) zu stehen. Aus dem Gerichtssaale. Bozen, 16. Nov. (Verbrechen der schwe ren körperlichen Verletzung). Vorsitzender K.-G. Präses Zerin, St. A.-Substilut Dr. v. Ec- cher, Vertheidiger Dr. v. Larcher. Aus der Anklagebank sitzen heute 3 Angeklagte, Franz. Johann und Karl Sinn. Am 3l. Dezember v. I. gerieth Franz sinn, gewesener Oberjäger im Kaiserjäger-Regimente in einein Wortwechsel mit dem Moermacher Pernstich in Oberplauitzing, und es kam soweit, daß dem genannten Pernstich ein Zahn aus- geschlageu, zwei
andere aber wackelig wurden, so daß er die tetztern heule nicht mehr recht brauchen kaini. Bei diesem Ranshandel waren aber noch Johann und Karl Sinn betheiligt. Keiner der Angeklagten will den Rädermacher ins Gesicht geschlagen haben, und keiner weiß wie derselbe zu Boden si.l. Der Beschädigte selbst erzählt haar klein den ganzen Hergang, allein er weiß nicht, wer ihn geschlagen, er weiß nur, daß er zu Boden siel, dann bcwußilos liefen blieb, und als er ausstand aus dem Munde blutete und deu Verlust eines Zah nes
, in diesem Falle die med.-chir. Fakul tas in Innsbruck um ihr Gutachten zu befragen, in zwischen aber die Verhandlung zu vertagen. Gegen letztere Ansicht spricht sich Dr. v. Larcher aus und der hohe Gerichtshof nimmt die Verhandlung wieder auf. Der Staatsanwalt stellt den Antrag Franz Sinn zu 4 und Karl Sinn zu 2 Wochen Arrest zu verurtheilen, Johann Sinn aber ad instanti» frei zusprechen. Der Bertheidiger Dr. v. Larcher meint, der indi rekte Beweis, daß Franz Sinn dem Jod. Pernstich einen Zahn eingestoßen
und zwei wackelig gemacht, sowie, daß er ihm ewige leichte Verletzungen beige- bracht, sei nicht hergest ellt In der Voruntersuchung hahe Pernstich angegeben „ganz bestimmt wisse er es nicht , öd Franz Sinn ihm den Zahn eingeschlagen,' erst heute nach 10 Monaten will er wissen, daß er schon vor dem Fallen von Franz Sinn einen Stoß mit der Faust auf den Mund bekommen. Dr^v. Lärche? beweist nun, daß der Sloß auf den Ännd nicht jene Wirkung gehabt haben könne, da Pernstich nicht augeben kau
», ob er dadurch den Zahn verloren l'abe, also eine direkte Beschuldigung uicht existire, dazu komme noch, daß kein Zeuge eine andere Thät lichkeit iah, als daß Franz Sinn den Pernstich an der Bru>'t gepackt habe. Dr. v. Larcher hebt ferner hervor, daß die B.schäoiguug in einer Rauferei zuge fügt wurde, er beruft sich aus das Zeugniß der G'- richtsärzte, ans die bereits geleistete Entschädigung nn? ersnchl den hohen Gerichtshof, da hier besonsere berücksichliguugswüroige Milderuugsgrüude vorliegen