zwischen dem Kapuzinerkloster und AFRA durch Kaufvertrag vom 10. Mai 1971 direkt geregelt, nachdem zuvor das „Gamperwerk“ bei AFRA in dieser Angelegenheit vorstellig geworden war 292 , die Zahlungsmodalitäten nannte und festhielt, den vereinbarten Vertrag von 22.125.000 Lire für den Ankauf dieses Grundstückes bereitzustellen 293 . Das Projekt war bis dahin schon lange von Seiten der Gemeinde Schlanders genehmigt 294 , der Technische Landesbeirat hat aber in seiner Sitzung vom 13. Oktober 1970 „ahschlä- 287 Amonn rief
in Erinnerung, dass es in Schlanders einen großen Spielplatz geben werde und machte deutlich, dass die Führung eines Schwimmbades beachtliche Kosten nach sich ziehen würde. Ab gesehen davon wisse man nicht, ob ein zukünftiger Regens bereit ist, „die Verantwortung, die bei einem Schwimmbad nicht gering ist"zu übernehmen, und ob es u. U. nicht gar Pflicht sein könnte, die Leitung eines Schwimmbades einem „ patentierten Schwimmlehrer ()" übertragen zu müssen. Schließlich sei auch zu berücksichtigen, dass
ein solches Schwimmbad nur im Winter genutzt wer den würde, zumal das Heim im Sommer ja geschlossen hat, was noch zusätzlich „ bedeutende() Kosten für die Hallenheizung" nach sich zöge. 288 Brief von „Gamperwerk"-Obmann Amonn an Anton Zeiger vom 3.4.1970 (KMGV/Archiv Mappe 4 Dr. K.Tinzl Schlanders 04.199). Die Idee, ein Hallenbad im Bubenheim von Meran einzurichten, un terbreitete fast zeitgleich auch Regens Willi Walther. Allein diese Idee konnte „wegen Geldmangels nicht in Frage kommen" (Niederschrift der Sitzung
der Ausschussmitglieder des „Gamperwerkes" vom 10.10.1972, in: KMGW/Archiv Mappe 4, Dr. K.Tinzl Schlanders 04.199. 289 „Baubeschreibung und überschlägige Kostenberechnung" für das Schülerheim „für Studenten und Lehrlinge" in Schlanders (KMGV/Archiv Mappe 4 Dr. K.Tinzl Schlanders 04.199). 290 Aufzeichnung von Zeiger vom 25.6.1970. Am Rande dieser Auflistung bemerkte Zeiger handschrift lich unter dem 26. Juni 1970: „Gemäß Absprache mit Dr. R (das war Sektionschef Josef Rieger) vom 23.6.70 werden vom BMfU gegeben
: a) 1971: öst. S. 1 Million, b) 1972: öS 1 Million" 291 GP 142/2, E.ZI. 81/11, Katastralgemeinde Schlanders. Die Fläche des Grundstückes betrug 4425 Qua dratmeter. Im Kaufvertrag wird als Summe nur der Betrag von 10 Millionen Lire genannt (vgl. dazu nachfolgende Fußnote 293). 292 Kaufvertrag 818/71 vom 10.5.1971, registriert beim Registeramt Schlanders am 25.5.1971. 293 Allerdings in drei unterschiedlichen Formen: 10 Millionen Lire bezahlte die Gemeinde in bar, für 3.125.000 Lire verpflichtete