einer Person, nach dem Werthe des Uuterhaltbetrages nach Scala II. Bei Uebernahme ohne einer Verpflichtung dazu, wie Schenkung einer Rente. Anmeldung eines freien Gewerbes: In Wien 6 fl. richteten Platzgesuche und daher dürfte einschließlich der bei den fremdländischen Ausstelluugs Kommissionen eingelaufenen Anmeldungen die Gesammtzaht das Doppelte obiger Ziffer schon überschritten haben. Für die fieberhafte Thätigkeit, w.'lche im Preß- und Auskaufs-Bureau herrscht, mögen folgende Zahlen in beredter Weise
, Armnthszeng- nisse, auf Urkunden beigesetzte amtliche Ausfertigungen. B e st a n d v e r t r ä g e auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis; nach dem Werthe und Scala II. Bevchlmächtigungs-Clausel 50 kr. Bilanzen od. bilanzirte Conti von jedem Bogen 5 kr. Cessionen oder Abtretungen von Schuldforoerungen, mit Rücksicht auf den Werth des Entgelts, nach Scala II. Cessic- uen von anderen Rechten als Schuldforderungen, wie Kauf verträge. Darlehens-Verträge (die darüber errichteten Urkunden
, Schuldscheine und Schuldbriefe) über Vorschüsse auf Staats- und andere Werthpapiere oder Waaren von zu Vorschußgeschäften berechtigten Anstalten auf nicht länger als 3 Monate nach Scala I; über solche Vorschüsse von anderen Personen oder auf längere Zeit nach Scala II; bei Kaufleuten, wenn die Dauer des Darlehens acht Tage nicht überschreitet, 10 kr. für jeden Bogen. — Andere Schuldverschreibungen, wenn sie auf den Ueberbringer lauten, nach Scala III, sonst nach Scala II. Duplicate, Triplicate
u. s. w. von Eingaben im ge richtlichen Verfahren in und außer Streitsachen 36 kr. von jeden Bogen; wenn jedoch für die Haupteingabe ein minderer Stempel entfällt, ist dieser auch für Duplicate und Triplicate zu verwenden. Ehepacte, die Verträge, welche in Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden, nach dem Werthe und Scala II. Eingaben und Gesuche, welche bei dem Landesfürsteu, dem Reichsrathe, den Landes-, Kreis-, Gau-, Bezirks- oder Ge meinde-Vertretungen