»- K. K. LandeSgubernium für Tirol und Vorarlberg. Friedrich Grafv. Wilczei, Gouverneur. Robert Nilter v. Benz, k. k. wirkl. Hosrath. Franz Wilhelm Sondermann. Ehren-Domherr und k. t. Gub.-Rath. Kundmachn n g. (III. 2) Das h. Hoftammerpräsidium hat mit Dekret vom ly. Juli l. I., Z. Z24Y, angeordnet, daß daS in Südtirol gelegene und während der italienischen Regierung zurAnior- tisationSiasse des Monte gezogene Vermögen gcistlicherKor, porarionen und Stiftungen individuell erhoben, ansgcschie, den und den betreffenden
es die Kommission für nöthig, sämmt liche Gläubiger jenerKorporationen und Stiftungen , deren in Südtirol befindliches Vermögen unter der italienischen Regierung dem Monte einverleibt wurde , hiemit auszufor, dern, ihre Forderungen im Kapital - nnd Zinsbeträge bin, nen einer Frist von 8 Wochen, vom Tage der gegenwärti gen Kundmachung, gehörig anzumelden und auszuweisen. DaSdiesfälligeGesuch muß folgendeAngaben enthalten: a. den Ursprung nnd Nechtöritei, dann die Beschaf fenheit und den Betrag der Forderung