14028 - 15138 [= Jahr 1588 - 1626].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
goo Gulden ausbezahlt. Raitbuch ißis, f. 3 gi. 14740 /6/2 Februar 8, Innsbruck. Die oberösterreichische Regierung belobt Dr. Hip polyt Guarinoni für seine mit treuherzigem gemüet gemachten Vorschläge, um einer künftigen lnfection in Schwaz vorzubeugen. Causa Dom. j6j 2, f. 444. 14741 1612 März tr, Innsbruck. Jacob Pfsterer, Vormünder der vier Kinder des verstorbenen Malers Simon Gärtner, richtet an Erz~ herzog Maximilian ein Bittgesuch, worin er sagt: Der Erzherzog werde sich erinnern, dass
bei der letzten Epidemie in Innsbruck sein Diener und Hofmaler Simon Gärtner sammt seinem Weibe und zwei Kindern bald nacheinander gestorben seien. Gärtner und sein Weib hätten noch vier Kinder, zwei Knaben, von denen der eine erst g Jahre alt sei, und z we i Mädchen, aber ein geringes Vermögen hinterlassen, und die Kinder könnten ohne Hilfe des Erzherzogs schwerlich erzogen und aufgebracht werden. Seitdem sie aus den ventulier- heusern, in denen sie Maximilian durch den Hof- profosen habe erhalten lassen
des Malers Simon Gärtner und sagt, dieser habe stets für Erzherzog Maximilian ge arbeitet, seinen Unterhalt vom Erzherzog empfangen und z u dessen Zufriedenheit gedient. Es sei wohl -if glauben, dass Gärtner mit Weib und vielen Kindern kein Vermögen erworben habe und seine Kinder daher auf Gottes und des Erzherzogs Barmherzigkeit ange wiesen seien. Or„ A. VII. 14743 1612 April JO, Innsbruck. Präsident und Kammerräthe begutachten das Ge such des Vormundes der Kinder des Malers Gärtner und schlagen
mit Berufung auf das Gutachten des Hof- controlors Grabmer dem Erzherzog vor, den Kindern des Malers Simon Gärtner wie vordem der Witwe und den Kindern des Malers Grändl eine Provision von wöchentlich 20 Kreuzern verabfolgen lassen. Or., A. VII. 14744 /6/2 Aprilgo, Innsbruck. Erzherzog Maximilian klagt über die Verwahr losung des Schlosses Ambras, dessen Dachungen sich so schlecht eingehalten zagten, dass das Regenwasser schon an sechzehn Jahre in das Innere dringe, be sonders in die Rüst- und Kunstkammer