jahres kurs der Fachschule für Holzindustrie in Bozen mit Er folg absolviert hat, somit im Sinne des 8 14, Abs. 4 und 5, des zur Zeit der erstatteten Gewerbeanmeldung

für ein handwerksmäßiges Gewerbe eingeräumt, falls die Ge nosienschaft gemäß den Vorschriften der §§ 14, f und 23 a rechtzeitig ein Gutachten erstattet hat und die Entscheidung der Gewerbebehörde nicht im Sinne dieses Gutachtens erfolgt ist (§ 116, a, Ges. vom 5. Febr. 1907). Nun hat allerdings die Bezirkshauptmannschaft im vorliegenden Falle mit Erlaß vom 10. Aug. 1907, Z. 7588, über mündliches Ansuchen der Genosienschaft ihr die Einsichtnahme in die von der Handels- und Gewerbekammer in Bozen erstattete gutächtliche

Aeuße- rung gestattet, also den Vorgang eingehalten, der ihr im Sinne des bald darauf in Wirksamkeit getretenen Gesetzes zur Pflicht gemacht wurde (§ 14, f). Der VGH. konnte aber aus einem solchen Entgegen kommen der Gewerbebehörde noch nicht das Recht auf Einbringung des Rekurses gegen die Entscheidung der Gewerbebehörde ableiten; denn die Ministerialentscheidung vom 1. Oktober 1908, Z. 21.253, womit die erstattete Gewerbeanmeldung unter der Voraussetzung des Zu treffens der sonstigen

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Alpenland
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Pagina 2 di 5
Data: 08.06.1934
Descrizione fisica: 5
Auseinandersetzung einzuleiten pflegen. Sollte die Frage nach der selbständigen Wortmeldung der Kleinen Entente auf geworfen werden, so kann man sagen, daß auch diese im wirt schaftlichen Sinne längst erfolgt ist: im Jahre 1930 auf den Konferenzen der Agrarstaaten von Bukarest und Sinaia; in der unmittelbar darauffolgenden Agrarstaatenkonferenz von Warschau hat auch Polen gesprochen. Alle haben gesprochm, aber es war kein Gespräch; dieses kann nach der letzten Wort meldung, die noch ausständig

muß ein mitteleuropäischer Wirtschaftsblock so groß sein, daß die agrarischen Überschüsse des östlichen und südöstlichen Mittelemppa 'in einem vor der Aebersee- konkurrenz geschützten Raume untergebracht werden können. Das ist unter normalen, also nicht staNdortswidrigen Pro duktionsverhältnissen ohne die entscheidende Mitwirkung des Deutschen Reiches unmöglich. Die handelspolitischen Interessen des Reiches und Italiens erfordern eine handelspolitische Zusammenarbeit im Sinne der Richtlinien

, die verlangten, daß Otto der „Hofkamarilla", dem Einflüsse „exklusiver Aristokraten" und geistlicher Würdenttäger entzogen und zu einem „Volks- kaiser" also im „demokratischen Sinne", etwa in England, er zogen werden solle. Das gerade Gegenteil davon ist geschehen: man hat den jungen Mann wie mit einer „chinesischen Mauer" umgeben, im Sinne des „Gottesgnadentums", vom Vyzan- ttnismus umfächelt, gänzlich undeutsch erzogen, und nun soll er auf einmal die Geschicke eines Volkes lenken, dessen deutsche Seele

man eben zu diesem Zwecke, wie es allen Anschein ^ hat, niederzuhalten, niederzudrücken und umzuwandeln J versucht? Im Sinne eines neuentdeckten „Nattonalismus", den g es gar nicht gibt, weil wir Oesterreicher, man mag es wahr . haben wollen oder nicht, eben doch auch Deutsche sind und immer bleiben wollen. Wir wollen hoffen, daß vor allem den alten Offizieren und Frontsoldaten, deren Ideale man in die Niederungen der Tagespolitik hinuntergezerrt und monopolisiert hat, bald die Augen aufgehen

werden und sie zu erkennen vermögen, daß die Geschicke unseres deutschöstererichischen Volkes nur im deutschen Sinne, also in engster Freundschaftsverbun- denheit mit Deutschland, wer immer dort regieren mag, gelenkt I und geleitet werden können und dürfen. Alles andere ist Chimäre die zu nichts, als höchstens zm ! dauernden Entfremdung gegenüber den reichsdeutschen ? Waffenbrüdern aus schwerer Zeit und zum wirttichen Ver- | lüste von Oesterreichs „Selbständigkeit" und „Unabhängigkeit" j in einem von der überwiegenden

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 03.10.1908
Descrizione fisica: 16
, daß in Zukunft derartigen Vorkommnissen und Exzessen rechtzeitig vorgebeugt wird. Zur Landtagswahlreform bringen die „Tiroler Stimmen" einen von konser vativer Seite ausgehenden Vorschlag. In dem be treffenden Artikel wird hervorgehoben, daß ein Wahlrecht nach Berufsständen das auzu- ftrebende Ziel sei. Somit solle die Wahlreform in dem Sinne durchgeführt werden, daß ein Ausbau des Wahlsystemes im Sinne der berufsständischen Gliederung ermöglichet bleibe mib man solle sich, indem die berufsständische

von den H a n d e l s k a m m e r w a h l b e r e ch t i g t e tt zu vollziehen. In der Landeshauptstadt wären die Mandate nicht auf einzelne Stadtgebiete zu verteilen, sondern es Hütte wie im Großgrundbesitze eine ein heitliche Listenwahl.mit Proportionalvertretung statt zufinden. Eine derartige Reform würde zweifelsohne eine Modernisierung der jetzt geltenden Landtagswahl ordnung bedeuten. Einer künftigen Ausgestaltung des Wahlsystems im berufsstündischen Sinne wäre nicht nur in keiner Weife präjudiziert, sondern direkt der Weg geebnet. Die Handelskammerkurie

und im gewissen Sinne auch die Kurie der Nichtbesteuerten wären schon jetzt nichts anderes, als berufsständische Kurien. In späterer Zeit, insbesondere dann, wenn einmal die obligatorischen Berufsgenossenschaften der Landwirte ins Leben getreten sein würden, könnte daran gedacht werden, auch die Mandate der Kurie des adeligen Großgrundbesitzers an viel breitere, rein landwirtschaftliche Wählerkreise zu vergebe;!. Die Grundbesitzerkurie (und ähnlich auch die Prätaten kurie) wäre sonach

nicht als etwas Bleibendes an zusehen; provisorisch aber müßten diese Kurie aller dings aufrecht bleiben, gewissermaßen um Platz zu halten für spätere berufsgenossenschaftliche Grup pierungen und weil dermalen sonst das mäßigende, in weitestem Sinne konservative Element im Land tage, dem kein Herrenhaus zur Seite steht, fehlen würde. TirMr Landtag. Landeshauptmann Dr. Kathrein hat den vom Landtage bei Beginn der Sitzung am 22. Sept. einhellig gefaßten Beschluß, zur Feier des sechzig jährigen Regierungsjubiläums

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 29.07.1893
Descrizione fisica: 12
worden und dürfte allem Anscheine nach nicht eher von der politischen Tagesord nung verschwinden, bis sie nicht in diesem oder jenem Sinne zur endgiltigen Lösung gebracht wird. Während die Sozialisten mit allem mög lichem Nachdruck aus die Einführung des all gemeinen und direkten Stimmrechts dringen, hat man vor Längerem aus der Mitte der deutsch-liberalen Partei den Vorschlag ge macht, A rb e i t e r k a m m e r n zu errichte« und diesen die Berechtigung zu geben, neun Abge ordnete in den Reichsrath

zu entsenden. Dieser Vorschlag hat jedoch nirgends rechte Befriedigung erwecken können, was auch leicht begreiflich, da neun Vertreter für einen nach Millionen zäh lenden Theil österreichischer Staatsangehöriger jedenfalls kein Verhältniß bilden. Besonders die Arbeiterpartei selbst hat Stellung genommen gegen eine in diesem Sinne dnrchgeführte Re form des Wahlrechts. Dagegen hat nun letzthin eine zum Mi nisterium Taaffe in näheren Beziehungen stehende politische Persönlichkeit in der Prager „Politik

oder Spalato 1. Tirol und Vorarlberg würde bei Durch führung dieser Wahl-Reform drei Reichsraths- Abgeordnete mehr erhalten als bisher. — Der Entwurf der „Politik" ist von der allgemeinen öffentlichen Meinung im günstigsten Sinne aus genommen worden. Es stellt sich derselbe auch als ein ernstes Stück Arbeit dar. Vielleicht steckt in ihm der Kern eines Kompromisses, der im Reichsrathe zur Vorlage kommt. Wenn man die z. Z. bezüglich des Wahlrechts im Volke herrschende Stimmung ins Auge faßt, so muß

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Der Südtiroler
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
zum Herzogtum Baiern und der Vintschgau mut maßlich zum Lande Churrätien und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit

zu dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angeglieden haben. In Wirk- > tzchkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Abwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiern gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad II. von 1027 aus dem Königreich

zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche im engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe von Trient damals und später meist aus deutschen Geschlechtern her- vorgegangen sind und auch ein guter Teil ihrer Vasallen. Tolomei erwähnt wohl, daß die Mrasen von Tirol aus den ihnen von den Bischöfen zu Lehen gegebenen Graf schaften im Inn-, Eisack- und Etschgebiete ein einheitliches Land,, die Grafschaft T i r o l gebildet haben. Aber er sagt nichts darüber, daß dieses Land stets als ein Glied

. Letzteres hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden feist, weil damals Kaiser Friedrich II. die wetliche Gewalt über das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei gänger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche

oder militärischen Augenblicks- lage dienenden Sendschreiben können aber nicht alle anderen staatsrechtlichen Zeugnisse widerlegt werden, auj denen hervorgeht, daß die Grafschaft Tirol und das mit chr im Verhältnisse der Vogtei verbundene Fürstentum Trient zu Deutschland im engeren Sinne gehört haben und zn Tirol auch die Stadt Bozen. Die Abtretung der niederen Gerichts barkeit über die Altstadt von Bv.zen seitens des Bischofs Georg von Trient an den Herzog Sigmund von Tirol im Jahre 1462 deutet Tolomei

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 9 di 10
Data: 01.02.1913
Descrizione fisica: 10
dann dem im Sinne der Statth.-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G. Bl,, ausgefertigten Armutszeugniffe belegten Gesuch,? sind bis 15. März 1913 bei der k. k. B^zirkS- hauptmannschaft Reutte zu überreiche. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. Stipendien-Ausschreibung. Im Schuljahre 1912/13 augefangen, kommen 2 Hand- werkerschüler-Stips ndien, je 400 Kronen, aus der P. P. Schwarz- 1 schen Stiftung zur Verleihung. Ansprnchsberechiigt hierauf sind Knaben

- und Jmpfzeugnisse und dem Nachweise über Frequentierung einer Handwerker-, Land wirtschafts- oder Gewerbe-Schule mit 10 monatlichem Kursus beziehungsweise die Zeugnisse der beiden letzten Semester, dann im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 53, L.-G.-Bl., ausgefertigten Armutszeugnisse belegten Ge suche find bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmann schaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. Beteilung aus der P. P. Schwarzschen

sind. Die mit dem Heimatsscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnisse und der Bestätigung des bezüglichen Meisters, daß der Gesuch steller bei ihm um Erlernung eines Handwerkes in der Lehre steht, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G.-Bl., ausgefertigten Armutszeug nisse belegten Gesuche sind bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. JA OCCK WÜRFELI sind der allerfeinste, fix und fertig

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 7 di 10
Data: 19.06.1909
Descrizione fisica: 10
, daß zwei Kühe auf einander los ge lassen und Wetten darüber abgeschlossen werden, welche Don den beiden Kämpfenden die Stärkere ist und Siegerin bleibt. Nachdem derartige Veranstaltungen sich als grober polizeilicher Unfug darstellen, werden sie hiemit verboten und werden Zuwiderhandelnde im Sinne der Bestim mungen der Kais. Verordnung vom 20. April 1854 R. G. Bl. Nr. 96 mit einer Ordnungsbuße von 2 bis 200 Kr. oder mit sechsstündiger bis vierzehntägiger Anhaltung bestraft

der beteiligten Parteien während der gewöhnlichen Amtsstunden Hieramts und bei der Gemeindevorstehung Kundl bis zum Verhand lungstage aufliegen. Die kommissionellen Erhebungen und Verhandlungen find an Ort und Stelle ange ordnet und auf 21. Juni um 8 1 /* Uhr vormittags anberaumt. K. k. Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 12. Juni 1909. I. V. Tschurtschenthaler w. p. Kundmachung. Im Sinne des 8 120 der Gewerbe-Ordnung hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft für die Fachge nossenschaft der Tischler

: Bruder. Preisausschreiben für Zrembenartikel. 1. Die Handels- und Gewerbekammern von Inns bruck und Bozen veranstalten durch ihre Gewerbeför- derungs-Jnstitute ein permanentes Preisausschreiben für Modelle von Fremdenartikeln und zwar zunächst für die Dauer von 5 Jahren. Als Fremdenartikel in diesem Sinne sind jene Waren kunstgewerblichen Cha rakters anzusehen, die in Form und Ausstattung in einer Beziehung zum Lande Tirol, bezw. zu einem der zwei Kammerbezirke des Landes stehen, deswegen

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Alpenland
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Pagina 6 di 14
Data: 11.08.1920
Descrizione fisica: 14
und werden die Mitglieder der Handels- und Gew erbesektion in je> drei Wahlkörper und jene dek Jndustriesektion in einem Wahlkörper, jedoch nach dem Proporz» shstem gewählt. Der Einreihung in die verschiedenen Wahlkörper iß die Leistung cm Erwerbsteuer zugrunde gelegt und zwar I. Handelssektion. Dw erste Wahlkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören M jene Wähler an, die von dem Handelsgewepbe eine Erwerbsteuer im Sinne des ersten oder zweiten Hauptstückcs des Gesetzes vom 26. Ok tober 1886, RGBl. 220, von mindestens

800 Kr. jährlich zu er richten haben. Der zweite Wahlkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören alle jene Wähler an, die von dem Handelsgewerbe eine Erwerbsteur im Sinne des genannten Gesetzes von weniger als 800 Kr. und min destens 100 Kr. jährlich zu entrichten haben. Der dritte Wahlkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören alle jene Wähler an, die von dem Handclsgewerbe eine Erwerbsteuer im Sinne des genannten Gesetzes von weniger als 100 Kr. jährlich M entrichten haben. II. Gewerbcsektion

. Der erste Wahlkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören all; jene Wähler an, die von dem Gewerbetrieb eine^ Erwerbsteuer im Sinne des ersten oder zweiten Hauptstückes des Gesetzes vom 25. Ok tober 1896, RGBl. 220, von mindestens jährlich 300 Kr. zu ent- richten haben. Der zweite Wahlkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören all. jene Wähler an, die vmr dem Gewerbetriebe eine Erwerbsteuer Ä. Sinne des genannten Gesetzes von weniger als 800 Kr. und min destens 60 Kr. jährlich zu entrichten

haben Der dritte Wablkörper wählt vier Mitglieder. Ihm gehören alle jene Wähler an, die von dem Gewerbebetriebe eine Erwerbsteuer im Sinne des genannten Gesetzes von weniger als 60 Kr. jährl'ch zu entrichten haben. '' \ III. Jndustriesektion. Die zwölf Mitglieder der Jndustriesektion werden aus ein&- Wahlkürper gewählt, dem sämtliche Wähler ohne Rücksicht aus d«. Höhe der jährlich zu entrichtenden Erwerbsteuer cmgchören. Wahlberechtigt sind die im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte befindlichen Personen

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Der Arbeiter
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Pagina 4 di 10
Data: 06.05.1925
Descrizione fisica: 10
, redet aber gleich „von dem Recht des Arbei te r s auf den vollen Arbeitsertrag", (worunter er an scheinend nur den entlohnten Betriebarbeiter im landläufi gen Sinne versteht) und findet diesen Grundsatz „dem mar xistischen Programme entlehnt und mit dem Grundsatz der Achtung des privaten Eigentums schlechthin unvereinbar." tzuoä erat äamonstranäum! l ) Diese Leichtfertigkeit, die Begriffe zu vertauschen, offen bart sich sofort aus der Gegenüberstellung des Art. II I: Dieser beginnt

mit dem Bekenntnis zur christlichen Lehre und anerkennt ausdrücklich das Eigentum, ver langt aber den richtigen Gebrauch desselben im Dienste der Gemeinschaft nach christlichen Grundsätzen. Hätte sich der Herr 1. Landeshauptmannstellvertreter trotz feiner Bielbeschäftigkeit im Amte, als Bankpräsident und mehrfacher Verwaltungsrat der Mühe unterzogen, die be rühmte Arbeiter-Enzyklika des großen Papst Leo XIII. zu studieren, so hätte er unschwer den Begriff von Arbeitsertrag und Arbeitslohn im christl. Sinne

festzustellen vermocht?) Und wenn der Herr Doktor die Güte hätte, nicht nur das Linzer Programm, sondern auch die Erläuterungen dazu von Dr. K. Lugmayr einer eingehenden Lesung zu unterzie hen, dürfte er leicht den Unterschied zwischen der Auffassung von Eigentum, dessen Gebrauch, Ertragsgebühr, also Arbeits lohn im Sinne dieses auf der Basis der Arbeiter-Enzyklika aufgebauten Programmes und jenen der Herren Juristen ge mäß § 534 Bürg. Gesetzbuches erkennen und finden, daß diese Erläuterungen mit unzähligen

und Maiandachl. Obwohl der erste Mai schon vorüber ist, geben wir nach stehend mit Einverständnis des Verfassers eine prächtige Skizze wieder, die am besten beweist, wie sehr die christ liche Arbeiterschaft recht hat. wenn sie den ersten Mai rm christlichen Sinne als einen Standes- und Volksfeiertag begeht. Die Ausführungen stammen von Pfarrer Josef Böhm in Ferlach (Kärnten), dem Herausgeber und Schriftleiter der „Ferlacher Heimatklänge". dem origi nellsten und volkstümlichsten Pfarrblatte Oesterreichs

und er wird gefeiert werden, weil das weltliche Gesetz es vor- fchreibt und, weil die Beobachtung von Gesetzen, die Menschen Ruhe und Unterhaltung gebieten, im allge meinen nicht gar schwer fällt. Zu einem Volks- f e i e r t a g im wahren Sinne des Wortes würde der 1. Mai erst werden, wenn die K i r ch e den Staatsfeier tag zu einem allgemeinen kirchlichen Feiertag erwei tern und erheben würde, und wenn ich der Papst wäre, so würde ich mich keinen Augenblick besinnen, es zu tun. Weil aber für mich bis auf weiteres

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 22.07.1935
Descrizione fisica: 8
Nr. 166 Montag, den 22. Juli 1935 Seite 5 Alte Tiroler Industrie ist Ln Gefahr Am die Glasfabrik irr Kramsach AlS das älteste und eigentliche Industriegebiet Tirol? kann man das Unterinntal ansprechen. Freilich rst es in diesen Zeiten Industriegebiet nur noch in beschränktem Sinne. Was muß ungeiähr um den Ausgang des 14. Jahr hunderts im Inn- und Leukentale für ein Leben gewesen fein. wenn, wie Lettenbichler berichtet, von Schwaz bis Röhrerdicht bei Kitzbühel 30.000 Bergknappen allerorten

der Arbeiterschaft für diesen Gedanken viel schwerer ist, als man nach außen hin zu glauben pflegt. Eine wichtige Einrichtung, um die Ar beiterschaft in ihrer Gänze zu erfassen und für den berufs ständischen Aufbau zu gewinnen, ist der Gewerkschasts- bund. Es wird daher vielfach von der Führung und Arbeit dieser Organisation äbhängen, in welchem Maße die Ar beiterschaft für den Neuaufbau im berussständischen Sinne gewonnen werden kann. Für Tirol kann festgestellt werden, daß sich die Arbei terschaft

des Gewerkschafts- bundes müßte es daher sein, ungerechte Lasten von der Ar beiterschaft fernzuhalten, ihr damit den erhofften Schutz zu bieten, gleichzeitig aber die verständnisvolle Einstellung der Arbeiterschaft zu den zeitgegebenen Wirtschaftsfragen im Sinne eines berufsständischen Ausgleiches der Interessen gegensätze zu fördern. Man sollte nun meinen, daß dieses Bestreben des Ge werkschaftsbunde? auch auf Arbeitgeberseite entsprechende Würdigung und Förderung findet. Leider ist dem nicht : o. Allenthalben

muß man die bedauerlicke Feststellung ma chen, daß große Teile der Arbeitgeb-wschast die berufsstän- djsche Idee nicht verstehen können oder gar nicht verstehen wollen. Kanzler Dollfuß und Schuschnigg haben zu wiederhol ten Malen erklärt, der berufsständische Aufbau in unserem Staate muß im Sinne des Ouadragesimo anno erfolgen d. h. es muß soziale Gerechtigkeit herrschen. Es ist auch be tont worden, daß der Arbeiterschaft eine eigene Organisa tion nottut. In Anbetracht dessen wurde auch der Gewerk

, der Gewerkschastsbund-VertvauenSmann wäre vogelfrei. Auch kommt es vor, daß man die gesetzlich geschützten Ver trauensleute der Werksgemeinschaft so lange schikaniert, bis sie sich zu einer unüberlegten Aeußerung Hinreißen las sen. um sie dann nach Paragraph 82 der GO. entlassen zu können. Soll das berufsständischer Aufbau im Sinne des Ouadragesimo anno sein? Leider kann der Gewerkschafts- bund mit vielen Beweisen für obige Behauptungen dienen. Arbeiter, die zehn und mchr Jahre im Betriebe zur voll sten

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